Zu Beginn der Neuzeit ist eine umfassende Regulierungstätigkeit der Obrigkeiten zu beobachten. Als Anlass für den massenhaften Erlass vielfältiger Ordnungen in den Bereichen Verwaltung, Wirtschafts- und Sozialpolitik werden gemeinhin tiefgreifende soziale Veränderungen, ausgelöst durch Bevölkerungswachstum und zunehmende soziale Mobilität, gesehen. Die damit einhergehende Lockerung der Ständegesellschaft, also eine Veränderung der bestehenden Gesellschaftsordnung, wurde als bedrohlich empfunden. Es entstand das Bedürfnis für „gute Policey“ zu sorgen, also den Zustand einer funktionierenden Ordnung innerhalb einer Gesellschaft herzustellen und für das Wohl ihrer Bürger zu sorgen. Die zu diesem Zwecke erlassenen Ordnungen betreffen fast alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und verfolgen das Ziel, als positiv bewertertete Zustände zu erhalten und Missständen abzuhelfen. Ein Teilgebiet der Policeygesetzgebung ist das der Armen- bzw. Fürsorgeordnungen. Dieser Typ der Policeyordnungen ist ein weit verbreiteter. Bestreben aller Armenordnungen ist es, Personengruppen zu definieren, die unterstützungsberechtigt sind, Kriterien zu entwickeln, die Personen unterstützungsberechtigt machen, deren Unterstützung zu sichern und Personen, die diese nicht erfüllen, davon auszuschließen bzw. sie ganz aus dem jeweiligen Gemeinwesen fernzuhalten. Diese Arbeit gibt in einem ersten Schritt einen allgemeinen Überblick über die Entwicklung der Armenfürsorge ab dem ausgehenden Mittelalter und versucht in ihrem zweiten Teil diese Entwicklung an der Armengesetzgebung der Stadt Hildesheim nachzuvollziehen.
Inhaltsübersicht
1. Einleitung und Forschungsüberblick
2. Entwicklung der Armenfürsorge
2.1 Almosenpraxis im ausgehenden Mittelalter
2.2 Entwicklung in der frühen Neuzeit: Der Prozess der Rationalisierung
2.3 Weitere Entwicklung bis ins 18. Jahrhundert
3. Die Armengesetzgebung Hildesheims 1693 bis 1771
4. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die historische Entwicklung der Armenfürsorge in Hildesheim zwischen 1693 und 1771 und untersucht dabei, wie obrigkeitliche Verordnungen auf den gesellschaftlichen Wandel und das wachsende Problem der Armut reagierten.
- Strukturelle Transformation der Armenfürsorge vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit
- Analyse städtischer Bettel- und Armenordnungen im Raum Hildesheim
- Der Prozess der Rationalisierung und Bürokratisierung sozialer Fürsorge
- Die Rolle des Heimatprinzips bei der Ausgrenzung fremder Bedürftiger
- Disziplinierung der Armut und moralische Bewertung von Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus dem Buch
2.2 Entwicklung in der frühen Neuzeit: Der Prozess der Rationalisierung
Den Beginn der zunehmenden Restriktion der traditionellen Almosenpraxis und Ausgrenzung von Armut kann man ab dem ausgehenden 15. Jahrhundert erkennen. Mit dem Erlass vielfältiger Bettel- und Armenordnungen griffen die Städte in die vorher rein kirchlich verwaltete Armenfürsorge ein. Dieser Wandlungsprozess läßt sich unter vier Aspekte fassen. Im Prozess der Kommunalisierung ging die Zuständigkeit von kirchlichen Einrichtungen auf städtische Räte über. Die Vergabe des Almosens und auch das Betteln auf den Straßen wurden zunehmend strengeren Regeln unterworfen. Im 16. Jahrhundert fand eine grundlegende Umgestaltung des Fürsorgewesens statt, die die Berechtigung auf Fürsorge an bestimmte Voraussetzungen knüpfte und schließlich zu einem grundsätzlichen Bettelverbot und der verstärkten Durchsetzung des Heimatprinzips führte. Die Fernhaltung fremder Bettler ist eins der Hauptthemen in den Ordnungen aller deutschen Städte.
Mit der Rationalisierung verfolgten die Städte das Ziel, nur noch den Personen Unterstützung zukommen zu lassen, die auf diese auch angewiesen sind. Die sogenannten „starken Bettler“ sollten ausgeschlossen werden. Das Almosen wurde zur „zweckrationalen sozialpolitischen Strategie“. Es entstanden feste Kriterien, an die die Berechtigung zum Almosenempfang geknüpft war. Darüber hinaus fand eine Vereinheitlichung der Almosenfinanzierung statt, die mehr und mehr in die öffentliche Hand überging. Auch die Einnahmequellen der kommunalen Armenkassen wurden geregelt. Da das öffentliche Armenwesen nach wie vor auf Spenden angewiesen war, trafen die Städte umfangreiche Anordnungen dafür, wie diese zu erfolgen hatten. Als Grundlage für die Kriterien, an die die Berechtigung zum Empfang des Almosens geknüpft war, diente die kirchliche Almosendogmatik. Das grundlegend Neue der Almosenordnungen im 15. und 16. Jahrhundert ist, dass Institutionen geschaffen wurden, die das Vorliegen einer Bedürftigkeit und das Einhalten der zu Grunde gelegten Kriterien überprüften, was durch die Kirche explizit abgelehnt wurde.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung und Forschungsüberblick: Einführung in die frühneuzeitliche "Policey"-Gesetzgebung sowie Vorstellung der Quellenbasis zur Stadtgeschichte Hildesheims.
2. Entwicklung der Armenfürsorge: Historischer Rückblick auf den Wandel der Armutspraxis vom mittelalterlichen Almosenwesen hin zur rationalisierten, staatlich gelenkten Sozialadministration.
3. Die Armengesetzgebung Hildesheims 1693 bis 1771: Konkrete Analyse der Hildesheimer Verordnungen, die den Umgang mit Bettlern und die bürokratische Organisation der Armenunterstützung in diesem Zeitraum dokumentieren.
4. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Hildesheimer Entwicklungen, die das "Heimatprinzip" und die zunehmende bürokratische Überwachung als beispielhaft für deutsche Städte hervorhebt.
Schlüsselwörter
Armenfürsorge, Hildesheim, Frühe Neuzeit, Policeygesetzgebung, Bettelverbot, Heimatprinzip, Bürokratisierung, Almosenwesen, Sozialdisziplinierung, Kommunalisierung, Armenamt, Ständegesellschaft, Armut, Arbeitsethik, Geschichte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht den Wandel der Armenfürsorge in der Stadt Hildesheim während der Frühen Neuzeit, insbesondere im Zeitraum von 1693 bis 1771.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf der Kommunalisierung der Fürsorge, der repressiven Kontrolle von Bettlern und der Etablierung staatlich verwalteter Armenkassen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Entwicklung der örtlichen Armengesetzgebung nachzuvollziehen und den Grad der Bürokratisierung sowie der sozialen Disziplinierung anhand der Verordnungen zu analysieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine diachrone Analyse von städtischen Verordnungen und Edikten, um rechtliche Normen und deren praktische Umsetzung gegenüberzustellen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der Entwicklung der Almosenpraxis, dem Übergang zu staatlichen Strukturen und der konkreten Analyse der Hildesheimer Erlasse zur Bettelbekämpfung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Armenfürsorge, Heimatprinzip, "starke Bettler", Sozialadministration und Bürokratisierung.
Welche Rolle spielten die Gastwirte in der Hildesheimer Armengesetzgebung?
Gastwirte wurden als Kontrollinstanzen verpflichtet, fremde Bettler nicht zu beherbergen und verdächtige Personen umgehend an die städtischen Behörden zu melden.
Warum war Hildesheim bei der "Arbeitserziehung" nicht beispielhaft?
Im Vergleich zu anderen Regionen zeigt das Quellenmaterial Hildesheims keine Belege für die explizite Einrichtung von Zucht- oder Arbeitshäusern, weshalb dieser Aspekt im städtischen Kontext weniger stark ausgeprägt war.
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- Christina Durant (Author), 2007, Ein Jahrhundert Armenfürsorge in Hildesheim - eine Analyse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79636