Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung durch die wirtschaftlichen Veränderungen
1.2 Vorgehensweise
2 Grundlagen
2.1 Mittelstand
2.2 Allgemeine Finanzierungsarten
3 Mezzanine-Finanzierungsformen
3.1 Nachrangdarlehen
3.2 Stille Gesellschaft
3.2.1 Typische stille Gesellschaft
3.2.2 Atypische stille Gesellschaft
3.3 Partiarisches Darlehen
3.4 Verkäuferdarlehen
3.5 Genussrechte
3.6 Wandelanleihen
3.7 Optionsanleihen
3.8 Hochzinsanleihen
4 Mezzanine-Kapitalbeschaffung in der Praxis
4.1 Anforderungen an Mezzanine-Kapitalnehmer
4.2 Ablauf eines Mezzanine-Kapitalvertragsabschlusses
4.3 Anbieter von Mezzanine-Kapital
5 Bewertung von Mezzanine-Kapital für den Mittelstand
5.1 Gegenüberstellung der Finanzierungsformen
5.2 Vorteile
5.3 Nachteile
6 Fazit
Literaturverzeichnis
Internetquellen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Mittelstandsdefinition
Abbildung 2: Mezzanine versus Fremd– und Eigenkapital
Abbildung 3: Equity Mezzanine-Kapital versus Debt Mezzanine-Kapital
Abbildung 4: Privat platzierte versus kapitalmarktfähige Instrumente
Abbildung 5: Investitionsprozess von Mezzanine-Kapital
Abbildung 6: Anbieter von Mezzanine-Kapital
Abbildung 7: Merkmale von Mezzanine-Kapital im Vergleich zu Eigen- und Fremdkapital
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Problemstellung durch die wirtschaftlichen Veränderungen
Aufgrund der zunehmenden Globalisierung treten immer neue Unternehmen in den Markt ein, sodass ein großer Kapitalbedarf entsteht. Da die Kunden heutzutage besser informiert und anspruchsvoller geworden sind, ist es erforderlich geworden sich als Unternehmen von der großen Masse der Wettbewerber abzuheben und ein stärkeres Alleinstellungsmerkmal aufzubauen[1]. Dies kann beispielsweise durch eine Kostenführerschaft[2] erreicht werden, was unter anderem hauptsächlich mit geringen Kapitalkosten realisiert werden kann und die Wichtigkeit der Kapitalherkunft bzw. der Kapitalstruktur deutlich macht.
Die Kapitalstruktur nimmt auch großen Einfluss auf die Überlebensfähigkeit eines Unternehmens. „Eine breite, haftende Basis ist nicht nur wichtigster Risikopuffer für das Unternehmen selbst, sondern bei der Bonitätsprüfung und der Inanspruchnahme von Finanzierungsinstrumenten ein wichtiger Indikator für die Unternehmenssolvenz.“[3] So konnte in der Vergangenheit immer wieder beobachtet werden, dass Unternehmen mit einer sehr geringen Eigenkapitalquote mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine finanzielle Krise geraten. Das zu knapp bemessene Eigenkapital ist mit der häufigste Grund für eine Unternehmensinsolvenz, welche das Unternehmensimage dazu noch erheblich negativ beeinflusst, sodass die Sanierungsmöglichkeiten abnehmen. Daher ist es nötig durch eine gesunde Finanzstruktur einer solchen Krise vorzubeugen.
Neben den klassischen Formen von Eigen- und Fremdkapital wurden zahlreiche neue Mischformen von Kapitalfinanzierungen am Markt etabliert und von den Kapitalnehmern dankend angenommen, da durch die geringe Eigenkapitalausstattung insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen durch die restriktive Kreditvergabe der Banken leicht in die Insolvenz geführt werden können. Basel II[4] und die damit verschärften Richtlinien für eine Kreditvergabe machen es dem Mittelstand zunehmend schwerer das benötigte Kapital zu akquirieren, wodurch die Kapitalmischformen immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Diese hybriden Finanzierungsformen lassen sich durch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten bilanziell oft nicht ohne weiteres in die Kategorie Eigen- oder Fremdkapital einordnen, da die gesetzestypischen Merkmale meist keine Anwendung auf speziell diese verwendete Gestaltungsform finden. So muss die korrekte bilanzielle Einordnung individuell abgestimmt werden. Da die bilanzielle Behandlung bei den unterschiedlichen Rechnungslegungssystemen unterschiedlich zu erfolgen hat, ist im Vorfeld zu klären, welche Auswirkungen diese Kapitalmischform auf die jeweilige Bilanz hat. Teilweise müssen zusammengesetzte Finanzinstrumente nach Eigenkapital und Fremdkapital hin auf gespalten werden. Auch existieren steuerrechtliche Unterschiede. So stellt sich die Frage, in welchem Umfang kleine oder auch mittelständische Unternehmen Eigen-, Fremd- und Hybridkapital nutzen sollten, um eine optimale Kapitalstruktur zu erzielen.
1.2 Vorgehensweise
Im folgenden wird der Begriff des Mittelstandes erläutert. Auch werden die Grundlagen der Finanzierung in Form von Eigen- und Fremdkapital kurz beschrieben. Darauf aufbauend wird auf die Eigenschaft von Hybridkapital bzw. Mezzanine-Kapital, sowie auf die verschiedenen Arten und Möglichkeiten von Mezzanine-Kapital, einschließlich der Bilanzierung auf Basis des HGBs, eingegangen. Anschließend werden die Anforderungen an Mezzanine-Kapitalnehmer beleuchtet, sowie der Ablauf eines Mezzanine-Vertragsabschluss. Darüber hinaus werden ausgewählte Anbieter von Mezzanine-Kapital aufgelistet. Abschließend werden die Vor- und Nachteile des Mezzanine-Kapitals aufgezeigt, sowie das Fazit gezogen.
2 Grundlagen
2.1 Mittelstand
Der Mittelstand wird durch zwei Kriterien definiert. Das erste Kriterium ist die quantitative Definition. Es werden unterschiedliche Grenzen, wie die Zahl der Beschäftigten und der Umsatz, gesetzt (vgl. Abbildung 1). Wenn diese Größenschwellen von einem Unternehmen nicht überschritten werden, wird das Unternehmen in den meisten Fällen dem Mittelstand zugeordnet.[5]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Mittelstandsdefinition
Quelle: IfM Bonn (2006)
Die qualitative Definition, das zweite Kriterium der Mittelstandsdefinition, zielt auf die Eigentümer- und Haftungsstruktur ab. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn eine sehr starke Bindung zwischen den Eigentümern und der Geschäftsleitung besteht. Dies ist in Familienunternehmen meist der Fall, wo die Eigentümer die Strategie und unternehmensrelevanten Entscheidungen deutlich beeinflussen können. Ein mittelständisches Unternehmen kann nach dieser Definition nicht Teil eines Konzerns sein. Es muss also weitgehende Konzernunabhängigkeit vorhanden sein.[6]
Eine klare Abgrenzung der Unternehmen durch diese beiden Kriterien ist nicht immer möglich. So werden auch Unternehmen, die sich mehrheitlich im Besitz eines Großunternehmens befinden, aber noch mittelständische Strukturen durch Mitarbeiter- und Umsatzzahlen aufweisen, noch zum Mittelstand gezählt. Auch Unternehmen die mehr als 50 Millionen € Umsatz oder mehr als 500 Beschäftigte haben, können durch ihr Wesen und Verhalten dem Mittelstand zugerechnet werden. Letztendlich können keine fixen, sondern nur fließende Grenzen zwischen dem Mittelstand und Großunternehmen definiert werden, wobei der qualitativen Definition eine größere Bedeutung beigemessen werden kann, was dem Betrachter einen Entscheidungsspielraum einräumt.[7]
2.2 Allgemeine Finanzierungsarten
Ziel ist es, dass Unternehmen in finanziellem Gleichgewicht zu halten, sodass die Liquidität jederzeit gesichert ist, eine befriedigende Rentabilität erzielt und eine ausreichende Sicherheit aller Kapitalgeber im Auge behalten wird. Diese genannten Kriterien stehen teilweise im Widerspruch zueinander, da hochrentable Geschäfte meist auch höhere Risiken aufweisen. Es gilt vor diesem Hintergrund eine optimale individuelle Finanzstruktur zu finden.[8]
Grundsätzlich wird auf der Passivseite der Bilanz in Eigen- und Fremdkapital unterschieden, wobei hier von oben nach der Fristigkeit des Kapitals sortiert wird.
Das Eigenkapital „stärkt die Sicherheit des Unternehmens, indem es den entscheidenden Puffer zwischen Überlebensfähigkeit und Untergang des Unternehmens bildet; es stärkt damit vor allem die Kreditwürdigkeit, denn ein Unternehmen kann prinzipiell so lange überleben, wie etwaige Verluste … das Eigenkapital nicht übersteigen – und die Verluste damit auch auf eine Größenordnung beschränkt bleiben, … [indem] sie – außer dem Eigenkapital – noch kein vom Unternehmen aufgenommenes Fremdkapital verzehren.“[9] Das Eigenkapital dient so als Haftungskapital, sodass in Falle der Insolvenz oder bei erzielten Verlusten zuerst das Eigenkapital gemindert wird, um die Gläubiger zu befriedigen[10]. „Mit der Haftungsfunktion des Eigenkapitals grundsätzlich nicht zu vereinbaren sind Festansprüche der Kapitalgeber auf Verzinsung oder Rückzahlung der überlassenen Mittel. Denn diese stellen eine latente Bedrohung für die den Gläubigern zur Verfügung stehenden Haftungsmasse dar, da sie auch in Verlustjahren zu Mittelabflüssen führen.“[11] Aus diesem Grunde ist das Eigenkapital besonders teuer, da der Eigenkapitalgeber sich das hohe Risiko entsprechend bezahlen lässt, etwa durch Anspruch auf eine Gewinnteilnahme[12]. Auch ist der Eigenkapitalgeber grundsätzlich zur Mitbestimmung berechtigt, wenn er im Innenverhältnis nicht Beschränkungen unterliegt. Je höher das Eigenkapital ist, desto unabhängiger ist das Unternehmen. Grundsätzlich ist das Eigenkapital zeitlich unbegrenzt verfügbar, dennoch sind kurzfristige Kündigungen der Eigenkapitalgeber möglich. Die „goldene Finanzregel“ besagt, dass langlebige Wirtschaftsgüter langfristig finanziert werden sollen und kurzlebige Wirtschaftsgüter kurzfristig finanziert werden sollen. Das heißt, dass das Anlagevermögen und das langfristig gebundene Umlaufvermögen, wie z. B. der „eiserne Bestand“, durch das Eigenkapital gedeckt sein soll, da diese Güter nicht ohne weiteres kurzfristig Veräußerbar sind und somit langfristig im Unternehmen verbleiben, ebenso wie das Eigenkapital[13].
Fremdkapital hingegen ist kein Haftungskapital, resultiert aus der klassischen Kreditaufnahme bei einer Bank und kann in kurz-, mittel- und langfristiges Kapital eingeteilt werden. Nach festgelegter Laufzeit hat eine Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals zu erfolgen[14]. Der Kapitalnehmer hat den Zinsanspruch des Kapitalgebers zu befriedigen, auch wenn das Unternehmen Verluste erzielt. Dieser Zinsaufwand ist steuerlich absetzbar. Der Kapitalgeber kann in gewissem Umfang Einfluss auf Unternehmensentscheidungen nehmen, hat aber grundsätzlich kein Mitbestimmungsrecht. Der Umfang des Fremdkapitals wird in großem Maße von den verfügbaren Sicherheiten bestimmt, da die Kreditinstitute kein unbegrenztes Risiko eingehen wollen. Der Kapitalnehmer sollte nur Umlaufvermögen, also kurzfristig veräußerbare Gegenstände, durch Fremdkapital finanzieren, oder die Liquidität des Unternehmens sichern[15].
In Deutschland ist das Eigenkapital generell im Vergleich zu ausländischen Unternehmen sehr gering[16]. Das liegt aber zum Großteil an den rechtlichen Rechnungslegungsvorschriften nach HGB, welche viele der deutschen Unternehmen anwenden, da keine stillen Reserven im Eigenkapital abgebildet werden dürfen, was die Eigenkapitalbildung auch heute noch eher bremst[17]. Diese Rechnungslegungsvorschriften schützen die Banken, da die Finanzierungsstruktur deutscher Unternehmen hauptsächlich auf Kapital von Kreditinstituten beruht, was somit die hohe Fremdkapitalquote erklärt. In den USA hingegen schützen die Rechnungslegungsvorschriften nach US-GAAP den Aktionär, da amerikanische Unternehmen grundsätzlich ihr benötigtes Kapital über Aktien akquirieren. Dies ist möglich, da viele Privatpersonen durch halten von Pensionsfonds, aufgrund fehlender gesetzlicher Rentenversicherung, ihre Altersvorsorge auf diesem Wege sichern wollen und so gehen sie als Eigenkapitalgeber ein hohes Risiko ein, um eine hohe Rendite zu erzielen.
Die Stellung des Kapitals schlägt sich in der Bilanz grundsätzlich auch in den Kosten nieder. „Je näher sich die Finanzierung auf das Eigenkapital zu bewegt, umso teurer wird sie tendenziell“[18]. Dies ist auf die Risikoposition des Kapitalgebers zurückzuführen. „Je höher das Risiko, desto größer muss auch der Ertrag sein, denn auf einem effizienten Kapitalmarkt ist der Quotient aus Chance und Risiko eins [Chance / Risiko = 1,0].“[19]
[...]
[1] Vgl. Brendel (2003), S. 15; Kürble (2006), S. 132; McKenna (2000), S. 168 ff.
[2] Eine Kostenführerschaft besteht dann, wenn ein Unternehmen in seiner Branche die geringsten Einkaufskosten oder Kapitalkosten hat und dies so durch geringe Verkaufspreise an die Kunden weiter geben kann.
[3] Walter (2005a), S. 12; Walter (2005b), S. 40.
[4] Die Baseler Eigenkapitalvereinbarung für Banken haben die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken und die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen zum Ziel. Diese Vorschriften müssen ab dem 1. Januar 2006 stufenweise bis zum Jahr 2008 in den Mitgliedsstatten der Europäischen Union umgesetzt werden (siehe auch Kapitel 2.2).
[5] Vgl. Wallau (2006), S. 12 f.; sowie IfM Bonn (2002), www.ifm-bonn.org, Stand: 09.03.2007.
[6] Vgl. Wallau (2006), S. 13 ff.
[7] Vgl. Wallau (2006), S. 15.
[8] Vgl. Leopold/ Frommann (1998), S. 10.
[9] Loepold/ Frommann (1998), S. 10.
[10] Vgl. Häger u.a. (2004), S. 22.
[11] Küting/ Kessler (1994), S. 2105.
[12] Vgl. Volk (2003), S. 1224.
[13] Vgl. Kuhmann/ Meier/ Weitnauer (2000), S. 125.
[14] Vgl. Volk (2003), S. 1225.
[15] Vgl. Kuhmann/ Meier/ Weitnauer (2000), S. 125.
[16] Vgl. Brezski (2006), S. 13; Nelles/ Klusemann (2003), S. 1; Rudolf (2005), § 1 Rn. 32; Steiner/ Schiffel (2006), S. 9; Watrin/ Lühn (2006), S. 741; Werner (2007), S. 14.
[17] Vgl. Walter (2005b), S. 40.
[18] Golland/ Hägele (2005), S. 35.
[19] Volk (2003), S. 1226.