Privat oder öffentlich? Eine Arendt’sche Betrachtung Honneth’scher Anerkennungssphären


Dossier / Travail, 2007

23 Pages, Note: 2,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Honneths Anerkennungsmodell
2.1. Drei Anerkennungssphären
2.1.1. Liebe
2.1.2. Recht
2.1.3. Solidarität
2.2. Einfluss des Rechts

3. Privat und Öffentlich nach Arendt
3.1. Öffentlichkeit
3.2. Privat

4. Einordnung der Anerkennungssphären

5. Abschließende Überlegungen

Literaturnachweis

Anhang

1. Einleitung

Das höchste Ziel des Menschen ist seine individuelle Selbstverwirklichung. Jegliches menschliche Handeln hat das Ziel, schließlich etwas Dauerhaftes zu schaffen, in dem sich das Individuum wieder erkennt und zugleich verewigt. Zugleich soll ein jeder aber so handeln, dass andere dadurch nicht behindert werden, gleichsam sich an allgemeinen Normen orientieren.

Der deutsche Philosoph und Soziologe Axel Honneth stellt ein normatives Modell auf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Freiheit zu haben und das Selbstbewusstsein zu besitzen, dieses Ziel zu erreichen. Das von ihm formulierte Ideengebäude – in den Grundzügen basierend auf G. W. F. Hegel und George Herbert Mead – setzt drei soziale Sphären, diejenige der Liebe, des Rechts sowie der Solidarität, der reziproken intersubjektiven Anerkennung voraus. Diese seien für die Herausbildung der „bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsform“ verantwortlich.[1]

Leider lässt Honneth einen Schritt außen vor; es bleibt uneindeutig, in welchem Bereich, dem des Privaten oder dem der Öffentlichkeit, die drei Sphären jeweils angesiedelt sind. Aufschluss gibt uns die Philosophin Hannah Arendt. In ihrem Werk Vita Activa widmet sie ein gesamtes Kapitel der Unterscheidung von Privat und Öffentlich[2] und definiert deutliche Differenzen.

Diese Arbeit will eine Verknüpfung von Anerkennungstheorie und Handelsbereichen leisten; quasi wird der von Honneth ausgesparte Schritt in dieser Arbeit nachgeholt. Zunächst rekapituliere ich Honneths Theorie der Anerkennungssphären; es folgt eine Betrachtung von Arendts Unterscheidung des privaten und des öffentlichen Bereichs. Daran anschließend nehme ich den Versuch vor, die drei Sphären in den „richtigen“ Bereich einzuordnen und gebe abschließend einen erläuternden Überblick über die Implikationen, die eine entsprechende Einteilung für das Modell hat.

2. Honneths Anerkennungsmodell

Seit Aristoteles wissen wir, dass der Mensch ein zoon politikon, ein Gemeinschaftswesen, ist, das nur in der Gemeinschaft bestehen kann und in dieser nach Selbstverwirklichung strebt. Daher müssen wir jenem Wesen ein Modell an die Hand geben, wie es diese erreichen kann. Ein gültiges Gesellschaftsmodell muss diesen Anspruch auf Verwirklichung der eigenen Ziele berücksichtigen. Axel Honneth hat ein Modell entwickelt, dass ebendiesen Sachverhalt erläutert.

Ein formales Konzept des guten Lebens, dass mehr ist als der bloße moralische Anspruch Kants kategorischem Imperativ, eben den Zweck der Subjekte in sich selbst zu suchen, aber doch zugleich weniger konkret, als es Hegel in seiner Sittlichkeitsvorstellung skizziert hat, und eben dadurch eine formale Vorlage, soll als normatives Modell für die Organisation von Gesellschaften anwendbar sein. Kants Moralitätsvorstellung bleibt nach Honneth zu abstrakt, als dass sich daraus konkrete Vorgaben entwickeln ließen, wie sich das Individuum in der Berücksichtigung jener verhalten sollte. Dagegen ist Hegels Entwurf historisch verankert und nicht übertragbar, denn er institutionalisiert die verschiedenen Prinzipien sogleich in Familie, bürgerliche Gesellschaft und Staat[3] und verhindert so eine Verwendung als abstrakte Komplexe. Zumindest leistet Hegel gewisse Vorarbeit, denn Honneth greift auf diese dreiteilige Einteilung zurück, wenn er seine Anerkennungssphären definiert. Erst wenn die Moralprinzipien von der Sittlichkeit abhängen, wie Honneth sagt, der Konsens der Gesellschaft, was ein gutes Leben sei, zugleich moralische Grundsätze formuliert, wird die Moraltheorie zu einem konkreten Leitfaden, „zu einer unter mehreren Schutzvorrichtungen“[4], ein gutes Leben führen zu können. Von besonderer Bedeutung sind aber, wie wir gerade gesehen haben, weniger die inhaltlichen Punkte von Sittlichkeit als vielmehr die strukturellen Elemente.[5]

Das von Honneth beabsichtigte Modell, das von beiden Theorie abweicht, integriert nun beides in ein „formales Konzept der Sittlichkeit“[6]. Es verweist stärker als durch Kants bloßen Selbstzweck des Menschen auf Wege zur Selbstverwirklichung, um zugleich auf abstrakte Bestimmungen zurückzugreifen, die keine konkreten Interpretationen des Lebens – wie bei Hegel – zulassen. Also ist seine Absicht, „die moralische Ordnung der Gesellschaft“ so zu erläutern, „daß sie als fragiles Gefüge aus gestaffelten Anerkennungsverhältnissen verständlich wird“[7]. Um zur Selbstverwirklichung zu gelangen, bedarf es einem gewissen Selbstvertrauen, das in liebevollen Intimbeziehungen erworben wird, der Achtung vor sich selbst vermittels egalitärer Rechtsprinzipien sowie der Selbstschätzung, verliehen durch Leistungsanerkennung und Solidaritätsbekundungen in Sozialbeziehungen.[8]

Als Voraussetzung für die eigene Identität und als „notwendige Bedingungen der individuellen Selbstverwirklichung“[9] betrachtet Honneth die intersubjektive Anerkennung. Erst dadurch, dass andere Personen dem Individuum ihre Anerkennung auf verschiedenen Gebieten bekunden, erhält es das nötige Selbstvertrauen, die Selbstachtung sowie schließlich die Selbstschätzung, um selbstbewusst eigene Ziele zu verfolgen.

2.1. Drei Anerkennungssphären

Nach Axel Honneth existieren drei verschiedene Sphären der Anerkennung, diejenige der Liebe, die des Rechts sowie die Sphäre der Solidarität (vgl. Übersicht im Anhang). Innerhalb jeder Sphäre herrschen ständige Konflikte um die richtige Norm, das richtige Verhalten vor, welche strukturbildend für die moralische Entwicklung in der Gesellschaft wirken und diese immer wieder neu definieren; eine Institutionalisierung wie bei Hegel würde das System erstarren lassen und ihm jegliche Übertragbarkeit der formalen Prinzipien absprechen.

2.1.1. Liebe

In der ersten Anerkennungssphäre sollen „unter Liebesverhältnissen () hier alle Primärbeziehungen verstanden werden“[10] ; sie bestehen aus gefühlsmäßigen Bindungen – Eltern-Kind-Bindung, sexuell-erotische sowie freundschaftliche – zwischen wenigen Personen. Die Kindheit wird als eine besonders schutzbedürftige Phase anerkannt; die Eltern übernehmen in dieser Zeit gewisse Fürsorgepflichten. Bis zum Übergang zum Erwachsenen erhält das Individuum ausreichend Selbstvertrauen, um selbst für sich zu entscheiden. Die Heirat aus Liebesgründen kann institutioneller Ausdruck der persönlich-intimen Beziehung zwischen zwei Personen sein. Die freundschaftliche Verbindung ist dabei dann lediglich eine abgewandelte Form. Es ergibt sich ein Bewusstsein für das „Prinzip der wechselseitigen Zuneigung und Fürsorge“[11], das für diese Sphäre charakteristisch ist und welches seinen anerkennenden Ausdruck in der „liebevollen Sorge um das Wohlergehen des anderen“[12] findet. Als Bedrohung des persönlichen Selbstverhältnisses des Individuums werden dagegen beispielsweise Folter, Misshandlung oder Vergewaltigung gesehen.

2.1.2. Recht

Die Sphäre des Rechts setzt sich mit der normativen Umgestaltung der Rechtsverhältnisse auseinander. Anerkennung wird in dieser Sphäre durch Gewährung juristisch egalitärer Ansprüche gegenüber allen anderen, durch rechtliche Gleichbehandlung aller Individuen unabhängig von Einkommen, Herkunft, Stand, Geschlecht oder anderen äußeren Merkmalen erreicht. Das Individuum kann sich so die Achtung vor sich selbst und vor den anderen sichern, indem es als gleich und gleichwertig anerkannt wird.[13] Jede Person hat somit die Möglichkeit, eine Differenz der eigenen Lebenslage – Missachtung wird hier durch Entrechtung oder Ausschließung ausgedrückt – feststellen zu lassen und unter Bezug auf das Egalitätskonzept juristisch dagegen anzugehen; sie führt dann einen „Kampf um Anerkennung“[14], dessen Ende mit Anerkennung eines bestimmten Status zunächst erreicht ist.

2.1.3. Solidarität

Die dritte Sphäre, diejenige der Solidarität, gibt die soziale Wertschätzung wider. Reziproke Anerkennung findet nur noch ausschließlich auf Basis der erbrachten Leistung, die für die Gesellschaft einen gewissen Wert hat, statt. Es spielt nicht mehr der ständische Status die bestimmende Rolle, welchen Platz jedes Mitglied der Gesellschaft einnehmen soll, sondern Fähigkeiten und Fertigkeiten des Individuums, so dass „das soziale Ansehen des einzelnen von Herkunft und Besitz nunmehr normativ unabhängig wird“.[15] Fehlende Achtung des Geleisteten äußert sich durch Entwürdigung und Beleidigung des Subjekts. Es herrscht eine hierarchische Organisationsform vor; was als „Leistung“ gilt, wird von einer bestimmten Gruppe festgelegt und definiert sich konkret erst vor dem Hintergrund der jeweils geltenden Werte. Vermittels dieser Art von materieller Gewalt[16] etabliert sich ein System einer „einseitigen, ideologischen Strukturierung des Wertes bestimmter Leistungen“, das bestimmt, wer über wie viele Ressourcen verfügen kann.[17]

Der Ausgangspunkt der bestehenden Institutionalisierung des Solidaritätsprinzips findet sich im patriarchalisch dominierten Bürgertum. Seit sich das Leistungsprinzip gegen das Ständesystem durchgesetzt hat, findet sich diese Sphäre, bedingt durch Einflüsse des Rechts, einem dauerndem Umbau unterworfen. Protest gegen die herrschende Ordnung, die in den Augen der Betroffenen eine mangelnde Achtung ihrer Leistung vorsah, fand ihren Ausdruck in den Aufständen im 19. Jahrhundert, in den emanzipatorischen Frauenbewegungen seit Beginn des 20. Jahrhunderts und anderen Beispielen, die Honneth anführt.[18] Die grundlegende Hausarbeit, mehrheitlich von Frauen ausgeführt, findet noch immer nicht die ihr angemessene soziale Wertschätzung seitens der Gesellschaft, „Hausfrauenarbeit“ wird kein „produktiver Beitrag zur gesellschaftlichen Reproduktion“[19] beigemessen.[20]

2.2. Einfluss des Rechts

Das Individuum bedarf zu seiner Selbstverwirklichung der Anerkennung seiner Mitmenschen. Es konstituiert sich dadurch als Person, dass es durch andere bewertet wird und sich auf sich selbst als Wesen mit bestimmten Eigenschaften und Kenntnissen bezieht; es bildet sich eine „intersubjektive Struktur der persönlichen Identität“[21]. Denn erst dann, wenn das Fehlen von äußerem Druck sowie inneren Blockierungen und Ängsten vor sich selbst durch interpersonale Anerkennung geschieht, „als eine Art von nach innen gerichtetes Vertrauen“[22], besteht die Freiheit, sich selbst zu verwirklichen. Und Selbstverwirklichung meint hier „ein Prozeß der ungezwungenen Realisierung von selbstgewählten Lebenszielen“[23]. Bei der Beschreibung allgemeiner Strukturen eines gelingenden Lebens sind diese intersubjektiven Bedingungen also von Notwendigkeit; sie haben zudem die Folge, dass sich durch die Erfahrung von Anerkennung spezifischer Fähigkeiten, die von dauerhaftem Wert für andere Subjekte sind, eine stärker werdende Individualisierung ergibt.[24]

[...]


[1] Honneth II, Kapitalistische Anerkennungsordnung, S. 162

[2] Arendt, S. 33-97

[3] Hegel, §§ 142 – 360, S. 289 – 501

[4] Honneth I, Kampf um Anerkennung, S. 276

[5] Ebd., S. 274ff.

[6] Ebd., S. 277

[7] Honneth I, S. 161

[8] Ebd., S. 168

[9] Honneth II, S. 278

[10] Honneth I, S. 153

[11] Honneth II, S. 164

[12] Ebd.

[13] Ebd., S. 165

[14] So der Titel des Hauptwerkes, welcher bereits auf Hegel zurückgeht, das Honneth zu diesem Thema verfasst hat. Der Kampf um Anerkennung wird in jeder der drei Sphären ausgetragen, nämlich dann, wenn eben jene Ungleichheit festgestellt und eine Änderung erwirkt wird. Dieser Vorgang äußert sich in der Realität in vielfältiger Weise, bspw. in der Sphäre der Liebe durch den Entzug von Fürsorge, um Aufmerksamkeit zu erlangen; in der Sphäre des Rechts lässt sich täglich eine Flut von Gerichtsprozessen beobachten, und in der dritten Sphäre kommt es gelegentlich zu Streiks und Aussperrungen.

[15] Honneth II, S. 166

[16] Auch Hannah Arendt hätte in diesem Zusammenhang eher den Begriff der Gewalt als den der Macht gewählt. Macht hat nur derjenige, der eine Meinung vertritt, „auf die sich viele öffentlich geeinigt haben“ [H.A., Über die Revolution, S. 96]. Im Verhältnis zu der Masse des Volkes sind die wenigen, die definieren, was Leistung ist, wenig machtvoll im Arendt’schen Sinne und müssen auf Gewalt zurückgreifen. Ein Wesen von Gewalt ist, dass sie instrumentalisiert ist, mit ihr soll ein bestimmtes Ziel erreicht werden. [H.A., Macht und Gewalt, S. 47]

[17] Honneth II, S. 166f.

[18] Ebd., S. 159

[19] Ebd., S. 175

[20] Aktuelle Entwicklungen zumindest in Deutschland zeigen, dass dieser spezielle Bereich der Sphäre der Solidarität einem stetigen Wandel unterworfen ist; die aktuellen Gesetze der Großen Koalition zum Unterhaltsrecht und zum Elterngeld wertschätzen die im privaten Haushalt geleistete Arbeit stärker als bisher. Diese ist zwar noch immer mehrheitlich weiblich organisiert, erfährt aber, da die Familie länger durch das Elterngeld gefördert wird, wenn der männliche Partner der Hausfrau denn für mindestens zwei Monate die Kindererziehung übernimmt, einen Anerkennungsgewinn.

[21] Honneth I, S. 277

[22] Ebd., S. 278

[23] Ebd.

[24] Honneth II, S. 169

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Privat oder öffentlich? Eine Arendt’sche Betrachtung Honneth’scher Anerkennungssphären
Université
University of Potsdam  (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät)
Cours
Privat und öffentlich. Zur politiktheoretischen Konzeptionierung einer Dichotomie II
Note
2,7
Auteur
Année
2007
Pages
23
N° de catalogue
V81279
ISBN (ebook)
9783638833462
ISBN (Livre)
9783638919500
Taille d'un fichier
482 KB
Langue
allemand
Mots clés
Privat, Eine, Arendt’sche, Betrachtung, Honneth’scher, Anerkennungssphären, Privat, Konzeptionierung, Dichotomie
Citation du texte
Kevin Francke (Auteur), 2007, Privat oder öffentlich? Eine Arendt’sche Betrachtung Honneth’scher Anerkennungssphären, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81279

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