Die Konzentration auf dem deutschen Strommarkt unter den Bedingungen der Deregulierung


Seminararbeit, 2005

85 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Wettbewerbstheorien
2.1 Begriff und Eigenschaften des Wettbewerbs
2.2 Der klassische Liberalismus
2.3 Das neoklassische Modell
2.4 Der deutsche Weg des Ordoliberalismus

3 Wettbewerbsbeschränkungen
3.1 Staatliche Wettbewerbsbeschränkungen – die Ursachen
3.1.1 Die Besonderheiten von Strom
3.1.2 Das natürliche Monopol
3.2 Private Wettbewerbsbeschränkungen
3.2.1 Absprachen
3.2.2 Kartelle
3.2.3 Unternehmenszusammenschlüsse

4 Instrumente der Wettbewerbspolitik
4.1 Wettbewerbspolitik im Rahmen der Wirtschaftspolitik
4.2 Kartellbekämpfung
4.3 Zusammenschlusskontrolle
4.4 Missbrauchsaufsicht
4.4.1 Ausbeutungsmissbrauch
4.4.2 Behinderungsmissbrauch

5 Entwicklungen des Wettbewerbs auf dem deutschen Strommarkt
5.1 Der deutsche Elektrizitätsmarkt vor der Deregulierung 1998
5.1.1 Struktur des Elektrizitätsmarktes vor 1998
5.1.2 Die historische Entwicklung der Elektrizitätswirtschaft
5.1.3 Die wettbewerbsrechtliche Stellung der Energiewirtschaft bis 1998
5.1.4 Probleme der regulierten Stromwirtschaft
5.1.5 Die europäische Richtlinie und die deutsche Umsetzung im EnWG von 1998
5.2 Die Entwicklungen auf dem deutschen Elektrizitätsmarkt seit 1998
5.2.1 Die Verbändevereinbarung – eine deutsche Besonderheit
5.2.1.1 Die Verbändevereinbarung I (VVI)
5.2.1.2 Die Verbändevereinbarung II
5.2.1.3 Die Verbändevereinbarung II plus (VV II+)
5.2.2 Entwicklung der Marktstrukturen
5.2.2.1 Zunahme der Konzentration
5.2.2.2 Neue Anbieter
5.2.3 Entwicklung der Strompreise
5.2.4 Entwicklung der Beschäftigtenzahlen
5.3 Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
5.3.1 Bundesnetzagentur (BNA)
5.3.2 Preiskontrollen
5.3.3 Anreizregulierung
5.3.4 Informations- und Berichtspflichten
5.3.5 Entflechtung

6 Resümee

Literaturverzeichnis

Selbstständigkeitserklärung

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Energiemix der deutschen Stromerzeugung 2004

Abb. 2: Anteile am Stromverbrauch der Haushalte 2002 in %

Abb. 3: Struktur und Konzentration der Elektrizitätswirtschaft in den 1990er Jahren

Abb. 4: Aufteilung Deutschlands 1999 in acht Übertragungsnetz- Bereiche

Abb. 5: Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland in den Jahren 2000 und 2002

Abb. 6: Größte Stromversorger in Deutschland der Jahre 1998, 2000 und 2003

Abb. 7: Industrie- und Haushaltsstrompreise von 1991 bis 2003

Abb. 8: Beschäftigte bei den deutschen Stromversorgern von 1991 bis 2003

1 Einleitung

In der vorliegenden Hausarbeit werden wir die Veränderungen auf dem deutschen Energiemarkt unter den Bedingungen der Deregulierung aufzeigen. Dieses Thema bezieht sich auf den großen Bereich der Ordnungspolitik innerhalb der deutschen bzw. europäischen Wirtschaftspolitik. Konkreter wird im Folgenden die Wettbewerbspolitik im Hinblick auf die Strombranche betrachtet. Ziel dieser Wettbewerbspolitik ist, neben den drei energiepolitischen Zielen der Versorgungssicherheit, der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit[1], vor allem die Kontrolle und Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen und deren Auswirkungen sowie die Wettbewerbsförderung. Die übrigen Bereiche der Ordnungspolitik, wie die Eigentumsordnung und Regelungen des Vertrags- und Haftungsrechts werden wir aus Gründen der thematischen Eingrenzung nicht näher betrachten.

Bevor wir in Kapitel 5 auf die Entwicklung des deutschen Energiemarktes (vor und besonders nach 1998) eingehen, werden wir die theoretische Basis der Thematik erläutern. In Kapitel 2 gehen wir auf wettbewerbstheoretische Grundlagen ein. Im Einzelnen werden dies das Konzept des „freien Wettbewerbs“ (klassischer Liberalismus), das neoklassische Modell der „vollkommenen Konkurrenz“ sowie die Theorie des „vollständigen Wettbewerbs“ (Ordoliberalismus) sein. Die historische Einordnung und die kurze inhaltliche Vorstellung dieser drei verschiedenen Wettbewerbstheorien sollen vor allem dazu dienen wichtige Grundlagen zu schaffen und ein Verständnis für den historischen Hintergrund zu erlangen. Außerdem soll eine Sensibilisierung für die Unterschiede zwischen theoretischen Ansprüchen dieser Modelle und den wettbewerbspolitischen Realitäten, die meist anders aussehen, erreicht werden. Anschließend werden wir in Kapitel 3 das Zustandekommen von Konzentrationsprozessen und Wettbewerbsbeschränkungen beschreiben. Wie gegen diese in Deutschland von Seiten des Staates vorgegangen werden kann, beschreiben wir im anschließenden Kapitel 4.

Im abschließenden Resümee geben wir eine kritische Zusammenfassung und einen Ausblick.

Die Kapitel 2 und 5.2 wurden von Steffen Asendorf, die Kapitel 3 und 5.3 von Hanna Salmenn und die Kapitel 4 und 5.1 wurden von Ann Katrin Schmacker bearbeitet. Abschließend möchten wir noch erwähnen, dass in dieser Arbeit gleichermaßen Leser und Leserinnen angesprochen werden sollen, auch wenn die Nennung nur in der maskulinen Form erfolgt.

2 Wettbewerbstheorien

2.1 Begriff und Eigenschaften des Wettbewerbs

Als allgemeine Definition kann gesagt werden, dass es sich immer dann um Wettbewerb handelt, wenn mehrere Interessenten ein gleichartiges Ziel verfolgen, dieses jedoch nicht gleichzeitig erreichen können. Diese Wettbewerbssituation kann also in den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft auftreten, wie beispielsweise im Sport (ein Hochsprung-Wettbewerb), der Politik (Bundestagswahlen) oder in anderen gesellschaftlichen Bereichen (z.B. Schönheitswettbewerbe).

Im Bereich der Wirtschaft wird Wettbewerb auch synonym mit Konkurrenz bezeichnet.[2] Der Begriff des Wettbewerbs wird in der wirtschafts-wissenschaftlichen Fachliteratur sehr häufig verwendet, eine einheitliche und eindeutige Definition ist jedoch nicht zu finden. Deswegen möchte ich im Folgenden einige mögliche Definitionen anführen.

Eine erste mögliche Definition besagt, dass unter Wettbewerb der Leistungskampf zwischen Wirtschaftseinheiten am Markt verstanden werden kann und dadurch, dass Anbieter versuchen möglichst vorteilhaft wirtschaftliche Leistungen zu verkaufen und Nachfrager möglichst vorteilhaft zu kaufen, ist gewährleistet, dass der Markt mit den besten Leistungen zu den niedrigsten Preisen beliefert wird.[3]

Es ist schon zu erkennen, dass diese Definition sehr theoretisch gehalten ist und in vielen realen Bereichen der Wirtschaft nichts mit der Wirklichkeit gemein hat.

Eine weitere Definition gibt beispielsweise Aberle. Er definiert Wettbewerb als einen in der Zeit ablaufenden Prozess mit zielgerichteter Aktivität, bei dem die Teilnehmer dieses Prozesses als Anbieter und Nachfrager auf Märkten auftreten. Das wesentliche Antriebselement des Wettbewerbs sei das individuelle Vorteilsstreben.[4]

Andere Wirtschaftswissenschaftler wiederum verzichten bewusst auf eine feststehende Definition des Begriffs Wettbewerb, wie z. B. Herdzina.[5]

Dieser kennzeichnet den marktwirtschaftlichen Wettbewerbsbegriff lediglich durch fünf Verhaltens-, Prozess- und Strukturelemente. Diese Elemente sind:

- die Existenz eines Marktes
- mindestens zwei Anbieter oder Nachfrager
- ein gemeinsames Marktobjekt
- konkurrierendes Verhalten der Anbieter oder Nachfrage um ein bestimmtes Ziel
- dessen bessere Verwirklichung durch ein Marktsubjekt zu Lasten der Zielerreichung der anderen Marktsubjekte auf der gleichen Marktseite geht.

Alle Definitionen und Beschreibungen verstehen also unter Wettbewerb ein konkurrierendes Streben von mehreren Wirtschaftssubjekten, entweder als Anbieter oder als Nachfrager, auf Märkten durch bestimmte Aktionen einen größeren Erfolg, als die Kontrahenten zu erzielen. Dieses Rivalisieren der einzelnen Wirtschaftssubjekte um für sich vorteilhafte Ergebnisse muss sich im Rahmen einer gesetzlichen Ordnung abspielen.[6]

2.2 Der klassische Liberalismus

Die wirtschaftspolitische Konzeption des klassischen Liberalismus kann als Urform des Liberalismus betrachtet werden. Er wurde durch Adam Smith (1723-1790) im England des späten 18. Jahrhunderts zu Beginn der Industriellen Revolution entwickelt.[7] Vor allem das Werk „An Inquiry into the Nature and the Causes of the Wealth of Nations“ (Über die Natur und Ursache des Nationalreichtums)[8] von Smith aus dem Jahre 1776 gilt als eines der Hauptwerke des klassischen Liberalismus. Erweitert wurden die Theorien von Smith unter anderem durch David Ricardo (1772-1823), Jean Baptiste Say (1767-1832) sowie James Mill (1773-1836).

Der Beginn des klassischen Liberalismus war gleichbedeutend mit der Abkehr von den wirtschaftspolitischen Maximen des Merkantilismus des 17. und 18. Jahrhunderts.[9] Der Merkantilismus bezeichnete im eigentlichen Sinne keine feste Wirtschaftstheorie oder -ideologie. Vielmehr steht er ganz allgemein für das Wirtschaften im Zeitalter des Absolutismus, in dem der Staat die Wirtschaft kontrolliert und dirigiert und dabei das Ziel verfolgt den Reichtum dieses merkantilistisch wirtschaftenden Staates zu vergrößern.

Die Bevormundung des einzelnen Bürgers im vorangegangenen Absolutismus des 18. Jahrhunderts wird im klassischen Liberalismus abgelöst vom freien Leistungswettbewerb von Haushalten und Unternehmen. Nicht mehr der Staat sollte entscheiden was hergestellt und verbraucht wird, sondern der einzelne Unternehmer und Konsument.[10] Die treibende Kraft aller wirtschaftlichen Vorgänge sei der menschliche Eigennutz, welchen Smith als wirtschaftliches Ordnungsprinzip ansieht. Die Hauptthese des klassischen Liberalismus ist, dass ein grundsätzlich freier und vom Staat unbeschränkter Leistungswettbewerb das beste Steuerungselement der Wirtschaft sei und nicht die Wirtschaft durch den Staat gesteuert werden müsse. Allerdings ist der klassische Liberalismus auch kein Anarchismus, der die Notwendigkeit des Staates grundsätzlich leugnen würde. Dieser soll aber lediglich die Rahmenbedingungen für einen freien und unbeschränkten Wettbewerb schaffen und sich vor allem auf drei Aufgaben konzentrieren. So soll er für Sicherheit und Ordnung sorgen, öffentliche Güter bereitstellen, welche der private Sektor aus Mangel an Gewinnaussichten nicht produzieren würde, sowie eine für alle Menschen unterschiedslose Rechtsordnung schaffen und garantieren. Dagegen sollen mögliche staatliche Wettbewerbshindernisse, wie z. B. Schutz und besondere Privilegien von Berufsständen, Steuervorteile für gewisse Personenkreise oder Handelszölle vollständig beseitigt werden.

Das Grundprinzip des klassischen Liberalismus beruht also auf dem freien Wettbewerb. Darauf aufbauend geht der klassische Liberalismus davon aus, dass ein freier Markt generell Monopole verhindert und langfristig zu einer relativ gleichen Verteilung des Eigentums führt. Außerdem bringe das durch staatliche Autorität unbeeinflusste Streben nach einer individuellen Nutzenmaximierung im Endeffekt auf Dauer sogar den größtmöglichen Nutzen für alle mit sich. Dieser Effekt wird als „invisible hand“ bezeichnet.[11] Darüber hinaus tendieren nach Ansicht des klassischen Liberalismus marktwirtschaftlich strukturierte Märkte bei jeder Störung wieder zum Gleichgewicht.[12] Eine dauerhafte Unterbeschäftigung auf dem Arbeitsmarkt oder andersartige Krisen könne es nicht geben. Tatsächlich auftretende Schwankungen seien auf die Unvollkommenheit des Marktes zurückzuführen. Wirtschaftspolitisch fordert Smith weitgehenden Freihandel und „laissez faire“. Der klassische Liberalismus wird auch als das Konzept der freien Konkurrenz bezeichnet.[13] Die Gefahren einer marktbeherrschenden Stellung einzelner Unternehmen bis hin zur Monopolbildung werden in der Theorie des klassischen Liberalismus nicht erkannt.

2.3 Das neoklassische Modell

Die neoklassische Konzeption nahm etwa um 1870 ihren Ausgang und stellt eine Weiterentwicklung der Theorie des klassischen Liberalismus dar.[14] Im Gegensatz zum klassischen Liberalismus handelte es sich beim neoklassischen Modell um eine Gruppe von ähnlich gelagerten Theorien und somit auch einer Vielzahl von Begründern dieser Theorie. Grundsätzlich werden aber zwei, bzw. in einiger Fachliteratur drei Hauptrichtungen unterschieden, die österreichische oder Wiener Schule mit Carl Menger (1840-1921) sowie die Lausanner Schule mit Léon Walras (1834-1910).[15] Die Briten William Stanley Jevons (1835-1882) und Fred Marshall (1842-1924) zählen ebenfalls zu den wichtigsten Ökonomen und Autoren der neoklassischen Theorie. Im Fall von Jevons und vor allem Marshall wird dann in einigen Fällen von der Cambridger Schule gesprochen. Jevons, Menger und Walras veröffentlichten unabhängig voneinander nahezu zeitgleich ihre Forschungsarbeiten 1871 und 1874. Die Gemeinsamkeiten der von ihnen formulierten Ansätze wurden allerdings erst in den folgenden Jahren erkannt. Grundvoraussetzung für die Entwicklung der Ideen der Neoklassik war die Entdeckung des Grenznutzenbegriffs und der Grenznutzenlehre von Johann Heinrich Gossen (1810-1858).[16] Die Verwendung dieses Grenznutzenkonzepts war allen drei Ansätzen der o. g. Autoren gemein. Die drei Ansätze trennte allerdings, dass sie aus unterschiedlichen ökonomischen Denktraditionen stammten. Hieraus entwickelten sich dann die bereits o. g. nationalen Schulen, welche bis nach dem 1. Weltkrieg die neoklassische Theorie in verschiedenen Varianten weiterentwickelten. Außerdem beschäftigten sich alle, wenn auch mit unterschiedlichen Begriffssystemen, mit der Analyse des wirtschaftlichen Verhaltens von einzelnen Personen auf Märkten. Im Zentrum des Interesses der Neoklassik steht die Allokation knapper Güter oder Ressourcen bei konkurrierenden Zielen in statischer Analyse.[17] Hierin besteht auch der Unterschied zum klassischen Liberalismus, welcher vor allem Fragen in den Vordergrund stellte, die das Wachstum der makroökonomischen Einkommensverteilung und der Dynamik gesamtgesellschaftlicher Aggregate betrafen. Bei der Neoklassik wird vor allem die Bedeutung des Marktpreises betont, welcher sich aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage ergibt.[18] In der neoklassischen Theorie wird von der Annahme von vollkommenen Märkten und damit auch von vollkommener Konkurrenz ausgegangen. Dieses setzt fünf Prämissen voraus[19]:

- Homogenität der Güter
- Keine Präferenzen der Marktteilnehmer
- vollständige Markttransparenz
- alle Marktteilnehmer reagieren sofort auf Marktpreisveränderungen
- es bestehen offene Märkte.

Sie dominierte das ökonomische Denken bis zur großen Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre.

2.4 Der deutsche Weg des Ordoliberalismus

Eine deutsche Sonderform des Neoliberalismus und eine zweite Weiterentwicklung des klassischen Liberalismus ist der Ordoliberalismus.

Dieser wurde vor allem durch den Wirtschaftswissenschaftler Walter Eucken (1891-1950) und den Juristen Franz Böhm (1895-1977) begründet und geprägt. Sowohl Eucken, als auch Böhm lehrten und forschten an der Universität Freiburg, so dass im Zusammenhang mit dem Ordoliberalismus auch von der Freiburger Schule gesprochen wird. Das Hauptwerk der ordoliberalen Wettbewerbstheorie verfasste Walter Eucken mit seiner Schrift „Die Wettbewerbsordnung und ihre Verwirklichung“ (1949).[20]

Die Ideen des Ordoliberalismus entstanden im Zusammenhang mit der Weltwirtschaftkrise der 1920er und 1930er Jahre, dem Niedergang der Weimarer Republik, sowie dem beginnendem Nationalsozialismus und der daraus resultierenden Erkenntnis, dass ein vollkommen freier Wettbewerb, wie vom klassischen Liberalismus gefordert, nicht funktioniert.

Im Gegensatz zum klassischen Liberalismus teilt der Ordoliberalismus nicht die Ansicht, dass das Streben der Individuen nach ihrem eigenen ökonomischen Vorteil auch gleichzeitig sozusagen selbsttätig zum Gesamtwohl der Gesellschaft führt. Zwar ist der Ordoliberalismus im Grundsatz freiheitlich angelegt, sollte jedoch staatlich ausgestaltet werden und sozial verpflichtend sein. Dazu gehört, dass Minderheiten und Leistungsschwache geschützt werden und Versuche von einzelnen Interessengruppen den marktwirtschaftlichen Leistungswettbewerb zu umgehen verhindert werden sollen. An Stelle der „unsichtbaren Hand“ setzt der Ordoliberalismus eine vom Staat zu konstituierende und zu überwachende Ordnung des Wettbewerbs. Diese Ordnung soll gegenüber allen Gefahren ökonomischer und vor allem monopolistischer Machtpositionen abgesichert werden.[21]

Einer der wichtigsten Bausteine des Ordoliberalismus ist die Unterscheidung zwischen der Wirtschaftsordnung als dem rechtlichen und institutionellen Rahmenwerk der ökonomischen Tätigkeiten und auf der anderen Seite dem Wirtschaftsprozess, welcher die Transaktionen der Wirtschaftssubjekte umfasst. Eucken selbst hat dies auf die Kurzformel gebracht: „Staatliche Planung der Formen – ja; staatliche Planung und Lenkung des Wirtschaftsprozesses – nein“.[22] Um dies zu erreichen hat Eucken konstituierende und regulierende Prinzipien zusammengestellt. Die konstituierenden Prinzipien (Stabilität der Währung, freier Marktzugang, Privateigentum an Produktionsmitteln, Vertragsfreiheit, volle Haftung des Eigentums, Konstanz der Wirtschaftspolitik) sollen für eine funktionsfähige Wettbewerbsordnung sorgen.[23]

Die regulierenden Prinzipien (Monopolkontrolle, eine bestimmte Funktionsschwächen der Marktwirtschaft korrigierende Einkommens- und Konjunkturpolitik, eine Sozialpolitik) seien überhaupt erst erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Wettbewerbsordnung zu garantieren.[24]

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Ordoliberalismus die außerordentliche Bedeutung des Wettbewerbs für eine Marktwirtschaft zwar betont, aber gleichzeitig die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen und Maßnahmen präzisiert, welche gleichzeitig erfüllt sein müssen, damit eine funktionierende Wettbewerbswirtschaft entstehen kann.

Die ordoliberale Theorie wird auch als das Konzept des vollständigen Wettbewerbs[25] oder der vollständigen Konkurrenz[26] bezeichnet.

Im folgenden Kapitel werden wir verschiedene Arten von Wettbewerbsbeschränkungen beschreiben. Wie oben geschildert, bilden sie die Grundlagen bzw. Ursachen einer staatlichen Regulation, die im Ordoliberalismus durch eine Monopolkontrolle wahrgenommen werden soll.

3 Wettbewerbsbeschränkungen

Beschränkungen im Wettbewerb lassen sich auch als Einschränkungen der wirtschaftlichen Freiheiten beschreiben. Die Marktteilnehmer können dann die positiven Effekte des Wettbewerbs nicht nutzen und die Gleichgewichtspreise können nicht erzielt werden. Die positiven Effekte des Wettbewerbs sind vor allem die Steigerung der betrieblichen Anpassungsfähigkeit und die Kontrolle der Leistungsfähigkeit von außen (durch den Markt) sowie damit verbundene Unternehmenserfolge. Diese stehen allerdings den Nachteilen, wie z. B. starkem Druck, Zwang zum Handeln, Ausnutzung von Machtpositionen und Risikosteigerung gegenüber.[27] Unternehmen versuchen die Nachteile zu umgehen, so dass die Produzentenrente bzw. der Unternehmensgewinn und die jeweilige Marktmacht[28] steigen. Dies wird über Unternehmenskooperationen und -konzentrationen, internes Unternehmenswachstum, Absprachen und durch künstliche bzw. natürliche Monopolstellung erreicht, wobei allerdings Wettbewerbsbeschränkungen für andere Unternehmen auftreten können.[29] Während der Wettbewerb von Unternehmen auf der Seite der Anbieter meist erwünscht ist, um möglichst geringe Preise zahlen zu müssen, wird der Wettbewerb auf der Absatzseite (Nachfrager) versucht zu umgehen. Insgesamt erleidet die Volkswirtschaft durch dieses einseitige (unternehmerische) Denken einen Schaden, so dass es staatlicher Regularien bedarf, um den erwünschten Grad an Wettbewerbsfreiheit zu erhalten.[30]

Grundsätzlich werden die Wettbewerbsbeschränkungen in private und staatliche unterteilt, wobei die staatlichen Maßnahmen zur Markterhaltung bzw. zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfreiheit dienen sollen und (nur) von den Unternehmen als Einschränkungen verstanden werden. Sie sind ein Teil bzw. Instrument der staatlichen Wettbewerbspolitik (vgl. Kapitel 4) oder auch z. B. der Umweltpolitik, so findet die Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen zu staatlich regulierten Preisen statt.[31]

3.1 Staatliche Wettbewerbsbeschränkungen – die Ursachen

Greift der Staat in den Wettbewerb ein, so kann es dem Schutz des Wettbewerbs bzw. der Marktwirtschaft dienen oder in speziellen Produkteigenschaften bzw. Herstellungsverfahren begründet sein. Die Ursachen für ein auftretendes Marktversagen sind vor allem „(…) natürliche Monopolsituationen, das Vorliegen beträchtlicher externer Effekte und sogenanntes irrationales Verhalten der Marktteilnehmer (…)“[32]. Bei einem Vorliegen dieser Marktsituationen kann der Staat mit Hilfe von regulatorischen Eingriffen (vgl. dazu auch die Abschnitte 4.2 – 4.4), wie z. B. einer staatlichen Aufsicht oder einer Leistungserstellung durch öffentliche Unternehmen, wieder eine günstigere Marktversorgung herbeiführen.[33] Im Folgenden möchte ich die Besonderheiten der Ware bzw. Dienstleistung Strom näher beschreiben, um daraus die Gegebenheiten eines natürlichen Monopols darzulegen, da dieses bei der Energiepolitik hauptsächlich als Argument für ein staatliches Eingreifen genannt wird bzw. wurde.[34]

3.1.1 Die Besonderheiten von Strom

Energie wird aus verschiedenen Roh- bzw. Primärenergien, wie z. B. Wasserkraft, Windkraft, Braun- und Steinkohle, Erdöl, Gas sowie Uran gewonnen. Die Primärenergien werden mithilfe verschiedener Umwandlungsanlagen (Wasser- und Windkraftwerke, Kesselanlagen, Gaswerke und Kokereien, Raffinerien, Anreicherungsanlagen, usw.) zu Sekundärenergien, wie z. B. Dampf, Gas, Koks, Elektrizität und flüssig-gasförmige Treibstoffe, weiterverarbeitet. Diese Sekundärenergien sind unmittelbar nutzbar oder eignen sich zur weiteren Verarbeitung zu Elektrizität. Mithilfe der Elektrizität können die unterschiedlichen Verbrauchsformen von Energie; diese sind Wärme, Kraft (mechanische und chemisch gebundene) und Licht, auch von allen (an ein Netz angeschlossene) Endverbraucher realisiert werden. Eine Besonderheit liegt bei den Primärenergien Kohle, Öl und Gas, da sie untereinander im Prozess der Produktion bis zur Distributionsstufe substituierbar sind. Unternehmen können daher ihre Betriebsstätten vielseitig nutzen. Die Bildung von vertikal und diagonal integrierten Konzernen verspricht eine kostengünstigere Produktion, interne Subventionierungen vor- oder nachgelagerter Produktionsstufen bzw. Quersubventionierungen, Preissteigerungen bzw. -unterbietungen und Konkurrenzverdrängungen auf dem Markt.[35] Kreis (2004) spricht bei der Verwendung der Primärquellen der Stromerzeuger sowie bei der Besonderheit der Abhängigkeit von Erzeugung und Verteilung auch von dem „(…) optimalen Kraftwerksmix, der die unterschiedlichen Kostenverläufe der einzelnen Produktionstechnologien ins Kalkül zieht.“[36]. Ferner müssen energieerzeugende Unternehmen diesen Mix nutzen, um die „(…) Zielsetzung der Gestaltung eines kosteneffizienten Gesamtsystems (…)“[37] zu erreichen.

Innerhalb dieser Arbeit werden wir überwiegend die leitungsgebundene Energie (Strom) betrachten, da hier die Besonderheit des Netzes beachtet werden muss. Strom ist eine Nutzenergie, die aus allen anderen Primärenergien gewonnen werden kann. In Deutschland ist die Zusammensetzung der Stromerzeugung in 2004 wie folgt gewesen:[38]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Energiemix der deutschen Stromerzeugung 2004.

Der private, deutsche Stromverbrauch (des Jahres 2002) liegt bei insgesamt 138 Milliarden kWh. Wofür der Strom genutzt wird, lässt sich in der unten stehenden Tabelle ablesen[39]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Anteile am Stromverbrauch der Haushalte 2002 in %.

Der überwiegende Anteil im privaten Bereich liegt bei der Verbrauchsform Wärme/Klima. In der Wirtschaft spielen z. B. die Bereiche der Kommunikationstechnologien (z. B. Computernetzwerke bei Großbanken und Börsen) und der elektrizitätsabhängigen Fertigungsprozesse eine große Rolle. Hierbei ist auch die Versorgungssicherheit entscheidend, um enorme finanzielle Schäden zu vermeiden.[40] Egal welche Verbrauchsform von Elektrizität genutzt wird, entscheidend ist primär, dass die Haushalte und Unternehmen an ein Stromnetz angeschlossen sind. Als letzter Schritt in dem mehrstufigen Prozess schließt der Stromverbrauch an ein kompliziertes Netzsystem an:[41] Kraftwerke erzeugen den Strom, dieser wird mittels Höchst- und Hochspannungsnetzen in die Verbrauchsgebiete übertragen. Die Verteilung des Stroms an die Endkunden erfolgt über Mittel- und Niederspannungsnetze. Um die Leitungsnetze stabil zu halten muss die Einspeisung von Strom zeitgleich mit der Entnahme erfolgen. Weitere Besonderheiten von Stromerzeugung sowie -verteilung (und teilweise auch Gaserzeugung/-verteilung) sind wie folgt zusammen zu fassen[42]:

- Strom ist, abgesehen von den geringen Speichermöglichkeiten von Pumpspeicherwerken und Batterien, nicht speicherbar bzw. lagerfähig. Daher muss die Erzeugungskapazität der Energieerzeuger mit der maximal möglichen Spitzenlast identisch sein, um den Kunden Versorgungssicherheit bieten zu können.
- Der Stromtransport ist leitungsgebunden. Andere leitungsgebundene Versorgungszweige sind Gas, Fernwärme und Wasser. Kommunale Unternehmen werden oft im Querverbund dieser Versorgungszweige betrieben (somit sind auch Quersubventionierungen möglich).[43]
- Die Produktions- und Verteilungsanlagen sind sehr kapitalintensiv und haben eine lange Kapitalbindungsdauer.

3.1.2 Das natürliche Monopol

Für die Verbraucher bzw. Nachfrager scheint Strom ein homogenes Gut zu sein, welches auch immer verfügbar ist – die Anbieter unterscheiden den Strom jedoch nach Netzengpässen (Ort der Entnahme) und zeitlichen Schwankungen (Tageszeit und Saison der Entnahme) und stimmen darauf ihr Produktionsprogramm ab.[44] „Diese technologischen Besonderheiten der Industrie erzwingen die extrem enge Abstimmung zwischen Erzeugung und Übertragung.“[45] Diese enge Verflochtenheit nimmt Kreis (2004) als Grundlage ihrer Vermutung, dass im Zusammenhang beider economies of scale [46] entstehen, die den Kostenverläufen eines natürlichen Monopols ähneln. Für die einzelnen Bereiche stellt sie aber fest, dass jedoch nur bei der Übertragung von einem natürlichen Monopol gesprochen werden kann[47]:

„Strom muss vom Erzeuger zum Verbraucher über Leitungsnetze übertragen und verteilt werden, die so kapitalintensiv sind, dass der Aufbau konkurrierender Netze ineffizient wäre: der Netzbereich weist Eigenschaften eines natürlichen Monopols auf.“[48]

Ein natürliches Monopol liegt dann vor, wenn nur ein Anbieter auf dem Markt existiert und dies aufgrund natürlichen Gegebenheiten beruht und nicht auf Unternehmensstrategien. Jene natürlichen Gegebenheiten sind die spezielle Kosten- und Nachfragesituation:[49] Zusätzlich zu den economies of scale, die nur eine hinreichende, jedoch keine notwendige, Bedingung darstellen, liegt bei einem natürlichen Monopol eine Subadditivität der Kostenfunktion zugrunde. Das bedeutet, dass „(…) die Kosten der Outputerstellung in einem Unternehmen niedriger sind als in zwei (oder mehr) Unternehmen, d. h. wenn gilt K (x) < K (x1) + K (x2) mit x = x1 + x2.“[50] Aberle (1992) folgert daraus, dass nur ein Unternehmen am Markt überleben wird, da die Preise bei Produktionsausweitung verlustfrei gesenkt werden können, um alle anderen Wettbewerber vom Markt zu drängen. Anstelle dieses Verdrängungswettbewerbs können jedoch auch Fusionen unter den Konkurrenten angestrebt werden.[51] Das daraus entstehende Oligopol könnte jedoch durch stillschweigend abgestimmtes Verhalten erneut monopolähnliche Preise durchsetzen (vgl. Abschnitt 3.2.1).[52]

Der Staat muss nun innerhalb der Wettbewerbspolitik dafür Sorge tragen, dass keine monopolistischen Preise aufgrund von Angebotsbeschränkung herrschen: Dies kann im ersten Schritt über einen Zwang zur wohlfahrtsoptimalen Preisgestaltung erfolgen, was zu Verlusten auf der Seite des Unternehmens führt. Ein zweiter Schritt ist die Überlebensfähigkeit des Unternehmens zu sichern, z. B. über eine Preissetzung, die die Deckung der Durchschnittskosten erlaubt.[53] Kritiker der staatlichen Regulierung von natürlichen Monopolen meinen, dass die hohen Preise eines natürlichen Monopolisten bereits über den potentiellen Marktzutritt von Konkurrenten abgesenkt werden (vorrausgesetzt wird ein freier Marktzugang).[54] Dies ist jedoch bei einem natürlichen Monopol unwahrscheinlich, da die potentiellen Mitbewerber wissen, dass sie nicht dieselben niedrigen Kosten erreichen können – der Markt würde sich auf mehr Anbieter verteilen, wobei alle höhere Durchschnittskosten hätten.[55] „Im Gegensatz zur üblichen Marktlage bei einem Monopol ist der Eintritt für Newcomer bei einem natürlichen Monopol reizlos.“[56] Neben der Preissetzung wird einem Monopolisten wegen dem fehlenden Konkurrenzdruck oft auch ineffizientes Handeln und wenig Innovationsfreude unterstellt, was dem Markt bzw. Wettbewerb schadet. Der Mittelweg zwischen Regulierung und Marktmechanismus könnte ein „Wettbewerb um den Markt“[57] sein[58]: Der Staat würde durch eine Auktion das Betreiben des natürlichen Monopols an den günstigsten Anbieter vergeben. Hierbei konstatiert Aberle (1992) das Vorliegen natürlicher Monopole bei leitungsgebundenen Versorgungen mit Strom, Gas und Wasser wie auch bei dem Schienennetz der Bahn. Eine andere Möglichkeit ist, dass der Staat das natürliche Monopol betreibt (Staatsunternehmen) oder zumindest die Aufsicht darüber innehat.[59]

[...]


[1] Vgl. RWE. Konzern. Weltenergiereport 2004. In: http://www.rwe.de/generator.aspx/konzern/language=de/id=426/konzern-home.html (04.06.2005). S. 70. (im Folgenden zitiert als: RWE 2004)

[2] vgl. Aberle, Gerd: Wettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik. Stuttgart 1992. S. 13. (im Folgenden zitiert als: Aberle 1992)

[3] vgl. Gabler Wirtschafts-Lexikon. 12. Auflage. Wiesbaden 1988.

S. 2694. (im Folgenden zitiert als: Gabler 1988)

[4] vgl. Aberle 1992, S. 13.

[5] vgl. Herdzina, Klaus: Wettbewerbspolitik. Stuttgart 1999. S. 9ff. (im Folgenden zitiert als: Herdzina 1999)

[6] vgl. Olten, Rainer: Wettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik. München 1995. S. 14. (im Folgenden zitiert als: Olten 1995.)

[7] vgl. ebd., S. 31.

[8] vgl. Neumann, Carl Wolfgang: Historische Entwicklung und heutiger Stand der Wettbewerbstheorie. Königstein/Ts. 1982. S. 31. (im Folgenden zitiert als: Neumann 1982)

[9] vgl. Cox, Helmut; Jens, Uwe; Markert, Kurt (Hrsg.): Handbuch des Wettbewerbs: Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik, Wettbewerbsrecht. München 1981. S. 9. (im Folgenden zitiert als: Cox 1981)

[10] vgl. Olten 1995, S. 31.

[11] vgl. Olten 1995, S. 37.

[12] vgl. Cox 1981, S. 9.

[13] vgl. Olten 1995, S. 27.

[14] vgl. Neumann 1982, S. 67 f..

[15] vgl. Olten 1995, S. 41.

[16] vgl. Olten 1995, S. 41.

[17] vgl. Gabler Wirtschafts-Lexikon: 15., vollst. überarb. u. aktualis. Wiesbaden 2000. S. 2215.

[18] vgl. ebd.

[19] vgl. Olten 1995, S. 45.

[20] vgl. Olten 1995, S. 53.

[21] vgl. Gabler 1988, S. 574.

[22] vgl. Olten 1995, S. 53.

[23] vgl. ebd., S. 54.

[24] vgl. Cox 1981, S. 199.

[25] vgl. Olten 1995, S. 55.

[26] vgl. Aberle 1992, S. 27.

[27] vgl. Aberle 1992, S. 52.

[28] Kennzeichen von Marktmacht sind z. B. große Nachfrage, wenige Konkurrenten, hoher Marktanteil, große Substitutionslücke zu Konkurrenzprodukten und gute Ressourcen-verfügbarkeit.

[29] vgl. Aberle 1992, S. 61.

[30] vgl. ebd., S. 52.

[31] vgl. Kreis, Constanze: Deregulierung und Liberalisierung der europäischen Elektrizitätswirtschaft. Theoretische und empirische Befunde. Baden-Baden 2004. S. 40. (im Folgenden zitiert als: Kreis 2004)

[32] Aberle 1992, S. 67.

[33] vgl. Aberle 1992, S. 67.

[34] vgl. Kreis 2004, S. 32 ff.

[35] Angelehnt an Hölker, Franz-Josef; Raudszus, Frank: Die Konzentration der Energiewirtschaft. Kritik der Ordnungspolitik im Energiesektor der Bundesrepublik. Frankfurt a. M. 1985. S. 159 ff.

[36] Kreis 2004, S. 30-31.

[37] ebd.

[38] Verband der Elektrizitätswirtschaft - VDEW - e.V.: Pressegespräch zum VDEW-Kongress 08.06.2005. Zahlen und Fakten. In: http://www.strom.de/wysstr/stromwys.nsf/WYSFrameset1?Readform&JScript=1& (Stand: 10.06.2005).

[39] Verband der Elektrizitätswirtschaft – VDEW- e. V.: Stromverbrauch der privaten Haushalte. In: http://www.strom.de/wysstr/stromwys.nsf/WYSFrameset3?ReadForm&Seite1= /wysstr/stromwys.nsf/Seiten/blanc.html?OpenDocument&Seite2=http://www.strom.de/wysstr/stromwys.nsf/WYSInfoDokumentePunkt2Lookup/65450F0769929422C1256E23004CCF2B?OpenDocument& (Stand: 10.06.2005).

[40] vgl. RWE 2004, S. 71.

[41] vgl. Kreis 2004, S. 29 f.

[42] vgl. ebd., S. 32 f.

[43] vgl. ebd., S. 40.

[44] vgl. ebd., S. 30.

[45] ebd.

[46] Zunehmende Skalenerträge: Sie kennzeichnen den Rückgang der langfristigen Durchschnittskosten bei einer wachsenden Betriebsgröße.

[47] vgl. Kreis 2004, S. 32 und 36.

[48] ebd., S. 33.

[49] vgl. Aberle 1992, S. 67.

[50] ebd.

[51] vgl. ebd.

[52] vgl. Kreis 2004, S. 33.

[53] vgl. Aberle 1992, S. 68.

[54] vgl. ebd.

[55] vgl. Mankiw N. Gregory: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre. Stuttgart 2001. S. 342. (im Folgenden zitiert als: Mankiw 2001)

[56] ebd.

[57] Aberle 1992, S. 68 f.

[58] vgl. ebd., S. 69.

[59] vgl. Mankiw 2001, S. 364.

Ende der Leseprobe aus 85 Seiten

Details

Titel
Die Konzentration auf dem deutschen Strommarkt unter den Bedingungen der Deregulierung
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg  (Fakultät 2: Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften; Institut für Volkswirtschaftslehre und Statistik)
Veranstaltung
Wirtschaftspolitik für Handelslehramtsstudenten I und II
Note
1,0
Autoren
Jahr
2005
Seiten
85
Katalognummer
V78064
ISBN (eBook)
9783638835725
ISBN (Buch)
9783656058625
Dateigröße
2382 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konzentration, Strommarkt, Bedingungen, Deregulierung, Wirtschaftspolitik, Handelslehramtsstudenten
Arbeit zitieren
Dipl.-Hdl. Steffen Asendorf (Autor:in)Dipl.-Hdl. Hanna Salmenn (Autor:in)Dipl.Hdl. Ann Katrin Schmacker (Autor:in), 2005, Die Konzentration auf dem deutschen Strommarkt unter den Bedingungen der Deregulierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78064

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