Die Wirksamkeit internationaler Klimapolitik am Beispiel des Kyoto-Protokolls


Dossier / Travail, 2003

33 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1.) Die bedrohte Erdatmosphäre: Der Treibhauseffekt

2.) Internationale Klimapolitik
2.1) Wichtige Stationen der Klimapolitik – eine Übersicht
2.2) Die Klimarahmenkonvention
2.3) Das Berliner Mandat
2.4) Das Protokoll von Kyoto

3.) Die Umweltwirksamkeit klimapolitischer Weltkonferenzen

4.) Zusammenfassung und Schlußbemerkung

Abkürzungsverzeichnis

Verzeichnis über benutzte und zitierte Literatur

1.) Die bedrohte Erdatmosphäre: Der Treibhauseffekt

Bei der Erdatmosphäre handelt es sich um den etwa 1000 Kilometer zur Exosphäre reichenden räumlichen Gürtel um den Planeten Erde, der nicht nur den Lebensraum des Menschen, die Antrosphäre einschließlich der Biosphäre umfaßt, sondern vielmehr auch den Ort, wo sich die Wetter- und Klimaprozesse abspielen. Die Atmosphäre besteht aus einem Gemisch von unterschiedlich hoch konzentrierten Gasen (siehe unten), Wasser in festem, flüssigem oder gasförmigen Aggregatzustand und verschiedenen Aerosolen (Gemenge aus einem Gas oder Gasgemisch und festen oder flüssigen Schwebstoffen).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Darüber hinaus befinden sich in der Atmosphäre in noch geringeren Anteilen Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Ozon (O3), Schwefelhaxaflourid (SF6), perflourierte Kohlenwasserstoffe (FKW) und teilhalogenierte Flourchlorkohlenwasserstoffe (H-FKW). Die zuletzt genannten Spurengase, Wasserdampf (H2O) und Kohlenstoffdioxid (CO2) sind verantwortlich für den Treibhauseffekt. Einige dieser Treibhausgase verbleiben länger in der Atmosphäre (z.B. CO2, N2O und FCKW) während sich troposphärisches, an der Erdoberfläche gebildetes Ozon, schneller abbaut.[1]

Es gibt jedoch einen natürlichen Treibhauseffekt, ohne den Leben auf der Erde nicht möglich wäre. Die oben genannten Treibhausgase haben die Eigenschaft, zwar kurzwellige Sonnenstrahlung und sichtbares Licht durchzulassen, aber langwellige Strahlung (Wärmestrahlung), wie sie von der Erdoberfläche reflektiert wird, zurückzuhalten. Dadurch erwärmt sich die Erdatmosphäre. Hätten wir diesen natürlichen Treibhauseffekt nicht, betrüge die mittlere Oberflächentemperatur nur ca. –18 °C. Somit erwärmen Wasserdampf, Kohlendioxid, Ozon, Distickstoffoxid und Methan die Erdoberfläche um etwa 33 °C. Seit Beginn der Industrialisierung wird aber dieser natürliche Treibhauseffekt durch den anthropogenen (menschengemachten) Treibhauseffekt verstärkt. Zusätzlich industriell produzierte Kohlenwasserstoffverbindungen und Halogene, die in der Atmosphäre natürlicherweise gar nicht vorkommen, verstärken die Erwärmung und zerstören die Ozonschicht in der Stratosphäre. Darüber hinaus werden durch die Energieerzeugung, die chemische Industrie, die Landwirtschaft (Formen der Landnutzung, wie Ackerbau, Viehzucht und Siedlungsbau) und die Vernichtung der Wälder zusätzlich Ozon, Distickstoffoxid, Methan und Kohlenstoffdioxid emittiert und somit das klimatologische Gleichgewicht gestört.

Kohlenstoffdioxid trägt mit ca. 55 Prozent am meisten zum zusätzlichen Treibhauseffekt bei und entsteht vor allem durch die Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Erdöl und Ergas und durch den Abbau von Biomasse, wie der Abholzung von Wäldern. Pflanzen speichern Kohlenstoff und bauen Kohlenstoffdioxid mit Hilfe von Sonnenlicht ab. Somit wird bei der Zerstörung von ganzen Wäldern einerseits eine Kohlenstoffdioxid-Senke zerstört und andererseits bei dessen Verbrennung Kohlenstoffdioxid in die Atmosphäre emittiert.[2]

Den neuesten Erkenntnisstand der Klimawissenschaften zu den klimatischen Auswirkungen der erhöhten Treibhausgaskonzentration hat ein eigens eingerichtetes Gremium, das „Intergovernmental Panel Of Climate Change“ (IPCC), in einem mittlerweile drittem Wissenstandsbericht 2001 veröffentlicht.

Für die Periode von 1990 bis 2100 wird ein Anstieg der mittleren globalen bodennahen Temperatur um 1,4 °C bis 5,8 °C vorausgesagt. Dabei sind vergangene und zukünftige Emissionen von Treibhausgasen und Aerosolen berücksichtigt.

Dieser Anstieg der Temperatur bewirkt besonders in den äquatorialen Klimazonen Veränderungen der Niederschlags- und Verdunstungsverhältnisse, eine Häufung extremer Wetterverhältnisse wie Wirbelstürme oder Dürreperioden, Austrocknung der Böden sowie einen spürbaren Rückgang der Nahrungsmittelproduktion und der Artenvielfalt. Es werden Entwicklungsländer betroffen sein, die ohnehin schon größte Schwierigkeiten bei der Nahrungsmittelversorgung haben. Selbst wenn es gelingt, die Emissionen auf dem heutigen Niveau einzufrieren, wäre schon zum Jahr 2030 mit einer Verdopplung und bis zum Jahr 2100 mit einer Verdreifachung des CO2 Gehalts der Atmosphäre gegenüber dem vorindustriellen Stand zu rechnen. Diese Prognosen offenbaren den dringenden Handlungsbedarf.

Siebzig Prozent der Erdoberfläche sind von Ozeanen bedeckt. Auch die Wassermassen sind von der Klimaerwärmung betroffen. Rund zwei Drittel der Weltbevölkerung leben in 100 Kilometer Entfernung von den Meeren. Das IPCC hält einen Anstieg der Meeresspiegel bis zum Jahr 2100 von 10 bis 90 cm für wahrscheinlich, was zur Überflutung ganzer Inselstaaten und zahlreicher Küstenregionen führen würde. Steigt der Meeresspiegel um einen Meter, bringt dies 118 Millionen Menschen in Gefahr und die Landverluste einiger Staaten können bis zu 80 Prozent betragen. Effiziente Küstenschutzmaßnahmen können sich nur die ökonomisch weit entwickelten Länder leisten.

36 Inselstaaten aus der Karibik, dem indischen Ozean und dem Pazifik gründeten deshalb die „Alliance of Small Island States“ (AOSIS), um auf den weltweiten Klimakonferenzen wirksam auftreten zu können.

Sicher ist also, daß die Entwicklungsländer in besonderer Weise von den Folgen des Treibhauseffektes betroffen sein werden, obwohl die Verursachung des Problems bei den Industrieländern zu suchen ist. Wegen des berechtigten Anspruchs der Entwicklungsländer auf wirtschaftliche Entwicklung und dem damit zusammenhängenden Emissionszuwachs werden die Reduktionen überwiegend von den Industriestaaten erreicht werden müssen (lt. IPCC mind. 70 %).[3]

2.) Internationale Klimapolitik

2.1) Wichtige Stationen der Klimapolitik – eine Übersicht

<p>Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten</p>

2.2) Die Klimarahmenkonvention

Das Ziel der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen besteht darin, eine

„ [...] Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können [...]“.[4]

(Mit „Treibhausgaskonzentration“ ist hier eine Bestandsgröße gemeint, der Volumensanteil eines Gases an der Luft. Zu einem Anstieg eines Spurengases kommt es erst dann, wenn dessen Emissionen über der Aufnahmekapazität der Senken liegen. Wenn also jährlich mehr CO2 freigesetzt wird, als die Ozeane und Pflanzen aufnehmen können, dann steigt die atmosphärische Konzentration.)[5]

Dies bedeutet also, daß die angestrebte Stabilisierung der Treibhausgase in einem Zeitraum erreicht werden soll, welcher den Ökosystemen erlaubt, sich auf natürliche Weise einer globalen Klimaveränderung anzupassen, der die Nahrungsmittelproduktion nicht gefährdet und gleichzeitig einen Spielraum zuläßt, in dem sich die ökonomische Entwicklung in einer umweltverträglichen und nachhaltigen Weise fortsetzen kann. Diese Zielbeschreibung trifft keine eindeutige quantitative Festlegung zum Zeitrahmen und den konkreten Stabilisierungsleistungen der Treibhausgase, und läßt daher viel Interpretationsraum offen. Nicht die Verhinderung eines anthropogen verursachten Klimawandels an sich ist angestrebt, sondern die Verhinderung eines „gefährlichen“ Klimawandels. Selbst eine bloße Stabilisierung der Treibhausgase stellt lt. IPCC eine große Herausforderung dar.

Dazu müßten die weltweiten CO2 Emissionen um insgesamt 60 Prozent verringert werden und selbst dann würde sich bis zum Jahr 2100 nach damaligen Berechnungen der CO2-Gehalt in der Atmosphäre verdoppelt haben.[6]

Als verbindliche Verpflichtung enthält diese Konvention aber nur eine schwammig und mehrdeutig interpretierbare Formulierung, wodurch die sog. Annex I Länder ihre Treibhausgasemissionen, insbesondere das CO2 bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 zurückführen sollen. Die Industrieländer sind den verschiedenen Anlagen der Rahmenkonvention zufolge in zwei Gruppen aufgeteilt. Die erste Gruppe (Annex I) umfasst die EG und alle 1992 bestehenden Industrieländer, d.h. die damals 24 OECD-Länder, sowie die europäischen CEIT-Länder (lt. Anlage I der Rahmenkonvention die „Länder, die sich im Übergang zur Marktwirtschaft befinden“). Die Annex I Staaten sind außerdem einer besonderen Berichterstattung unterworfen, in der die politischen Maßnahmen und dessen Auswirkungen auf die zukünftigen Emissionen offengelegt werden müssen.[7]

Die reichsten Länder der Welt, Annex II genannt, bestehen aus den OECD Ländern und der EG und sind zusätzlich zu einem Finanz- und Technologietransfer in die Entwicklungsländer verpflichtet.[8]

Im Laufe der Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien haben sich zwei weitere Fragen im Rahmen der Klimakonvention für die Entwicklung der internationalen Klimapolitik als bedeutsam erwiesen: die sog. „Senken“ und die „Gemeinsame Umsetzung“ (vgl. hierzu auch Kapitel 2.4 Kyoto-Protokoll).

In Kapitel I bin ich bereits kurz auf den Begriff Treibhausgas-Senke eingegangen. Während der Begriff „Senke“ allgemein sämtliche Prozesse meint, durch die Treibhausgase auf unbestimmte Zeit aus der Atmosphäre gebunden werden, geht es hier vor allem um die Absorption von Kohlenstoff durch aufgeforstete Wälder, dessen Anteil an der Aufnahme der CO2 -Emissionen aus fossilen Brennstoffen in den Industrieländern bis zu 15 Prozent bis 2050 lt. IPCC betragen könnte, wenn bis dahin Maßnahmen zur Einschränkung der Abholzung, Aufforstung und zur Förderung der Regeneration des Regenwaldes stattfinden. Fraglich ist nun inwieweit und ob überhaupt eine Einbeziehung dieser Senken bei den Berechnungen der Treibhausgas - Inventare sinnvoll ist.

Das Konzept der Gemeinsamen Umsetzung (Joint Implementation: JI) ist in Artikel 6 der Rahmenkonvention verankert und sieht vor, daß ein Industriestaat Klimaschutzvorhaben im Ausland auf die eigenen Minderungspflichten anrechnen lassen kann. Dies schont Ressourcen durch die unterschiedliche Energieeffizienz der unterschiedlich entwickelten Länder. Es wird angenommen, daß Emissionsminderungen in Entwicklungsländern kostengünstiger sind, als in Industrieländern. An dieser Lösung sind besonders die Industrieländer, allen voran Norwegen interessiert gewesen. Die Umsetzung wird sich politisch und praktisch jedoch sehr schwierig gestalten.

Die Institutionen, festgelegten Verfahren und Maßnahmen des Klimaregimes können ständig verändert und weiterentwickelt werden. Sichergestellt wird dies durch die wichtigste eingesetzte Institution, die Konferenz der Vertragsparteien (Conference of the Parties: COP), welche die Konvention überwacht und weiter ausarbeitet. Sie setzt sich zusammen aus der Vertretung der unterzeichnenden Länder des Rahmenabkommens. Die Rahmenkonvention trat im März 1994 in Kraft, nachdem sie 50 Vertragsstaaten ratifiziert hatten. Das INC wurde im Februar 1995 abgelöst.

Die verabschiedete Klimarahmenkonvention liegt weit unterhalb des technischen und ökologisch notwendig Machbaren. Das Problem war die Verbindlichkeit: sie war juristisch zwar rechtsverbindlich, enthielt aber größtenteils Willensbekundungen und sah keine Sanktionen vor, so daß faktisch keine nennenswerte Rechtsbindung existierte. Als einen Fehlschlag darf man den Erdgipfel von Rio jedoch nicht verurteilen, denn von diesem Umweltgipfel gingen viele Impulse für den weiteren Fortgang der internationalen Klimapolitik aus. Sebastian Oberthür und Hermann Ott bezeichnen sie sogar als „Meilenstein“ wegen ihrer ober dargestellten „Prozessorientierung“.[9]

2.3) Das Berliner Mandat

Bereits im Verhandlungsprozess bis zur Konferenz von Berlin fehlte die Initiative seitens der großen Industrieländer, da keines von ihnen auf neue Verpflichtungen drängte. An einer Nachbessereung der bisherigen Klimarahmenkonvention war die Allianz kleiner Inselstaaten (AOSIS Gruppe) maßgeblich beteiligt. Sie legte einen Protokollentwurf zur Konvention ein und schlug hierin eine Reduktion der CO2-Emissionen der Industrieländer um 20 Prozent bis zum Jahr 2005 vor. Diese zwanzigprozentige Reduzierung konnte nicht erreicht werden durch die bisherigen Maßnahmen der Industrieländer, wie aus der Zusammenstellung der ersten vorgelegten „nationalen Berichte“ hervorging und war von Umweltverbänden und Wissenschaftlern unbedingt empfohlen worden. Der IPCC bestätigte dies durch einen Sonderbericht. Doch allen wissenschaftlichen Beweisen zum Trotz verweigerten die OPEC Länder, welche über eine starke Wirtschaftslobby verfügten, ihre Zustimmung zu einer Verschärfung. Sie befürchteten einen Rückgang der Öl- und Erdgasexporte, da sie größtenteils von diesen abhängig sind. Der Hauptgegner der EU im Kyoto-Prozess war ein informeller Zusammenschluss von J apan, U SA, S chweiz, K anada, A ustralien, N orwegen und N euseeland zur „JUSSCANNZ-Gruppe“. Diese Gruppe wehrte sich vehement gegen bindende Verpflichtungen zu einer Treibhausgasreduktion.[10] Das Berliner Mandat gründete sich letztendlich auf die Erkenntnis, daß die in der Konvention festgeschriebenen Verpflichtungen nicht angemessen waren. Dies war ein beschlossener Kompromiß, auf den sich die OPEC- und JUSSCANNZ-Länder letztendlich durch den Druck der Medien und Öffentlichkeit einließen. Für die nicht in Annex I aufgeführten Länder, also für die Entwicklungsländer, gibt es keine weiteren Verpflichtungen, entgegen der Forderung der USA: Sie verlangte eine verbindliche Regulierung der künftigen Emissionsentwicklung für Entwicklungsländer und war ein Hauptverfechter der Joint Implementation. Diese Anrechnungsmöglichkeit könnte der USA und allen anderen Industrieländern auf dem Papier zu einer Reduktion verhelfen, wenn sie die geleisteten Reduktionen an anderer Stelle erbringen und dabei die eigenen Emissionen faktisch erhöhen. Hierzu wurde die Einführung einer Pilotphase vereinbart, für die vor dem Jahrtausendwechsel eine Bestandsaufnahme vorgesehen ist.

[...]


[1] vgl. Wellburn, Luftverschmutzung, 1997, S. 187-188

[2] vgl. Fricke, Von Rio nach Kyoto, 2001, S. 12-13

[3] vgl. Bericht der Arbeitsgruppe II des IPCC, 2001, S. 55 und Fricke,Von Rio nach Kyoto, 2001, S. 15-17

[4] Artikel 2 KRK, zitiert aus Brauch, H.-G., Klimapolitik, 1996, Berlin

[5] vgl. Loske, R., Klimapolitik, 1996, S. 53

[6] vgl. IPCC, Working Group I, Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger, 1996d

[7] vgl. Artikel 12 KRK

[8] vgl. Artikel 12.1 KRK

[9] vgl. Oberthür, Ott, Das Kyoto-Protokoll, 2000, S.68

[10] zu den verschiedenen Hauptinteressen und Parteien siehe auch Oberthür, Das Kyoto-Protokoll, 2000, Kapitel2 und Fricke, Von Rio nach Kyoto, 2001, Kapitel 2.3.4).

Fin de l'extrait de 33 pages

Résumé des informations

Titre
Die Wirksamkeit internationaler Klimapolitik am Beispiel des Kyoto-Protokolls
Université
University of Applied Sciences Bremen
Cours
Sozialwissenschaften
Note
1,3
Auteur
Année
2003
Pages
33
N° de catalogue
V78534
ISBN (ebook)
9783638838238
ISBN (Livre)
9783638838252
Taille d'un fichier
505 KB
Langue
allemand
Mots clés
Wirksamkeit, Klimapolitik, Beispiel, Kyoto-Protokolls, Sozialwissenschaften
Citation du texte
Silke Christmann (Auteur), 2003, Die Wirksamkeit internationaler Klimapolitik am Beispiel des Kyoto-Protokolls , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78534

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