Amerikanischer Stahlprotektionismus und Listsche Nationalökonomie. Ein kritischer Vergleich.


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2002

17 Pages, Note: 2.2


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Stahlstreit
2.1 Bisheriger Verlauf
2.2 Gründe der USA für die Einführung der Schutzzölle

3. Friedrich List
3.1 Biographie
3.2 Ansatz und Modell Lists
3.3 Schutzzölle in Lists Modell
3.4 Das Freihandelssystem in Lists Modell

4. Stahlzölle kontra Schutzzölle
4.1 Vergleich
4.2 Fazit

5. Nachwort

6. Literaturverzeichnis
6.1 Monographien und Herausgeberschriften
6.2 Internetquellen

1. Vorwort

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die von den USA am 20. März 2002 verhängten Schutzzölle mit den Schutzzöllen, die Friedrich List in seinem „natürlichen System der nationalen Ökonomie“ beschrieben hat, identisch sind. Aus einer solchen Entsprech-ung könnte eine Rechtfertigung der amerikanischen Zölle unter der Berufung auf Friedrich List abgeleitet werden.

Die Verwunderung über die Einführung der Stahlzölle seitens der USA rief eine Welle der Ver-wunderung und Empörung hervor. Der EU-Handelskomissar Pascal Lamy urteilte die amerikan-ische Zollpolitik mit der Äußerung: „’Der weltweite Stahlmarkt ist nicht der Wilde Westen, wo jeder tut, was er will’“ ab (Spiegel Online 6.3.2002). Um die aktuelle Situation und die vorange-gangenen Ereignisse nachvollziehen zu können, erörtert das 2. Kapitel den bisherigen Verlauf des Stahlstreits, seine Hintergründe und die möglichen Beweggründe der amerikanischen Regier-ung die Stahlzölle einzuführen.

Im 3. Kapitel wird Friedrich Lists nationalökonomisches Modell dargestellt. Um die historischen Hintergründe begreifbar zu machen, wurde auch eine Biographie und zeitgeschichtliche Verwei-se mit eingeflochten.

Das dritte Kapitel vergleicht die in Kapitel 2 und 3 dargestellten Zollsysteme und zieht daraus seine Schlüsse. Eine mögliche Rechtfertigung der amerikanischen Zölle wurde bewusst ausge-lassen, um die wissenschaftliche Objektivität zu wahren.

2. Stahlstreit

2.1 Bisheriger Verlauf

Am 5.3.2002 stellte US-Präsident George W. Bush einen Plan zur Einführung von Schutzzöllen auf Stahlimporte vor. Neben der Belegung mit Zöllen sollten die Stahlimporte demnach auch durch Einfuhrquoten reguliert werden. „Bush sagte in Washington, die Importabgaben auf zehn verschiedene Stahlproduktgruppen reichten von 8 bis 30 Prozent und würden vom 20. März an für drei Jahre wirksam“ (Spiegel Online 6.3.2002). Innerhalb dieser drei Jahre sollen die Zölle schrittweise heruntergefahren werden. Mitglieder des Nafta (Nordamerikanisches Freihandels-abkommen) und Entwicklungsländer bleiben von den Zöllen aber unberührt. Am 20.3.2002 trat der Plan des Präsidenten ungeachtet der Kritik aus fast allen stahlproduzierenden Ländern in Kraft.

Die EU wurde von den amerikanischen Schutzzöllen besonders hart getroffen, da fast ein Viertel der jährlichen US-Stahlimporte aus der EU stammen. Durch die amerikanischen Protektionsmaßnahmen werde die EU jährlich 4 Millionen Tonnen Stahl weniger in die USA exportieren können als bisher, so erste Einschätzungen. Außerdem befürchteten die zuständigen EU-Kommissare, dass rund 16 Millionen Tonnen billig produzierter Stahl aus Entwicklungsländern, der aufgrund der eingeführten Zölle nicht mehr in den USA abgesetzt werden könne, in die EU ströme und dort die Preisstabilität gefährde.

Neben der EU legten auch die Schweiz, Japan und Südkorea umgehend Beschwerde bei der WTO in Brüssel ein, da in ihren Augen die amerikanischen Schutzzölle gegen internationales Handelsrecht verstoßen. Gemäß den Verfahrensregeln der WTO sind die Konfliktparteien verpflichtet, zwei Monate eigenständig nach einer Lösung des Streits zu suchen. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Fall in einem Untersuchungsausschuss der WTO -einem sog. Panel- verhandelt werden, was sechs bis neun Monate in Anspruch nimmt. Mit einer Lösung des Stahlstreits durch die WTO kann also erst im Frühjahr 2003 gerechnet werden.

Am 27.3.2002 beschloss die EU-Kommission, ihrerseits Schutzzölle auf Stahlimporte zu erheben, um sich vor der befürchteten Stahlschwemme, d.h. der Umleitung des billig produzierten Stahls aus Entwicklungsländern zu schützen. Die von der EU beschlossenen Schutzzölle belaufen sich auf 14,9 bis 26 Prozent und betreffen 15 verschiedene Stahlsorten. Sie werden wirksam, sobald die durchschnittlichen Stahlimporte in die EU überschritten werden.

Nachdem die zweimonatige Frist zur eigenständigen Beilegung des Konflikts verstrichen war, richtete die WTO am 3.6.2002 einen Panel ein, der die Rechtmäßigkeit der amerikanischen Schutzzölle überprüfen sollte. Als Hauptkläger gilt die EU. Brasilien, China, Taipei, Schweiz, Norwegen, Japan, Südkorea, Thailand und Kanada treten als Mitkläger bzw. Drittparteien auf (vgl. WTO News 03.06.2002).

Als weiteres Mittel gegen die Schutzzölle der USA hatte die EU die Verhängung von Strafzöllen auf US-Importe geplant. EU-Handelskommissar Pascal Lamy arbeitete eine Liste von US-Produkten aus, die mit den Strafzöllen belegt werden sollten. Lamy wählte dabei solche Produkte, die in den US-Bundesstaaten produziert werden, in denen Bush durch seinen Stahlprotektionismus Wählerstimmen gewinnen will. Konkret betroffen wären die Staaten Pennsylvania, West Virginia, Florida, South Carolina, North Carolina und Wisconsin. (vgl. Spiegel online 22.3.2002). Allerdings wurden die für den 1.8.2002 geplanten Strafzölle nicht realisiert, da „es unter den EU-Staaten derzeit keine Mehrheit für Strafzölle von 378 Mill. Euro auf Einfuhren aus den USA“ gäbe, berichtete das Handelsblatt am 17.7.2002 (vgl. Handelsblatt 17.07.2002).

In den USA haben die Schutzzölle die gewünschte Wirkung erzielt. Dort sind die Stahlpreise um bis zu 40% gestiegen. Allerdings musste die amerikanische Regierung seit Juni einsehen, dass die inländische Stahlindustrie nicht im Stande ist, die stahlverarbeitende Industrie ausreichend zu versorgen. So berichtete der Spiegel am 9.6.2002, dass der Stahl in den USA langsam knapp werde. 61 Produkte sollen aus den Stahlzöllen ausgenommen werden. Das amerikanische Handelsministerium sagte dazu, dass die ausgenommenen Produkte nur unzureichend in den USA produziert werden können. Geplant seien Ausnahmen, die sich auf rund 1% der Zölle beliefen (vgl. Spiegel Online 9.6.2002). Die Ausnahmen sind inzwischen drastisch gestiegen. So sprach das Handelsblatt am 17.7.2002 bereits von Ausnahmen im Umfang von 10% (vgl. Handelsblatt 17.7.2002).

Die WTO hat unterdessen in zwei Panels gegen amerikanische Schutzzollbestimmungen entschieden. Allerdings ging es dabei um Streitfälle, zu denen die EU im August letzten Jahres ein Panel beantragt hatte (vgl. Suedeutsche.de 2.8.2002). Der für Handelsfragen zuständige EU-Kommissar Pascal Lamy sagte zu dieser Entscheidung: „Wir begrüßen die Entscheidung der WTO, die die Unvereinbarkeit der US-Rechtsvorschriften mit den WTO-Verpflichtungen bestätigt. Ich fordere die USA hiermit auf [...] alle WTO-widrigen Zölle aufzuheben“ (Homepage der EU 31.7.2002). Mit diesem Aufruf alle WTO-widrigen Zölle aufzuheben, spielte Lamy sicherlich auf die aktuell diskutierten Schutzzölle der US-Regierung an. Eine Entscheidung der WTO wird jedoch noch weiter auf sich warten lassen.

2.2 Gründe der USA für die Einführung der Schutzzölle

Die stahlverarbeitende Industrie Amerikas ist äußerst abhängig von billigen Stahlimporten. Auß-erdem waren die USA bisher stets Verfechter des Freihandels. Warum also erheben die USA Zölle auf den Import von Roheisen? Auf diese Frage gibt es mehrere Antworten. Welche Gründe George W. Bush zu seiner Zollpolitik tatsächlich veranlasst hat, kann zwar nicht geklärt werden, aber es kann versucht werden alle möglichen Motive aufzuzeigen, die wohl in das Kalkül des US-Präsidenten eingeflossen sein dürften.

„’Dieser Erlass wird den Stahlarbeitern, von der Stahlindustrie abhängigen Kommunen und der US-Stahlbranche helfen, ohne unserer Wirtschaft zu schaden’, sagte Bush“ (Spiegel Online 6.2. 2002). Diese offizielle Verlautbarung Bushs beinhaltet einen der Hauptgründe für den Erlass der Einfuhrzölle, nämlich den Schutz der einheimischen Stahlindustrie vor der ausländischen Kon-kurrenz. Außerdem soll der Erlass den Stahlarbeitern helfen, die sich von Arbeitslosigkeit be-droht sehen, sollte die amerikanische Stahlindustrie weiterhin rote Zahlen schreiben. Denn in den vergangenen 5 Jahren wurden in der amerikanischen Stahlbranche 30 Konkurse angemeldet (vgl. Spiegel Online 6.3.2002).

[...]

Fin de l'extrait de 17 pages

Résumé des informations

Titre
Amerikanischer Stahlprotektionismus und Listsche Nationalökonomie. Ein kritischer Vergleich.
Université
Johannes Gutenberg University Mainz  (Institut für Politikwissenschaft)
Cours
Proseminar: Wirtschaft und Gesellschaft
Note
2.2
Auteur
Année
2002
Pages
17
N° de catalogue
V8146
ISBN (ebook)
9783638152044
Taille d'un fichier
500 KB
Langue
allemand
Mots clés
Amerikanischer, Stahlprotektionismus, Listsche, Nationalökonomie, Vergleich, Proseminar, Wirtschaft, Gesellschaft
Citation du texte
Jesse Nies (Auteur), 2002, Amerikanischer Stahlprotektionismus und Listsche Nationalökonomie. Ein kritischer Vergleich., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8146

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