Die Bedeutung des GATS


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2007

22 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Die Entstehung des GATS

2 Aufbau und Inhalte des GATS
2.1 Der Begriff Dienstleistung
2.2 Geltungsbereich
2.3 Verpflichtungen

3 Funktionsweise des GATS
3.1 Die Besondere Stellung der EG bei den GATS – Verhandlungen
3.2 Die aktuelle Verhandlungsrunde

4 Die Bedeutung des GATS
4.1 Die Bedeutung der Dienstleistungen
4.1.1 Öffentliche Dienste
4.2.1 Beispiel Wasser
4.3 GATS und die Demokratie
4.4 GATS und Entwicklungsländer
4.5 GATS und Frauen

5 Kritische Würdigung

Literaturverzeichnis

Die Bedeutung des GATS

1 Die Entstehung des GATS

Die Notwendigkeit eines Handelsabkommens für Dienstleistungen wurde lange in Frage gestellt. Große Segmente der Dienstleistungswirtschaft, von Hotels und Restaurants zu persönlichen Diensten wurden traditionell als innerstaatliche Aktivitäten angesehen, die sich nicht für Handelspolitik eignen. Andere Sektoren wie z.B. der Schienenverkehr und die Telekommunikation wurden auf Grund ihrer Infrastrukturbedeutung und der natürlichen Monopolsituationen als klassische Domänen von Staatseigentum und -Kontrolle betrachtet. Eine dritte wichtige Gruppe von Sektoren wie Gesundheit, Ausbildungs- und Basisversicherungsservices wird in vielen Ländern wegen ihrer Bedeutung für soziale Integration und regionale Kohäsion für Regierungsverantwortung gehalten die dicht reguliert und nicht dem „Kampf“ auf den Märkten überlassen werden sollte. Trotzdem sind einige Dienstleistungssektoren, insbesondere die internationale Finanzwirtschaft und der Seehandel über Jahrhunderte weitestgehend offen gewesen, als natürliche Komplementärgüter zum Warenhandel. Andere große Sektoren haben in den letzten Jahrzehnten grundsätzliche technische und regulative Änderungen durchgemacht und sich der privaten kommerziellen Beteiligung geöffnet, während Eintrittsbarrieren reduziert oder sogar beseitigt wurden. Das Aufkommen des Internets hat geholfen eine Reihe von international handelbaren Produktvarianten zu schaffen, wie Internet-Banking oder Fernunterricht, die noch vor kurzer Zeit unbekannt waren. Es hat entfernungsbezogene Barrieren beseitigt die Anbieter und Nachfrager in abgelegenen Standorten benachteiligt hatten. Immer mehr Regierungen haben allmählich bisherige Monopoldomänen dem Wettbewerb ausgesetzt, ein typisches Beispiel ist die Telekommunikation.

Dies spiegelt eine grundlegende Änderung der Einstellung wider. Der traditionelle Rahmen öffentlicher Dienste erwies sich zunehmend als unangemessen für einige der dynamischsten und innovativen Segmente der Wirtschaft, und Regierungen fehlten offenbar der unternehmerische Geist und die Geldmittel um das existierende Wachstumspotential völlig auszuschöpfen.

Dienstleistungen sind unlängst zum dynamischsten Bereich internationalen Handels geworden. Auf die Bedeutung der Dienstleistungen wird später in Kapitel 4 eingegangen.

Auf Grund der kontinuierlichen Eigendynamik des weltweiten Dienstleistungshandels wurde der Bedarf an international anerkannten Regeln zunehmend zwingend.[1]

Deshalb war der Dienstleistungshandel auch ein wichtiges Thema der letzten Verhandlungsrunde des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade), der so genannten Uruguay-Runde (1986-1994). Das GATS (General Agreement on Trade in Services) ist wie auch die Gründung der Welthandelsorganisation WTO und das TRIPS (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) Ergebnis dieser Verhandlungsrunde. Am 1.1.1995 trat das internationale, multilaterale Vertragswerk das den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen regelt und dessen fortschreitende Liberalisierung zum Ziel hat in Kraft. Neben dem GATT und dem TRIPS bildet es eine der drei zentralen Säulen der WTO. Bei der Gründung wurde beschlossen den Vertrag nach 5 Jahren zu überarbeiten, so wurde Anfang 2000 (bzw. 2001) eine neue Verhandlungsrunde mit dem Ziel die im Vertrag festgeschriebene Vertiefung der Liberalisierung im Dienstleistungshandel voranzutreiben begonnen.[2]

2 Aufbau und Inhalte des GATS

2.1 Der Begriff Dienstleistung

Eine allgemeingültige und zufrieden stellende Definition des Begriffs „Dienstleistung“ mit einer klaren Abgrenzung zu Gütern existiert bis heute nicht. Auch bei den Verhandlungen zum GATS konnte man sich nicht auf eine Definition einigen. Aber es wurde ein Klassifikationsschema entwickelt, anhand dessen alle Dienstleistungen in 12 Kategorien eingeteilt werden können:

1) Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen
2) Kommunikationsdienstleistungen
3) Bau- und Montagedienstleistungen
4) Vertriebsdienstleistungen
5) Bildungsdienstleistungen
6) Umweltdienstleistungen
7) Finanzdienstleistungen
8) Medizinische und soziale Dienstleistungen
9) Tourismus und Reisedienstleistungen
10) Erholung, Kultur und Sport
11) Transportdienstleistungen
12) Sonstige nicht aufgeführte Dienstleistungen

Diese Kategorien wurden noch in weitere Subkategorien unterteilt.[3]

Nach Art. I3b,c des GATS-Abkommens schließt der Begriff "Dienstleistungen" jede Art von Dienstleistungen in jedem Sektor mit Ausnahme solcher Dienstleistungen ein, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden, das bedeutet jede Art von Dienstleistung, die weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht wird, wie z.B. die Tätigkeit der Notenbank. Außerdem sind bestimmte Dienstleistungen in Luftverkehrssektor ausgeschlossen.[4]

2.2 Geltungsbereich

Das GATS wurde abgeschlossen:

„IN ANERKENNUNG der zunehmenden Bedeutung des Handels mit Dienstleistungen für das Wachstum und die Entwicklung der Weltwirtschaft;

IN DEM WUNSCH, einen multilateralen Rahmen von Grundsätzen und Regeln für den Handel mit Dienstleistungen im Hinblick auf die Ausweitung dieses Handels unter Bedingungen der Transparenz und der fortschreitenden Liberalisierung und zur Förderung des Wirtschaftswachstums aller Handelspartner sowie der Weiterentwicklung der Entwicklungsländer zu schaffen;

IN DEM WUNSCH, so bald wie möglich einen stetig zunehmenden Grad der Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen durch aufeinander folgende Runden multilateraler Verhandlungen zu erreichen mit dem Ziel, die Interessen aller Beteiligten auf der Grundlage des gemeinsamen Nutzens zu fördern und ein insgesamt ausgeglichenes Verhältnis von Rechten und Pflichten unter angemessener Berücksichtigung der nationalen politischen Zielsetzungen zu gewährleisten;

IN ANERKENNUNG des Rechts der Mitglieder, die Erbringung von Dienstleistungen in ihrem Hoheitsgebiet zu regeln und neue Vorschriften hierfür einzuführen, um ihre nationalen politischen Ziele zu erreichen, sowie - angesichts der in einzelnen Ländern bestehenden Unausgewogenheit des Entwicklungsstands ihrer Vorschriften im Dienstleistungsbereich - des besonderen Bedürfnisses der Entwicklungsländer, dieses Recht auszuüben;

IN DEM WUNSCH, die zunehmende Beteiligung der Entwicklungsländer am Handel mit Dienstleistungen und die Ausweitung ihrer Dienstleistungsausfuhren unter anderem durch die Stärkung der Kapazität, Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit ihrer inländischen Dienstleistungen zu erleichtern;

UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG der schwerwiegenden Probleme der am wenigsten entwickelten Länder angesichts ihrer besonderen wirtschaftlichen Lage und ihrer Bedürfnisse im Entwicklungs-, Handels- und Finanzbereich.”[5]

Es besteht gewissermaßen aus zwei Teilen, zum einen aus einem Rahmenabkommen und zum anderen aus den nationalen Verpflichtungen. Die wesentlichen allgemeinen Bestimmungen sind im Rahmenabkommen geregelt. Der Geltungsbereich und die Begriffsbestimmungen werden in Art. I definiert, das Abkommen bezieht sich demnach auf alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten bzw. ihrer zentralen, regionalen und lokalen Regierungen und Behörden, die den Handel mit Dienstleistungen beeinträchtigen.[6]

[...]


[1] Vgl. The General Agreement On Trade In Services (2006)

[2] Vgl. Attac (2003) S.50, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2003) S. 3f

[3] Vgl. Attac (2003), S.51

[4]Die multilaterale Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) - Anhang 1 - Anhang 1B - Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen

[5]Die multilaterale Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) - Anhang 1 - Anhang 1B - Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen

[6] Vgl. Attac (2003),

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Die Bedeutung des GATS
Université
University of Bremen
Cours
Weltmarkt und Menschenrechte
Note
1,7
Auteur
Année
2007
Pages
22
N° de catalogue
V81394
ISBN (ebook)
9783638861731
Taille d'un fichier
470 KB
Langue
allemand
Mots clés
Bedeutung, GATS, Weltmarkt, Menschenrechte
Citation du texte
Sarah Wiedemann (Auteur), 2007, Die Bedeutung des GATS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81394

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