Durch die Änderung des Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung vom 16.06.2005 wurden in vielen Bereichen des SOG und PolDVG Veränderungen vorgenommen. In dieser Hausarbeit werde ich mich mit dem § 4 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) befassen.
Zuerst beschäftige ich mich mit der Begrifflichkeit und den verschiedenen Arten der Identitätsfeststellung.
Ich werde auf die einzelnen Absätze des § 4 PolDVG näher eingehen und die damit verbundenen Grundrechtseingriffe untersuchen.
Als Schwerpunkt habe ich die lageabhängigen (verdachtsunabhängigen) Kontrollen im Absatz 2 des § 4 PolDVG gewählt. Dieser Abschnitt wurde völlig neu eingeführt und schafft für die Polizeibeamten die Möglichkeit, in bestimmten Gebieten Personenkontrollen auch ohne Verdachtsmoment durchzuführen. Dies bringt viele Vorteile mit sich, schafft aber auch gewisse Probleme. Damit werde ich mich ebenfalls auseinandersetzen. Hamburg übernimmt mit den lageabhängigen Kontrollen bei weitem nicht die Vorreiterrolle, sondern schließt als eines der letzten Bundesländer an die Vorreiter Bayern und Baden-Württemberg an. Dennoch sind die lageabhängigen Kontrollen in Hamburg etwas Besonderes, da sie als Voraussetzung nicht die grenzüberschreitende Kriminalität oder die unerlaubte Einreise haben. Ich schließe die Arbeit mit einer Zusammenfassung über beide Themenschwerpunkte (Identitätsfeststellung und lageabhängige Kontrollen) ab.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Was ist eine Identitätsfeststellung?
3. Arten der Identitätsfeststellung
3.1 Personalienfeststellung
3.2 Strafprozessuale und Gefahrenabwehrende Identitätsfeststellung
4. § 4 PolDVG
4.1 Absatz 1 Voraussetzungen
4.1.1 Generalklausel (Auffangtatbestand)
4.1.2 Gefährliche Orte
4.1.3 Gefährdete Objekte
4.1.4 Kontrollstellen
4.2 Absatz 2 Lageabhängige Kontrollen
4.3 Absatz 3 Datenerhebung
4.4 Erforderliche Maßnahmen
4.5 Absatz 5 Prüfung von Berechtigungsscheinen
5. Grundrechtseingriffe
5.1 Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
5.2 Die Freiheit der Person
5.2.1 Freiheitsentziehung
5.2.2 Freiheitsbeschränkung
6. Lageabhängige Kontrollen
6.1 Begriff und Historie der Schleierfahndung
6.2 Historie der Schleierfahndung
6.3 Motive der Einführung von verdachtsunabhängigen Kontrollen
6.4 Rechtliche und ethische Aspekte bei verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen
6.5 Verhältnismäßigkeit der lageabhängigen Kontrollen nach § 4 Abs. 2 PolDVG
6.5.1 Zweck
6.5.2 Eignung
6.5.3 Erforderlichkeit
6.5.4 Angemessenheit
6.6 Kritikpunkt
7. Zusammenfassende Betrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen und der praktischen Anwendung der Identitätsfeststellung nach § 4 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) in Hamburg, wobei der Schwerpunkt auf den neu eingeführten lageabhängigen Kontrollen liegt. Zentrale Fragestellung ist hierbei die Verhältnismäßigkeit dieser verdachtsunabhängigen Eingriffsbefugnisse im Spannungsfeld zwischen effektiver Gefahrenabwehr und dem Schutz der Grundrechte der Bürger.
- Rechtliche Voraussetzungen der Identitätsfeststellung zur Gefahrenabwehr
- Analyse der lageabhängigen Kontrollen als Instrument der Schleierfahndung
- Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person
- Verhältnismäßigkeitsprüfung der Maßnahmen (Zweck, Eignung, Erforderlichkeit, Angemessenheit)
- Kritische Würdigung der praktischen Umsetzung in Hamburger Gefahrengebieten
Auszug aus dem Buch
4.2 Absatz 2 Lageabhängige Kontrollen
Mit der Einführung des neuen Gesetzes zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und den Änderungen im Bereich des PolDVG wurde den Hamburger Polizeivollzugsbeamten die Befugnis erteilt, wenn aufgrund konkreter Lageerkenntnisse in einem bestimmten Gebiet erhebliche Straftaten begangen werden und diese verhindert werden sollen, die Identität von Personen festzustellen sowie deren mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen, auch wenn keine konkrete Gefahr von der Person ausgeht. Es handelt sich dabei um einen Anwendungsfall der so genannten Schleierfahndung. Adressat der Maßnahme kann jede Person sein, die sich im öffentlichen Raum in einem bestimmten Gebiet aufhält. Der öffentliche Raum beinhaltet alle öffentlich zugänglichen Straßen, Wege, Brücken und Plätze. Mit bestimmten Gebieten sind die Gefahrengebiete in Hamburg gemeint. Jedes PK hat die Möglichkeit, bei konkreten Erkenntnissen zu Straftaten einen Antrag über die Ausweisung eines Gefahrengebiets an die ZD 010 bzw. WSP 020 einzureichen, die dann darüber entscheiden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Darstellung der gesetzlichen Änderungen im PolDVG und Einführung in die Thematik der Identitätsfeststellung sowie der lageabhängigen Kontrollen.
2. Was ist eine Identitätsfeststellung?: Definition der Identitätsfeststellung als Überprüfung personenbezogener Daten zur Abgleichung mit polizeilichen Datenbanken.
3. Arten der Identitätsfeststellung: Differenzierung zwischen Personalienfeststellung, strafprozessualen Maßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
4. § 4 PolDVG: Detaillierte Untersuchung der verschiedenen Absätze des § 4 PolDVG, die Voraussetzungen für Identitätsfeststellungen regeln.
5. Grundrechtseingriffe: Analyse der Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie in die Freiheit der Person bei polizeilichen Identitätsfeststellungen.
6. Lageabhängige Kontrollen: Untersuchung des Konzepts der Schleierfahndung, deren Motive, rechtliche Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit in Hamburg.
7. Zusammenfassende Betrachtung: Schlussfolgernde Bewertung der identitätsfeststellenden Maßnahmen und der Bedeutung der lageabhängigen Kontrollen für die polizeiliche Arbeit.
Schlüsselwörter
Identitätsfeststellung, PolDVG, Gefahrenabwehr, Lageabhängige Kontrollen, Schleierfahndung, Gefahrengebiet, Grundrechtseingriff, Informationelle Selbstbestimmung, Freiheit der Person, Verhältnismäßigkeit, Polizeirecht, Hamburg, Personenkontrolle, Polizeibefugnisse, Gefahrenforschung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Identitätsfeststellung durch die Polizei in Hamburg auf Basis des § 4 PolDVG, insbesondere vor dem Hintergrund der polizeirechtlichen Befugnisse zur Gefahrenabwehr.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind die verschiedenen Arten der Identitätsfeststellung, die Untersuchung der Grundrechtseingriffe durch Polizeimaßnahmen sowie eine eingehende Analyse der lageabhängigen (verdachtsunabhängigen) Kontrollen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das PolDVG den Polizeibeamten Befugnisse zur Identitätsfeststellung einräumt und ob diese Instrumente – speziell die lageabhängigen Kontrollen – die strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit erfüllen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Hausarbeit, die auf der Analyse von Gesetzestexten (PolDVG, SOG), fachspezifischer Literatur, Kommentierungen sowie einschlägiger Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der verschiedenen Tatbestände des § 4 PolDVG (z.B. gefährliche Orte, gefährdete Objekte, Kontrollstellen), die Grundrechtsproblematik und eine detaillierte Prüfung der lageabhängigen Kontrollen hinsichtlich Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Identitätsfeststellung, Schleierfahndung, Gefahrengebiet, Grundrechtseingriffe, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und polizeiliche Befugnisse.
Wie unterscheiden sich Personalienfeststellung und strafprozessuale Identitätsfeststellung?
Die Personalienfeststellung dient der Gefahrenabwehr und ist auf aufgabenbezogene Daten beschränkt. Die strafprozessuale Identitätsfeststellung hingegen ist an ein Strafverfahren gekoppelt und dient der Strafverfolgung, wobei sie spezifische Maßnahmen wie Festhalten oder Durchsuchen gegen Verdächtige ermöglicht.
Können lageabhängige Kontrollen ohne konkreten Verdacht durchgeführt werden?
Ja, genau das ist das Wesensmerkmal der lageabhängigen Kontrollen nach § 4 Abs. 2 PolDVG: Sie ermöglichen in ausgewiesenen Gefahrengebieten Personenkontrollen, ohne dass ein konkreter Verdacht gegen die betroffene Person vorliegen muss.
Was kritisiert der Autor an den lageabhängigen Kontrollen?
Der Autor kritisiert insbesondere die mangelnde Transparenz und die fehlende Erfolgsnachweisbarkeit der durchgeführten Maßnahmen in den meisten Bundesländern und empfiehlt die Einrichtung einer jährlichen Kontrollinstanz, um die Erforderlichkeit der Maßnahmen fortlaufend zu überprüfen.
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- Marco Herrmann (Autor), 2006, Die Identitätsfeststellung zur Gefahrenabwehr nach §4 PolDVG, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81454