Value Reporting: Rahmenbedingungen, Ausgestaltung und Grenzen einer wertorientierten Berichterstattung


Tesis, 2002

134 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

I. Einführung
1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
2. Gang der Arbeit
3. Begriffliche Grundlagen

II. Value Reporting – Rahmenbedingungen, Ausgestaltung, und Grenzen 1einer wertorientierten Berichterstattung
1. Rahmenbedingungen eines Value Reporting
1.1 Begründung der Notwendigkeit eines Value Reporting
1.1.1 Ökonomische Faktoren
1.1.2 Technologische Faktoren
1.1.3 Kapitalmarkt- und wertorientierte Faktoren
1.2 Voraussetzungen eines Value Reporting
1.2.1. Kenntnisse der Informationsanforderungen des Kapitalmarktes
1.2.1.1 Berichtsadressaten
1.2.1.2 Begriff der Information und die Notwendigkeit der Bedürfnisbefriedigung aus gesetzlichen Verpflichtungen und freiwilligen Angaben
1.2.1.3 Informationsbedürfnisse der Berichtsadressaten
1.2.1.3.1 Finanzielle und nicht finanzielle Informationen
1.2.1.3.2 Retrospektive und prospektive Informationen
1.2.1.3.3 Gesamtunternehmensbezogene und segmentspezifische Informationen
1.2.2 Grundsätze des Value Reporting
1.2.2.1 „Decision usefulness“ als oberste Zielsetzung und die Ableitung weitere Grundsätze
1.2.2.2 Grundsatz der Relevanz und Wesentlichkeit
1.2.2.3 Grundsatz der Verständlichkeit
1.2.2.4 Grundsatz der Verlässlichkeit
1.2.2.5 Grundsatz der Vergleichbarkeit
1.2.2.6 Grundsatz der Vorsicht
2. Inhaltliche Ausgestaltung des Value Reporting
2.1 Angaben zur Aktienperformance und ergänzende Informationen auf Basis des Jahresabschlusses
2.2 Angaben zu den Instrumenten und Maßnahmen zur Unternehmenswertsteigerung
2.2.1 Finanzielles Zielsystem des Managements
2.2.2 Interne Steuerungs- und Kontrollsysteme sowie deren Berechnungsmodalitäten
2.2.2.1 Überblick über die wertorientierten Konzepte
2.2.2.2 Notwendigkeit für die Veröffentlichung wertorientierter Steuerungskennzahlen
2.2.2.3 Informationen über die Ermittlung der Kapitalkosten
2.2.2.3.1 Ermittlung der Eigenkapitalkosten
2.2.2.3.1.1 Ermittlung der Eigenkapitalkosten auf der Gesamtunternehmensebene
2.2.2.3.1.2 Ermittlung der Eigenkapitalkosten auf Segmentebene
2.2.2.3.2 Ermittlung der Fremdkapitalkosten
2.2.2.3.3 Ermittlung der Kapitalstruktur
2.2.2.3.4 Steuerbehandlung im Rahmen der Kapitalkosten
2.2.2.3.5 Pragmatische Ansätze zur Ermittlung segmentspezifischer Gesamtkapitalkosten
2.2.2.4 Informationen über die wertorientierten Konzepte und die Bestimmung der Vergleichsgrößen
2.2.2.4.1 CfRoI-Ansatz und seine Berechnung
2.2.2.4.1.1 Grundkonzept des CfRoI-Ansatzes
2.2.2.4.1.2 Berechnung der Bruttoinvestitionsbasis
2.2.2.4.1.3 Berechnung des Brutto-Cash-Flows
2.2.2.4.1.4 Bestimmung der Nutzungsdauer
2.2.2.4.1.5 Zusammenhang mit den Kapitalkosten
2.2.2.4.2 EVA-Ansatz und seine Berechnung
2.2.2.4.2.1 Grundkonzept des EVA-Ansatzes
2.2.2.4.2.2 Berechung der Gewinngröße NOPAT und der Vermögensgröße NOA
2.2.2.4.2.3 Zusammenhang mit den Kapitalkosten
2.2.2.4.3 DCf-Ansatz nach Copeland und seine Berechnung
2.2.2.4.3.1 Grundkonzept des DCf-Ansatzes nach Copeland
2.2.2.4.3.2 Berechnung der freien Cash flows
2.2.2.4.3.3 Bestimmung des Diskontierungszeitraums und Restwertes
2.2.2.5 Würdigung der wertorientierten Konzepte
2.3 Informationen zur Prognosepublizität
2.3.1 Ziele der Prognosepublizität und Ansatzpunkte der Darstellung
2.3.2 Angaben über die Entwicklung des Unternehmens in der Zukunft im Rahmen der Prognoseberichterstattung
2.3.2.1 Bestimmtheitsgrad und Art der Darstellung
2.3.2.2 Prämissen und der Prognosehorizont
2.3.2.3 Darstellung der Unternehmenspotenziale als Unterkriterien der Prognoseberichterstattung
2.3.3 Informationen über künftige Risiken im Rahmen der Risikoberichterstattung
2.3.3.1 Interpretationsmöglichkeiten des Risikobegriffs
2.3.3.2 Umfang der Risikoberichterstattung
2.3.3.2.1 Detaillierungsgrad der Darstellung der Risiken
2.3.3.2.1.1 Notwendigkeit der Informationen über wesentliche Risiken
2.3.3.2.1.2 Information über die Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen der Risiken
2.3.3.2.2 Angaben zu den berichtspflichtigen Risiken und freiwillige Angaben zu den Chancen
2.3.3.2.2.1 Berichtspflichtige Risiken
2.3.3.2.2.2 Freiwillige Angaben zu den Chancen
2.3.3.2.3 Art der Darstellung der Risiken
2.4 Informationen über immaterielle Werte und Zeitwerte
2.4.1 IC-Bericht und IP-Statement als Informationsgrundlage über immaterielle Werte
2.4.1.1 Notwendigkeit der Berichterstattung und Kategorisierung
2.4.1.2 Gestaltungsmöglichkeiten der Berichterstattung über immaterielle Werte
2.4.2 Zeitwertbilanzierung
2.5 Equity-Story
2.5.1 Zweck der Equity-Story
2.5.2 Inhalt der Equity-Story
2.5.2.1 Hintergrund des Unternehmens
2.5.2.2 Angaben über das Management und die Eignerstruktur
3. Grenzen des Value Reporting
3.1 Kosten der Informationsbeschaffung und der Informationsveröffentlichung
3.2 Wettbewerbsnachteile und Interpretationsschwierigkeiten aus der Informationsbereitstellung
3.3 Zuverlässigkeit der zusätzlichen Informationen und die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten

III. Schlussbetrachtung

Anhang
2. Verordnungen, Gesetze
3. Sonstige Quellen
a) Verwendete Geschäftsberichte
b) Verwendete Quellen aus dem Internet

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Reorganisation der Berichterstattung,

Abb. 2: Zusammenhänge einer wertsteigernden Informationspolitik,

Abb. 3: Wesentliche Einflussfaktoren auf die Berichterstattung,

Abb. 4: Potenzielle Adressaten des Konzernabschlusses,

Abb. 5: Mitglieder der Financial Community,

Abb. 6: Formale Ableitung der gewichteten Kapitalkosten,

Abb. 7: Ermittlung der Eigenkapitalkosten über das CAPM,

Abb. 8: Kriterienraster der BCG zur Bestimmung des segmentspezifischen Risikos,

Abb. 9: Iterative Berechnung des CfRoI,

Abb. 10: CfRoI-Profil,

Abb. 11: Berechnung der Bruttoinvestitionsbasis,

Abb. 12: Bewertungskonzeption des EVA,

Abb. 13: Methoden der EVA-Ermittlung,

Abb. 14: Ermittlungsschema für NOA und NOPAT (als Vorschlag),

Abb. 15: Zusammenhang zwischen freien Cash flow und zentralen Werttreibern im McKinsey-Konzept,

Abb. 16: Diskontierung der Freien Cash flows,

Abb. 17: Ermittlung des Freien Cash flows,

Abb. 18: Ermittlung der Discounted Cash flows im Konzern,

Abb. 19: Wertfaktorenformel zur Schätzung des Fortführungswertes,

Abb. 20: Überblick über Shareholder-Value-Ansätze,

Abb. 21: Vergleich von DCf, CfRoI und EVA/MVA,

Abb. 22: Darstellung verschiedener Arten von Informationen,

Abb. 23: Bereiche der Prognoseberichterstattung,

Abb. 24: Kapitalbedarfsplan und Kapitaldeckungsplan,

Abb. 25: Beispiel für eine Risikokategorisierung,

Abb. 26: Klassifikation immaterieller Vermögenswerte,

Abb. 27: Ansätze zur Kategorisierung des IC,

Abb. 28: Kategorisierung für immaterielle Werte,

Abb. 29: Ablaufschema zur bilanziellen Erfassung immaterieller Werte,

Abb. 30: Beispiel eines IP-Statements,

Abb. 31: Konkretisierung des Marktwerts,

Abb. 32: Aktueller Entwicklungsstand des Fair Value-Accounting nach HGB, US-GAAP und IAS,

Abb. 33: Chancen und Risiken des Value Reporting,

Abb. 34: Charakteristika des Value-Reporting-Ansatzes,

I. Einführung

1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

„Die Welt der externen Unternehmensberichterstattung ist reif für eine Revolution.“[1] Mit diesem Satz wird deutlich, dass sich die Berichterstattung der Unternehmen zurzeit und auch in Zukunft in einem starken Wandel befindet bzw. befinden wird. Auch wenn immer mehr Unternehmen dazu übergehen, nach internationalen Rechnungslegungsstandards zu bilanzieren, und somit den Investor in den Mittelpunkt stellen, herrschen weiterhin Informationsdefizite auf Seiten der Berichtsadressaten. Die Investoren verlangen, entsprechend ihrer Bedürfnisse informiert zu werden, um aufbauend auf den traditionellen, finanziellen Berichtsinhalten, die durch Angaben in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nur bedingt künftige Veränderungen im Wert des Unternehmens erkennen lassen, zielgerichtet ergänzende Angaben zum Unternehmen und seinem Umfeld zu erhalten. Aufgrund der durch die notwendige Kapitalmarktorientierung zunehmenden Bedeutung der Informationsempfänger gehen also die Unternehmen vereinzelt dazu über, mit dem Kapitalmarkt und seinen Akteuren eine aktive Kommunikation in Form des Value Reporting zu pflegen, um so den Erwartungsdruck insbesondere der Investoren möglichst optimal befriedigen zu können (vgl. Abb. 1). Hierbei spielt insbesondere auch die Überwindung der Principal-Agent-Problematik[2] eine wichtige Rolle, so dass die asymmetrische Informationsverteilung zwischen dem Management (Agent) und den Investoren (Principal) reduziert werden kann. Die Kommunikation mit dem Kapitalmarkt ist ferner notwendig, da man im Gegensatz zu den idealtypischen Modellannahmen eines vollkommenen, effizienten Marktes[3] in der Realität nicht davon ausgehen kann, dass öffentlich zugängliche Informationen automatisch bereits im Kurs verarbeitet werden.[4] Bei der Ausgestaltung des Value Reporting stellt sich schließlich noch das Problem, dass zur Beurteilung der Potentiale sowie der Risiken und Chancen des Unternehmens nicht nur Informationen über das Unternehmen als Gesamtheit sondern auch über dessen einzelnen Segmente von hoher Bedeutung sind.

Zielsetzung der Arbeit ist es, eine den Bedürfnissen der Berichtsadressaten entsprechende inhaltliche Ausgestaltung der wertorientierten Berichterstattung zu entwickeln. Die strikte Fokussierung auf den Investor und dessen Bedürfnisse wird dabei in den Zusammenhang einer wertorientierten Konzernstrategie integriert. Dabei soll versucht werden, statt eines beziehungslosen Nebeneinanders von Einzelinformationen ein in sich geschlossenes und nachvollziehbares Gesamtbild zu vermitteln. Der Schwerpunkt liegt hierbei aufbauend auf den Bedürfnissen der Investoren nach entscheidungsrelevanten Informationen wie bereits erwähnt auf der inhaltlich, materiellen Darstellung im Geschäftsbericht, wobei vereinzelt auf die formale Darstellung verwiesen wird. Durch Übernahme der zu beschreibenden Inhalte in die Publikationen des Unternehmens soll schließlich bewirkt werden, dass das Unternehmen beim Investor durch wesentliche und entscheidungsrelevante Informationen Vertrauen aufbauen kann, um darauf aufsetzend die langfristige Maximierung des Aktienkurses zu generieren. Die Rechenschaftslegung zur erreichten Wertentwicklung auf Unternehmensebene und deren Transformation in einen entsprechenden Aktienkurs stellt ein weiteres wichtiges Ziel des Value Reporting und dieser Arbeit dar, wobei die notwendige Ausdehnung auf Informationen, die Aussagen über die zukünftige Entwicklung des Unternehmens ermöglichen, eine essenzielle Ergänzung bedeutet. Indessen wird im Rahmen dieser Arbeit die Meinung vertreten, dass durch das Value Reporting anders als nach der Abgrenzung des Business Reportings[5] qualitative Angaben und vor allem quantitative Informationen in Form von Intervall- oder Punktprognosen zu veröffentlichen sind. Hierbei sind insbesondere Angaben zu zukünftigen Plan-Cash flows, Umsätzen, Investitionen, Erfolgs- und Potentialfaktoren sowie zu qualitativen, aber auch quantitativen Chancen und Risiken zu machen. Den weniger erfahrenen Investoren, die weniger die Möglichkeiten zu quantitativen Schätzungen besitzen, werden somit von Seiten des Managements entsprechende prospektive Informationen auch in Zahlenform an die Hand gegeben. Den professionellen Investoren wird dadurch die Vergleichsmöglichkeit zwischen der Qualität der Unternehmensschätzungen und der eigenen Schätzungen eröffnet.[6]

Wie schon angedeutet verfolgt das Unternehmen das Ziel, durch die angesprochen Transparenz ebenfalls die Notierung der Aktie an den tatsächlichen Unternehmenswert anzunähern. Die von den Investoren geforderte Risikoprämie wird gesenkt, wodurch der Aktienkurs steigt und die Kapitalkosten verringert werden. Allgemein führt das Value Reporting also neben der Verbesserung der Kapitalbeschaffung zu einer den Bedürfnissen der Adressaten entsprechenden Informationspolitik, so dass die Investoren eher eine Investition in das Unternehmen anstreben, als bei nicht vorhandener Transparenz.[7]

2. Gang der Arbeit

Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Thema Value Reporting und definiert darauf folgend den für die Arbeit wesentlichen Begriff. Ausgehend von den ökonomischen, technologischen, kapitalmarkt- und wertorientierten Faktoren, denen die Unternehmen ausgesetzt sind, wird schließlich im Rahmen der Rahmenbedingungen des Value Reporting die Notwendigkeit einer wertorientierten Berichterstattung begründet.

Die Entwicklung und Implementierung eines notwendigen Value Reporting-Konzeptes führt in der Folge zum einen zur Ermittlung von Grundsätzen für die Kommunikation mit dem Kapitalmarkt, die in allgemeiner Form Grundlage und Zielsetzung einer entscheidungsorientierten Informationspolitik sein sollten. Zum anderen werden in einem nächsten Schritt der Arbeit die wichtigen Informationsanforderungen des Kapitalmarktes als weitere Voraussetzung herausgearbeitet. Diese stellen die entscheidende Basis dar, die Berichterstattung den Bedürfnissen entsprechend auszugestalten. Ausgehend von der Abgrenzung der Shareholder bzw. Investoren und der Analysten gegenüber den anderen Berichtsadressanten und der Klärung der Notwendigkeit der Bedürfnisbefriedigung wird der Informationsbedarf, der die Anforderungen an das zu entwickelnde Reporting vorherbestimmt, auf mehreren Ebenen dargelegt.

In der inhaltlichen Ausgestaltung wird in den folgenden Abschnitten ausgehend von Angaben zur retrospektiven Aktienperformance und ergänzenden Informationen auf Basis des Jahresabschlusses zur aus Sicht der Adressaten notwendigen Berichterstattung über wertorientierte Kennzahlen übergeleitet. Um den Aktionär somit glaubhaft vermitteln zu können, das Unternehmen nach dem Wertsteigerungsgedanken zu führen, sollten die eingesetzten Instrumente und Maßnahmen sowie deren Berechnungsmodalitäten umfassend und verständlich erläutert werden. Dies wird exemplarisch anhand von bestehenden wertorientierten Konzepten aufgezeigt, wobei ebenfalls auf die Problematik der Verwendung im Zusammenhang des Value Reporting eingegangen wird.

Darauf aufbauend wird im Folgenden die Ausgestaltung der prospektiven Berichterstattung auf Basis nationaler und internationaler Regelungen problemorientiert dargelegt. Hier wird vor dem Hintergrund der Grundsätze und Bedürfnisse der Investoren, die ihre Anlageentscheidung aus zukünftigen Informationen treffen, besonders auf Angaben und Daten eingegangen, die zum einen eigene Prognosen der Adressaten zur strategischen Ausrichtung und zu finanziellen Zielgrößen ermöglichen, zum anderen aber auch qualitative und quantitative Prognosen liefern. Ferner werden als weiterer wichtiger Bestanteil der Prognosepublizität die Informationen über entscheidungsrelevante Risiken und auch Chancen intensiv beleuchtet.

Bevor die Grenzen des Value Reporting kritisch betrachtet werden, werden weitere Inhalte und Informationen erfasst. So wird insbesondere auf körperlich nicht fassbare Vermögensgegenstände verwiesen, die aufgrund der Art der Vermögensdarstellung im Jahresabschluss verständlich und umfassend zu erläutern sind. Durch diese Angaben und der Notwendigkeit, Vermögen und Schulden zeitnah zu bewerten, werden den Investoren schließlich weitere Anhaltspunkte für die Entwicklungsmöglichkeiten der Unternehmung gegeben. Die Erfolgsgeschichte des Unternehmens, die den Hintergrund und somit das Verständnis gegenüber der Geschäftstätigkeit verdeutlichen soll, und Informationen zu den Potenzialträgern und Anwendern der Potenziale im Unternehmen rundet die inhaltliche Ausgestaltung des Value Reporting ab.

Die Grenzen des Value Reporting stellen schließlich die abschließende kritische Auseinandersetzung mit dem Thema der Arbeit in ausgewählten Gebieten dar. So werden vorwiegend die neben den Nutzen anfallenden Kosten des Value Reporting aus direkter und indirekter Sichtweise betrachtet und kritisch gewürdigt.

3. Begriffliche Grundlagen

In der Darstellung der Problemstellung und der Zielsetzung der Arbeit wurde der Begriff „Value Reporting“ verschiedentlich als Untersuchungsgegenstand der Arbeit verwendet, ohne dass eine exakte Definition vorausgegangen ist. Dies wird nun nachgeholt. So führt die Orientierung der Unternehmensaktivitäten an den Interessen der Kapitalgeber und somit das zentrale Streben der wertorientierten Unternehmensführung nach Maximierung des Marktwertes des Eigenkapitals zu einer Akzentverschiebung der externen Berichterstattung. All jene freiwilligen und gesetzlichen Komponenten der Berichterstattung, die die wertorientierte Ausrichtung der Unternehmensführung kommunizieren und somit zum Abbau der Informationsasymmetrien auf dem Kapitalmarkt beitragen, können dem Instrument Value Reporting zugeschrieben werden.[8] Aus Sicht der Investoren wird die Definition des Value Reporting insbesondere auf die Funktion als qualifizierte Entscheidungsgrundlage bezogen. So definiert PwC m.E. Value Reporting treffend als „a comprehensive set of financial and non-financial performance measures and processes, tailored to a company, that provide both historical and predictive indicators of shareholder value.”[9] Die wertorientierte Berichterstattung beinhaltet somit in Ergänzung zur traditionellen Finanzberichterstattung zusätzliche kursrelevante finanzielle und nicht-finanzielle Daten, die retrospektiv und prospektiv ausgerichtet sein können, hohe Aktualität aufweisen und relevante Informationen über die Wertschöpfung, Wertrealisierung sowie Pläne zur zukünftigen Wertsteigerung bereitstellen. Das Value Reporting stellt somit eine Maximalstrategie für die Beziehung zum Kapitalmarkt dar, die auf Gesamtunternehmens- und Segmentebene Information zur Verfügung stellt.[10] Daraus abgeleitet soll schließlich den Investoren zum einen die Beurteilung sowie die eigene Prognose der Rendite-Risiko-Situation ermöglicht werden. Zum anderen benötigen sie die Informationen zur adäquaten Bewertung der wirtschaftlichen Ertragskraft des Unternehmens bzw. dessen Segmente (vgl. Abb. 2).[11] Labhart/Volkart bezeichnen das wertorientierte Reporting auch als Kür, mit dem entsprechende Signale am Kapitalmarkt gesendet werden und das Customer Relationship Management mit den Investoren verbessert wird.[12]

II. Value Reporting – Rahmenbedingungen, Ausgestaltung, und Grenzen einer wertorientierten Berichterstattung

1. Rahmenbedingungen eines Value Reporting

1.1 Begründung der Notwendigkeit eines Value Reporting

1.1.1 Ökonomische Faktoren

In der heutigen Wirtschaft und der ständigen Veränderungen ihrer Rahmenbedingungen innerhalb derer die Unternehmen gezwungen sind ihre Geschäfte zu führen und abzuwickeln, führt eine Vielzahl von Faktoren zur Notwendigkeit über die Unternehmung zu berichten, was jedoch über die momentan gültigen Vorschriften und Bestimmungen hinausgeht (vgl. Abb. 3). Der Ausbau länderübergreifender Aktivitäten aufgrund sich öffnender Märkte erwächst als notwendiges und wichtiges Ziel sich im internationalen Wettbewerb erfolgreich zu positionieren. Es werden Unternehmensfunktionen wie der Absatz und die Produktion ins Ausland verlagert oder dort neu aufgebaut, um die Vorteile für den dortigen Absatz und im Rahmen der Kosten zu verwirklichen sowie den Kundenwünschen entsprechend produzieren zu können. Gleichzeitig strömen durch die weltweiten Veränderungen neue Wettbewerber auf die lokalen Märkte.[13] Es entstehen also aufgrund der zunehmenden Internationalisierung, Wettbewerbsintensivierung und Dezentralisierung für das Unternehmen Chancen aber auch Risiken, die für den Investor von großer Bedeutung sind. Aber auch die durch die weltweite Präsenz entstehende Komplexität von grenzüberschreitenden Unternehmensverflechtungen macht eine transparente und verständliche Berichterstattung notwendig.[14] So ist auch Jenkins der Meinung, dass „in an age characterized by rapid change, increased globalization of the economy and business and constant technological and financial innovation, the information needs of investors and creditors are evolving.”[15]

1.1.2 Technologische Faktoren

Wie bereits angesprochen spielen die technologischen Innovationen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Begründung der Notwendigkeit des Value Reporting. So führen zum einen der Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungs- und Hochtechnologiegesellschaft und technische Innovationen, verkörpert u.a. durch das Internet und alles was damit in Zusammenhang steht, zu einem „Hype“ von Unternehmensgründungen in der sog. New Economy und zu einer damit verbundenen intensiven Konkurrenzsituation. Unternehmen dieser Art unterscheiden sich folglich nicht wie Unternehmen der sog. Old Economy beispielsweise durch materielle Mittel, sondern generieren ihren Wert v.a. aus ihren „Intellectual Property Rights“.[16] Daneben verändert der schnelle technologische Wandel sowohl in der New Economy als auch in der Old Economy die Produkte, die Kundenbeziehungen, die Beziehungen zwischen den Unternehmen sowie die Liefer- und Zahlungsmethoden, wobei damit zusammenhängend nicht nur Chancen sondern auch Risiken für die Marktteilnehmer entstehen.[17] Um Unternehmen und ihre enormen Unterschiede zwischen Bilanzwerten und Marktkapitalisierung schließlich beurteilen zu können, ist eine entsprechende, v.a. freiwillige und aussagekräftige Berichterstattung notwendig.

Zum anderen führen technische Innovationen intern zu neuen flexiblen, leistungsstarken Planungs-, Berichts- und Analyseinstrumenten. Daraus folgend gestattet die Technologie den Unternehmen ein verbessertes Informationsmanagement gegenüber den Investoren, um sie mit zusätzlichen Informationen versorgen zu können.[18] Das Internet kann dabei in der Zukunft mit seinen Entwicklungen in Richtung der internetkompatiblen Extensible Business Reporting Language (XBRL) zu verbesserten Analysemöglichkeiten beitragen und insgesamt eine deutliche Zunahme an Adressatenorientierung ermöglichen.[19]

1.1.3 Kapitalmarkt- und wertorientierte Faktoren

Die oben genannten Faktoren haben natürlich einen bedeutenden Einfluss auf den Kapitalbedarf der Unternehmen, um weiterhin mit den Produkten und Dienstleistungen wettbewerbsfähig sein zu können. Damit zusammenhängend führt u.a. dies also zu einem starken Wettbewerb der Unternehmen um Eigenkapital und somit zu einem Zusammenwachsen sowie einer beträchtlichen Expansion der internationalen Kapitalmärkte. Die Unternehmen gehen mithin dazu über, sich auch in Hinblick auf die Kapitalmärkte international auszurichten. Der gegenwärtige sowie potenziell international engagierte Investor sieht sich nämlich einer Vielzahl entsprechender Anlagealternativen gegenüber. So erfolgt auch die Bilanzierung verstärkt nach internationalen Rechnungslegungsstandards. Allgemein sollte sich die Publizität aufgrund des gestiegenen Kapitalbedarfs stärker an den Informationsinteressen und Zielen der gegenwärtigen und potenziellen Anteilseigner ausrichten, um die Prognose des zentralen Wertreibers Cash flow und damit verbundene Risiken zu ermöglichen.[20] Die Notierung des Unternehmens im Ausland verbessert dabei die Stellung im Finanzbereich.[21]

Als Folge gewinnt der Wert des Unternehmens, d.h. der Marktwert des Eigenkapitals als Barwert der erwarteten künftigen Zahlungen an die Shareholder, und somit die wertorientierten Unternehmensführung bzw. Unternehmenssteuerung erheblich an Bedeutung. Die von Pellens/Tomaszewski/ Weber durchgeführte Befragung zeigt, dass immer mehr Unternehmen dazu übergehen, die Steuerung am Unternehmenswert zu orientieren sowie diesen als erstrangige Zielgröße zu betrachten.[22] Das Ziel ist es durch die unternehmensinterne Implementierung eines wertorientierten Unternehmenssteuerungskonzepts[23], die Unternehmenstätigkeit an der Erhöhung oder auch Maximierung des Unternehmenswertes (Shareholder Value) auszurichten. Wichtig sind dabei Informationen über den Einsatz und Erfolg dieser Instrumente.[24] Der Adressat kann somit die verfolgten Strategien sowie eingeleitete Maßnahmen (auch von strategischen Geschäftseinheiten) durch eine wertorientierte Berichterstattung bewerten und so die künftigen Kapitalrückflüsse als Zukunftserwartungswert ermitteln.[25] Folglich erhält das Kapitalgeberinteresse eine bedeutende Rolle in der Unternehmenspolitik. Der performanceorientierte Investor und Anteilseigner legt dementsprechend sein Hauptaugenmerk auf eine, dem Risiko entsprechende, Rendite des zur Verfügung gestellten Kapitals. Die Rendite, die sich aus der Änderung des Aktienwertes – bezogen auf den Kapitaleinsatz – und der ausgeschütteten Dividende zusammensetzt, wird dadurch zur zentralen Zielgröße der Unternehmensführung.[26] Nur den Unternehmen, von denen die Berichtsadressaten die höchste (risikoadjustierte) Rendite erwarten, werden folglich die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Die Unternehmensleitung sieht sich somit einem steigenden Performancedruck v.a. durch die institutionellen Investoren konfrontiert, d.h. das Unternehmen hat Wertsteigerungsstrategien zu realisieren, um den Marktwert zu erhöhen.[27] [28]

1.2 Voraussetzungen eines Value Reporting

1.2.1. Kenntnisse der Informationsanforderungen des Kapitalmarktes
1.2.1.1 Berichtsadressaten

Bei der Zielsetzung der Vermittlung umfassender Informationen durch das Value Reporting stellt sich die Frage Nützlich für wen?. Der potenzielle Kreis der Berichtadressaten ist grundsätzlich sehr groß und umfasst neben den Kapitalgebern, d.h. den Shareholdern und Gläubigern, die Arbeitnehmer, Kunden/Lieferanten, den Staat, die Öffentlichkeit und die interne Konzernleitung (vgl. Abb. 4). Da die Konzernleitung und andere Insider auf alternative Informationsquellen höherer Quantität und/oder Qualität aus internen Unternehmensbereichen zurückgreifen können, konzentriert sich die Berichterstattung auf externe Adressaten. Genauer gesagt sind darunter Outsider zu verstehen, die keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zu Informationen aus internen Unternehmensbereichen haben. Ferner stellt sich die Frage, welche Interessen welcher Outsider-Adressatengruppe bevorrechtigt zu behandeln sind, da die Berichtsadressaten unterschiedliche Informationsbedürfnisse haben und die Berücksichtigung der Informationsnachfrage aller Adressaten unmöglich ist bzw. zu Unzufriedenheit bei allen Adressatengruppen führen würde.[29]

Hilfestellung geben die Vorschriften SFAC 1, Par. 32 f. des FASB, die die Zielgruppe auf die gegenwärtigen und potenziellen Kapitalgeber beschränken. Der Grund dafür ist, dass die Vielfalt der Interessen am Unternehmen im Wesentlichen durch die der Kapitalgeber darstellbar ist.[30] Noch deutlicher ist die Ausrichtung der Regelungen der IAS, die den Investor als Empfänger von Residualansprüchen hervorhebt. Auch hier werden die verschiedenen Interessen der einzelnen Adressatengruppen als Teilmengen der umfassenden Informationsinteressen der Kapitalgeber aufgefasst. Die Funktionen der Unternehmensberichterstattung werden demzufolge aus der Schutzbedürftigkeit der Eigentümer und der Gläubiger begründet.[31]

So besteht im Rahmen dieser Arbeit aufgrund des vorherrschenden Grundsatzes der Investororientierung in der internationalen Konzernberichterstattung die Konzentration auf die Gruppe der Kapitalgeber. Insbesondere stehen dabei die Eigenkapitalgeber, d.h. die Shareholder und ihre Informationsbedürfnisse im Mittelpunkt. Die Berichterstattung hat schließlich deren Bedürfnissen entsprechend zu erfolgen.[32]

Neben den direkten Berichtsadressaten zählen nach Hütten aber auch Finanzanalysten, Anlageberater und Finanzjournalisten zu den Adressaten der Berichterstattung, da diese dem Unternehmen den Zugang zu den Shareholdern ermöglichen. Zusammen mit den Investoren bilden sie die Financial Community (vgl. Abb. 5).[33] Insbesondere den Finanzanalysten als Informationsintermediäre, die Hauptzielgruppe der Studien zur Ermittlung der Informationsbedürfnisse sind[34], kann der gleiche Informationsbedarf unterstellt werden wie den Investoren selbst, wenngleich sie aufgrund ihrer fundierteren Kenntnisse und Ausbildung im Vergleich zum Kleinaktionär auch schwer interpretierbare und unsicherheitsbehaftet Daten beim Unternehmen nachfragen. Da die Beurteilungen der Analysten oftmals als Basis der Anlageentscheidung von Investoren dienen, kommt den ersteren somit die Funktion von Multiplikatoren zu.[35] Indem wie o.a. bei Shareholdern sowie Analysten grundsätzlich die gleiche Nachfrage nach entscheidungsrelevanten Informationen besteht, sind durch das Value Reporting sowohl die Bedürfnisse der Shareholder als auch die der Finanzanalysten zu berücksichtigen.[36]

1.2.1.2 Begriff der Information und die Notwendigkeit der Bedürfnisbefriedigung aus gesetzlichen Verpflichtungen und freiwilligen Angaben

Neben der Abgrenzung der Informationsempfänger ist nun der Begriff der Informationen zu betrachten. Informationen stellen dabei zweckorientiertes Wissen dar, wodurch rationale Entscheidungen erst vorbereitet und getroffen werden können. Entscheidend dabei ist, dass der Informationsempfänger die dafür notwendige Fülle und Güte von Informationen erhält. Die erhaltene Transparenz ermöglicht ihm schließlich, die in der Entscheidung liegende Unsicherheit zu senken und die Qualität der Entscheidung zu verbessern.[37] Im Rahmen des Value Reporting ist es also erforderlich, vom berichterstattenden Unternehmen den Bedürfnissen entsprechende Informationen aus der gesetzlichen Verpflichtung heraus oder auf vorwiegend freiwilliger Basis zu erhalten.

Bei Betrachtung der Rechnungslegungsstandards werden die Informationsbedürfnisse durch die Abschlüsse nach internationalen Regeln (IAS und US-GAAP) wesentliche besser als nach handelrechtlichen Jahresabschlüssen gemäß HGB einbezogen. Man spricht auch davon, dass die internationalen Standards eine investororientierte Rechnungslegung verfolgen, indem der Jahresabschluss den Anforderungen zur Bereitstellung des unternehmerischen Risikokapitals gerecht wird. Die Zielsetzung der Rechnungslegung nach IAS und US-GAAP besteht deshalb in der noch zu behandelnden „decision usefulness“.[38] Der Einsatz gesetzlicher internationaler Standards kann jedoch die vom Value Reporting bzw. den Berichtsadressaten geforderten Informationen z.T. nicht befriedigen und macht somit v.a. freiwillige informationsrelevante und wesentliche Ergänzungen im Rahmen eines Value Reporting notwendig.[39]

Bei Ermittlung der aus Investorensicht notwendigen Erweiterungen der Berichterstattung ist schließlich erkennbar, dass die Interessen der Berichtsadressaten nicht alle homogen verlaufen. Jedoch lässt sich eine gewisse Schnittmenge an bestimmten Informationen feststellen, die für die Adressaten die Grund-Informationsbedürfnisse darstellen.[40] Dabei besteht in der Literatur eine Vielzahl von deduktiven und empirisch induktiven Studien über die Ermittlung des Informationsbedarfs der Berichtsadressaten und insbesondere der Anteilseigner.[41] Eine der letzten und nach den Angaben der Initiatoren die umfangreichste Studie ist der 1994 vom Special Commitee on Financial Reporting der Dachorganisation der US-amerikanischen Wirtschaftsprüfer AICPA veröffentlichte Comprehensive Report „Improving Business Reporting – A Costumer Focus: Meeting the Information Needs of Investors and Creditors“. Dort verfolgt man das Ziel, die Anforderungen einer „kundenorientierten“ Unternehmensberichterstattung aufzuzeigen, wobei in den bedeutendsten Kunden wie schon besprochen die Investoren (und Kreditgeber) gesehen werden.[42] Auf die Ergebnisse dieser und anderer Studien – ohne diese tiefer zu analysieren – wird im Folgenden eingegangen.

1.2.1.3 Informationsbedürfnisse der Berichtsadressaten

1.2.1.3.1 Finanzielle und nicht finanzielle Informationen

Entsprechend den Studien gibt es unterschiedlichste Ausprägungen von Information. So sind finanzielle Informationen Informationen, die v.a. aus den Daten der Unternehmens-Bilanz sowie –Gewinn- und Verlustrechnung bestehen und aus diesen gewonnen werden. Die stellen die wesentliche Basis für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage dar. Traditionelle finanzielle Größen, wie Reingewinn, Cash flow, Bruttomargen sowie verschiedene Renditemaße werden deshalb intensiv genutzt und sind auch für die Berichterstattung unbedingt notwendig. Mithin wird aber auch ein Überangebot dieser Kennzahlen festgestellt. Aus der Unzufriedenheit die Geschäftsentwicklung mit finanziellen Informationen zu messen, wurden schon 1951 bei General Electric Schlüsselperformancegrößen in Form von nicht-finanziellen Größen entwickelt.[43]

Neben den finanziellen Zahlendaten kommt demnach den sog. nicht-finanziellen Informationen (non-financial information, in der Literatur teilweise auch als „nicht monetäre Informationen“ bezeichnet) im Rahmen der Informationsbedürfnisse der Berichtsadressaten eine besondere Bedeutung zu. Die Bedeutung dieser Art von Informationen wird v.a. anhand einer Vielzahl von Studien und Analystenbefragungen deutlich, die Brotte in seinen Ausführungen über die Studien zum Informationsbedarf der Anleger darlegt.[44] Die Ergebnisse daraus zeigen, dass eine einseitig auf finanzielle Daten ausgerichtet Berichterstattung zu erheblichen Informationsverlusten führt. So bleiben bestimmte Vorgänge außerhalb und innerhalb des Unternehmens trotz Einfluss auf die erwarteten Zahlungsströme unberücksichtigt.[45] Dies impliziert, dass die Finanzberichterstattung um nicht-finanzielle und auch qualitative, erläuternde Berichtsinhalte zu ergänzen ist. Die Adressaten fordern hierbei die für die Entwicklungsmöglichkeiten und Ertragsausichten relevanten Erfolgsfaktoren des Unternehmens zu publizieren, da die umfassenden Informationsbedürfnisse nicht in Form der bislang üblichen Jahresabschlüsse gedeckt werden können.[46] „Placing these new measures on an equal footing with financial data takes significant resources.”[47]

Der Informationsbedarf hinsichtlich dieser Art von Daten liegt also beispielsweise in Informationen über das Management, die Marktposition und Konkurrenzsituation, die Mitarbeiter und Kunden sowie über die Innovationen im Unternehmen.[48] Ferner werden vor allem bei Internetfirmen, deren finanzielle Verhältniszahlen wenig Aussagen zulassen, auch nicht-finanzielle Leistungskennzahlen, wie Durchschnittswert je Nutzer oder Durchschnittswert je Seitenaufruf, für die Beurteilung und Bewertung des Unternehmens und dessen Potenziale notwendig.[49] Zusammengefasst sind darunter Indikatoren für die Leistungsfähigkeit und das Potential eines Unternehmens zu verstehen, die nach dem IDW RS 1[50] die vergangenheitsbezogene Entwicklungen der wirtschaftlichen Gesamtlage des Unternehmens aufzeigen, aber ebenfalls einen sehr guten Einblick in die Potentiale der Zukunft geben können. Auch die schon angesprochene Studie vom AICPA zeigt eine verstärkte Berücksichtigung nicht-finanzieller Größen, um die Informationsbedürfnisse zu befriedigen. So fasst insbesondere der auch als Jenkins-Report bezeichnete Bericht die nicht-finanziellen Daten zu Größen zusammen, die die (retrospektive) Entwicklung des Unternehmens ausdrücken und Determinanten des finanziellen Erfolgs darstellen. Der Adressat soll dabei die Möglichkeit erhalten, die Bedeutung und Entwicklung von Prozessen bewerten zu können, was aufgrund von ausschließlich finanziellen Größen schwierig ist. Dies soll schließlich dazu führen, dass der Adressat die Beziehungen zwischen betrieblicher Leistungserstellung und finanziellem Ergebnis erkennt, die Entwicklung der kritischen Erfolgsfaktoren überwacht und darauf aufbauend Prognosen aufstellen oder bewerten kann.[51] In diesem Zusammenhang ist auf die besondere Bedeutung der Abbildung von immateriellen Werten (Intellectual Capital - IC) hinzuweisen, die nach Meinung vom AICPA als überwiegend nicht-finanzielle Informationen durch einen IC-Bericht aufzunehmen sind.[52] Insgesamt ist es das Ziel, durch die Abbildung der Determinanten eine verlässlichere Bestimmung des Werttreibers Cash flow zu erwirken.[53] Dabei sollen die überwiegend qualitativen (wenn möglich auch quantitative) Ergänzungsinformationen die Informationen aus dem finanziellen Rechnungswesen, dargestellt im Jahresabschluss, nicht ersetzen, sondern zur Erweiterung der Investorinformation beitragen.[54] Dass tatsächlich die o.a. nicht-finanziellen Informationen veröffentlicht werden, zeigt die empirische Erhebung bei US-amerikanischen Unternehmen aus den Branchen Automobil, Chemie, IT Systeme, Nahrungsmittel, Energie, Pharma, Regionalbanken und Textil.[55]

Neben der reinen Offenlegung der finanziellen und nicht-finanziellen Information sind des Weiteren die Ergebnisse einer auf Unternehmensebene erfolgten retrospektiven Managementanalyse der finanziellen und nicht-finanziellen Angaben zu kommunizieren. Dem Berichtsempfänger werden so die wesentlichen und nachhaltigen Einflüsse auf die wirtschaftliche Geschäftslage der Unternehmung aus Sicht des Managements geschildert, was trotz der Subjektivität von Seiten der Investoren eingefordert wird. Durch Angaben aus der erfolgten Analyse des Managements, die sich stärker an den tatsächlich zur internen Unternehmenssteuerung verwendeten Informationen orientieren sollen, kann dem Adressaten somit ein besseres Verständnis für Lage des Unternehmens verschafft werden.[56]

1.2.1.3.2 Retrospektive und prospektive Informationen

Der zeitliche Bezugsrahmen der retrospektiven Informationen bewegt sich im abgelaufenen Geschäftsjahr und wird vorwiegend durch den klassischen Jahresabschluss dargestellt. Da dieser oft erst in den ersten Monaten des laufenden Geschäftsjahres veröffentlicht wird, sind die darin enthaltenen Informationen 12 Monate alt oder älter.[57] So stellen vergangenheitsorientierte Daten eine gute Grundlage für den Vergleich der Planungs- und Istwerte dar. Im Rahmen der Management Discussion and Analysis of Financial Condition and Results of Operations (MD&A) bzw. der Operating and Financial Review and Prospects (OFR) sind die finanziellen Größen der vergangenen Perioden anhand eines Drei-Jahres-Zeitraums zu vergleichen und zu analysieren sowie wesentliche Abweichungen einzelner Positionen des Jahresabschlusses zu einem dem Investor verständlichen Gesamtbild zusammenzufassen.[58] Werden Trendangaben gemacht, so ist sogar auf den Fünf-Jahres-Zeitraum der ausgewählten Finanzdaten des Item 301, Regulation S-K zurückzugreifen.[59] Die Regelungen zur MD&A bzw. zum OFR machen somit deutlich, ebenso die retrospektiven Informationsbedürfnisse der Investoren zu berücksichtigen. Wie oben dargestellt, sind auch retrospektive Informationen in Form von nicht-finanziellen Größen entscheidungsrelevante Größen und als essentiell im Sinne der Informationsbedürfnisse der Berichtsadressaten zu betrachten.

Ebenso wie nicht-finanzielle Informationen haben auch die prospektiven Informationen (forward-looking information) eine wesentliche Bedeutung für die Informationsbedürfnisse der Adressaten.[60] Da der Unternehmenswert am Kapitalmarkt einen Zukunftserfolgswert darstellt, ist die Zukunftsorientierung auch nach den Ergebnissen der AICPA ein Ziel, das durch die Rechnungslegung und/oder die freiwillige Berichterstattung erreicht werden soll. Insbesondere Angaben über die künftig erwarteten Chancen und Risiken sowie die Planungen und Strategien der Unternehmensführung entsprechen den Erwartungen der Adressaten. Wichtig ist dabei, dass im Sinn einer investororientierten Berichterstattung sowohl die künftigen Risiken als auch die Chancen und Unternehmenspotentiale gleichrangig veröffentlicht werden.[61] Außerdem gilt es, die für die Umsetzung der Strategie notwendigen Aktivitäten hinsichtlich Produkt- und Produktionsplanungen, künftige Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, Vertriebshandlungen sowie geplanter Investitionen aufzuzeigen. Prospektive Informationen tragen somit durch vom Management abgegebene Prognosen und strategische Angaben entscheidend dazu bei, die zukünftige Entwicklung des Unternehmens und daraus folgend Kurssteigerungen schätzen und beurteilen zu können. Dem Adressaten wird schließlich ermöglicht, die Informationen und deren Auswirkungen auf die Unternehmung sowie dessen Erfolg zu bewerten und seine Entscheidungen entsprechend auszurichten. Notwendig hierfür sind v.a. mehrere Jahre umfassende prospektive Daten.[62] Wichtig in diesem Zusammenhang ist außerdem die Darstellung der zugrunde liegenden Prämissen, Einflussfaktoren sowie erwarteten Zukunftsszenarien in einem Mehrjahresausblick verbunden mit den schon angesprochenen retrospektiven Informationen mehrerer Jahre zur Kontrolle.[63]

Bei Betrachtung der Ergebnisse der FASB-Studie zur Publizität von Zukunftsaussagen ist ein steigender Trend der Publizität der US-Unternehmen zu erkennen. Das Management veröffentlichte dabei beispielsweise segmentierte Prognosen von Gewinnen, Kosten, Cash flows und Kennzahlen sowie segmentierte Wachstumspotentiale und Planungen über neue Produkte und Markeneinführungen.[64]

1.2.1.3.3 Gesamtunternehmensbezogene und segmentspezifische Informationen

Die im Jahresabschluss dargelegten Informationen beziehen sich größtenteils auf das gesamte Unternehmen bzw. den Konzern. Dabei sind alle o.a. Informationskategorien auf Gesamtunternehmens-Ebene offen zu legen. Der Adressat benötigt diese Informationen, um schließlich die finale Investitionsentscheidung treffen zu können. Die Darlegung der Beziehungen zwischen dem Gesamtunternehmen und den Unternehmenssegmenten sowie den Segmenten untereinander sind ferner wichtig, um dem Investor die Führungsphilosophie zwischen den Bereichen aufzuzeigen.

Nach den Ergebnissen des Jenkins-Reports sind aber die Forderung der Adressaten nach spezifische Angaben über die einzelnen Geschäftsbereiche genauso hoch einzuschätzen wie die globalen Informationen über das Gesamtunternehmen.[65] Die oben besprochen Informationskategorien beziehen sich somit auch auf die zu veröffentlichen Segmentinformationen. Außer den retrospektiven finanziellen Segmentinformationen sind also im Interesse der Adressaten insbesondere retrospektive nicht-finanzielle und zukunftsorientierte finanzielle und nicht-finanzielle Segmentangaben zu publizieren.[66] Das Ziel ist es, zum einen dadurch die Zahlenangaben des Jahresabschlusses anhand von qualitativen nicht-finanziellen Erläuterungen über Voraussetzungen, Umfeld und interne Vorgänge des jeweiligen Segments zu ergänzen. Die Begründung besteht darin, dass einzelne Segment eines diversifizierten Unternehmens von unterschiedlichen internen und externen Rahmenbedingungen abhängig sein können.[67]

Zum anderen wird vom Adressaten gefordert, die künftigen Chancen und Risiken sowie die Planungen des Managements der einzelnen Geschäftsbereiche aufzudecken und den Segmenten zu zuordnen.[68] Der Ausweis soll nach dem AICPA ferner auf der Grundlage des management approach den Tätigkeitsgebieten der internen Bereiche entsprechen. Der Adressat erhält so eine differenziertere Einsicht in die positiven und negativen Begebenheiten der Segmente, die der zu erwartenden Entwicklung des Unternehmens gegenüberstehen.[69] Dabei wird gefordert wie oben auch schon die Ursachen und die Auswirklungen der segmentspezifischen Chancen und Risiken offen zu legen. Des Weiteren ist nur auf wesentliche Ausprägungen und ergriffene Gegenmaßnahmen in einem ausreichenden Präzisierungsgrad einzugehen.[70]

Die Strategieaussagen des Managements über einzelne Einheiten ermöglichen dem Adressaten hingegen die im Einzelnen verfolgten Visionen zu beurteilen und die Verbindungen zur Gesamtunternehmensstrategie zu erkennen. Die Kommunikation zusammen mit den finanziellen und nicht-finanziellen Angaben der Segmente führen zu Erkenntnissen über die langfristigen Erfolgpotentiale oder auch Verlustpotentiale und damit verbunden zu Informationen über die mögliche Entwicklung der Segmente. In der Summe ergeben sich aus diesen Einschätzungen Einblicke in die mögliche künftige Marktposition des gesamten Unternehmens und dessen Potenzial, die Stellung am Markt auszubauen. Die Entscheidung des Investors über Kauf, Verkauf oder Halten wird sich dementsprechend in Zusammenhang mit den verfolgten Zielsetzungen der Segmente bzw. des Konzerns an diesen Punkten orientieren.[71]

Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass eine Aggregation der besprochenen Informationen auf Gesamtunternehmens- bzw. Konzernebene bei diversifizierten Geschäften häufig kaum zweckmäßig erscheint. Neben den gesetzlichen Angaben sollen also segmentspezifische Mitteilungen sowohl zur Wertsteigerung, zu immateriellen Werten, Strategien und Prognosen als auch zu relevanten Risikofaktoren publiziert werden. „(…) segment reporting reflect the way individual business enterprises are organized and managed[72]

1.2.2 Grundsätze des Value Reporting
1.2.2.1 „Decision usefulness“ als oberste Zielsetzung und die Ableitung weitere Grundsätze

Im Rahmen des Value Reporting besteht also die Notwendigkeit in steigendem Maße freiwillige Informationen auf Basis der zuvor behandelten Informationsbedürfnisse zu veröffentlichen. Da jedoch hinsichtlich Inhalt und Umfang dieser Angaben keine Regelungen vorliegen und eine Standardisierung schwierig ist, sind hierbei allgemeine Grundsätze des Value Reporting aufzustellen, um eine entsprechende Mindestqualität der Berichterstattung zu erreichen. „Sie sind als Richtschnur aufzufassen, die insbesondere bei Zweifels- und Auslegungsfragen als wichtiger Anhaltspunkt zu dienen vermag.“[73] Die Zielsetzung ist es somit, die Ansprüche und Bedürfnisse der Berichtsadressaten hinsichtlich Inhalt der Berichterstattung und formaler Kriterien zu erfüllen. Die Bestimmung von Grundsätzen einer investororientierten Berichterstattung muss sich deshalb an der grundsätzlichen Zwecksetzung des Value Reporting und den Informationsbedürfnissen ausrichten. Diese bestehen in Kongruenz zur Zielsetzung der internationalen Rechnungslegung in der Bereitstellung aller entscheidungsorientierten Angaben und Daten (decision usefulness) für die aktuellen und potenziellen Berichtsadressaten hinsichtlich Summe, Zeitpunkt und Wahrscheinlichkeit zukünftiger Cash flows.[74] Es handelt sich also um Informationen, die es ermöglichen, die wirtschaftliche Lage besser beurteilen zu können, um daraufhin die knappen Ressourcen (v.a. Kapital) ihrer bestmöglichen Verwendungsalternative zuzuführen.[75]

Aufbauend auf der Zielsetzung der „decision usefulness“ sind wie schon angesprochen weitere allgemeine Grundsätze nötig, die sich aus dem genannten Oberprinzip ergeben.[76] Unter Berücksichtigung der Kompatibilität wird dabei für die Aufstellung von Grundsätzen des Value Reporting zum einen auf die bereits bestehenden „qualitative characteristics” nach IAS und US-GAAP zurückgegriffen. Zum anderen bezieht man sich auf die GoB, die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung (GoL) sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Zwischenberichterstattung (GoZ) und legt sie entsprechend dem Value Reporting aus.[77]

1.2.2.2 Grundsatz der Relevanz und Wesentlichkeit

Der Grundsatz der Relevanz (relevance) stellt einen zentralen Bestandteil der Rechnungslegungssysteme dar und bezieht sich auf die Bedeutung der gewährten Information für die Entscheidungsfindung der Berichtsadressaten. Daraus lässt sich eine enge Verbindung zum Gedanken der decision usefulness ablesen, da die Nützlichkeit der Angaben von der Relevanz der Informationen für die wirtschaftliche Entscheidung der Adressaten abhängig ist. Eine Information wird demnach als relevant eingestuft, falls sie die ökonomische Erwartungshaltung der Informationsempfänger beeinflusst und zwar indem sie zur Einschätzung vergangener, gegenwärtiger oder zukünftiger Ereignisse beiträgt oder in der Vergangenheit getroffene Beurteilungen bestätigt bzw. korrigiert.[78] Des Weiteren sollen Informationen, um ihren Entscheidungsnutzen zu erhalten, zeitnah bereitgestellt werden, da Informationen mit zunehmender Entfernung der Veröffentlichung ihre Relevanz verlieren können.[79] Die Ausführungen zum Relevanz-Grundsatz zeigen, dass dieser auch im Rahmen des Value Reporting von zentraler Bedeutung ist. So sind auch für die wertorientierte Berichterstattung Informationen notwendig, die die wirtschaftliche Entscheidung der Adressaten beeinflussen.

Der Grundsatz der Wesentlichkeit (materiality), der nach dem IASC Framework das Kriterium der Relevanz in Par. 29 konkretisiert[80] und damit eng verbunden ist, zielt hingegen im Gegensatz zu den qualitativen Nützlichkeitsanforderungen der Relevanz eher auf eine Berücksichtigungsschwelle oder einen Grenzwert ab. Demzufolge kann von der Wesentlichkeit einer Information gesprochen werden, falls ihr Fehlen oder ihre fehlerhafte Darstellung die wirtschaftliche Entscheidung des Adressaten beeinflussen kann.[81] Auch im SFAC No. 2, Par. 123, stellt sich die Frage: „Is the item large enough for users of the information to be influenced by it?” So kann also davon ausgegangen werden, dass eine Information, die nicht zur Entscheidungsfindung des Berichtsadressaten beiträgt, nicht relevant und auch nicht wesentlich ist.[82] Im Rahmen des Value Reporting spielt die Wesentlichkeit u.a. in der Prognosepublizität eine entscheidende Rolle. So sind Angaben zur Chancen und Risiken in Hinblick einer investororientierten Berichterstattung so auszugestalten, dass unter Berücksichtigung bestimmter Anhaltspunkte wesentliche Chancen und Risiken publiziert werden. Es soll somit verhindert werden, dass eine Vielzahl von unwichtigen Angaben relevante Informationen verschleiern.[83] Ein weiterer enger Bezug besteht zwischen der Wesentlichkeit und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.[84]

1.2.2.3 Grundsatz der Verständlichkeit

Die für den Informationsnutzen essenzielle Eigenschaft der Verständlichkeit (understandability) fordert, dass die Informationen im Rahmen des Value Reporting für einen in ökonomischen bzw. rechnungswesenorientierten Fragen durchschnittlich fachkundigen und zugleich interessierten Leser verständlich gestaltet werden. Die verlangte Eigenschaft der Verständlichkeit darf allerdings nicht dazu führen, dass wesentliche, komplexe Sachverhalte, die für die Entscheidungsfindung bedeutsam sind, schon deshalb auszuschließen sind, weil sie unter Umständen für bestimmte Berichtsadressaten schwer verständlich sein könnten.[85] Soll also die Information des Value Reporting Nutzen stiften, so muss sie unabhängig von der Erfüllung anderer Kriterien vom Berichtsadressaten auch verstanden werden. Somit gehört die Verständlichkeit ebenfalls zu den Merkmalen, die eine entscheidungsnützliche Information charakterisieren.[86] Auch im Rahmen des deutschen Bilanzrechts spielt die Verständlichkeit eine wichtige Rolle, indem die Informationen nach dem Grundsatz der Klarheit verständlich, eindeutig und übersichtlich dargestellt werden müssen, um die durch missverständliche und unklare Darstellung von Informationen entstehende Gefahr der Verletzung der Grundsätze der Richtigkeit und Vollständigkeit zu verhindern.[87]

Im Rahmen des Value Reporting ist es also notwendig, beispielsweise die Erfolgsfaktoren und die damit verbundenen Strategien verständlich darzustellen, um für den Adressaten die Potentiale des Unternehmens letztendlich in Form von möglichen Cash flows aufzuzeigen. Aber auch die Ermittlung von Kapitalkosten, Performancegrößen, Zukunftsgrößen, Prämissen und Prognosen sollen in verständlicher Art vermittelt werden. Demnach bildet eine klare und verständliche Veranschaulichung der offen gelegten Informationen zweifelsohne eine Grundvoraussetzung für die Befriedigung der Informationsbedürfnisse der Adressaten bezüglich des Value Reporting.

1.2.2.4 Grundsatz der Verlässlichkeit

Eng verbunden mit dem Grundsatz der Relevanz ist das Kriterium der Verlässlichkeit (reliability).[88] Die publizierten Informationen des Value Reporting entsprechen diesem Kriterium, sobald sie frei von wesentlichen Fehlern und subjektiven Verzerrungen sind. In diesem Zusammenhang besteht deshalb auch Bedarf an einer externen Verifikation kapitalmarktorientierter Informationen durch einen externen Prüfer. Kann der Empfänger nicht davon ausgehen, dass die abgebildeten Daten verlässlich sind, besitzen diese Informationen keinen Nutzen und sind somit auch nicht für die Entscheidungsfindung bedeutsam.[89] Wichtig sind dabei die Unterkriterien der Verlässlichkeit, die v.a. durch die Richtigkeit bzw. Abbildungstreue, die Nachprüfbarkeit bzw. Objektivität und die Willkürfreiheit bzw. Neutralität konkretisiert werden. Hinsichtlich der Richtigkeit ist es wie schon angeklungen wichtig, dass eine glaubwürdige, getreue und realitätsnahe Darstellung der tatsächlichen Vorgänge verfolgt wird und das Value Reporting somit nicht zu einer falschen Einschätzung der Lage des Unternehmens und seiner Segmente führt.[90] Es wird verlangt, dass die Informationsgewinnung und -gewährung im Sinn der Richtigkeit objektiv wiedergeben werden bzw. eine intersubjektive Nachprüfbarkeit ermöglichen, um subjektive Verzerrungen zu minimieren.[91] Die Informationsgewährung darf nicht von der erwarteten wirtschaftlichen Konsequenz geleitet werden, sondern hat sich ausschließlich an der möglichst objektiven Abbildung zu orientieren.[92]

Solange die Informationen auf tatsächlichen Ereignissen beruhen, ist eine Überprüfung hinsichtlich der Richtigkeit bzw. Objektivität ohne weiteres möglich. Richtigkeit bedeutet dabei Übereinstimmung mit der Realität. Bei zukunftsorientierten Informationen und Angaben in Form von Prognosen hingegen ist ein realer Sachverhalt nicht vorhanden. Die Richtigkeit der Informationen kann somit nicht beurteilt werden, so dass Prognosen grundsätzlich unsicher sind und vorwiegend subjektiven Charakter aufweisen.[93] „Der „sachbezogene“ Grundsatz der Objektivität (Richtigkeit) ist daher um den „personenbezogenen“ Grundsatz der Willkürfreiheit zu ergänzen.“[94] Prognosen fallen somit unter den Grundsatz der Willkürfreiheit, wenn sie unter Berücksichtigung aller erhältlichen Informationen und der subjektiven Gewissheit schlüssig und widerspruchsfrei entwickelt werden. Außerdem sind die Prämissen, aus denen die Prognosen hervorgehen, und der zugrunde liegende Prognosehorizont zu kommunizieren, um die Plausibilität der Prämissen überprüfen zu können, was im hier verfolgten Value Reporting sehr wichtig erscheint.[95] Als weiteres Unterkriterium der Verlässlichkeit und eng mit der Richtigkeit bzw. Objektivität verbunden besteht die Vollständigkeit. Der Grundsatz der Vollständigkeit impliziert im Rahmen der Wesentlichkeit, vollständig über relevante Informationen zu berichten.[96]

1.2.2.5 Grundsatz der Vergleichbarkeit

Als weitere qualitative Eigenschaft wird die Vergleichbarkeit (comparability) gefordert. Im Rahmen der Entscheidungsvorbereitung und -findung ist es erforderlich, die Informationen, die vom Unternehmen publiziert werden, den korrespondierenden Angaben aus der Vergangenheit (Zeitvergleich) als auch den entsprechenden Informationen anderer Unternehmen (Unternehmens- oder Branchenvergleich) gegenüberzustellen zu können.[97] Eine entscheidungsorientierte Informationsvermittlung durch das Value Reporting kann ohne vergleichbare Informationen nicht gelingen.

So hat hinsichtlich der zeitlichen Vergleichbarkeit, insbesondere der Stetigkeit (consistency), die Abgrenzung und Auswahl, die Bestimmung sowie die Darstellung der Inhalte des Value Reporting stetig zu erfolgen. Falls schließlich vom Grundsatz der Stetigkeit abgewichen wird, sind die Änderungen, Gründe und die Auswirkungen zu erläutern, um die Vergleichbarkeit im Zeitablauf beizubehalten. Die zeitliche Vergleichbarkeit wird gewährleistet, falls in der Berichterstattung die entsprechenden Informationen für die vorhergehenden Perioden angeführt werden.[98] Die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen ist im Rahmen des Value Reporting besonders wichtig, da durch eine vergleichbare inhaltliche sowie formale Ausgestaltung der Berichterstattung die Erfolgspotentiale, die daraus resultierenden Chancen und Risiken sowie die verfolgten Strategien durch aussagekräftige Segmentinformationen gegenübergestellt werden können, um Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen zu treffen und eine optimale Rendite-Risiko-Position zu realisieren.[99] Auch die Harmonisierung der Rechnungslegungssysteme trägt zur zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit bei.

1.2.2.6 Grundsatz der Vorsicht

Der Grundsatz der Vorsicht bezieht sich im Rahmen der wertorientierten Berichterstattung und dieser Arbeit insbesondere auf die Berichterstattung von prospektiven Informationen. Denn mit steigender Unsicherheit und zunehmender Möglichkeit des Irrtums wächst die Bedeutung dieses Grundsatzes. Die Abgabe von subjektiven Urteilen und Einschätzungen sollte auf vorsichtiger Basis erfolgen. Begrenzt wird der Grundsatz jedoch durch die Grundsätze der Richtigkeit bzw. Willkürfreiheit und der Vollständigkeit. Durch den Grundsatz soll schließlich erreicht werden, dass die Berichtsadressaten in ihrer Entscheidungsfindung über Investition bzw. Desinvestition durch eine zu günstige/ungünstige Berichterstattung nicht fehlgeleitet werden. Andererseits verhindert eine hervorgehobene negative Darstellung eine ausgewogene Vermittlung der zukünftigen Chancen- und Risikosituation im Unternehmen. Insgesamt sollte sich der Grundsatz der Vorsicht an den Interessen der Adressaten orientieren. Das Unternehmen sollte in der Art publizieren, dass die Empfänger auf die Angaben vertrauen können.[100]

[...]


[1] So beginnt das Vorwort des Buchs von Eccles, R. G./Herz, R. H./Keegan, M. E./Phillips, D. M.H.: Revolution, S. XI.

[2] Vgl. ausführlich Perridon, L./Steiner, M.: Finanzwirtschaft, S. 514 ff..

[3] Das Konzept effizienter Kapitalmärkte geht auf die empirischen Studien von Fama zurück. Vgl. Fama, E. F.: Capital Markets, S. 383.

[4] Vgl. die Übersicht verschiedener empirischer Studien bei May, A.: Informationsverarbeitung, S. 313 ff. und für den deutschen Kapitalmarkt Möller, H.P.: Informationseffizienz, S. 500 ff..

[5] Dort werden entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt, die dem Investor ermöglichen die zukünftigen Zahlungsströme aus dem Unternehmen abzuschätzen.

[6] Der gleichen Meinung sind auch Labhart, P. A./Volkart, R.: Reporting, S. 115.

[7] Vgl. Labhart, P. A./Volkart, R.: Reporting, S. 116.

[8] Vgl. Fischer, T. M./Wenzel, J./Kühn, C.: Value Reporting, S. 1209; vgl. Achleitner, A.-K./Bassen, A./Pietzsch, L./Wichels, D.: Kapitalmarktkommunikation, S. 34.

[9] PricewaterhouseCoopers: Value Reporting, S. 11.

[10] Vgl. Böcking, H.-J.: Rechnungslegung, S. 40; vgl. Gössi, M./Simon-Keuenhof, K.: Unternehmensführung, S. 680; vgl. Müller, M.: Kapitalmarktinformation, S. 126 f..

[11] Vgl. Haller, A./Dietrich, R.: Lageberichterstattung, S. 165; vgl. Coenenberg, A./Mattner, G.: Jahresabschlussanalyse, S. 1829.

[12] Vgl. Labhart, P. A./Volkart, R.: Reporting, S. 116 u. 128.

[13] Vgl. Bay, W./Bruns, H.-G.: Unternehmenspublizität, S. 713 f.; vgl. ähnlich mit Bezug auf das Rechnungswesen Klein, G. A.: Unternehmenssteuerung, S. 35 ff..

[14] Vgl. FASB (Hrsg.): Reporting, S. 21; vgl. Jenkins, E. L.: Information, S. 79.

[15] Jenkins, E. L.: Information, S. 78.

[16] Vgl. auch Kapitel 2.4.1.1; vgl. auch FASB (Hrsg.): Reporting, S. 21 ff.; vgl. Haller, A./Dietrich, R.: Intellectual Capital, S. 1045 ff..

[17] Vgl. Jenkins, E. L.: Information, S. 80.

[18] Vgl. Gössi, M./Simon-Keuenhof, K.: Unternehmensführung, S. 680; vgl. ähnlich Jenkins, E. L.: Information, S. 78 f..

[19] Vgl. Gössi, M./Simon-Keuenhof, K.: Unternehmensführung, S. 682; vgl. ausführlich zum Thema Internet und Value Reporting Küting, K./Dawo, S./Heiden, M.: Internet, S. 1 ff..

[20] Vgl. Klein, G. A.: Unternehmenssteuerung, S. 39; vgl. Baetge, J./Noelle, J.: Shareholder-Value-Reporting, S. 174; vgl. ähnlich Küting, K.: Rechnungslegung, S. 154 f. m.w.N..

[21] Vgl. ausführlich zu den Gründen einer Auslandsnotierung Bay, W./Bruns, H.-G.: Unternehmenspublizität, S. 714 f.; vgl. auch Glaum, M.: Internationalisierung, S. 128.

[22] Vgl. Pellens, B./Tomaszewski, C./Weber, N.: Unternehmensführung, S. 1825 ff.; vgl. auch Günther, Th./Beyer, D.: Value, S. 1623.

[23] Es herrscht eine unüberschaubare Vielzahl von Managementkonzepten. Vgl. z.B. Rappaport, A.: Shareholder; Copeland, T./Koller, T./Murrin, J.: Unternehmenswert; Lewis, Th.: Unternehmenswert; Stewart, G.B.: Quest.

[24] Vgl. Baetge, J./Noelle, J.: Shareholder-Value-Reporting, S. 175; vgl. Pape, U.: Unternehmensführung, S. 711; vgl. auch Englert, J./Scholich, M.: Unternehmensführung, S. 684.

[25] Vgl. Wirth, O.: Steuerung, S. 28.

[26] Vgl. z.B. Rappaport, A.: Shareholder, S. 69; vgl. Lewis, Th.: Unternehmenswert, S. 32; vgl. Arbeitskreis „Finanzierung“: Unternehmenssteuerung, S. 543.

[27] Vgl. Glaum, M.: Internationalisierung, S. 129; vgl. Pape, U.: Unternehmensführung, S. 711; vgl. ähnlich Roos, A./Stelter, D.: Wertmanagementsystems, S. 301 u. Copeland, T/Koller, T./Murrin, J.: Unternehmenswert, S. 58 f..

[28] Das FASB geht des Weiteren von sozialen und politischen Faktoren aus. Vgl. FASB (Hrsg.): Reporting, S. 22 f..

[29] Vgl. Hütten, C.: Geschäftsbericht, S. 27 u. 261 ff.; vgl. Nagos, P.: Berichterstattung, S. 18 ff.; vgl. Brotte, J.: Geschäftsberichte, S. 25; vgl. zu den Outsider-Adressaten und ihren Informationsinteressen auch Sorg, P.: Berichterstattung, S. 1033 ff..

[30] Vgl. auch Brotte, J.: Geschäftsberichte, S. 26 u. Copeland, T/Koller, T./Murrin, J.: Unternehmenswert, S. 57 f.; vgl. ähnlich Kleekämper, H./König, S.: Rechnungslegung, S. 569. Auch in den SEC-Regularien ist der primäre Adressat des Jahresberichts an die Aktionäre schon durch die englische Bezeichnung bestimmt. Vgl. Hütten, C.: Geschäftsbericht, S. 261.

[31] Vgl. IASC: Framework, Rdnr. 10; vgl. auch Schulze, D.: Berichterstattung, S. 72 f.; vgl. ähnlich Geiger, T.: Segmentberichterstattung, S. 13.

[32] Vgl. Geiger, T.: Segmentberichterstattung, S. 13.

[33] Vgl. Hütten, C.: Geschäftsbericht, S. 70 ff..

[34] Vgl. Übersicht Hütten, C.: Geschäftsbericht, S. 243-247. Die Finanzanalysten, Anlageberater und die institutionellen Investoren zählen dabei zu den wichtigsten Berichtsadressaten der Investor Relations. Vgl. Hütten, C.: Geschäftsbericht, S. 71 f., vgl. Günther, T./Otterbein, S.: Investor Relations, S. 400 ff..

[35] Vgl. Brotte, J.: Geschäftsberichte, S. 42; vgl. Hütten, C.: Geschäftsbericht, S. 72.

[36] Im Folgenden werden die Bergriffe Berichtsadressat, Berichtsempfänger, Investor, Shareholder synonym verwendet und schließen sowohl die Shareholder als auch die Finanzanalysten mit ein.

[37] Vgl. Wittmann, P.: Information, Sp. 894; vgl. Peemöller, V. H.: Interne Revision, S. 13.

[38] Vgl. Coenenberg, A.: Jahresabschluss, S. 42.

[39] Vgl. Küting, K.: Rechnungslegung, S. 156 f.; vgl. Fischer, T./Wenzel, J./Kühn, C.: Value Reporting, S. 1210. „…informative disclosures help the investors better understand a company´s strategy (including how it addresses opportunities and risks); critical success factors that are important to the company´s future; the competitive environment and the steps the company is taking to ensure sustainable results.” FASB (Hrsg.): Reporting, S. 3.

[40] Vgl. Haller, A./Dietrich, R.: Lageberichterstattung, S. 164; vgl. AICPA (Hrsg.): Reporting, S. 20.

[41] Eine Übersicht über die erfolgten Studien geben Brotte, J.: Geschäftsberichte, S. 62; Hütten, C.: Geschäftsbericht, S. 243 ff.; vgl. auch Fey, G.: Unternehmensberichte, S. 1099 m.w.N..

[42] Vgl. AICPA (Hrsg.): Reporting, S. 2; vgl. Brendlmaier, A. F./Klein, G. A.: Kundenorientierung, S. 1089 u. 1095. In diesem Zusammenhang wurde vom Committee der Begriff „financial reporting“ durch den umfassenderen Begriff „business reporting“ ersetzt. Vgl. Brendlmaier, A. F./Klein, G. A.: Kundenorientierung, S. 1091.

[43] Vgl. Günther, Th./Beyer, D.: Value, S. 1625; vgl. Eccles, R. G.: Performance, S. 132.

[44] Vgl. Brotte, J.: Geschäftsberichte, S. 40-67 mit dem Überblick auf S. 62; vgl. auch Günther, Th./Beyer, D.: Value, S. 1624 f. mit Angaben zu durchgeführten Studien.

[45] Vgl. Busse von Colbe, W.: Prognosepublizität, S. 97 ff.; vgl. Brotte, J.: Geschäftsberichte, S. 37. Küting spricht davon, dass die Bedeutung quantitativ genauer Informationen abnimmt und die retrospektive Darstellung der qualitativen Ursachen der Entwicklung an Bedeutung gewinnt. Vgl. Küting, K.: Rechnungslegung, S. 157.

[46] Vgl. ähnlich Küting, K.: Rechnungslegung, S. 157. Auch in der Studie vom AICPA wird die Publizität dieser Daten in Zusammenhang mit den finanziellen Größen gefordert. Vgl. AICPA (Hrsg.): Reporting, S. 28.

[47] Eccles, R. G.: Performance, S. 134.

[48] Weiter ausgeholt kann man darunter Informationen z.B. über den Auftragsbestand, Marken, Produktpalette, Produktentwicklung, Marktanteile, Gegenstandsbereiche der Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Informationen über persönliche Angaben zum Management, Management Audits und erfolgsabhängige Anreizsysteme fassen. Vgl. Brotte, J.: Geschäftsberichte, S. 63; vgl. auch zur Bedeutung von non-financial information Eccles, R. G.: Performance, S. 131 ff..

[49] Vgl. Eccles, R. G./Herz, R. H./Keegan, M. E./Phillips, D. M.H.: Revolution, S. 69 f..

[50] Vgl. IDW: RS HFA 1, Tz. 23, S. 656.

[51] Vgl. Küting, K.: Rechnungslegung, S. 157, vgl. AICPA (Hrsg.): Reporting, S. 27 f. u. 58 ff.; als Informationsbeispiele werden dort verkaufte Produkteinheiten, Qualität der Leistung oder Produktions- und Entwicklungszeiten genannt.

[52] Vgl. AICPA (Hrsg.): Reporting, S. 60; vgl. auch Haller, A./Dietrich, R.: Intellectual Capital, S. 1045 ff.; Auch die Aufnahme der immateriellen Vermögenswerte in eine zusätzlichen Informationskategorie der FASB-Studie macht die Bedeutung deutlich. FASB (Hrsg.): Reporting, S. 6.

[53] Auch das IDW RS 1 stellt die nicht-finanziellen Informationsbedürfnisse ausführlich dar und geht über die Ergebnisse vom AICPA hinaus, indem nicht nur die Determinanten, sondern auch die Basis dieser anhand der Darstellung des Wertfundaments und zugrunde liegender Ereignisse publiziert werden. Beispiele siehe FN 76. Vgl. IDW: RS HFA 1, S. 656 ff..

[54] Vgl. Müller, M.: Kapitalmarktinformation, S. 125 f.; vgl. auch Böcking, H.-J.: Rechnungslegung, S. 44.

[55] Vgl. FASB (Hrsg.): Reporting, S. 6 f. So werden beispielsweise segmentierte Informationen über Wachstumsraten der Marktanteile sowie über Auftragseingänge pro Monat und Kapazitätsauslastungskennziffern publiziert.

[56] Vgl. AICPA (Hrsg.): Reporting, S. 28 f.. Die Analyse besteht zum einen aus der Kommunizierung der Auswirkungen von erkannten Trends der vergangenen Periode sowie zum anderen aus der Darlegung der Gründe für die Änderungen der finanziellen und nicht-finanziellen Angaben des letzten Jahres. Die Orientierung an Unternehmenssteuerungsinformationen macht des Weiteren das nötige Zusammenwachsen von internem und externem Rechnungswesen deutlich.

[57] Vgl. Müller, M.: Kapitalmarktinformation, S. 126.

[58] Vgl. SEC, Reg. S-K, Item 229.303 (a), Instructions 1 and 4 to Para. 303 (a) “Where the consolidated financial statements reveal material changes from year to year in one or more line items, the causes for the changes shall be described to the extent necessary to an understanding of the registrant's businesses as a whole.”; vgl. auch Bruns, H.-G./Renner, W.: SEC-Berichterstattung, S. 11.

[59] Vgl. SEC, Reg. S-K, Item 229.303 (a), Instructions 1.

[60] So auch Jenkins, E. L.: Information, S. 78: “Nevertheless, users need more forward-looking information, (…).”

[61] Vgl. AICPA (Hrsg.): Reporting, S. 29 f.; vgl. Günther, Th./Beyer, D.: Value, S. 1624 ff..

[62] Vgl. AICPA (Hrsg.): Reporting, S. 30; vgl. Günther, Th./Beyer, D.: Value, S. 1628; vgl. Gössi, M./Simon-Keuenhof, K.: Unternehmensführung, S. 680; Jenkins ist in seinem Beitrag der Meinung, dass nicht das Management Prognosen aufzustellen hat, sondern dies die Aufgabe der Adressaten ist, was mit zukunftsorientierte Informationen wesentlich verbessert wird. Der Begriff des Business Reporting bezieht somit nur Informationen ein, mit denen der Investor eigene Prognosen aufstellt. Vgl. Jenkins, E. L.: Information, S. 78. Im Rahmen dieser Arbeit wird aber die Meinung vertreten, auch Prognosen der Unternehmensführung miteinzubeziehen. Die Investoren können somit eine Überprüfung mit den eigenen Prognosen durchführen und unerfahrene Anleger erhalten wertvolle Anhaltspunkte.

[63] Vgl. Küting, K./Hütten, C./Lorson, P.: Kommunikationsstrategie (Teil II), S. 1847 m.w.N.; so auch Jenkins, E. L.: Information, S. 78 „…..particularly more meaningful historic indicators of future performance.“

[64] Vgl. FASB (Hrsg.): Reporting, S. 9.

[65] So auch Deppe/Omer “Analysts believe that understanding the components of a multifaceted enterprise is vital to obtaining a complete understanding of that business.” Deppe, L./Omer, C.: Disaggregated Information, S. 47.

[66] Vgl. Brendlmaier, A. F./Klein, G. A.: Kundenorientierung, S. 1092.

[67] Vgl. AICPA (Hrsg.): Reporting, S. 5; vgl. Seeberg, T.: Rechnungslegungspublizität, S. 608; vgl. auch ausführlich zu nicht-finanziellen Segmentinformationen Geiger, T.: Segmentberichterstattung, S. 227 ff..

[68] Vgl. Küting, K./Hütten, C.: Entwicklungsrisiken, S. 406 u. 419.

[69] Vgl. AICPA (Hrsg.): Reporting, S. 140; vgl. auch Deppe, L./Omer, C.: Disaggregated Information, S. 48.

[70] So sind hinsichtlich zukünftigen Chancen und Risiken das künftige wirtschaftliche, soziale und politische Segmentumfeld, die Währungs- und Konjunkturentwicklung, spezifische Branchenentwicklungen sowie die Entwicklung der jeweiligen Geschäftstätigkeit näher zu beschreiben und deren erwarteten Auswirkungen auf die Nachfrage- und Wettbewerbssituation aufzuzeigen. Vgl. ausführlich dazu Geiger, T.: Segmentberichterstattung, S. 230 ff. m.w.N..

[71] Vgl. Drill, M.: Investor Relations, S. 96; vgl. Zieschang, M.: IR-Anforderungen, S. 137 u. 139; vgl. Geiger, T.: Segmentberichterstattung, S. 234 f..

[72] Deppe, L./Omer, C.: Disaggregated Information, S. 50; „Without this disaggregation the pronouncement requires, no means exists for analysts and others to predict the overall amounts, timing or risks of the entire enterprise ´s cash flow.” Deppe, L./Omer, C.: Disaggregated Information, S. 53.

[73] Geiger, T.: Segmentberichterstattung, S. 85.

[74] Das decision usefulness-Prinzip ist einerseits in SFAC No. 1 des Conceptual Frameworks und andererseits im IASC-Framework geregelt. Vgl. FASB: SFAC No. 1, Par. 3; vgl. IASC: Framework, Par. 12; vgl. zur Entstehung des decision usefulness-Prinzips Hütten, C.: Geschäftsbericht, S. 225 ff..

[75] Vgl. Coenenberg, A.: Jahresabschluss, S. 42; vgl. ähnlich Pellens, B.: Rechnungslegung, S. 126.

[76] Vgl. Hütten, C.: Geschäftsbericht, S. 234 f.; vgl. auch Küting, K./Hütten, C./Lorson, P.: Kommunikationsstrategie (Teil I), S. 1809.

[77] Zusammenfassung der Grundsätze nach IAS/US-GAAP und HGB vgl. Peemöller, V. H./Finsterer, H./Neubert, M.: Rechnungslegung, S. 23 ff..

[78] Vgl. FASB: SFAC No. 2, Par. 47 u. 49; vgl. IASC: Framework, Par. 26. Vom FASB wird das Merkmal der Relevanz durch die Unterkriterien predictive value, feedback value und timeliness konkretisiert. Vgl. FASB: SFAC No. 2, Par. 51-55, vgl. auch Pellens, B.: Rechnungslegung, S. 138 f. und Meek, G. K.: Unternehmenspublizität, S. 175.

[79] Vgl. IASC: Framework, Par. 43; vgl. FASB: SFAC No. 2, Par. 56.

[80] Vgl. IASC: Framework, Par. 29, wo die Relevanz einer Information insbesondere von ihrer Art (nature) und ihrer Wesentlichkeit abhängt.

[81] Vgl. IASC: Framework, Par. 30.

[82] Vgl. FASB: SFAC No. 2, Par. 125; vgl. Haller, A.: Merkmale, S. 16; vgl. auch Gasselsberger, B.: Berichterstattung, S. 103.

[83] Vgl. Küting, K./Hütten, C.: Entwicklungsrisiken, S. 408; vgl. Haller, A.: Merkmale, S. 16, vgl. ähnlich Löcke, J.: Materiality-Grundsatz, S. 308, wo dargelegt wird, dass unwesentliche Informationen vom Wesentlichen ablenken.

[84] Vgl. hierzu Baetge, J./Kirsch, H.-J.: Grundsätze, Rdnr. 307 u. 309; vgl. IASC: Framework, Par. 44, vgl. auch Hütten, C.: Geschäftsbericht, S. 237.

[85] Vgl. IASC: Framework, Par. 25; vgl. FASB: SFAC No. 1, Par. 34; vgl. FASB: SFAC No. 2, Par. 40.

[86] Vgl. Meek, G. K.: Unternehmenspublizität, S. 174.

[87] Vgl. Baetge, J./Krumbholz, M.: Lageberichterstattung, Rdnr. 377; vgl. Baetge, J./Kirsch, H.-J.: Grundsätze, Rdnr. 304; vgl. auch Baetge, J./Fischer, T./Paskert, D.: Lagebericht, S. 19 f..

[88] Vgl. IASC: Framework, Par. 32; vgl. Pellens, B.: Rechnungslegung, S. 140 m.w.N..

[89] Vgl. IASC: Framework, Par. 31; vgl. FASB: SFAC No. 2, Glossery of terms. “The quality of Information that assures that information is reasonably free from error and bias and faithfully represents what it purports to present.”

[90] Vgl. IASC: Framework, Par. 33, vgl. ähnlich Meek, G. K.: Unternehmenspublizität, S. 176.

[91] Vgl. Hütten, C.: Geschäftsbericht, S. 236; vgl. Meek, G. K.: Unternehmenspublizität, S. 176; vgl. Baetge, J./Krumbholz, M.: Lageberichterstattung, Rdnr. 373; vgl. ähnlich Pellens, B.: Rechnungslegung, S. 140.

[92] Vgl. Meek, G. K.: Unternehmenspublizität, S. 176.

[93] Vgl. analog Baetge, J./Krumbholz, M.: Lageberichterstattung, Rdnr. 374; vgl. Schildbach, T.: Jahresabschluss, S. 111; vgl. Gasselsberger, B.: Berichterstattung, S. 100.

[94] Baetge, J./Krumbholz, M.: Lageberichterstattung, Rdnr. 374.

[95] Vgl. analog Baetge, J./Krumbholz, M.: Lageberichterstattung, Rdnr. 374; vgl. auch Baetge, J./Fischer, T./Paskert, D.: Lagebericht, S. 17; vgl. ähnlich Gasselsberger, B.: Berichterstattung, S. 101 f..

[96] Vgl. hierzu IASC: Framework, Par. 38; vgl. Baetge, J./Krumbholz, M.: Lageberichterstattung, Rdnr. 375 u. 376; vgl. Baetge, J./Fischer, T./Paskert, D.: Lagebericht, S. 18 f..

[97] Vgl. FASB: SFAC No. 2, Par. 111; vgl. IASC: Framework, Par. 39.

[98] Vgl. analog IASC: Framework, Par. 40, 42.

[99] Vgl. auch Pellens, B.: Rechnungslegung, S. 140; vgl. analog Baetge, J./Fischer, T./Paskert, D.: Lagebericht, S. 21 und Baetge, J./Krumbholz, M.: Lageberichterstattung, Rdnr. 379.

[100] Vgl. Gasselsberger, B.: Berichterstattung, S. 98; vgl. Geiger, T.: Segmentberichterstattung, S. 96; vgl. Baetge, J./Fischer, T./Paskert, D.: Lagebericht, S. 26.

Final del extracto de 134 páginas

Detalles

Título
Value Reporting: Rahmenbedingungen, Ausgestaltung und Grenzen einer wertorientierten Berichterstattung
Universidad
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg
Calificación
2,3
Autor
Año
2002
Páginas
134
No. de catálogo
V78206
ISBN (Ebook)
9783638784627
Tamaño de fichero
1036 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Value, Reporting, Rahmenbedingungen, Ausgestaltung, Grenzen, Berichterstattung
Citar trabajo
Armin Riemer (Autor), 2002, Value Reporting: Rahmenbedingungen, Ausgestaltung und Grenzen einer wertorientierten Berichterstattung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78206

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