Grüne Gentechnik: Entwicklungsstadien aus Sicht des Verbrauchers


Seminar Paper, 2002

30 Pages, Grade: 2.7


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Kernpunkte der Gendebatte
2.1 Vorteile für den Verbraucher
2.2 Vorteile für den Saatgutproduzenten
2.3 Vorteile für den Landwirt

3. Rechtliche Aspekte
3.1 Gesetzliche Regelungen
3.1.1 Die Novel Food-Verordnung
3.1.2 Kennzeichnungsvorschriften

4. Anwendungsbeispiele – Transgene Pflanzen
4.1 Sojabohne
4.2 Mais
4.3 Wie viel „Transgen“ ist wirklich nötig – USA und ihr Außenhandel mit Agrarprodukten
4.4 Weizen

5. Abschlussbetrachtung

6. Literaturverzeichnis
6.1. Bücher
6.2. Elektronische Medien, Zeitungen, Zeitschriften und Aufsätze

Anhang

1. Einleitung

In einem Kompendium der Aventis Crop Science Deutschland GmbH – Stand: April 2000 - über Gentechnologie und Lebensmittel wird die Herstellung, die Verarbeitung und das Haltbarmachen von Nahrungsmitteln als eine der bedeutendsten kulturellen Errungenschaften der Menschheit dargestellt. In diesem Zusammenhang formuliert der Autor fünf Axiome[1]:

Wie können wir uns genügend Lebensmittel beschaffen?
Wie können wir die Nahrung konservieren und aufbewahren?
Wie können wir das Essen ernährungsphysiologisch und geschmacklich verbessern?
Wie können wir die Zubereitung der Nahrungsmittel optimieren?
Wie können wir deren Sicherheit gewährleisten?

Fraglich bleibt, ob Gentechnik allein die Antwort darauf liefern kann. Gentechnik wird in vielen Quellen als Methode der modernen Biotechnologie angepriesen, mittels derer es möglich ist, „gezielt einzelne vorteilhafte Eigenschaften in einen Organismus einzubauen oder eine unerwünschte Eigenschaft daraus zu entfernen.“[2] Der einzige Unterschied zur traditionellen Züchtung läge darin, so die Befürworter, dass die Änderungen rascher und effizienter herbeigeführt werden könnten. Wäre dem wirklich so, stellt sich eine neue Frage, nämlich die, warum Gentechnik dann noch so umstritten bleibt. 1989 wurden in Deutschland die ersten gentechnisch veränderten Pflanzen (am Max-Planck-Institut in Köln) freigesetzt. Bereits fünf Jahre später wurde in den USA mit der Flavr Savor-Tomate erstmals ein gentechnisch veränderter Organismus als Lebensmittel für die Vermarktung zugelassen. Im März 2000 waren weltweit schon 90 verschiedene gentechnisch veränderte Pflanzen zugelassen, darunter vier transgene[3] Maislinien (Novartis, Aventis, Monsanto, Pioneer), eine transgene Sojabohnenlinie (Monsanto) sowie drei transgene Rapslinien (Aventis).[4] Neben der Optimierung der Anbaueigenschaften ist ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet die Produktion von Enzymen, Aroma-, Zusatz- oder Verarbeitungshilfsstoffen durch gentechnisch veränderte Mikroorganismen. In Europa werden derzeit ca. 30 verschiedene Enzyme auf diese Weise gewonnen. Sie finden Einsatz in der Lebensmittelherstellung wie auch in der Futtermittelproduktion. Gentechnisch veränderte Pflanzen dürfen in Zukunft auch zur Herstellung von Impfstoffen, Medikamenten oder z.B. menschlichen Antikörpern benutzt werden.[5]

2. Kernpunkte der Gendebatte

2.1 Vorteile für den Verbraucher

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) kam bei ihren Untersuchungen zu Sicherheitsfragen beim Einsatz gentechnischer Verfahren im Ernährungsbereich zu dem Schluss, dass die Senatskommissionen dabei prinzipiell keine erkennbaren und unbeherrschbaren Risikofaktoren sehen[6] So optimistisch sind die Verbraucher (vor allem in Europa) nicht. Zwar sparen Landwirte mit gentechnisch gezüchteten herbizid-, schädlings-, pilz- und virusresistenten Pflanzen Düngemittel, Energie, Pflanzenschutzmittel, Zeit und Geld. Sie leisten damit einen ökologischen Beitrag zur Entlastung unserer Böden und Gewässer.[7] Was aber bleibt dem Verbraucher?

Als eine der Errungenschaften der Gentechnologie für den Verbraucher gilt die Herstellung der Enzyme und Zusatzstoffe durch gentechnisch veränderte Mikroorganismen, wodurch Rohstoff-, Energiebedarf und Abfallmenge fallweise bis zu 80% reduziert werden können. Viele Fürsprecher der Grünen Gentechnik begründen zudem die Notwendigkeit mit der Problematik der Welternährung. Fakt ist, dass mehr als 800 Mio. Menschen weltweit an Hunger leiden (Stand 2000). Tatsache bleibt auch, dass die Nahrungsmittelproduktion bis ins Jahr 2025 mehr als verdoppelt werden müsste, wenn die Erdbevölkerung von dann ca. 8,5 Milliarden Menschen ausreichend ernährt werden soll. Mit Hilfe der Gentechnologie könnten auch ungünstige Standorte für die Landwirtschaft genutzt werden (z.B. durch die Züchtung dürre- oder salztoleranter Pflanzen), Ernteverluste vermindert und so Erträge gesichert und gesteigert werden.[8]

Wie bereits erwähnt stehen viele Menschen, vor allem in den europäischen Ländern, gerade dem Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft misstrauisch gegenüber. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

-„Der Nutzen für den Verbraucher, z. B. in Form preiswerterer oder qualitativ besserer Nahrungsmittel ist derzeit nicht hinreichend deutlich. Die gegenwärtig kommerziell angebauten Kulturpflanzen bringen in erster Linie den Biotechnologieunternehmen und den Farmern Vorteile. Nachweisbare Umweltvorteile sind schwer vermittelbar.
- Im Vergleich zu Verbraucherorganisationen und Umweltgruppen wird der Wissenschaft, insbesondere Industrieunternehmen, und den Regulierungsbehörden ein geringeres Vertrauen entgegengebracht. Andere nahrungsrelevante Probleme (Rinderwahnsinn, Dioxin) haben diese Einstellung verfestigt.
- Es liegen in der Gesellschaft unterschiedliche Werteorientierungen vor. Beispielsweise wird der Einsatz der Gentechnik als "unnatürlich" abgelehnt, während ausschließlich der ökologische Landbau als natürlich und nachhaltig angesehen wird.
- Ein Wissensdefizit ist unverkennbar. Zu wenige Menschen kennen Zusammenhänge in Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung.“[9] Die Devise lautet also: Wissen schafft Vertrauen.

2.2 Vorteile für den Saatgutproduzenten

Die USA gelten als die Vorreiter der Bio- und Gentechnologie, nicht zuletzt deshalb, weil gentechnisch verändertes Saatgut innerhalb kürzester Zeit Verbreitung fand. Wurde 1995 so gut wie kein gentechnisch verändertes Saatgut verwendet, waren 1999 etwa 33% der Maisfläche, 44% der Sojabohnenfläche und 55% der Baumwollfläche mit transgenen Pflanzen bestellt.[10]

Im Jahr 2001 fällt der Begriff „Saatgut“ nicht ohne die umstrittene Terminator- Technologie. Das US-Unternehmen Delta & Pine Land (D&PL) darf die umstrittene Terminator-Technologie nutzen, um steriles Gentech-Saatgut herzustellen. Das benannte Saatgut keimt nur ein einziges Mal aus. Das bedeutet für die Bauern, dass sie ihre Ernte nicht mehr für eine erneute Aussaat nutzen könnten und somit gezwungen wären, jedes Jahr neues Saatgut zu kaufen.

In den Neunziger Jahren in den Laboratorien von D&PL entwickelt, wird es genutzt, um steriles Saatgut zu erhalten. Dafür bauen die Pflanzengenetiker ein Gen in das Erbgut ein, das die Keimung verhindert. Ein zweites sogenanntes Regulatorgen ermöglicht es, das Anti-Keim-Gen „an- und auszuschalten“. Als Auftaggeber gilt die United States Department of Agriculture, kurz: USDA. Das wesentliche Problem besteht nicht darin, dass die Preise für dieses Saatgut um ein vielfaches höher sind als bei herkömmlichem Saatgut. Die eigentliche Gefahr ist, dass die Landwirte in eine noch größere Abhängigkeit von den großen Saatgutkontrolleuren geraten und infolgedessen die weltweite Nahrungsmittelproduktion gefährdet werden könnte.

Das USDA hat bereits dem Saatguthersteller D&PL eine Exklusivlizenz eingeräumt. D&PL hat bereits angekündigt, dass auch andere Unternehmen Lizenzen für die Terminator-Technologie erwerben können. „Das Unternehmen ist an einer breiten Anwendung interessiert“.[11]

2.3 Vorteile für den Landwirt

Das große Anwendungspotenzial der Gentechnologie für ökologische Zielsetzungen ist unbestreitbar. So kann beispielsweise durch den Anbau schädlings- und krankheitsresistenter Pflanzen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden. Herbizidtolerante Pflanzensorten ermöglichen es dem Landwirt, weniger und ökologisch verträglichere Herbizide bei der Bekämpfung von Unkräutern einzusetzen. Die gentechnisch vermittelte Resistenz gegen diese Breitbandherbizide vollzieht also die Anpassung der Nutzpflanze an eine chemieintensive Landwirtschaft.[12] Beispielsweise konnte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beim Anbau von herbizidtoleranten Sojabohnen und Baumwolle in den USA je nach Standort zum Teil deutlich verringert werden (Economic Research Service, USDA, Oktober 1999). Durch die Züchtung von gentechnisch verbesserten Produktionsstämmen (Bakterien, Hefen, Pilze etc.) zur Erzeugung von Verarbeitungshilfsstoffen wie Enzymen oder Zusatzstoffen (z.B. Vitamine und Aminosäuren) für den Lebensmittel- und Futtermittelbereich können enorme Ressourcen- und Energieeinsparungen erzielt werden. Das kommt hauptsächlich den Landwirten zugute, den eigentlichen Gewinnern der Grünen Gentechnik.

3. Rechtliche Aspekte

1987 (fünf Jahre nach der Antragsstellung) war das Jahr, indem der erste Freilandversuch mit einem gentechnisch veränderten Organismus (einem Bakterium zur Verhinderung von Eisschäden an Blättern) an der Universität von Kalifornien beginnen durfte. Die erste in Nordamerika zugelassene transgene Pflanzensorte - eine lagerfähige Tomate - konnte die Firma Calgene drei Jahre nach der Antragstellung einführen.[13]

Die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt hat bei allen Anwendungen gentechnischer Methoden oberste Priorität.[14] Diese durch entsprechende gesetzliche Regelungen zu schützen obliegt dem Gesetzgeber.

3.1 Gesetzliche Regelungen

Während in den USA und Kanada keinerlei Kennzeichnungspflicht besteht, ist bei Lebensmitteln in der EU eine Kennzeichnung von Produkten mit Bestandteilen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) rechtlich festgelegt. Rechtliche Bestimmungen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln ”ohne Gentechnik” gibt es nur in einzelnen europäischen Ländern.

Das Landwirtschaftsgesetz von 1996 (Federal Agricultural Improvment and Reform Act, kurz: FAIR Act) hat die Ex- und Importsituation der USA geprägt. Das Gesetz hat von 1996 bis 2002 Gültigkeit. Es ist stark auf den internationalen Wettbewerb ausgerichtet. Zielpreise (target prices) und Ausgleichszahlungen (deficiency payments) wurden abgeschafft und durch neue Ausgleichszahlungen (Vertragszahlungen, contract payments) ersetzt. Die Ausgleichszahlungen der Farmer sind degressiv gestaffelt und sollen ab Oktober 2002 vollständig wegfallen. „Ziel ist, daß die Farmer künftig ihr Einkommen über den Markt erwirtschaften sollen.“[15] Prognostiziert wird, dass vor allem kapital- und technologiestarke Betriebe im internationalen Wettbewerb bestehen werden.

Auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene gibt es ebenfalls Gesetze und Verordnungen, die allein die Gentechnik betreffen. Um diese geht es im folgenden.

In der EU regeln verschiedene Richtlinien und Verordnungen den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Arbeiten im Labor und in geschlossenen Systemen werden in der EU-Richtlinie 90/219/EWG behandelt. Prüfung und Anbau im Feld regelt die Richtlinie 90/220/EWG. Die Verbreitung von neuartigen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten ist Gegenstand der Novel Food-Verordnung 258/97/EG.[16]

Das Gentechnikgesetz (GenTG) wird bei der Umsetzung dieser EU-Richtlinien 90/219/EWG (Systemrichtlinie) und 90/220/EWG (Freisetzungsrichtlinie) in nationales Recht relevant. Der am 14. Februar 2001 erlassenen Neufassung der EU-Richtlinie zur Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt gemäß sollen Genehmigungen künftig nur noch nach einer verschärften Sicherheitsprüfung im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip erteilt werden. Die Zustimmung zum Inverkehrbringen von GVO-Produkten wird grundsätzlich für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren erteilt. Die überarbeitete Freisetzungsrichtlinie gewährleistet eine größere Transparenz sowie eine Beteiligung der Öffentlichkeit am Antragsverfahren. Für die Allgemeinheit zugänglich sollen zudem künftig auch die Bewertungsberichte sowie Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse zu GVO-Produkten werden. Bis Ende 2002 müssen die neuen Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt werden.[17]

Darüber hinaus greifen bei der Herstellung von Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen selbstverständlich auch die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen wie das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung oder die Zusatzstoffzulassungsverordnung. Auch die Verwendung gentechnisch modifizierter Mikroorganismen in Form von Bakterien, Pilzen oder Hefen bei der Erzeugung von Lebensmitteln wird durch das Gentechnikgesetz erfasst.

Auf nationaler Ebene bedarf es vor der Erteilung einer Genehmigung zum Vertrieb und zum kommerziellen Anbau von GVO der Zulassung des Bundessortenamtes in Hannover als unabhängige staatliche Stelle (oder, soweit die Sorte bereits in anderen Ländern zugelassen ist, der Eintragung in einen gemeinsamen Sortenkatalog der EU). Dem Amt obliegt die Bewertung der Leistungsfähigkeit, Qualität und der neuen Eigenschaften der zukünftigen, neuen Sorten. Eine Bewertung der umfangreichen Prüfungen zur Unbedenklichkeit der Freisetzung erfolgt durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Einvernehmen mit der Biologischen Bundesanstalt für Landwirtschaft und dem Umweltbundesamt. „Aus den eingereichten Zulassungsunterlagen muss ersichtlich sein, dass der gentechnisch veränderte Organismus mindestens genauso sicher ist wie der Herkunfts- und der Empfängerorganismus.“[18] Das bedeutet, dass sowohl der Organismus, aus dem das übertragene Gen stammt, als auch der Organismus, auf den die neue Eigenschaft übertragen wird, genau charakterisiert sein müssen. „Es muss dargelegt werden, dass der neue Organismus keine ökologischen Auffälligkeiten zeigt.“[19]

3.1.1 Die Novel Food-Verordnung

Seit dem 15. Mai 1997 regelt die EU-Verordnung 258/97EWG über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten (Novel Food-Verordnung) für alle Mitgliedstaaten verbindlich das Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten.

Von der Novel Food-Verordnung grundsätzlich nicht erfasst werden Lebensmittel-zusatzstoffe, Aromen und Extraktionslösungsmittel, für die jeweils eigene EU-Rechtsvorschriften bestehen. Nach dem allgemeinen Lebensmittelrecht dürfen in Deutschland jedoch Zusatzstoffe nur dann eingesetzt werden, wenn sie ausdrücklich für diesen Verwendungszweck zugelassen wurden.[20]

Ebenfalls aus dem Regelungsbereich der Novel Food-Verordnung ausgenommen sind Futtermittel, wie etwa solche aus gentechnisch veränderten Mais- oder Sojapflanzen. Hier ist eine eigene Rechtsvorschrift geplant (Novel Feed-Verordnung). Eine „Neuartigkeit“ im Sinne der Novel Food-Verordnung besteht also dann, wenn Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten in der EU „noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden“[21], und sie zu einer der in der nachfolgenden Tabelle genannten sechs Gruppen von Lebensmitteln gehören.

[...]


[1] Vgl. Aventis Crop Science Deutschland GmbH (u.a.): Kompendium Gentechnologie und Lebensmittel. S.16.

[2] Vgl. dies., ebd. S.6.

[3] Vgl. Punkt 4. auf S. 11f. dieser Referatsausarbeitung.

[4] Vgl. Aventis Crop Science Deutschland GmbH (u.a.): Kompendium Gentechnologie und Lebensmittel. S.6.

[5] Vgl. dies., ebd. S.6.

[6] Vgl. Aventis Crop Science Deutschland GmbH (u.a.): Kompendium Gentechnologie und Lebensmittel. S.12.

[7] Vgl. dies., ebd. S.13.

[8] Vgl. dies., ebd. S.13.

[9] Schuchert, Wolfgang: Gentechnik in Pflanzenzüchtung Pflanzenbau. O. Seitenangabe.

[10] Vgl. Klohn, Werner/ Windhorst, Hans-Wilhelm: Die Landwirtschaft der USA. S.50.

[11] Löhr, Wolfgang: Abhängig vom sterilen Saatgut. O. Seitenangabe.

[12] Ludes, Stefanie: Soja und Mais als Vorreiter . O. Seitenangabe.

[13] Vgl. Schütte, Gesine/ Heidenreich, Bettina/ Beusmann, Volker: Wie die Amerikaner die grüne Gentechnik nutzen. S.1f.

[14] Vgl. Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung (Herausgeber): Gentechnik und Lebensmittel. S.34.

[15] Klohn, Werner/ Windhorst, Hans-Wilhelm: Die Landwirtschaft der USA. S.17.

[16] Vgl. Punkt 3.1.1 auf S.6-9 dieser Referatsausarbeitung.

[17] Vgl. Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung (Herausgeber): Gentechnik und Lebensmittel. S.34-37.

[18] Aventis Crop Science Deutschland GmbH (u.a.): Kompendium Gentechnologie und Lebensmittel. S.12.

[19] Vgl. dies., ebd. S.12.

[20] Vgl. Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung (Herausgeber): Gentechnik und Lebensmittel. S.38.

[21] Aventis Crop Science Deutschland GmbH (u.a.): Kompendium Gentechnologie und Lebensmittel. S.118.

Excerpt out of 30 pages

Details

Title
Grüne Gentechnik: Entwicklungsstadien aus Sicht des Verbrauchers
College
University of Lüneburg
Course
Europastudien
Grade
2.7
Author
Year
2002
Pages
30
Catalog Number
V78705
ISBN (eBook)
9783638851022
File size
589 KB
Language
German
Keywords
Grüne, Gentechnik, Entwicklungsstadien, Sicht, Verbrauchers, Europastudien
Quote paper
Robert Nagel (Author), 2002, Grüne Gentechnik: Entwicklungsstadien aus Sicht des Verbrauchers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78705

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