Die Untersuchungshaft ist eines der schärfsten Schwerter, mit denen der deutsche Staat gegen den Bürger vorgehen kann. Während ich meine praktische Studienzeit beim Amtsgericht ableistete bezeichnete ein Richter den Studenten gegenüber die Untersuchungshaft als „rechtsstaatliches Unding“, und nicht ohne Grund. Die Untersuchungshaft ermöglicht es dem Staat (unter engen Vorraussetzungen) massiv in das Freiheitsrecht des Bürgers einzugreifen. Dazu bedarf es keiner rechtskräftigen Verurteilung, es ist also eine große Ausnahme der verfassungsrechtlich verbürgten Unschuldsvermutung im Strafprozess. Im Extremfall könnte also ein unschuldiger Bürger in Untersuchungshaft sitzen. Gleichwohl wird man wohl nicht verneinen können, dass die Untersuchungshaft ein wichtiges Mittel des Staates in der Verbrechensbekämpfung ist, ein Mörder, der eine lebenslange Freiheitsstrafe zu erwarten hat wird sich in den seltensten Fällen freiwillig dem Prozess stellen.
Aufgrund des massiven Grundrechtseingriffs, den die Untersuchungshaft darstellt ist es nicht verwunderlich, dass das Instrument der Untersuchungshaft, sowie ihre Ausgestaltung von jeher von der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt sind. Ende 2005 erging eine Entscheidung des BVerfG, die für große Kritik sorgte. Diese Entscheidung wird der Schwerpunkt dieser Arbeit sein.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
I. Was ist Untersuchungshaft?
1. Geschichtliches
2. Gesetzliche Regelung in der StPO
§ 112 StPO
3. Verfahren zum Erlass eines Haftbefehls
4. § 121 StPO
4. Rechtsbehelfe gegen einen Haftbefehl
a) Haftprüfung
b) Haftbeschwerde
B. DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT UND DIE UNTERSUCHUNGSHAFT
I. Ausgangspunkt
II. Einleitung zur Entscheidung
III. Die Verfassungsbeschwerde – Ein Mittel zur Einzelfallgerechtigkeit? –
a) Allgemeines
b) Durchsetzung von Individualrechten und Rechtsfortbildung
c) Kammerentscheidungen
IV. Die Düsseldorfer Entscheidung vor diesem Hintergrund
a) Argumente für eine Einzelfallentscheidung
b) Mehrmalige Verhandlung pro Woche
c) Das Revisionsverfahren und der Beschleunigungsgrundsatz
V. Wirkung der Entscheidung
a) Praktische Auswirkungen
b) Andere Auswirkungen
VI. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Rolle des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bei der Kontrolle der Untersuchungshaft vor dem Hintergrund einer kritisch debattierten Entscheidung aus dem Jahr 2005. Ziel ist es zu analysieren, ob die Rechtsprechung tatsächlich eine generelle Pflicht zu mehrmaligen wöchentlichen Verhandlungen in Haftsachen begründet oder ob es sich primär um eine auf einen extremen Einzelfall zugeschnittene Entscheidung handelt.
- Grundlagen der Untersuchungshaft und der verfassungsrechtliche Rahmen
- Funktionsweise und Reichweite der Verfassungsbeschwerde
- Analyse der sogenannten „Düsseldorfer Entscheidung“ des BVerfG
- Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen
- Verhältnis zwischen Revisionsverfahren und Verfahrensdauer
Auszug aus dem Buch
b) Mehrmalige Verhandlung pro Woche
„Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen wird verletzt, wenn - wie hier - lediglich an einem Sitzungstag pro Woche für wenige Stunden verhandelt wird und sich die Hauptverhandlung dadurch über Monate hinzieht, ohne dass ein Ende abzusehen wäre.“
Dies dürfte der Satz sein, an dem Kritiker der Entscheidung erkennen wollen, dass das BVerfG eine Pflicht zu einer Mehrmaligen Verhandlung pro Woche ausspricht. In der Tat kommt eine Pflicht zu mehr als 1 Verhandlungstag in Betracht, allerdings nur unter besonderen Umständen, nämlich, dass die Hauptverhandlung sich dadurch über Monate hinzieht ohne dass ein Ende abzusehen wäre.
Auch wenn das BVerfG für diesen einen Fall, den es zu entscheiden hatte eine Pflicht zu mehrmaliger Verhandlung pro Woche annimmt, so sollte man diese Forderung nicht generalisieren, da dieser Fall einige Besonderheiten im Vergleich zu einem „normalen“ Verfahren aufweist.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Bedeutung der Untersuchungshaft, ihre gesetzlichen Grundlagen in der StPO sowie die relevanten Rechtsbehelfe.
B. DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT UND DIE UNTERSUCHUNGSHAFT: Dieser Hauptteil analysiert die Düsseldorfer Entscheidung des BVerfG, bewertet die Funktion der Verfassungsbeschwerde sowie die praktischen und theoretischen Auswirkungen auf die gerichtliche Verfahrensführung.
Schlüsselwörter
Untersuchungshaft, Bundesverfassungsgericht, Grundrechte, Beschleunigungsgebot, Verfassungsbeschwerde, Haftsachen, Rechtsstaatlichkeit, Verfahrensdauer, Einzelfallgerechtigkeit, Strafprozessordnung, StPO, Revisionsverfahren, Kammerentscheidung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsgerichtlichen Kontrolle der Untersuchungshaft anhand einer wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur überlangen Verfahrensdauer.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen die gesetzlichen Regelungen der Untersuchungshaft, das verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot, die Funktion der Verfassungsbeschwerde und die gerichtliche Organisation von Strafverfahren.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist die kritische Einordnung der Rechtsprechung des BVerfG zur Untersuchungshaft, insbesondere die Frage, ob daraus allgemeine Vorgaben für die Anzahl wöchentlicher Verhandlungstage abgeleitet werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzen, Kommentaren, Fachliteratur und der konkreten Rechtsprechung des BVerfG sowie nachgeordneter Gerichte basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert den Sachverhalt der sogenannten „Düsseldorfer Entscheidung“, hinterfragt die Tragweite der Bindungswirkung von Kammerentscheidungen und diskutiert das Verhältnis zwischen Revisionsdauer und Beschleunigungsgebot.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Untersuchungshaft, BVerfG, Beschleunigungsgebot, Verfassungsbeschwerde und Einzelfallgerechtigkeit.
Inwiefern hat die Entscheidung des BVerfG die Fachwelt überrascht?
Die Entscheidung löste in der Fachwelt heftige Reaktionen aus, da sie als „juristischer Paukenschlag“ wahrgenommen wurde, der Gerichten scheinbar striktere Terminvorgaben aufzwingt.
Wie bewertet der Autor die Kritik des BVerfG an den Fachgerichten?
Der Autor ordnet die Kritik als teilweise kleinlich ein und betont, dass die Entscheidung vor allem auf einen extremen Einzelfall zugeschnitten ist, der nicht auf jedes Strafverfahren verallgemeinert werden sollte.
Was ist die Schlussfolgerung bezüglich des Beschleunigungsgebots?
Der Autor kommt zum Fazit, dass das Beschleunigungsgebot zwar ein essenzielles grundrechtliches Problem bleibt, die Entscheidung des BVerfG jedoch keine Revolution der Verfahrensführung darstellt, sondern die Notwendigkeit unterstreicht, dass Angeklagte nicht länger als nötig auf ihren Prozess warten dürfen.
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- Christian Konert (Author), 2007, Das Bundesverfassungsgericht und die Untersuchungshaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78549