Wertmaßstäbe der Steuerbilanz - kritische Analyse offener Probleme

Steuerliche Bewertungsprobleme


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2005

18 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1.Einleitung

2. Die Wertmaßstäbe der Steuerbilanz und deren Probleme
2.1 Die Bewertung anhand der Anschaffungskosten
2.2 Die Bewertung anhand der Herstellungskosten
2.3 Die Bewertung anhand des Teilwerts
2.4 Die Bewertung nach der LiFo-Methode

3. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Rechtsquellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.Einleitung

Schon ein altes Sprichwort besagt: Nichts ist so sicher wie der Tod und die Steuer! Dementsprechend hat der Fiskus eine Vielzahl von Vorschriften erlassen, um zu gewährleisten, dass sich möglichst niemand ungerechtfertigter Weise der Besteuerung entzieht. Die Besteuerung richtet sich hierbei nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Um bei Unternehmen Aussagen über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit über die steuerliche Belastbarkeit treffen zu können, ist es wichtig, den tatsächlich erwirtschafteten Gewinn zu kennen. Dieser soll mit Hilfe der Steuerbilanz erkennbar gemacht werden.[1] Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips darf die Steuerbilanz aber nicht unabhängig von der Handelsbilanz erstellt werden. Denn für den Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva gelten auch in der Steuerbilanz die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung – sofern das Steuergesetz keine eigenen Vorschriften enthält.[2]

Eigene Vorschriften enthält das EStG u.a. hinsichtlich der Frage wie, also nach welchen Maßstäben, Wirtschaftsgüter bewertet werden müssen, um ein Unternehmen realitätsnah besteuern zu können.[3] Diese Maßstäbe sind die Wertmaßstäbe der Steuerbilanz. Wie anhand dieser Wertmaßstäbe die Wirtschaftsgüter bewertet werden und welche Probleme dabei entstehen können, soll im Nachfolgenden geklärt werden.

2. Die Wertmaßstäbe der Steuerbilanz und deren Probleme

Der Gesetzgeber hat drei Wertkategorien im § 6 EStG als Maßstäbe für die Bewertung festgelegt. Es handelt sich hierbei um die Anschaffungskosten, die Herstellungskosten und den Teilwert.[4]

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, an denen man sich bei der Bewertung vorrangig orientiert, bilden die Ansatzobergrenze. Die Ansatzuntergrenze wird durch den Teilwert markiert. Dieser dient vor allem als Korrekturwert für die Anschaffungs- und Herstellungskosten und wird auch für die Bewertung von Entnahmen und Einlagen herangezogen. Daneben gibt es noch den gemeinen Wert als Wertmaßstab, der aber nur in einigen wenigen Fällen, wie z.B. dem Tausch, zur Anwendung kommt.[5] Abweichend vom Prinzip der Bewertung eines jeden Wirtschaftsgutes nach seinen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten lässt das Steuergesetz in § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG auch ein Bewertungsvereinfachungsverfahren für gleichartige Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens zu. Diese dürfen nach der LiFo-Methode bewertet werden.[6] Nachfolgend werden die aufgeführten Bewertungsmaßstäbe und Bewertungsmethoden näher erläutert und offene Probleme aufgezeigt.

2.1 Die Bewertung anhand der Anschaffungskosten

Grundsätzlich werden mit den Anschaffungskosten alle Wirtschaftsgüter bewertet, die erworben worden sind.[7] Auf Grund fehlender steuerrechtlicher Definition ist für die Ermittlung der Anschaffungskosten § 255 Abs. 1 HGB maßgeblich.[8] Dieser besagt, dass in die Anschaffungskosten für einen Vermögensgegenstand alle Aufwendungen eingehen, die für dessen Erwerb und Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand anfallen. Allerdings darf es sich hierbei nicht um Gemeinkosten handeln, d.h. die Aufwendungen müssen dem Vermögensgegenstand einzeln zurechenbar sein.[9]

Den Anschaffungskosten werden neben den Anschaffungsnebenkosten auch die nachträglichen Anschaffungskosten zugeordnet.[10] Anschaffungspreisminderungen müssen von den Anschaffungskosten abgezogen werden.[11]

Mit der Bewertung nach dieser Anschaffungskosteninterpretation soll erreicht werden, dass sich der Anschaffungsprozess erfolgsneutral auf das Betriebsergebnis auswirkt. Durch Miteinberechnung der Anschaffungs-nebenkosten und der nachträglichen Anschaffungskosten wird eine anschaffungsbedingte Vermögensminderung vermieden. Denn so werden alle dem Vermögensgegenstand einzeln zurechenbaren Aufwendungen, die mit der Anschaffung zu tun haben, in die Bewertung miteinbezogen und es kommt lediglich zu einer Vermögensumschichtung von z.B. Bargeld in Anlagevermögen.[12] Der Anschaffungsprozess beginnt also nicht erst mit dem Eigentumserwerb an einer Sache, sondern schon mit der Vorbereitung darauf. So werden die Aufwendungen, die im Vorlauf zum Erwerb mit der Anschaffung zusammenhängen und dafür notwendig sind, auch als Anschaffungskosten angesehen. Es werden somit alle Kosten, die in Verbindung mit der Beschaffung eines Vermögensgegenstandes stehen und die anfallen, um ihn in einen zweckentsprechenden Zustand zu bringen, als Anschaffungsnebenkosten aktiviert.[13] Sobald aber der erworbene Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand versetzt wurde, ist der Anschaffungsprozess zu Ende.[14] Zu den nachträglichen Anschaffungskosten, die dann eventuell noch anfallen können, zählen z. B. nachträgliche Kaufpreiserhöhungen oder Ersterschließungen von Grundstücken an öffentliche Netze.[15]

Um Erfolgsneutralität zu gewährleisten, sollen genau wie anschaffungsbedingte Vermögensminderungen auch anschaffungsbedingte Vermögensmehrungen ausgeschlossen werden. Dies geschieht, indem Anschaffungspreisminderungen von den Anschaffungskosten abgezogen werden müssen.[16] Anschaffungspreisminderungen können z.B. durch genutzte Rabatte, Skonti, Boni oder durch andere Herabsetzungen des Kaufpreises entstehen. Dabei können Rabatte und Boni die Anschaffungskosten schon vor ihrer Gewährung mindern, sofern sie sicher zu erwarten sind. Skonti dahingegen dürfen die Anschaffungskosten erst bei Bezahlung der Rechnung mindern.[17] Boni auf Waren können von den Anschaffungskosten nur dann abgezogen werden, wenn die Waren nach Erhalt des Anspruchs noch vorhanden sind.[18] Kommen bei der Anschaffung von Anlagegütern öffentliche oder private Zuschüsse mit ins Spiel, hat der Steuerpflichtige nach R 34 II EStR hinsichtlich deren Bewertung folgendes Wahlrecht: Entweder kann er die Zuschüsse als Betriebseinnahmen verbuchen, wodurch sich die Höhe der jeweiligen Anschaffungskosten nicht vermindert, oder er kann die Anschaffungskosten um die erhaltenen Zuschüsse kürzen. Die zuletzt genannte Möglichkeit entspricht dem Prinzip der Erfolgsneutralität, da die Anlagegüter mit dem Preis bewertet werden, den der Steuerpflichtige tatsächlich für sie gezahlt hat. Um dieses Wahlrecht wahrnehmen zu können, muss allerdings bereits im handelsrechtlichen Jahresabschluss auf diese Weise bewertet werden.

Wie bereits erwähnt, stellen die Anschaffungskosten zusammen mit den Herstellungskosten die Wertobergrenze für Vermögensgegenstände dar. Allerdings unterliegen bestimmte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dem Wertverzehr. Dieser kann z.B. durch Abnutzung oder auch durch technologischen Fortschritt hervorgerufen werden. Um diesem Umstand bei der Bewertung gerecht zu werden, vermindern sich die Anschaffungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens jeweils um die Abschreibungen oder auch Absetzungen.[19] Als Abschreibungsmethoden sind gem. § 7 EStG nur die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung und die Abschreibung nach Leistung oder Inanspruchnahme steuerlich zulässig.[20] Für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens besteht nach § 6 Abs. 2 EStG noch die Möglichkeit einer Sofortabschreibung. Vorraussetzung hierfür ist, dass die Wirtschaftsgüter selbständig genutzt werden können und den Wert von 410 Euro nicht übersteigen. Als Folge der Sofortabschreibungen kommt es zu einer Entlastung der Steuerbilanz, da die vielen geringwertigen Wirtschaftsgüter nicht mehr aufgeführt werden.[21] Durch diese Vorschrift werden also Arbeitserleichterungen bei den Steuerpflichtigen und den Finanzämtern erreicht und die Selbstfinanzierung der Unternehmen gestärkt.[22]

[...]


[1] Vgl. (Vergleiche) Weber-Grellet, Heinrich: Steuerbilanzrecht, München: C.H. Beck, 1996, S.29

[2] Vgl. Schreiber, Ulrich: Besteuerung der Unternehmen, Berlin Heidelberg: Springer, 2005, S.42

[3] Vgl. Ortmann-Babel: in Lademann (Hrsg.), Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Stuttgart: Richard

Boorberg Verlag, Nachtrag 115, April 1997, § 6 Anm. 211

[4] Vgl. Weber-Grellet, S. 206

[5] Vgl. Weber-Grellet, S. 209-210

[6] Vgl. Plückebaum, Rudolf: in Deutsche Steuer-Gewerkschaft (Hrsg.), Einkommensteuer, Band 3, 18. Aufl.,

Bremen: efv-Verlag, 1996, S. 274-275

[7] Vgl. Knobbe-Keuk, Brigitte: Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. völlig überarb. U. erw. Aufl., Köln: O.

Schmidt, 1993, S. 162

[8] Vgl. Weber-Grellet, S. 165

[9] Vgl. § 255 Abs.1 S.1 HGB

[10] Vgl. § 255 Abs.1 S.2 HGB

[11] Vgl. § 255 Abs.1 S.3 HGB

[12] Vgl. Moxter, Adolf: Bilanzrechtsprechung, 5., ergänzte Aufl., Tübingen: Mohr Siebeck, 1999, S. 165

[13] Vgl. Herrmann, Hans-Joachim: in Frotscher (Hrsg.), Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Freiburg i.

Br.: Haufe, 121. Lfg. 7/2004, § 6 Anm. 109

[14] Vgl. Weber-Grellet, S. 217

[15] Vgl. Weber-Grellet, S. 220 und Moxter: Bilanzrechtsprechung, S. 183-184

[16] Vgl. Moxter: Bilanzrechtsprechung, S. 166

[17] Vgl . Weber-Grellet, S.219

[18] Vgl. Knobbe-Keuk, S.163

[19] Vgl. Knobbe-Keuk, S. 187

[20] Vgl . Weber-Grellet, S. 258 und vgl. § 7 Abs. 1, 2, 4, 5 und 6 EStG

[21] Vgl. Moxter: Bilanzrechtsprechung, S. 243

[22] Vgl . Glanegger, Peter: in Schmidt (Hrsg.), Einkommensteuergesetz Kommentar, 20., völlig neu bearb.

Aufl.,München: C.H. Beck, 2001, § 6 Rz. 455

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Wertmaßstäbe der Steuerbilanz - kritische Analyse offener Probleme
Sous-titre
Steuerliche Bewertungsprobleme
Université
RWTH Aachen University
Note
2,0
Auteur
Année
2005
Pages
18
N° de catalogue
V80637
ISBN (ebook)
9783638879071
ISBN (Livre)
9783638879194
Taille d'un fichier
412 KB
Langue
allemand
Mots clés
Wertmaßstäbe, Steuerbilanz, Analyse, Probleme
Citation du texte
Nicolas Bühler (Auteur), 2005, Wertmaßstäbe der Steuerbilanz - kritische Analyse offener Probleme, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80637

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Wertmaßstäbe der Steuerbilanz - kritische Analyse offener Probleme



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur