Öffentliche Armenfürsorge in Schwäbisch Hall im Spätmittelalter


Trabajo Escrito, 2006

16 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltverzeichnis

Öffentliche Armenfürsorge in Schwäbisch Hall im Spätmittelalter

Einleitung

Betroffene der Armut in Schwäbisch Hall

Öffentliche Maßnahmen zur Armenfürsorge anhand der Geschichte des einstigen Johannes- hospitals

Die Verwaltung des Heilig-Geist-Hospitals in Schwäbisch Hall...

Hierarchieebenen im Spital

Zum Leben der Spitalinsassen

Die geistliche Versorgung im Spital

Stiftungen für das Spital.

Regeln im Spital. 13 Zusammenfassung

Literatur-, Quellenverzeichnis und Weblinks

Einleitung

Reichsstädte sind im Mittelalter eigentlich dafür bekannt, dass in ihr alle Bürger „gleich“ sind1. Dennoch ist es unumstritten, dass in allen Reichsstädten, so auch in Schwäbisch Hall, faktische und gesellschaftliche Ungleichheiten existieren2. Sogar im finanzkräftig starken Schwäbisch Hall leben etwa 33% der Einwohner in Armut leben und sind daher auf öffentliche Armenfürsorge angewiesen sind3.

In dieser Arbeit soll das Fürsorge- und Spendewesen untersucht werden, das in Hall immer eine große Rolle gespielt hat4. Die Schlüsselfrage soll daher sein, welche zentrale Einrichtung zur Armenfürsorge in Schwäbisch Hall im Mittelalter zu finden ist und welche geschichtliche Entwicklung diese durchlief. Zuerst wird hierbei untersucht, welche Personen im Spätmittelalter überhaupt als arm bezeichnet werden und welche Berufs- schichten speziell in Schwäbisch Hall demnach in die Gruppe der Armen fallen. Im An- schluss an die Einteilung in Sozialschichten wird das Johannesspital als eine Einrichtung der öffentlichen Armenfürsorge im Mittelpunkt der Arbeit stehen. Obwohl das sogenannte Johannesspital nicht die einzige Einrichtung in Schwäbisch Hall ist, die sich um die Armenfürsorge kümmert5, wird sich diese Arbeit ausschließlich der geschichtlichen Beschreibung der Einrichtung dieses Hospitals widmen, da es sich hierbei um die größte, wirksamste und historisch gesehen wohl interessanteste Fürsorgestätte in der Reichsstadt handelt. An die historische Behandlung schließt eine kurze Beschreibung der administra- tiven Regelungen im Spital an, um einen Überblick über das Funktionieren und die Verwaltung hinter dem karitativen Gedanken der Fürsorgeanstalt zu verschaffen. Am Ende wird ein Fazit die wesentlichen Punkte der Arbeit noch einmal aufgreifen und kurz zusammenfassen.

Da die Spitäler als selbstständige Einrichtung eine eigene, meist sorgfältig geführte Registratur und Archive haben6, ist die Quellenlage zur Untersuchung des Spitalwesens sehr gut. Ab dem Jahre 1228 finden wir eine nahtlose Überlieferung an Urkundensammlungen, die wertvolle Einblicke in die soziale, rechtliche und wirtschaftliche Struktur des Hospitals gewähren. Editierte Versionen der Spitalurkunden sind dagegen nur in Einzelfällen vorhanden. Das ist relativ erstaunlich, da das Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall in der Literatur mehrfach Gegenstand der Betrachtung ist und Druckversionen der einzelnen Urkunden das wissenschaftliche Arbeiten teilweise erleichtern oder zumindestens ein zügigeres Arbeiten fördern könnten.

Unvermeidlich sind bei der Recherche nach Informationen zum Spital von Schwäbisch Hall vor allem die Werke der Autoren wie Kuno Ulshöfer, Gerd Wunder und Ekkehard Kaum.

Das Werk „Das Johannesspital in Schwäbisch Hall bis zum Ende des sechzehnten Jahrhunderts“ von Ekkehard Kaum beschäftigt sich sehr sorgfältig und ausführlich mit der Haller Anstalt. Kaums Werk bietet als Einheit die umfassendsten Informationen und belegt durch zahlreiche Quellenverweise und Anektdoten den Werdegang und das Wesen des Hospitals zu Hall.

Als Herausgeber der „Regesten der Urkunden des Hospitals zum Heiligen Geist in der Reichsstadt Hall bis 1480“ verfasste Kuno Ulshöfer des weiteren eine kurze prägnante Monographie über die Geschichte des Spitals zum Heiligen Geist, beginnend ab der Stauferzeit bis in das 20. Jahrhundert.

Dagegen beschäftigt sich Gerd Wunder weder speziell noch ausschließlich mit der Institution des Hospitals. Vielmehr geben seine Monographien Auskunft über die sozial- geschichtliche Entwicklung in der Reichsstadt Schwäbisch Hall. Besonders in Hinblick auf die ärmeren Bevölkerungsschichten bieten Wunders Werke wertvolle Informationen.

Betroffene der Armut in Schwäbisch Hall

Die Bürger in den mittelalterlichen Reichsstädten werden tagtäglich und überall mit der Armut konfrontiert. An den Kirchenportalen lungern von Krankheit und Behinderung ge- kennzeichnete Menschen, durch die Gassen schleichen ganze Familien, die um Unter- stützung, so etwa um Nahrung betteln.7 Auffallend hoch in Schwäbisch Hall ist der beträchtliche Anteil an Frauen- und Kinderhaushalten8. Diejenigen, denen „das Ihrige“ eben nicht „wachset“9, sondern die um ihr täglich Brot hart arbeiten müssen, deren Lohn aber trotzdem nicht zum Leben ausreicht, zählen zur Gruppe der Armen.

In Schwäbisch Hall gehören zu dieser Gruppe vor allem die „mühselig werkenden Salzsieder“ und die armen Handwerker10.

Hinweise auf die Armut findet man unter anderem in Steuerlisten11. In der Forschung liegen unterschiedliche Kriterien zur Festlegung der Armutsgrenze vor; dem- nach werden häufig Bürger als arm bezeichnet, die einen Vermögenswert von unter 100 (Rheinischen) Gulden versteuern12. Dementsprechend fallen in Schwäbisch Hall rund 30% der Schuhmacher, Weißgerber, Säckler, Tucher und Binder, 23% der Schneider, 20% der Rotgerber und Müller, 15% der Bäcker und 8% der Metzger in den Bereich der Armen, da sie im Jahre 1545 einen Vermögenswert von unter 50 Gulden aufweisen und damit unter- halb des Existenzminimums liegen.13

Um die Kategorisierung der Armut von dem an die Währung gekoppelten Ver- mögen zu lösen, wählt man eine im Verhältnis stehende Einteilung. Demnach sind Arme jene Menschen, die keinen Steuerbetrag, den sogenannten Mindestbetrag oder weniger als ein Zehntel des Durchschnitts zahlen. Leute, hinter deren Namen im Steuerregister kein Betrag verzeichnet ist, werden zu den Armen gezählt, die keine Steuern bezahlen. Eine weitere Gruppe von Personen zahlt zwar eine Art von Steuer, die aber nicht als Steuer im eigentlichen Sinn zu verstehen ist. Es handelt sich bei dieser Gebühr um eine Anerkennungsgebühr, die zwei Schilling beträgt14. Diese Gebühr bezieht sich nicht auf das Vermögen, sondern wird von jenen bezahlt, die so wenig verdienen, dass der übliche Steuersatz nicht bezahlt werden kann15.

Wählt man den relativen Ansatz zur Bestimmung der Armutsgrenze, so müssen im Beobachtungszeitraum von 1396 bis 1608 in Schwäbisch Hall sogar 40% der Einwohnerschaft als arm bezeichnet werden.

Im 13. und 14. Jahrhundert nimmt die Armut wohl ihre schlimmsten Formen an. Die durch schlechte Witterungsbedingungen und Überschwemmungen hervorgerufenen Hungersnöte um 1315 bis 131716, die daraus resultierenden Teuerungen und der Einfall der Pest im Jahre 1347 dezimieren die Bevölkerung gewaltig. Noch vor Ausbruch der Pest war „die Sterblichkeit so hoch, dass ein Viertel der Bevölkerung starb, die Hungersnot so groß, dass man Brot aus Löwenzahn aß; nie zuvor sah die Menschheit eine so große und schreckliche Sterblichkeit“17. Weitere Faktoren, wie der Städtekrieg und der erste Stadtbrand im Jahre 1376, der fast die gesamte Altstadt vernichtet, tragen ebenfalls zur steigenden Armut und Verelendung bei.

Öffentliche Maßnahmen zur Armenfürsorge anhand der Geschichte des einstigen Johanneshospitals

Die Gründungswelle von Hospitälern im 13. und 14. Jahrhundert ist, neben dem Fürsorge- gedanken, eine notwendige Reaktion auf jene neuen und verschärften Phasen der Armut18. Um jene Jahrhundertwende besitzen drei Viertel der südwestdeutschen Reichs- städte ein Hospital19. Der erste Spitalbau in Schwäbisch Hall stammt allerdings schon von weit vor dieser Zeit. Bereits zur Stauferzeit erwirbt die Haller Bürgerschaft auf nostra pecunia20 ein Grundstück und errichtet dort ihr erstes Spital. Da in Hall statt Großfamilien hauptsächlich Salzsieder und Haalarbeiter leben, die ihre Angehörigen nicht selbst ver- pflegen können, wird eine Art öffentliche Versorgung nahezu unerlässlich. Der Bau, welcher als domus elemosinariam ad fructuosam mansionem infirmorum et vagorum quorumlibet fabricantes 21 hauptsächlich Kranken und Pilgern dienen soll, wird Johannes dem Täufer geweiht. Der Verweis auf domus elemosinaria, das Almosenhaus, kann als solcher gedeutet werden, dass sich der Betrieb im Wesentlichen durch Spenden und Almosengaben aufrechterhalten muss. Im Jahre 1228 existiert diese Anlage allerdings nicht mehr. Die alleinige Begründung, das Haus sei abgebrannt und existiere daher nicht mehr, ist unbefriedigend, da damit gleichzeitig die Frage aufkommt, warum das Haus dann nicht wieder aufgebaut wurde. Was sogenannte andere „finstere“ Unglücksfälle sind, die ad exterminium 22 führen, geht aus den Urkunden nicht hervor. So bleibt allein die Tatsache, dass das Spital 1228 als solches nicht mehr existiert.

Dem reichen Ehepaar Sivridus und Agatha verdankt das Hospital seine weitere Entwicklung. Sie widmen ihr Leben dem Dienst kranker Menschen und schenken der Anlage aus diesem Grund ihren Besitz und ihr Erbe unter der Voraussetzung, wie es heißt, ab omni servili conditione 23.

Da zu jener Zeit aber die Schenken von Limpurg Schwäbisch Hall einzunehmen drohen, können keine Mittel von Seiten der Stadt aufgebracht werden, die den Erhalt der Anlage zu sichern vermögen. „Die Stadt [muss] für ihren Spital einen geistlichen Träger finden, für den das kanonische Recht [gilt], nur so [kann] sie das Institut und sein Vermögen dem limpurgischen Einfluß entziehen“24.

Da sich die Johanniter seit Ende des 12. Jahrhunderts in Schwäbisch Hall nieder- gelassen haben25, übergibt man dem ritterlichen Spitalorden, der sich der Krankenpflege widmet, im Jahre 1249 das Hospital mitsamt seinen Gütern. In den Verhandlungen legen die Johanniter fest, dass höchstens 20 kranke Menschen aufgenommen werden dürfen, die aber weder blind, lahm noch aegritudine continua laborantes, also Pflegefälle sind. Des Weiteren regelt die Urkunde aus dem Jahre 1249, dass der Orden gewisse steuer- liche Vorteile genießen soll26 und dass das Erbitten von Mitteln für den Unterhalt27 des Spitals erlaubt sei. Obwohl das eigentlich nicht der Ordensregel und ebenso wenig dem Wunsch der Stadt entspricht, wird die Übergabe zu diesen Bedingungen vollzogen. Die Johanniter wussten wohl um Halls gefährliche politische Situation und müssen ebenso geahnt haben, dass die Haller gezwungen waren in alle Forderungen des Ordens einzuwilligen.

Nach einem 30 Jahre währenden Krieg mit den Schenken siegt Hall über seine Feinde und erlebt eine zweite Blütezeit. Während den Kriegsunruhen erfährt man nicht viel

[...]


1 Vgl. http://www.g26.ch/texte_zeichen_freiheit_04.html sowie http://www.interpublic-berlin.-de/files/230.html am 28. Februar 2006.

2 Vgl. WUNDER, Gerd: Die Unterschichten der Reichsstadt Hall. Methoden und Probleme ihrer Erforschung, in: Gesellschaftliche Unterschichten in den südwestdeutschen Städten, hrsg. von Maschke, Erich/Sydow, Jürgen (Veröffentlichung der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Forschungen, 41), Stuttgart 1967, S. 101-118.

3 Vgl. WUNDER, Gerd: Die Unterschichten der Reichsstadt Hall, S. 105.

4 Vgl. WUNDER, Gerd: Die Bürger von Hall. Sozialgeschichte einer Reichsstadt 1216-1802 (For-schungen aus Württembergisch Franken, 16), Sigmaringen 1980, S.166.

5 Vgl. Museum. Hällisch-Fränkisches Museum Schwäbisch Hall, S.34: Hausarmen Leuten wurde erlaubt in den Bürgerhäusern zu nächtigen; sowie WUNDER, Gerd: Die Bürger von Hall, S.167: In Schwäbisch Hall gab es auch ein Armenhaus.

6 Vgl. ZELLER, Bernd: Die schwäbischen Spitäler, in: ZWLG, Bd.13 (1954), S.72.

7 Vgl. PETZ, Wolfgang: Reichsstädte zur Blütezeit 1350 bis 1550. Alltag und Kultur im Allgäu und in Oberschwaben, Kempten 1989, S. 117.

8 Nicht alle Frauen oder Witwen waren automatisch arm. Obwohl es im Ausnahmefall auch ausgesprochen reiche Witwen gab, gehörte etwa die Hälfte zu den Ärmsten; vgl. WUNDER, Gerd: Die Bürger von Hall, S.163.

9 Vgl. WUNDER, Gerd: Die Bürger von Hall, S. 162.

10 Vgl. WUNDER, Gerd: Die Unterschichten der Reichsstadt Hall, S. 101.

11 Wobei die Steuer nicht auf das Einkommen, sondern auf das Vermögen berechnet wird; vgl. WUNDER, Gerd: Die Unterschichten der Reichsstadt Hall, S. 103.

12 Vgl. MASCHKE, Erich/DIRLMEIER, Ulf: Untersuchungen zu Einkommensverhältnissen und Lebenshaltungskosten in oberdeutschen Städten des Spätmittelalters (Mitte 14. bis Anfang 16. Jahrhundert), vorgelegt am 5. Feb. 1977 (Abhandlung der Heidelberger Akad. der Wiss., 1), Heidelberg 1978, S. 526.

13 Vgl. WUNDER, Gerd: Die Unterschichten in der Reichsstadt Hall, S. 105.

14 Zwei Schilling konnte man verdienen, wenn man im Herbst einen halben Tag im Wald gearbeitet hatte; vgl. WUNDER, Gerd: Die Bürger von Hall, S. 163.

15 Es handelt sich dabei um einen speziellen Steuersatz für die, die über 13 Gulden, nach 1523 etwa 27 Gulden verdienen; vgl. WUNDER, Gerd: Die Bürger von Hall, S. 162.

16 Vgl. WINDEMUTH, Marie-Luise: Das Hospital als Träger der Armenfürsorge im Mittelalter (Sudhoffs Archiv. Beihefte, 36), Stuttgart 1995, S. 89.

17 Zitiert nach MOLLAT, Michel: Die Armen im Mittelalter, München 1984, S. 143-144.

18 Vgl. WINDEMUTH, Marie-Luise: Das Hospital als Träger der Armenfürsorge im Mittelalter, S. 89.

19 Vgl. SEIGEL, Rudolf: Spital und Stadt in Altwürttemberg. Ein Beitrag zur Typologie der landstädtischen Spitäler Südwestdeutschlands (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Tübingen, 3), Tübingen 1966, S. 60.

20 WUBI, herausgegeben von dem Königlichen Staatsarchiv in Stuttgart, Stuttgart 1871, Nr. 734.

21 WUBI, Nr. 734.

22 WUBI, Nr. 734.

23 WUBI, Nr. 734.

24 ULSHÖFER, Kuno: „Ein Haus für Arme und Kranke...“. Kurze Geschichte des Hospitals zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall, Schwäbisch Hall 1995, S. 11.

25 Vgl. http://www.schwaebischhall.de/Geschichte_des_Haller_Spitals.1553.0.html vom 7. Februar 2006.

26 Der Orden darf bis zu 40 Eimer Salz steuerfrei erwerben. Das Johanniterhaus bleibt zollfrei; vgl. ULSHÖFER, Kuno: Regesten der Urkunden des Hospitals zum Heiligen Geist in der Reichsstadt Hall bis 1480 (Forschungen aus Württembergisch Franken, 24), Sigmaringen 1998, Nr. 2.

27 An Sonn- und Feiertagen darf in der Stadtkirche gesammelt werden. Zur Erntezeit darf Getreide, im Herbst Wein erbittet werden; vgl. ULSHÖFER, Kuno: Regesten der Urkunden des Hospitals zum Heiligen Geist, Nr. 2.

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Detalles

Título
Öffentliche Armenfürsorge in Schwäbisch Hall im Spätmittelalter
Universidad
University of Stuttgart
Calificación
1,0
Autor
Año
2006
Páginas
16
No. de catálogo
V80778
ISBN (Ebook)
9783638877541
ISBN (Libro)
9783638881456
Tamaño de fichero
490 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Armenfürsorge, Schwäbisch, Hall, Spätmittelalter
Citar trabajo
Dipl. Math. Stefanie Winter (Autor), 2006, Öffentliche Armenfürsorge in Schwäbisch Hall im Spätmittelalter, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80778

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