Kapitalmarktprodukte nach islamischem Recht


Thèse de Bachelor, 2006

41 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Islam
2.1. Bedeutung
2.2. Der Prophet
2.3. Die fünf Grundpfeiler des Islam
2.4. Das islamische Recht (Scharia)

3. Der islamische Finanzsektor
3.1. Entstehung und Entwicklung
3.2. Islamische Glaubensgrundsätze bei finanziellen Aktivitäten
3.2.1. Haram und Halal
3.2.2. Riba
3.2.3. Gharar und Maysir
3.2.4. Zakat
3.3. Prinzipien im Finanzwesen

4. Kapitalmarktprodukte nach islamischem Recht
4.1. Schariakonforme Aktien
4.2. Islamische Investment Fonds
4.2.1. Islamischer Equity Fonds
4.2.2. UBS „Noriba Global Equity Fonds“
4.2.3. Ijarah Fonds
4.2.4. Murabaha Fonds
4.3. Die islamische Anleihe (Sukuk)
4.3.1. Die Ijarah Anleihe
4.3.2. Die Salam Anleihe
4.3.3. Islamische Anleihe am Beispiel Sachsen-Anhalt

5. Vergleich mit herkömmlichen Produkten

6. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Anhangverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Zulassungskriterien für Unternehmen nach der Scharia

Abbildung 2: Marktkapitalisierung islamischer Börsen

Abbildung 3: Funktionsweise eines Mudarabah-Vertrages

Abbildung 4: Marktvolumen von islamischen Equity Fonds

Abbildung 5: Zusammensetzung des Noriba Global Equity Fonds nach Ländern und Unternehmensbranchen

Abbildung 6: Das Prinzip des „murabaha“

Abbildung 7: Asset-backed Struktur basierend auf dem „ijarah“

1. Einleitung

Seit dem Aufkommen der islamischen Finanzinstitutionen in ihrer modernen Form zeigt sich in den letzten dreißig Jahren weltweit eine dynamische Entwicklung im islamischen Finanzsystem. Dies wird insbesondere an der wachsenden Integration des islamischen Finanzwesens in die globale Finanzwirtschaft und der Zunahme an Kapitalmarktprodukten nach islamischem Recht deutlich.[1] Die Thematik des „Islamic Finance“ ist eine der bedeutendsten und herausforderndsten Aufgaben der Finanzinstitutionen geworden. Denn: Als unabdingbare Voraussetzung für die Implementierung von islamischen Grundsätzen im Kapitalmarkt gilt es, die Produkte in Einklang mit dem islamischen Recht zu bringen. In einer von Zinsen bestimmten Finanzwelt ist der Transformationsprozess, indem für das islamische Finanzsystem eine zinsfreie Basis für Kapitalmarktprodukte geschaffen wird, eine schwierige Aufgabe.[2] Islamische Gesetze mit 1400-jähriger Gültigkeit auf Kapitalmarktprodukte anzuwenden, stellt für die moderne westliche Welt ein sehr komplexes und paradoxes Phänomen dar.[3] In diesem Zusammenhang verfolgt die vorliegende Arbeit das Ziel, die Problematik der islamischen Rechtsanwendung zu beleuchten sowie Glaubensgrundsätze und Instrumente für ihre Umsetzung zu erläutern. Darauf aufbauend werden wesentliche Kapitalmarktprodukte nach islamischem Recht herauskristallisiert, analysiert und mit konventionellen Kapitalmarktprodukten verglichen.

2. Der Islam

Um einen Überblick über den islamischen Finanzsektor in Kompatibilität mit dem islamischen Recht zu bekommen und finanzielle Aktivitäten eines Moslems zu verstehen, ist eine Erläuterung der Grundsätze der islamischen Glaubenslehre unabdingbar.

2.1. Bedeutung

Der Begriff Islam kommt aus dem Arabischen und bedeutet die vollkommene Hingabe an Gott. Der Islam ist die jüngste Weltreligion mit einer Anhängerschaft von 1,2 Milliarden Menschen, die in Ihrem Kern eine Bekenntnis und Verehrung nur eines einzigartigen Gottes zulässt.[4] Der allerbarmende, allmächtige und allwissende Gott wird im Koran, dem „Wort Gottes“, an zahlreichen Stellen wiedergegeben und ist die Kernaussage, an der sich die Religion ausrichtet:

Und euer Gott ist ein Einiger Gott; es ist kein Gott außer Ihm, dem Gnädigen, dem Barmherzigen. (Koran Sure 2, Vers 163)

Die heilige Schrift als Rechts- und Erkenntnisquelle des Islam ist der Koran, was Lesung, Vortrag oder Rezitation bedeutet und das wahre, unverfälschte, sowie reine Wort Gottes an die Menschen offenbart.[5] Nach der islamischen Verkündigung wird Gott als der Schöpfer allen Seins und der Erhalter allen Lebens (Koran 42:11) definiert.[6] Aus islamischer Sicht ist Gott Transzendenz, die den Anthromorphismus, somit auch die Erfassung in den menschlichen Denkkategorien, strengstens verbietet.[7] Diesen strengen Monotheismus, den der Islam fundamental vorgibt, erfordert eine bedingungslose Unterwerfungspflicht des Menschen gegenüber Gott, der Ihnen mit der Glaubenswahrheit eine sinnstiftende Funktion gibt. Somit ist nach dem Wort Gottes eindeutig definiert, dass die Menschen geschaffen wurden, um Gott zu dienen.[8] Im Islam müssen mit jedem menschlichen Handeln und Tun die Gesetze Gottes strikt eingehalten werden. Nur wer diese beachtet und wahrt, ist ein Moslem.[9] Wer sie nicht einhält, ist ein Sünder, der von Gott für seine Sünden zur Rechenschaft gezogen wird.[10]

2.2. Der Prophet

Der Überlieferung zufolge wurde ein Hirt namens Muhammad (S.A.V.) im Jahre 610 n. Chr. in Mekka berufen, Gottes Botschaften öffentlich zu verkünden. Als er mit seiner Lehre auf großen Widerstand stieß, wanderte er 622 n. Chr. nach Medina aus. Dies ist zugleich der Beginn der Islamischen Zeitgeschichte.[11] Muhammad (S.A.V.) war fest entschlossen, die Lehren des Islam auszubreiten, und eroberte mit seinen Anhängern 630 n. Chr. Mekka, das seit der Verbreitung der islamischen Lehre als religiöses Heiligtum verehrt wurde. Fortan wurde er geistliches und weltliches Oberhaupt in Arabien bis zu seinem Tod 632 n. Chr.[12] Die Bedeutsamkeit von Muhammad (S.A.V.) als Heiliger basiert auf der Tatsache, dass er der letzte Gesandte Gottes ist und Gott ihm sein Wort offenbart hat (Koran 33:40).[13] Neben dem Koran bilden für die Muslime die Sunna, die Hadith und die Aussagen Muhammads (S.A.V.) eine sehr wichtige weitere Rechtsquelle.[14]

2.3. Die fünf Grundpfeiler des Islam

Die fünf Säulen des Islamischen Glaubens sind die zentralen und fundamentalen Prinzipien jeden Moslems. Grundlegend ist jeder Moslem verpflichtet, strengstens diese fünf Handlungen der Religion einzuhalten. Sie sind die Voraussetzung für die Lebensführung eines wahren Gläubigen und sind daher als essentiell zu betrachten, weil sie sich fast auf alle Bereiche des menschlichen Lebens ausweiten. Obwohl sie nicht den gesamten Islam darstellen, sind sie ein wesentliches Kennzeichen der Religion, das sich auf das Handeln und die Taten eines Gläubigen bezieht und sich nicht an Ansichten und Glaubenssätzen orientiert[15]. Mit der Aussage des Propheten Muhammad (S.A.V.) lassen sich die fünf Säulen zusammenfassen:

„Der Islam basiert auf fünf grundlegenden Pflichten: Dem Glaubensbekenntnis (sahada)- » Es gibt keinen Gott außer Gott, und Muhammad ist der Gesandte Gottes« -, dem Gebet (Salat), der gesetzlichen Abgabe (Zakat), der Wallfahrt (Hadsch) sowie dem Fasten im Ramadan(Saum).“[16]

2.4. Das islamische Recht (Scharia)

Die Scharia ist die Rechts- und Lebensordnung der Muslime und ist für die Anwender ewig gültig. Sie hat sich aus den vier Schulen der Islamischen Rechtslehre (Hanafi, Maliki, Shafi’i und Hanbali) vom 7. bis 10. Jh. n. Chr. anhand von systematischen Arbeiten islamischer Geistlicher und Rechtswissenschaftler, den „ulama“, entwickelt.[17] Sie gründet sich auf das Fehlen allgemein rechtlicher Normen und stützt sich elementar auf die im Koran enthaltenen Gebote, die Sunna und Hadithe, die Idjma und die Qiyas.[18] Aus Islamischer Sicht ist die Scharia das ideale Gesetz und gibt den Muslimen eine Vorgabe von Normen, Verhaltensweisen und Richtlinien über z. B. Einkommen, Zinsen und Vermögen. Essentiell ist es, sich mit all seinen Taten, zu jedem Zeitpunkt des Lebens, Gottes Willen zu unterwerfen.[19] Der Sinn im islamischen Recht liegt darin, alles Schädliche für den Menschen abzulehnen und nur das Nützliche zu fördern.[20] Zugleich bringt diese Rechtsauffassung des Islam Probleme mit sich: Udovitch weist darauf hin, dass Theorie und Praxis im islamischen Recht eine Diskrepanz aufweisen[21], während Goldziher und Hurgronje die Ansicht vertreten, dass die Rechtswissenschaft des Islam eine Pflichtenlehre ist, die jeden Lebensbereich eines Moslems umschließt.[22] Für wirtschaftliche Belange sind Normen entwickelt worden, die das wirtschaftliche Handeln und Denken regeln, sowie Antworten auf Grundlagen der Wirtschaftsethik und des Wirtschaftsrechts geben.[23]

3. Der islamische Finanzsektor

Das islamische Finanz- und Wirtschaftsystem basiert auf den Regeln und Gesetzen der Scharia. Diese Regeln und Gesetze bestimmen alle wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Aspekte einer Muslimischen Gesellschaft.[24] Zum Verständnis eines funktionierenden islamischen Finanzsystems sind drei Aspekte von herausragender Bedeutung:[25]

1. „Der Islam hält Verhaltensmuster für das Individuum in geistlichen wie weltlichen Belangen bereit und ordnet damit das Leben sowohl auf persönlicher wie auch auf gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene.
2. Die Muslime betrachten den Schöpfer als alleinigen <<Eigentümer>>, der den Menschen die Verwaltung ihres irdischen Besitzes auf Zeit überlässt, ihnen damit jedoch eher Verantwortung auflädt als ein Privileg einräumt.
3. Kapital kann nur auf Grund menschlicher Bemühungen, quasi auf der Grundlage der Vereinigung von Kapital und Arbeit, einen Gewinn abwerfen. Das unabdingbare Element des Risikos ist unvereinbar mit einem a priori gesicherten Profit, auch (und besonders) wenn diesem die Form eines unabhängig vom Geschäftserfolg zugesicherten Zinses gegeben wird.“

Der islamische Finanzsektor bezieht sich auf die Bereiche des islamischen Bankenwesens, der Versicherungen und des Kapitalmarktes. Letzteres ist durch sein erhebliches Wachstum ein sehr bedeutendes Segment und effizientes Modell der finanziellen Intermediation auf dem Weltfinanzmarkt geworden.[26]

3.1. Entstehung und Entwicklung

Die ersten Schritte zu einem schariakonformen islamischen Finanzsektor mit Finanzintermediären in einer modernen Form sind auf die 70er Jahre zurückzuführen. Der Anstieg des Ölpreises und die damit verbundene rapide wirtschaftliche Entwicklung in einigen islamischen Ländern, die einen hohen Finanzierungsbedarf und einen gestiegenen Wohlstand zur Folge hatte. Zum anderen breiteten sich panislamische Bewegungen im Mittleren Osten aus, verursacht durch den „Sechstagekrieg“ 1967.[27] Weiterhin war man bestrebt, die steigende Nachfrage von Moslems nach Finanzinstitutionen, die unter islamischem Recht fungieren, zu befriedigen.[28] Unter der Führung Saudi-Arabiens wurde 1970 die Organisation islamischer Staaten (OIC) gegründet. Aus diesem Zusammenschluss resultierte die islamische Bank für Entwicklung (IDB). Sie legte das Fundament für ein neues, islamisch geprägtes Bankensystem. Als Vorreiter für ein Bankenwesen nach islamischen Prinzipien gelten Pakistan, der Iran und der Sudan. Unter den großen westlichen Banken richtete 1996 als erstes die New Yorker Citigroup einen Islamischen Geschäftszweig ein und vertrieb schariakonforme Finanzprodukte in der Filiale Bahrain. Islamische Finanzinstitutionen sind in über 75 Ländern global aktiv. Ihr Gesamtvermögen hat sich seit 1982 um mehr als das Vierzigfache erhöht.[29] Die jährliche Wachstumsrate beläuft sich auf 15 Prozent.[30] Die Vereinigung Arabischer Banken geht von einem Gesamtvermögen von rund 260 Milliarden Dollar und finanziellen Investitionen von etwa 400 Milliarden Dollar aus.[31] Die Entstehung eines Kapitalmarktes nach islamischem Recht ist als Folge des fortschreitenden Wachstums des islamischen Finanzsektors zu betrachten. In den 80er und 90er Jahren des 20. Jahrhunderts erschuffen islamische Banken verschiedener Länder neue Möglichkeiten, mit Einführung von islamischen Anleihen, Fonds und weiteren finanziellen Instrumenten sich Liquidität zu sichern und ihre Einlagen zu erhöhen. Trotz der komplizierten Regeln der Scharia und des schnellen Wandels der modernen Finanzmärkte erkannten Islamische Finanzinstitutionen die enorme Wichtigkeit eines Kapitalmarktes nach islamischem Recht für Ihre Existenz und weiteres Wachstum. Daher suchten Sie nach Lösungen für das Liquiditäts- und Portfoliomanagement. Zudem gab es Ende der 90er Jahre einen Anstieg der Nachfrage nach neuen Produkten aufgrund des Mangels an Liquidität, Portfolio und Risikomanagement-Tools sowie fehlender derivativer Instrumente. So wurden neue Lösungen gefunden und Kapitalmarktprodukte geschaffen, die mit der Scharia vereinbar waren: z. B. Equity Fonds und islamische, asset-backed securities, bekannt als Sukuk.[32] Ein anderer Gedanke war es, während der Entwicklungszeit des Kapitalmarktes eindeutige schariakonforme Richtlinien einzurichten. Durch Schariagelehrte wurde geprüft und ausgewählt, welche Wertpapiere der Konformität mit der Scharia entsprachen. Durch diese Auswahl wurden später, im Jahr 1999, islamische Indizes eingerichtet, z. B. der Dow Jones Islamic Market Index (DJIM) mit einer Wachstumsrate von 65 %[33] in den letzten drei Jahren oder der FTSE Global Islamic Index. Heute gibt es eine Vielzahl von Investitionsmöglichkeiten in schariakonforme Kapitalmarktprodukte.[34]

3.2. Islamische Glaubensgrundsätze bei finanziellen Aktivitäten

Wie bereits im zweiten Kapitel erwähnt, ist der Islam das Wort Gottes. Das Wort Gottes soll ausschlaggebend für alle Aktivitäten des Moslems sein.[35]. Der Mensch muss die Pflichten erfüllen, die Gott ihm auferlegt hat. Jeder Mensch wiederum trägt die Verantwortung für sein Handeln.[36] Die Menschen wurden von Gott angewiesen Güter und Dienstleistungen durch Kauf und Verkauf auszutauschen, damit das soziale und wirtschaftliche Leben gut funktioniert und die Produktivität des Menschen gewahrt bleibt. Vorausgesetzt der Mensch beachtet im Islam die Prinzipien bei geschäftlichen Transaktionen. Sie dürfen nicht im Konflikt mit den Grundsätzen der Scharia stehen. Verboten sind grundsätzlich Geschäftsbräuche, die gegen den Sinn und Zweck der Scharia verstoßen.[37] Erlaubt im Islam sind Ertragsarten wie Miete (Ijra), Gewinn (Ribh) aus Handel sowie Erträge aus unternehmerischer Tätigkeit.[38]

3.2.1. Haram und Halal

Die Prinzipien Halal und Haram umfassen alle schariaspezifischen Handlungen, die im Islam für die Muslime erlaubt bzw. verboten wurden. Halal im linguistischen Sinne bedeutet „das Zulässige, Erlaubte und Gestattete“. Haram im Gegensatz heißt „das Unzulässige, Verbotene und nicht Gestattete“.[39] Der Hauptgrundsatz ist, dass die Dinge, die Gott für den Menschen geschaffen hat erlaubt sind und ein ausdrückliches Verbot in einem unzweifelhaften und klarem „nass“, dem Gesetzgeber vorgeschrieben wurde.[40] In Fällen, in denen aus dem „nass“ keine Klarheit zu erkennen ist, gilt die Regel vom Erlaubtsein.[41] Die Gebote Halal und Haram müssen von jedem Muslim beachtet werden und sind verbindlich. Sie gelten nicht als Einschränkung des Menschen, vielmehr geht es um Gerechtigkeit und ein für die Ewigkeit gültiges Prinzip einer von Gott vorgegebenen Lebensweise. Sie bestimmen somit auch das Erlaubte und Verbotene im Bereich Finanzen und Wirtschaft.[42] Allerdings trifft man bei der Beurteilung, was bei finanziellen Transaktionen Halal oder Haram ist, auf Probleme. Es gibt keine globale islamische Behörde, die offiziell die Prinzipien regelt. islamische Finanzinstitutionen lassen sich von Islamischen Rechtsgelehrten beraten. Sie prüfen die „nass“ auf moderne Anwendbarkeit. Oft wird jedoch keine Einigung über die Auslegung erzielt.[43]

3.2.2. Riba

Im Koran oder in der Sunna ist definiert was für einen Muslim halal oder haram ist. Anders verhält es sich aber um das Thema „Zinsverbot“. Nach dem Koran (2:275)[44] hat Gott den Handel erlaubt und das Zinsnehmen verboten. Die umstrittene Frage, die seit jeher die islamischen Rechtsgelehrten beschäftigt ist: Wie ist der erlaubte Handel vom unerlaubten „Riba“ zu trennen.[45] „Riba“ bedeutet Zuwachs oder Wachstum und gilt als eine der größten Sünden für einen Moslem.[46] Im Scharia- Zusammenhang wird „riba“ mit Wucher oder Zins gleichgesetzt und soll den schwächeren Menschen vor einer finanziellen Ausbeutung schützen.[47] Zudem ist der Islam der grundlegenden Auffassung, dass sich der Faktor Kapital nicht von selbst vermehren kann und es einen trägen Faktor ohne jegliche menschliche Werte in einem ökonomischen System darstellt.[48] Demnach ist jede Transaktion, die „riba“ enthält, strikt abzulehnen. Im Koran taucht das „riba“-Verbot in zwölf Versen und vier Suren auf.[49] Es sind weitere wichtige Offenbarungen zum Thema „riba“ enthalten, in denen durch Zins vermehrtes Vermögen (Koran 30:39) bzw. Zinseszins (3:130) verboten wird. Die bereits erwähnte Unklarheit des „riba“-Verbots leitet sich aus der intransparenten Definition ab. In der modernen islamischen Literatur gibt es zwei Auffassungen. Eine Sichtweise definiert „riba“ mit Schuldenwucher, die andere mit Verkaufswucher. Der Schuldenwucher ist mit den Vorschriften des Korans abgedeckt, jedoch besteht Uneinigkeit, ob Zinseinnahmen einen Zinswucher darstellen, oder ob das Erreichen eines bestimmten Prozentsatzes an Zinseinnahmen als Wucher gilt.[50] Der klassische islamische Jurist Al-Kasani (gest. 1191) definiert „riba“ als „jeden geldwerten Vorteil bei einem gegenseitigen Vertrag, dem keine Gegenleistung gegenüber steht“, hierzu zählt der Schuldenwucher. Fraglich ist, ob diese Auffassung, die den Zeitwert des Kapitals ignoriert, den Anforderungen einer modernen Wirtschaftsauffassung genügt.[51] Fundamentalisten lehnen jede Art von „riba“ ab, irrelevant ob für Konsum- oder Investitionszwecke. Sie sind der Auffassung es verstöße generell gegen den Koran.[52] Al-Sanhuri, einer der ersten Vertreter des modernen islamischen Rechts, ist der Ansicht, dass Wucherzinsen verboten sind und die im geschäftlichen Alltag moderaten Zinsen dagegen nicht gegen den Islam verstoßen.[53] Er bezeichnet das „riba“-Verbot und unter Kapitel 3.2.3 noch zu beschreibende Gharar-Verbot als die größten Hindernisse für eine wirtschaftliche Entwicklung einer islamischen Gesellschaft.[54] Die Mehrheit der islamischen Juristen vertritt die Meinung, dass der Islam den Zins verbietet. Diese Auffassung vertreten auch die islamischen Finanzinstitutionen.[55] Jedoch haben Islamische Juristen Methoden gefunden, um das „riba“-Verbot zu umgehen.[56]

3.2.3. Gharar und Maysir

„Gharar“ wird im Koran nicht erwähnt, sondern durch die Sunna verboten. Rechtlich ist „gharar“ und „riba“ einheitlich zu sehen. Prinzipiell soll keinem ein ungerechtfertigter Gewinn oder Verlust entstehen.[57] Im Bezug auf finanzielle Transaktionen bedeutet „gharar“ die Ungewissheit, das Risiko oder die Spekulation.[58] Nach Schariarecht darf es keinen Zweifel an Umfang bzw. Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes geben. Zudem müssen alle Punkte in einem Vertrag transparent sein, damit beide Vertragsparteien mit bestem Wissen einen Vertrag abschließen können. Zu Grunde des Risikoverbotes liegt das Verbot des Maysir (Glückspiel), das an drei Stellen im Koran verboten wird (2:219, 5:90 und 5:91).[59] Mit dem Verbot soll vermieden werden, dass Menschen nicht von Zufall, Glück und leeren Hoffnungen abhängig werden. Ein Prinzip ist, dass Eigentum nicht durch „Maysir“ genommen werden darf. Weiterhin erzeugt „Maysir“ einerseits Hass und Feindschaft aufgrund eines Geldverlustes. Andererseits treibt es zu Sucht und Gier nach mehr Gewinn, was wiederum eine Gefahr für die Gesellschaft bedeutet.[60] Für Muslime ist es stringent, sich jeder Art von „Maysir“ fern zu halten, sei es durch Teilnahme an Glückspielen oder finanzielle Investitionen in Unternehmen, die in diesen Bereich involviert sind.[61] Spekulativ produktiver Handel und Investitionen schaffen einen Wert für die Gesellschaft und sind deswegen erlaubt[62]. Im Finanzwesen betreffen diese Verbote zumeist den Futures-Markt, in Form von Finanzderivaten, Optionen oder Forward Agreements[63].

3.2.4. Zakat

Die Zakat ist eine Almosenabgabe, die den Muslimen von Gott auferlegt wurde. Sie ist denen vorgeschrieben, die über einen bestimmten Lebensstandard verfügen. Als eine der fünf Grundpfeiler gibt es im Koran an verschiedenen Stellen klare Aussagen über die Regelung des Zakat.[64] Das Wort „zakat“ heißt reinigen. Sinn und Zweck der Zakat im Islam ist, Abgaben aus dem Vermögen zu leisten, um sich von Besitzgier und Hass zu reinigen. Durch die zwingende Abgabe der Almosen von den Reichen an die Armen wird der soziale Frieden gewahrt. Die Höhe der Zakat wird vom Koran nicht vorgeschrieben, allerdings ist die Empfehlung jährlich ein Vierzigstel (2,5 %) vom Vermögen abzugeben. Voraussetzung ist, dass sich das Vermögen seit einem Jahr in eigenem Besitz befindet.[65] In islamischen Ländern existieren Zakatfonds, die durch islamische Banken nach der Scharia eingerichtet und verwaltet werden.[66]

3.3. Prinzipien im Finanzwesen

Mit der Etablierung islamischer Banken in Form eines modernen islamischen Finanzwesens wurden Produkte und Finanzdienstleistungen angeboten, die das „riba“-Verbot beachtet. Islamische Finanzierungsverträge erfordern vertragliche Ausgestaltungen, weil sich Anleger für Gewinnerwartungen an einem unternehmerischen Risiko beteiligen müssen. Die Tatsache des Risikos rechtfertigt seinen Gewinn. Finanzierungsverträge sind Vertragsarten die auf das klassische islamische Recht aufbauend ständig weiterentwickelt wurden. Das Kapitalmarktrecht ist in den islamischen Staaten gesetzlich geregelt. Demnach muss die Entwicklung und Ausgestaltung der Kapitalmarktprodukte religiösen, rechtlichen und ökonomischen Anforderungen entsprechen. Mit dem Wachstum des islamischen Finanzsektors wurden Kapitalmarktprodukte den Anforderungen einer modernen Finanzwelt angepasst, zumal islamische Finanzdienstleistungsinstitute in einem Wettbewerb mit konventionellen Finanzinstituten stehen und ihre Produkte wettbewerbsfähig sein müssen. Produktinnovation bekam während der letzten Jahrzehnte einen sehr großen Stellenwert innerhalb der Finanzdienstleistungsinstitute. Die Folge war eine große Anzahl von eingeführten islamischen Instrumenten. Man entwickelte Regeln, die Investitionen in Kapitalmarktprodukte nach islamischem Recht unbedenklich machten. Dabei nahm man sich meistens das anglo-amerikanische Finanzwesen zum Vorbild. Das islamische „equity financing“ ist ein Bestandteil des Kapitalmarktes und wird durch profit-sharing gekennzeichnet. Die zwei Instrumente für das „equity-financing“ sind der „mudarabah“ (profit-sharing) und „musharaka“ (profit and loss sharing). Weiterhin werden Transaktion im islamischen debt-financing nicht durch Zinsen geregelt, sondern durch Veräußerungsgeschäfte. Wesentliches Prinzip ist, dass bei Transaktionen immer ein Vermögensgegenstand zugrunde liegen muss. Islamische debt-financing-Instrumente nach cost-plus-Transaktionen beinhalten „murabaha“ (mit mark up oder cost plus) , salam (advance purchase) und ijarah (lease financing). Diese Instrumente wurden nach Prinzipien der Scharia entwickelt und finden bei der für die Ausgestaltung von Kapitalmarktprodukten Anwendung.[67]

[...]


[1] Vgl. Warde, I. (2000), S.1; Al-Fallouji, I. (1998), Investitionen im Islam, www.alfallouji.com , Knappmann, L. (2006), Islamic-Banking: Rendite ohne Zinsen, http://de.biz.yahoo.com

[2] Vgl. Usmani, M (1999),

[3] Vgl. Warde, I. (2000), S.2; Vgl.El-Gamal, M. (2000), S. 1, http://www.ruf.rice.edu

[4] Vgl. o.V., wikipedia die freie enzyklopädie, http://de.wikipedia.org,

[5] Vgl. hierzu Anhang Koransuren (3:3), Vgl. Yücelen, Y. (2001), S. 96 f.

[6] Vgl. Lemmen,T. (2000), S. 12; Vgl. Yücelen Y. (2001),

[7] Vgl. Boumann, J. ,(1989),

[8] Vgl. hierzu Anhang Koransure (51:56), (3:19), Vgl. o.V., http://www.theology.de, Vgl. Yücelen, Y. (2001), S. 72 f.

[9] Vgl. wikipedia, die freie enzyklopädie, http://de.wikipedia.org, (arab. Der Unterwerfende) ist ein Anhänger des Islam Koran (49:11)

[10] Vgl. Weiss, W., (2002) von Krämer, G.,

[11] Vgl. Lemmen, T. (2000), S.10 ff.

[12] Vgl. Weiss, W. (2002) von Renz A., S.26 ff.

[13] Vgl. Yücelen, Y. (2001), S. 13; Vgl. Lemmen, T. (2000),

[14] Vgl. Yücelen, Y. (2001), S. 14; die Sunna sind die Übermittlungen der Gewohnheiten des Propheten, die Hadith sind die Berichte und Überlieferungen über seine Handlungsweise; weitere Werke: Ende, W./ Steinbach, U., (1996),

[15] Vgl. Russo, R. (2002), S. 64 ff.; weitere Werke: Vgl. Weiss, W (2002) von Chebel, M. S.31 ff.; Ende, W./ Steinbach, U (1996), S. 25; Lemmen T. (2000), S. 44 ff; Sen F./Aydin H. (2002) S. 28 ff.

[16] Vgl. Lemmen, T. (2000),

[17] Vgl. Weiss, W (2002) von Noth, A., S. 54, ulama (der Wissende) Gelehrte und Autoritätspersonen der Islamischen Theologie, dem Islamischen Recht und der Arabischen Sprache; Vgl. Tamer, S., (2005),

[18] Vgl. Ende, W./ Steinbach, U (1996), S. 63 ff; Russo, R. (2002), S. 142 – idjma ist der Konsens unter den Islamischen Gelehrten; qiyas ist ein Analogieschluss der in vielen Zweifelsfällen Anwendung findet für die Islamische Rechtsprechung von großer Bedeutung.

[19] Vgl. Ipektchi, M. (1997), S. 17; Russo, R. (2002), S.141

[20] Vgl. Zaidan, A., Islamologisches Institut e.V., Halal was ist das?, www.halal.de

[21] Vgl. Amereller, F. (1995), S. 25, die Relevanz besteht darin weil sie den Bereich der wirtschaftlichen Transaktionen betrifft, in der Scharia sind diesbezüglich sehr strenge Vorschriften entwickelt worden, die Regeln der Scharia werden bei Geschäften umgangen, um der Praxis zu genügen.

[22] Vgl. Amereller, F. (1995),

[23] Vgl. Ipektchi, M. (1997), S. 17 f.

[24] Vgl. Iqbal, Z. und Tsubota, H., The World Bank, Emerging Islamic Capital Markets, S. 6, http://treasury.worldbank.org, (Übers. d. d. Verf.))

[25] Al-Fallouji, I. / Urech, D., Investitionen im Islam, Neue Züricher Zeitung vom 13./14. Juni 1998, www.alfallouji.com)

[26] Vgl. o.V., IOSCO, (July 2004) , Islamic Capital Market Fact Finding Report, Chapter 1 S. 1, www.sc.com (Übers. d. d. Verf.)

[27] Vgl. Warde, I., Islamische Banken im globalen Bankensystem, Le Monde diplomatique Nr. 6549 vom 14.09.2001 auf www.nahost-politik.de, Plein, O.(2002), S. 274; Hackensberger, A., Zinsen verboten: Das islamische Bankensystem Artikel vom 18.02.2004 auf www.heise.de,

[28] Vgl. Ipektchi, M. (1997),

[29] Vgl. Warde, I., Islamische Banken im globalen Bankensystem, Le Monde diplomatique Nr. 6549 vom 14.09.2001 auf www.nahost-politik.de

[30] Vgl. Hackensberger, A., Zinsen verboten: Das islamische Bankensystem Artikel vom 18.02.2004 auf www.heise.de,

[31] Vgl. Hackensberger, A., Zinsen verboten: Das islamische Bankensystem Artikel vom 18.02.2004 auf www.heise.de

[32] Vgl. Iqbal, Z., Tsubota, H., Islamic Finance, Emerging Islamic Capital Markets, S. 7, http://treasury.worldbank.org, (Übers. d. d. Verf.),

[33] Vgl. Knappmann, L., (2006), manager-magazin.de, Islamic-Banking: Rendite ohne Zinsen, http://de.biz.yahoo.com

[34] Vgl. o.V., IOSCO, Islamic Capital Market Fact Finding Report, July 2004, Chapter 1 S.1 und Chapter 3 S.27-28, www.sc.com, Vgl. Iqbal, Z., Tsubota, H., Islamic Finance, Emerging Islamic Capital Markets, S.5-7, http://treasury.worldbank.org, (Übers. d. d. Verf.)

[35] Vgl. Al-Qaradawi, Dr. J., (1989),

[36] Vgl. Al-Qaradawi, Dr. J., (1989),

[37] Vgl. Al-Qaradawi, Dr. J., (1989),

[38] Vgl. Gassner,M. (2005), Islamic Finance – Ansätze in Europa zur finanziellen Einbindung der Muslime, www.islamicfinance.de

[39] Zaidan, A., Islamologisches Institut e.V., Halal was ist das?, www.halal.de

[40]nass ist entweder ein Koranvers oder eine eindeutige, authentische sunna des Propheten Muhammad .“ Beides sind die Hauptquellen des Islamischen Gesetzes, der Scharia. – In einem Hadith heißt es „Was Allah in Seiner Schrift erlaubt hat, ist halal, und was Er verboten hat, ist haram, und das, worüber Er geschwiegen hat, ist Nachsicht. Also nehmt Allahs Gnade an, denn Allah vergißt nichts.(...)“, Vgl. Al-Qaradawi, Dr. J., (1989), S. 21 f.

[41] Vgl. Al-Qaradawi, Dr. J., (1989),

[42] Vgl. Zaidan, A., Islamologisches Institut e.V., Halal was ist das?, www.halal.de

[43] Vgl. Hackensberger, A., Zinsen verboten: Das islamische Bankensystem Artikel vom 18.02.2004, www.heise.de

[44] Vgl. hierzu Anhang Koranverse

[45] Vgl. Bälz, Dr. K., (2005), Finanziert mit Gottes Hilfe, S. 36, www.gleisslutz.de

[46] Vgl. Amereller, F., (1995),

[47] Vgl. Amereller, F., (1995),

[48] Vgl. Hazrat, M., (1998), S.18-20, Weißes Minarett, http://www.ahmadiyya.de

[49] Vgl. Amereller, F., (1995),

[50] Vgl. Ipektchi, M., (1997), S. 21 f.

[51] Vgl. Bälz, Dr. K., (2005), Publikation Finanziert mit Gottes Hilfe, S. 36, www.gleisslutz.de

[52] Vgl. Ipektchi, M., (1997),

[53] Vgl. Bälz, Dr. K., (2005), a.a.O.,

[54] Vgl. Amereller, F., (1995),

[55] Vgl. Bälz, Dr. K., (2005), a.a.O.,

[56] Vgl. Warde, I., (2000), S. 48, (Übers. d.d. Verf.)

[57] Vgl. Amereller, F., (1995),

[58] Vgl. Warde, I. (2000), S. 59, (Übers. d.d. Verf.)

[59] Vgl. Amereller, F. (1995), S. 33; Vgl. Warde, I. (2000), S. 59, (Übers. d.d. Verf.)

[60] Vgl. Al-Qaradawi, Dr. J., (1989), S. 256 f.

[61] Vgl. o.V., IOSCO, Islamic Capital Market Fact Finding Report, July 2004, Chapter 2 S.8, www.sc.com

[62] Vgl.El-Gamal, M. (2000), S. 27, http://www.ruf.rice.edu

[63] Vgl. Link, T., (2006), Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nach den Grundsätzen der Islamischen Rechtsordnung vom 23.02.2006

[64] Vgl. hierzu Anhang Koranverse (9:60), Vgl. Tamer, S., (2005), S. 64, (Übers. d.d. Verf.); Vgl. Yücelen, Y. (2001),

[65] Vgl. Yücelen, Y. (2001),

[66] Vgl. Tamer, S., (2005), S. 64 (Übers. d.d. Verf.)

[67] Vgl. IOSCO, Islamic Capital Market Fact Finding Report, July 2004, Chapter 2 S.9 f.; Vgl. Dr. Bälz, K. , Lutz, G., Publikation Islamic Banking: Ein Wachstumsmarkt für Deutsche und Internationale Banken und Publikation Islamische Aktienfonds in Deutschland?, www.gleisslutz.de

Fin de l'extrait de 41 pages

Résumé des informations

Titre
Kapitalmarktprodukte nach islamischem Recht
Université
Wiesbaden University of Applied Sciences
Note
1,7
Auteur
Année
2006
Pages
41
N° de catalogue
V81412
ISBN (ebook)
9783638840385
ISBN (Livre)
9783638845724
Taille d'un fichier
652 KB
Langue
allemand
Mots clés
Kapitalmarktprodukte, Recht
Citation du texte
Bachelor of Arts Ibrahim Cihan (Auteur), 2006, Kapitalmarktprodukte nach islamischem Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81412

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