Die politischen Ereignisse der letzen Jahre rücken die Welt des Islam wieder stark in unser Blickfeld. Afghanistan ist in dieser Hinsicht ein Schlagwort. In diesem Land, in dem mehr als 99 Prozent der Bevölkerung dem Islam angehören hat das Recht der Scharia einen hohen Stellenwert.
Im folgenden werde ich zuerst einen allgemeinen Überblick über das göttliche Recht der Muslime geben. Das Verständnis der Quellenlehre sowie die Kenntnis der wichtigsten Rechtsschulen sind unentbehrlich für eine Einführung in das islamische Recht. Bei der kursiv gedruckten Fachsprache habe ich mich vor allem an die Schreibweise von Dilger und Salem gehalten. Die Ausdrücke bei Ohlig und Pauli unterscheiden sich geringfügig von den hier verwendeten.
Darauf aufbauend gehe ich auf die Auslegung der Scharia in Afghanistan ein. Leider war die Menge an brauchbaren Quellen hier sehr begrenzt. Hilfreich hierbei waren vor allem Burgei und Ghaussy. Meine Informationen in diesem Abschnitt beziehen sich auf die Zeit vor dem Krieg. Aktuell konnte ich über das Internet in Erfahrung bringen, dass das islamische Recht anscheinend nach dem Krieg teilweise außer Kraft gesetzt wurde. In der Provinz Aceh wurde die Scharia aber zu Beginn des Jahres 2002 wieder eingesetzt. Im Moment ist noch unklar wie die praktische Umsetzung aussehen wird.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das islamische Recht
2.1. Einleitung
2.2. Quellen des islamischen Rechts
2.2.1. Der Koran
2.2.2. Die sunna
2.2.3. Der iğmā
2.2.4. Der qiyās
2.2.5. Zusätzliche Quellen
2.3. Die Rechtsschulen
2.3.1. Die Hanafiten
2.3.2. Die Malikiten
2.3.3. Die Schafiiten
2.3.4. Die Hanbaliten
2.3.5. Schlussbemerkung
2.4. Die Verbreitung des Islam
3. Das islamisches Recht in Afghanistan
3.1. Die Islamisierung Afghanistans
3.2. Das Bild des Islam in Afghanistan
3.3. Die Scharia im Rechtssystem Afghanistans
3.4. Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen grundlegenden Überblick über die Struktur des islamischen Rechts, seine Quellen und Rechtsschulen, um anschließend die historische Entwicklung sowie die praktische Anwendung der Scharia im Rechtssystem Afghanistans zu analysieren.
- Grundlagen des islamischen Rechts (fiqh) und dessen Quellenlehre
- Differenzierung der sunnitischen und schiitischen Rechtsschulen
- Historischer Prozess der Islamisierung in Afghanistan
- Rolle des tribalen Rechts im Verhältnis zur Scharia
- Diskrepanz zwischen islamischer Rechtsnorm und staatlicher Gesetzgebung
Auszug aus dem Buch
2. Das islamische Recht
Der Ausdruck Islam bedeutet wörtlich übersetzt „Unterwerfung“, das heißt Unterwerfung unter den Willen Gottes. Schon hier wird deutlich, dass der Islam nicht nur eine religiöse Sittenlehre darstellt, sondern ein allumfassendes Lebensmuster vorgibt welches in seiner Bedeutungsvielfalt das religiöse, kulturelle und politische Leben aller Gläubigen umfasst (Salem 1984: 21).
So ist auch das islamische Recht (Scharia, wörtlich „Der zu befolgende gerade Weg“) ein System von Regeln absoluter und ewiger Gültigkeit, da Gott allein einziger Gesetzgeber ist. Der Wille Gottes ist der Geltungsanspruch und die Legitimation der Scharia als vollkommenes, ewiges und universelles Recht (Dilger 1990: 61). Das vollkommene Leben für einen Muslim ist also ein Leben in völliger Übereinstimmung mit dem Recht der Scharia (Salem 1984: 26).
Hier zeigt sich der grundlegende Unterschied zu der westlichen Auffassung in der das Recht Lösungswege für soziale Probleme bietet. Das Recht wird als Produkt des Verstandes gesehen, das sich immer wieder neu an die sozialen Erfordernisse und Entwicklungen der Gesellschaft anpasst (ebd.). Das islamische Recht ist als ius divinum (göttliches Recht) unveränderbar und auch von staatlichen Gesetzgebern unantastbar.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung umreißt die Relevanz des Themas angesichts der politischen Lage in Afghanistan und beschreibt die methodische Herangehensweise unter Rückgriff auf einschlägige Fachliteratur.
2. Das islamische Recht: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen, die vier Hauptquellen des Rechts sowie die Entstehung und Eigenheiten der bedeutendsten Rechtsschulen.
3. Das islamisches Recht in Afghanistan: Der Hauptteil analysiert die historische Islamisierung, das soziale Bild des Islams in der afghanischen Gesellschaft und die spezifische Integration der Scharia in das nationale Rechtssystem.
Schlüsselwörter
Scharia, Islam, Afghanistan, Rechtspluralismus, Hanafiten, Koran, Sunna, fiqh, iğmā, qiyās, Paschtunwali, Rechtsschulen, Islamisierung, Rechtsgelehrte, Tradition.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit behandelt die Grundlagen des islamischen Rechts und deren spezifische Ausprägung und Anwendung innerhalb Afghanistans.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Schwerpunkte liegen auf der islamischen Quellenlehre, der Differenzierung der Rechtsschulen und dem Spannungsfeld zwischen traditioneller Scharia und staatlichem Gesetz in Afghanistan.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, ein Verständnis für das göttliche Recht des Islam zu schaffen und aufzuzeigen, wie dieses durch historische und lokale Faktoren in Afghanistan beeinflusst wurde.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine strukturierte Literaturanalyse, die auf ethnographischen und politikwissenschaftlichen Quellen basiert.
Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet die Geschichte der Islamisierung Afghanistans, die dominierende Rolle der hanafitischen Rechtsschule und die Herausforderungen bei der Umsetzung der Scharia im modernen Rechtswesen.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Scharia, fiqh, iğtihād, Paschtunwali und die verschiedenen sunnitischen Rechtsschulen.
Welche Rolle spielt das tribale Recht in Afghanistan?
Das tribale Recht, insbesondere das Paschtunwali, hat maßgeblichen Einfluss auf die Auslegung der Scharia genommen und spiegelt sich besonders im Familien- und Erbrecht wider.
Was besagt die Debatte um den „neoiğtihād“?
Es handelt sich um die Diskussion über eine Wiederöffnung der Pforte zur eigenständigen Auslegung der Rechtsquellen, um das Recht an moderne Gegebenheiten anzupassen.
- Quote paper
- Vanessa Hochrein (Author), 2003, Islamisches Recht - Rechspluralismus in Afghanistan , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78913