Die Bedeutung der Abschreibung in der Finanzbuchhaltung im Unterschied zur Kosten-Leistungsrechnung


Trabajo de Seminario, 2005

14 Páginas, Calificación: 1,6


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Problemstellung

2. Das betriebliche Rechnungswesen
2.1. Die Buchführung
2.2. Die Kosten- und Leistungsrechnung

3. Die Abschreibung

4. Abschreibungsverfahren
4.1. Linear
4.2. Degressiv
4.3. Leistungsabhängig

5. Gegenüberstellung kalkulatorische und bilanzielle Abschreibung
5.1. Abschreibungsverfahren
5.1.1. Bilanzielle Abschreibungsverfahren
5.1.2. Kalkulatorische Abschreibungsverfahren
5.2. Bemessungsgrundlage
5.2.1. Bilanzielle Bemessungsgrundlage
5.2.2. Kalkulatorische Bemessungsgrundlage
5.3. Abschreibungszweck

6. Abschreibung auf Forderungen

Anlagen

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Lineare Abschreibung

Abbildung 2: Degressive Abschreibung

Abbildung 3: Leistungsabhängige Abschreibung

Abbildung 4: Abschreibungskreislauf (vgl. Schmolke S. 223)

1. Problemstellung

Die Tatsache, dass Güter einem Betrieb mehrere Jahre zur Verfügung stehen und Nutzen abgeben, hat zur Folge, dass die Wertminderungen an diesen Wirtschaftsgütern wie Anlage- und Umlaufvermögen auch auf die einzelnen Perioden, in denen sie anfallen, zu verrechnen sind. Damit kann ein ordnungsgemäßer Periodenerfolg festgestellt werden. (vgl. Rasche) Diese periodenbezogene Wertminderung nennt man Abschreibung und wird als solche im betrieblichen Rechnungswesen zweifach erfasst: in der Gewinn- und Verlustrechnung als bilanzielle Abschreibung und in der Kosten- und Leistungsrechnung als kalkulatorische Abschreibung. Bestand dieser Arbeit ist es, die Bedeutung und Unterschiede dieser beiden Abschreibungsarten zu erfassen.

2. Das betriebliche Rechnungswesen

Das Rechnungswesen ist ein Instrument, mit dem sowohl volkswirtschaftliche als auch betriebswirtschaftliche Sachverhalte zahlenmäßig erfasst werden. Man kann das betriebliche Rechnungswesen als eine Art Dienstleistungsabteilung bezeichnen, da es Informationen bereitstellt, die intern und extern genutzt werden können. Doch es hat nicht nur eine Informationsaufgabe, sondern auch eine Dokumentations-, Kontroll-, Rechenschaftslegungs- und Dispositionsaufgabe.

Durch diese Differenzierung der Aufgaben ist es sinnvoll, das Rechnungswesen in verschiedene Bereiche einzuteilen. Dazu zählen die Buchführung, die Kosten- und Leistungsrechnung, die Statistik und die Planung (vgl. Schmolke S. 7).

2.1. Die Buchführung

Die Finanz- oder Geschäftsbuchhaltung, welche auch als externes Rechnungswesen bezeichnet wird, ist eine Zeitrechnung, die sich periodenbezogen zum Beispiel auf ein Geschäftsjahr, einen Monat, oder ein Quartal bezieht. Sie erfasst die Höhe und Art der Veränderungen der Kapitalanteile und Vermögenswerte, sowie alle Arten von Aufwendungen und Erträgen für eine bestimmte Periode. Diese Veränderungen finden ihren zusammenfassenden

Abschluss in der gesetzlich vorgeschriebenen Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, in dem so genannten Jahresabschluss.

Hierbei gelten umfangreiche gesetzliche (handels- und steuerrechtliche) Vorschriften, da sich der Jahresabschluss überwiegend an externe Informationsempfänger wie Kapitalgeber richtet, die in der Regel keine sonstigen Einblickmöglichkeiten in das Unternehmen haben (vgl. Hummel S. 17).

2.2. Die Kosten- und Leistungsrechnung

Das interne, oder innerbetriebliche Rechnungswesen ist im Gegensatz zur Buchhaltung mehr unternehmensbezogen, indem dort alle betriebswirtschaftlichen Vorgänge die das gesamte Unternehmen betreffen in der Kosten- und Leistungsrechnung festgehalten werden. Es wird somit nur ein Teil des Werteverbrauchs und Wertezuwachs als Kosten und Leistungen festgehalten, die durch den eigentlichen Betriebszweck verursacht werden. Daraus ergibt sich dann das Betriebsergebnis, welches entweder einen Betriebsgewinn oder -verlust darstellen kann. Die wichtigste Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung ist somit die Überwachung der Wirtschaftlichkeit des Leistungsprozesses eines Unternehmens.

Sieht man von einigen Ausnahmen ab, so ist die Kosten- und Leistungsrechnung nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sondern wird intern zur Planung, Kontrolle und Steuerung des Betriebsgeschehens verwendet.

So zum Beispiel für die Kalkulation von Preisen, Kosten und ähnlichem. Durch die unterschiedlichen Aufgaben entsprechend, gibt es für das interne Rechnungswesen kaum zwingende gesetzliche Vorschriften (vgl. Hummer S. 17).

3. Die Abschreibung

Abschreibung bezeichnet die steuerrechtliche und unternehmensinterne Erfassung der periodenbezogenen, graduellen Wertminderungen von Vermögenswerten über die Periode ihrer Nutzungsdauer. Das Steuerrecht spricht nicht von Abschreibung sondern von Absetzung für Abnutzung, kurz AfA. Abschreibungen erfolgen für begrenzt nutzbare materielle und immaterielle Anlagegüter,

wobei hier als Schwerpunkt zunächst nur die materiellen Anlagegüter beachtet werden sollen (vgl. Zimmermann S. 45).

Im betrieblichen Rechnungswesen wird die Abschreibung zweifach erfasst: in der Buchführung als bilanzielle Abschreibung und in der Kosten- und Leistungsrechnung als kalkulatorische Abschreibung. Darauf wird an späterer Stelle genauer eingegangen.

Die Dauer des zeitlichen Einsatzes von Anlagevermögen hängt von vielen Faktoren bzw. Abschschreibungsursachen ab:

- Verschleißursachen teilen sich auf in ruhenden und abnutzungsbedingten Verschleiß, die die Leistungsfähigkeit der Anlage verringern. Der abnutzungbedingte Verschleiß oder auch Gebrauchsverschleiß entsteht durch die Nutzung des Wirtschaftsgutes, der ruhende Verschleiß tritt auch dann ein, wenn die Anlagegüter nicht genutzt werden.
- Technischer Fortschritt hat zwar keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Anlagegutes, jedoch führt dieser zu besseren und kostengünstigeren Ersatzanlagen. Dies bewirkt eine Verkürzung der Nutzungsdauer der alten Anlage (vgl. Zimmermann S.47).
- Außergewöhnlich Ereignisse führen zu einer außerplanmäßigen Abschreibung wie zum Beispiel nach Blitzschlag oder Hochwasser, die aber nur in der bilanziellen Abschreibung erfasst werden.

4. Abschreibungsverfahren

4.1. Linear

Die lineare Abschreibung ist eine gleich bleibende Abschreibung. Steuerrechtlich ist sie bei allen beweglichen und unbeweglichen abnutzbaren Anlagegütern erlaubt (vgl. Schmolke S. 220). Die Abschreibung erfolgt hier stets in einem gleich bleibenden Prozentsatz vom Anschaffungswert, wie es die Abbildung verdeutlicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Lineare Abschreibung

Die Anschaffungskosten werden hier gleichmäßig auf die Dauer der Nutzungsjahre verteilt. Aus diesem Grund ist der Anlagegegenstand am Ende der Nutzungsdauer voll abgeschrieben. Es bleibt lediglich ein Erinnerungswert von einem (1) Euro übrig.

Der Abschreibungsbetrag (AfA-Betrag) errechnet sich aus den Anschaffungskosten dividiert durch die Nutzungsdauer (vgl. Anlage 1).

[...]

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Die Bedeutung der Abschreibung in der Finanzbuchhaltung im Unterschied zur Kosten-Leistungsrechnung
Universidad
University of Cooperative Education Mannheim
Calificación
1,6
Autor
Año
2005
Páginas
14
No. de catálogo
V78692
ISBN (Ebook)
9783638850070
Tamaño de fichero
573 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Bedeutung, Abschreibung, Finanzbuchhaltung, Unterschied, Kosten-Leistungsrechnung
Citar trabajo
Luise Neumann (Autor), 2005, Die Bedeutung der Abschreibung in der Finanzbuchhaltung im Unterschied zur Kosten-Leistungsrechnung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78692

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