Studienarbeit: Unternehmensbewertung


Trabajo Intermedio/Parcial, 2004

23 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen der Unternehmensbewertung
2.1 Unternehmenswert versus Unternehmenspreis
2.2 Funktionsabhängigkeit des Unternehmenswerts
2.2.1 Objektive Unternehmensbewertung
2.2.2 Subjektive Unternehmensbewertung
2.2.3 Funktionale Unternehmensbewertung
2.3 Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung (GoU)

3. Grundlagen ausgewählter Bewertungsverfahren
3.1 Das Ertragswertverfahren
3.1.1 Grundlagen
3.1.2 Die Elemente des Ertragswertverfahrens
3.1.2.1 Die Ertragsgröße
3.1.2.2 Schritte zur Ermittlung des Ertragswertes
3.1.2.3 Der Kapitalisierungszinsfuß (Diskontierungssatz)
3.2 Das Discounted Cash flow-Verfahren
3.2.1 Grundlagen
3.2.2 Ansätze der DCF-Methode
3.2.2.1 Equity-Ansatz (Nettoverfahren)
3.2.2.2 Entity-Ansatz (Bruttoverfahren)
3.2.2.3 Adjusted Present Value-Verfahren (APV-Ansatz)

4. Ertragswert- versus DCF-Verfahren

5. Resumee

Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

1 Überblick über die Bewertungsverfahren

2 Schematische Darstellung des Ertragswertverfahrens

3 Varianten der DCF-Methode Unternehmensbewertung

1. Einleitung

Die Bewertung von Unternehmen gewinnt im Zuge der international und national ansteigenden Zahl von Unternehmenskäufen zunehmend an Bedeutung in der Betriebs­wirtschaft.[1] Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen sind ebenso wie Beteiligungen und Fusionen - insbesondere für Großbetriebe - zu einem wichtigen Bestandteil der Unternehmensstrategie geworden.[2] Die Unternehmensbewertung hat als Teilbereich der Investitionsrechnung aber auch eine starke Bedeutung für die Klein- und Mittelbetriebe. Einsatzgebiete in diesem Bereich sind z. B. der Gang an die Börse sowie die Vermögensübertragung auf die nachfolgende Generation aus Altersgründen.[3]

Daneben können auch die Beurteilung der finanziellen Situation von Unternehmen sowie Schadensersatzleistungen, Verschmelzungen, der Austritt von Gesellschaftern aus Personenge­sellschaften, Abfindungen in bar (Squeeze-out) bzw. Aktien, die Bewertung von Marken, die zur Zeit ca. 50 % des Gesamtwerts eines Unternehmens ausmacht (Brand Valuation) und der Zugewinnausgleich bei Ehegatten gemäß §§ 1372-1390 BGB, Anlässe für eine Bestimmung des Unternehmenswerts sein.[4][5]

Zur Bewertung von Unternehmen stehen der Betriebswirtschaftslehre als Gesamtbe­wertungs­verfahren die Discounted Cash flow-Methode, die Ertragswertmethode sowie das Vergleichswertverfahren zur Verfügung. Diesen Bewertungsmethoden liegt zugrunde, dass der Unternehmenswert auf der Eigenschaft beruht, Gewinne zu erwirtschaften, die anschließend den Eigentümern des Unternehmens zufließen.[6]

Des Weiteren sind noch als Einzelbewertungsverfahren das Substanzwertverfahren auf der Basis von Reproduktionswerten sowie auf der Basis von Liquidationswerten und als so genannte Mischverfahren das Mittelwert- sowie das Übergewinnverfahren bekannt.[7]

2. Grundlagen der Unternehmensbewertung

2.1 Unternehmenswert versus Unternehmenspreis

Zwischen Unternehmenswert und Unternehmenspreis besteht ein wichtiger Unterschied. Das Sprichwort „Preis ist, was man zahlt, Wert das, was man bekommt“ macht diesen Unterschied deutlich.

Transaktionen finden nur statt, wenn der Wert für den Käufer den Kaufpreis, den der Verkäufer des Unternehmens fordert, übersteigt.[8]

Ein Wert hat nur Bedeutung in Verbindung mit einem Menschen dem der Nutzen gespendet wird und ist abhängig von den Vorstellungen dieses Individuums.[9] Will man den Wert eines Unternehmens bestimmen, muss man den Nutzen kennen, den dieses Unternehmen seinem Eigentümer bzw. Investor stiftet. Der Wert eines Unternehmens wird von dem Nutzen bestimmt, den sein Inhaber aus ihm ziehen kann. Der betriebswirtschaftliche Nutzen beruht auf der Fähigkeit, Bedürfnisse des Wirtschafts­subjektes zu befriedigen. Er beruht daher auf quantifizierten Prognosen und gibt den Marktwert des Eigenkapitals wieder. Der Preis hingegen ergibt sich aus Angebot und Nachfrage, wird also wesentlich von der Nutzenschätzung der jeweiligen Käufer und Verkäufer bestimmt[10] und kann somit vom Unternehmenswert abweichen. Bei der Bewertung von Unternehmen sind aber neben den eben genannten monetären Nutzenströmen, wie zum Beispiel Entnahmen, auch nicht-monetäre Nutzenkomponenten, (Erhalt der Arbeitsplätze, Prestige, Macht) zu beachten. Im Prozess der Unternehmensbewertung wird den verschiedenen Nutzenströmen ein Wert, meist in Form eines Geldbetrages, zugeordnet.

Vom Wert eines Unternehmens ist also der Preis desselben abzugrenzen. Preise sind in Geld bezifferte Tauschwerte für verschiedenste Güter und werden in Verhandlungen oder auf den jeweiligen Gütermärkten gebildet. Aufgrund der Individualität der Unternehmen gibt es für sie regelmäßig keine Marktpreise. Der Wert ist also ein Faktor, der in die Preisbildung eingeht. Er ist aber immer vom Preis verschieden.

Für den Unternehmenskauf lässt sich folgende Gleichung aufstellen:

Wk ≥P

mit: Wk = Wert, den der Käufer dem Unternehmen zumisst

P = Preis des Unternehmens.

Umgekehrt lässt sich die Bedingung für den Verkauf eines Unternehmens wie folgt formulieren:

Wv ≤ P

mit: Wv = Wert, den der Verkäufer dem Unternehmen zumisst.[11]

2.2 Funktionsabhängigkeit des Unternehmenswerts

Da die an der Unternehmensbewertung interessierten Kontrahenten unter­schied­liche subjektive Erwartungshaltungen gemäß der Risiko- und Ertragsentwicklung des zu bewertenden Unternehmens haben und eine Informations­asymetrie zwischen Käufer und Verkäufer besteht, gibt es keinen objektiven Wert. Es sind also Grenzpreise für Eigenkapitalanteile oder Volumina für Übernahmetransaktionen zu ermitteln. Ein Unternehmen zu bewerten bedeutet, es mit einer alternativen Anlagemöglichkeit zu vergleichen. Es gibt nach heutiger Bewertungslehre immer nur Werte, die auf den jeweiligen Zweck bzw. die jeweilige Funktion der Bewertung Gültigkeit besitzen. Folgende Hauptfunktionen werden unterschieden.

2.2.1 Objektive Unternehmensbewertung

Bis Ende der 50er Jahre nahm man größtenteils an, dass ein objektiver Unternehmens­wert existiere, der für jedermann gültig sei. In diesem Bewertungsprozess werden die unterschiedlichen Interessen negiert und nur die vom Unternehmen selbst abhängigen Bestimmungsgründe berücksichtigt. Es wird angenommen, dass das betroffene Unternehmen in unverändertem Konzept fortgeführt wird. Eventuelle vom potentiellen Käufer beabsichtigte Veränderungen in der Unternehmensstruktur finden beispielsweise keinen Eingang in den zu ermittelnden Unternehmenswert. Es haben also spezielle Absichten und Fähigkeiten potentieller Käufer oder Verkäufer außer Betracht zu bleiben. Die „objektive“ Bewertung wird oftmals als Schiedsgutachten betrachtet.[12] Bei der Bestimmung des Unternehmenswerts orientierte man sich demnach primär an vergangenheitsbezogenen und gegenwärtigen Verhältnissen und Zahlen.

Da der so berechnete objektive Unternehmenswert jedoch die besonderen Interessen der Käufer- und Verkäuferparteien außer Acht lässt, wurde Ende der 50er Jahre seine Brauchbarkeit in Frage gestellt.

2.2.2 Subjektive Unternehmensbewertung

Da gerade einem Unternehmen kein allgemeingültiger Wert zugeordnet werden kann, da der Wert des Unternehmens immer von subjektiven Erwartungen, Fähigkeiten und Einschätzungen abhängig ist, wurde in den 60er Jahren die Lehre von der subjektiven Werttheorie entwickelt.

Hiernach gilt der Unternehmenswert als Wert für einen konkreten Käufer bzw. Verkäufer, d. h. für ein ganz bestimmtes und bekanntes Bewertungssubjekt. Bei der Bewertung werden subjektive Vorstellungen, Zukunftspläne, Ziele, Möglichkeiten und Erwartungen der beiden Parteien berücksichtigt. Der Käufer bzw. Ver- käufer setzt sich selbst einen Grenzpreis, um seine wirtschaftliche Situation durch die Transaktion nicht zu verschlechtern. Im Gegensatz zur objektiven Werttheorie existiert nicht mehr nur ein einziger Wert für ein Unternehmen, sondern so viele, wie Parteien (z. B. Käufer, Verkäufer, Gesellschafter) am Bewertungsanlass beteiligt sind. Somit gibt jeder Unternehmenswert eine bestimmte „Subjekt-Objekt-Relation“ wieder.[13] Als Preisobergrenze gilt hier was ein Investor für ein Unternehmen im Vergleich zu einer Anlagealternative zu zahlen bereit ist. Die Preisuntergrenze ist das, was ein Verkäufer mindestens erhalten muss.

2.2.3 Funktionale Unternehmensbewertung

Die funktionale Werttheorie bzw. Funktionenlehre versucht den Gegensatz der eben genannten objektiven und subjektiven Theorie zu überwinden. Sie hat dazu geführt, dass eine Abgrenzung nach den verschiedenen Bewertungsfunktionen erfolgt. Somit treten die Aufgaben und Zwecke der Unternehmensbewertung besser hervor.[14] Nach dieser Methode ist der Unternehmenswert subjektbezogen und zudem noch vom jeweiligen Bewertungszweck abhängig. Die funktionale Bewertung geht von mehreren typischen Zwecksetzungen von Unternehmensbewertungen aus, denen jeweils eine Haupt- bzw. Nebenfunktion (Beratungsfunktion, Vermittlungsfunktion, Argumentationsfunktion, Steuerbemessungsfunktion) in der der Bewerter tätig werden kann, zugeordnet wird.[15] Beispielsweise soll der Bewerter dem Verkäufer des zu bewertenden Unternehmens Entscheidungshilfen liefern und ihn dahingehend beraten, was er mit dem Verkauf mindestens erzielen muss, um sich bei der Verwendung des erzielten Geldbetrages für eine Alternativinvestition nicht zu verschlechtern.[16]

2.3 Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung (GoU)

Für die Disziplin der Unternehmensbewertung eröffnet sich ein weites Betätigungsfeld mit vielen Problemstellungen. Eine sachgerechte Lösung kann nur unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung erreicht werden, was für den Unternehmensbewerter die Berücksichtigung und das Verständnis vieler komplexer Zusammenhänge voraussetzt.[17]

Die vom IDW formulierten Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung haben zwar nicht die Qualität einer Rechtsnorm, ihre Notwendigkeit begründen sich jedoch zum einen aus der Erfordernis des Schutzes der Mandanten der Bewerter vor Fehlinterpretationen bei Unternehmensbewertungen und zum anderen aus der Gefahr, ein falsches Bild des zu bewertenden Unternehmens zu liefern. Somit sollen auch potentielle Investoren geschützt werden.[18] [19]

3. Grundlagen ausgewählter Bewertungsverfahren

Jede Unternehmensbewertung sollte mit einer sehr detaillierten Unternehmensanalyse beginnen. Hierbei sollte das wirtschaftliche Gesamtumfeld, die spezielle Branche sowie das zu bewertende Unternehmen selbst berücksichtigt werden. Der Bereich der Unternehmensbewertung ist durch eine breite Vielfalt an Methoden gekennzeichnet. Es werden in der Betriebswirtschaftslehre drei Verfahrensgruppen unterschieden: Gesamtbewertungsverfahren, Einzelbewertungsverfahren und Mischverfahren. Die Gesamtwertverfahren werden unterteilt in das Ertragswertverfahren, die Discounted Cash flow-Methode und in das Vergleichswertverfahren. Sie betrachten das Unternehmen als Bewertungseinheit. Hierbei wird der Unternehmenswert durch den künftig erwarteten Gesamtwert aus dem Unternehmen bestimmt. Die DCF-Verfahren stellen die betrieblichen Ein- und Auszahlungen, also die Zahlungsströme, gegenüber, während das Ertragswertverfahren den Jahresüberschuss, also den Ertrag, zur Ermittlung des Unternehmenswertes heranzieht.

Die Einzelbewertungsverfahren werden zum einen in das Substanzwertverfahren auf Basis von Reproduktionswerten und zum anderen in das Substanzwertverfahren auf Basis von Liquidationswerten unterschieden.[20] Hier wird der Unter-nehmenswert aus der Summe der Werte der einzelnen „Unternehmensbestandteile“ wie zum Beispiel Vermögensgegenstände (Maschinen, Gebäude) und Verbindlichkeiten berechnet.

[...]


[1] Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, S. 1.

[2] Vgl. Jacob, ABWL, 5. Auflage, S. 708.

[3] Vgl. Peemüller, Schwerpunkte der Unternehmensbewertung, UM 1/2003, S. 5 f.

[4] Vgl. Olbrich, Unternehmensbewertung, S. 14 ff.

[5] Vgl. Ernst / Schneider / Thielen, Unternehmensbewertungen, S. 1.

[6] Vgl. von Borstel, Bewertung von StB-Praxen, UM 1/2003, S. 28 ff.

[7] Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, S. 28 ff.

[8] Vgl. Picot / Jansen, Moderne Bewertungsverfahren, Handelsblatt vom 16./17.04.1999, S. K 3.

[9] Vgl. Behringer, Unternehmensbewertung KMU, 2. Auflage, S. 26.

[10] Vgl. IDW Prüfungsstandards CD-ROM 2003 IDW S 1: Grundsätze zur Durchführungen von Unternehmensbewertungen, Punkt 2.4.

[11] Vgl. Behringer, Unternehmensbewertung KMU, 2. Auflage, S. 26 ff.

[12] Vgl. Helbling, Unternehmensbewertung, 8. Auflage, S. 43.

[13] Vgl. Hayn / Küting / Weber (Hrsg.), Bewertung junger Unternehmen, 2. Auflage, S. 35 ff.

[14] Vgl. Peemöller, (Stand der Unternehmensbewertung), DStR 11/93, S. 409.

[15] Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, S. 9.

[16] Vgl. Piltz, Unternehmensbewertung, S. 12 ff.

[17] Vgl. Peemüller, Schwerpunkte der Unternehmensbewertung, UM 1/2003, S. 5.

[18] Vgl. Moxter, GoU, 2. Auflage, S. 5 ff.

[19] Vgl. IDW Prüfungsstandards CD-ROM 2003 IDW S 1: Grundsätze zur Durchführungen von Unternehmensbewertungen, Punkt 4.

[20] Vgl. Ernst / Schneider / Thielen, Unternehmensbewertungen, S. 2 ff.

Final del extracto de 23 páginas

Detalles

Título
Studienarbeit: Unternehmensbewertung
Universidad
University of Cooperative Education Villingen-Schwenningen  (Steuern und Prüfungswesen)
Curso
Unternehmensbewertung
Calificación
2,0
Autor
Año
2004
Páginas
23
No. de catálogo
V80905
ISBN (Ebook)
9783638874274
ISBN (Libro)
9783638947503
Tamaño de fichero
488 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Studienarbeit, Unternehmensbewertung
Citar trabajo
Stephan Weber (Autor), 2004, Studienarbeit: Unternehmensbewertung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80905

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