Produktverantwortung und Produktpolitik. Chancen und Grenzen der Vereinbarkeit


Tesis, 2006

60 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Problemstellung und Vorgehensweise

2 Heranführung an eine Nachhaltigkeitskonzeption
2.1 Notwendigkeit einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft
2.2 Sustainability als Lösungspfad
2.3 Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

3 Grundlagen der Produktverantwortung
3.1 Die Produktverantwortung im Rahmen des Umweltrechts
3.2 Produktverantwortung als Kernkompetenz des KrW-/AbfG
3.2.1 Kritische Einordnung der Produktverantwortung in das KrW-/AbfG
3.2.2 Entwicklungen und Perspektiven innerhalb des KrW-/AbfG
3.3 Eigeninteressen von Herstellern und Verbrauchern

4 Grundlagen der Produktpolitik
4.1 Einordnung der Produktpolitik in den Mix der marketingpolitischen Instrumente
4.2 Teilbereiche und deren Entwicklungstendenzen in der Produktpolitik
4.2.1 Kernbereich der Produktpolitik
4.2.1.1 Produktinnovation
4.2.1.2 Produktvariation und -eliminierung
4.2.2 Randbereich der Produktpolitik
4.2.2.1 Programm- und Sortimentspolitik
4.2.2.2 Verpackungspolitik
4.2.2.3 Kundendienstpolitik

5 Auswirkungen der Produktverantwortung auf die Produktpolitik
5.1 Auswirkungen auf den Kernbereich der Produktpolitik
5.1.1 Produktinnovation
5.1.1.1 Integrierte Produktpolitik (IPP)
5.1.1.2 Normen zur recyclinggerechten Produktentwicklung
5.1.2 Produktvariation und -eliminierung
5.2 Auswirkungen auf den Randbereich der Produktpolitik
5.2.1 Systeminnovationen in der Programm- und Sortimentspolitik
5.2.1.1 Netzwerkbildungen und Unternehmenskooperationen
5.2.1.2 Beispiel zur Industriesymbiose des Automobilherstellers Renault
5.2.2 Auswirkungen auf die Verpackungspolitik
5.2.3 Auswirkungen auf die Kundendienstpolitik

6 Zusammenfassung der Ergebnisse

Literaturverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung kreislaufwirtschaftlicher Leitorientierungen in der BWL

Abbildung 2: Die Produktverantwortung im Rahmen der Prinzipien des Umweltrechts

Abbildung 3: Eingliederung der Produktverantwortung in das Umweltrecht

Abbildung 4: Einordnung der Produktpolitik in den Mix der marketingpolitischen Instrumente

Abbildung 5: Kernbereich produktpolitischer Entscheidungen

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Darstellung der für die Produktverantwortung relevanten Paragrafen des KrW-/AbfG

Tabelle 2: Darstellung der konkretisierenden Regelungen für die Produktverantwortung nach § 22 KrW-/AbfG

Tabelle 3: Darstellung der Ergebnisse

„ Wir haben unsere Umwelt so radikal verändert, daßwir uns jetzt selberändern müssen, um in dieser neuen Umwelt existieren zu können. “

(Norbert Wiener,

*1894 † 1964,

amerikanischer Mathematiker und Begründer der Kybernetik.)

1 Problemstellung und Vorgehensweise

Aktuelle Tendenzen im Umweltrecht - insbesondere im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) - weisen Unternehmen in besonderem Maße an, Verantwortung für ihre Produkte innerhalb des gesamten Produktlebenszyklus zu übernehmen. In diesem Zusammenhang kann erwartet werden, dass die Übernahme von Produktverantwortung das unternehmerische Tätigkeitsfeld in vielerlei Hinsicht beeinflusst. Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird daher exemplarisch analysiert, inwieweit Produktverantwortung Anpassungsmaßnahmen innerhalb der unternehmerischen Produktpolitik erfordert.

Die Produktverantwortung - egal ob gesetzlich vorgeschrieben oder durch das Management impliziert - beeinflusst nicht nur die Problematik der Rücknahmeverpflichtung im Unternehmen, sondern u. a. auch die Produktentwicklung. Bevor die Auswirkungen der Produktverantwortung auf ausgewählte Teilbereiche der Produktpolitik in Kapitel 5 beleuchtet werden, soll im zweiten Kapitel die generelle Notwendigkeit zum Umdenken innerhalb der Mainstream-Ökonomik aufgezeigt werden. In diesem Zusammenhang wird das reformierte Mensch-Natur-Verhältnis durch den Paradigmenwechsel von der Durchfluss- hin zur Kreislaufwirtschaft dargestellt. Ebenso thematisiert Kapitel 2 eine erste Annäherung an den Gesetzesapparat rund um das 1996 in Kraft getretene KrW-/AbfG und stellt den Bezug zur Nachhaltigkeitskonzeption her. Kapitel 3 widmet sich den Grundlagen der Produktverantwortung als Kernkompetenz des KrW-/AbfG. Bevor auch die möglichen Eigeninteressen von Unternehmen und Verbrauchern im Kontext der Produktverantwortung erwähnt werden, erfolgen ein perspektivischer Ausblick sowie eine kritische Einordnung in das KrW-/AbfG. Die hier angesprochene Verpackungsverordnung wird im vierten Kapitel sowohl mit den Auswirkungen auf die Verpackungsgestaltung korrespondieren, wie auch neue Tendenzen im Pfandsystem für Einweggetränke-Behälter ansprechen. Aufgrund der Komplexität der Produktpolitik innerhalb des Marketing- Managements wird in Kapitel 4 hauptsächlich eine Annäherung an jene Teilbereiche vorgenommen, bei denen erhebliche Anpassungen und Harmonisierungen durch die Produktverantwortung zu erwarten sind. Die allgemeine Zielstellung der Produktpolitik wird dabei nur grundlegend Erwähnung finden. So soll zunächst die Frage geklärt werden, wie Produktgestaltung erfolgt, wenn keine Einflüsse durch eine geforderte Produktverantwortung das Design und die Vermarktung beeinflussen. In Kapitel 5 indes werden die beiden Kernbereiche der Arbeit (Produktverantwortung und Produktpolitik) synthetisiert und die Auswirkungen beleuchtet. Hier kommt die Frage auf, inwieweit sich z. B. der Produktlebenszyklus durch die Forderung nach Produktverantwortung verändert oder wie Normen zu einer recyclinggerechten Produktentwicklung verhelfen können/sollen. Als ein Konzept der Europäischen Union (EU) sei in Kapitel 5 zudem die ‚Integrierte Produktpolitik’ (IPP) dokumentiert. Erwähnung sollen auch Kooperationen und Symbiosen zwischen Herstellern, Verwertern und weiterer Stakeholder 1 finden. Sie sollen am Beispiel diverser Automobilhersteller verdeutlichen, dass gemeinsame Entwicklungen besser in der Lage sein können, globale Ziele - wie die Ressourcenschonung - durchzusetzen. Darüber hinaus reicht es nicht aus, die Produktpolitik isoliert zu betrachten. Die Unternehmen sind aufgefordert, sich außerdem mit den Anforderungen an eine angepasste Kommunikationspolitik zu beschäftigen, bei der es um die Kommunikation und Information des Verbrauchers geht. In diesem Zusammenhang kommt die Frage auf, ob diese Informationspflicht gänzlich beim Hersteller liegt, oder inwieweit auch der Handel oder gar der Gesetzgeber diese Aufgabe übernimmt. Im Übrigen finden ebenfalls Auswirkungen auf weitere Teilbereiche sowohl der Produktpolitik (z. B. innerhalb der Servicepolitik) Erwähnung, wie auch die Herausarbeitung weiterer Denkanstöße auf Verzweigungen innerhalb des übergeordneten Marketing-Mixes. Kapitel 6 beschließt die Arbeit mit einer tabellarischen Zusammenfassung.

„ Darüber, wer die Welt erschaffen hat, l äß t sich streiten. Sicher ist nur, wer sie vernichten wird. “

(George Adamson,

*1906 † 1989,

englischer Tierschützer.)

2 Heranführung an eine Nachhaltigkeitskonzeption

„ Ich befürchte, daßder Sieg der heutigen Form derökonomie der Erde und den auf ihr und von ihr lebenden Menschen einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügt ( … ). Es ist nun meine These, daßdie schönen Tage des naiven

ö konomischen Konsenses gezählt sind. “ 2

Auf eine provokante Art und Weise fordert WEIZSÄCKER eine reformierte Denkweise des bisherigen menschlichen Wirtschaftens. Die schonungslose Ausbeutung natürlicher Ressourcen und die teilweise unumkehrbar in Gang gesetzten Zerstörungsprozesse erfordern ein konsequentes Umdenken der anthropogenen Lebensmechanismen. Gerade die Ausbeutung des freien Gutes ‚Natur’ im Rahmen einer geldgesteuerten, egoismusfixierten Nutzenmaximierung und dem unerschütterlichen Glauben an die Wirkmächtigkeit der Technik erfordert nunmehr eine nachhaltige Bewusstseinserweiterung im Hinblick auf die Überlebensfähigkeit heutiger und zukünftiger Generationen.3

2.1 Notwendigkeit einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft

Innerhalb des Industrialismus übersteigt der Verbrauch der Naturressourcen die natürliche Regenerations- und Selbstreinigungsrate. Das Erreichen quantitativer Grenzen abbaufähiger Rohstoffe erfordert somit einen Nutzenverzicht oder eine adäquate Substitutionsmöglichkeit. Der Begriff der ‚Entropiezunahme’ beschreibt diese unumkehrbare Reduktion überlebensnotwendiger Stoff- und Energiekonzentrationen.4 Die an monetären Signalen ausgerichteten Steuerungsmechanismen der Wirtschaft sind indes nur unzureichend in der Lage, diese Entropiezunahme auf ein überlebenssicherndes Niveau abzubremsen.5 Vielmehr kristallisiert sich die Auffassung heraus, dass unter dem Aspekt des Entropiegesetzes der gesamte wirtschaftliche Prozess letztlich nichts anderes ist, als eine Umwandlung von wertvollen natürlichen Ressourcen in wertlosen Abfall und Abwärme.6 Auf eine weitere Erläuterung der Entropiegesetzlichkeit soll an dieser Stelle verzichtet werden.7

Bereits diese ersten Denkanstöße zeigen, dass sich ein Paradigmenwechsel von der Durchfluss- zur Kreislaufwirtschaft abzeichnen muss, um eine nachhaltige Ressourcennutzung für jetzige und nachfolgende Generationen zu gewährleisten. Einen potentiellen Erfolgsfaktor für eine mögliche Entropieabbremsung stellt in diesem Zusammenhang zweifelsohne die Erhöhung der Energiepreise dar. Es bleibt jedoch die Frage zu klären, inwieweit sich dieses umweltpolitische Preissignal als geeignet erweist, der Entropiezunahme ökonomisch effizient und ökologisch effektiv entgegenzuwirken. Eine vermeintlich ökonomische Katastrophe wie der Ölpreisschock entwickelte sich in den 1970er-Jahren zu einem wahren Innovationsschub-Auslöser. Zusätzlich erscheinen vielfältigste Entwicklungstendenzen neuerlicher Energiegewinnungstechniken mit verbesserten Effizienzgraden geeignet, die Entropiezunahme einzudämmen.8

Im Rahmen der kreislaufgerechten Produktionswirtschaft soll nachfolgend auf die Kreislauffähigkeit von Werkstoffen Bezug genommen werden. Die Betriebswirtschaftslehre (BWL) beschäftigt sich schon länger mit der Thematik des kreislauforientierten Wirtschaftens. Doch erst die während des Zweiten Weltkrieges eintretenden, ressourcenbezogenen Versorgungsprobleme motivierten erste Überlegungen zur Substitution knapper Rohstoffe sowie ersten Abfallverwertungsmaßnahmen. Abbildung 1 verdeutlicht hierbei die Trendwende vom Beginn des Industriezeitalters sowie der Kriegszeit über den ‚unbeschwerten’ Ressourceneinsatz des sog. Consumerismus und die aufkommenden Deponierungsengpässe durch die immense Zunahme der Abprodukte hin zu einem Leitbild der Kreislaufwirtschaft.9

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Entwicklung kreislaufwirtschaftlicher Leitorientierungen in der BWL10

Ohne eine Betrachtung des Irreversibilitäts-Aspektes des Entropie-Gedankens lassen sich die Umweltauswirkungen aus menschlichem Wirtschaften in ihrer Dimension nicht erfassen. Die Nutzung natürlicher Ressourcen sollte daher über ökologische Kreisläufe erfolgen, in denen das Recycling mit Hilfe der Sonnenenergie ohne zusätzliche Entropiezunahme erfolgt.11 Zukunftsfähige Wirtschaftsprozesse sind auf ein verschachteltes Netzwerk verschiedenster Kreisläufe zu stützen, die - auch ökonomisch betrachtet - die cleverste Form der Knappheitsbewirtschaftung darstellen. Dabei werden System-Outputs über Prozessketten immer wieder in System-Inputs verwandelt.12 Der Gedanke zu den dabei exemplarisch zu betrachtenden Industriesymbiosen wird in Kapitel 5.2.1.2 erneut aufgenommen. Abschließend lässt sich festhalten, dass lediglich das „Liebäugeln“ mit der Idee des Kreislaufwirtschaftsgedankens als globales Ziel nicht ausreicht, um z. B. die rasant wachsenden und durchflussorientierten Volkswirtschaften des Fernen Ostens in ihrer umweltzerstörenden Wirkung auch nur annähernd zu kompensieren. Umweltpolitische, nationale Alleingänge auf dem Wege zu einem hohen Kreislaufwirtschaftsanteil verpuffen unter der Betrachtung der globalen Gesamtwirkung. Ein generelles Umdenken in Richtung einer reformierten humanistischen Leitidee soll in Form der ‚Sustainability’-Betrachtung im folgenden Unterkapitel manifestiert werden.

2.2 Sustainability als Lösungspfad

„ Sustainability beinhaltet eine nachhaltige Form des Wirtschaftens bzw. des menschlichen Zusammenlebens, die vermittels der ausgewogenen Beachtungökonomischer,ökologischer und sozialer Stabilitäts- und Entfaltungskriterien die Zielstellung ‚ Sicherung der Einheit vonüberleben, gut, sinnvoll und frei leben für eine angemessene Zahl von Generationen ’ auf der Basis inter- und intragenerativer Gerechtigkeit und vermittels eines sozial- undökologieverträglichen Technikeinsatzes gewährleistet. “ 13

Obige Definition einer nachhaltigen Wirtschaftsform im Bedürfnisfokus nach ZABEL beschreibt einen Weg hin zu einer öko-sozialen Marktwirtschaft, die durch eine möglichst sonnenenergiegetriggerte14 Kreislaufwirtschaft flankiert wird.15 Anthropogene Ökosysteme sind allerdings nicht in der Lage, nachhaltig zu „funktionieren“. Vielmehr sind sie auf Zufuhr von Materialien und Energie aus anderen Systemen angewiesen und haben sich von ihren Funktionsrhythmen weit von der Langsamkeit natürlicher Prozesse entfernt.16 Die stetig auf Wachstum ausgerichtete Wirtschaftsweise des Menschen lässt den natürlichen Entwicklungen kaum noch Selbstregulierungs-Puffer übrig. Doch der konkrete Umsetzungsmechanismus scheint bei der Sustainability- Diskussion zu fehlen. Es bleibt letztlich die Frage zu klären, inwieweit sich die inhomogenen Bedürfnisse der gesamten Menschheit harmonisieren lassen. Welcher Mechanismus soll den Zugang zu den Ressourcen regeln und wer hat schließlich die Macht über die politische Definition und Konkretisierung der ökologischen Nachhaltigkeit?17 Unstrittig erscheint, dass durch die gegebene historisch-kulturelle Entwicklung des Industrialismus eine adäquate Werteentwicklung im Sinne der Sustainability-Leitidee nicht gewährleistet werden kann. Folgende Gründe beschreiben in diesem Zusammenhang die Forcierung im Industrialismus:

- Technikdurchdringung mit steigender Wirkmächtigkeit,
- steigende Produktivität und vertiefte Arbeitsteilung,
- verschärfter Wettbewerbsdruck und Wachstumsfixierung,
- intensive Naturnutzung,
- breitere Konsummöglichkeiten.
- Sozialstrukturen, Wissenschaftsentwicklung, Naturverständnis und Menschenbild sind industriefixiert.18

Durch die menschliche Annahme, allein Geld könne das anthropogene Ziel- und Wertesystem hinreichend perfekt abbilden, werden „falsche Signale“ für das Entscheiden und Handeln „produziert“. Eine egoismusfixierte Geldwirtschaft versetzt den Menschen letztlich sogar in die fatale Lage, die in seinen genetischen Prägungen verankerten Hemmungen bezüglich einer sturen

Wachstumsorientierung zu überwinden.19 Nachfolgende Negativ-

Ausprägungen können mit der Egoismus- und Geldfixierung einhergehen:

- Zurückdrängung von altruistischem Sozialverhalten (Asozialität, Amoralität, Aggressionen, Vernachlässigung des „Familiensinnes“),
- Unterwerfungs- und Ausbeutungsmentalität,
- Technikgläubigkeit (wirkmächtigere Technik wird als Wunderheilinstrument für durch Technik entstandene Schäden angesehen und somit werden Sicherheitsrisiken ‚heruntergespielt’),
- Ökonomisierung aller Kulturbereiche,
- Gewaltpotentiale und Machtstreben erfordern ein hohes Maß an technologischem Zerstörungspotentialwissen der Ingenieure, welches sinnvoller für humane Belange der Zivilisation genutzt werden sollte.20

Durch ertragsorientierte Eigennutzmaximierung entstehen im erhöhten Maße externe Effekte 21, welche ohne Eingreifen des Staates - in Form einer umweltpolitischen Maßnahme - kaum internalisiert 22 werden können. Ausgehend von der einleitenden Sustainability-Begriffsdefinition verlangt die nachhaltige ökologische Stabilität nunmehr die Vorstellung einer „unbegrenzt ausbeutbaren Natur“ aufzugeben. Die Natur muss dabei als übergeordnetes Kreislaufgefüge angesehen werden, indem der Mensch seine von ihm gestalteten Subsysteme (Wirtschaft, Landwirtschaft, Politikbereiche etc.) nachhaltig verkraftbar als Kreislaufbestandteile integrieren darf.23

2.3 Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

Unter Einbezug der bisherigen Diskussion zur notwendigen Umorientierung der egoismusfixierten Geldwirtschaft hin zu einem Sustainability-Paradigma wird nachfolgend erörtert, inwieweit der Staat umweltpolitische Maßnahmen ergreift, um diesen beschriebenen Fehlsteuerungen Einhalt zu gebieten. Dazu zeigte Kapitel 2.1, dass eine nachhaltige Entwicklung nur durch eine Wirtschaftsform zu erreichen ist, die kreislaufgestützt funktioniert. Nun hat der Gesetzgeber die Frage zu beantworten, auf welche Weise (stofflich, monetär, individuell, kollektiv) wem im Wirtschaftsgefüge (Produzenten, Handel, Konsumenten, Kommunen, Entsorger) was (Preise, stoffliche Pflichten, Quoten) genau auferlegt wird. Dieser Forderung nach einer möglichst wirkungsvollen Internalisierung ist der Staat mit der Formulierung des KrW-/AbfG nachgekommen.24 Die Grundaussage des Gesetzes findet sich in § 1 KrW-/AbfG mit folgendem Wortlaut: „Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.25 “ Inwieweit die darin manifestierte Produktverantwortung als Kernkompetenz dem Verursacherprinzip der externen Effekte ein adäquates Mittel zur Problemlösung der in Abbildung 1 aufgezeigten Deponierungsengpässe darstellt, wird in den folgenden Kapiteln beleuchtet. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass externe Effekte auf der Output-Seite eines Prozesses entstehen. Die Maßnahmen der Produktverantwortung möchten allerdings bereits Anreize auf der Input-Seite generieren, die die externen Effekte erst gar nicht entstehen lassen.

„ Ich warne davor, zu glauben,

daßder Markt die Umwelt alleine in den Griff bekommt - dies ist geradezu ein Paradebeispiel füröffentliche Verantwortung. “

(Willy Brandt,

*1913 † 1992,

deutscher Politiker, 1969-1974 Bundeskanzler, 1971 Friedensnobelpreis.)

3 Grundlagen der Produktverantwortung

Viele in der Literatur zu findende Definitionsversuche für Produktverantwortung bleiben weit hinter den Deskriptionsmöglichkeiten der Wirtschaftstheorie zurück und werden auch der gesetzgeberischen Konzeption des KrW-/AbfG nicht gerecht.26 Stattdessen wird im Folgenden versucht, sowohl historisch als auch juristisch und ökonomisch eine Annäherung an die Begrifflichkeit der Produktverantwortung vorzunehmen.

Aufgrund der mehr oder weniger kostenlosen Nutzung und der damit einhergehenden Ausbeutung der Natur durch menschliches Wirtschaften setzte sich im Laufe der frühen 1980er Jahre die Erkenntnis durch, dass die Deponierung von Abfällen die schlechteste Alternative zur Lösung des Müllproblems sein könne. Vielmehr sollen Abfälle schon bei ihrer Entstehung vermieden werden oder Erzeugnisse so gestaltet werden, dass sie nach ihrem Gebrauch wieder zu verwenden sind.27 FISCHER definiert hier eine Prioritätenfolge der Kreislaufwirtschaft: Abfallvermeidung vor Abfallverwertung vor Abfallbeseitigung.28

Einen wesentlichen Schritt in der Entwicklung des Abfallrechts in Deutschland markiert in diesem Zusammenhang das am 7. Oktober 1996 in Kraft getretene KrW-/AbfG. Die Paragrafen 22 bis 26 regeln innerhalb des KrW-/AbfG die Bestimmungen der Produktverantwortung. Tabelle 1 gibt einen Überblick:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Darstellung der für die Produktverantwortung relevanten Paragrafen des KrW-/AbfG29

3.1 Die Produktverantwortung im Rahmen des Umweltrechts

Das Umweltordnungsrecht als Instrument zur Verhaltenssteuerung schreibt dem Normadressaten eine bestimmte Verhaltensweise bindend vor. Als ‚tragende Säule’ des Umweltrechtes ist das Ordnungsrecht auch heute noch sehr relevant.30 Im Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht weist das Umweltordnungsrecht jedoch differenzierte Inhalte auf, indem es Vorschriften bereithält, die allein auf eine Inanspruchnahme durch die Wirtschaft abzielen. Verwirklicht wird diese Zielsetzung durch die Charakterisierung der Wirtschaft als Verursacher des produktspezifischen Abfalls und somit der abfallrechtlichen Produktverantwortung.31 In die vier Prinzipien des Umweltrechtes lässt sich die Produktverantwortung der Wirtschaft eingruppieren wie Abbildung 2 verdeutlicht. Die Inhalte der vier Sprechblasen stellen jeweils den exemplarischen Bezug her.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Die Produktverantwortung im Rahmen der Prinzipien des Umweltrechts32

Ergänzend sei in diesem Zusammenhang angemerkt, dass sich die Verwirklichung der Produktverantwortung der Wirtschaft sowohl in der Rechtsordnung der BRD als auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht nachweisen lässt. Dabei unterscheidet sich die Produktverantwortung aus europäischer Sicht im Vergleich zur nationalen (deutschen) Sicht in Würdigung und Wertung nicht.33 Stehen nationale Regelungen dem Europäischen Gemeinschaftsrecht jedoch entgegen, können diese nicht voll wirksam werden, da das Gemeinschaftsrecht gegenüber dem nationalen Recht Anwendungsvorrang hat.34 Hierbei geht das Thema ‚Produktverantwortung’ weit über bloße Haftungsfragen hinaus und betrifft zudem sowohl Aspekte des Umweltschutzes als auch der Wirtschaftspolitik. Dieses kann nicht losgelöst davon betrachtet werden, da die Produktverantwortung diese Aspekte zum Teil erst konkretisiert und verwirklicht.35 Auf die Thematik der Produkt- und Umwelthaftung sei an dieser Stelle auf die einschlägige Literatur36 verwiesen.

An dieser Stelle sei jedoch erwähnt, dass nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG Verstöße gegen Pflichten, die sich aus Rechtverordnungen zur Umsetzung der Produktverantwortung ergeben, eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Dabei kann die Verletzung der Mitwirkungspflichten der Konsumenten mit Sanktionen belegt werden.37 Hierzu bestimmt § 6 Altautoverordnung unter Bezugnahme auf § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände, wobei sechs verschiedene Tatbestände aufgeführt sind. Die Höhe des aufzuerlegenden Bußgeldes wird durch Einzelfallprüfungen entschieden. So kann der Verwerter durch einen Verstoß gegen die Pflicht einen Verwertungsnachweis auszustellen mit einem Bußgeld belegt werden, wie auch der Letztverwender, der sein Altauto nicht einer anerkannten Verwertungsstelle übergibt.38 Eine abschließende und überblicksartige Illustration der Eingruppierung der Produktverantwortung in das Umweltrecht liefert Abbildung 3.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Eingliederung der Produktverantwortung in das Umweltrecht39

3.2 Produktverantwortung als Kernkompetenz des KrW-/AbfG

Zentrale Vorschrift des neuen Prinzips der Produktverantwortung ist § 22 KrW-/AbfG, die dem Unternehmer eine umfassende Produktverantwortung zuweist.40 Dabei lautet § 22 KrW-/AbfG Abs. 1 wie folgt: „ Wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- und verarbeitet oder vertreibt, trägt zur Erfüllung der Ziele der Kreislaufwirtschaft die Produktverantwortung. Zur Erfüllung der Produktverantwortung sind Erzeugnisse möglichst so zu gestalten, dass bei deren Herstellung und Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird und die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der nach deren Gebrauch entstandenen Abfälle gesichert ist. “ 41

Tabelle 2 gibt einen Überblick der Vorschriften zur Produktverantwortung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Darstellung der für die Produktverantwortung relevanten Regelungen42

Produktverantwortung bedeutet aber auch, dem Verbraucher Hinweise auf Rückgabe-, Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten oder -pflichten zu geben. Dabei sind schadstoffhaltige Elemente eindeutig zu kennzeichnen. Somit verlangt die Produktverantwortung eine ganzheitliche Lebenszyklus-Betrachtung eines Produktes unter Zuhilfenahme flankierender Verordnungen des Umweltrechts, die in Kapitel 3.1 dargestellt wurden.43

Vor der weiteren Charakterisierung der Produktverantwortung und deren Ausgestaltung im dritten Kapitel erscheint es sinnvoll, den Begriff zu definieren und in Korrespondenz mit Kapitel 2 zu stellen. Was meint Produktverantwortung? Sie beschreibt zunächst sprachlich eine gewisse „Verantwortlichkeit“ im „Produktumgang“. Konkret stellt ein Produkt etwas dar, was einem Markt angeboten werden kann, um es zu betrachten und zu beachten, zu erwerben, zu gebrauchen oder zu verbrauchen und somit einen Wunsch oder ein Bedürfnis zu erfüllen.44 Das Hauptaugenmerk der Begriffsklärung liegt jedoch auf der Verantwortung, die im juristischen Sinne eine Einstandspflicht als Wesensmerkmal darstellt. Auf das wirtschaftswissenschaftliche Verständnis projiziert lässt sich diese Einstandspflicht am ehesten mit dem Begriff der „Ressourcenverantwortung“ umschreiben.45 Diese hat derjenige zu tragen, der Entscheidungen über Ressourcen trifft und durch die Produktverantwortung nun sämtliche Konsequenzen der externen Effekte zu verantworten hat. Bisher orientierte sich die produzierende Industrie innerhalb der durchflusswirtschaftlichen Überlegungen jedoch nicht an ö kologischen sondern an ö konomischen Zielstellungen. Die Umweltverträglichkeit eines Produktes war damit für die Wirtschaft von keiner oder höchstens untergeordneter Bedeutung, da innerhalb der Durchflusswirtschaft die Kosten der Umweltverschmutzung als externe Effekte (Kosten) auf die Allgemeinheit abgewälzt wurden und nicht in die Kostenrechnung der Industrie einflossen. Nach der Produktnutzung oblag es dem Staat, das Produkt lediglich gegen Zahlung einer Gebühr zu entsorgen. Weder dem Hersteller noch dem Verbraucher wurde im bisherigen Abfallwirtschaftssystem eine Entsorgungsentscheidung abverlangt. Es ist nun die Aufgabe des Gesetzgebers ein Umweltordnungsrecht zu generieren, in dem durch Anreize oder Verpflichtungen ein abfall- und kreislaufbewussteres Handeln von Verbrauchern, Wirtschaft und Staat initiiert wird.46

3.2.1 Kritische Einordnung der Produktverantwortung in das KrW-/AbfG

Nach den bisherigen Ausführungen zur Einordnung des KrW-/AbfG in die Nachhaltigkeitskonzeption und das Umweltrecht wird nun die Einordnung der Produktverantwortung in das KrW-/AbfG vertieft. Trotz des immensen Informationsumfanges allein der Produktverantwortung soll der Bezug zur Nachhaltigkeitskonzeption als Oberziel nicht aus dem Fokus dieser Arbeit rücken.

[...]


1 Als Stakeholder (engl.) werden all jene Gruppen bezeichnet, die durch die Unternehmenstätigkeiten beeinflusst werden. Oft ist die Beziehung auch reziprok und die Anspruchsgruppen können ihrerseits auf das Unternehmen Einfluss nehmen. Typische Stakeholder-Gruppen sind beispielsweise Aktionäre, Konsumenten, Mitarbeiter, die lokale Bevölkerung, Behörden und Konsumentenschutzgruppen.

2 Weizsäcker 1994, S. 5f.

3 Vgl. Zabel 2001, S. 25-32.

4 Vgl. Binswanger 1994, S. 180.

5 Vgl. Zabel 2001, S. 68-70.

6 Vgl. Binswanger 1994, S. 156.

7 Weiterführende Erläuterungen zur Entropiegesetzlichkeit finden sich z.B. bei Zabel (2001), Binswanger (1994) oder Weimann (1995).

8 Vgl. Zabel 2001, S. 69f.

9 Vgl. Meyer 2002, S. 9-11.

10 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Meyer 2002, S. 10.

11 Vgl. Binswanger 1994, S. 194.

12 Vgl. Zabel 2001, S. 80.

13 Zabel 2001, S. 95.

14 Triggern bedeutet sinngemäß: ‚etwas auslösen’.

15 Vgl. Zabel 2001, S. 95.

16 Vgl. Freimann 1996, S. 331.

17 Vgl. Freimann 1996, S. 332.

18 Vgl. Zabel 2000, S. 133.

19 Vgl. Zabel 2000, S. 132.

20 Vgl. Zabel 2001, S. 116-122.

21 Nach ZABEL (2000), S. 130, sind externe Effekte Wirkungen/Kosten, die Dritten infolge von Wirtschaftsaktivitäten entstehen und für die der Verursacher (zunächst) nicht zahlen muss.

22 Internalisieren steht in diesem Zusammenhang für das Rücküberwälzen der Schadkosten infolge des externen Effektes auf den Verursacher durch einen entsprechenden Regulierungsmechanismus. Die umweltökonomische Theorie hält in diesem Fall mehrere Ansätze bereit. So versuchte PIGOU in den 20er Jahren durch Steuern zu internalisieren und COASE argumentierte 1960 mit Hilfe einer möglichst staatsfreien Kooperationslösung zwischen Verursacher und Geschädigtem durch einen Verfügungsrechtehandel („Property Rights“). Ausführlich werden diese Instrumente bei WEIMANN (1995) charakterisiert.

23 Vgl. Zabel 2000, S. 134.

24 Vgl. Gawel 2000a, S. 379.

25 § 1 KrW-/AbfG.

26 Vgl. Gawel 1999, S. 5. Nach Gawel trifft am ehesten FLUCK (1997) den Kern: „Produktverantwortung tragen soll heißen ‚vom Abfall her zu denken’.“

27 Vgl. Fischer 2001, S. 1f.

28 Vgl. Fischer 2001, S. 29-33.

29 Quelle: Eigene Zusammenstellung nach §§ 22-26 KrW-/AbfG.

30 Das Umweltrecht stellt die Gesamtheit der Rechtsvorschriften dar, die dem Schutz der Umwelt dienen sollen. Die Umweltpolitik stellt eine an den Staat gerichtete Forderung nach einem wirksamen Umweltschutz auf der Grundlage von Instrumenten dar. Diese Instrumente flankiert der Staat durch die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen, die bei Nichtbeachtung durch Sanktionen belegt sein können. Umweltordnungsrecht ist ein besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht. Es regelt die Errichtung und den Betrieb technischer Anlagen und Einrichtungen sowie wirtschaftliche Tätigkeiten mit ihren intendierten gesellschaftlichen Nutzungen, die umweltrelevante Belastungen oder Gefahren auslösen und die deshalb mit den Rechten Dritter und mit den allgemeinen Gesetzen in Einklang gebracht werden müssen.

31 Vgl. Fischer 2001, S. 261-263.

32 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an die Ausführungen von Fischer 2001, S. 262.

33 Vgl. Fischer 2001, S. 261-263.

34 Vgl. Hädrich 2000, S. 40.

35 Vgl. Alber 2002, S. 20.

36 Einen einführenden Überblick über die Produkt- und Umwelthaftung bietet z.B. Hager, Günter (2002): Produkthaftung und Umweltschäden, in: Hendler, Reinhard u.a. (Hrsg.) (2002): Produktverantwortung: Chancen - Verwirklichungsformen - Fehlentwicklungen, Berlin 2002, S. 99-111.

37 Vgl. Thomsen 1998, S. 79.

38 Vgl. Dulle 2002, S. 183.

39 Quelle: Eigene Darstellung.

40 Vgl. Ensthaler/Gesmann-Nuissl/Wenzel 2004, S. 38.

41 § 22 KrW-/AbfG Abs. 1.

42 Quelle: Eigene Zusammenstellung in Anlehnung an die Ausführungen von Schatz 2002, S. 68.

43 Vgl. Conrad 2002, S. 12.

44 Vgl. Kotler/Bliemel 2001, S. 716.

45 Vgl. Gawel 1999, S. 6.

46 Vgl. Fischer 2001, S. 2-5.

Final del extracto de 60 páginas

Detalles

Título
Produktverantwortung und Produktpolitik. Chancen und Grenzen der Vereinbarkeit
Universidad
Martin Luther University
Calificación
1,3
Autor
Año
2006
Páginas
60
No. de catálogo
V78957
ISBN (Ebook)
9783638817790
ISBN (Libro)
9783638819770
Tamaño de fichero
1101 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Produktverantwortung, Produktpolitik, Chancen, Grenzen, Vereinbarkeit
Citar trabajo
Georg Christian Dröllner (Autor), 2006, Produktverantwortung und Produktpolitik. Chancen und Grenzen der Vereinbarkeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78957

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