Die GmbH & Co. KG als Verbindung von Personen- und Kapitalgesellschaft


Term Paper, 2006

27 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Allgemeine Wesensmerkmale und Rechtsgrundlagen

3. Besondere Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG
3.1 Personenidentische GmbH & Co. KG
3.2 Einmann-GmbH & Co. KG
3.3 Nicht personenidentische GmbH & Co. KG
3.4 Einheits-GmbH & Co. KG
3.5 Mehrstufige GmbH & Co. KG
3.6 Publikums-KG

4. Gründe für die Wahl einer GmbH & Co. KG
4.1 Steuerrechtliche Aspekte
4.2 Gesellschaftsrechtliche Aspekte

5. Gründung der GmbH & Co. KG
5.1 Entstehungsmöglichkeiten
5.2 Prozess der Neugründung
5.3 Die Firma der GmbH & Co. KG

6. Rechtsstellung der Gesellschafter der GmbH & Co. KG
6.1 Geschäftsführung
6.2 Vertretung
6.3 Haftung

7. Schlussbemerkungen

Literaturverzeichnis

Internetverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Das heutige Gesellschaftsrecht ist von diversen Unternehmensformen geprägt. Man unterscheidet hierbei Personen- und Kapitalgesellschaften. Im Laufe der Rechtsentwicklung haben sich aber auch spezielle Mischformen herausgebildet. Im Rahmen des geltenden Rechtes haben Gesellschafter die Möglichkeit bestehende Gesellschaftstypen nach ihren Vorstellungen und Bedürfnissen miteinander zu kombinieren. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Typenvermischung, wobei zwei grundverschiedene Gesellschaftstypen aufeinander stoßen, ihre rechtliche Selbständigkeit dabei aber beibehalten. Das in der Praxis wohl bedeutsamste Beispiel hierfür ist die GmbH & Co. KG, welche kein eigenständiger Gesellschaftstyp, sondern eine gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung darstellt, bei dem sich zwei Handelsgesellschaften für ein einziges Unternehmen (eine einzige Betätigung) zusammenschließen. Die rechtliche Zulässigkeit dieser Mischform ist zunächst heftig bestritten worden, aber nunmehr schon seit langer Zeit anerkannt. Nach der Bestätigung des Bayerischen Oberlandesgerichtes (1912) und der Anerkennung des Reichsgerichtes (1922) hat auch der deutsche Gesetzgeber seit der GmbH-Novelle von 1980 durch eine Vielzahl von Bestimmungen im HGB die Anerkennung der Zulässigkeit der GmbH & Co. KG fixiert.[1]

Als Verbindung von Personen- und Kapitalgesellschaft ist die GmbH & Co. KG in Deutschland heute häufig anzutreffen und die Zahl der Neugründungen nimmt ständig zu. Laut Statistischen Bundesamt existierten im Jahre 2004 in Deutschland 116.632 steuerpflichtige Kommanditgesellschaften (KG). Davon zählten 94.585 zu den GmbH & Co. KGs.[2] Die Zahlen belegen, dass die GmbH & Co. KG heute vor einer reinen KG bevorzugt wird. Beliebt und verbreitet ist sie besonders im Mittelstand und eignet sich am besten für Familienunternehmen. Aber auch größere Unternehmen entscheiden sich häufig für die Kombination von Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft.[3] Die Gründe für die Wahl einer solchen Unternehmensform werden in dieser Arbeit erläutert. Auch auf die Gründungsmöglichkeiten, den Ablauf einer Neugründung der GmbH & Co. KG sowie auf die Rechtsstellung der Gesellschafter wird detailliert eingegangen.

2. Allgemeine Wesensmerkmale und Rechtsgrundlagen

Die GmbH & Co. KG ist rechtlich gesehen eine KG, an der als – i. d. R. einziger – persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) eine GmbH beteiligt ist und bei der die KG Trägerin der Geschäfte ist.[4] Ihre Sonderstellung ergibt sich daraus, dass sie die einzige Form einer Personengesellschaft ist, bei der keine natürliche Person die unbeschränkte persönliche Haftung tragen muss.[5]

Eine GmbH & Co. KG ist dann zulässig, wenn die in §§ 161 (2), 105 (2) HGB genannten Voraussetzungen vorliegen. Sie muss folglich auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet oder in das Handelsregister (HR) eingetragen sein.[6] Die formale Kaufmanns-eigenschaft der Komplementär-GmbH ist als solche nicht ausreichend.[7]

„Trotz ihrer Verbundenheit bleiben KG und GmbH rechtlich immer zwei zu trennende Gesellschaften, die jeweils eigenen Regeln unterliegen.“[8] Somit gilt für die Gesamt-gesellschaft das KG-Recht und ergänzend dazu die Vorschriften für die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und BGB-Gesellschaft. Für die Komplementär-GmbH hingegen findet das GmbH-Recht Anwendung.[9]

Das Fehlen des wesentlichen gläubigerschützenden Elementes führt dazu, dass die GmbH & Co. KG sachlich gesehen eine GmbH ist. Die Rechtssprechung behandelt sie daher heute als Kapitalgesellschaft.[10] Auch bei der Rechnungslegung unterliegt die GmbH & Co. KG den Publizitätsvorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264a, 325 ff. HGB. I. d. R. kann sie dabei aber die Erleichterungen für kleine Gesellschaften gem. §§ 267 (1), 326 HGB für sich beanspruchen.[11]

3. Besondere Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG

Im Laufe der letzten zwanzig Jahre haben sich unterschiedliche Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG herausgebildet.[12] Die wichtigsten werden nachfolgend kurz beschrieben und zur visuellen Unterstützung in den Abbildungen graphisch dargestellt.

3.1 Personenidentische GmbH & Co. KG

Die personen- bzw. beteiligungsgleiche GmbH & Co. KG, welche auch als echte GmbH & Co. KG bezeichnet wird, ist in der Praxis die klassische und gebräuchlichste Form. Die Kommanditisten der KG und die Gesellschafter der GmbH sind personenidentisch. Hierbei kommt es regelmäßig vor, dass im Gesellschaftsvertrag ein gleiches Beteiligungs-verhältnis vereinbart wird und somit beide Gesellschafter über den gleichen Einfluss verfügen. Diese Beteiligungsproportionalität führt zu einer faktischen Verzahnung der beiden Gesellschaften. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Willensbildungsprozesse der beiden Gesellschaften aufeinander abgestimmt werden.[13] Bei dieser Form darf der KG-Vertrag nicht formfrei geschlossen werden und enthält vielmehr die notariell beurkundete Verpflichtung, GmbH-Anteile zu erwerben.[14]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Modell der „klassischen“ GmbH & Co. KG

Quelle: in Anlehnung an: Klunzinger, E. (2006), S. 305 .

3.2 Einmann-GmbH & Co. KG

Eine heute allgemein anerkannte Sonderform der personenidentischen GmbH & Co. KG ist die Einmann- bzw. Ein-Personen-GmbH & Co. KG, bei der der Alleingesellschafter der GmbH zugleich einziger Kommanditist der KG ist und letztendlich an der GmbH & Co. KG nur eine natürliche Person beteiligt ist.[15] Da der Ein-Personen-Gesellschafter i. d. R. auch einziger Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist, muss er im Gesellschaftsvertrag gem. § 35 (4) GmbHG vom Selbstkontrahierungsverbot, welches im § 181 BGB geregelt ist, befreit werden.[16] Denn dieses Verbot untersagt das Insichgeschäft, nach dem eine Person mit sich selbst keine Rechtsgeschäfte schließen darf, soweit diese nicht ausschließlich in der Erfüllung von Verbindlichkeiten bestehen. Damit das tägliche Geschäftsleben bei dieser Erscheinungs-form nicht behindert wird, muss zugelassen werden, dass der Geschäftsführer einerseits als Vertreter der GmbH, andererseits als Vertreter der KG handeln darf. Dies kann durch eine im Gesellschaftsvertrag geregelte Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot geschehen, welche in das HR eingetragen und außerdem in der Satzung der GmbH verankert sein muss.[17]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Einmann-GmbH & Co. KG

Quelle: in Anlehnung an: Klunzinger, E. (2006), S. 316 .

3.3 Nicht personenidentische GmbH & Co. KG

Praktisch sehr bedeutend ist außerdem die personenungleiche GmbH & Co. KG, welche auch als unechte GmbH & Co. KG bezeichnet wird. Diese Erscheinungsformen zeichnet sich dadurch aus, dass Kommanditisten und GmbH-Gesellschafter entweder personenverschieden sind oder Beteiligungsrelationen voneinander abweichen. Letzteres ist bspw. dann der Fall, wenn kein oder nur ein Teil der Kommanditisten gleichzeitig GmbH-Gesellschafter ist. Sinn und Zweck dieser Form ist es bestimmte (oder alle) Kommanditisten der KG von der Geschäftsführung auszuschließen, weil diese nur als Kapitalgeber fungieren sollen bzw. wollen oder der Gesellschaftsgründer die Absicht verfolgt die Geschäftsführung weiterhin allein inne zu haben. Bei dieser Form ist ebenfalls eine gesellschaftsinterne Abstimmung der Willensbildungsprozesse erforderlich.[18]

3.4 Einheits-GmbH & Co. KG

Das Kennzeichen der Einheitsgesellschaft ist, dass sämtliche Geschäftsanteile an der GmbH auf die GmbH & Co. KG übertragen werden, die KG damit Alleingesellschafterin der Komplementär-GmbH wird und somit innerhalb des einheitlichen Unternehmens nur noch Kommanditisten existieren.[19] I. d. R. wird nach der Gründung der GmbH eine KG mit den GmbH-Gesellschaftern gegründet. Die Kommanditeinlage in die KG erfolgt durch Ein-bringung der GmbH-Anteile seitens der Gesellschafter und damit sind beide Gesellschaften durch die wechselseitige Beteiligung miteinander verbunden.[20] Diese Form vereinfacht zwar den Willensbildungsprozess innerhalb der Gesellschaft, rückt den Gläubigerschutz allerdings stark in den Hintergrund. Diesem trug das Einfügen des § 172 (6) in das HGB Rechnung, welcher regelt, dass die Einlage des Kommanditisten den Gläubigern gegenüber als nicht geleistet gilt, soweit diese in Anteilen an der Komplementär-GmbH bewirkt wird. Es wird somit verhindert, dass eine Leistung in das Gesellschaftsvermögen zum Nachteil der Gläubiger haftungsmindernd geltend gemacht werden kann.[21] Ein weiteres Problem liegt in den sich widersprechenden Stimm- und Vertretungsverhältnissen, denn die Rechte der KG gegenüber dem Geschäftsführer werden von dem Geschäftsführer der GmbH ausgeübt, so dass dieser praktisch über seine eigene Abberufung entscheiden könnte. Für die Praxis ist diese Erscheinungsform daher aufgrund der notwendig durchdachten Vertragsgestaltung eher unattraktiv und aufgrund der damit verbundenen Probleme auch nicht empfehlenswert.[22]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Einheits-GmbH & Co. KG

Quelle: in Anlehnung an: Klunzinger, E. (2006), S. 317 .

3.5 Mehrstufige GmbH & Co. KG

Die mehrstufige oder auch doppelstöckige GmbH & Co. KG erhält ihren Namen dadurch, dass eine GmbH & Co. KG als Komplementärin einer KG auftritt. Hierbei werden die Komplementärgesellschaft als „kleine GmbH & Co. KG“ (Unter-GmbH & Co. KG) und die Gesamt-GmbH & Co. KG als „große GmbH & Co. KG“ (Ober-GmbH & Co. KG) bezeichnet. Die Gründung erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe entsteht die kleine GmbH & Co. KG, welche durch die GmbH einerseits und die GmbH-Gesellschafter als Kommanditisten andererseits gegründet wird. In der zweiten Stufe gründet die kleine GmbH & Co. KG zusammen mit den Gesellschaftern der GmbH eine weitere GmbH & Co. KG. Damit sind also die natürlichen Personen GmbH-Gesellschafter und Kommanditisten der kleinen und der großen GmbH & Co. KG.[23]

Dieser sehr aufwendige und komplizierte mehrstufige Gründungsprozess ist typisch für diese heute nur noch selten anzutreffende Erscheinungsform.[24] Eine bedeutende Rolle nahm diese Sonderform vor Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes (UmwG) von 1994 bei der Um-wandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG ein, da damals eine Umwandlungssperre für Kapitalgesellschaften existierte.[25]

[...]


[1] Vgl. Liebscher, T. (2005), S. 2-4.

[2] Vgl. Statistisches Bundesamt (2006).

[3] Vgl. Mueller-Thums, T. (2005), S. 3.

[4] Vgl. Wiedemann, H. / Frey, K. (2002), S. 224-225.

[5] Vgl. Binz, M. K. / Sorg, M. H. (2005), S. 5.

[6] Vgl. Neu, M. (2004), S. 264.

[7] Vgl. Hueck, G. / Windbichler, C. (2003), S. 522.

[8] Wagner, H. / Rux, H.-J. (2004), S. 31.

[9] Vgl. Klunzinger, E. (2006), S. 309.

[10] Vgl. Nagel, B. (2000), S. 184-185.

[11] Vgl. Hueck, G. / Windbichler, C. (2003), S. 529.

[12] Vgl. Binz, M. K. / Sorg, M. H. (2005), S. 2.

[13] Vgl. Liebscher, T. (2005), S. 45.

[14] Vgl. Neu, M. (2004), S. 266.

[15] Vgl. Liebscher, T. (2005), S. 46.

[16] Vgl. Nagel, B. (2000), S. 185.

[17] Vgl. Wagner, H. / Rux, H.-J. (2004), S. 144-145.

[18] Vgl. Liebscher, T. (2005), S. 45-46.

[19] Vgl. Liebscher, T. (2005), S. 46.

[20] Vgl. Preißer, M. / von Rönn, M. (2005), S. 324.

[21] Vgl. Nagel, B. (2000), S. 185.

[22] Vgl. Wagner, H. / Rux, H.-J. (2004), S. 39-40.

[23] Vgl. Klunzinger, E. (2006), S. 317-318.

[24] Vgl. Nagel, B. (2000), S. 185.

[25] Vgl. Binz, M. K. / Sorg, M. H. (2005), S. 15.

Excerpt out of 27 pages

Details

Title
Die GmbH & Co. KG als Verbindung von Personen- und Kapitalgesellschaft
College
Erfurt University of Applied Sciences
Grade
1,3
Author
Year
2006
Pages
27
Catalog Number
V78288
ISBN (eBook)
9783638837378
File size
504 KB
Language
German
Keywords
GmbH, Verbindung, Personen-, Kapitalgesellschaft
Quote paper
Susanne Oppe (Author), 2006, Die GmbH & Co. KG als Verbindung von Personen- und Kapitalgesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78288

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