Die Wahl Lothars III. - Hintergründe und Bewertung der Wahl von 1125


Trabajo de Seminario, 2006

38 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Die letzten beiden Salierkönige und der Investiturstreit
1. Heinrich IV
2. Heinrich V

III. Die Nachfolgeregelungen der Salierzeit und die Situation
1. Konrad II
2. Heinrich III
3. Heinrich IV
4. Konrad (III.) und Heinrich V
5. Die Situation 1125 nach dem Tod Heinrichs V

IV. Quellenlage zur Wahl 1125 (Narratio de electione Lotharii Saxoniae ducis in regem Romanorum)

V. Die Hauptakteure der Wahl
1. Markgraf Leopold III. von Österreich
2. Herzog Friedrich II. von Schwaben
3. Herzog Lothar von Supplinburg
4. Adalbert I., Erzbischof von Mainz

VI. Ablauf, Rechtsgrundlagen und Bewertung der Wahl von

VII. Fazit

VIII. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Von der Wahl und der darauf folgenden Regierungszeit Lothars III. wird oft behauptet, sie sei nur eine kurze „störende Unterbrechung der Herrschaftsfolge“[1] der salisch-staufischen Königsherrschaft gewesen.

Die Wahl des Sachsenherzogs markiert jedoch den Höhepunkt einer krisenhaften Periode, die das Reich seit dem Beginn des Investiturstreits zwischen Kaiser Heinrich IV. und Papst Gregor VII. durchschritt. Aus diesem Grund erscheint es notwendig, die komplizierten Vorgänge des Investiturstreits und die Herrschaft der beiden daran beteiligten Könige Heinrich IV. und Heinrich V. zu betrachten. Während des Investiturstreits lassen sich zwar der deutsche König und der Papst als eindeutige Gegenspieler identifizieren, zusätzlich dazu bildete sich jedoch eine schlagkräftige Opposition mächtiger Fürsten, die so genannten Großen des Reiches.

Ihr Verhalten interessiert uns auch im dritten Teil dieser Arbeit, in dem die Nachfolgeregelungen der Salierzeit und die Ausgangssituation nach dem Tod des letzten Saliers, Heinrich V., genauer analysiert werden sollen. Fast jeder Herrscher versuchte, seine Nachfolge schon früh zu sichern. Doch welche Rolle spielten die Fürsten dabei?

Die Beteiligung der Großen des Reiches ist nachweisbar. Wir werden der Frage nachgehen, ob sie eher als Statisten fungierten, die dem Wunsch des Königs ohne Einwände zustimmten, oder ob sie gemeinsam mit dem amtierenden Herrscher über die Nachfolgeentscheidung verhandelten.

Nach dem Tod des letzten kinderlosen Saliers fand 1125 die Wahl Lothars III. statt, über die wir durch die „Narratio de electione Lotharii Saxoniae ducis in regem Romanorum“ ausführlich unterrichtet sind. Daher widmen wir uns im Folgenden der allgemeinen Quellenlage zur Wahl von 1125 und der Narratio im Besonderen.

Die Beschreibung der im V. Teil dieser Arbeit vorgestellten Hauptakteure der Wahl erscheint notwendig, da sie bereits vorher auf dem politischen Parkett häufig aufeinander getroffen waren und in der Forschung diskutiert wird, inwieweit ihre Beziehungen untereinander Einfluss auf die Wahl hatten.

Abschließend werden wir den Ablauf und die Rechtsgrundlagen der Wahl von 1125 interpretieren und in einem Fazit zusammenfassen.

II. Die letzten beiden Salierkönige und der Investiturstreit

1. Heinrich IV.

Am 22.4.1073 wurde in Rom ein Mann zum Papst gewählt, der maßgeblich an der großen kirchlichen Reformbewegung beteiligt war: Gregor VII. „In der Tradition des Reformpapsttums groß geworden“,[2] legte Gregor sein Haupt­augenmerk auf die Hierarchisierung der Weltordnung unter päpstlicher Leitung.[3] So war der Konflikt mit dem deutschen König Heinrich IV. geradezu vorprogrammiert. Jener war von klein auf von seinem Vater Heinrich III. zum Herrscher erzogen worden und zur Nachfolge bestimmt, die er, zu seiner Zeit üblich, als von Gott gegeben verstand. Dem entgegengesetzt stand die Forderung Gregors nach Gehorsam gemäß seinem „Dictatus papae“ (1075) und damit der Anerkennung päpstlicher Oberhoheit.[4] Zum Streitgegenstand sollte sich die Ausrottung der Simonie entwickeln, der sich Gregor und die Reformkirche verschrieben hatten. Unter dem Begriff der Simonie fiel nach ihrer Meinung nicht nur die Vergabe der geistlichen Kirchenämter und Güter gegen Geld, sondern auch die Investitur eines Klerikers in sein Amt durch einen Laien. Die Zeremonie der Investitur hatte Ähnlichkeit mit der Vergabe und Verleihung von Lehen. Bei Reichsbischöfen und Erzbistümern wurde die Investitur vom König mit den geistlichen Symbolen Stab und Ring bestätigt, jedoch wurden die Kandidaten eher nach politischer Zuverlässigkeit als nach Eignung ausgewählt.[5] Nachdem Heinrich IV., besonders in Norditalien wieder erstarkt in seiner Macht, begann, Erzbischöfe einzusetzen, verhängte Gregor über einige Ratgeber des Königs den Kirchenbann, ermahnte Heinrich und drohte auch ihm die Exkommunikation an.[6]

Große Teile des Reichsepiskopats sahen in der vom Papst bezogenen Stellung eine Gefahr für ihre Herrschaft und den damit verbundenen Privilegien und Reichtümern und unterstützten den König in seiner Laieninvestitur.[7] Heinrichs Glaube an seine „Gottunmittelbarkeit und an den sakralen Charakter seines Herrschertums“[8] verboten es ihm, sich dem Papst unterzuordnen. Laut eines Papstwahldekrets Nikolaus II. besaß der König bei der Erhebung der Päpste ein Mitspracherecht, welches er jedoch nicht wahrnehmen konnte, da ihm keine Wahlanzeige zugesendet worden war. Heinrich forderte daher Gregor 1076 in einem Brief auf, sein illegal erworbenes Amt niederzulegen.[9] Etwa zwei Drittel des Reichsepiskopats, das sich vom Papst unterjocht fühlte, schlossen sich Heinrich an.[10] Gregors Gegenschlag ließ nicht lange auf sich warten. In der Fastensynode 1076 predigte er „Kraft deiner Gewalt und Vollmacht spreche ich König Heinrich (...) die Herrschaft über das Reich der Deutschen und Italiens ab, löse alle Christen vom Eid, den sie ihm geleistet haben (...) und untersage, dass ihm irgend jemand fortan als König diene (...). Und weil er es verachtet hat, wie ein Christ zu gehorchen, binde ich ihn als sein Stellvertreter mit der Fessel des Kirchenbannes (...).“[11] Heinrich wurde auch aufgrund seines Umgangs mit Exkommunizierten selbst exkommuniziert und in die Isolation gezwungen.[12] Das Volk war völlig verunsichert, denn mit der Begründung, Heinrich IV. habe sich gegen die kirchlichen Hoheitsrechte aufgelehnt, konnte er nicht länger König sein und alle Untertanen waren von nun an von dem Treueid entbunden.

Die Auseinandersetzung mit den Sachsen (und ihnen nahe stehenden Herzögen) seit ca. 1070 und die Bevorzugung der königlichen Ministerialen gegenüber den Fürsten hatte schon vor und während des Streits mit Gregor zu erheblichen Spannungen im Reich geführt. Die Herrschaft Heinrichs IV. stand mehr als einmal auf des Messers Schneide, dennoch war der König „von Gottesgnaden“ nicht so einfach vom Thron zu stürzen. Selbst einem „rex iniustus“ konnte man kaum seine Buß- und Versöhnungsbereitschaft verweigern.[13] Nun hatte der Kirchenbann Heinrich praktisch aus seiner sakralen Sphäre herausgehoben und viele Fürsten fielen von ihm ab. Sie verpflichteten sich unter gegenseitigem Schutz, Heinrich nicht mehr als König anzunehmen, „wenn er nicht bis zum Jahrestag seiner Exkommunikation vom Bann gelöst sei (...) und luden den Papst ein, zur Entscheidung des Streits nach Deutschland zu kommen“.[14] Die Großen des Reiches wurden zu dem bekannten „Zünglein an der Waage“. Um eine Koalition der Fürsten mit seinem Widersacher zu verhindern, sah sich der König gezwungen, im Dezember 1076 im Büßergewand den - berühmt-berüchtigten - Gang nach Canossa anzutreten; dorthin hatte der Papst sich zurückgezogen, um eine Begegnung mit Heinrich zu vermeiden.[15] Der Christenlehre entsprechend löste Gregor am 28.1.1077 den „reuigen“ Büßer vom Kirchenbann.[16] Viele Fürsten kehrten nach der Absolution zum Gehorsam gegenüber dem König zurück. Einige aber, allen voran die sächsischen Fürsten und der Erzbischof von Mainz, argumentierten, der Papst habe die Absetzung und die Eidlösung nicht zurückgenommen, und forderten Neuwahlen. Am 15.3.1077 wurde Rudolf von Rheinfelden, der Schwabenherzog, zum König erhoben.[17] Der neue König wurde verpflichtet, „die Bischofsstühle nach freier kanonischer Wahl ohne simonistische Praktiken zu besetzen und für die Thronfolge das Prinzip der freien Wahl anzuerkennen“.[18] Der Papst erkannte Rudolf offiziell nicht an. Er konzentrierte sich auf das Verbot der Laieninvestitur und erließ im November 1078 erstmals ein Dekret, welches unmissverständlich formulierte, dass „kein Kleriker von einem Laien weder vom Kaiser noch König noch von irgendeinem anderen die Investitur in ein Bistum, eine Abtei oder Kirche entgegennehmen dürfe (...)“.[19] Auf der Fastensynode 1080 wurde das Investiturverbot nochmals ausgedehnt. Dort stellte Heinrich IV. dem Papst ein Ultimatum: Nur unter der Voraussetzung, dass Gregor den Gegenkönig Rudolf exkommuniziere, würde er (Heinrich) ihm (Gregor) den schuldigen Gehorsam leisten. Andernfalls, so drohte Heinrich, „werde er sich einen Papst schaffen, der ihm zu Willen sei“.[20] Erneut wurde der päpstliche Bann, verbunden mit Eidlösung und Absetzung, über Heinrich verhängt und gleichzeitig Rudolf als deutscher König bestätigt.[21] Daraufhin machte Heinrich seine Drohung wahr und setzte, zusammen mit der antigregoria­nischen Partei des Reichsepiskopats, einen Gegenpapst, Clemens III., ein (1080).[22] Noch im selben Jahr starb Rudolf, die Opposition fand in Hermann von Salm ein Jahr später einen neuen Gegenkönig.[23] Zur selben Zeit marschierte Heinrich nach Rom, um endlich die Kaiserkrönung zu erzwingen. Aber erst nach weiteren 3 Jahren, im März 1084, konnte Heinrich triumphal in Rom einziehen, Gregor auf einer Synode als abgesetzt und exkommuniziert erklären und sich von Clemens zum Kaiser krönen lassen.[24] Etwa ein Jahr danach starb Gregor VII.,[25] doch auch seine Nachfolger sollten zu erbitterten Gegnern Heinrichs IV. werden.

2. Heinrich V.

Wohl in der Hoffnung, durch Verständigung mit den gregorianischen Päpsten den Thronanspruch erhalten zu können, fielen beide Söhne von Heinrich IV. ab, zunächst der bereits zum Mitregenten erhobene erste Sohn Konrad,[26] dann auch Heinrich (V.) trotz seines Schwures „sich zu Lebzeiten nicht gegen seinen [Heinrichs IV.] Willen in die Regierungsgeschäfte ein[zu]mischen“.[27] Heinrich (V.) verbündete sich mit dem Hochadel, ließ den Eid vom Papst Paschalis II. lösen und nahm seinen Vater Ende 1105 gefangen. Er zwang ihn, abzudanken und ihm die Reichsinsignien auszuhändigen. Offiziell trat Heinrich V. die Regierung am 5.1.1106 an, indem er die Reichsinsignien vom Mainzer Erzbischof und die Huldigung der Fürsten entgegen nahm. Heinrich IV. starb kurz darauf am 7.8.1106 im Bann. Das Bündnis mit den Fürsten und damit die Anerkennung des „consensus fidelium“, der gemeinsame Wille der Großen, hatte Heinrich V. den Weg zum Thron geebnet.[28] Das Verhältnis zu den Fürsten war nahezu ungestört,[29] selbst der „ewige Unruheherd Sachsen schien befriedet“,[30] als Heinrich nach dem Tod des Herzogs Magnus von Sachsen den Grafen Lothar von Supplinburg in die Würde des sächsisch-herzöglichen Amts einsetzte.[31]

Man hoffte, nun auch den Dauerkonflikt zwischen Königtum und Kirche endlich beenden zu können. Aber die Investiturfrage war noch lange nicht geklärt, denn in dieser Kontroverse ging es längst nicht mehr um die Ring- und Stabübergabe. Sie wirkte sich zunehmend auch auf die Lehensbindung der Bischöfe und die laikale Vergabe des Kirchenguts aus. Da der König aus diesen Erträgen zu fast 80 % sein Heer und die Lebensmittelversorgung schöpfte,[32] stand der „Unterhalt“ des Königtums auf dem Spiel. Deshalb versuchte Heinrich, die Investitur nicht als Vergabe von Spiritualien (geistliches Amt), sondern als reine Vergabe der Temporalien (weltliche Besitze und Hoheitsrechte) darzustellen, für deren lehensrechtliche Bindung er der traditionellen Rechtssymbole (Ring und Stab) bedurfte.[33] Dies jedoch lehnte Paschalis kategorisch ab. Erst als Heinrich 1111 mit einer „bischofsfreien“ Gesandtschaft den Marsch nach Rom antrat,[34] kam von päpstlicher Seite ein Aufsehen erregender Vorschlag, der auf die radikale Trennung geistlicher und weltlicher Bereiche abzielte:[35] Der Papst wolle auf alle vom Reich stammenden Besitzungen und Rechte verzichten, dies auch dem Reichsepiskopat befehlen, wenn der König die Investitur aufgeben würde. Alle Regalien und damit die hohen Ämter, der Grundbesitz und Privilegien, wie das Münz- und Zollrecht, sollten zurück ans Reich fallen. Zukünftig sollte die materielle Existenzgrundlage der Kirche nur noch aus dem Zehnten und dem Besitz aus privaten Schenkungen bestehen.[36] „Die Bischöfe und Äbte sollten mit einem Schlag aus dem Kreis der Reichsfürsten ausscheiden“,[37] dies zu einer Zeit, als sie versuchten, ihre Machtstellung im Reich zu vergrößern und sich zu emanzipieren. Auch den weltlichen Fürsten drohte Unheil durch diese Lösung, zum einen der Machtzuwachs des Königtums und zum anderen der Verlust ihrer umfangreichen Kirchenlehen.[38] In einem Vorvertrag nahm Heinrich V. zunächst das päpstliche Angebot an und zog am 12.2.1111 zur Kaiserkrönung in Rom ein. Als jedoch der Papst den Vertrag verlas, erhob sich ein Sturm der Entrüstung unter den Fürsten. Nun wechselte Heinrich V. die Seiten und er forderte Pa­schalis zum Vollzug der Kaiserkrönung und Verbriefung des Investiturrechts auf.[39] Doch der Papst erklärte sich hierzu nicht bereit und wurde gefangen genommen. Erst nach zwei Monaten Haft gestand er Heinrich alles zu, was jener gefordert hatte: „Dem Herrscher [war es] von nun an erlaubt, die Bischöfe und Äbte seines Reiches im Anschluss an eine simoniefreie kanonische Wahl und noch vor der Weihe mit den Regalien (...) zu investieren“.[40] Im Anschluss wurde Heinrich zum Kaiser gekrönt. Knapp ein Jahr später wurde Paschalis II. vom Lateran-Konzil gezwungen, das „Privileg“ zurückzunehmen, da es „ohne die Zustimmung der Kardinäle zustande gekommen sei“.[41]

Sowohl Heinrich V. als auch der Papst stießen 1111/1112 an die Grenzen ihrer Positionen. Die Vorgänge in Rom lösten eine Vertrauenskrise bei den Fürsten aus. Dort hatten sie erfahren müssen, dass Heinrich keinen Wert auf eine konsensuale Herrschaft mit ihren legte. Stattdessen förderte er weiterhin die Ministerialität, woraus sich 1112 ein folgenschwerer Konflikt ergeben sollte, der in der Bildung einer sächsisch-rheinischen Fürstenopposition und militärischen Auseinandersetzung gipfelte.[42] Fast zeitgleich kam es aufgrund territorialer Auseinandersetzungen zu einem Zerwürfnis mit Adalbert, seinem früheren Kanzler und engen Vertrauten und jetzigen Erzbischof von Mainz.[43] Erst nach drei Jahren Haft ließ er Adalbert frei, welcher sich sofort auf die Seite der Opposition schlug, die dem Kaiser 1115 eine verheerende Niederlage bei Eisleben zugefügt hatte.[44] Die folgenden Jahre waren geprägt von verschiedenen Auseinandersetzungen zwischen den Reichsfürsten und dem Kaiser, in denen man sich dennoch bemühte, den Investiturstreit endlich beizulegen. Aber die unumgängliche Frage des Temporalienbesitzes der Kirche blieb unbeantwortet. Der Aufforderung (1119) des neuen Papstes, Calixt II., das Investiturverbot anzunehmen, kam Heinrich V. nicht nach, woraufhin er mit dem Kirchenbann belegt wurde.[45] „Die Geduld der Fürsten war erschöpft“.[46] Trotz der Aufspaltung in zwei verschiedene Lager erklärten sie übereinstimmend, dass der kaiserlich-päpst­liche Konflikt endlich zu beenden sei und forderten Heinrich V. auf einem Hoftag (1121) auf, „[er] möge dem apostolischen Stuhl gehorchen (...) und der Friede soll so sicher und unverbrüchlich sein (...)“.[47]

[...]


[1] Hermann, Oliver: Lothar III. und sein Wirkungsbereich. In: Berg, Dieter (Hrsg.): Europa in der Geschichte, Bd. 5, Bochum 2000, S. 329, im Folgenden zitiert als „Hermann, Lothar III.“

[2] Boshof, Egon: Die Salier. 4 aktual. Aufl., Stuttgart 2000, S. 207, im Folgenden zitiert als „Boshof, Die Salier“.

[3] Laudage, Johannes: Die Salier - das erste deutsche Königshaus. München 2006, S. 60 f., im Folgenden zitiert als „Laudage, Deutsches Königshaus“.

[4] Boshof, Die Salier, S. 208 f.

[5] Laudage, Deutsches Königshaus, S. 66 f.

[6] Boshof, Die Salier, S. 215 f.

[7] Boshof, Die Salier, S. 215

[8] Boshof, Die Salier, S. 218

[9] Boshof, Die Salier, S. 217 f.

[10] Laudage, Deutsches Königshaus, S. 73

[11] Laudage, Deutsches Königshaus, S. 74

[12] Boshof, Die Salier, S. 221

[13] Laudage, Deutsches Königshaus, S. 64

[14] Boshof, Die Salier, S. 276 f.

[15] Boshof, Die Salier, S. 228 f. und S. 231

[16] Boshof, Die Salier, S. 230

[17] Boshof, Die Salier, S. 233 f.

[18] Boshof, Die Salier, S. 234 f.

[19] Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Gebot sei die Investitur ungültig und der schuldige Kleriker verfalle der Strafe der Exkommunikation. (Boshof, Die Salier, S. 238 f.)

[20] Boshof, Die Salier, S. 240

[21] Boshof, Die Salier, S. 241

[22] Laudage, Deutsches Königshaus, S. 88

[23] Boshof, Die Salier, S. 243 f.

[24] Boshof, Die Salier, S. 246

[25] Boshof, Die Salier, S. 247 und S. 251

[26] Boshof, Die Salier, S. 255 und Laudage, Deutsches Königshaus, S. 92

[27] Boshof, Die Salier, S. 257

[28] Laudage, Deutsches Königshaus, S. 94 f.

[29] Boshof, Die Salier, S. 265

[30] Boshof, Die Salier, S. 267

[31] Boshof, Die Salier, S. 266

[32] Laudage, Deutsches Königshaus, S. 101

[33] Laudage, Deutsches Königshaus, S. 102 f.

[34] Laudage, Deutsches Königshaus, S. 104

[35] Boshof, Die Salier, S. 275

[36] Boshof, Die Salier, S. 274 f.

[37] Laudage, Deutsches Königshaus, S. 104

[38] Boshof, Die Salier, S. 275

[39] Boshof, Die Salier, S. 276

[40] Laudage, Deutsches Königshaus, S. 107

[41] Laudage, Deutsches Königshaus, S. 107

[42] Laudage, Deutsches Königshaus, S. 108 f.

[43] Boshof, Die Salier, S. 281

[44] Boshof, Die Salier, S. 283.

[45] Laudage, Deutsches Königshaus, S. 113.

[46] Laudage, Deutsches Königshaus, S. 114

[47] Laudage, Deutsches Königshaus, S. 114

Final del extracto de 38 páginas

Detalles

Título
Die Wahl Lothars III. - Hintergründe und Bewertung der Wahl von 1125
Universidad
Ruhr-University of Bochum  (Historische Fakultät)
Calificación
2,0
Autores
Año
2006
Páginas
38
No. de catálogo
V79102
ISBN (Ebook)
9783638856638
ISBN (Libro)
9783638878258
Tamaño de fichero
525 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Wahl, Lothars, Hintergründe, Bewertung, Wahl
Citar trabajo
Anke Seifert (Autor)Claudia Breisa (Autor), 2006, Die Wahl Lothars III. - Hintergründe und Bewertung der Wahl von 1125, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79102

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