Die vorliegende Studienarbeit beschäftigt sich mit dem Thema des Verbraucherschutzes in der Europäischen Union. Da dieses Thema sehr umfangreich ist, habe ich mich auf wesentliche Schwerpunkte konzentriert.
Unter Punkt 1. findet man zunächst einen allgemeinen Überblick über die Verbraucherpolitik in Europa. Außerdem werden die Gründe für eine gemeinsame europäische Verbraucherpolitik dargestellt und die Bedeutung des EU - Verbraucherschutzes näher erläutert.
Der allgemeine Begriff des Verbrauchers und der Begriff des Verbraucherleitbildes wird unter Punkt 2. versucht näher zu definieren. Hierbei erfolgt auch ein Bezug auf das nationale Recht.
Anschließend wird unter Punkt 3. die Entwicklung und Entstehung der Verbraucherpolitik in der EU aufgezeigt. Diese Entwicklung zeigt neben der geschichtlichen Entwicklung der Europäischen Union auch die Anfänge des Verbraucherschutzes. Weiterhin wird auf die Verbraucherpolitik der Bundesregierung sowie auf die aktuelle Entwicklung auf europäischer Ebene eingegangen.
Punkt 4. befasst sich mit der Eingliederung des Verbraucherschutzes in das
EU - Recht. Insbesondere wird auf das Primärrecht und das Sekundärrecht eingegangen, also auf die Rechtsgrundlage und die Rechtssetzung.
Punkt 5. behandelt die wichtigsten Verbraucherschutz-Richtlinien in einem Überblick. Diese Aufteilung der Richtlinien ist an die 5 Verbraucher-Grundrechte angelehnt.
Am Schluss in Punkt 6. geht es um die künftigen Herausforderungen im Bereich des europäischen Verbraucherschutzes. Weiterhin werden Probleme geschildert, die sich aus der aktuellen Sachlage ergeben und verschiedene Möglichkeiten für die künftige Entwicklung des Verbraucherschutzes in der Europäischen Union dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Verbraucherschutz und -politik im Rahmen der EU
1.1 Verbraucherpolitik in Europa
1.2 Gründe für eine europäische Verbraucherpolitik
1.3 Zunehmende Bedeutung des Verbraucherschutzes in der EU
2. Der Verbraucher in der EU
2.1 Verbraucherbegriff
2.2 Verbraucherleitbild
3. Die Entwicklung und Entstehung der Verbraucherpolitik in der EU
3.1 Der Vertrag von Rom
3.2 Die Einheitliche Europäische Akte
3.3 Der Vertrag von Maastricht
3.4 Der Vertrag von Amsterdam
3.5 Aktuelle Entwicklungen
3.6 Verbraucherpolitik der Bundesregierung
4. Eingliederung des Verbraucherschutzes in das EU-Recht
4.1 Rechtsgrundlagen im Primärrecht
4.2 Kompetenzlage des Sekundärrechts
5. Die Verbraucherpolitik im EU-Sekundärrecht
5.1 Recht auf Schutz der Gesundheit und Sicherheit
5.2 Recht auf Schutz der wirtschaftlichen Interessen
5.3 Recht auf Wiedergutmachung erlittenen Schadens
5.4 Recht auf Unterrichtung und Bildung
5.5 Zugang zum Recht
6. Ausblick über die künftige Entwicklung des Verbraucherschutzes
6.1 Die Probleme der aktuellen Sachlage
6.2 Lösungsmöglichkeiten
7. Fazit
Literaturverzeichnis
Einleitung
Die vorliegende Studienarbeit beschäftigt sich mit dem Thema des Verbraucherschutzes in der Europäischen Union. Da dieses Thema sehr umfangreich ist, habe ich mich auf wesentliche Schwerpunkte konzentriert.
Unter Punkt 1. findet man zunächst einen allgemeinen Überblick über die Verbraucherpolitik in Europa. Außerdem werden die Gründe für eine gemeinsame europäische Verbraucherpolitik dargestellt und die Bedeutung des EU - Verbraucherschutzes näher erläutert.
Der allgemeine Begriff des Verbrauchers und der Begriff des Verbraucherleitbildes wird unter Punkt 2. versucht näher zu definieren. Hierbei erfolgt auch ein Bezug auf das nationale Recht.
Anschließend wird unter Punkt 3. die Entwicklung und Entstehung der Verbraucherpolitik in der EU aufgezeigt. Diese Entwicklung zeigt neben der geschichtlichen Entwicklung der Europäischen Union auch die Anfänge des Verbraucherschutzes. Weiterhin wird auf die Verbraucherpolitik der Bundesregierung sowie auf die aktuelle Entwicklung auf europäischer Ebene eingegangen.
Punkt 4. befasst sich mit der Eingliederung des Verbraucherschutzes in das
EU - Recht. Insbesondere wird auf das Primärrecht und das Sekundärrecht eingegangen, also auf die Rechtsgrundlage und die Rechtssetzung.
Punkt 5. behandelt die wichtigsten Verbraucherschutz-Richtlinien in einem Überblick. Diese Aufteilung der Richtlinien ist an die 5 Verbraucher-Grundrechte angelehnt.
Am Schluss in Punkt 6. geht es um die künftigen Herausforderungen im Bereich des europäischen Verbraucherschutzes. Weiterhin werden Probleme geschildert, die sich aus der aktuellen Sachlage ergeben und verschiedene Möglichkeiten für die künftige Entwicklung des Verbraucherschutzes in der Europäischen Union dargestellt.
1. Verbraucherschutz und -politik im Rahmen der EU
1.1 Verbraucherpolitik in Europa
In der Europäischen Union leben circa 450 Millionen Bürger[1], man geht von rund 370 Millionen Verbrauchern aus.[2]
„Sie alle sind von den Themen Verbraucherpolitik und Verbraucherschutz betroffen.“[3]
Um die spezifischen Interessen der Verbraucher zu schützen beziehungsweise zu unterstützen, haben die einzelnen EU - Mitgliedsstaaten ihre eigene Politik entwickelt. In den entwickelten Rechtssystemen bestehen jedoch Unterschiede bezüglich deren soziokulturellen Tradition als auch deren politischen und institutionellen Rahmenbedingungen.[4]
Einige Staaten wählten den Weg der Reglementierung um verbraucherpolitische Probleme zu lösen, während andere Staaten auf die Selbstregulierung der Märkte und Sektoren setzten. Die jeweiligen Regierungen verfolgten unterschiedliche Ziele, einige sahen den Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Lebensmittel als Priorität, während andere Wert auf die Handelsbeziehungen und das Bereitstellen von Gütern und Dienstleistungen legten.[5]
Diese doch sehr unterschiedlichen Vorstellungen der Mitgliedsstaaten über den Schutz des Verbrauchers rechtfertigen die Erarbeitung einer gemeinsamen Verbraucherpolitik.[6]
Ziel dieser Verbraucherpolitik ist, dass der Verbraucher Vertrauen schöpfen kann in die angebotenen Produkte und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz genießt, um im gemeinsamen Markt eine aktive Rolle zu übernehmen.[7]
Die zentrale Aufgabe der EU - Verbraucherpolitik ist, grundlegende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsvorschriften zu erstellen, die wirtschaftlichen Interessen der EU - Bürger zu schützen und schließlich die Verbraucher zu informieren.[8]
Das Feld der EU - Verbraucherpolitik umfasst eine Vielzahl von Themen, einige Beispiele sind: Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktsicherheit, Haustürgeschäfte, Preisgestaltung, Öffentliche Gesundheit sowie Tier- und Pflanzenschutz.
Im Vordergrund der Verbraucherinteressen stehen vor allem die Lebensmittelsicherheit und die Gesundheit der Verbraucher, dieses Interesse wurde durch den Ausbruch der BSE-Krise noch verstärkt.[9]
Seit dem 22. November 2004 ist Markos Kyprianou der zuständige Kommissar für Gesundheits- und Verbraucherschutz in der Europäischen Union.[10]
„Die Verbraucherpolitik ist ein Dreh- und Angelpunkt bei der Verwirklichung des strategischen Ziels der Kommission, die Lebensqualität aller EU - Bürger zu verbessern.“[11]
Dies unterstreicht noch einmal die Bedeutung, die der Verbraucherschutz innerhalb der Europäischen Union hat.
1.2 Gründe für eine europäische Verbraucherpolitik
Der sich in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich entwickelnde europäische Markt, erfordert auch einen europaweiten einheitlichen Verbraucherschutz.
Dies wird besonders deutlich, wenn man die Lebensmittelkrisen der vergangenen Jahre (BSE, Vogelgrippe, Maul- und Klauenseuche, etc.) betrachtet.
Der Verbraucherschutz bezieht sich nicht nur auf die Lebensmittelüberwachung, auch Flugreisen oder der Einkauf auf dem gemeinsamen Binnenmarkt erfordern den Schutz des Verbrauchers.[12]
Verbraucherschutz, insbesondere Vertretung der Verbraucherinteressen und -information bzw. -beratung, sind in einer Marktwirtschaft unerlässlich, da die Marktpartner unterschiedlich stark sind.[13]
Man spricht von einer Übermacht der Anbieter und von eher schwachen Einzelverbrauchern.
Diese Übermacht der Anbieter resultiert daraus, dass Sie Ihre Produkte mit deren Schwachstellen genau kennen. Sie gestalten die Werbung und die Vertragsbestimmungen, sind gut organisiert und durch Lobbys im politischen Raum vertreten.[14]
Die Verbraucher hingegen verfügen nicht über die gleichen Produktkenntnisse wie die Anbieter, haben kaum Einfluss auf die Vertragsgestaltung und werden auch nicht von einer vergleichbar starken Lobby unterstützt.
Ein notwendiger Ausgleich von Anbieter- und Nachfragerinteressen auf dem Markt kann nur durch eine aktive Verbraucherpolitik, organisierte Vertretungen der Verbraucherinteressen, sowie einen gesetzlich verankerten Verbraucherschutz erfolgen.[15]
Deshalb zählt man Verbraucherschutz und Verbraucherpolitik zu den Grundelementen marktwirtschaftlicher Wettbewerbsordnung.[16]
Die Verbraucher müssen über ausreichende und präzise Informationen verfügen sowie klare gesetzliche Ansprüche bei Problemen haben, um sich auf dem gemeinsamen Binnenmarkt bewegen zu können.[17]
Um dieses Ziel des Verbraucherschutzes zu gewährleisten, sind harmonisierte Bestimmungen nötig, die ein angemessenes Schutzniveau des Bürgers beinhalten.[18]
Nur ein gut funktionierender Binnenmarkt stärkt das Vertrauen der Verbraucher und bringt Vorteile für die Bürger im Hinblick auf den Wettbewerb und damit auch auf die Preise der Produkte.[19]
1.3 Zunehmende Bedeutung des Verbraucherschutzes in der EU
Durch das Wachstum der Europäischen Union und das damit verbundene Wachstum des europäischen Binnenmarktes in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten, hat auch der Verbraucherschutz zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Die Notwendigkeit einer gemeinsamen europäischen Verbraucherpolitik wird täglich deutlich.[20]
Immer mehr EU - Bürger nutzen die Vorteile, die ihnen ein grenzüberschreitender Handel bietet, welcher durch die Einführung des Euro wesentlich erleichtert wurde. Allerdings beteiligten sich nicht alle Europäischen Staaten an der Einführung einer gemeinsamen Währung.
Eine funktionierende Verbraucherpolitik trägt dazu bei, dass es nicht, wie in Punkt 1.2 bereits kurz beschrieben, zu einem Markt- bzw. Wettbewerbsversagen kommt.
Nun, da sich Handelsschranken dank Binnenmarkt und Euro öffnen, die Internetnutzung und der elektronische Geschäftsverkehr zunehmen und der
Dienstleistungssektor expandiert, gilt es dafür zu sorgen, dass alle 450 Millionen EU-Bürger der 25 Staaten umfassenden Union ein gleichermaßen hohes Verbraucherschutzniveau genießen.[21]
Durch die weltweite Verbreitung des Internets wird der Verbraucherschutz auch künftig weiter an Bedeutung gewinnen.
In diesem Zusammenhang muss man auch die weltweite Globalisierung nennen, die den Verbraucherschutz auf globaler Ebene immer stärker fordern wird.[22]
Man kann also feststellen, dass sich der Verbraucherschutz ständig weiterentwickeln muss, um mit den ständigen Veränderungen mithalten zu können.
2. Der Verbraucher in der EU
2.1 Verbraucherbegriff
Der Verbraucher wird laut BGB § 13 wie folgt definiert: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.“[23] Es handelt sich lauf BGB also um eine natürliche Person, die nur ihre private Konsumtätigkeit verfolgt.
Im europäischen Recht, wie auch im Recht der Mitgliedsstaaten ist kein einheitlicher Verbraucherbegriff festgelegt.[24]
Es werden vielmehr unterschiedliche Verbraucherbegriffe verwendet, die sich nach der Zielsetzung einer Gemeinschaftsaufgabe bzw. nach der Integrationsart richten.[25]
Die eindeutigste Verbraucherbegriffsdefinition findet man im Bereich des Schutzes der wirtschaftlichen Interessen. Diese Definition entspricht der, die auch in Artikel 13 des Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB (siehe oben) zu finden ist.[26]
Eine weitere Definition des Verbraucherbegriffes findet man im Bereich der Finanzdienstleistungen, insbesondere im Bank-, Versicherungs- und Anlegerrecht; hier spricht man vom Einleger, Versicherungsnehmer oder auch dem Anleger.[27]
Bei der Produkthaftung und der Produktsicherheit geht es vorrangig um den Schutz der Personen, die mit fehlerhaften oder gefährlichen Produkten in Kontakt kommen.[28]
Im Wettbewerbsrecht findet man keinen festgelegten Verbraucherbegriff, hier geht man lediglich von der Marktgegenseite aus, die entweder gewerbliche oder private Abnehmer unterscheidet.[29]
Obwohl es, wie erkennbar, viele unterschiedliche Definitionen in verschiedenen Bereichen für den Begriff „Verbraucher“ gibt, zeigt sich doch ein gemeinschaftsrechtlicher Kern des Verbraucherbegriffes als „passiver Marktbürger“.[30]
Der „passive Marktbürger“ ist durch folgende Elemente gekennzeichnet:
„Ein Verbraucher ist nur eine natürliche Person, deren Tätigkeit sich funktional von der des Unternehmers, des Selbständigen und des Arbeitnehmers unterscheidet und der sowohl eigenkonsumtive Tätigkeiten als auch fremde Konsumtätigkeiten verfolgt.“[31]
Für die Europäische Union ist jeder Bürger ein Verbraucher, der Güter nachfragt für seinen privaten Zweck, um damit seine Bedürfnisse zu befriedigen, und sie achtet sehr darauf, Gesundheit, Sicherheit und wirtschaftliches Wohlergehen der Verbraucher zu schützen.[32]
2.2 Verbraucherleitbild
Trotz Fehlens eines einheitlichen europäischen Verbraucherbegriffes, geht man von einem allgemeinen Verbraucherleitbild im gemeinschaftlichen Verbraucherschutzrecht aus.[33]
Die Information des Verbrauchers hat im europäischen Verbraucherschutz eine große Bedeutung. Deshalb geht das Verbraucherschutzrecht vom Bild des informierten und selbstverantwortlichen Verbrauchers aus.
Der EuGH geht bei seiner Rechtssprechung in die gleiche Richtung.[34]
In der Beurteilung von mitgliedsstaatlicher Regelung geht er vom Leitbild eines „verständigen Verbrauchers“ aus.[35]
Bei der Festlegung auf ein einheitliches Verbraucherleitbild ist Vorsicht geboten, da eine Differenzierung nach der jeweiligen Problemlage erfolgen muss.[36]
Letztendlich kann man aber festhalten, dass dem europäischen Verbraucherschutz ein Verbraucherbild zugrunde liegt, was davon ausgeht, dass der Verbraucher in der Lage ist, sich selbst zu schützen, wenn ihm die erforderlichen Hilfsmittel (z.B. Informationen) zur Verfügung stehen.[37]
Im deutschen Recht ist es wie im europäischen Recht auch, es existiert kein einheitlicher Verbraucherbegriff.[38]
Dies bedeutet, dass die Frage nach einem Verbraucherleitbild im deutschen Verbraucherschutzrecht offen bleibt.[39]
Man könnte jedoch zu dem Schluss kommen, dass der Verbraucher im deutschen Recht besser geschützt ist als im europäischen Recht, da im deutschen Recht die Richtlinien über den Mindeststandard hinaus umgesetzt werden.[40]
Weiterhin stehen dem Verbraucher im deutschen Recht mehr Mittel zum Schutz seiner Rechte zur Verfügung als auf europäischer Ebene, z.B. hat der Verbraucher im deutschen Recht häufig auch Widerrufsrechte neben den Informationsrechten.[41]
Die deutsche Rechtssprechung geht vom Bild des hilflosen, beziehungsweise sogar unmündigen Verbrauchers aus, der auf staatlichen Schutz angewiesen ist.[42]
Durch die bereits angeführte Versorgung der Verbraucher mit Informationen und anderen Hilfsmitteln, ist der Verbraucher jedoch selbst in der Lage Vergleiche zwischen Produkten durchzuführen und eigenständige Entscheidungen zu treffen.
3. Die Entwicklung und Entstehung der Verbraucherpolitik in der EU
Mit dem Gesetz der Abzahlungsgeschäfte vom 16.05.1894 wurde der Gedanke des Verbraucherschutzes wohl erstmals erfasst. Der Begriff des Verbrauchers kam zwar nicht vor, aber der Schutz wurde demjenigen versagt, der als Kaufmann eingetragen war.[43] Auf der Ebene der Europäischen Union dauerte es jedoch noch mehrere Jahrzehnte bis der Verbraucherschutz zu einer konkreten Aufgabe wurde.
„ Der Gemeinsame Markt stand von Anbeginn im Mittelpunkt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.“[44]
Durch den Aufbau und die Vollendung des Binnenmarktes wurde die Verbraucherpolitik der Europäischen Union schrittweise auf- und ausgebaut.[45]
Aber erst in den 70’er Jahren kam man in Europa zu der Einsicht, dass für eine höhere Lebensqualität der Verbraucherschutz eine große Bedeutung hat.[46]
[...]
[1] Tätigkeitsbereiche der EU, Seite 1, http://europa.eu.int/pol/cons/overview_de.htm
[2] Verbrauchereinleitung, Seite 1, http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l32000.htm
[3] Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Stand 08/2005, S. 1, http://www.eu-kommission.de/html/themen/verbraucherschutz.asp
[4] Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Stand 08/2005, S. 1, http://www.eu-kommission.de/html/themen/verbraucherschutz.asp
[5] Verbrauchereinleitung, Seite 1, http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l32000.htm
[6] Verbrauchereinleitung, Seite 1, http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l32000.htm
[7] Verbrauchereinleitung, Seite 1, http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l32000.htm
[8] Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Stand 08/2005, S. 1, http://www.eu-kommission.de/html/themen/verbraucherschutz.asp
[9] Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Stand 08/2005, S. 1, http://www.eu-kommission.de/html/themen/verbraucherschutz.asp
[10] Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Stand 08/2005, S. 1, http://www.eu-kommission.de/html/themen/verbraucherschutz.asp
[11] Europa Verbraucherauftrag, http://europa.eu.int/comm/consumers/missions de.htm
[12] REGIERUNGonline-Verbraucherschutz, S. 1, http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Europäische-Union-,5890/Verbraucherschutz.htm
[13] VZBV, Juni 2001, S. 1, http://www.wiram.de/sourcebook/downloads/VerbraucherschutzArtikel.pdf
[14] VZBV, Juni 2001, S. 1, http://www.wiram.de/sourcebook/downloads/VerbraucherschutzArtikel.pdf
[15] VZBV, Juni 2001, S. 1, http://www.wiram.de/sourcebook/downloads/VerbraucherschutzArtikel.pdf
[16] VZBV, Juni 2001, S. 1, http://www.wiram.de/sourcebook/downloads/VerbraucherschutzArtikel.pdf
[17] Tätigkeitsbereiche der EU, Seite 1, http://europa.eu.int/pol/cons/overview_de.htm
[18] Tätigkeitsbereiche der EU, Seite 1, http://europa.eu.int/pol/cons/overview_de.htm
[19] Tätigkeitsbereiche der EU, Seite 1, http://europa.eu.int/pol/cons/overview_de.htm
[20] Breyer, 2003, S. 1, http://www.hiltrud-breyer.de-info@hiltrud-breyer.de
[21] Tätigkeitsbereiche der EU, Seite 1, http://europa.eu.int/pol/cons/overview_de.htm
[22] Breyer, 2003, S. 2, http://www.hiltrud-breyer.de-info@hiltrud-breyer.de
[23] Sodan, Wirtschaftsrecht, 2004, S. 521
[24] Reich, Europäisches Verbraucherrecht, 1996, S. 64
[25] Reich, Europäisches Verbraucherrecht, 1996, S. 64
[26] Reich, Europäisches Verbraucherrecht, 1996, S. 64
[27] Reich, Europäisches Verbraucherrecht, 1996, S. 64
[28] Reich, Europäisches Verbraucherrecht, 1996, S. 64
[29] Reich, Europäisches Verbraucherrecht, 1996, S. 64
[30] Reich, Europäisches Verbraucherrecht, 1996, S. 65
[31] Reich, Europäisches Verbraucherrecht, 1996, S. 65
[32] Tätigkeitsbereiche der EU, Seite 1, http://europa.eu.int/pol/cons/overview_de.htm
[33] Blaurock, 1999, S. 802
[34] Blaurock, 1999, S. 802
[35] Streinz, 2003, S. 319
[36] Blaurock, 1999, S. 802
[37] Blaurock, 1999, S. 802
[38] Blaurock, 1999, S. 803
[39] Blaurock, 1999, S. 803
[40] Blaurock, 1999, S. 803
[41] Blaurock, 1999, S. 803
[42] Blaurock, 1999, S. 803
[43] Medicus, 1996, S. 766
[44] Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 2002, S. 4, http://www.eu-kommission.de/pdf/eunachrichten/TH3 _Verb_INTERNET.pdf
[45] europa – digital, Seite 1, http://www.europa-digital.de/text/dschungelbuch/polfeld/verbraucher/entwickl.shtml
[46] europa – digital, Seite 1, http://www.europa-digital.de/text/dschungelbuch/polfeld/verbraucher/entwickl.shtml
- Arbeit zitieren
- Dipl.-Betriebswirt (FH) Sven Keller (Autor:in), 2005, Der Verbraucherschutz in der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80983
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