Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU im Zeichen steigender Verbraucherpreise

Ursachen, Bedeutung und Folgen für die EU und den internationalen Handel


Thèse de Bachelor, 2007

47 Pages, Note: 1,7


Extrait


Gliederung

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Relevanz und Aufbau dieser Arbeit
1.1. Problemrelevanz: Der Agrarsektor als Sonderweg
1.2. Aufbau der Arbeit

2. Wettbewerbs- und Agrarpolitik der Europäischen Union
2.1. Akteure der EU-Agrarpolitik
2.2. Prämissen der Wettbewerbspolitik: Marktwirtschaft
2.3. Prämissen der Agrarpolitik: Regulierung
2.3.1. Ökonomische Grunddaten und Geschichte des Agrarsektors
2.3.2. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU
2.3.2.1. Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik
2.3.2.2. Gemeinsame Marktordnungen
2.3.2.3. Wirtschaftspolitik im Rahmen der GAP
2.4. Die Finanzierung der Agrarpolitik
2.4.1. Die europäischen Fonds für die Landwirtschaft
2.4.2. Einnahmen der EU und ihre Ausgaben für die GAP

3. Außenhandel für Agrarprodukte
3.1. Grundlagen eines liberalen Außenhandels
3.2. GATT und WTO im Agrarhandel
3.3. EU-Protektionismus im Außenhandel für Agrarprodukte
3.4. Rolle der EU als Agrarexporteur und Wohlfahrtswirkungen für Drittländer
3.5. Einfluss der GATT auf den EU-Agrarhandel

4. Zwischenfazit: nationale und internationale Folgen der EU-Agrarpolitik
4.1. Folgen der EU-Agrarpolitik für Entwicklungsländer
4.2. Folgen der EU-Agrarpolitik für die EU-Länder

5. Die Gemeinsame Agrarpolitik nach der EU-Osterweiterung
5.1. Reformen der GAP im Überblick
5.2. Agrarpolitik heute - Die neue Milchknappheit?

6. Gestaltungsempfehlungen für eine Optimierung des Agrarsektors

Quellenverzeichnis

Gesetzesverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Das 3-Säulen-Modell der GAP nach Stresa

Abbildung 2: Das neue 2-Säulen-Modell der GAP nach der Agenda 2000

Abbildung 3: Grundmodell der Preisbildung auf einem Markt

Abbildung 4: Weltmarktpreis vs. Intenventionspreise

Abbildung 5: Erhöhung der Referenzmenge

Abbildung 6: Handelshemmnisse

Abbildung 7: Wirkung der Subventionierung auf Nachfrage und Angebot

Abbildung 8: Wirkung eines Schutzzolls auf Nachfrage und Angebot

Abbildung 9: Nationaler Wohlfahrtsverlust durch Subventionierung oder Abschöpfung

Abbildung 10: Preiswirkung der EU-Agrarerzeugnisse in Drittländern

Abbildung 11: Wohlfahrt von Drittländern

Abbildung 12: Entwicklung der Milchpreise 2006/2007

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Relevanz und Aufbau dieser Arbeit

1.1. Problemrelevanz: Der Agrarsektor als Sonderweg

Während die Wirtschaftspolitik der Europäischen Union (EU) von wirtschaftsliberalen Prämissen bestimmt scheint, nimmt hierzu traditionell der Agrarsektor[1] eine konträre Stellung ein. Hier nimmt die EU erstaunlich starke Eingriffe in die Wirtschaft vor, wie man sie sonst nur in wenigen entwickelten Ländern vorfindet.[2] Seit Ende der 1960er Jahre findet sich eine protektionistische Preis- und Mengenpolitik, die sich in Marktordnungen mit Preisverordnungen niederschlägt.

Diese Politik geht auf die Ernährungsproblematik im 19. und Anfang des 20. Jahr­hunderts zurück, wo in Europa mehrfach Hungerkatastrophen zu verzeichnen waren. Bei Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG)[3] drohte durch den "Kalten Krieg" ein internationaler Handel mit Agrarprodukten unterbrochen werden zu können. Hinzu kamen historische Sichtweisen, besonders Deutschlands und Frankreichs, die die Land­wirte über hohe Preise schützen und stärken wollten.[4]

Aber auch in anderen Ländern, wie z.B. in den USA, Japan und der Schweiz, finden sich regulierte Agrarmärkte, mit dem erklärten politischen Ziel der Erhaltung eines gesunden Bauernstandes.[5]

Bereits seit den 1970er Jahren sind die Fehlsteuerungen im geregelten Agrarsektor bekannt und für jeden offen sichtbar gewesen: war die EG bislang ein Nettoimporteur, wurde sie jetzt zu einem Nettoexporteur, der nicht alle seine Produkte auf dem Weltmarkt zeitnah absetzen konnte. "Milchseen, Butterberge und Getreidegebirge" als Inbegriff voller Lager bestimmten daraufhin die Meldungen in den Nachrichten.[6]

Trotz vieler Reformversuche der letzten Jahrzehnte ist eine grundlegende Deregulierung ausgeblieben, so dass die "Entwicklung der EU-Agrarpolitik eindrucksvoll [belegt], wie schwierig es ist, einmal geschaffene Institutionen zu ändern".[7]

Gerade in den letzten Monaten sind die Lebensmittelpreise stark gestiegen und haben die Diskussion um die Kosten und den Nutzen des Agrarprotektionismus für die EU und ihre Bürger wieder in den Blickwinkel der Öffentlichkeit geholt.[8]

Dennoch wird auch in dieser Diskussion die wichtige Frage nach den Folgen dieser Politik für den Weltmarkt und die Entwicklungsländer nicht gestellt.

Für das kommende Jahr 2008 ist eine grundlegende Überprüfung der europäischen Agrarpolitik angesetzt.[9] In Anbetracht der fundamentalen Veränderungen seit Gründung der EG und der immer nur kleinen Reformen tut dies auch dringend not.

1.2. Aufbau der Arbeit

Die vorliegende Arbeit zeigt eingangs die Besonderheiten des EU-Agrarsektors gegenüber den anderen Wirtschaftssektoren auf, bevor die grundlegenden Mittel der EU zur Regulierung dieses Sektors erläutert werden.

Anschließend erfolgt die Darstellung der handelstechnischen Folgen der EU-Agrar­politik, aus der die ökonomischen Konsequenzen für Entwicklungsländer ab­geleitet werden.

Danach wird die aktuelle Situation im europäischen Agrarmarkt vorgestellt und als Ergebnis der EU-Agrar-Reformen interpretiert und evaluiert, bevor sich der Autor zum Schluss mit den Konsequenzen auseinandersetzt und aufzeigt, wie die Auswirkungen reduziert werden sollten, damit sowohl die europäische als auch die Volkswirtschaft vieler Entwicklungsländer profitieren könnten.

2. Wettbewerbs- und Agrarpolitik der Europäischen Union

2.1. Akteure der EU-Agrarpolitik

Die EU-Agrarpolitik beschäftigt das Europäische Parlament (EP), die EU-Kommission und den Europäischen Rat.[10]

Das Europäische Parlament fungiert als Vertretung der Völker der Europäischen Union.[11] Durch seinen "Ausschuss für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung" sowie durch Initiativberichte und Stellungnahmen versucht das EP einen Einfluss auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auszuüben. Ihm kommt dabei grundsätzlich auch bei den Beratungen des EU-Hauhaltes ein Mitspracherecht zu, allerdings ist dieses bei den Agrarausgaben als obligatorische Ausgaben der EU nur sehr beschränkt.[12] Das EP kann den Haushaltsvorschlag nicht zurückweisen, sondern lediglich Änderungen an der Mittelzuweisung empfehlen, die dann vom Ministerrat beschlossen werden müssen.[13]

Der zentrale Akteur jedoch ist der Rat der Gemeinschaften in Zusammensetzung als Agrarministerrat. Er verfügt über die entsprechende Gesetzgebungskompetenz zur Agrarpolitik. Seine Aufgaben und Procedere sind in Art. 202 ff. EGV geregelt. Aufgrund seiner Zusammensetzung, aus den Agrarministern der einzelnen EU-Staaten, verfolgt er primär die Interessen der Landwirte.[14]

Bei Abstimmungen im Rat gilt grundsätzlich das einfache Mehrheitsprinzip (Art. 205 I EGV), wobei jedes Land eine Stimme hat. Dennoch ist dieses Procedere in der Praxis oftmals eine Ausnahme, da nach Art. 205 II EGV in vielen Fällen eine qualifizierte Mehrheit (Stimmengewichtung unter den Ratsmitgliedern) erforderlich wird. Von besonderer Bedeutung ist jedoch das Einstimmigkeitsprinzip, das 1966 als "Luxemburger Vereinbarung über wichtige Interessen der Mitgliedsstaaten" in die Praxis Eingang gefunden hat. Es gewährt einzelnen Ländern ein Vetorecht, wenn zentrale, besonders wichtige Interessen betroffen sind. Genau diese Regelung macht in der Praxis eine Reform der Agrarpolitik sehr schwer.[15]

Die Europäische Kommission soll das ordnungsgemäße Funktionieren und die Entwicklung des Gemeinsamen Marktes gewährleisten.[16] Sie verfügt dazu über das Vorschlagsrecht bei Gesetzen und damit auch bei den Preisbeschlüssen, die an­schließend vom Agrarministerrat beschlossen werden. Sie besteht aus 27 Kommissaren und 24 Generaldirektionen. Für die Agrarpolitik und die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums ist die Generaldirektion VI (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) zuständig. Diese Generaldirektion (GD) mit Sitz in Brüssel wird von Generaldirektor Jean-Luc Demarty geleitet und beschäftigt etwa 1.000 Mitarbeiter. Sie umfasst 12 Direktionen, die sich mit allen Aspekten der Gemeinsamen Agrar­politik beschäftigen.[17]

Aus der Konstellation von drei beteiligten Akteuren wird bereits ein mögliches Konfliktfeld erkennbar: Die Europäische Kommission vertritt die Interessen Europas, die mehr in Richtung eines weniger regulierten und damit für die EU kostengünstigeren Marktes gehen – während die Agrarminister sich als Lobbyisten ihrer jeweiligen Land­wirtschaft verstehen. Daher gab es in der Vergangenheit auch mehrere Reformansätze der Kommission, die vom Agrarministerrat nicht entsprechend umgesetzt wurden.[18]

Vor diesem Hintergrund gestaltet die Kommission ihre Vorschläge meist so, dass der Ministerrat sie akzeptieren dürfte und drängt nicht auf volkswirtschaftliche Nutzen­maximierung.[19]

Dies äußert sich in einer im Agrarsektor abweichenden Wirtschaftspolitik als in den meisten anderen Wirtschaftssektoren.

2.2. Prämissen der Wettbewerbspolitik: Marktwirtschaft

Das System des Gemeinsamen Marktes, das Wettbewerbspolitik und Marktwirtschaft implementiert, fokussiert auf der Koordination individueller ökonomischer Entscheidungen auf einem Markt. Dass sich damit effiziente Lösungen erzielen lassen, ist bereits seit Adam Smith 1776 bekannt.[20]

Ein Abweichen von den Entscheidungen des Marktes bedarf daher einer besonderen Rechtfertigung. Diese kann aus einem überragenden staatlichen Interesse (z.B. der Vermeidung von Ernährungsproblemen), Unvollkommenheiten innerhalb des Marktes (z.B. Marktmacht eines Marktteilnehmers) sowie externen Effekten bestehen. Diese externen Effekte kommen in der Landwirtschaft vor und führen zu einem Abweichen der individuellen und der kollektiven Grenznutzen, was zu Wohlfahrtsverlusten führen kann. Hierbei kann staatliches Eingreifen helfen, die Wohlfahrtsverluste der Gesellschaft zu begrenzen. Außerdem kann man das staatliche Eingreifen ebenfalls rechtfertigen, sobald gesellschaftliche Ziele verfolgt werden, die über markt­wirtschaftliche Lenkungsmechanismen aufgrund ihrer Gestaltung generell nicht erreicht werden können. Beispiele hierfür sind Umwelt- und Qualitätsziele, die Entwicklung ländlicher Räume sowie eine nachhaltige Bewirtschaftung.[21] In der Landwirtschaft ist deren Existenz zu bejahen, so dass ein grundsätzliches staatliches Eingreifen als vertretbar und gerechtfertigt angesehen werden kann.[22]

Dennoch dürfen die engen Grenzen des staatlichen Handelns nicht außer Acht gelassen werden: es ist Aufgabe des Staates korrekturbedürftige Präferenzen in die richtige Richtung zu lenken, aber nicht die wettbewerbswirtschaftlichen Strukturen durch planwirtschaftliche zu ersetzen.[23]

2.3. Prämissen der Agrarpolitik: Regulierung

2.3.1. Ökonomische Grunddaten und Geschichte des Agrarsektors

Obwohl die Vorschriften zur Errichtung des Gemeinsamen Marktes grundsätzlich auch auf Agrarerzeugnisse Anwendung finden, gelten sie für die Landwirtschaft nur soweit in Art. 33 ff. EGV nicht etwas anderes bestimmt ist. So wurde z.B. der Agrarmarkt von den Wettbewerbsregeln und Beihilfeverboten des EGV ausdrücklich ausgenommen.[24]

Im Gegensatz zu den sonstigen wirtschaftlichen Prämissen der EU handelt es sich dadurch beim Agrarsektor um einen umfassend staatlich regulierten Markt, so dass die Agrarpolitik[25] einen Großteil der Kennzeichen staatlicher Wirtschaftslenkung aufweist.

Wie auch bei anderen regulierten Märkten ist daher im Agrarsektor grundsätzlich mit Ineffizienzen sowie einem eingeschränkten internationalen Handel zu rechnen.

Bereits seit den 1930er Jahren waren die Landwirtschaften in großen Teilen protektionistisch abgeschirmt und auf Selbstversorgung bedacht. Diese Tendenz wurde im zweiten Weltkrieg weiter forciert. Unter dem Eindruck der Hungersnöte nach Kriegsende 1945 bis 1947 setzte sich Anfang der 1950er Jahre in Deutschland eine weitere staatliche Regulierung des Agrarsektors durch, der ihm eine Sonderstellung verschaffte.[26] Auch der französische Agrarmarkt war streng reguliert. An diesem deutschen (bzw. deutsch-französischen) Sonderweg orientierte sich anschließend die europäische Agrarpolitik und übernahm damit in großen Teilen das hohe deutsche Stützungsniveau, das von den anderen vier Gründungsländern[27] im Rahmen der Vereinheitlichung zum gemeinsamen Markt umgesetzt werden musste.[28]

Dies geschah auf Grundlage der Konferenz von Stresa und der Römischen Verträge. Die erste Marktordnung mit gemeinsamen Preisen trat für das Wirtschaftsjahr 1967/1968 in Kraft.[29]

Begründen lässt sich die Gründung eines gemeinsamen Agrarmarktes mit den unter­schiedlichen Situationen und Interessenlagen, mit denen die Gründungsländer kon­frontiert waren. Während Frankreich, Italien und die Niederlande bereits damals land­wirtschaftliche Nettoexporteure waren, mussten Deutschland, Belgien und Luxemburg landwirtschaftliche Produkte importieren. Im Gegenzug erhielten die industriell ge­prägten Länder Zugang zu den Absatzmärkten in den landwirtschaftlichen Ländern für Industrieprodukte.[30]

Bei den Erweiterungsrunden der EG 1973, 1980 und 1986 mussten auch die neu bei­getretenen Länder die Agrarstützungspolitik im Rahmen der aquis communitaire[31] in dieser Höhe übernehmen. Erst in den 1990er Jahren kam es zu ersten Reformen der Agrarpolitik.[32] Diese führten dazu, dass die Beitrittsländer Österreich und Finnland 1995 ihre Agrarförderung senken mussten.[33]

Der Agrarsektor der EU bildet heute (Stand Dezember 2006; für die EU der 27 Staaten liegen noch keine aktuellen Daten vor) lediglich einen kleinen Teil der europäischen Volkswirtschaft. In ihm arbeiten knapp 5% aller Beschäftigten und erwirtschaften etwa 3% des europäischen Bruttoinlandsproduktes (BIP).[34] Dennoch betragen die Ausgaben der EU für diesen Sektor 38% des EU-Haushaltes bzw. über 45 Mrd. €.[35]

In den letzten Jahrzehnten ist der Anteil der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung deutlich gesunken; 1970 hatte er noch 13,5% betragen.[36]

Damit entfernte sich die agrarpolitische Maxime immer weiter von der ökonomischen Realität und der Bedeutung der Landwirtschaft im Wirtschaftsleben.[37]

2.3.2. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU

Die Regelung und Regulierung des europäischen Agrarmarktes erfolgt durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).

Diese zielt dabei nicht nur auf die Herstellung von landwirtschaftlichen Produkten, sondern umfasst Bestimmungen und Mechanismen zur Regelung von Produktion, Verarbeitung sowie des Handels mit landwirtschaftlichen Produkten innerhalb der Europäischen Union.[38]

Die GAP wird seit der Konferenz von Stresa als 3-Säulen-Modell dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Das 3-Säulen-Modell der GAP nach Stresa

Quelle: eigene Abbildung nach Schwarz (2004), S. 25.

In den letzten Jahren hat sich das Verständnis gewandelt und man sieht die GAP, jetzt unter dem Eindruck der Reformen 1992 und 2003 sowie der Agenda 2000, als 2-Säulen-Modell, wobei die ehemaligen drei Säulen unter der Säule Marktordnungen subsumiert werden:

Die momentan in der Literatur geführte Diskussion zur "2. Säule" setzt daher fast ausschließlich am neuen 2-Säulen-Modell (siehe Abbildung 2) an.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Das neue 2-Säulen-Modell der GAP nach der Agenda 2000

Quelle: eigene Abbildung nach Wikipedia (2007o), online unter

de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsame_Agrarpolitik_der_EU.

Die Rechtsgrundlage einer einheitlichen Agrarpolitik für die Gemeinschaft bilden dabei die Artikel 32 bis 38 in Titel II (Die Landwirtschaft) des EG-Vertrages (EGV).

2.3.2.1. Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik

Artikel 33 I EGV benennt die grundlegenden Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik als groben Rahmen:

1. Erhöhung der Produktivität der Landwirtschaft,
2. Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der landwirtschaftlich Beschäftigten,
3. Stabilisierung der Märkte und
4. Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung
5. zu angemessenen Preisen.[39]

Bereits bei dieser Bestimmung wird ein mögliches Problemfeld erkennbar. Die Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der Landwirte (2.) und die Versorgung zu angemessenen Preisen (5.) sind zwei konträre Forderungen des EGV, die aus wirtschaftlicher Sicht in einem Markt nicht gemeinsam realisierbar sind.

Ein weiteres Ziel ist die in der 2. Säule ("Landesentwicklung") angesprochene Entwicklung des ländlichen Raums. Dies zielt auf eine einheitliche Entwicklung der landwirtschaftlichen Preispolitik und des Lebensraums, der über eine reine Agrarpolitik hinausgeht.[40]

Durch die Agenda 2000 und die EU-Landwirtschaftsreform 2003 fanden auch die Ziele des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit als weitere Ziele einen Eingang in die Agrarpolitik.[41]

Im Rahmen dieser Arbeit wird die Entwicklung des ländlichen Raums allerdings nicht näher betrachtet und primär auf die in Art. 33 EGV genannten wirtschaftlichen Ziel­setzungen und deren Folgen fokussiert.

2.3.2.2. Gemeinsame Marktordnungen

In Art. 34 EGV findet sich die Vorschrift zur Schaffung gemeinsamer Marktordnungen. Eine Marktordnung wird demnach durch die gemeinsame Organisation eines Teils des Agrarmarktes festgelegt und bezieht sich immer auf ein bestimmtes Produkt in seinen verschiedenen Erscheinungsformen.[42]

Charakterisieren lässt sich eine Marktordnung durch ihre europaweite Geltung, den gemeinsamen Wettbewerbsregelungen sowie der bindenden Koordinierung der ver­schiedenen einzelstaatlichen Marktordnungen.[43]

Erst durch die Anwendung gemeinsamer Marktordnungen entsteht die Möglichkeit eines koordinierten Handels der EU. Dieses besteht vor allem aus der Festsetzung einheitlicher Preise für landwirtschaftliche Produkte auf den Märkten in der EU ("Preisintervention"), der Gewährung von Subventionen ("Beihilfen") an Erzeuger und Produzenten von Veredelungsprodukten auf der ersten Fertigungsstufe, der Einführung von Mechanismen zur Regulierung der Erzeugung ("Quoten und Mengen") sowie der Organisation des internationalen Handels ("Zölle, Abschöpfungen und Export­erstattungen").[44]

Diese Instrumente können separat oder kombiniert zum Einsatz kommen. So zahlt die EU Erzeugnisbeihilfen z.B. für Tabak und Bananen, verfolgt die Preisintervention z.B. bei Obst und Gemüse und kombiniert die Preisintervention mit Erzeugnisbeihilfen beim Getreide.[45]

2.3.2.3. Wirtschaftspolitik im Rahmen der GAP
2.3.2.3.1. Allgemeines Procedere des GAP-Preissystems

In einem liberalen Markt vollzieht sich die Preisbildung durch das Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage nach einem bestimmten Produkt (dem Markt­gleichgewicht).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Grundmodell der Preisbildung auf einem Markt

Quelle: Eigene Abbildung.

Von einem bestimmten Gleichgewichtspreis PGG aus, führt ein höheres Mengenangebot X' zu sinkenden Preisen P' bzw. ein geringeres Angebot zu höheren Preisen. Die dadurch zustande kommende Allokation ist aufgrund ihrer Marktentstehung effizient.

Die Wirtschaftspolitik der GAP vollzieht sich jedoch nicht durch die o.g. Preis-Mengen-Beziehung auf einem Markt, sondern durch eine Festlegung des Marktordnungspreises durch die EU.

[...]


[1] In der vorliegenden Arbeit umfasst der Begriff des Agrarsektors (in Anlehnung an Art. 32 I EGV) die Fischerei und die verarbeitenden Unternehmen auf der ersten Verarbeitungsstufe.

[2] Vgl. Kay (1998), S. 1.

[3] Die Europäischen Gemeinschaften wurden durch die Römischen Verträge 1957 gegründet und stellen die zentrale (da supranationale) Säule der 1993 durch den Maastrichter Vertragstext gegründeten Europäischen Union dar. Damit änderte sich auch die Bezeichnung zu Europäische Gemeinschaft. Diese Nomenklatur wird in der vorliegenden Arbeit auch für die Vorläufer verwendet.

[4] Vgl. Kirsche / Weber (2004), S. 1. Anzumerken bleibt auch ebenfalls ein weiteres Interesse Frankreichs am Absatz seiner umfassenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Deutschlands am Absatz seiner industriellen Produkte, so dass beide durch gegenseitig geöffnete Märkte Vorteile erwartet haben dürften. (Vgl. Mader (2004), S. 6).

[5] Besonders das Schweizer Bundesgesetz über die Landwirtschaft verfügt über sehr detaillierte Normen für einen geregelten Agrarmarkt und den Schutz der einheimischen Landwirte.

[6] Vgl. Kirsche / Weber (2004), S. 1.

[7] Koester (2000), S. 194. Auch die steigenden Preise am Milchmarkt seit 2003 stehen weiterhin unter dem Eindruck einer umfassenden staatlichen Regulierung.

[8] Vgl. dazu z.B. FTD (2007), FTD vom 02.08.2007: "Vier Euro mehr für Milch und Käse" und Der Spiegel (2007o), Spiegel Online vom 30.07.2007: "Dürre, Fluten, Chinas Durst - wieso Milch so teuer wird".

[9] Vgl. Europa.eu (2007o), online unter http://ec.europa.eu/dgs/agriculture/index_de.htm.

[10] Auf eine allgemeine und umfassende Vorstellung dieser Akteure wird in der vorliegenden Arbeit bewusst verzichtet und lediglich auf ihre Rolle für die Agrarpolitik näher eingegangen.

[11] Vgl. Art. 189 S. 1 EGV.

[12] Beim Haushaltsverfahren wird zwischen obligatorischen und nicht-obligatorischen Ausgaben unterschieden. Das Mitspracherecht des EP ist lediglich bei den nicht-obligatorischen Ausgaben relativ umfassend ausgestaltet und verleiht dem EP dort die Rechte eines klassischen Parlaments.

[13] Vgl. Herdegen (2005), S. 130 f.

[14] Der Ministerrat besteht aus den jeweils für ein bestimmtes Sachgebiet zuständigen 27 Ministern der Mitgliedsstaaten. Für die Agrarpolitik sind das die Agrar- und Landwirtschaftsminister. (Vgl. Art. 202 und Art. 203 S. 1 EGV und Koester (2000), S. 200).

[15] Gerade die großen europäischen Agrar-Nettozahlungsempfänger verteidigen ihre finanziellen Privilegien über den Luxemburger Kompromiss. Aber auch viele kleinere EU-Staaten nutzen die Stimmgewichtung als Mittel, um ihre agrarpolitischen Interessen zu schützen.

[16] Vgl. Art. 211 I EGV in Verbindung mit Art. 2, Art. 3 I e) und Art. 32 I, II, IV EGV.

[17] Vgl. Europa.eu (2007), online unter http://ec.europa.eu/dgs/agriculture/index_de.htm.

[18] So gingen z.B. die Vorschläge der Kommission im Rahmen der Agenda 2000 so weit, dass sie den Getreidepreis auf Weltmarktniveau abgesenkt hätten. Der Ministerrat setzte jedoch nur einen Teil der Reduzierungen um. (Vgl. Koester (2003), S. 154 f).

[19] Vgl. Koester / Tangermann (1987), S. 21.

[20] Vgl. Smith, Adam (1904): An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations.

[21] Vgl. Kirschke / Weber (2004), S. 8. So haben z.B. die Nahrungsmittelskandale die Konsumenten verunsichert, so dass mit neuen Qualitätsstandards und Kontrollen das Vertrauen wiederhergestellt werden muss. (Vgl. El-Agraa (2004) S. 361).

[22] Die Rolle der europäischen Landwirtschaft zur Sicherstellung der Ernährung der europäischen Bevölkerung hingegen ist nicht unbedingt so eindeutig zu bejahen. Hier hat die Kapitalausstattung und Kaufkraft einen nicht zu unterschätzenden Einfluss.

[23] Von daher kann festgehalten werden, dass die Landwirtschaftspolitik der EU in vielen Bereichen über das Mindestmaß hinausgeht und somit ihre Existenzberechtigung nicht mehr nachweisen kann.

[24] Vgl. Art. 32 II EGV und Art. 36 EGV. Darin erhält der Ministerrat umfassende Kompetenzen zugestanden, im Agrarsektor Wettbewerbsprocedere und Beihilfen selbst zu entscheiden, während die Grundfreiheiten auch im Agrarsektor gelten. (Vgl. Herdegen (2005), S. 312).

[25] Unter Agrarpolitik wird die Gesamtheit aller Maßnahmen verstanden, die auf die Beeinflussung landwirtschaftlichen Handelns fokussiert, damit eine gegebene Zielsetzung erreicht wird. (Vgl. Koester (1993), S. 37).

[26] Das damals vom Institut für Weltwirtschaft vorgebrachte Hauptargument zielte allerdings nicht auf die Versorgungslage, sondern auf einen Protektionismus. Die deutsche Landwirtschaft sei bei Weltmarkt–preisen nicht wettbewerbsfähig. (Vgl. Koester (2000), S. 194).

[27] Gründungsstaaten der EWG 1957 waren neben Deutschland und Frankreich die Niederlande, Luxemburg, Belgien und Italien.

[28] Vgl. Folmer et. al. (1995), S. 10 f.

[29] Vgl. Schwarz (2004), S. 8.

[30] Vgl. Harrop (2000), S. 90, Koester (2001), S. 311 und Schwarz (2004), S. 25.

[31] Das als aquis communitaire bezeichnete Prinzip besagt, dass neue Mitgliedsländer grundsätzlich ihre Politik an die der Gemeinschaft anzupassen haben.

[32] Besonders die MacSharry-Reform 1992 war doch umfassender ausgelegt und führte zu ersten erkennbaren Lösungen.

[33] Vgl. Schwarz (2004), S. 46.

[34] Vgl. Europa.eu (2007o), online unter: http://ec.europa.eu/agriculture/agrista/rurdev2006/RD_Report_2006_Chapter2.pdf, S. 2.

[35] Vgl. Auswärtiges Amt (2007o), online unter:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/Aufgaben/Landwirtschaft.html.

[36] Vgl. Europe.eu (2007o), online unter http://www.europa.eu.int/comm/agriculture/index_de.htm.

[37] Auch wenn die Bundesregierung in ihren Veröffentlichungen betont, dass der prozentuale Agrar-Anteil am EU-Haushalt seit 1967 fällt, so ist dies im Hinblick auf den seit damals gigantisch gewachsenen Aufgabenbereich der EG eben kein relatives Sinken.

[38] Vgl. Art. 32 I, IV EGV.

[39] Vgl. Art. 33 I EGV: " Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik ist es: a) die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern; b) auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten; c) die Märkte zu stabilisieren; d) die Versorgung sicherzustellen; e) für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen."

[40] Vgl. Europa.eu (2007o), online unter http://www.europa.eu.int/comm/agriculture/index_de.htm.

[41] Damit beachtet jetzt auch die Landwirtschaftspolitik die Erfordernisse des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit im Sinne des Art. 6 EGV besser.

[42] So umfasst die Marktordnung für Milch auch die Organisation des gemeinsamen Vorgehens bei H-Milch, Milchpulver, Käse, Joghurt, etc.

[43] Vgl. Art. 34 I EGV und TU Graz (2007o), online unter http://aeiou.iicm.tugraz.at/aeiou.encyclop.m/m245859.htm.

[44] Vgl. Europa.eu (2007o), online unter http://www.europa.eu.int/comm/agriculture/index_de.htm.

[45] Vgl. Europa.eu (2007o), online unter http://www.europa.eu.int/comm/agriculture/index_de.htm.

Fin de l'extrait de 47 pages

Résumé des informations

Titre
Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU im Zeichen steigender Verbraucherpreise
Sous-titre
Ursachen, Bedeutung und Folgen für die EU und den internationalen Handel
Université
Martin Luther University
Note
1,7
Auteur
Année
2007
Pages
47
N° de catalogue
V80910
ISBN (ebook)
9783638835602
ISBN (Livre)
9783638838511
Taille d'un fichier
793 KB
Langue
allemand
Mots clés
Gemeinsame, Agrarpolitik, Zeichen, Verbraucherpreise
Citation du texte
Helko Ueberschär (Auteur), 2007, Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU im Zeichen steigender Verbraucherpreise, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80910

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU im Zeichen steigender Verbraucherpreise



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur