Was darf Kunst? Über die (feministische) Rezeption pornographischer Inhalte in der Literatur am Beispiel der „Geschichte der O“


Tesis, 2007

122 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Pornografie als kulturwissenschaftlicher Randbereich
2.1. Was ist Pornografie?
2.1.1. Rechtslage in Deutschland und Österreich
2.1.2. Zur Geschichte der Pornografie
2.1.3. Der Begriff „Pornografie“
2.2. Pornografie & die Frauenbewegung
2.2.1. PorNO Feminismus
2.2.2. Diskussion der Gesetzeslage innerhalb feministischer Kreise
2.2.3. Feministinnen verteidigen Pornografie
2.2.4. EXKURS: Beispiele für eine manipulative/subjektive Berichterstattung im Bezug auf Pornografie in der EMMA
2.3. Pornografie als Teilbereich der Kunst/Literatur?
2.3.1. Pornografie als Phantasie/Inszenierung
2.3.2. Die Darstellungsweise als Richtschnur
2.3.3. Das Verhältnis von Künstler/in und Kunstwerk
2.3.4. Kunst, Pornografie & Frauen
2.4. Kritische Aspekte in der Pornografie
2.4.1. Zweckorientierung
2.4.2. Beschränkung des Geschehens auf den Sexualakt
2.4.3. Reproduktion von Klischees und Stereotypen
2.4.4. Die Frau als Objekt
2.4.5. Gewaltverherrlichung (speziell Gewalt gegen Frauen betreffend)
2.4.6. Exkurs: Hagiografie als Ursprung des SM-Pornos?

3. Die „Geschichte der O“ als Beispiel für „Porno-Literatur“
3.1. Grundzüge der Handlung und allgemeine Analyse
3.1.1. Die Liebenden von Roissy
3.1.2. Sir Stephen
3.1.3. Annemarie und die Ringe
3.1.4. Das Käuzchen
3.1.5. Nachfolgeband: Rückkehr nach Roissy
3.2. Analyse unter den Gesichtspunkten der problematischen Aspekte in der Pornografie
3.2.1. Zweckorientierung und Beschränkung des Geschehens auf den Sexualakt in der „Geschichte der O“
3.2.2. Reproduktion von Klischees und Stereotypen in der „Geschichte der O“
3.2.3. Die Frau als Objekt in der „Geschichte der O“
3.2.4. Gewaltverherrlichung in der „Geschichte der O“
3.2.5. Exkurs: Das Heilige in der „Geschichte der O“
3.3. Hintergründe und Reaktionen
3.3.1. Zweifel an der weiblichen Autorenschaft
3.3.2. Über das Verhältnis von weiblicher Autorenschaft und männlich dominierten Vorstellungen
3.3.3. Unmittelbare Reaktionen
3.3.4. Längerfristige Reaktionen

4. Fazit

5. Quellenverzeichnis
5.1. Verwendetet Internetquellen
5.2. Verwendete Primärliteratur
5.3. Verwendete Sekundärliteratur

1. Einleitung

„Ist das Kunst?“ Diese Frage stellt sich vielen in Anbetracht der Schüttbilder Hermann Nitschs (und vermutlich erst recht bei seinem Orgien-Mysterien-Theater), diese Frage stellt sich für manche bei den Fotografien Helmut Newtons, diese Frage stellt sich bei Klängen von Heavy Metal Musik. Und kurz, nachdem sich diese Frage (vielleicht auch in das aufge­klärteste und toleranteste) Gehirn gestohlen hat, steht da auch schon die nächste Frage: „Darf man das?“. Und, wenn das zweifelhafte Objekt schon Kunst sein soll – „Darf Kunst das?“ und schließlich: „Was darf Kunst dürfen?“

In der Theorie garantiert die Kunstfreiheit, dass Kunst eigentlich alles darf. In Österreich besagt das Gesetz: „Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei.[1] Der Staat muss sich des Versuchs zur Reglementierung oder Beeinflussung der künstlerischen Tätigkeit enthalten; er darf den Wirkungskreis der Künste auch nicht durch Zensurmaßnahmen einschränken. So weit so gut – problematisch können in diesem Zusammenhang lediglich zwei kleine Details sein. Das eine Detail ist: um sich auf Kunstfreiheit berufen zu können, muss ein Erzeugnis als Kunst anerkannt werden. Das andere: ist es überhaupt wünschenswert, dass Kunst alles darf?

Wenn man sich von der Kunst im Allgemeinen hin zum etwas spezifischeren Gebiet der Literatur wendet, werden vielen Menschen eine ganze Menge von Subgenres einfallen, bei denen sich die Frage „Ist das überhaupt Kunst“ vielleicht stellen mag. Das geht vom Bild-Text Mix des Comics bis hin zu den Kioskromanen und Groschenheften. Aber diese Frage stellt sich auch bei den erotisch-pornografischen Romanen. Boccaccios „Dekameron“ kommt wohl selten in die Verlegenheit, dass sein Wert als Kunstwerk angezweifelt wird. Bei Werken mit so zweifelhaften Titeln wie „Princess Spider. Die Herrin der Sklaven“ liegt die Sache wohl ein wenig anders. Doch was findet man zwischen diesen beiden Eckpunkten? Was ist mit „Salz auf unserer Haut“? Was ist mit „Fanny Hill“ oder „Josefine Mutzenbacher“? Was mit de Sade und Sacher Masoch? Ist das Kunst? Literatur? Schund? Pornografie? Und wenn wir gerade bei de Sade sind: darf man das? Darf man beschreiben, was er beschrieben hat? Darf man das lesen? Oder gibt es irgendwo eine Grenze?

Ich denke nicht, dass ich (oder irgendein anderer Mensch) diese Fragen erschöpfend beantworten kann. Aber in der folgenden Arbeit möchte ich darauf eingehen, welche verschiedenen Positionen es besonders innerhalb der feministischen Bewegung zu den Fragen „Was ist Kunst?“ und „Was darf Kunst?“ im Bezug auf Erotisches und Pornografisches gibt. Nach einem kurzen Blick auf Pornografie im Allgemeinen werde ich mich im Weiteren lediglich mit der Pornografie in Form von Texten – also pornografischen Romanen und Kurzgeschichten befassen. Hier möchte ich zum einen zeigen, wie der pornografische Text im literaturwissenschaftlichen Zusammenhang behandelt wird und welche Schwierigkeiten der pornografische Text haben kann, wenn er Literatur sein möchte; Schwierigkeiten, die bei Texten mit anderem Inhalt vielleicht nicht auftauchen. Und schließlich soll dann der Fokus darauf gelegt werden, herauszuarbeiten, welche Aspekte des pornografischen Textes von Feminismus und Literaturwissenschaft als besonders verachtenswert oder zumindest als problematisch empfunden werden und wie diese sich in verschiedenen Werken zeigen.

Nachdem sich dieser erste Teil der Arbeit eher mit allgemeinen und theoretischen Aspekten befasst, sollen diese theoretischen Erkenntnisse im zweiten Teil konkret an einem einzigen Werk, nämlich der „Geschichte der O“ (einem Buch, das zweifellos als skandalös empfunden wurde und noch immer wird und bei dessen Lektüre sich durchaus immer wieder die Frage „Darf man das?“ aufdrängen kann) erörtert und untersucht werden.

2. Pornografie als kulturwissenschaftlicher Randbereich

„Zwischen Prostitution und Kunst hat es schon immer einen ungewissen Übergang gegeben, da Schönheit und Wollust in zweideutiger Weise miteinander verbunden werden.“[2]

„Pornografie kann nie Kunst um der Kunst willen sein. Vielmehr ist sie immer Kunst, die eine Aufgabe hat – was Grund genug ist, sie zu achten“[3]

2.1. Was ist Pornografie?

Über das Verhältnis von Pornografie und Literatur oder Pornografie und Kunst im Allgemeinen zu schreiben, ist nicht ganz einfach. Das größte Problem, das einem dabei begegnet, ist, dass der anfangs so klar erscheinende Begriff „Pornografie“ immer diffuser wird, je näher man ihn zu betrachten versucht.

Egal ob der Gesetzgeber, verschiedene Feministinnen, konservative Kreise, die Kirche oder auch nur der „Durchschnittsmensch“ – jede/r scheint seine eigene Definition von Pornografie zu haben, jede/r scheint die Grenzen woanders zu ziehen. Nicht nur die Einstellung zur Pornografie unterscheidet sich (wie ich ihn späteren Kapiteln zeigen möchte) stark, sondern auch bereits das Verständnis des Begriffes „Pornografie“.

Nichts desto trotz möchte ich im Folgenden zumindest versuchen aufzuzeigen, was unter Pornografie verstanden werden kann und was Pornografie für verschiedenste Gruppen bedeuten kann – um diesen diffus beleuchteten Bereich der Pornografie später in ein Verhältnis setzen zu können zur Literatur im Speziellen oder auch zur Kunst im Allgemeinen.

2.1.1. Rechtslage in Deutschland und Österreich

Ein möglicher Weg, den Begriff Pornografie zu definieren, ist der über die Definitionen in den jeweiligen Gesetzen. Sowohl Österreich als auch Deutschland haben Gesetze, die den Umgang mit Pornografie regeln – und zwangsläufig muss in diesen Gesetzen abgegrenzt sein, was Pornografie eigentlich ist.

Im juristischen Kontext versteht man unter Pornografie im Allgemeinen:

Darstellungen, die

1. zum Ausdruck bringen, dass sie ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei
2. die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreiten.“[4]

Als maßgeblich für die Charakterisierung von Pornografie werden also „Stimulierung“ und „Anstößigkeit“ definiert. Was genau aber auf „sexuelle Reize beim Betrachter“ abzielt und was genau „Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreitet“ ist relativ diffus und kann nie eindeutig festgehalten/entschieden werden.

Prinzipiell ist Pornografie in Österreich und Deutschland nicht verboten. Schriften, Bilder, Tonträger, Filme und Videos, die der oben genannten Definition entsprechen, dürfen aber nicht an Minderjährige vertrieben werden oder diesen in irgendeiner Form zugänglich sein.

Darüber hinaus unterscheidet der Gesetzesgeber zwischen harter und relativer Pornografie. Die harte Pornografie wird dabei als jedenfalls, also absolut, unzüchtig gewertet, während relative Pornografie dann nicht als unzüchtig bezeichnet wird, wenn sie nur einem bestimmten angesprochenen Interessentenkreis Erwachsener zukommt und keine auch nur abstrakte Möglichkeit in sich birgt, öffentliches Ärgernis zu erregen oder Jugendliche zu gefährden.[5] Die harte (also absolut unzüchtige) Pornografie ist sowohl in Österreich als auch in Deutschland generell verboten. (D.h.: Verboten ist die Herstellung, Verbreitung, Ein- und Ausfuhr, Beförderung und Lagerung harter Pornografie, sofern dies in gewinnsüchtiger Absicht erfolgt. Der Besitz und Konsum von verbotener Pornografie ist nicht strafbar, sofern es sich dabei nicht um kinderpornografisches Material handelt.) Als harte Pornografie gelten pornografische Darstellungen, die:

- Gewalttätigkeiten, also z. B. Vergewaltigungen, oder
- sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren, oder
- den sexuellen Missbrauch von Kindern, also einer Person unter 18 Jahren (in Deutsch­land: unter 14 Jahren) zum Inhalt haben.[6]

Problematisch in dieser Definition ist der Begriff „Gewalttätigkeiten“. Einerseits ist sexuelle Gewalt in der Pornografie nur dann gegeben, wenn physische Gewalt zur Überwindung oder Hintanhaltung eines Widerstandes unmittelbar gegen die betroffene Person gerichtet ist. Die Unmittelbarkeit der physischen Gewalt ist aber beispielsweise nicht gegeben, wenn mittels vorgehaltener Pistole Zwang zu sexuellen Handlungen ausgeübt wird. Im Gegensatz dazu werden aber beispielsweise sadomasochistische Sexualpraktiken sehr wohl als gewalttätig eingestuft, auch wenn dabei, im Gegensatz zur vorher erwähnten Drohung, nicht nur von einer Einwilligung, sondern einer klaren Absprache zwischen den Beteiligten auszugehen ist.[7]

Für wissenschaftliche Schriften gilt innerhalb der Gesetzeslage, dass diese prinzipiell nie pornografisch sein können. Eine strikte Trennung von Kunst und Pornografie ist dem Gesetz aber nicht möglich. Dies wurde in Deutschland in der „Mutzenbacher-Entscheidung“ im Jahre 1990 festgestellt, in welcher das Gericht seine Auslegung der Kunstfreiheitsgarantie des Grundgesetzes des Artikel 5. Abs. 3 Grundgesetz (GG) verstetigte und feststellte, dass auch Pornographie Kunst sein könne. Geklagt wurde vom Verlag Rowohlt, der das Werk in sein Programm aufgenommen hatte und beantragte, dass es aus der Liste der jugendgefährdenden Schriften gestrichen würde.[8]

2.1.2. Zur Geschichte der Pornografie

Eine eindeutige „Geschichte“ der Pornografie, belegt mit Jahreszahlen und Kunstepochen, gibt es nicht. Bei dem Versuch eine Geschichte der Pornografie zu entwerfen, regieren vielmehr zwei konträre Ansätze. Pornografiebefürworter/innen verorten die Ursprünge der Pornografie häufig in der Antike, bei den Mosaiken in römischen Wohnräumen und Statuen in entsprechenden Tempeln oder führen sie z.B. auf de Sade oder die literarische Dekadenz zurück, wodurch eine Aufwertung des Genres Pornografie als Erbe einer bedeutenden künstlerischen bzw. literarischen Tradition beabsichtigt wird. Pornografie ist in diesem Zusammenhang eine Begleiterscheinung von Freidenkertum und Religionskritik oder Naturphilosophie oder Angriffen auf politische Autoritäten. So fungiert die Pornographie bei Sade beispielsweise dafür, seine Thesen zu untermauern, dass der Mensch von Grund auf böse ist. Schnitzler verwendet eine wesentlich zaghaftere und subtilere Form der Erotik in seinem Reigen, um die Klassenunterschiede der verschiedenen Schichten im Wien des ausgehenden 19. Jahrhunderts zu illustrieren. Die Stimulierungstendenz ist hier eher untergeordnet, was zählt, ist die Anstößigkeit, das „Obszöne“. Der dadurch ausgelöste Schock wird zur Vermittlung der eigentlichen Idee genutzt.

Pornografiekritiker/innen hingegen konzentrieren sich dagegen in der Regel auf Pornografie als massenmediales Phänomen, wie es das 19. und 20. Jahrhundert hervorgebracht hat. Pornografie ist hier nicht mehr Teil eines intellektuellen Diskurses einer elitären Oberschicht, sondern Massenware der modernen Konsumgesellschaft, ein Bestandteil der allgemeinen Freizeit- und Unterhaltungskultur. Verwiesen wird hier nicht mehr auf politisch subversive, aufklärerische Ideale und das Recht auf freie Meinungsäußerung, sondern auf fehlenden Anstand, Obszönität, Frauenerniedrigung, Gewalt gegen Kinder und Frauen und die Zementierung der Geschlechterverhältnisse.[9]

Unumstritten ist allerdings, dass in der gesamten nachgewiesenen Kulturgeschichte des Menschen Darstellungen sexueller Handlungen gefunden wurden. Im Wandel der Funktions­zusammenhänge scheint es allerdings im frühen europäischen Mittelalter erstmals eine gesellschaftliche Problematisierung dieser Darstellungen gegeben zu haben. In der Frühgeschichte der Menschheit scheinen diese Darstellungen zudem eher kultischen Charakter gehabt zu haben, in der griechischen und römischen Antike waren diese Darstellungen schlicht Darstellungen eines Teils der „natürlichen Welt“, im Mittelalter hingegen wurden Darstellungen zunehmend aus der alltäglichen Selbstverständlichkeit verdrängt und problematisiert. Die Kontrolle und Eindämmung der als problematisch empfundenen Schriften und Darstellungen obliegt von da an der katholischen Kirche. Ergänzt und erweitert wird die kirchliche Kontrolle im frühen 18. Jahrhundert durch staatliche Zensur[10]

Dies sind nur einige Hinweise auf die überaus komplexe und lange Entwicklung dessen, was heute „Pornografie“ genannt wird, die aber an dieser Stelle für einen kurzen Einblick genügen müssen.

2.1.3. Der Begriff „Pornografie“

Laut der Online Enzyklopädie Wikipedia bedeutet das aus dem Altgriechischen abgeleitete Kunstwort Pornografie wörtlich „unzüchtige Darstellung“; von griechisch πόρνη (pórne) = Dirne, πόρνος (pornos) = Hurer, auch Unzüchtiger, πορνεία (porneía) = Unzucht und altgriechisch γραφειν (graphein) = malen, schreiben, beschreiben.[11]. Aus dieser Ableitung des Wortes aus dem Griechischen wird oft versucht, den negativen und frauenverachtenden Sinn zu begründen. So ist für die Feministin Andrea Dworkin Pornografie die „schriftliche und bildliche Darstellung von Frauen als wertlose Huren“.[12] Dazu ist allerdings anzumerken, dass Huren im griechischen Altertum keineswegs dieselbe negative Stellung hatten, die ihnen heute in der Gesellschaft zukommt. (Erinnert sei nur an die Tempelhuren, die einen ähnlichen Status wie eine Priesterin hatten.) Darüber hinaus gab es in der Antike ebenso Liebesdiener wie Liebesdienerinnen, die Prostitution beschränkte sich keineswegs nur auf ein Geschlecht (allerdings hatten sowohl Liebesdiener als auch Liebesdienerinnen beide die Aufgabe den Lüsten des Mannes zu dienen) – und somit ist auch die Pornographie im eigentliche Sinne des Wortes vorerst vermutlich geschlechtsneutral.

Generell geht es bei Pornografie um die Darstellung von menschlicher Sexualität und speziell des Sexualaktes. Das Ziel pornographischer Darstellungen ist es fast immer, den Betrachter (bisweilen auch die Betrachterin) sexuell zu erregen. Laut Angela Carter beruht die Pornografie dabei auf einer Abstraktion des menschlichen Verkehrs, die das Selbst auf seine äußerlichen Elemente reduziert.[13] Beachtet werden sollte dabei, dass Pornografie nicht nur den Sexualakt darstellt, sondern immer auch eine Intention hat – nämlich die Erregung der Betrachterin/des Betrachters. Die gängigen Darstellungsformen der Pornografie sind Tonträger, Bilder, Pornofilme und pornographische Schriften.

Weitläufig wird versucht, die Pornografie von zwei anderen Bereichen, die sich ebenfalls mit der Darstellung von Geschlechtsorganen und dem Sexualakt beschäftigen, abzugrenzen: nämlich der Erotik und der Behandlung von Sexualität im wissenschaftlichen Kontext. Die Abgrenzung zum wissenschaftlichen Kontext gelingt relativ problemlos, schwieriger ist die Unterscheidung zwischen Pornografie und Erotik. Der Unterschied zur Erotik wird darin gesehen, dass die Pornografie sich auf die Darstellung rein körperlicher Teile der Sexualität, wie die Geschlechtsteile bzw. den Geschlechtsakt beschränkt. Die Erotik hingegen betone hauptsächlich einerseits zwischenmenschliche Aspekte (Balzverhalten, Verführung, Sinnlichkeit), andererseits Körperästhetik, wobei die körperliche Trieberfüllung sich in das Gesamtbild integriere, teilweise auch in den Hintergrund rücke.[14]

Allerdings ist diese Unterscheidung zwischen Pornografie und Erotik gerade innerhalb von erotischen bzw. pornographischen Texten (also innerhalb der Literatur) sehr schwer zu treffen und es ist so gut wie unmöglich, eine Grenze zu ziehen. Denn ein etwas umfangreicherer pornographischer Text wird nur sehr selten völlig ohne die Darstellung von zwischen­menschlichem, nicht rein sexuellem Erleben auskommen – auch wenn er sich in weiten Teilen mit der Darstellung des Sexualaktes beschäftigt.

Auch innerhalb der feministischen Bewegung (beispielsweise innerhalb der WAP Gruppe – siehe Kapitel 2.2.1. „PorNO Feminismus“) wurde versucht, eine Abgrenzung zwischen Erotika und Pornografie zu schaffen. Nach feministischer Definition werde in Erotika eine ganzheitliche Sexualität auf der Grundlage gegenseitiger Zuneigung und gegenseitigen Begehrens unter Gleichen zum Ausdruck gebracht; Pornografie dagegen sei Abbild einer entmenschlichten Sexualität auf der Grundlage von Männerherrschaft und Frauen­ausbeutung.[15] Dworkin zu diesem Thema: „[Feministinnen gingen generell davon aus], daß Erotika Gegenseitigkeit und Umkehrbarkeit voraussetzen, während die Vorbedingung für Pornografie Herrschaft und Gewalt, also Einseitigkeit und Nichtumkehrbarkeit, ist. Aber im männlichen Sexuallexikon, dem Vokabular der Macht, ist Erotika nichts anderes als bessere Pornografie, besser produziert, besser konzipiert, besser ausgeführt, besser verpackt, zubereitet für eine bessere Konsumentenschicht.[16] Auch Willis führt an, dass nicht die oben genannte Definition die anerkannte sei, sondern dass Erotika ebenso Literatur oder Bilder zu sexuellen Themen seien; sie können sich für die wesentliche Funktion von Pornografie, nämlich benutzbar zu sein, eignen oder nicht Das Wort „Erotika“ müsse aber in der Regel als Euphemismus für „Edelpornos“ herhalten. Laut Willis würden alle Versuche, gute Erotika und schlechte Pornos auseinander zu sortieren, früher oder später beim „Was mich anmacht, ist erotisch, was dich anmacht, ist pornografisch.“ enden.[17] Für Claudia Gehrke ist Erotik alles, was mit dem Sexuellen zu tun hat, von der dezenten Andeutung bis hin zur unverstellten Ausübung in jeder möglichen Form. Pornografie hingegen meint nur die Abbildung der ausgeübten Sexualität. Pornografie ist demnach also für Gehrke ein Teilbereich der Erotik.[18]

2.2. Pornografie & die Frauenbewegung

Innerhalb der Frauenbewegung ist die Meinung zu Pornografie mehr als gespalten. In ihrem Artikel „A feminist overview of pornography, ending in a defense thereof“ identifiziert Wendy McElroy innerhalb des Feminismus drei gegensätzliche Positionen gegenüber der Pornografie: „Die – zumindest in akademischen Kreisen – verbreitetste ist, dass Pornografie ein Ausdruck männlicher Kultur ist, durch den Frauen zur Ware gemacht und ausgebeutet werden. Die liberale Position verbindet Respekt vor freier Meinungsäußerung mit dem Prinzip ‚der Körper einer Frau, das Recht einer Frau’, um eine Verteidigung der Pornografie zu liefern nach dem Grundsatz: ‚Ich finde es nicht gut, aber jeder hat das Recht, Worte und Bilder zu konsumieren oder zu produzieren.’ Eine echte Verteidigung der Pornografie stammt von Feministinnen, die als „Pro-Sex-Feministinnen“ bezeichnet werden, und die behaupten, dass Pornografie Frauen Vorteile bietet.[19]

Aus der ersten dieser von McElroy identifizierten Gruppen haben sich (teilweise durchaus radikale) Gruppen wie WAP (Women Against Pornography) gebildet. Dieser Fraktion sind auch Feministinnen wie Andrea Dworkin oder Alice Schwarzer zuzuordnen. Vor allem in einer späteren Phase der Debatte, wo es nicht mehr nur um eine moralische Beurteilung der Pornografie, sondern um konkrete Gesetzesvorschläge geht, entwickeln sich auf der anderen Seite Gruppierungen wie FACT (Feminist-Anti-Censorship Task Force).

2.2.1. PorNO Feminismus

In den USA gab es immer schon Bürgerinitiativen gegen Pornografie, die zumeist rechts-religiös gefärbt waren. In den 70er Jahren dann fingen feministisch orientierte Frauen an, auf die Gefahr der Pornografie – nämlich dass diese Gewalt gegen Frauen befürworten und begünstigen würde – hinzuweisen.

In Kalifornien wurde 1976 die Gruppe „Women Against Violence in Pornography and Media“ – kurz WAVPM – gegründet. 1979 änderte diese Gruppe ihren Namen (und damit wohl auch ihr Programm) auf „Women Against Pornography“. Nicht mehr Gewalt wird nun als zu verurteilendes Moment gesehen, sondern Pornografie an sich. Die Begründung hierfür ist relativ einfach – bei Pornografie drehe es sich nicht um Sex, sondern um Gewalt gegen Frauen. „Pornographie sei kein Ausdruck oder Instrument sexueller Befreiung, sondern sexuelle Versklavung von Frauen. Im Gegensatz zu Theorien, die Pornographie als mögliches Ventil für gewalttätige männliche Sexualität sahen, haben diese Frauen sie als gewalt­fördernd betrachtet.[20] Einer der eindringlichsten Slogans von WAP ist: „Pornografie ist die Theorie, Vergewaltigung die Praxis!“ (Susan Brownmiller); aber auch andere Slogans wie „Pornografie – das kalte Herz der Frauenfeindlichkeit“ (Catharine McKinnon) oder „Pornografie macht Gewalt sexy“ (Diana Russell) zeigen relativ deutlich die Position dieser Bewegung. Für den deutschsprachigen Raum fügte Alice Schwarzer dem noch hinzu „Pornografie ist Kriegspropaganda gegen Frauen“.[21]

Die Gegnerinnen der Pornografie gehen außerdem davon aus, dass die in pornografischen Produktionen mitwirkenden Frauen von den Herstellern mit brutaler Gewalt zur Darstellung gezwungen und ausgebeutet werden.[22] Besonders wichtig für diese These ist die Veröf­fentlichung von Linda Lovelaces Buch „Ordeal“ im Jahre 1980. In dieser Autobiografie beschreibt die Hauptdarstellerin des wohl bekanntesten Pornofilms „Deep Throat“ (übrigens der erste Pornofilm, der nicht nur in Pornokinos, sondern auch in normalen Kinos zu sehen war) ihr Martyrium, wie sie vor und während der Aufnahmen von ihrem Ehemann misshandelt wurde, und dass er derjenige war, der sie zu dieser Produktion gezwungen hat und der auch ihr Honorar kassierte. Ihr Buch lieferte für die feministischen Pornografie-Gegner/innen den Beweis, dass Pornografie eben nicht nur die Darstellung von Gewalt und Vergewaltigung ist, sondern (zumindest in einigen Filmen) auch reale Gewalt gegen Frauen.[23]

Auch die Schriftstellerin Andrea Dworkin betont in ihrem Werk „Pornografie. Männer beherrschen Frauen“, das erst 1987 ins Deutsche übersetzt wird, immer wieder, dass Pornografie einerseits ein Ausdruck von männlicher Gewalt gegenüber Frauen sei und andererseits Gewalt gegen und Verachtung von Frauen durch ein sehr eingeschränktes Frauenbild fördere.

Die ursprünglichen Ziele der feministischen Anti-Pornografie-Bewegung waren öffentliche Aufmerksamkeit und ein Bewusstsein der Frauen selbst für das Problem Pornografie zu schaffen (speziell eben für die schlechten Arbeitsbedingungen in der Porno-Industrie, dafür, dass Zwang auf Frauen ausgeübt wird, dafür, dass ein degeneriertes und schädliches Frauenbild in Männerköpfen durch Pornografie erzeugt wird…). Erreicht werden sollte das durch Aktionen wie die Besetzung von Sex-Shops und Porno-Verlagen, Dia-Vorträgen und Führungen durch Pornoläden für Frauen, damit diese überhaupt sehen, was am Markt ist. Außerdem kam es auch zu illegalen Aktionen wie der Zerstörung von Pornomaterial und Brandanschlägen auf Sex-Shops.[24]

Im deutschsprachigen Raum wird die Anti-Pornografie-Bewegung in feministischen Kreisen primär von der Zeitschrift EMMA getragen. Der Auftakt ist die „Stern-Klage“ 1978, in der die Alice Schwarzer (die Herausgeberin der EMMA) die Zeitschrift „Stern“ wegen einer Reihe von Stern-Titelbildern, die nach Ansicht der Klägerinnen frauenerniedrigend waren, auf Unterlassung klagte. Außerdem rief sie in der EMMA dazu auf, dass Leserinnen ebenfalls klagen sollten. Diesem Aufruf folgten Inge Meysel, Erika Pluhar, Luise Rinser, Margarete Mitscherlich und fünf weitere Frauen. Direkter Auslöser für die Klage war ein Titelbild des Fotografen Helmut Newton aus dem April 1978, das die Sängerin Grace Jones nackt und in Ketten darstellte. (Dazu ist allerdings zu sagen, dass sich Grace Jones selbst generell in der Nähe zum Sadomasochismus positioniert und derlei Darstellung im Laufe ihrer Karriere immer wieder zu Zwecken der Provokation nutzt.) Die Klage wird verloren, da es in Deutschland zum Zeitpunkt der Klage keine entsprechende Gesetzeslage gibt.

Nächster Schritt ist die im Jahr 1987 initiierte PorNO Kampagne. PorNO ist als breite Informations- und Aufklärungskampagne angelegt, im Zuge dieser Kampagne wurde Andrea Dworkins Werk „Pornographie. Männer beherrschen Frauen“ erstmals in deutscher Sprache herausgegeben und ein Vorschlag für ein Anti-Pornografie-Gesetz eingebracht.[25] Einer der Grundgedanken der Kampagne ist, dass das vermehrte Auftreten von Pornografie ein Teil des männlichen Gegenschlags gegen die mittlerweile verbesserte Situation der Frauen ist. Pornografie erscheint dabei als besonders deutlicher Ausdruck des patriarchalischen Sexismus.[26]

Mit der Unterbreitung einer Gesetzesvorlage lehnen sich die deutschen Pornografie­gegnerinnen ebenfalls an ein amerikanisches Vorbild an, nämlich einen von Dworkin gemeinsam mit der Juristin Catherine MacKinnon ausgearbeiteten Entwurf. Deren Hauptanliegen besteht darin, darzulegen, dass es sich bei Pornografie nicht lediglich „um Worte“ handle, sondern um eine verleumdende Rede („Hate Speech“), die die Menschen­würde von Frauen angreife und mit ihrer aggressiven Haltung auf die Wirklichkeit, in der Frauen leben, zurückwirke (und dass ein Verbot dieser „Hate Speech“ daher nicht gegen das „First Amendment“ verstoße, das ja prinzipiell Redefreiheit garantiert).[27]

Die Hauptargumente, die die Gegnerinnen als Rechtfertigung für die geforderte Einschrän­kung von Herstellung und Vertrieb von pornografischem Material anführen, richten sich in erster Linie gegen die missbräuchlichen Arbeitsbedingungen in der Porno-Industrie und die allen Frauen drohende „Verhurung“ durch die Verbreitung der sexistischen Darstellungen erniedrigter Frauen. Demnach werden Frauen in pornographischen Darstellungen nicht nur erniedrigt, sondern vor allem in ihren sexuellen Bedürfnissen falsch repräsentiert. Diese falsche Repräsentation wirkt sich verformend auf das Geschlechterverhältnis aus, so dass die verfassungsmäßig garantierte Gleichheit von Mann und Frau nicht mehr gewährleistet ist. Die Brutalisierung der Pornografie spiegle die sexuelle und ökonomische Unterdrückung von Frauen nicht nur wider, sondern gestalte diese auch mit.[28]

2.2.2. Diskussion der Gesetzeslage innerhalb feministischer Kreise

In Amerika arbeiteten Dworkin und MacKinnon 1983 einen Entwurf für ein Gesetz gegen Pornografie aus. Damit kam es bei den Pornografiegegnerinnen innerhalb der feministischen Bewegung erstmals zu einer Verlagerung der Zielsetzung. War es zuvor noch das Primärziel, ein öffentliches Problembewusstsein zu fördern, soll nun eine konkrete Gesetzesänderung ein wirksames Mittel im Kampf gegen die Pornografie liefern. Der Gesetzesentwurf der beiden Feministinnen wurde zwar rege diskutiert, aber in letzter Instanz für verfassungswidrig erklärt und abgelehnt.[29]

Im deutschsprachigen Raum brachte 1988 EMMA im Rahmen der PorNO Kampagne einen (gemeinsam mit den Rechtsanwältinnen Petra Rogge und Helga Wullweber erarbeiteten) Gesetzesentwurf zum Verbot von Pornografie in Deutschland ein. Gemäß diesem Gesetzes­entwurf sollte Pornografie nicht länger als „Verstoß gegen die guten Sitten“ definiert sein, sondern als „Verstoß gegen die Menschenwürde“.[30] Im Paragraphen 2 dieses Gesetzes­entwurfs wird Pornografie wie folgt definiert:

㤠2 Definition von Pornographie
Pornographie ist die verharmlosende oder verherrlichende, deutlich erniedrigende sexuelle Darstellung von Frauen oder Mädchen in Bildern und/oder Worten, die eines oder mehrere der folgenden Elemente enthält:

1. die als Sexualobjekt dargestellten Frauen/Mädchen genießen Erniedrigung, Ver­letzung oder Schmerz;
2. die als Sexualobjekte dargestellten Frauen/Mädchen werden vergewaltigt - vaginal, anal oder oral;
3. die als Sexualobjekte dargestellten Frauen/Mädchen werden von Tieren oder Gegen­ständen penetriert - in Vagina oder After;
4. die als Sexualobjekte dargestellten Frauen/Mädchen sind gefesselt, geschlagen, verletzt, misshandelt, verstümmelt, zerstückelt oder auf andere Weise Opfer von Zwang und Gewalt.

Die Verbreitung, Sammlung oder Öffentlichmachung von Pornographie im Sinne der Absätze l bis 4 ist nur dann zulässig, wenn sie eindeutig wissenschaftlichen oder eindeutig gesell­schaftskritischen Zwecken dient. Die Herstellung von Pornographie aber ist auch in diesem Falle unzulässig.“[31]

Wer nun Frauen durch derartige Pornografie in ihrem Recht auf Würde und Freiheit, körperliche Unversehrtheit oder Leben verletzt, soll zu Schadenersatz und Unterlassung verpflichtet werden. Intention dieses Gesetzesentwurfs ist es, Selbstbestimmungs- und Selbstwertungsrechte von Frauen zu erreichen und die Pornografieindustrie ökonomisch zu treffen, sowie die Verbreitung von Pornografie einzudämmen.[32]

Der Vorstoß Schwarzers wurde in Deutschland zwar als notwendiger Anstoß für eine öffentliche Debatte von Pornografie gewertet, die konkrete Gesetzesvorlage aber als ineffizient und nicht praktikabel abgelehnt. Trotz des Scheiterns des eigentlichen Anliegens einer Gesetzesnovellierung wertet Schwarzer ihre Initiative als Erfolg im Sinne einer Provokation, die eine Debatte in Gang gebracht hat.[33]

EMMA macht in diesem Gesetzesentwurf deutlich, dass es weder um Stimulierung noch um Anstößigkeit (also um keines der juristisch als für Pornografie typisch klassifizierten Merkmale) geht, sondern um Frauenfeindlichkeit. Problematisch ist in diesem Zusam­menhang, dass durch diese Definition (die eigentlich am besten auf die ohnehin verbotene Gewaltpornografie zu passen scheint) der Eindruck vermittelt wird, bei jeglicher Pornografie handle es sich um die Darstellung nicht nur von deutlich erniedrigendem, sondern auch von definitiv gewalttätigem sexuellen Verhalten gegenüber Frauen.[34]

Darüber hinaus lässt diese Definition einige Fragen offen. Die erste Frage, die sich stellt, ist: Was ist mit Männern/Knaben, die Erniedrigung, Verletzung oder Schmerz genießen, oder vergewaltigt werden – möglicherweise durchaus von anderen Männern? Oder: Was gilt eigentlich als „Penetration von Gegenständen“? Ist jeder Beate Uhse Katalog, der eine Frau mit einem Dildo darstellt, zu verbieten?

Klar ist aber: gemäß dieses Gesetzesentwurfs wären de Sades Werke (die ohnehin etwa 200 Jahre verboten waren) mit sofortiger Wirkung wieder zu indizieren. Auch die weitläufig als harmloser angesehene „Fanny Hill“ hätte dieses Gesetz wohl nicht überlebt. Ebenfalls sofort aus dem Verkehr gezogen hätten die Bücher „Die Geschichte der O“ oder „9 ½ Wochen“ werden müssen.

Laut McElroy ist die Debatte um die Gesetzeslage der Pornografie innerhalb feministischer Kreise eine Debatte um den bereits jahrhunderte alten Konflikt zwischen individueller Freiheit und gesellschaftlicher Kontrolle.[35] Nach Meinung der liberaler gesinnten Feminis­tinnen sollten Gesetze die Funktion haben, eine Frau dann zu schützen, wenn Gewalt gegen sie initiiert wird (im Zusammenhang mit der Pornografiedebatte würde das bedeutet, wenn eine Frau gezwungen wird, an einer Pornoproduktion mitzuwirken, oder wenn sie im Zuge einer Pornoproduktion gegen ihren Willen misshandelt wird, oder wenn im Zuge einer Pornoproduktion minderjährige Mädchen oder Knaben zu sexuellen Handlungen jedweder Art gezwungen oder verführt werden). Für alle dargestellten Fälle gibt es in Staaten wie Deutschland oder Österreich bereits Gesetze – für diese Fälle ist es also nicht notwendig, dass das „neue“ Pornografie Gesetz, das von EMMA vorgeschlagen wurde, wirksam wird.

Der andere Ansatz bezüglich der Gesetzeslage, der von den PorNO Feministinnen (und auch von konservativen Kreisen oder der Kirche) vertreten wird, ist, dass Gesetze die Tugend schützen und korrektes Verhalten erzwingen sollen. Es ist dann nicht mehr die Entscheidung einer jeden Frau, sich für oder gegen Pornografie zu entscheiden, sondern denjenigen Frauen, die sich (ob als Darstellerin, Autorin oder Rezipientin) für Pornografie entscheiden würden, wird ein freies und klares Denken abgesprochen (mit der Argumentation, dass solche Frauen sich nicht tatsächlich freiwillig entschieden hätten, sondern sie hätten sich in ihre eigene Unterdrückung verliebt, wären ihren Peinigern hörig und müssen vor sich selbst geschützt werden). Das Gesetz soll es diesen Frauen also verbieten, von zwei Möglichkeiten die falsche zu wählen.

2.2.3. Feministinnen verteidigen Pornografie

„[ EMMA geht davon aus], daß die Frauenköpfe kolonialisiert sind von Männerphantasien und daß, wenn Frauen ihre Sexualität abbilden, eben wieder Männerbilder herauskämen. Davor möchte auch ich meine Augen nicht verschließen. Eine jahrhundertelange christlich-patriachale Geschichte kann nicht ohne Spuren bleiben, in beiden Geschlechtern. Aber das durch eine Art Bilderverbot zu lösen, halte ich für unmöglich.“[36]

Vor allem die Entwürfe von neuen Pornografiegesetzen lösten innerhalb feministischer Kreise rege Diskussionen aus. Viele Frauen, die sich selbst dem Feminismus und der Emanzipati­onsbewegung zuordnen würden, distanzieren sich vehement von dem Ansinnen der WAP Feministinnen und können gerade den Gesetzesentwürfen zum Verbot bzw. zur Zensur von Pornografie (wie dem im vorhergehenden Kapitel vorgestellten) wenig abgewinnen. In Amerika gründet sich die Anit-Zensur-Gruppen FACT (Feminist-Anti-Censoship Task Force – Mitglieder wie Kate Millet, Gayle Rubin, Rita Mae Brown) und die Gruppierung „American Civil Liberties Union“ (die sich in Amerika unter anderem für eine Liberalisierung der Abtreibung einsetzt und gegen das Verbot der Evolutionstheorie im Unterricht) positioniert sich ebenfalls als Gegner von McKinnons Gesetzesentwurf. Vertreten durch die feministische Anwältin Nan Hunter argumentieren die Liberterians, dass Pornografie wie andere Formen von Rede und Schrift unter Meinungsfreiheit falle, egal wie abstoßend sie sei. Unter anderem werfen lesbische S/M Gruppen den Porno-Gegnerinnen eine sehr enge Sicht der weiblichen Sexualität vor, wobei McKinnons Gesetzesentwurf diese Sicht als Norm festschreiben würde. Außerdem wird davor gewarnt, dass auch ein Gesetz, das Pornografie als Verstoß gegen die Bürgerrechte von Frauen auffasst, früher oder später gegen Feministinnen, insbesondere gegen Lesben und andere sexuelle Minderheiten benutzt werden könnte.[37] In diese Kerbe schlägt auch Claudia Gehrke, wenn sie sagt, sie habe bei Alice Schwarzers Gesetzesentwurf Angst vor beispielsweise kirchlich-reaktionären Frauenvereinen, die Darstellungen jeder Art von Homosexualität als „erniedrigend“ – weil ihre christliche Auffassung von Sexualität beleidigend – verteufeln und klagen würden. Oder dass man gegen Elfriede Jelineks Text „Lust“ klagen könnte – denn auch er beschreibt eine Frau erniedrigend. Dass das Ganze kritisch gemeint ist, liegt im Erkennen (und Ermessen) der Interpretierenden. Es steht nicht im Gesetzestext. Nach Gehrkes Meinung ist es unmöglich, per Gesetz festzuschreiben, was kritisch ist, was erotische Kultur, was lustvoll, was eine Festschreibung patriarchaler Machtverhältnisse, was Frauen wirklich erniedrigend beschreibt und was ein Abbild eines sexuellen Spiels nach kunstvollen Regeln ist.[38]

Dem Kampfslogan „Pornografie ist die Theorie, Vergewaltigung die Praxis!“ setzten die Verteidigerinnen der Pornografie entgegen: „Als Frau bin Ich über den Playboy entsetzt ... aber als Autorin sehe ich ein, dass Freiheit des Ausdrucks notwendig ist.“ Die meisten dieser Frauen würden Pornografie an sich nicht verteidigen. Aber sie verteidigen jede Form von Kunst gegen Zensur – und ihre Argumente stützen sich dabei auf Gründe wie: Große Werke der Kunst und Literatur würden verboten; der erste Verfassungszusatz würde verletzt; politische Meinungsäußerung würde unterdrückt; und eine schöpferische Kultur erfordert Redefreiheit.[39]

Andere Frauen innerhalb der feministischen Bewegung – bezeichnet als „Pro-Sex-Feminis­tinnen“ – gehen sogar noch weiter und stellen die Pornografie (zumindest in Teilen) als etwas Positives dar. Beispielsweise leiten sie aus dem Slogan „Der Körper einer Frau, das Recht einer Frau“ (der sich normalerweise auf Rechte wie Abtreibung oder lesbische Liebe bezieht) eben auch das Recht ab, diesen Körper, wenn es dem Willen der jeweiligen Frau entspricht, gegen Geld zur Schau stellen oder auch verkaufen zu dürfen, ohne dass ihr das von anderen Frauen verboten werden kann oder sie deshalb von anderen Frauen geächtet wird. Einige dieser Frauen sind derzeitige oder ehemalige Sexarbeiterinnen, die aus erster Hand wissen, dass das Posieren für Pornografie nicht immer eine erzwungene Entscheidung sein muss.[40]

Ein weiterer Ansatz innerhalb der Pornografie-Befürworterinnen ist, dass sie zwar durchaus einräumen, dass es viele minderwertige und schlechte Produktionen im Bereich der Pornografie gibt, dass die Reaktion drauf aber nicht sein sollte, diese zu verbieten, sondern dass im Gegenteil weibliche, alternative Formen der Pornografie gefördert werden sollen – um eine Vielfalt zu gewährleisten und, um mit Claudia Gehrke zu sprechen, positive „Gegenbilder“ anzubieten. In diese Richtung geht auch Annegret Stopczyk, wenn sie fordert: „Wir sollten auch keine Schuldgefühle haben, wenn wir selber beim Anblick porno­graphischer Bilder erotisiert werden, was eben trotz der erniedrigenden Darstellung von Frauen neben strotzenden Penissen geschieht und nicht wegen dieser Gewaltdarstellung. Wo sonst in unseren Kulturen dürfen wir diese tabuisierte Leiblichkeit anschauen, ästheti­sieren?[41] und schließlich appelliert: „Schaffen wir nicht die Pornographie ab! Sehen wir doch diese als verkrüppelten Rest an, in der über die berechtigten Sehnsüchte unseres Lebendigseins gestammelt wird.[42]

Abgesehen von den Initiativen zur Verschärfung der Pornografie-Gesetze wird auch Andrea Dworkins Werk „Pornographie. Männer beherrschen Frauen“ heftig kritisiert. Vorgeworfen werden Dworkin simple, parolenhafte Formulierungen, Schwarzweißmalerei und ein Aussparen differenzierterer Positionen. „Der Versuch, das Buch ‚Pornographie’ von Andrea Dworkin zur inhaltlichen Grundlage der Anti-Porno-Kampagne zu machen, war ein schwerer Fehler der EMMA-Redaktion, da es aufgrund seiner analytischen Unschärfen, Verein­fachungen und Verzerrungen nicht gerade dazu geeignet war, eine offene und differenzierte Debatte in Gang zu bringen. […] Alice Schwarzer und ihre Mitstreiterinnen [machten] es auf diese Art und Weise ihren KritikerInnen sehr einfach, Inhalte und Zielrichtungen der ganzen Anti-Porno-Kampagne als dogmatisch, vereinfachend und moralisierend abzutun.[43]

Corinna Rückert, eine tendenzielle Verteidigerin der Pornografie, bemängelt generell, dass sich die Auseinandersetzung PorNO Feministinnen vor allem durch rudimentäre Auseinan­dersetzung mit dem eigentlichen Sujet Pornografie und der selektiven Nutzung der wissenschaftlichen Veröffentlichungen zum Thema, sowie dem Irrglauben, kulturhistorische Ursachen könnten mit der Eliminierung eines einzelnen Symptoms aufgelöst werden, auszeichne. Die Reduktion von Pornografie auf gewaltverherrlichende und frauenverachtende Darstellungen führe darüber hinaus zur Funktionalisierung des Begriffs als Argumentations­grundlage für die Durchsetzung frauenpolitischer Interessen.[44]

Gerade der EMMA-Redaktion wurde (auch aus feministischen Reihen) immer wieder vorgeworfen, sie schüre mit ihrer Anti-Porno-Kampagne ein sexualfeindliches Klima, teilweise wurde ihnen sogar unterstellt, sie seien selbst sexualfeindlich und propagieren ihre eigene Sicht von Sexualität als „feministische“ Norm.[45] Generell scheint es so zu seien, dass es beiden Gruppen, nämlich der der Pornografie-Befürworterinnen und der der Pornografie-Gegnerinnen um grundsätzlich dasselbe geht – nämlich um Sexualität und Unterdrückung. Allerdings thematisieren die einen „Unterdrückung durch Sexualität“ als Problem der Frauen, während die anderen eher die „Unterdrückung der Sexualität“ problematisch empfinden. Die PorNO Kampagne wird als Teil eines negativen und verneinenden Feminismus empfunden. Es geht dabei GEGEN Pornografie, GEGEN Unterdrückung, GEGEN die Reproduktion männlicher Frauenbilder. Was in der Kampagne, beispielsweise laut Gehrke, fehlt ist der positive Ansatz, der lauten könnte: FÜR die eigene Lust, FÜR die eigene Freiheit, FÜR eigene erotische Bilder.[46] Im Zuge der PorNO Kampagne wurde eher verteufelt und angegriffen, aber wenige Gegenvorschläge und Alternativen eingebracht.

Darüber hinaus verortet Gehrke bei den Anliegen der PorNO Kampagne ein „Stellvertreter-Problem“. Die Probleme, die viele Frauen und Mädchen in der eigenen Beziehung und in der Sexualität haben, werden aus dem eigenen persönlichen Empfinden herausgelöst und auf das Feindbild der Pornografie projiziert. Dem Freund oder Ehemann zuhause kann die Sexualität nicht verweigert werden, nur weil die Frau selbst keine Lust hat, die eigenen sexuellen Wünschen können nicht artikuliert werden, aber die ganze unbewusste Wut auf die eigenen verfahrenen sexuellen Zustände kann man gut in jenem Kampf gegen die Pornografie loswerden, ohne damit die eigene Beziehung oder Ehe zu gefährden. Der Feind ist weit weg und bloß ein Bild.[47] Auch stellt sich im Zusammenhang mit der Pornografie-Debatte immer wieder die Frage, ob Pornografie nun die Henne oder das Ei – also die Ursache oder das Symptom – ist. Haben Männer aufgrund ihres Pornografie-Konsums ein erniedrigtes und entwürdigtes Bild von dummen, aber immer geilen Frauen im Kopf – oder werden Frauen in der Pornografie so dargestellt, weil das eben das Bild ist, das in den meisten Männerköpfen als erotisch besetzt existiert?

Innerhalb feministischer Kreise werden die Pornografie-Befürworterinnen teilweise als harte Individualistinnen stilisiert, denen die eigene sexuelle Lust und die abstrakte Meinungsfreiheit wichtiger seien als das Leiden der von Pornografie betroffenen Frauen. Es wird ihnen vorgeworfen, eigentlich keine Feministinnen zu sein und eine Koalition mit (links-)liberalen Männern zu suchen. Ihrerseits werfen die Pornografie-Befürworterinnen aber auch den Pornografie-Gegnerinnen den Verrat an feministischen Zielen und ein Paktieren mit rechten, konservativen Kreisen (also dem Erbfeind aus der Abtreibungsdebatte) vor.[48] Dazu beispielsweise Nadine Strossen: „Pornophobische Feministinnen haben beängstigende Allianzen mit traditionellen politischen und religiösen Konservativen geschlossen und das sexuelle Material, das sie gern beschneiden würden, mit dem Schmäh-Etikett ‚Pornographie’ belegt[49].

2.2.4. EXKURS: Beispiele für eine manipulative/subjektive Bericht­erstattung im Bezug auf Pornografie in der EMMA

Vorwürfe, die den Porno-Gegnerinnen (auch aus feministischen Kreisen) immer wieder gemacht werden sind die selektive Nutzung der wissenschaftlichen Veröffentlichungen zum Thema, Schwarz-Weiß Malerei und ein Aussparen differenzierterer Positionen. Ich habe mit diesen Vorwürfen im Hinterkopf die EMMA-Hefte des Jahrgangs 1998 durchgesehen und bin auf zwei Hefte gestoßen, die Beiträge zum Thema Pornografie bringen. Diese Beiträge habe ich im Hinblick auf diese Kritikpunkte hin gelesen und werde versuchen, sie hier im Folgenden in Teilen zu analysieren.

Die Mai/Juni Ausgabe des Jahres 1998 bietet ein ganzes Dossier zum Thema „Pornografie“, in dem in verschiedenen Artikeln die (Miß-)Erfolge der letzten Jahre zusammengefasst werden, Einblicke in die aktuelle Situation gegeben werden sollen und Hintergründe erläutert werden. Das Dossier besteht aus den Artikeln „20 Jahre Kampf“ (eine Bilanz der Arbeit von EMMA gegen Pornografie), „Kriegspropaganda gegen Frauen“ (über die Verknüpfung von Pornografie und Gewalt), „Ist es fünf nach zwölf“ (über die schädlichen Auswirkungen von Gewaltpornografie) und „Die Lust am Quälen“ (eine Geschichte der sadomasochistischen Pornografie). In der September/Oktober Ausgabe geht es in dem Artikel „Der Weg zur Tat – The marriage of Media and Reality“ um den Zusammenhang zwischen dem Konsum von Pornografie und real ausgeübter Gewalt.

Das erste Beispiel, das ich hier anführen möchte, ist ein Satz aus dem Dossier-Artikel „Kriegspropaganda gegen Frauen“ (bei dem anzumerken ist, dass schon der Titel nicht gerade von objektiver Berichterstattung zeugt):

’Erotik-Comics’ wie Kiss Comic mit Sodomie-Darstellungen (‚Meine kleine Pussy braucht’s echt nötig’) werden an Tankstellen verkauft, und Zuckerbäcker formen Penisse und Brüste aus Marzipan. Keine noch so kleine Kleinstadt ohne Sex-Messe. Kaum eine Großstadt ohne ‚Ausziehschule für Striptease zuhause’. Weder Tiere noch Leichen sind tabu: Mit ihnen kann mann’s mit dem entry ‚bestialities’ treiben – im Internet. Frauen und Kinder sowieso nicht.“[50]

Besonders bedenklich finde ich in diesem Absatz die willkürliche und durchmischte Aneinanderreihung der verschiedenen Begriffe. Durch dieses neutrale Nebeneinander der Begriffe könnte bei der Leserschaft irgendwo der unbewusste Eindruck geweckt werden, dass die Hausfrau, die um ihrem Mann ein Geschenk zu machen, einen Stripkurs besucht, oder der Herr von Nebenan, der sich verschämt und verstohlen auf die Sex-Messe schleicht, in einen Topf zu werfen sind mit Kinder- oder Leichenschändern. Eine Differenzierung zwischen „normaler“, unbedenklicher Sexualität und Pornografie auf der einen Seite und verwerflichen (und auch gesetzlich verbotenen) Praktiken auf der anderen wird offenbar nicht angestrebt.

Ebenfalls interessant ist im selben Artikel der sehr selektive Gebrauch von geschlechter­gerechter Formulierung:

Bei diesem Mega-Geschäft setzen die Porno-Produzenten auf Globalisierung […] heute ist Budapest die Pornofilm-Metropole Europas, weil dort die vom Kommunismus befreiten DarstellerInnen für viel weniger Geld zu haben sind als die sexuell befreiten Skandinavie­rinnen.[51]

Interessant scheint mir hier, dass bei den Leser/inne/n wohl der Eindruck erzeugt werden soll, dass einer Riege von männlichen und weiblichen Porno-Darsteller/inne/n auf der einen Seite immer nur männliche Porno-Produzenten auf der anderen Seite gegenüber stehen. Das mag zwar durchaus die Mehrheitsverhältnisse abbilden, es unkommentiert zur Allgemeinheit zu erheben, finde ich aber bedenklich. Darüber hinaus fällt auf, dass hier zwar die Existenz von sowohl weiblichen Darstellerinnen als auch männlichen Darstellern eingeräumt wird. Das Mitwirken an Pornografie-Produktionen lehnen aber nur sexuell befreite skandinavische Frauen ab… Was mit diesen einfachen sprachlichen Mitteln passieren kann, ist meiner Meinung nach, dass Gräben zwischen den Geschlechtern aufgerissen werden – nach dem Motto: die guten Frauen auf der einen Seite, die bösen Männer auf der anderen.

Während es sich bei dem oben vorgestellten Artikel primär um sprachliche Formulierungen handelt, die den Eindruck erwecken, dass eine objektive Auseinandersetzung mit dem Thema nicht möglich (und auch nicht erwünscht) ist, so spielt sich bei dem nächsten Artikel, den ich vorstellen möchte, eine gewisse Manipulation der Leserin/des Lesers eher auf inhaltlicher Ebene ab. Es geht dabei um den Artikel „Täter imitieren Pornos“ von Werner Glogauer, der in der EMMA September/Oktober 1998 in dem Zusammenhang „Der Weg zur Tat – The marriage of Media and Reality“ erschienen ist. Glogauer möchte in diesem Artikel an drei Fallbeispielen von jugendlichen Straftätern, die Gewaltverbrechen gegenüber Frauen begangen haben, aufzeigen, inwieweit der Konsum von Pornografie bei diesen jungen Männern die Ursache für ihre Kriminalität war.

Fallbeispiel 1[52]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Fallbeispiel 2[53]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Fall 3[54]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Definitiv zeigt Glogauer hier drei Fälle von jugendlichen Verbrechern auf, die ein großes Problem mit ihrem Frauenbild haben, denen es an Respekt vor Frauen im Speziellen und vor der Meinung und dem Wohl der Anderen im Allgemeinen mangelt. Andererseits sehen wir aber hier auch drei Jugendliche, die alle eine nicht unproblematische Lebensgeschichte hinter sich haben.

Es ist nicht zu leugnen, dass alle drei jungen Männer Pornografie konsumiert haben – und zwar speziell auch gewalthaltige Pornografie. Nur habe ich persönlich Schwierigkeiten damit, diese drei Jugendlichen als Beweis für Glogauers Aussage „[Es] hat sich herausgestellt, daß der Konsum von Pornographie und Gewaltmedien bei ungünstigen sozialen und psychischen Bedingungen quasi zwangsläufig zu Sexualverbrechen führt.[55] zu sehen. Im Gegenteil, für mich repräsentieren diese drei Jugendlichen eher Paradebeispiele für die Unlösbarkeit der Frage nach Symptom und Ursache. Für jeden dieser drei Männer ist es fraglich, ob er sich aufgrund seiner tristen Sozialisation gewalthaltiger Pornografie zugewandt hat – oder ob sein Leben einen so fatalen Verlauf genommen hat, weil er Pornografie konsumierte. Und vor allem bei den ersten zwei Fällen stellt sich für mich auch die Frage, woher man sich so sicher sein kann, dass diese zwei Männer nicht auch ohne den Konsum pornografischer Materialien Sexualverbrechen begangen hätten. Könnte es nicht sein, dass der sexuelle Missbrauch oder die Misshandlungen in der Kindheit durchaus auch ohne den Konsum von Pornografie in der Pubertät ausreichen können um aus einem jungen Mann einen Sexualstraftäter zu machen?

Wenn ein 18jähriger Sexualverbrecher vor Gericht steht, so hat dieser 18 Jahre Sozialisation hinter sich. Ich halte es für problematisch, dass man ein oder zwei „Highlights“ aus dieser Sozialisation herausgreift und versucht zu beweisen, dass diese für seinen Werdegang verantwortlich sind (wie es hier geschehen ist). Und ich halte es für noch viel problema­tischer, wenn man aufgrund dieser Highlights aus der Lebensgeschichte einer Hand voll Verbrecher versucht, ein Gesetz zu argumentieren, dass Bücher, Filme oder Bilder verbieten soll, die bei vermutlich 95% aller einigermaßen stabil sozialisierten Menschen keinen Schaden angerichtet hätten. Denn wenn wir anfangen, alles zu verbieten, was bei einem ohnehin schon kranken Geist zu krankhaften Handlungen führen könnte, dann wird wohl nicht mehr viel an Erlaubtem übrig bleiben.

In der EMMA Berichterstattung ist es in diesem Artikel problematisch, dass die schwierigen sozialen Verhältnisse dieser drei Jugendlichen eher in Bensätzen relativ kurz und knapp abgehandelt werden, während der Pornografie Konsum betont und ausführlich beschrieben wird. Was darüber hinaus auch noch dazu kommt – alle drei konsumieren die pornografischen Materialien in der Zeit ihrer Pubertät. Selbstverständlich ist es problematisch, wenn sexuell unerfahrene Jugendliche ohne eigene „Gegenbilder“ ihre erotischen Phantasien anhand solcher Materialien entwickeln. Was aber in der EMMA Berichterstattung in diesem Zusammenhang ganz gerne vergessen wird, ist, dass es sehr wohl gültige Gesetze gegen den Vertrieb von pornografischem Material an Jugendliche gibt und dass in der PorNO Kampagne eben nicht ein verbesserter und verstärkter Jugendschutz gefordert wurde, sondern ein „Schutz“ erwachsener Frauen und Männer vor dem Erwerb von pornografischen Materialien.

[...]


[1] Ortland, Eberhard: „Urheberrecht contra Kunstfreiheit“; Seite 40

[2] Beauvoir, Simone de: „Das andere Geschlecht – Sitte und Sexus der Frau“; Seite 714

[3] Carter, Angela: „Sexualität ist Macht“; Seite 21

[4] Schroeder, Friedrich-Christian: „Pornographie, Jugendschutz und Kunstfreiheit“; Seite 16

[5] Vergleiche Eiselsberg, Ruth: „„Der Pornographie-Begriff in der österreichischen Rechtsordnung – Kritische Überlegungen zum EMMA-Gesetz“; Seite 134

[6] Vergleiche http://de.wikipedia.org/wiki/Pornografie am 26.04.2007

[7] Vergleiche Eiselsberg, Ruth: „„Der Pornographie-Begriff in der österreichischen Rechtsordnung – Kritische Überlegungen zum EMMA-Gesetz“; Seite 135+136

[8] Vergleiche http://de.wikipedia.org/wiki/Mutzenbacher-Entscheidung am 26.04.2007

[9] Vergleiche: Ingelfinger, Antonia und Penkwitt, Meike: „Einleitung: Entfesselung des Imaginären? Zur neuen Debatte um Pornografie“; Seite 27

[10] Vergleiche Rückert, Corinna: „Frauenpornographie - Pornographie von Frauen für Frauen; eine kulturwissenschaftliche Studie“; Seite 13

[11] Vergleiche http://de.wikipedia.org/wiki/Pornographie am 20.04.2007

[12] Dworkin, Andrea „Pornographie. Männer beherrschen Frauen“; Seite 240

[13] Vergleiche Carter, Angela: „Sexualität ist Macht“; Seite 10

[14] Vergleiche http://de.wikipedia.org/wiki/Pornographie am 20.04.2007

[15] Vergleiche Willis, Ellen: „Feminismus, Moralismus und Pornographie“; Seite 183

[16] Dworkin, Andrea „Pornographie. Männer beherrschen Frauen“; Seite 14

[17] Vergleiche Willis, Ellen: „Feminismus, Moralismus und Pornographie“; Seite 183 + 184

[18] Vergleiche Gehrke, Claudia: „Frauen und Pornographie“; Seite 6

[19] Vergleiche: McElroy, Wendy: „A feminist overview of pornography, ending in a defense thereof“; zitiert nach dem Onlineartikel auf http://www.wendymcelroy.com/freeinqu.htm am 20.04.2007

[20] Selwyn, Pamela: „Bürgerinnenkrieg – Die Pornographie-Debatte in der US-Frauenbewegung“; Seite 131

[21] Zitate nach EMMA Mai/Juni 1998; Seite 81 bzw. Seite 98

[22] Vergleiche Rückert, Corinna: „Frauenpornographie – Pornographie von Frauen für Frauen; eine kulturwissenschaftliche Studie“; Seite 16

[23] Vergleiche Selwyn, Pamela: „Bürgerinnenkrieg – Die Pornographie-Debatte in der US-Frauenbewegung“; Seite 131 – 132

[24] Vergleiche Selwyn, Pamela: „Bürgerinnenkrieg – Die Pornographie-Debatte in der US-Frauenbewegung“; Seite 131

[25] Vergleiche EMMA Mai/Juni 1998; Seite 81

[26] Vergleiche: Ingelfinger, Antonia und Penkwitt, Meike: „Einleitung: Entfesselung des Imaginären? Zur neuen Debatte um Pornografie“; Seite 14

[27] Vergleiche: Ingelfinger, Antonia und Penkwitt, Meike: „Einleitung: Entfesselung des Imaginären? Zur neuen Debatte um Pornografie“; Seite 15

[28] Vergleiche Selwyn, Pamela: „Bürgerinnenkrieg – Die Pornographie-Debatte in der US-Frauenbewegung“; Seite 132

[29] Vergleiche Rückert, Corinna: „Frauenpornographie – Pornographie von Frauen für Frauen; eine kulturwissenschaftliche Studie“; Seite 17

[30] Vergleiche Schwarzer, Alice: „Der große Unterschied“, Seite 133

[31] „Pornographie – Das Gesetz“ – erschienen in EMMA Dezember 1987; zitiert nach http://www.emma.de/das_gesetz_12_1987.html am 24.04.2007

[32] Vergleiche Eiselsberg, Ruth: „Der Pornographie-Begriff in der österreichischen Rechtsordnung – Kritische Überlegungen zum EMMA-Gesetz“; Seite 136+137

[33] Vergleiche Rückert, Corinna: „Frauenpornographie – Pornographie von Frauen für Frauen; eine kulturwissenschaftliche Studie“; Seite 20-22

[34] Vergleiche: Ingelfinger, Antonia und Penkwitt, Meike: „Einleitung: Entfesselung des Imaginären? Zur neuen Debatte um Pornografie“; Seite 23

[35] Vergleiche dazu: McElroy, Wendy: „A feminist overview of pornography, ending in a defense thereof“; zitiert nach dem Onlineartikel auf http://www.wendymcelroy.com/freeinqu.htm am 23.04.2007

[36] Gehrke, Claudia: „Frauen und Pornographie“; Seite 15 – 16

[37] Vergleiche Selwyn, Pamela: „Bürgerinnenkrieg – Die Pornographie-Debatte in der US-Frauenbewegung“; Seite 134 – 135

[38] Vergleiche Gehrke, Claudia: „Frauen und Pornographie“; Seite 23

[39] Vergleiche dazu: McElroy, Wendy: „A feminist overview of pornography, ending in a defense thereof“; zitiert nach dem Onlineartikel auf http://www.wendymcelroy.com/freeinqu.htm am 23.04.2007

[40] Vergleiche dazu: McElroy, Wendy: „A feminist overview of pornography, ending in a defense thereof“; zitiert nach dem Onlineartikel auf http://www.wendymcelroy.com/freeinqu.htm am 12.05.2007

[41] Stopczyk, Annegret: „Leibphilosophie und Pornographie“; Seite 124

[42] Stopczyk, Annegret: „Leibphilosophie und Pornographie“; Seite 125

[43] Bremme, Bettina: „Sexualität im Zerrspiegel – Die Debatte um Pornografie“; Seite 226

[44] Vergleiche Rückert, Corinna: „Frauenpornographie – Pornographie von Frauen für Frauen; eine kulturwissenschaftliche Studie“; Seite 14

[45] Vergleiche Bremme, Bettina: „Sexualität im Zerrspiegel – Die Debatte um Pornografie“; Seite 227

[46] Vergleiche Gehrke, Claudia: „Frauen und Pornographie“; Seite 24

[47] Vergleiche Gehrke, Claudia: „Frauen und Pornographie“; Seite 24

[48] Vergleiche Selwyn, Pamela: „Bürgerinnenkrieg – Die Pornographie-Debatte in der US-Frauenbewegung“; Seite 132

[49] zitiert nach EMMA Mai/Juni 1998; Seite 85

[50] Filter, Cornelia: „Kriegspropaganda gegen Frauen“; Seite 82 – 83

[51] Filter, Corneliaj: „Kriegspropaganda gegen Frauen“; Seite 83

[52] Vergleiche Glogauer, Werner: „Täter imitieren Pornos“; Seite 88 – 90

[53] Vergleiche Glogauer, Werner: „Täter imitieren Pornos“; Seite 90 – 92

[54] Vergleiche Glogauer, Werner: „Täter imitieren Pornos“; Seite 92 – 93

[55] Glogauer, Werner: „Täter imitieren Pornos“; Seite 88

Final del extracto de 122 páginas

Detalles

Título
Was darf Kunst? Über die (feministische) Rezeption pornographischer Inhalte in der Literatur am Beispiel der „Geschichte der O“
Universidad
Klagenfurt University  (Institut für Germanistik)
Calificación
1,0
Autor
Año
2007
Páginas
122
No. de catálogo
V79315
ISBN (Ebook)
9783638799812
ISBN (Libro)
9783638803724
Tamaño de fichero
986 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Kunst, Rezeption, Inhalte, Literatur, Beispiel
Citar trabajo
Mag. phil Simone Krainer (Autor), 2007, Was darf Kunst? Über die (feministische) Rezeption pornographischer Inhalte in der Literatur am Beispiel der „Geschichte der O“, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79315

Comentarios

  • Fabian Wilhelmi el 20/8/2010

    Die Arbeit bietet gute Informatationen zum Thema. Eine Darstellung des Kunstbegriffs im Wandel der Geschichte wäre noch sehr passend gewesen. Im Übrigen ist es unfassbar, dass die Autorin in einer Magisterarbeit, die angeblich mit 1,0 benotet wurde, aus Internetquellen wie wikipedia.de oder amazon.de, zitiert.
    Auch der Umfang der verwendeten Literatur läßt zu wünschen übrig.
    Dennoch eine durchaus interessante Arbeit über ein viel diskutiertes Thema.
    Die Arbeit kann aber im Grunde keinen Anspruch erheben, eine wissenschaftliche Arbeit zu sein, was alleine schon die mehr als unzureichende Zitierweise zeigt.
    Da der Preis des weiteren zu hoch ist, kann ich die Arbeit nicht weiterempfelen.

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Título: Was darf Kunst? Über die (feministische) Rezeption pornographischer Inhalte in der Literatur am Beispiel der „Geschichte der O“



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