Konzernfinanzierung: Der Cash Pool im AG- und GmbH-Konzern (unter Berücksichtigung der Reformvorschläge des RegE MoMiG)


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2007

24 Pages, Note: 9,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

B. Cash Pooling in der betriebswirtschaftlichen Praxis
I. Cash Management, Cash Pooling und Konzernfinanzierung – begriffliche Abgrenzung
II. Praktisch bedeutsame Formen des Cash Pooling
III. Vorteile des Cash Pooling

C. Rechtliche Aspekte des Cash Pooling
I. Rechtliche Einordnung der Cash Pooling-Vereinbarungen
1. Einordnung im Innenverhältnis
2. Einordnung im Außenverhältnis
II. Kapitalersatzrecht
1. Kapitalersatzrecht im GmbH-Recht
2. Kapitalersatzrecht im Recht der AG
3. Kapitalersatzrecht im Konzern
4. Anwendung auf das Cash Pooling
a) Erfassung von Leistungen im Rahmen des Cash Pooling durch das Kapitalersatzrecht
b) Krise der Gesellschaft und Cash Pooling
c) Vertikale und horizontale Finanzierungsleistungen in auf- und absteigender Richtung
5. Veränderungen durch den RegE MoMiG?
Stellungnahme zu den Auswirkungen des RegE MoMiG auf Cash Pools
III. Kapitalerhaltungsrecht
1. Kapitalerhaltungsrecht im GmbH-Recht
2. Kapitalerhaltungsrecht im Recht der AG
3. Kapitalerhaltungsrecht im Konzern
4. Anwendung auf das Cash Pooling
5. Veränderungen durch den RegE MoMiG?
Stellungnahme zu den Auswirkungen des RegE MoMiG auf Cash Pools

D. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einführung

Das Cash Pooling hat aufgrund seiner wirtschaftlichen Vorteile weite Verbreitung in der Praxis gefunden.[1] Es bietet einen organisatorisch einfachen und effizienten Weg, die Finanzierungskosten im Konzern zu senken und leistet somit einen Beitrag, den Konzerngewinn zu maximieren.[2] Erst relativ spät hat auch die Rechtswissenschaft das Phänomen des Cash Pooling als juristisches Bearbeitungsfeld entdeckt.[3] In der nun schon seit einigen Jahren geführten Diskussion hat sich herausgestellt, dass das Cash Pooling komplexe rechtliche Fragen im Bereich des Kapitalersatz- und Kapitalerhaltungsrechts sowie des Steuerrechts aufwirft.[4] Weiterhin hat die höchstrichterliche Rechtsprechung Auswirkungen auf die Praktikabilität des Cash Pooling gehabt. Schließlich hat der Gesetzgeber das Thema aufgegriffen und versucht derzeit im Rahmen der Reformbestrebungen um das GmbH-Recht, auch Teilfragen zu lösen, die das Cash Pooling betreffen.

Diese Arbeit beleuchtet zunächst die betriebswirtschaftlichen Hintergründe des Cash Pooling und bietet sodann einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion über die rechtlichen Aspekte des Cash Pooling. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Problematik des Kapitalersatz- und Kapitalerhaltungsrechts, da in diesem Bereich die größten Änderungen durch die Reform des GmbH-Rechts zu erwarten sind. Die Reformbestrebungen des Gesetzgebers, wie sie im Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (RegE MoMiG) enthalten sind, finden dabei volle Berücksichtigung, während auf der anderen Seite steuerrechtliche Aspekte aus Platzgründen weitgehend ausgeklammert worden sind[5].

B. Cash Pooling in der betriebswirtschaftlichen Praxis

I. Cash Management, Cash Pooling und Konzernfinanzierung – begriffliche Abgrenzung

In der rechtlichen Diskussion werden Cash Management und Cash Pooling oft synonym gebraucht. Jedoch lässt sich in Anlehnung an die betriebswirtschaftliche Literatur und Praxis ein Stufenverhältnis zwischen Cash Management und Cash Pooling ausmachen, dem hier gefolgt werden soll. Demnach umfasst in der betriebswirtschaftlichen Literatur und Praxis der Begriff Cash Management die Führung und Verwaltung von liquiden Mitteln.[6] Es geht dabei um die Sicherung von Liquidität und Effizienz im Zahlungsverkehr.[7] Der Liquiditätssicherung und -steuerung dienen dabei die zentrale Liquiditätsplanung, -beschaffung und der konzerninterne Liquiditätsausgleich.[8] Das Cash Pooling wiederum dient dem konzerninternen Liquiditätsausgleich und betrifft somit nur einen Teilbereich des Cash Managements.

II. Praktisch bedeutsame Formen des Cash Pooling

Die praktisch bedeutsamsten Formen des Cash Pooling sind das effektive[9] und das Notional[10] Cash Pooling. Beim effektiven Cash Pooling werden die Salden der einbezogenen Bankkonten[11] der Konzerngesellschaften auf ein Masterkonto[12] überführt. Dieses Masterkonto wird in der Praxis entweder von der Konzernmutter- oder Holdinggesellschaft oder einer speziellen Finanzierungsgesellschaft gegründet. Ist der Saldo des Bankkontos positiv, so wird das Guthaben auf das Masterkonto transferiert. Im Falle eines negativen Saldos erfolgt ein Ausgleich durch Überweisung vom Masterkonto auf das Konto der Konzerngesellschaft.[13] Die Abgleichung erfolgt in der Regel werktäglich.

Beim Notional Cash Pooling findet kein tatsächlicher Ausgleich der Konten statt, sondern es wird nur ein fiktiver Saldo für das Masterkonto errechnet.[14] Da weder ein Vertrag zwischen den einbezogenen Konzerngesellschaften nötig ist, noch eine tatsächliche Liquiditätsverschiebung stattfindet, erscheint das Notional Cash Pooling mit Bezug auf das Kapitalerhaltungs- und Kapitalersatzrecht unproblematisch.[15] Auf der anderen Seite können die Vorteile des Cash Pooling nur bedingt realisiert werden, da die Implementierung schwieriger ist und nicht unerhebliche Transaktionskosten anfallen.[16]

Da das effektive Cash Pooling in der Praxis weiter verbreitet ist und die größten rechtlichen Probleme aufwirft, beschränkt sich die Darstellung im Folgenden auf das effektive Cash Pooling. Außerdem wird davon ausgegangen, dass alle einbezogenen Konten auf dieselbe Währung lauten.[17]

III. Vorteile des Cash Pooling

Durch das Cash Pooling werden positive Salden der Bankkonten der Konzerngesellschaften auf dem Masterkonto konzentriert, während negative Salden ausgeglichen werden. Dies hat zur Folge, dass das Volumen der Mittel, die fremdfinanziert werden müssen, verringert wird oder sogar auf Null sinkt. Da bei einer Kreditaufnahme regelmäßig höhere Zinsen gezahlt werden müssen als umgekehrt mit überschüssigen Mitteln erzielt werden können, ist eine beträchtliche Kostenersparnis möglich.[19] Außerdem kann die Anlage der überschüssigen Mittel bzw. die Aufnahme von fehlenden Mitteln durch die Muttergesellschaft bzw. die Finanzierungsgesellschaft erfolgen. Dadurch können Skaleneffekte bei der Finanzierung genutzt werden. Im Ergebnis erhält der Konzern somit eine höhere Verzinsung seiner überschüssigen Liquidität während die Zinsbelastung durch eine Mittelaufnahme verringert wird.[20] Hinzu kommen Kostenvorteile, die sich durch den direkten Zugang zum Kapitalmarkt ergeben können, der nur für größere Finanzierungsvolumina offen steht.[21][18]

C. Rechtliche Aspekte des Cash Pooling

I. Rechtliche Einordnung der Cash Pooling-Vereinbarungen

1. Einordnung im Innenverhältnis

Die rechtliche Einordnung der konzerninternen Cash Pooling-Vereinbarung ist umstritten. Die Kautelarjurisprudenz rät zwar einhellig zu einem vertraglichen Regelwerk in schriftlicher Form.[22] Wie jedoch ein solcher Vertrag zu qualifizieren ist, wird unterschiedlich beurteilt.

Einhellig abgelehnt wird die rechtliche Einordnung als unregelmäßiger Verwahrungsvertrag.[23] Zwar besteht eine Rückzahlungsverpflichtung beim Cash Pooling, die aufgrund der Disposition der Konzernleitung jederzeit fällig werden kann.[24] Die jederzeitige Rückzahlungsverpflichtung stellt auch ein Merkmal der unregelmäßigen Verwahrung dar, § 700 I S. 3 i. V. m. § 695 BGB.[25] Allerdings fehlt als Merkmal das Interesse des Hinterlegers an der sicheren Verwahrung, die für die Abgrenzung zum Darlehensvertrag gem. § 488 BGB entscheidend ist.[26]

Naheliegender und überzeugender erscheint es daher, die konzerninternen Liquiditätsströme als Gelddarlehen i. S. d. § 488 BGB einzuordnen.[27] Dabei überträgt eine Konzerngesellschaft das Eigentum an ihrer überschüssigen Liquidität an eine andere Konzerngesellschaft zur wirtschaftlichen Verwertung und Nutzung auf Zeit.[28]

Demgegenüber vertritt Hommelhoff die Auffassung, die konzerninternen Zahlungsströme seien als Vertrag sui generis einzuordnen.[29] Jedoch können seine Argumente bzgl. fehlenden Zwecks des Darlehens, Kündigungsfrist und Tilgung nicht überzeugen. Zunächst ist der Zweck der Darlehen nämlich in der Deckung des Liquiditätsbedarfs zu sehen.[30] Weiterhin wird die jederzeitige Fälligkeit durch eine (notfalls konkludente) Abbedingung der Kündigungsfrist des § 488 III S. 2 BGB erreicht.[31] Schließlich ist Makowski[32] und Faßbender[33] zuzustimmen, die überzeugend dargelegt haben, dass im Rahmen von Cash Pooling-Vereinbarungen auch Tilgung geschuldet ist.

Daher sind die konzerninternen Liquiditätsströme im Rahmen des Cash Poolings rechtlich als Darlehen einzuordnen.

2. Einordnung im Außenverhältnis

Unproblematisch ist dagegen das Außenverhältnis im Rahmen eines Cash-Pools geregelt. Auf Ebene der Konzerngesellschaften bleiben die bestehenden Bankverbindungen erhalten. Allerdings werden die Konten nur noch als Durchlauf- bzw. Zahlungsverkehrskonten geführt.[34] Das Masterkonto wird von der Mutter- oder Finanzierungsgesellschaft geführt, die auch das Management des Cash Poolings mit der betreffenden Bank vereinbart. Die Ausgleichszahlungen an die Konzerngesellschaften erfolgen dann durch die Bank und bedürfen keiner Einzelanweisung mehr.[35]

II. Kapitalersatzrecht

1. Kapitalersatzrecht im GmbH-Recht

Das Kapitalersatzrecht bildet eine wichtige Säule des deutschen Gesellschaftsrechts.[36] Es ist die Konsequenz aus der Tatsache, dass Gesellschafter, die von der beschränkten Haftung einer GmbH profitieren wollen, dieser Gesellschaft in der Krise Eigenkapital zuführen oder sie liquidieren müssen.[37] Die Möglichkeit, das Überleben der Gesellschaft durch Zuführung von Fremdkapital zu sichern, steht denn Gesellschaftern aus Gläubigerschutzgesichtspunkten nicht offen.[38] Jedoch ist zu beachten, dass Gesellschafterdarlehen nicht per se unzulässig und rechtlich missbilligt sind. Vielmehr bieten sie durch die Möglichkeit der flexiblen Handhabung eine in der Praxis durchaus übliche und sinnvolle Form der Finanzierung.[39] Nur bringt diese Freiheit bei der Finanzierungswahl eine sogenannte Finanzierungsfolgenverantwortung für die Gesellschafter mit sich.[40]

[...]


[1] Faßbender, S. 19.

[2] Becker, DStR 1998, 1528.

[3] Faßbender, S. 19.

[4] Jäger, DStR 2000, 1653, 1654.

[5] Eine gute Einführung in die steuerrechtlichen Aspekte des Cash Pooling findet sich bei Waldens, IStR 2003, 497ff.

[6] Christians- Reintges, S. 674.

[7] Christians- Reintges, S. 674.

[8] L/S/S- Schneider, Rn. 25.1.

[9] auch Zero Balance Accounting genannt, Faßbender, S.27; Waldens, IStR 2003, 497, 497, verweist jedoch zurecht auf die Unterschiede zwischen Zero Balance Accounting und Target Balancing, bei dem Konten nur bis zu einem Sockelbetrag ausgeglichen werden.

[10] auch virtuelles Pooling genannt, Faßbender, S.28.

[11] auch Ursprungskonten genannt, Waldens, IStR 2003, 497.

[12] auch Master Account genannt, Waldens, IStR 2003, 497; Jäger, DStR 2000, 1653, 1654, Fn. 5, nennt zudem die Bezeichnungen Header Account, Konzentrations- oder Zielkonto,.

[13] Jäger, DStR 2000, 1653, 1653.

[14] Morsch, NZG 2003, 97, 98.

[15] K. Schmidt, S. 544.

[16] Waldens, IStR 2003, 497, 498; Waldens, IStR 2003, 497, 503, weist zudem auf die steuerlichen Vorteile des Notional Cash Pooling im Vergleich zum effektiven Cash Pooling hin.

[17] Zum grenzüberschreitenden Cash Pooling siehe Hormuth, S. 83ff.; Waldens, IStR 2003, 497, 499.

[18] Eine sehr ausführliche Übersicht über die Vorteile und Risiken des Cash Pooling findet sich bei Hormuth, S. 60ff.; Waldens, IStR 2003, 497, 499.

[19] Faßbender, S. 28.

[20] Siehe nur Schmelz, NZG 2006, 456, 456.

[21] Sieger/Hasselbach, BB 1999, 645, 645.

[22] Vgl. Schilmar, DStR 2006, 568, 574.

[23] Faßbender, S. 32.

[24] Eichholz, S.43.

[25] so schon RGZ 1, 204, 208.

[26] Faßbender, S. 32.

[27] So z.B. Christians- Reintges, S. 674; Schmelz, NZG 2006, 456, 456; siehe auch Faßbender, S. 30, mit weiteren Nachweisen.

[28] Faßbender, S. 32.

[29] Hommelhoff, WM 1984, 1105, 1106.

[30] Faßbender, S. 33.

[31] Faßbender, S. 35.

[32] Makowski, S.50.

[33] Faßbender, S. 33f.

[34] Hellwig, S. 164; L/S/S- Schneider, Rn. 25.18.

[35] Faßbender, S. 27.

[36] Schmelz, NZG 2006, 456, 458.

[37] Faßbender, S. 44.

[38] L/H, § 32a/b Rn.2.

[39] R/V, § 38 Rn. 1.

[40] R/V, § 38 Rn. 17.

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Konzernfinanzierung: Der Cash Pool im AG- und GmbH-Konzern (unter Berücksichtigung der Reformvorschläge des RegE MoMiG)
Université
Bucerius Law School in Hamburg
Note
9,0
Auteur
Année
2007
Pages
24
N° de catalogue
V78248
ISBN (ebook)
9783638829380
Taille d'un fichier
566 KB
Langue
allemand
Mots clés
Konzernfinanzierung, Cash, Pool, GmbH-Konzern, Berücksichtigung, Reformvorschläge, RegE, MoMiG)
Citation du texte
Bsc Business Administration Jens Jennissen (Auteur), 2007, Konzernfinanzierung: Der Cash Pool im AG- und GmbH-Konzern (unter Berücksichtigung der Reformvorschläge des RegE MoMiG), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78248

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