Die Reform des UN-Sicherheitsrats: Gründe, Probleme und Perspektiven des Reformprozesses


Trabajo, 2007

25 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


INHALT

1. Vorwort

2. Zusammensetzung und Befugnisse des Sicherheitsrats

3. Gründe der SR-Reform und deren rechtliche Grundlagen

4. Analyse der Reformvorschläge seit den 90er-Jahren
4.1 OEWG (1993) und Razali-Plan (1997)
4.2 “High-level Panel on Threats, Challenges and Change” (2003)
4.3 Vorschlag der “Gruppe der Vier”/G4
4.4 Vorschlag der Afrikanische Union (2005)
4.5 Vorschlag der Konsens-Gruppe/“Coffee Club“ (2005)

5. Reformhindernisse und Ausblick

6. Schlussbetrachtungen

Literatur

Anhang

1. Vorwort

„Wir müssen die Organisation umgestalten, auf eine Weise, die wir uns früher nicht vorstellen konnten, und kühner und schneller, als wir es in der Vergangenheit taten […] damit sie der heutigen Welt entspr[icht].“[1]

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN/UN) ist das „wichtigste und weltweit einzige völkerrechtlich legitimierte Gremium zur Wahrung und Durchsetzung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit.“[2] Seit seinem Bestehen ist seine Zusammensetzung immer wieder kritisiert worden, nicht zuletzt durch die lange Phase der Lähmung durch den Ost-West-Konflikt. Nach dessen Überwindung besteht ein historisches `Fenster der Gelegenheiten´ zur Durchführung einer Reform des Sicherheitsrats (SR) – bezüglich seiner Zusammensetzung sowie seiner Befugnisse. Zahlreiche Reformvorschläge wurden seither in die Debatte eingebracht. Der Millenniums-Weltgipfel, der im September 2005 in New York stattfand, endete jedoch nicht mit der Verabschiedung eines detaillierten Reformplans, sondern ließ den Rat und die mit ihm verbundenen Probleme in den Hintergrund rücken.[3] Warum wurde dieses wichtige Reformvorhaben einer Umgestaltung des SR bisher nicht umgesetzt? Die vorliegende Arbeit widmet sich dieser Frage, in dem sie die Gründe für die notwendige Reform herausarbeitet und damit die Schwierigkeiten einer Umgestaltung deutlich macht. Dazu werden in einem ersten Schritt die Zusammensetzung und die Befugnisse des SR in seiner derzeitigen Form vorgestellt. Mit dieser Grundlage werden dann die Gründe für eine Neuausrichtung und deren chartarechtlichen Grundlagen beschrieben. In einem dritten Schritt werden die wichtigsten bisher geäußerten Reformvorschläge seit den 90er-Jahren analysiert und in einem vierten Schritt daraus die Reformhindernisse extrahiert und darauf aufbauend ein Ausblick auf die Möglichkeiten und die Durchsetzungsfähigkeit einer Neuordnung des SR gegeben. In der Schlussbetrachtung wird dann ein Fazit aus den zuvor erarbeiteten Sachverhalten gezogen.

2. Zusammensetzung und Befugnisse des Sicherheitsrats

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen besteht aus 15 Mitgliedern, trägt gemäß UN-Charta die „Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ und handelt demnach im Namen aller Mitglieder der Vereinten Nationen (Art. 24, Abs. 1).[4] Er ist das einzige Organ der UN, das verbindliche rechtliche Entscheidungen fällen darf,[5] kann als das wichtigste und „mächtigste“ der sechs UN-Hauptorgane angesehen werden und stellt demnach „im gesamtem Bereich der internationalen Politik ein einzigartiges Instrument“ dar.[6]

Die Volksrepublik China, Frankreich, Russland, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Vereinigten Staaten von Amerika sind ständige Mitglieder des Rats (Art. 23, Abs. 1).[7] Sie werden auch als die P5 („Permanent Five“) bezeichnet und besitzen ein weitläufiges Veto-Recht, welches zur Gründungszeit als „logische Konsequenz der als notwendig empfundenen Geschlossenheit der Großmächte“ nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs angesehen wurde.[8] Die Generalversammlung wählt die zehn übrigen, nicht ständigen Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit für eine Amtszeit von jeweils zwei Jahren, wobei folgende Gesichtspunkte dabei besonders zu berücksichtigen sind:

In erster Linie der Beitrag von Mitgliedern der Vereinten Nationen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und zur Verwirklichung der sonstigen Ziele der Organisation sowie ferner eine angemessene geographische Verteilung der Sitze (Art. 23, Abs.1).

Jedes Jahr wechseln fünf der zehn nicht ständigen Mitglieder. Ihre Amtszeit endet jeweils am 31. Dezember eines Zwei-Jahres-Rhythmus und sie können nicht direkt wieder gewählt werden (Art. 23, Abs.2). 1963 wurde die Zahl der nicht ständigen Sitze von sechs auf nunmehr zehn erhöht.[9] Grund hierfür war die gestiegene Mitgliederanzahl der VN. In diesem Zusammenhang hat sich ein inoffizieller Regionalschlüssel etabliert, nach dem die Sitze nicht ständiger Mitglieder angemessen geographisch verteilt werden.[10]

Die Arbeitsweisen des SR sind in seiner Geschäftsordnung geregelt (Art. 30). Diese sieht ständige, öffentliche Treffen vor, so dass der Rat „[…] seine Aufgaben regelmäßig wahrnehmen kann“ (Art. 28, Abs.1).[11] ANDREAE macht darauf aufmerksam, dass die Arbeitspraxis des Rats jedoch „überwiegend durch informelle Konsultationen geprägt“ und demnach weit von der theoretischen Vorgabe entfernt ist.[12] Zur Wahrung seiner Aufgaben kann der Rat auf die Maßnahmen nach Kapitel VI der UN-Charta für eine friedliche Streitbeilegung und die nach Kapitel VII im Falle einer Bedrohung oder bei Bruch von Frieden bzw. bei Angriffshandlungen zurückgreifen. Gemäß Kapitel VI der Charta kann der Rat jede Streit-Situation untersuchen und Empfehlungen zur friedlichen Lösung aussprechen. Die Rolle des SR ist dabei „beratend bzw. moderierend“[13] und es besteht laut Art. 27 Abs.3 UN-Charta eine Ausnahme vom Vetorecht der P5: Beteiligte Streitparteien müssen sich bei Abstimmungen über Maßnahmen nach Kapitel VI UN-Charta der Stimme enthalten. Dies wurde in der Praxis jedoch bisher nicht beachtet.[14] Bzgl. Maßnahmen nach Kapitel VII muss der Rat zunächst nach Art. 39 UN-Charta feststellen, ob eine derartige Gefahrensituation besteht. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme. Werden Maßnahmen getroffen, so fallen hierunter u. a. die „schärfsten Instrumente des wirtschaftlichen Drucks oder des militärischen Zwanges“, die „vom Handelsembargo bis zum Einsatz von Land-, Luft- oder Seestreitkräften reichen“ (Art. 41, 42).[15] Darüber hinaus kann der Rat zur Wahrung seiner Aufgaben Nebenorgane bilden (Art. 29), wie etwa Straftribunale oder Ausschüsse zur Durchführung und Wahrung der vom Rat verhängten Maßnahmen und Sanktionen.

Zur Bekanntgabe von Maßnahmen bzw. Sanktionen äußert sich der SR vornehmlich in Form von Resolutionen, die die bedeutendste Weise von öffentlichen Äußerungen darstellen.[16] Vor der Abstimmung muss dabei geklärt werden, ob es sich um eine Verfahrensfrage oder um eine „sonstige Frage“ handelt.[17] Hierbei kommt das Vetorecht der P5 in doppelter Form zum tragen. Denn zusätzlich zu dem sich aus ihrer Vetomacht ergebenden „psychologische[n] Verhandlungsvorteil“, der u.a. bei der Androhung eines Vetos zustande kommt,[18] gilt bei Abstimmungen über „sonstige Fragen“ die Veto-Macht der fünf ständigen Mitglieder, deren Zustimmung zur Verabschiedung des Beschlusses notwendig ist (Art. 27, Abs.3). Dabei zählen Stimmenthaltungen als Zustimmung und werden nicht als Veto gewertet.[19] Verfahrensfragen und sonstige Fragen benötigen zwar beide eine qualifizierte Mehrheit von mindestens neun Stimmen, um angenommen zu werden. Aber lediglich bei Verfahrensfragen können die P5 von den nicht ständigen Mitgliedern überstimmt werden (Art. 27, Abs.2). Gemäß Art. 25 müssen alle Mitgliedsstaaten der VN die Beschlüsse des SR annehmen und durchführen. Die P5 haben folglich eine überaus dominante Vorteilsposition im Vergleich zu nicht ständigen Mitgliedern und vor allem zu nicht im SR vertretenen Ländern inne. Die Probleme, die sich daraus und anhand der kritisierten Zusammensetzung des Rats bei der Forderung nach einer Umgestaltung ergeben, werden im folgenden Kapitel dargestellt.

3. Gründe der SR-Reform und deren rechtliche Grundlagen

Der Sicherheitsrat ist mit dem Ende des Ost-West-Konflikts aus einem „jahrzehntelangen Dornröschenschlaf erwacht“, da die beiden Blockmächte ihre Vetomacht nicht mehr zur Blockade des Rats nutzten. Darüber hinaus hat sein „Wirken zum Schutze des (Welt-)Friedens und der internationalen Sicherheit eine ungeahnte Dynamik erfahren.“[20] Gründe hierfür sind vor allem die neue und zunehmende Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, der neben der Verbreitung von Atomwaffen, der Gefahr instabiler „failing states“ und der generellen Gefahr potentieller Kriege zu den „hard threats“ der weltpolitischen Tagesordnung des 21. Jahrhunderts gehört. Bedrohungen der Sicherheit sind generell „von ihrer Natur her komplex“[21] und in enger Verbindung mit den „soft threads“ (Umweltprobleme, zunehmende Armut, Flüchtlingsströme und die Verbreitung von Infektionskrankheiten)[22] sind so zum Teil neuartige und grenzüberschreitende Bedrohungen der internationalen Sicherheit entstanden. Der Sicherheitsbegriff hat sich dabei von der „staatlichen [hin] zur menschlichen Sicherheit“ ausgeweitet.[23] Kritiker sehen die Vereinten Nationen, und dabei vor allem den SR mit seinen derzeitigen Verfahrensweisen und in seiner jetzigen Zusammensetzung, jedoch nur noch bedingt geeignet, diesem „Problembündel“ des neuen Jahrtausends angemessen entgegen zu wirken.[24] So wird die Zusammensetzung des Rats von einer zunehmenden Anzahl an UN-Mitgliedsstaaten als undemokratisch und anachronistisch angesehen, da sie nicht mehr den aktuellen weltpolitischen Realitäten entspricht.[25] Vor allem die im Vergleich zu den nicht ständigen Mitgliedern überaus starke Position der fünf Vetomächte wird als unverhältnismäßig, „zunehmend diskriminierend“ und in ihrer Funktion „als nicht mehr gerechtfertigt“ angesehen.[26] Lisette ANDREAE vertritt die Ansicht, dass es sich beim SR

[...]


[1] Generalsekretär Kofi Annan in seiner Rede „In größerer Freiheit: Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechte für alle“ (A/59/2005). New York 2005, S. 7.

[2] Andreae, Lisette: Reform in der Warteschleife. Ein deutscher Sitz im UN-Sicherheitsrat? Internationale Politik und Wirtschaft. Band 69. München 2002. S. 1.

[3] Vgl. Mützelberger, Bernd: Deutschlands Platz in der Welt – Ständig im Sicherheitsrat oder zwischen allen Stühlen? In: Volker Rittberger (Hg.): Weltordnung durch Weltmacht oder Weltorganisation? USA, Deutschland und die Vereinten Nationen, 1945-2005. Theodor Eschenburg-Vorlesungen, Band 3, Baden-Baden 2006. S. 23.

[4] Charta der Vereinten Nationen. In: Opitz, Peter J.: Die Vereinten Nationen. Geschichte, Struktur, Perspektiven. München 2002. S. 289. Alle weiteren Zitate aus der UN-Charta sind der deutschen Version aus dem hier angeführten Werk (S. 281-309) entnommen.

[5] Andreae: Reform in der Warteschleife. S. 14.

[6] Gareis, Sven/ Varwick, Johannes: Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen. 3. Auflage. Bonn 2003, S. 56f.

[7] Ebd. S. 55: „China trat im Oktober 1971 die Nachfolge der aus den Vereinten Nationen ausgeschlossenen Republik China (Taiwan) an, Russland setzt seit Dezember 1991 die Mitgliedschaft der aufgelösten Sowjetunion fort.“

[8] Andreae: Reform in der Warteschleife. S. 10.

[9] Vgl. hierzu Anm. 38.

[10] Nach diesem Schlüssel entfallen fünf Sitze auf die Gruppe der afro-asiatischen Staaten, einer auf die Staaten Osteuropas, zwei auf die Staaten Lateinamerikas und zwei auf die Gruppe Westeuropa und Andere, zu denen Ozeanien und Kanada gehören. Vgl. Opitz: Die Vereinten Nationen. S. 19.

[11] Gareis / Varwick: Die Vereinten Nationen. S. 56: „Der Präsident beruft Sitzungen ein, wann immer er dies für erforderlich hält, oder wenn ein Ratsmitglied, die Generalversammlung, ein Mitgliedsstaat der [VN] oder der Generalsekretär die Aufmerksamkeit des Rats auf einen Sachverhalt lenkt.“ Zwischen zwei Sitzungen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen. In der Praxis tritt der Rat täglich, manchmal sogar mehrmals am Tag zusammen. „Jedes seiner Mitglieder muss zu diesem Zweck jederzeit am Sitz der Organisation vertreten sein.“

[12] Andreae: Reform in der Warteschleife. S. 19: „Die öffentlichen Sitzungen dienen in der Praxis nicht dem Zweck des aktiven Verhandelns.“ Sie liefern lediglich den offiziellen Rahmen zur Verabschiedung von Resolutionen und dienen darüber hinaus der Anhörung von Nicht-Mitgliedern und anderer VN-Organe. Dies ist deswegen möglich, da die Geschäftsordnung nach wie vor lediglich einen vorläufigen Charakter hat (vgl. S. 20).

[13] Gareis / Varwick: Die Vereinten Nationen. S. 57.

[14] Vgl. Andreae: Reform in der Warteschleife. S. 14. Eine weitere Ausnahme vom Vetorecht besteht laut Art. 27 Abs.3 UN-Charta bei Beschlüssen nach Kapitel VII Art. 52 Abs.3.

[15] Herdegen, Matthias: Die Befugnisse des UN-Sicherheitsrates. Aufgeklärter Absolutismus im Völkerrecht? Heidelberg 1998. S. 2.

[16] Daneben existieren vier weitere Äußerungsmöglichkeiten: förmliche Erklärungen, Schreiben des SR-Präsidenten, mandatierte Presseerklärungen des Präsidenten und in persönlicher Verantwortung abgegebene Presseerklärungen des Präsidenten. Für förmliche Erklärungen gilt das Konsens-Prinzip. Vgl. Faust, Dominik: Effektive Sicherheit. Analyse des Systems kollektiver Sicherheit der Vereinten Nationen und Entwurf eines alternativen Sicherheitssystems. Wiesbaden 2002. S. 103 Anm. 370 und 373.

[17] Verfahrensfragen sind Fragen zur Tagesordnung, zum Sitzungsablauf, zur Einsetzung eines Nebenorgans sowie Beschlüsse des Rats im Verhältnis zu anderen Organen der VN. Vgl. Faust: Effektive Sicherheit. S. 104 Anm. 377.

[18] Andreae: Reform in der Warteschleife. S. 23. Andreae spricht hier von „verdeckten“ bzw. „latenten“ Vetos der P5, die nicht erst in den öffentlichen Sitzungen, sondern bereist in den Vorverhandlungen lanciert werden und durch die nach außen kooperatives Verhalten demonstriert, gleichzeitig aber eine Resolution erzwungen wird, die durch ungenaue Formulierungen die eigenen Interessen nicht gefährdet.

[19] Vgl. Faust: Effektive Sicherheit. S.104.

[20]. Herdegen: Befugnisse des UN-Sicherheitsrates. S. 1.

[21] Guofang, Shen: Die Erweiterung der Rolle des UN-Sicherheitsrats. In: Bernhard Vogel / Rudolf Dolzer / Matthias Herdegen (Hrsg.): Die Zukunft der UNO und des Völkerrechts. Beiträge und Thesen einer Internationalen Konferenz. Freiburg im Breisgau 2004. S. 170: „Die Bedrohung der Sicherheit [hat] mittlerweile globale Dimensionen angenommen. Je mehr die Globalisierung voranschreitet, desto mehr hängen die einzelnen Länder voneinander ab. Die Sicherheit ist kein lokales Problem mehr.“

[22] Vgl. Rittberger, Volker: Weltorganisation in der Krise – Die Vereinten Nationen vor radikalen Reformen. In: Ders. (Hg.): Weltordnung durch Weltmacht oder Weltorganisation? USA, Deutschland und die Vereinten Nationen 1945-2005. Theodor Eschenburg-Vorlesungen, Band 3, Baden-Baden 2006. S. 42.

[23] Rittberger, Volker / Baumgärtner, Heiko: Die Reform des Weltsicherheitsrats – Stand und Perspektiven. In: Johannes Varwich / Andreas Zimmermann (Hrsg.): Die Reform der Vereinten Nationen – Bilanz und Perspektiven. Berlin 2006. S. 54.

[24] Rittberger: Weltorganisation in der Krise. S. 42.

[25] Varwick, Johannes: Die Reform nach der Reform. In: Sabine Schorlemer (Hg.): Globale Probleme und Zukunftsaufgaben der Vereinten Nationen. Zeitschrift für Politik. Sonderband 1. Baden-Baden 2006. S. 238: Die Zusammensetzung des SR spiegelt bzgl. seiner ständigen Mitglieder „die Situation am Ende des zweiten Weltkriegs wieder, bezüglich der Zahl der nichtständigen Mitglieder die Struktur der Vereinten Nationen zu Beginn der 1960er Jahre.“

[26] Ebd.

Final del extracto de 25 páginas

Detalles

Título
Die Reform des UN-Sicherheitsrats: Gründe, Probleme und Perspektiven des Reformprozesses
Universidad
University of Freiburg  (Seminar für Wissenschaftliche Politik)
Curso
Hauptseminar
Calificación
1,0
Autor
Año
2007
Páginas
25
No. de catálogo
V81162
ISBN (Ebook)
9783638858069
ISBN (Libro)
9783638855624
Tamaño de fichero
618 KB
Idioma
Alemán
Notas
Diese Arbeit gibt einen detaillierten und aktuellen Überblick über die Reformsituation des wichtigsten Gremiums der Vereinten Nationen - dem Sicherheitsrat. Im Anhang findet sich zudem eine Übersicht der derzeit akutellen Reformvorschläge. Die Arbeit wurde im Sommer 2007 geschrieben und mit 1,0 bewertet.
Palabras clave
Reform, UN-Sicherheitsrats, Gründe, Probleme, Perspektiven, Reformprozesses, Hauptseminar
Citar trabajo
Henry Mayer (Autor), 2007, Die Reform des UN-Sicherheitsrats: Gründe, Probleme und Perspektiven des Reformprozesses, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81162

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