Die katholische Kirche und Freimaurerei im 20. Jahrhundert

Eine kritische Bilanz


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2005

22 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Vorgeschichte (18./19. Jhd.) – Geschichte einer Feindschaft

2. Freimaurerei und Katholischen Kirche im 20. Jahrhundert – Geschichte eines Dialogs oder Geschichte einer Versöhnung?
2.1 Das Verhältnis in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts
2.1.1 Die inoffizielle Ebene
2.1.2 Die offizielle Ebene
2.2 Das zweite Vatikanische Konzil – ein Wendepunkt?
2.2.1 Verlauf
2.2.2 Ergebnisse und Folgen
2.3 Der Dialog in Deutschland und Österreich vor der Lichtenauer Erklärung
2.3.1 Der Verlauf
2.3.2 Ergebnisse und Folgen der Lichtenauer Erkärung
2.4 Der weitere Dialog in Deutschland und Österreich nach der Lichtenauer Erklärung – ein Rückschritt
2.4.1 Charakterisierung des weiteren Dialogs
2.4.2 Behinderung des Dialogs durch Spannungen zwischen österreichischen/ schweizerischen Freimaurern und deutschen Freimaurern
2.4.3 Die Presseerklärung der Deutschen Bischöfe zur Frage der Mitgliedschaft von Katholiken in der Freimaurerei – Ergebnis des Dialogs?
2.5 Beurteilung der Freimaurerei im Vatikan nach der Lichtenauer Erklärung – Vom Erlass der Glaubenskongregation zur Neufassungdes „Codex Iuris Canonici“

3. Kath. Kirche und Freimaurerei am Ende des 20. Jahrhunderts – auf dem Weg zur Versöhnung?

Literaturverzeichnis

1. Vorgeschichte (18./19. Jhd.) – Geschichte einer Feindschaft

Um das Verhältnis der Kirche zur Freimaurerei im 20. Jahrhundert besser zu verstehen, wagen wir zunächst einen kurzen Blick auf das 18. und 19. Jahrhundert. In diesen knapp 200 Jahren war deren Verhältnis durch eine tiefe Feindschaft – insbesondere auf kirchlicher Seite – geprägt, die am 28. April 1738 durch die päpstliche Bulle „In eminenti apostolatus specula“ eingeleitet wurde und ihren Höhepunkt am 20. April 1884 mit der Enzyklika „Humanum Genus“ fand, die die Freimaurerei aufs schärfste in einer durch Hass geprägten Sprache verurteilt.[1]

Das einfache Verbot der Mitgliedschaft eines Katholiken zur Freimaurerei entwickelte sich also zu einer Hetzkampagne der katholischen Kirche gegen die Freimaurerei. Ist die erste Verurteilung 1738 noch aus dem Gesichtspunkt zu verstehen, dass die Kirche um ihre Macht fürchtet – viele Katholiken sind Mitglieder in den ersten Logen - so ist die verschärfte Sprache der Verurteilung von 1884 als Folge einer von Freimaurern beeinflussten antiklerikalen Politik in Belgien, Frankreich und Italien[2] zu verstehen. Vielleicht spielen aber auch päpstliche Eitelkeiten von Papst Leo XIII eine Rolle bei seiner scharfen Verurteilung der Freimaurerei, da dieser sich in der Reihe seiner Vorgänger, die alle Bullen und Enzykliken gegen die Freimaurerei erlassen haben (Pius IX sogar achtmal[3] ), durch eine besondere Verurteilung hervorheben wollte und damit als eine Art Retter der katholischen Kirche in die Geschichtsbücher einzugehen gedachte.

Da dies aber reine Spekulation ist, bleiben wird bei den Tatsachen und resümieren, dass aufgrund der immer häufiger werdenden Bullen und Enzykliken gegen die Freimaurerei im 19.Jahrhundert, die wie die Enzyklika von 1884 zumeist auf politische Umwälzungen bzw. Ereignisse oder nach antiklerikalen Maßnahmen des Staates folgten, ein Rückgang der katholischen Mitglieder in Logen, insbesondere von Geistlichen, auftritt, sodass man sagen kann, dass die kirchliche Antifreimaurereipolitik in dieser Zeit ihre Früchte trug.

Als offizielle Gründe der Verurteilung, im Gegensatz zum inoffiziellen Grund der Machterhaltung, werden 1738 vor allem das Wirken der Freimaurerei im Geheimen sowie das Argument, dass sich in den Logen der Freimaurer „Menschen aller Religionen und Sekten, die sich mit dem angemaßten Schein einer gewissen Art von natürlicher Rechtschaffenheit begnügen“[4], angeführt. Es wird somit die Vermischung von unterschiedlichen Religionen in einer geheimen Vereinigung verurteilt, was wiederum mit dem inoffiziellen Grund der Machterhaltung korrespondiert, da sich dieser Synkretismus bei der Ausbreitung von derartigen Gesellschaften sicherlich zu Ungunsten der katholischen Kirche entwickeln würde.

Nachdem 1884 ein gewisser Höhepunkt der kirchlichen Verurteilungen der Freimaurerei erreicht wurde, kann man sagen, dass der 1896 stattfindende internationale Freimaurerkongress in Trient einen ersten Wendepunkt des gegenseitigen Verhältnisses markiert. Dieser Kongress war geprägt vom Schwindel des Leo Taxil, der als ehemaliger Freimaurer im Vorfeld mit seinen erfundenen Enthüllungen Furore gemacht hat, und daher auf den Kongress eingeladen wurde. Allerdings revidiert Taxil auf dem Kongress seine Enthüllungen und macht dadurch die katholische Kirche lächerlich, da diese sich zuvor in den Enthüllungen in ihrer Meinung bestätigt gefühlt hat und jetzt nach deren Revision bloßgestellt war.[5] Dies kann insofern als ein Wendepunkt bezeichnet werden, da den Verantwortlichen in der Kirche die Augen soweit geöffnet wurden, dass diese in der Folge nicht mehr nur blind die Freimaurerei verurteilten, sondern auch versuchten, die Freimaurerei unter der sichtbaren Oberfläche zu betrachten, die geprägt ist von Unterstellungen und Gerüchten. Dies führte dann im 20. Jahrhundert zu einem regen Dialog zwischen der katholischen Kirche und der Freimaurerei, so dass Herbert Vorgrimler 1975 in dem Buch „Kirche und Freimaurerei im Dialog“ das 20.Jahrhundert als Geschichte „von der Feindschaft zum Dialog“[6] überschreibt. Die Frage ist nun, ob man knapp 30 Jahre später so weit gehen kann, das Verhältnis der katholischen Kirche zur Freimaurerei auch als Geschichte „von der Feindschaft über den Dialog zur Versöhnung“ zu bezeichnen. Diese Frage soll nun im Folgenden näher untersucht werden.

2. Freimaurerei und Katholischen Kirche im 20. Jahrhundert – Geschichte eines Dialogs oder Geschichte einer Versöhnung?

2.1 Das Verhältnis in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts

Zur Beschreibung des Verhältnisses der katholischen Kirche zur Freimaurerei in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts muss man deutlich zwischen offiziellen Verhandlungsstrukturen, die von Rom aus gelenkt werden und durch die Bischofskonferenzen der einzelnen Länder bestimmt sind, und der inoffiziellen Ebene, die sowohl auf Seiten der Kirche als auch auf Seiten der Freimaurerei auf Einzelaktionen ohne eine offizielle Legitimation erfolgen, unterscheiden. Da dies beträchtliche Unterschiede in der Art der gegenseitigen Begegnung und daraus resultierend auf inhaltlicher Ebene haben kann, werden nun im Folgenden diese beiden Ebenen getrennt näher betrachtet.

2.1.1 Die inoffizielle Ebene

Auf inoffizieller Ebene lässt sich im 20. Jahrhundert eine Zunahme an zwanglosen Gesprächen erkennen, die vornehmlich der Annäherung dienen, indem Informationen ausgetauscht werden, um die vorhandenen Vorurteile abzubauen. Wichtig sind hierbei die Dialoge zwischen dem Katholiken Hermann Gruber SJ mit den Freimaurern Eugen Lennhoff und Ossian Lang (1928) sowie die Gespräche von Joseph Bertoloot SJ mit dem Hochgradfreimaurer Albert Lantoine (1934 bis 1950), die „im Geist der Objektivität und unter völligem Verzicht auf gegenseitige Verleumdungen“[7] geführt werden.[8] Dies kann durchaus als Erfolg gewertet werden, da nach einem Jahrhundert der Schwemme von freimaurerischen Hetzschriften diese Gespräche zumindest dazu führen, dass in einer entspannten Atmosphäre die entstandenen Vorurteile kritisch beäugt werden und in der Folge dann vielleicht auch abgebaut werden können. Natürlich hat es im 19. Jahrhundert wohl auch Kontakte zwischen Katholiken und der Freimaurerei gegeben, – ansonsten wären die päpstlichen Bannsprüche ja unnötig gewesen – diese standen jedoch immer unter dem Stern der drohenden Exkommunikation, sodass damals ein Dialog schnell dazu geführt hat, dass aus einem Kontakt zwischen einem Katholiken und der Freimaurerei schnell ein Kontakt eines exkommunizierten Katholiken mit der Freimaurerei wurde, da dieser unter den Kirchenbann fiel. Somit kann man sagen, dass gerade diese ersten objektiven Gespräche zwischen den beiden verfeindeten Lagern wesentlich zu einer Normalisierung des Verhältnisses beigetragen haben und als Grundlage für einen weiteren Dialog gedient haben, obwohl es sich hierbei um „regional begrenzte Aktionen“[9] gehandelt hat.

2.1.2 Die offizielle Ebene

Offiziell war das Verhältnis in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts hingegen noch durch zahlreiche laizistische Gesetze und der zunehmenden Trennung von Kirche und Staat bestimmt, wobei bereits deutlich wird, „dass in den Jahren vor dem ersten Weltkrieg in Frankreich, und vorher bereits in Belgien, der antiklerikale Feldzug der Freimaurerei nachzulassen begann“[10], sodass sich die Päpste in der Folge nur noch marginal mit der Freimaurerei beschäftigen[11], was zum einen natürlich in der nachlassenden antiklerikalen Grundstimmung begründet liegt und zum anderen die Folge anderer weltgeschichtlicher Probleme, allen voran der 1. und 2. Weltkrieg sowie die Etablierung von Nationalsozialismus und Faschismus in Europa ist.

Das wichtigste Datum bezüglich katholischer Kirche und Freimaurerei stellt in der ersten Hälfte des 19.Jhd. das Jahr 1917 dar, in welchem ein neuer Kirchencodex („Codex Iuris Canonici“) verabschiedet wurde, in dem im Kanon 2335 folgende Aussage zur Freimaurerei gemacht wird:

„Wer seinen Namen einer Sekte der Freimaurer oder irgendeiner Vereinigung, deren Tätigkeit sich gegen die Kirche oder irgendeiner anderen Vereinigung, deren Tätigkeit sich gegen die Kirche oder die legitime staatliche Obrigkeit richtet, leiht, wird durch diese Tat selbst mit der Strafe der Exkommunikation belegt.“[12]

Diese Äußerung war zwar noch alles andere als eine Legitimierung der Freimaurerei, allerdings kann man doch bereits eine neue Versachlichung im Verhältnis von Kirche und Freimaurerei erkennen, da es sich hier um keinen gehässigen Bannspruch mehr handelt, sondern um eine sachliche kirchengesetzliche Regelung.

Etwas kritischer muss man eine Aussage im Kanon 1399 aus dem gleichen Codex betrachten, in dem geschrieben steht, dass es „praktizierenden Katholiken verboten [ist], sich über die Freimaurerei zu unterrichten […].“[13] Diese Haltung ist insofern bedenklich, da es ja für ein besseres vorurteilsfreies Verhältnis von Katholiken und Freimaurern aus Freimaurersicht eigentlich wünschenswert wäre, wenn auf katholischer Seite eine Beschäftigung mit ihrem Gedankengut möglich wäre, um Vorurteile abzubauen. Dies wird mit diesem Kanon allerdings unterbunden, was noch eindeutig die aus dem 18. und 19 Jahrhundert entwickelte Angst eines Machtverlustes durchschimmern lässt.

Dennoch ist der „Codex Iuris Canonici“ ein Fortschritt im Verhältnis von Kirche und Freimaurerei, da nur eine Exkommunikation von Mitgliedern, aber nicht mehr von Unterstützern der Freimaurerei festgelegt wird. Es gibt zwar immer noch die Vorschrift einer kirchlichen Meldung von freimaurerischen Ordensleuten, wohingegen es keine Meldungpflicht der freimaurerischen Führer mehr gab.[14] Dies macht deutlich, dass die Kirche ihre allgemeine Verurteilung einschränkt und die Freimaurerei nur noch als verurteilungswürdig sieht, wenn diese mit ihrem Kompetenzbereich kollidiert ohne jedoch eine Doppelzugehörigkeit zu katholischer Kirche und Freimaurertum zu erlauben. Da im weiteren Verlauf der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts allerdings kaum noch antiklerikale Tendenzen innerhalb der Freimaurerei zu erkennen sind, führt dies zu einer anhaltenden Entspannung des Verhältnisses oder zumindest zu einer Gleichgültigkeit der Kirche, was daran zu erkennen ist, dass die Freimaurerei kaum noch Erwähnung in offiziellen kirchlichen Dokumenten findet.

Nach dem 2. Weltkrieg gibt es einen weiteren Fortschritt in der Beziehung zwischen der Freimaurerei und der katholischen Kirche, da es jetzt erstmals zu offiziellen Gesprächen zwischen diesen beiden kommt[15], wobei diese vornehmlich auf regionaler Ebene ablaufen, was insofern als logisch erscheint, da die Freimaurerei durch regionale Unterschiede geprägt ist, denen damit Rechnung getragen wird. Allerdings muss man hierbei doch bedenken, dass die Bannsprüche zentral von Rom ausgesprochen wurden, sodass eine Verständigung auf regionaler Ebene zwar löblich und als Grundlage auch notwendig ist, dass aber eine offizielle Revidierung des Verhältnisses nur zentral aus dem Vatikan geschehen kann. Dennoch ist der Dialog zwischen dem Wiener Erzbischof Innitzer und dem österreichischen Großmeister Scheichelbauer im August 1948, der von erzbischöflicher Seite den Zweck eines Informationsaustausches hat[16], sowie auf bundesdeutscher Ebene zwischen dem Großmeister Pinkerneil und Kardinal Bea[17] zunächst einmal ein Fortschritt, der eine weitere Annäherung von Rom vorbereiten soll. Gleichzeitig wird aber durch die Weigerung des Vatikans einen Übergang der Gespräche mit der päpstlichen Nuntiatur zuzulassen[18] deutlich, dass im Kirchenstaat weiterhin eine antifreimaurerische Gesinnung vorherrscht, die noch fest im 19. Jahrhundert verankert ist, sodass diese lokalen Gespräche ins Leere laufen und keinen kirchenrechtlichen Fortschritt, eher vielleicht ein regional begrenztes auf einer gegenseitigen Annäherung beruhendes Verständnis zur Folge haben.

[...]


[1] Vgl. Lehnhoff, Eugen/Posner, Oskar: Internationales Freimaurerlexikon. München 2000, S.455 f.

[2] Appel, Rolf/Vorgrimler, Herbert: Kirche und Freimaurerei im Dialog. Frankfurt 1975, S.43

[3] Vgl. Lehnhoff/Posner, S.456

[4] Ebd., S.92

[5] Vgl. Appel/Vorgrimler, S.164 ff

[6] Ebd., S.51

[7] Appel/Vorgrimler, S.51

[8] Vgl. ebd., S.54

[9] Ebd., S.51

[10] Dierickx, Michel: Freimaurerei – Die große Unbekannte. Hamburg 1975, S.98

[11] Vgl. ebd., S.98

[12] Baresch, S.24

[13] Ebd., S.23

[14] Vgl. Dierickx, S.98

[15] Vgl. Lehnhoff/Posner, S.458 und Quatuor Coronati e.V. (Hrsg,): Die Verhandlungen mit der Katholischen Kirche 1968-1972. Berichte und Dokumente. Quellenkundliche Arbeit Nr. 9 der Freimaurerischen Forschungsgesellschaft Quatuor Coronati e.V.. Bayreuth 1976, S. 5 ff

[16] Vgl. Appel/Vorgrimler, S.1948

[17] Vgl. Quatuor Coronati, S. 5 f.

[18] Vgl. Appel/Vorgrimler, S. 52

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Die katholische Kirche und Freimaurerei im 20. Jahrhundert
Sous-titre
Eine kritische Bilanz
Université
University of Augsburg
Cours
Freimaurerei im 20. Jahrhundert
Note
2,0
Auteur
Année
2005
Pages
22
N° de catalogue
V79463
ISBN (ebook)
9783638860192
ISBN (Livre)
9783638860970
Taille d'un fichier
482 KB
Langue
allemand
Mots clés
Kirche, Freimaurerei, Jahrhundert, Freimaurerei, Jahrhundert
Citation du texte
Matthias Schmid (Auteur), 2005, Die katholische Kirche und Freimaurerei im 20. Jahrhundert, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79463

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