Die begriffliche Einordnung des Mezzanine-Kapitals im Rahmen der Mittelstandsfinanzierung sowie seine handels- und steuerrechtlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss


Trabajo de Seminario, 2006

38 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsdefinitionen und Grundlagen von Mezzanine-Kapital
2.1. Definition Eigenkapital
2.2. Definition Fremdkapital
2.3. Definition Mezzanine-Kapital
2.4. Abgrenzung zwischen Equity und Debt Mezzanine
2.5. Vergütung und Equity-Kicker
2.6. Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG

3. Unternehmensfinanzierung in Deutschland
3.1. Der deutsche Mittelstand und Basel II
3.2. Aktuelles Finanzierungsumfeld für mittelständische Unternehmen

4. Nachrangdarlehen
4.1. Allgemein
4.2. Bilanzrechtliche Beurteilung beim Darlehensnehmer
4.3. Steuerrechtliche Beurteilung beim Darlehensnehmer

5. Typisch stille Beteiligung
5.1. Allgemein
5.2. Steuerrechtliche Behandlung beim typisch stillen Gesellschafter
5.3. Steuerrechtliche Behandlung beim Geschäftsinhaber

6. Atypisch stille Beteiligung
6.1. Allgemein
6.2. Gewinnermittlung
6.3. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und andere Steuern
6.4. Gewerbesteuer

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Verzeichnis der Anlagen im Anhang

Anlage 1: Die wesentlichen Unterschiedsmerkmale von Eigenkapital und Fremdkapital

Anlage 2: Abgrenzung Debt Mezzanine und Equity Mezzanine

Anlage 3: Instrumente des Mezzanine-Kapitals

Anlage 4: Bestandteile der Mezzanine-Vergütung im Zeitablauf

Anlage 5: Notwendigkeit zur Erschließung neuer Finanzierungsquellen

Anlage 6: Herkunft der Mittel für eine angestrebte Eigenkapitalerhöhung nach Umsatzgrößenklassen

Anlage 7: Schema zur Ermittlung des Gewerbeertrags

Anlage 8: Ermittlung der Anteile am Gewinn der Mitunternehmerschaft

Anlage 9: Finanzierungsinstrumente für den Mittelstand im Überblick

1. Einleitung

3,38 Millionen Unternehmen, was einem Anteil von 99,7 % aller Unternehmen in Deutschland entspricht, werden dem Mittelstand zugeordnet.[1] Diese erwirtschaften zurzeit 46,7 % der Bruttowertschöpfung, beschäftigen 70,8 % der Arbeitnehmer und tätigen 51,5 % der Investitionen.[2] Somit kann der Mittelstand als tragende Säule der deutschen Wirtschaft bezeichnet werden.[3] Vielen dieser Unternehmen ist ein Problem gemein: Die Eigenkapitalquote des deutschen Mittelstands ist mit durchschnittlich 10 % zu gering und hinkt im internationalen Vergleich deutlich hinterher.[4] „Über Jahrzehnte hinweg wurde die Kapitalversorgung des deutschen Mittelstands in erster Linie durch enge Beziehungen zur Kredit gebenden Hausbank geprägt.“[5] Die mittelständischen Unternehmen erkennen jedoch angesichts einer zunehmend restriktiven Kreditvergabepolitik, dass sie über ergänzende Finanzierungswege zur Stärkung ihrer Eigenkapitalstruktur nachdenken müssen.[6] Bei der Suche nach Alternativen zum herkömmlichen Kredit gewinnt das Mezzanine-Kapital für den Mittelstand zunehmend an Bedeutung.[7] Die beiden für den deutschen Mittelstand wesentlichen Formen der Mezzanine-Finanzierung – das Nachrangdarlehen und die stille Beteiligung – werden nachfolgend ausführlich behandelt.[8] Auf eine handelsrechtliche Betrachtung der stillen Beteiligung wird aus Platzgründen verzichtet.

2. Begriffsdefinitionen und Grundlagen von Mezzanine-Kapital

2.1. Definition Eigenkapital

„Eigenkapital eines Unternehmens ist das von seinen Eigentümern als Gesellschafter ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellte Kapital.“[9] Den Gesellschaftern steht für das eingebrachte Kapital weder eine feste Verzinsung noch eine Rückzahlung des Kapitalbetrags zu, jedoch haben sie Anspruch auf erfolgsabhängige Zahlungen, die sich von der Höhe des Unternehmenserfolgs ableiten lassen.[10] „Das Eigenkapital hat einerseits Haftungsfunktion und andererseits eine Bemessungsfunktion für den Umfang der Verfügungsrechte (wie z.B. zur Geschäftsführung, Information, Kontrolle) der Anteilseigner, die im Einzelnen von der Rechtsform und Satzung abhängig ist.“[11] Der Eigenkapitalgeber haftet mindestens in Höhe der Einlage, ggf. auch mit seinem Privatvermögen.[12] Das Eigenkapital ist eine Residualgröße, welche sich aus der Differenz der Buchwerte aller Aktiva abzüglich aller Schulden ergibt.[13]

2.2. Definition Fremdkapital

Das Fremdkapital steht dem Kapitalnehmer nur zeitlich befristet zur Verfügung. Soweit es sich um Kredite handelt, hat der Fremdkapitalgeber, neben dem Rückzahlungsanspruch seines zur Verfügung gestellten Kapitals, Anspruch auf eine feste Zinszahlung. Der Fremdkapitalgeber als Gläubiger haftet nicht und hat auch grundsätzlich keine Mitbestimmungsrechte. Sein primäres Interesse liegt neben der Verzinsung auch in der Sicherung seines Kapitals. Die Fremdkapitalzinsen sind in der Regel beim Fremdkapitalnehmer steuerlich als Aufwand absetzbar. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Unterschiedsmerkmale von Eigenkapital und Fremdkapital zeigt Anlage 1.[14]

2.3. Definition Mezzanine-Kapital

„Für „Mezzanine-Kapital“ existiert keine allgemein gültige, klar abgegrenzte Definition.“[15] Der italienische Begriff „Mezzanine“ entstammt der Architektur und bedeutet Zwischengeschoss zwischen zwei Hauptstockwerken.[16] In Bezug auf Finanzierungsaspekte bildet Mezzanine-Kapital eine Zwischenform von Eigen- und Fremdkapital.[17] Es hat sich hierbei als Sammelbegriff für hybride Finanzierungsinstrumente etabliert, welche sich durch typische Merkmale des Eigen- und des Fremdkapitals auszeichnen.[18] Das Mezzanine-Kapital erhält seinen Fremdkapitalcharakter vor allem durch die Laufzeitbegrenzung, einen festen Rückzahlungsbetrag und fixe Zinszahlungen, wobei letztere nur einen Teil der Vergütung des Mezzanine-Kapitals darstellen.[19] Eigenkapitalcharakter erlangt das Mezzanine-Kapital durch die Nachrangigkeit sowie die Beteiligung an Gewinn und Verlust.[20] Charakteristisch für Mezzanine-Finanzierungen sind der große Variationsspielraum und die flexible Gestaltungsvielfalt, die eine individuelle Anpassung an das mittelständische Unternehmen möglich machen.[21] Alle Formen weisen jedoch folgende Kernelemente auf:[22]

- Nachrangigkeit in Bezug auf die sonstigen Gläubiger,
- Vorrangigkeit gegenüber dem Eigenkapital,
- höheres Entgelt für die Kapitalbereitstellung im Vergleich zum klassischen Fremdkapital aufgrund der Nachrangigkeit,
- zeitliche Befristung der Kapitalüberlassung auf ca. fünf bis zehn Jahre[23],

- Entgelt für die Kapitalbereitstellung stellt handels- und steuerrechtlich regelmäßig Betriebsaufwand dar[24].

2.4. Abgrenzung zwischen Equity und Debt Mezzanine

Es gibt zahlreiche unterschiedliche Vorgehensweisen das Mezzanine-Kapital zu charakterisieren. Während z.B. Dörscher zwischen Mezzanine-Kapital im weiteren Sinne und im engeren Sinne differenziert[25], wird im Folgenden auf die eigenkapitalnahe („Equity Mezzanine“) bzw. fremdkapitalnahe („Debt Mezzanine“) Mezzanine-Finanzierung eingegangen[26]. Die Abgrenzung sagt jedoch nichts über die bilanzielle Behandlung aus, sondern lediglich darüber, welche Eigenschaften überwiegen.[27] Die Mezzanine-Finanzierung unterliegt hierbei den normalen marktwirtschaftlichen Prinzipien: die Rendite wächst mit zunehmendem Risiko (vgl. Anlage 2).[28] Fremdkapitalnahe Mezzanine-Instrumente werden in Deutschland in Form von nachrangigem Darlehen, partiarischem Darlehen, Verkäuferdarlehen oder als typisch stille Beteiligung begeben.[29] Zu dem eigenkapitalnahen Mezzanine-Kapital zählen insbesondere Genussscheine und atypisch stille Beteiligungen.[30] Die Genussscheine finden aufgrund ihrer rechtlichen Komplexität bei der Mittelstandsfinanzierung kaum Anwendung und werden daher nicht weiter behandelt.[31] Neben den „reinen“ Erscheinungsformen von Mezzanine-Kapital existieren zudem noch Zwischenformen (sog. hybride Finanzierungsmittel), wie die Wandel- und Optionsanleihen[32], die jedoch nur eingeschränkt Verwendung in der Mittelstandsfinanzierung finden bzw. den mittelständischen Unternehmen gar nicht zur Verfügung stehen.[33] Da die Finanzierungsformen fließend ineinander übergehen, hängt die Frage, ob der Kapitalgeber noch Gläubiger oder schon Anteilseigner ist, von der konkreten Vertragsausgestaltung ab.[34] Einen Überblick über die Instrumente des Mezzanine-Kapitals zeigt Anlage 3.

2.5. Vergütung und Equity-Kicker

Mezzanine-Finanzierungen lassen sich in folgende Vergütungselemente strukturieren:[35]

- laufende Verzinsung (Basiszins und Marge),
- auflaufende, endfällige Verzinsung,
- Kicker am Laufzeitende.

Die laufende bzw. die endfällige Verzinsung gehört zu der erfolgsunabhängigen Komponente. Die auflaufende Verzinsung wird oftmals ergänzend vereinbart und erst am Ende der Laufzeit als Einmalzahlung fällig. Sowohl eine günstige laufende, als auch eine endfällige Verzinsung tragen zu einer Schonung der Liquidität des Kapitalnehmers bei. Zum Ausgleich der niedrigen Verzinsung erhält der Mezzanine-Kapitalgeber in den meisten Fällen am Laufzeitende einen Kicker als dritte Vergütungskomponente, um eine risikoadäquate Rendite zu erzielen (vgl. Anlage 4).[36] Unter dem Kicker versteht man eine erfolgsabhängige Komponente, die in unterschiedlichen Formen auftreten kann und je nach den Vorstellungen und Wünschen beider Vertragspartner ausgestaltet wird.[37] Üblicherweise tritt er in folgenden Varianten auf, wobei jede einzelne Bezeichnung wiederum ein Sammelbegriff darstellt und unterschiedliche rechtliche Gestaltungen möglich sind:[38]

- Equity-Kicker,
- Non-Equity-Kicker,
- Virtueller Equity-Kicker.

Über den Equity-Kicker wird dem Investor ein Wandlungs- oder Optionsrecht eingeräumt. „Im Falle einer Ausgestaltung als Wandlungsrecht hat der Mezzanine-Kapitalgeber bei Eintreten bestimmter vertraglich vereinbarter Ereignisse (Börsengang, Verkauf der Mehrheit des Unternehmens an einen strategischen Investor etc.) die Möglichkeit, das Mezzanine- in Eigenkapital umzuwandeln und dadurch an einer möglichen Wertsteigerung des Unternehmens zu partizipieren.“[39] Durch die Wandlung wird der Rückzahlungsanspruch des Mezzanine-Kapitals aufgehoben.[40] Wurde der Equity-Kicker in Form einer Option vereinbart, hat der Gläubiger neben dem Anspruch auf Rückzahlung des Mezzanine-Kapitals das Recht, bei Eintreten definierter Ereignisse bzw. nach Laufzeitende Eigenkapital zu zuvor vertraglich vereinbarten Konditionen und unter günstigen Bedingungen zu erwerben.[41] Bei dem Non-Equity-Kicker handelt es sich um eine einmalige von der Unternehmensentwicklung unabhängige Sonderverzinsung, die vorher fest vereinbart wird, während bei einem virtuellen Equity-Kicker die einmalige Sonderzahlung von der Entwicklung des Unternehmenswerts abhängig ist.[42] In der Mittelstandsfinanzierung kommen die Kicker nicht nur bei stillen Beteiligungen, sondern bei jeglichen anderen Mezzanine-Instrumenten vor und treten bei Rechtsformen wie der GmbH, der KG oder der AG auf.[43]

2.6. Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG

Die Regelungen des § 8a KStG zur sog. „Gesellschafter-Fremdfinanzierung“ waren in den vergangenen Jahren regelmäßigen Änderungen unterworfen, die auch steuerliche Auswirkungen auf Mezzanine-Finanzierungsformen hatten.[44] Nach § 8a KStG sind unter bestimmten Voraussetzungen Vergütungen für Fremdkapital, welches einer Kapitalgesellschaft langfristig überlassen wird, als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen. Eine solche Qualifikation führt dazu, dass in Höhe der Vergütung für die Kapitalüberlassung die Steuerbilanzen nachträglich korrigiert werden müssen und folglich eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage zur Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer stattfindet.[45] In der Vergangenheit fand die Regelung des §8a KStG nur auf ausländische Anteilseigner Anwendung. Da der EuGH dies als diskriminierend empfunden hat, wurde die Vorschrift nun auch auf inländische Sachverhalte ausgedehnt.[46] Unter folgenden Voraussetzungen werden die Vergütungen nicht als Betriebsausgaben anerkannt, sondern in verdeckte Gewinnausschüttungen umqualifiziert:[47]

Wenn die Vergütungen insgesamt mehr als 250.000 Euro betragen und wenn

- die vereinbarten Vergütungen erfolgs- oder umsatzabhängig sind (§ 8a Abs. 1 Nr. 1 KStG) oder
- das Fremdkapital des Gesellschafters zu einem Zeitpunkt im Wirtschaftsjahr das Eineinhalbfache seines anteiligen Eigenkapitals übersteigt (sog. safe haven), es sei denn, die Kapitalgesellschaft hätte die betroffenen Finanzmittel unter sonst gleichen Umständen bei einem fremden Dritten erhalten können (§ 8a Abs. 1 Nr. 2 S. 1 KStG).

§ 8a Abs. 1 Nr. 1 KStG wird in der Literatur regelmäßig als Auffangvorschrift bezeichnet, da damit sämtliche Vergütungen abgedeckt werden, was gerade für die Mezzanine-Finanzierung mit ihrer erfolgsabhängigen Vergütung von großem Nachteil ist.[48] Je nach Ausgestaltung der Mezzanine-Finanzierung kann § 8a KStG von Bedeutung sein.[49] Die Mehrbelastung der Gesellschaft durch die verdeckte Gewinnausschüttung wird durch eine Entlastung beim inländischen Gesellschafter kompensiert.[50] Da das ausländische Recht derartiges nicht vorsieht, ist diese Vorschrift somit nur eine formale Gleichstellung von Inländern und EU-Ausländern und wird wohl in der Zukunft auch keinen Bestand haben.[51] Da der Themenbereich sehr umfangreich ist, wird bei der steuerlichen Behandlung von Mezzanine-Finanzierungen nicht weiter darauf eingegangen.

3. Unternehmensfinanzierung in Deutschland

3.1. Der deutsche Mittelstand und Basel II

In Deutschland befindet sich der Mittelstand in einem tief greifenden Wandel.[52] Nicht nur Globalisierung, beschleunigter Strukturwandel und intensiver internationaler Wettbewerbsdruck haben neue Rahmenbedingungen entstehen lassen, vor allem auch die Unternehmensfinanzierung stellt den Mittelstand auf eine harte Bewährungsprobe.[53] Durch die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) wird sich die Kreditvergabenregelung ab Ende 2006 im Vergleich zur Vergangenheit deutlich verändern.[54] Höhere Risiken sind mit höherem Eigenkapital zu unterlegen und verteuern somit die Kreditaufnahme.[55] Zudem setzen die Banken zur Bonitätsbeurteilung zunehmend moderne Ratingverfahren ein, die sich stark an bilanzanalytischen Kennzahlen orientieren.[56] Eine niedrige Eigenkapitalquote wirkt sich hierbei negativ auf das Ratingergebnis aus.[57] Schon jetzt wirft Basel II seine Schatten voraus, so lösen beispielsweise risikodiversifizierte Zinssätze die bislang einheitlichen Bankmargen ab, was die Kreditaufnahme für den Mittelstand verteuert.[58] Die Banken trennen sich bereits von Unternehmen mit schwacher Bonität und hohem Ausfallrisiko.[59] Demzufolge ist es gerade für die Mittelständler elementar wichtig ein gutes Rating zu erhalten.[60] Um überhaupt eine möglichst kostengünstige Finanzierung zu bekommen, ist somit eine hohe Eigenkapitalquote notwendig.[61] Obwohl sich laut der KfW-Bankengruppe die Eigenkapitalsituation im Mittelstand in den vergangenen Jahren leicht verbessert hat, befindet sich diese immer noch auf einem unzureichenden Niveau.[62]

3.2. Aktuelles Finanzierungsumfeld für mittelständische Unternehmen

„Begrenzte Betriebsgrößen und der damit einhergehende zumeist relativ niedrige Kapitalbedarf haben zur Folge, dass dem Mittelstand nur ein eingeschränktes Spektrum an Alternativen zum Bankkredit zur Verfügung steht.“[63] So scheidet speziell der Kapitalmarkt als Finanzierungsquelle für die meisten Mittelständler aus, da die Mindestanforderungen von mittelständischen Unternehmen zumeist nicht oder nur zu prohibitiv hohen Kosten zu erfüllen sind.[64] Auch der Außenfinanzierung durch „Private Equity“ sind Grenzen gesetzt, da die Beteiligungsvoraussetzungen oftmals nicht erfüllt sind.[65] Aus diesem Grund ist es schwierig einen Kapitalgeber zu finden. Zudem muss bei der Steigerung der Eigenkapitalquote durch einen zusätzlichen Gesellschafter eine Verwässerung der Besitzverhältnisse befürchtet werden, was von den Unternehmen oftmals nicht erwünscht ist.[66] Eine direkte Beteiligung und die damit verbundenen Mitbestimmungsrechte des Gläubigers am eigenen Unternehmen werden häufig als störender Eingriff in die unternehmerische Handlungsfreiheit gesehen.[67] Daher sehen viele mittelständische Unternehmen von „fremdem“ Eigenkapital ab.[68]

Eine weitere Finanzierungsquelle stellt die Innenfinanzierung dar. Neben der Kreditfinanzierung gehört sie zu den zwei bedeutendsten Finanzierungsformen der mittelständischen Unternehmen. Nicht nur die Thesaurierung von selbst erwirtschafteten Gewinnen sondern auch Rückstellungsbildungen sind gängige Formen der internen Finanzierung. Abgesehen davon, dass die einbehaltenen Gewinne oftmals zu niedrig sind, erschweren auch größenbedingte Restriktionen die Innenfinanzierung. So können z.B. Pensionsrückstellungen angesichts der Beschäftigtenzahlen nur selten als sinnvolles Finanzierungsinstrument angesehen werden.[69] Es besteht somit die Forderung nach alternativen und flexiblen Finanzierungsformen, die das notwendige Kapital zur Umsetzung betrieblicher Vorhaben zur Verfügung stellen und den individuellen Anforderungen eines mittelständischen Unternehmens genügen können.[70] In diesen Fällen gewinnt die Mezzanine-Finanzierung an Bedeutung, da sie ein wirksames Mittel sowohl zur Erhöhung der Eigenkapitalquote als auch zur Verbesserung der Bonität bzw. des Ratings darstellt, ohne dass damit eine bei mittelständischen (und insbesondere bei familiengeführten) Unternehmen häufig unerwünschte Verwässerung der Kapital- und Stimmrechtsverhältnisse einhergeht.[71] Des Weiteren zielt das Mezzanine-Kapital als hybrides Finanzierungsinstrument auf die Beseitigung auftretender Finanzierungslücken ab (vgl. Anlage 5).[72] Einen kurzen Überblick über die aktuelle Herkunft der Mittel zu angestrebten Eigenkapitalerhöhungen zeigt Anlage 6.

4. Nachrangdarlehen

4.1. Allgemein

Das Nachrangdarlehen, auch „subordinated debt“ oder „junior debt“ genannt, ist die mezzanine Finanzierungsform, welche der klassischen Fremdkapitalfinanzierung am ähnlichsten ist, da der Kapitalgeber nach rechtlichen Aspekten eher die Stellung eines externen Gläubigers annimmt.[73] Der Unterschied zum normalen Darlehen („senior debt“) besteht in der zusätzlichen Vereinbarung eines Rangrücktritts.[74] Eine Rangrücktrittserklärung kann in unterschiedlichem Ausmaße vereinbart werden. Neben der einfachen und der harten Rangrücktrittsvereinbarung gibt es auch die qualifizierte Rangrücktrittsabrede.[75] In der Regel bewirkt diese, dass der Kapitalgeber mit seinen Forderungen aus dem Darlehen bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens im Rang hinter die Forderungen anderer Gläubiger zurücktritt.[76] Dies gilt auch für den Fall einer Liquidation.[77] In dieser Rangrücktrittserklärung zeigt sich die eigenkapitalähnliche Ausgestaltung und damit der mezzanine Charakter.[78] Die Nachrangigkeitsvereinbarung bindet somit das hingegebene Kapital an das Unternehmensvermögen und kann dabei helfen, eine drohende Überschuldung zu verhindern.[79] Des Weiteren verbessert sich durch die Umqualifizierung zum wirtschaftlichen Eigenkapital die Eigenkapitalquote, woraus sich positive Effekt im Ratingprozess von Banken und Ratingagenturen ergeben.[80] Dies führt zu einer Verbesserung der Finanzierungsstruktur und der Kreditkonditionen.[81] Ein weiteres Merkmal des Nachrangdarlehens ist, dass es in der Regel unbesichert ist.[82] Dies bedeutet, dass im Gegensatz zu einer banküblichen Finanzierung dem Nachrangdarlehensgeber keine weiteren Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden müssen.[83] Dennoch fordern die Kapitalgeber detaillierte, zeitnahe Informationen über den geschäftlichen Verlauf und der Kapitalnehmer bleibt von einer offenen Informationspolitik nicht verschont.[84] Das höhere Risiko, welches sich durch das unbesicherte Darlehen für den Kapitalgeber ergibt, wird außerdem mit einer höheren Verzinsung[85] (sog. Risikoaufschlag mangels gesonderter Besicherung[86] ) als bei herkömmlichen Bankkrediten mit gleicher Laufzeit vergütet.[87] Die Vergütung besteht üblicherweise aus einer fixen Nominalverzinsung, was dem Darlehensgeber eine Mindestverzinsung garantiert sowie einer gewinnabhängigen Erfolgskomponente (vgl. hierzu Punkt 2.5. bzw. Anlage 4), wobei letztere nur bei ausreichendem Ergebnis zu zahlen ist und auch nach oben begrenzt werden kann.[88] „Um Liquiditätsengpässe beim Darlehensnehmer zu Beginn der Finanzierungsphase zu vermeiden, sind sicherlich auch vertragliche Gestaltungen mit zinsfreien Phasen und dementsprechend endfälliger aufgelaufener Verzinsung (neben der erfolgsabhängigen Komponente) denkbar und sinnvoll.“[89] Der gewinnabhängige Kicker hat hierbei keinen Einfluss auf den Fremdkapitalcharakter des Darlehens.[90] Für den Kapitalgeber ist eine Verlustbeteiligung ausgeschlossen.[91]

[...]


[1] Vgl. Institut für Mittelstandsforschung Bonn (Schlüsselzahlen 2006), S. 1.

[2] Vgl. Institut für Mittelstandsforschung Bonn (Schlüsselzahlen 2006), S. 1.

[3] Vgl. Weber, Thomas (Mezzanine 2005), S. 13.

[4] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (Diagnose Mittelstand 2006), S. 4; Werner, Horst S. (Eigenkapitalquote 2004), S. 11.

[5] Werner, Horst S. (Eigenkapitalquote 2004), S. 9.

[6] Vgl. Raupach, Gerrit (Kapital 2004), S. 19; Werner, Horst S. (Eigenkapitalquote 2004), S. 9.

[7] Vgl. leopold, Kirsten; Reichling, Christian (Finanzierungsformen 2004), S. 1361.

[8] Vgl. leopold, Kirsten; Reichling,Christian (Finanzierungsformen 2004), S. 1361.

[9] Olfert, Karl; Rahn, Horst-Joachim (Betriebswirtschaftslehre 2004), Rdnr. 256.

[10] Vgl. o.V. (Lexikon 2000), S. 213-214; Schneck, Ottmar (Betriebswirtschaft 2005), S. 286.

[11] Schneck, Ottmar (Betriebswirtschaft 2005), S. 286.

[12] Vgl. Olfert, Karl; Rahn, Horst-Joachim (Betriebswirtschaftslehre 2004), Rdnr. 257.

[13] Vgl. Schneck, Ottmar (Betriebswirtschaft 2005), S. 286.

[14] Vgl. zu diesem Absatz o.V. (Lexikon 2000), S. 271; Schneck, Ottmar (Betriebswirtschaft 2005), S. 358; Birker, Klaus u.a. (Fremdkapital 2005), S. 134; Olfert, Karl; Rahn, Horst-Joachim (Betriebswirtschaftslehre 2004), Rdnr. 350; Weber, Thomas (Mezzanine 2005), S. 32.

[15] Küting, Karlheinz; Dürr, Ulrike (Rechnungslegung 2005), S. 1531.

[16] Vgl. Nelles, Michael; Klusemann, Markus (Finanzierungsalternative 2003), S. 6.

[17] Vgl. Häger, Michael; Elkemann-Reusch, Manfred (Finanzierungsinstrumente 2004), Rdnr. 5.

[18] Vgl. Föcking, Michael (Ausstattungsmerkmale 2006), S. 23; Rudolph, Bernd (Analyse 2004), S. 14.

[19] Vgl. Golland, Frank u.a. (Mezzanine-Kapital 2005), S. 2.

[20] Vgl. Sultana, Ahmad; Willeke, Clemens (Bilanzierung 2006), S. 220.

[21] Vgl. Plankensteiner, Dirk; Rehbock, Tobias (Bedeutung 2005), S. 790.

[22] Vgl. Nelles, Michael; Klusemann, Markus (Finanzierungsalternative 2003), S. 6-7.

[23] Zeitraumangaben variieren in der Literatur zwischen drei bis sechs und zehn Jahren.

[24] Gilt nicht für die atypisch stille Beteiligung.

[25] Vgl. Dörscher, Martin; Hinz, Holger (Finanzierungsinstrument 2003), S. 606-607; Bock, Volker (Aspekte 2005), S. 1067.

[26] Vgl. Weber, Thomas (Mezzanine 2005), S. 30; Golland, Frank u.a. (Mezzanine-Kapital 2005), S. 2; Nelles, Michael; Klusemann, Markus (Finanzierungsalternative 2003), S. 7.

[27] Vgl. Plankensteiner, Dirk; Rehbock, Tobias (Bedeutung 2005), S. 790.

[28] Vgl. Volk, Gerrit (Finanzierungsmöglichkeit 2003), S. 1226.

[29] Vgl. Häger, Michael; Elkemann-Reusch, Manfred (Finanzierungsinstrumente 2004), Rdnr. 10; Golland, Frank (Equity 2000), S. 35; Rudolph, Bernd (Analyse 2004), S. 15.

[30] Vgl. Häger Michael; Elkemann-Reusch, Manfred (Finanzierungsinstrumente 2004), Rdnr. 30; Rudolph, Bernd (Analyse 2004), S. 15.

[31] Vgl. Everling, Oliver; Trieu, My Linh (Stellenwert 2006), S. 90; Finsterer, Hans; Gulder, Marcus (Mezzanine-Mittel 2001), S. 11.

[32] Anleiheemissionen am Eurokapitalmarkt erfordern ein Finanzierungvolumen von mindestens 100 Millionen Euro, vgl. Plankensteiner, Dirk; Rehbock, Tobias (Bedeutung 2005), S. 792.

[33] Vgl. Häger, Michael; Elkemann-Reusch, Manfred (Finanzierungsinstrumente 2004), Rdnr. 22; Nelles, Michael; Klusemann, Markus (Finanzierungsalternative 2003), S. 8; Plankensteiner, Dirk; Rehbock, Tobias (Bedeutung 2005), S. 792.

[34] Vgl. Volk, Gerrit (Finanzierungsmöglichkeit 2003), S. 1226.

[35] Vgl. Fragos, Nicolaos (Investmentfonds 2006), S. 65; Golland, Frank u.a. (Mezzanine-Kapital 2005), S. 3.

[36] Vgl. zu diesem Absatz Gehlhaar, Lars; Golland, Frank; Westermann, Dietmar (Mezzanine-Fonds 2004), S. 336-367; Bock, Volker (Aspekte 2005), S. 1067; Golland, Frank u.a. (Mezzanine-Kapital 2005), S. 3.

[37] Vgl. Weber, Thomas (Mezzanine 2005), S. 35; Golland, Frank u.a. (Mezzanine-Kapital 2005), S. 3.

[38] Vgl. Nelles, Michael; Klusemann, Markus (Finanzierungsalternative 2003), S. 7; Häger, Michael; Elkemann-Reusch, Manfred (Finanzierungsinstrumente 2004), Rdnr. 104.

[39] Tanski, Frank (Mittelstandsinstrument 2002), S. 503.

[40] Vgl. Weber, Thomas (Mezzanine 2005), S. 35.

[41] Vgl. Tanski, Frank (Mittelstandsinstrument 2002), S. 503; Fragos, Nicolaos (Investmentfonds 2006), S.65.

[42] Vgl. Everling, Oliver; Trieu, My Linh (Stellenwert 2006), S. 92; Nelles, Michael; Klusemann, Markus (Finanzierungsalternative 2003), S. 7.

[43] Vgl. Weber, Thomas (Mezzanine 2005), S. 35; Häger, Michael; Elkemann-Reusch, Manfred (Finanzierungsinstrumente 2004), Rdnr. 104.

[44] Vgl. Kulzer, Thomas; Schmidt, Michael (Gesellschafter-Fremdfinanzierung 2006), S. 111.

[45] Vgl. Werner, Horst S. (Eigenkapitalquote 2004), S. 99-100; Weber, Thomas (Mezzanine 2005), S. 51.

[46] Vgl. Europäischer Gerichtshof (Urteil vom 12.12.2002), S. 2690; Weber, Thomas (Mezzanine 2005), S. 50; Kulzer, Thomas; Schmidt, Michael (Gesellschafter-Fremdfinanzierung 2006), S. 111.

[47] Vgl. Kußmaul, Heinz (Steuerlehre 2006), S. 332.

[48] Vgl. Weber, Thomas (Mezzanine 2005), S. 51.

[49] Beispiele hierzu vgl. Bundesministerium für Finanzen (Schreiben vom 15.07.2004), S. 593-603.

[50] Vgl. Weber, Thomas (Mezzanine 2005), S. 51.

[51] Vgl. Groh, Manfred (Gesellschafterfremdfinanzierung 2005), S. 634.

[52] Vgl. Plankensteiner, Dirk; Rehbock, Tobias (Bedeutung 2005), S. 790.

[53] Vgl. Weber, Thomas (Mezzanine 2005), S. 13.

[54] Vgl. Volk, Gerrit (Finanzierungsmöglichkeit 2003), S. 1224; Kamp, Andreas; Solmecke, Hendrik (Eigenkapitalsubstitut 2005), S. 618.

[55] Vgl. Bundesverband deutscher Industrie e.V. (Jahresbericht 2005), S. 15.

[56] Vgl. KfW-Bankengruppe (WirtschaftsObserver 2005), S. 2.

[57] Vgl. KfW-Bankengruppe (WirtschaftsObserver 2005), S. 2.

[58] Vgl. Bundesverband deutscher Industrie e.V. (Jahresbericht 2005), S. 15.

[59] Vgl. Nelles, Michael; Klusemann, Markus (Finanzierungsalternative 2003), S. 5.

[60] Vgl. Kamp, Andreas; Solmecke, Hendrik (Eigenkapitalsubstitut 2005), S. 618.

[61] Vgl. Volk, Gerrit (Finanzierungsmöglichkeit 2003), S. 1224; Kamp, Andreas; Solmecke, Hendrik (Eigenkapitalsubstitut 2005), S. 618.

[62] Vgl. Engel, Dirk u.a. (Mittelstandsfinanzierung 2006), S. 170.

[63] Engel, Dirk u.a. (Mittelstandsfinanzierung 2006), S. 143.

[64] Vgl. Engel, Dirk u.a. (Mittelstandsfinanzierung 2006), S. 143; Volk, Gerrit (Finanzierungsmöglichkeit 2003), S. 1224; Hoffelner, Matthias; Golz, Ralph T. (Mittelstand 2002), S. 19.

[65] Vgl. Hoffelner, Matthias; Golz, Ralph T. (Mittelstand 2002), S. 19; Häger, Michael; Elkemann-Reusch, Manfred (Finanzierungsinstrumente 2004), Rdnr. 1.

[66] Vgl. Häger, Michael; Elkemann-Reusch, Manfred (Finanzierungsinstrumente 2004), Rdnr. 1; Kamp, Andreas; Solmecke, Hendrik (Eigenkapitalsubstitut 2005), S. 618.

[67] Vgl. Tanski, Frank (Mittelstandsinstrument 2002), S. 502.

[68] Vgl. Kamp, Andreas; Solmecke, Hendrik (Eigenkapitalsubstitut 2005), S. 618.

[69] Vgl. zu diesem Absatz Engel, Dirk u.a. (Mittelstandsfinanzierung 2006), S. 140-144.

[70] Vgl. Hoffelner, Matthias; Golz, Ralph T. (Mittelstand 2002), S. 19.

[71] Vgl. Tanski, Frank (Mittelstandsinstrument 2002), S. 504.

[72] Vgl. Golland, Frank u.a. (Mezzanine-Kapital 2005), S. 6.

[73] Vgl. Nelles, Michael; Klusemann, Markus (Finanzierungsalternative 2003), S. 7; Wagner, Florian; Lehmann, Markus (Nachrangdarlehen 2006), S. 245-246.

[74] Vgl. o.V. (Mezzanine-Finanzierung 2005), S. 808; Beintmann, Ulrike (Investitionen 2004), S. 585.

[75] Vgl. hierzu Janssen, Bernhard (Rangrücktritt 2005), S. 1895-1896.

[76] Vgl. Weber, Thomas (Mezzanine 2005), S. 40.

[77] Vgl. Häger, Michael; Elkemann-Reusch, Manfred (Finanzierungsinstrumente 2004), Rdnr. 510.

[78] Vgl. Häger, Michael; Elkemann-Reusch, Manfred (Finanzierungsinstrumente 2004), Rdnr. 510.

[79] Vgl. Wagner, Florian; Lehmann, Markus (Nachrangdarlehen 2006), S. 257.

[80] Vgl. leopold, Kirsten; Reichling, Christian (Finanzierungsformen 2004), S. 1362.

[81] Vgl. Everling, Oliver; Trieu, My Linh (Stellenwert 2006), S. 91; Nelles, Michael; Klusemann, Markus (Finanzierungsalternative 2003), S. 7.

[82] Vgl. Wagner, Florian; Lehmann, Markus (Nachrangdarlehen 2006), S. 246.

[83] Vgl. Golland, Frank u.a. (Mezzanine-Kapital 2005), S. 19.

[84] Vgl. leopold, Kirsten; Reichling, Christian (Finanzierungsformen 2004), S. 1362.

[85] In Höhe des 1,5 bis 2-fachen der Verzinsung herkömmlicher Bankkredite, vgl. Tanski, Frank (Mittelstandsinstrument 2002), S. 504.

[86] Vgl. Wagner, Florian; Lehmann, Markus (Nachrangdarlehen 2006), S. 257.

[87] Vgl. Tanski, Frank (Mittelstandsinstrument 2002), S. 504.

[88] Vgl. Nelles, Michael; Klusemann, Markus (Finanzierungsalternative 2003), S. 7; Häger, Michael; Elkemann-Reusch, Manfred (Finanzierungsinstrumente 2004), Rdnr. 490.

[89] Wagner, Florian; Lehmann, Markus (Nachrangdarlehen 2006), S. 257.

[90] Vgl. Forster, Karl-Heinz u.a. (§ 246 HGB 1998), Rdnr. 158 zu § 246 HGB.

[91] Vgl. leopold, Kirsten; Reichling, Christian (Finanzierungsformen 2004), S. 1362.

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Detalles

Título
Die begriffliche Einordnung des Mezzanine-Kapitals im Rahmen der Mittelstandsfinanzierung sowie seine handels- und steuerrechtlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss
Universidad
Saarland University
Calificación
1,7
Autor
Año
2006
Páginas
38
No. de catálogo
V79784
ISBN (Ebook)
9783638785686
Tamaño de fichero
562 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Einordnung, Mezzanine-Kapitals, Rahmen, Mittelstandsfinanzierung, Auswirkungen, Jahresabschluss
Citar trabajo
Martina Richter (Autor), 2006, Die begriffliche Einordnung des Mezzanine-Kapitals im Rahmen der Mittelstandsfinanzierung sowie seine handels- und steuerrechtlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79784

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