Dieses Bändchen enthält drei meiner im GRIN-Verlag erschienen Netztexte (2007). Sie lassen sich leicht über diesen Link
http://www.grin.com/de/search?searchstring=6760&search=id_autor&page=0
erschließen. Die hier unverändert gedruckten Beiträge werden durch drei ebenfalls bisher ungedruckte praxisbezogene kurze und engagierte Netztexte zum virtuellen oder Phantomdelikt „Beleidigung“ (§ 185 StGB) ergänzt: http://de.geocities.com/earchiv21/beleidigungsfarce.htm; wobei mein „Schlußwort“ (37-47), ohne daß ich beanspruche, „revolutionär“ oder ein „Revolutionär“ zu sein, künftig durchaus auch publizistisch gut ´aufgehoben´ sein könnte in jeder Neuauflage des (inzwischen lange vergriffenen) roten „Freisprüche“-Sammelbands[ (hrgg. von H.M. Enzensberger, suhrkamp taschenbuch 111, ²1973, 483 p.) Niemand muß „Revolutionär“ noch „revolutionär“ sein/werden, um den gesamten Justizapparat im heutigen Deutschland für so höchst reformbedürftig wie nachhaltig – und systemimmanent gesehn - reformunfähig zu halten.
Bleibt in concreto zu den Texten in diesem Bändchen noch dreierlei nachzutragen: (1.) können auch die hier dokumentierten und kritisch kommentierten „unscheinbaren Oberflächenerscheinungen“, so Siegfried Kracauers kulturhistorischer Hinweis (1927), geeignet sein, den „Ort, den eine Epoche im Geschichtsprozeß einnimmt, schlagender zu bestimmen“ als die diversen zeitgeistigen „Urteile der Epoche über sich selbst“; (2.) ist das im ersten Text zum Phantomdelikt „Beleidigung“ positiv hervorgehobene Bad Kreuznacher Landgerichtsurteil auf Betreiben von Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht Koblenz inzwischen „kassiert“ worden. Beide angeklagte „Volljuristen“ wurden inzwischen nach OLG-Revision von derselben Richterperson (Vorsitzendem Landgerichter B.) bei unveränderter Sachlage „verknackt“; (3.) ist – ein weiterer derzeit unauflösbarer Widerspruch – (nicht nur meine) Justizkritik heuer grad denen leider unzugänglich, die ihrer als „professionell“ tätige Jurist(inn)en so dringlich bedürfen, weil in zwei Semestern hurtig reingezogene repetitorische Deduktionsmechaniken wohl als Voraussetzung zum Eintritt in den Staatsdienst ausreichen (mögen), gleichwohl jedes humanintellektuelle und sozialmoralische Verständnis von Gesetz, Recht und Gerechtigkeit vermissen lassen (müssen).
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- ,,BELEIDIGUNG“ – THEORETISCH
- „Beleidigung“ als justitielles Konstrukt von Verfolgerbehörden.
- Forschungsbericht mit Material/ien zum Stand der Dinge.
- BELEIDIGUNG – PRAKTISCH
- Die Oiskirchener Beleidigungsfarce: Kritik Anklageschrift; Zeugenbefragung; Schlußwort des öffentlich Angeklagten
- „BELEIDIGUNG“ UND MEHR
- Verfassungsbeschwerde gegen ein „Phantomdelikt“.
- ,,BELEIDIGUNG“ – EIN EPILOG
- Menschenrechtsbeschwerde 2006 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
- DER AUTOR UND SEINE BÜCHER.
- THE AUTHOR
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Buch analysiert das justizielle Phantomdelikt „Beleidigung“ in Deutschland und untersucht dessen weitreichende Folgen für die freie Meinungsäußerung. Es befasst sich mit den theoretischen Grundlagen des Delikts und beleuchtet die Praxis anhand eines konkreten Fallbeispiels, der sogenannten „Oiskirchener Beleidigungsfarce“.
- Die Konstruktion des Begriffs „Beleidigung“ als Instrument der Verfolgung
- Die praktische Anwendung des Delikts im Kontext der „Oiskirchener Beleidigungsfarce“
- Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch das Phantomdelikt
- Die Notwendigkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Justizapparat
- Die Rolle von Recht und Gerechtigkeit in der modernen Gesellschaft
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die theoretischen Grundlagen des Begriffs „Beleidigung“ und analysiert dessen Entstehung als justitielles Konstrukt. Es argumentiert, dass dieses Delikt in der Praxis von Verfolgerbehörden instrumentalisiert wird, um Kritik und Dissens zu unterdrücken. Im zweiten Kapitel wird die „Oiskirchener Beleidigungsfarce“ als Fallbeispiel vorgestellt. Anhand der Anklageschrift, Zeugenbefragung und dem Schlusswort des Angeklagten werden die Mechanismen des Delikt-Systems demonstriert. Das dritte Kapitel widmet sich einer Verfassungsbeschwerde gegen das „Phantomdelikt“ und beleuchtet die rechtlichen und politischen Dimensionen dieses Problems.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter des Buches sind „Beleidigung“, „Phantomdelikt“, „Meinungsfreiheit“, „Justizkritik“, „Repression“, „Oiskirchener Beleidigungsfarce“, „Verfassungsbeschwerde“, „Menschenrechte“, „Staatsapparat“, „freie Meinungsäußerung“, „Verfolgung“ und „Recht und Gerechtigkeit“.
- Quote paper
- Dr. Richard Albrecht (Author), 2007, "Beleidigung" - Materialien zur Kritik eines justiziellen Phantomdelikts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80615