Die Abtreibung. Geschichte, Reformen und ethische Grundsätze


Trabajo Escrito, 2002

22 Páginas


Extracto


Gliederung

1. Die Geschichte der Abtreibung
1.1 Die Abtreibung in der Antike
1.1.1 In der griechischen Kultur
1.1.2 In der römischen Kultur
1.2 Die Abtreibung im Mittelalter
1.3 Frühe Neuzeit bis heute
1.3.1. Von 1500 bis 1700
1.3.2. Von 1700 bis 1900
1.3.3. Im 20. Jahrhundert

2. Der Paragraph 218 StGB nach der Reform
2.1. Grundlegende Änderungen
2.1.1. Das Indikationsmodell
2.1.2. Die Beratung
2.2. Die Reaktionen auf die Neuregelung

3. Die modernen Abtreibungspraktiken

4. Die Abtreibung aus ethisch- christlicher Sicht

5. Resümee

Literaturverzeichnis

Die Abtreibung - schon seit Menschengedenken bewegt sie die Gemüter - gibt Anlass zu hitzigen Debatten und Diskussionen. Juristen, Theologen, Mediziner, Politiker, aber auch der " kleine Bürger " streiten immer wieder über dieses heikle Thema.

Aber seit wann gibt es überhaupt den Schwangerschaftsabbruch? Welche Formen der Abtreibung gibt es? Wie verhält es sich mit dem Paragraphen 218 StGB? Und wie kann man die Abtreibung unter dem etisch-christlichen Aspekt verstehen?

Darüber soll in den folgenden Ausführungen Auskunft gegeben werden:

1. Die Geschichte der Abtreibung

1.1 Die Abtreibung in der Antike

1.1.1 In der griechischen Kultur

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, wie es um die Gebährpflicht der Frau in der griechischen Gesellschaft bestellt war.

Die Lebenserwartung einer Frau war damals sehr gering, sie wurde meist nicht älter als 35 Jahre. Meistens wurden Mädchen zwischen dem 14.und 18.Lebensjahr verheiratet, wobei geschätzt wird, dass es in diesen Ehen zu 4 Geburten kam.

Fruchtbarkeit wurde zwar von den Griechen hoch geschätzt, jedoch wurde eine kinderreiche Familie nicht unbedingt als gesellschafts- und bevölkerungspolitisches Ideal angesehen. Darauf deuten jedenfalls die Schriften von Aristoteles ( 384 - 322 v.Chr. ) und Plato ( 429 - 347 v. Chr. ) hin.

Nach den Überlegungen dieser beiden griechischen Denker sollte der Staat weder zu groß noch zu klein sein. Um ein ausgeglichenes Völkerwachstum zu erreichen, war die möglichst früh vorzunehmende Abtreibung das geeignete Mittel, eine gleichbleibende Bevölkerungszahl durchzusetzen. Über die verschiedenen Abtreibungsmotive ist äußerst wenig bekannt, man nimmt jedoch an, dass Frauen aus allen Gesellschaftsschichten zu den damals bekannten Verhütungsmitteln und den teilweise sehr gefährlichen Abtreibungsmitteln griffen.

Von einem uneingeschränkten Lebensrecht des Kindes konnte also in der griechischen Polis keine Rede sein. Es gab keinen ausreichenden Rechtsschutz, und auch dich sittliche Beurteilung der Abtreibung hin von der Beantwortung der Frage ab, ob die Leibesfrucht ein eigenes Leben hat, und wann die "Beseelung" eines Menschen zeitlich angesetzt wird.

Zur "Beseelung":

Die griechischen Philosophen gingen davon aus, dass die Seele beim erstmaligen Atmen, also bei der Geburt des Kindes, in den Körper eintritt. Auf die Frage, ob der Fötus ein Lebewesen sei, setzte sich vor allem die aristotelische Idee von der "Sukzessivbeseelung" durch.

Aristoteles meint, dass das Menstruationsblut der Frau und das männliche Sperma für die Zeugung notwendig seien, die Lebensquelle bei der Zeugung ist jedoch alleinig der Same des Mannes. Gemäß dieser Zuordnung stammt der Körper eines Keimlings von der Mutter, die Seele des Wesens vom Vater.

Die "Beseelung" erfolgt in drei Stufen: Ernährungsseele, Empfindungsseele und Denkseele.

Daraus kann man erkennen, dass die Leibesfrucht anfangs nur eine Art Pflanzenleben führt, bevor es im weiteren Entwicklungsstadium eine sog. "Vernunftseele" erhält.

Wann aber genau das ungeborene Kind diese "Denkseele" erhält, ist ungewiss.

Entsprechend dieser Stufenlehre empfohlen die damaligen Ärzte eine Abtreibung bis zum dritten Monat, es wurden jedoch auch oft Abtreibungen bis zum siebten oder achten Schwangerschaftsmonat praktiziert.

Wie standen nun die griechischen Ärzte selbst zu diesem Problem?

Beim Abtreibungsverbot in der Antike wird immer wieder auf den "Hippokratischen Eid" hingewiesen (nach dem berühmten griechischen Arzt Hippokrates) . Dieser besagt, dass man von keinem generellen Verbot der Verabreichung von Abortiva sprechen kann, sondern lediglich vom Verbot einer bestimmten Wirkform in einer bestimmten Applikationsform. Das bedeutet, dass ein Arzt durchaus andere Abtreibungsmittel empfehlen konnte.

Außerdem muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass im antiken Griechenland eine Abtreibung meist von Hebammen, und nicht von Ärzten durchgeführt wurde. Die Hebammen verstanden sich auf schwangerschaftsunterbrechende Methoden, durch

- innere Mittel (Abführmittel)
- Mittel, die direkt auf den Uterus einwirken
- mechanische Einwirkungen auf den Leib durch Drücken, Stoßen etc.

Als letzten Punkt ist die rechtliche Lage zu sehen. Man kann aus Aufzeichnungen schließen, dass die Griechen kein rechtlich verankertes Abtreibungsverbot kannten, da in den meisten heute bekannten Schriften nur im kultischen Sinne von einer "Unreine" gesprochen wird, jedoch nicht von öffentlichen Strafandrohungen.

1.1.2 In der römischen Kultur

Rom hatte zur damaligen Zeit nur wenig Unterschiede zu Griechenland, was die Einstellung zur Abtreibung betrifft.

Zwar zeichneten sich in Rom sehr bald schon erste Ansätze für eine auf Bevölkerungsvermehrung ausgerichtete Politik ab, diese werden aber von der Forschung als eher geringläufig eingeschätzt, weil, ähnlich wie in Griechenland, eine kinderreiche Familie nicht dem Ideal entsprach, sondern eher als existentsgefährdend angesehen wurde.

Auch die Römer betrachteten den Fötus nicht als Lebewesen. Sie hatten die gleiche Auffassung wie die Griechen, nämlich, dass das "Menschwerdung", die "Beseelung" erst mit dem ersten Atemzug einsetzt. Der Schwangerschaftsabbruch wurde zwischen dem dritten und siebten Monat vorgenommen. Die römischen Ärzte verführen meist wie die griechischen, sie umgingen oftmals den hippokratischen Eid, und hatten ein umfassendes Wissen über sämtliche Abtreibungsmethoden. Sie vertraten die Auffassung, dass eine Abtreibung durchaus gerechtfertigt sei, wenn dadurch für die Mutter lebensbedrohende Umstände auftreten würden.

Nach allem, was man über die römische Geschichte zur Abtreibung weiß, wurde die Abtreibung zur Zeit der Republik nicht bestraft.

Erst ein Skript des Kaisers Septimius Severus ( ca. 193 - 211 n.Chr. ) sieht eine Bestrafung der Abtreibung vor. Jedoch wurde nicht das Delikt als solches bestraft, sondern dass die Frau auf diese Weise ihren Mann den " Besitz " von Kindern vorenthält. Demnach wurden nur verheiratete oder geschiedene Frauen bestraft.

Später konnte sogar die Todesstrafe verhängt werden, wenn das Verabreichen von Abortivtränken als " schlechtes Beispiel " gesehen wurde. " Schlechtes Beispiel " nicht aus ethisch - sittlichen Gründen, sondern dass eine solche Einnahme als eine Art " Magie " gesehen wurde, die bestraft werden musste.

Durch das Christentum, das sich im römischen Weltreich langsam ausbreitete, trat in der moralisch - rechtlichen Bewertung des Schwangerschaftsabbruchs eine entscheidende Wende ein, er bekam die Bedeutung eines Sakrilegs, was an der Problematik der Abtreibung im Mittelalter deutlich wird:

1.2 Die Abtreibung im Mittelalter

Die eigentliche Heimat des Abtreibungsverbotes im Mittelalter ist im geistlichen Recht zu suchen. Durch das immer stärker vordrängende Christentum wurde die moralisch - und die juristische Veränderung der Abtreibung geprägt. Die Wortführer des frühen Christentums waren konsequente Gegner der Abtreibung was aus dem Umstand resultiert, dass die Schwangerschaft der Mutter Maria unehelich zustande gekommen war. Eine außereheliche Schwangerschaft wäre zwar zu dieser Zeit ein Grund gewesen abzutreiben, aber nur der Gedanke, Maria hätte den ungeborenen Erlöser abgetrieben, muss bei den Christen unsägliche Assoziativen geweckt haben.

Im frühen Mittelalter war es für die Kirche wichtig, die im Zuge der Völkerwanderung sesshaft gewordenen germanischen Stämme zu missionieren. Dies stellte sich als sehr schwierig heraus, da, trotz großer Anstrengungen diese Menschen zum Christentum zu bekehren, das Weltbild der damaligen Zeit weitgehend magisch geprägt war.

Deshalb gab es die sogenannten Bußbücher, die von Klerikern verfasst wurden. In all diesen Büchern wird die Abtreibung als bußwürdige Sünde behandelt. Dabei wurde festgelegt, dass sich, wie schon in der Antike, eine Frau ab dem 40. Tage der Schwangerschaft des Totschlags schuldig macht, weil der 40. Tag als " Belebung " des Kindes gilt.

Die Schuldige musste Busse tun, entweder ein bis drei Jahre, oder durch Geld, oder durch Naturalien.

Zu den Bußbüchern sei noch gesagt, dass sie in der Frage der Empfängnisverhütung meistens, im Gegensatz zu anderen Positionen, diese nicht als Eheverfehlung bewerteten, sondern die Verhütung dem Totschlag gleichsetzten.

Dies hatte einen widersprüchlichen Rechtskomplex zur Folge, da Verhütung und Abtreibung ab dem 40. Tage als Tötung, Abtreibung vor diesem Tag als wesentlich milder zu büßen war.

[...]

Final del extracto de 22 páginas

Detalles

Título
Die Abtreibung. Geschichte, Reformen und ethische Grundsätze
Universidad
University of Applied Sciences Nuremberg  (Fachbereich Sozialwesen)
Curso
Lehrveranstaltung Werte und Normen in der Sozialen Arbeit
Autores
Año
2002
Páginas
22
No. de catálogo
V783
ISBN (Ebook)
9783638105057
Tamaño de fichero
417 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Abtreibung
Citar trabajo
Eva Heidingsfelder (Autor)Miriam Wohlfarth (Autor), 2002, Die Abtreibung. Geschichte, Reformen und ethische Grundsätze, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/783

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Die Abtreibung. Geschichte, Reformen und ethische Grundsätze



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona