,,Islam und Menschenrechte - das passt doch gar nicht zusammen". Ein Satz, den ich erst vor kurzer Zeit gehört habe und über den ich erst einmal nachdenken musste. Der Islam steht seit dem 11. September 2001 unter dem Generalverdacht, fundamentalistisch und menschenverachtend zu sein. Ebenso werden heutzutage islamische Länder verdächtigt, die Menschenrechte generell zu missachten. Muslimische Fundamentalisten relativieren solche Vorwürfe mit dem Argument, auch in den westlichen Demokratien würden die Menschenrechte allenfalls teilweise durchgesetzt, und außerdem gehörten die meisten islamischen Länder einem anderen Kulturkreis mit einer eigenen Geschichte und Tradition an.
Passen Islam und Menschenrechte tatsächlich nicht zusammen ?
Das Ziel dieser Arbeit ist es, zu ergründen, inwiefern sich Islam und Menschenrechte gegenseitig ausschließen. Zunächst möchte ich dazu die Entstehung und den kulturellen Kontext der Menschenrechte skizzieren. Anschließend wende ich mich dem Islam und seinen verschiedenen Erscheinungsformen zu, um schließlich die möglichen Konfliktfelder unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnissen zu analysieren.
Der Ansatz der vorliegenden Arbeit ist rein theoretischer Natur, und zwar aus zwei Gründen. Zunächst einmal ist es unmöglich, im vorgegebenen Rahmen eine Fallstudie eines oder auch mehrerer islamischer Staaten zu erstellen; Weiterhin können Verletzungen der Menschenrechte in islamischen Ländern eben auch nichtislamische Gründe haben. Gerade aber diese Fälle, ebenso wie diejenigen Staaten, in denen Menschenrechte aus islamischen wie auch nichtislamischen Motiven verletzt werden, würden das zentrale Erkenntnisinteresse der vorliegenden Arbeit, nämlich die Vereinbarkeit von Islam und Menschenrechten, unzulässig verfälschen.
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Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2. „Der“ Islam
2.1 historischer Überblick
2.2 Merkmale des Islam
3. Die Menschenrechte
3.1 Entstehungsgeschichte
3.2 Typisierung
3.3 Menschenrechte als Recht
4. Menschenrechte und Islam im Konflikt
4.1 Islamische Menschenrechtskonzepte
4.2 Die Scharia
4.2.1 Religionsfreiheit
4.2.2 Gleichheit der Bürger?
4.2.3 Die Stellung der Frau im Islam
4.2.4 Das Problem der Körperstrafen
5. Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, die theoretische Vereinbarkeit zwischen dem Islam und den universellen Menschenrechten kritisch zu untersuchen und zu ergründen, inwieweit sich diese beiden Konzepte gegenseitig ausschließen.
- Historischer Kontext der Menschenrechte und deren Säkularisierung
- Strukturmerkmale des Islams als religiöses, gesellschaftliches und politisches System
- Analyse der Scharia als göttliches Gesetz und ihr Einfluss auf die Rechtsphilosophie
- Untersuchung spezifischer Konfliktfelder wie Religionsfreiheit, Gleichberechtigung und Strafrecht
Auszug aus dem Buch
4.1 Islamische Menschenrechtskonzepte
Wie ich im Kapitel 2.2 bereits angedeutet habe, ist im Islam Recht Gottesrecht, d.h. Menschen können keine Gesetze machen, sondern lediglich die göttlichen Gesetze interpretieren. Damit ergibt sich ein fundamentaler Unterschied zwischen den Menschenrechten westlicher und islamischer Lesart. Muslime akzeptieren die Menschenrechtssicht im säkularisierten Westen, verteidigen aber ihre theologische Einstellung. Dadurch ergibt sich für islamisch Staaten das Konzept der Theokratie, welches in fundamentalem Gegensatz zu den überwiegend liberalen westlichen Gesellschaftsformen steht. Die Trennung Gesellschaft Individuum ist im islamischen Denken unbekannt, Muslime haben den Gesetzen Gottes zu folgen und müssen sich daher der göttlichen Gesellschaft unterwerfen. Tergel schreibt dazu:
„The Islamic criticism is that human rights are anthropocentric and not theocentric. They are based upon a human contract and not upon divine law. There is a gulf between the Western view of human rights with its roots in the Enlightment and the Moslem theocentric view.”
Diese Kritik lässt sich vor allem festmachen an der Scharia, welche in den meisten islamischen Menschenrechtserklärungen den Rechten vorangestellt wird. Stahmann betont die Tendenz zu „theokratischen Staatsstrukturen“ und führt weiter aus:
“Die Rechte der Menschen werden damit durch das Sakralrecht begrenzt und die göttlichen Gesetze so vor einer menschlichen Revision immunisiert.“
Daraus ergibt sich eine Inkompatibilität zwischen westlichem und islamischen Verständnis, da die westlichen Menschenrechtskonzepte säkular und damit veränderbar, die islamischen Konzepte hingegen auf göttlicher Offenbarung beruhend und deswegen immutabel sind.
Zusammenfassung der Kapitel
1.Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den Generalverdacht gegen den Islam nach dem 11. September 2001 und führt in die zentrale Fragestellung der Vereinbarkeit von Islam und Menschenrechten ein.
2. „Der“ Islam: Dieses Kapitel beschreibt den Islam als kein einheitliches Konzept, sondern als eine Religion, die sich in eine Vielzahl von Strömungen und Auslegungen gliedert, und erläutert die Grundlagen wie den Koran und die Sunna.
3. Die Menschenrechte: Hier wird die historische Entwicklung der Menschenrechte in Europa als Abwehrrechte gegen den Staat dargestellt und der Übergang zum positiven Völkerrecht beschrieben.
4. Menschenrechte und Islam im Konflikt: Dieses zentrale Kapitel analysiert die prinzipielle Unvereinbarkeit zwischen theokratischen islamischen Staatsmodellen und dem säkularen, liberalen Menschenrechtsverständnis.
5. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass eine echte Vereinbarkeit erst durch eine notwendige Entsakralisierung und den Prozess der Säkularisierung innerhalb der islamischen Gesellschaften selbst erreicht werden könnte.
Schlüsselwörter
Islam, Menschenrechte, Scharia, Theokratie, Säkularisierung, Religionsfreiheit, Gleichberechtigung, Strafrecht, Rechtsphilosophie, Koran, Sunna, Kalifat, Apostasie, Menschenrechtserklärung, Gesellschaftsmodell.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem islamischen Rechtsverständnis und den universellen Menschenrechten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten zählen der historische Kontext der Menschenrechte, die Charakterisierung des Islams als politisches und religiöses System sowie die Analyse zentraler Konfliktbereiche wie Religionsfreiheit und Strafrecht.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel der Arbeit ist es zu ergründen, inwiefern sich Islam und Menschenrechte aufgrund ihrer unterschiedlichen theoretischen Grundlagen gegenseitig ausschließen oder ob eine Vereinbarkeit möglich ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit verfolgt einen rein theoretischen Ansatz, bei dem Literatur und wissenschaftliche Konzepte analysiert werden, um die strukturellen Unterschiede in der Rechtsphilosophie herauszuarbeiten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Konfliktfelder beleuchtet, insbesondere die Rolle der Scharia, die Stellung der Frau, der Umgang mit Minderheiten (Dhimmi) und die Problematik von Körperstrafen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlagworte sind unter anderem Islam, Menschenrechte, Scharia, Theokratie, Säkularisierung und Religionsfreiheit.
Wie bewertet der Autor das "Dhimma-Konzept"?
Der Autor führt an, dass das Dhimma-Konzept, das religiösen Minderheiten einen Status zweiter Klasse zuweist, mit modernen internationalen Menschenrechtsstandards als unvereinbar gilt.
Warum sieht der Autor die Säkularisierung als entscheidend an?
Der Autor argumentiert, dass ohne eine Trennung von Staat und Religion (Entsakralisierung) die Durchsetzung universeller Menschenrechte in islamisch geprägten Gesellschaften strukturell erschwert bleibt.
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- David Basista (Author), 2002, Menschenrechte im Islam, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8092