Das Verhältnis von Individuum, Gemeinschaft und Recht im demokratischen Staat sollen die zu betrachtenden Punkte sein, auf die der Vergleich allgemein angelegt ist. Durchgängig wird der Versuch gemacht, die Vorstellungen der Autoren Aristoteles und Thomas Hobbes auf der Basis der genannten Begriffe darzustellen und in kritische Beziehung zu setzen. Hierbei ist besonders die hobbessche Kritik an Aristoteles ein wichtiger Anhaltspunkt in der Betrachtung. Die eigene Sicht des Thomas Hobbes auf Aristoteles bewahrt den Betrachter von einer reinen Postbetrachtung außerhalb der zeitlichen Einordnung der Autoren.
Die Gemeinschafts- und Rechtstheorien von Aristoteles und Hobbes lassen einen Schluss auf ihre theoretischen Erklärungsversuche zur Einordnung des Individuums in die Gesellschaft, auf dem letztlich alle menschliche Aktivität und Passivität fußt, zu. Das Recht soll aus der Basis der benutzten Quellentexte heraus als Verbindungslinie zwischen Gesellschaft und Staat untersucht und verglichen werden. Die Entwicklungslinie von Aristoteles praktischer Philosophie zu Hobbes deduktiver Methode der politischen Wissenschaft soll ebenso in den Vergleich einfließen wie die historische Situation beider Autoren nicht außer Acht gelassen werden darf.
Inhaltsverzeichnis
1. Gemeinschaft
1.1. Definition und Gemeinschaftsverständnis beider Autoren
1.1.1. Aristoteles
1.1.2. Hobbes
1.2. egoistisches Individuum oder zoon politikon – was ist der Mensch?
1.2.1. Naturzustandslehre Hobbes – Gemeinschaft durch Unterordnung
1.2.2. Der Mensch als zoon politikon
1.2.3. Hobbes Kritik an Aristoteles
2. Recht
2.1. Aufgaben von Gesetz und Gesetzgebung bei Aristoteles
2.2. Bürger und Gemeinschaftsrecht
2.3. Recht, Gesetz und Gerechtigkeit bei Hobbes
2.4. Vergleichsversuch der Rechtsauffassungen
3. Demokratische Staatsverfassung und Funktion des Staates gegenüber Gemeinschaft, Recht und Individuum
3.1. Demokratische Staatsverfassung bei Aristoteles und Hobbes – Merkmale
3.1.1. Demokratiebegriff Hobbes
3.1.2. Demokratiebegriff von Aristoteles im sechsten Buch von „Politik“
3.2. Legitimität der staatlichen Herrschaft
3.2.1. Was ist der Staat? – Leviathan oder Gemeinschaftsherrschaft
3.2.2. Staatliche Zwangsmittel im hobbesschen Staat – legitimer Widerstand?
4. Vergleichsergebnis – Gegensätze und Entwicklung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht das Verhältnis von Individuum, Gemeinschaft und Recht bei Aristoteles und Thomas Hobbes, um Parallelen und fundamentale Paradigmenwechsel in ihrem Staatsverständnis herauszuarbeiten. Dabei wird analysiert, wie beide Autoren die Stellung des Menschen in der Gesellschaft begründen und welche Rolle die staatliche Ordnung sowie das Gesetz in ihrer jeweiligen politischen Philosophie einnehmen.
- Vergleich des Gemeinschaftsverständnisses (zoon politikon vs. egoistisches Individuum)
- Rolle von Recht und Gesetzgebung in der Polis und im hobbesschen Staat
- Analyse der Demokratiekonzepte bei Aristoteles und Hobbes
- Untersuchung der Legitimität staatlicher Herrschaft und der Frage nach Widerstandsrechten
- Herausarbeitung von Kontinuitäten und Entwicklungslinien zum modernen Staat
Auszug aus dem Buch
1.2.1. Naturzustandslehre Hobbes – Gemeinschaft durch Unterordnung
Der Naturzustand des Menschen wird von Hobbes als „bellum omnium contra omnes“ definiert – als Krieg aller gegen alle. Er betont in den 1647 nachträglich hinzugefügten Anmerkungen in De Cive, dass er durchaus der Meinung sei, dass der Mensch der Gemeinschaft anderer Menschen bedürfe, dass dies aber nicht bedeute, dass er auch dazu in der Lage ist eine friedliche Gemeinschaft mit anderen einzugehen. Die Erziehung zum Logos, zur rechten Vernunft ist notwendig, da nur so eine Gemeinschaft, im Besonderen die bürgerliche Gemeinschaft, entstehen kann und Bestand hat. Das Streben nach Frieden zwischen den Menschen ist nach Hobbes der menschlichen Natur immanent, da nur so die einzelne Existenz, die im Naturzustand allen anderen Individuen feindlich gegenübersteht, eine Möglichkeit erhält sein Leben zu verlängern und zu verbessern.
Die hobbessche Definition der rechten Vernunft bzw. des natürlichen Gesetzes deutet an dass alle Mittelanwendungen erlaubt seien, die „...zu einer möglichst langen Erhaltung des Lebens und der Glieder zu tun und zu lassen...“ seien. Um diesen Frieden nach der rechten Vernunft zu erreichen erscheint es Hobbes notwendig, die Rechte, auf welche im Naturzustand alle Anspruch haben, zu verteilen. Er zäumt sozusagen das Pferd von hinten auf und macht das Aufgeben von Rechten und die Akkumulation von Macht (durch die Weitergabe von individuellen Freiheiten) zur Bedingung des Friedens.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Gemeinschaft: Dieses Kapitel erläutert die gegensätzlichen Menschenbilder von Aristoteles als zoon politikon und Hobbes als egoistisches Individuum im Naturzustand.
2. Recht: Hier wird die Funktion von Gesetz und Gerechtigkeit analysiert, wobei Aristoteles’ Gesetzesherrschaft in der Polis dem positiven, staatlich verordneten Recht bei Hobbes gegenübergestellt wird.
3. Demokratische Staatsverfassung und Funktion des Staates gegenüber Gemeinschaft, Recht und Individuum: Dieses Kapitel untersucht die unterschiedlichen Demokratiedefinitionen beider Autoren sowie die Legitimationsgrundlagen staatlicher Herrschaft und den Umgang mit Widerstand.
4. Vergleichsergebnis – Gegensätze und Entwicklung: Das Schlusskapitel fasst die diametralen Ansätze zusammen und diskutiert die Entwicklungslinien vom antiken Aristotelismus hin zum modernen, souveränitätszentrierten Staat von Hobbes.
Schlüsselwörter
Aristoteles, Thomas Hobbes, Gemeinschaft, Recht, Staat, Zoon Politikon, Naturzustand, Leviathan, Demokratie, Gesellschaft, Individuum, Politische Philosophie, Gerechtigkeit, Widerstandsrecht, Souveränität
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit vergleicht die politischen Theorien von Aristoteles und Thomas Hobbes hinsichtlich des Verhältnisses von Individuum, Gemeinschaft und Recht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen das Menschenbild (zoon politikon vs. egoistisches Individuum), die Rechtsauffassungen, die Staatsverfassung und die Legitimität staatlicher Herrschaft.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, den nachvollziehbaren Paradigmenwechsel zwischen der klassischen Philosophie des Aristoteles und der deduktiven politischen Wissenschaft von Hobbes aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine vergleichende Analyse von Kernelementen aus den Quellentexten beider Autoren, ergänzt durch relevante Sekundärliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Gemeinschaftsverständnissen, Rechts- und Gesetzessystemen sowie der jeweiligen Demokratie- und Staatsmodelle.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem: Zoon Politikon, Leviathan, Naturzustand, Rechtsauffassung, Souveränität und politische Gemeinschaft.
Wie unterscheidet sich Hobbes' Naturzustand vom Konzept des Aristoteles?
Während Aristoteles den Menschen als von Natur aus politisches Wesen sieht, beschreibt Hobbes den Naturzustand als kriegerischen Wettbewerb egoistischer Individuen.
Warum spielt der "Leviathan" eine zentrale Rolle bei Hobbes?
Der Leviathan ist für Hobbes das notwendige Konstrukt, das durch die Akkumulation von Macht und die Übertragung von Rechten den Frieden aus dem Chaos des Naturzustandes sichert.
- Citation du texte
- Mirko Hanke (Auteur), 2003, Das Verhältnis von Gemeinschaft, Recht und Staat bei Aristoteles und Hobbes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77791