Der Terminus „Ausnahmezustand“ nach Carl Schmitt in der Konzeption Giorgio Agambens

Eine vergleichende Analyse


Seminar Paper, 2005

21 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Der Ausnahmezustand bei Carl Schmitt
2.1. Einleitende Bemerkungen
2.2. Begriff und Relevanz des „Ausnahmezustands“
2.2.1. Über die Funktionen des Ausnahmezustands

3. Der Ausnahmezustand bei Giorgio Agamben
3.1. Souveräne Macht und nacktes Leben
3.2. Der „Ausnahmezustand“ in biopolitischer Perspektive

4. Abschließende Überlegungen

Literaturangaben

1. Einleitung

Ich möchte die vorliegende Arbeit mit einer Gegenüberstellung zweier Zitate einleiten,

„Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ (Schmitt 1996, S.13).

Diese oft zitierte Definition der Souveränität stammt von Carl Schmitt, der sich in seiner Schrift zur „Politischen Theologie“[1] mit dieser Thematik auseinandersetzt.

Das zweite Zitat, das ich vorstellen möchte stammt von einem Autor, der den Terminus Ausnahmezustand von Carl Schmitt übernimmt und in den Rahmen seiner theoretischen Überlegungen integriert:

„In der modernen Biopolitik ist derjenige souverän, der über den Wert oder Unwert des Lebens als solches entscheidet.“ (Agamben 2002, S.151).

Giorgio Agamben, der sich im Kontext seines Buches „Homo sacer.“[2] mit der Entwicklung der Souveränität, aber vor allem mit dem Subjekt des „nackten Lebens“, eben jenem „homo sacer“, auseinandersetzt, ist der Autor des zweiten Zitats.

Im Rahmen der vorliegenden Arbeit möchte ich mich mit den, bereits anhand der genannten Zitate deutlich werdenden, unterschiedlichen theoretischen Perspektiven Carl Schmitts und Giorgio Agambens beschäftigen. In einer vergleichenden Analyse sollen beide Konzeptionen gegenübergestellt werden, wobei vor allem die Betrachtung der verschiedenen Funktionen, die der Begriff Ausnahmezustand in den jeweiligen Argumentationen erfüllt, im Vordergrund der Auseinandersetzung stehen wird.

Zu diesem Zweck möchte ich in einem ersten Schritt auf Carl Schmitt eingehen. Dabei soll herausgearbeitet werden, wie Schmitt den Terminus Ausnahmezustand im Rahmen seiner Überlegungen zur „Politischen Theologie“ definiert, und welche Funktionen diesem Begriff innerhalb Schmitts Souveränitätskonzeption zukommen. Die Auseinandersetzung mit dem Terminus Ausnahmezustand, so wie sich dieser bei Carl Schmitt darstellt, bildet die Ausgangsbasis der vorliegenden Arbeit.

An diese Überlegungen anschließend, möchte ich mich der Argumentation Giorgio Agambens widmen, die –wie bereits erwähnt- den Terminus Ausnahmezustand von Carl Schmitt übernimmt. Hierbei stellt sich erneut die Frage nach der Funktion und der begrifflichen Bestimmung dieses Terminus. Darüber hinaus wird an dieser Stelle auf grundlegende Unterschiede im Bezug auf Carl Schmitts Begriff des Ausnahmezustands eingegangen werden. Im Mittelpunkt einer vergleichenden Auseinandersetzung sollen vor allem Fragen nach der begrifflichen Veränderung und konzeptionellen Abwandlung des Terminus Ausnahmezustand bei Agamben stehen. Überdies stellt sich die Frage nach der Relevanz, die diesem Begriff in Agambens Argumentation, im Vergleich zu Carl Schmitts Verwendung des Terminus Ausnahmezustand, zukommt.

Nach dieser vergleichenden Gegenüberstellung der unterschiedlichen Perspektiven auf den Begriff Ausnahmezustand, möchte ich abschließend die Frage behandeln, inwieweit die von Agamben formulierte Bezugnahme auf Carl Schmitts Verwendung des Terminus Ausnahmezustand problematisch ist.

Um diese Fragen klären zu können, werde ich mich im Folgenden anhand einiger ausgewählter Aspekte mit der Thematik auseinandersetzen. Bevor ich jedoch auf eine vergleichende Analyse der beiden genannten Theoretiker, und deren Verwendung des Terminus Ausnahmezustand eingehen werde, möchte ich in einem ersten Schritt auf die Ausgangsbasis der vorliegenden Arbeit zu sprechen kommen, und mich mit der Souveränitätskonzeption Carl Schmitts und der Rolle des Ausnahmezustands in diesem Kontext auseinandersetzen.

2. Der Ausnahmezustand bei Carl Schmitt

2.1. Einleitende Bemerkungen

Im folgenden Abschnitt der vorliegenden Arbeit soll vorrangig auf Carl Schmitts Überlegungen zum Begriff und vor allem zur konzeptionellen Bedeutung des Terminus Ausnahmezustand eingegangen werden. Hierbei stützen sich die Überlegungen insbesondere auf Schmitts Text „Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität.“[3], der sich in grundlegender Weise mit der Problematik moderner Souveränität auseinandersetzt und in diesem Kontext dem Ausnahmezustand, als einen in verschiedener Hinsicht „äußersten Grenzfall“, besondere Relevanz zuschreibt.

Carl Schmitt, als einer der bekanntesten - wenngleich umstrittensten - Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhundert, hat mit seinen staatsrechtlichen Werken die juristischen, aber auch politischen Diskurse und Theorien seiner Zeit in hohem Maße beeinflusst. Die theoretische und praktische Reichweite der Überlegungen Carl Schmitts geht jedoch über seine Lebenszeit hinaus, und kann in verschiedener Hinsicht als prägend für die bundesdeutsche Staatslehre, aber auch für unterschiedliche Diskurse, die auf Begrifflichkeiten Schmitts zurückgreifen, angesehen werden. Nicht allein die Reputation zahlreicher Schüler Carl Schmitts, wie beispielsweise Ernst Forsthoffs, Roman Schnurs oder Rüdiger Altmanns, aber auch jüngerer Verfassungsjuristen, wie Wolfgang Isensees belegen diese These. In unterschiedlicher Weise finden darüber hinaus auch theoretische Konzeptionen Schmitts in verschiedenen Diskursen Verwendung. Beispielsweise lässt sich der Einfluss seines Ordnungsmodells des „autoritären Etatismus“ auch heute noch in grundlegenden Annahmen konservativer beziehungsweise „neokonservativer“ Diskurse nachweisen. Des Weiteren kann auch die Thematik der vorliegenden Arbeit, die sich –wie bereits erwähnt – auf die Verwendung und Interpretation des Terminus Ausnahmezustand bei Giorgio Agamben bezieht, als ein Beleg der Reichweite Carl Schmitts Konzeptionen betrachtet werden.

Neben dem Einfluss und der Reputation, die sich mit der Person Carl Schmitts verbinden, muss jedoch mit aller Deutlichkeit auf die Problematik einer unreflektierten Bezugnahme auf dessen Konzeption hingewiesen werden. Die theoretischen Überlegungen Carl Schmitts sind von einem anti-demokratischen Geist getragen, welcher im Bezug auf dessen Biographie auch in praktischer Hinsicht in Erscheinung tritt. Die Parteinahme Schmitts für den Nationalsozialismus, die sich nicht zuletzt in seiner Berufung zum preußischen Staatsrat während der Herrschaft des Nationalsozialismus verdeutlicht[4], findet ihre Grundlage meines Erachtens nach bereits in den Implikationen seiner theoretischen Überlegungen. Beispielsweise sei in diesem Zusammenhang auf Carl Schmitts Schrift „Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus.“[5] verwiesen, die einen Angriff auf die junge „Weimarer Republik“ darstellt. Ein auf den Parlamentarismus bezogener Kritikpunkt, den Schmitt in diesem Kontext anführt, enthält eine Argumentation, die meiner Ansicht nach eine lange Tradition hat und bis heute in unterschiedlichen Formen für eine Delegitimation der Institutionen des Parlamentarismus benutzt wird. Das Parlament erscheint in der Argumentation Schmitts als ein Ort „…, der apolitischen, bürgerlichen Selbstbespiegelung, die nie zur Entscheidung kommt.“ , und er sieht diese „…eigentlich als sinnlose <Quasselbude> an.“[6].

Meiner Ansicht nach ist es notwendig diese Sachverhalte im Rahmen einer Auseinandersetzung mit Carl Schmitt zu berücksichtigen, und sich darüber hinaus klarzumachen, dass aus dessen Auffassung des Politischen, seinem Staatsbegriff aber auch aus Schmitts Souveränitätsdefinition – auf welche im weiteren Verlauf noch eingegangen werden soll- die Forderung nach dem autoritären Staat resultiert.

Diese einleitenden Bemerkungen, sollten im wesentlichen dazu dienen, in Kürze Carl Schmitts Einflussnahme über staatsrechtliche Diskurse hinaus darzustellen, aber auch auf die Problematik hinzuweisen, die mit einem Bezug auf dessen Theorien verbunden ist.

2.2. Begriff und Relevanz des „Ausnahmezustands“

Im Folgenden möchte ich genauer auf den Begriff des Ausnahmezustands, und dessen Relevanz im Rahmen der Konzeption Carl Schmitts, eingehen. Dabei sollen vor allem die Aspekte hervorgehoben werden, die meiner Ansicht nach im Bezug auf die folgende Auseinandersetzung mit Giorgio Agambens Rückgriff auf diesen Terminus von besonderer Relevanz sind.

Bereits die viel zitierte Definition der Souveränität, die Schmitt zu Beginn seiner Überlegungen zur „politischen Theologie“[7] vorstellt, lässt auf den besonderen Stellenwert des Ausnahmezustands in diesem Kontext schließen: „ Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ ( Schmitt 1996, S. 13). Der Zustand der Ausnahme wird in diesem Zusammenhang zum grundlegenden Bezugspunkt einer Bestimmung der Souveränität. Da es sich Carl Schmitt zufolge bei dem Begriff der Souveränität um einen „Grenzbegriff“ handelt, um einen „Begriff der äußersten Sphäre“ (Ebd.), muss sich seine Definition auf den letztmöglichen Grenzfall beziehen. Gerade dieser äußerste Grenzfall wird in spezifischer Weise mittels des Begriffs des Ausnahmezustands zum Ausdruck gebracht. Es ist in diesem Zusammenhang von besonderer Relevanz darauf hinzuweisen, „dass hier unter Ausnahmezustand ein allgemeiner Begriff der Staatslehre zu verstehen ist, nicht irgendeine Notverordnung oder jeder Belagerungszustand,.. .“ (Ebd.) . Es stellt sich an dieser Stelle die Frage nach den spezifischen Merkmalen dieses, in verschiedener Hinsicht als Grenzfall zu bezeichnenden, Zustands der Ausnahme. Ein wesentlicher Aspekt, der hierbei an erster Stelle genannt werden soll, bezieht sich auf die Problematik einer Unterscheidung zwischen dem Normal- und dem Grenzfall. Der Ausnahmezustand entzieht sich, und dies liegt gewissermaßen schon in dessen begrifflicher „Natur“ begründet, einer umfassenden Bestimmung durch die normal geltende Rechtsordnung. Mit anderen Worten lässt sich anmerken, dass die Ausnahme nicht durch die Regel erfasst werden kann, ja dass der Ausnahmefall dem Regelfall in gewisser Weise als „feindlich“ gegenübersteht, da der Ausnahmefall den Regelfall immer auch an dessen nur regelhafte Gültigkeit, und somit an die Möglichkeit zu dessen Suspendierung erinnert.

[...]


[1] Schmitt, Carl: „Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität.“, Berlin: Duncker & Humbolt GmbH, 7. Auflage, 1996.

[2] Agamben, Giorgio: „Homo Sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben.“, Frankfurt a.M.: Suhrkamp Verlag, 2002.

[3] Schmitt, Carl: „Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität.“, Berlin: Duncker & Humbolt GmbH, 7. Auflage, 1996.

[4] Carl Schmitt trat 1933 in die NSDAP ein und wurde im selben Jahr von Hermann Göring zum Preußischen Staatsrat ernannt. In diesem Zusammenhang sei außerdem auf die, den Nationalsozialismus rechtfertigende Schrift „Staat, Bewegung, Volk. Die Dreigliederung der politischen Einheit.“ (1933) verwiesen.

[5] Schmitt, Carl: „Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus.“, München u.a.: Duncker & Humboldt, 2. Auflage, 1926.

[6] Mehring, Reinhard: „Carl Schmitt zur Einführung.“, Hamburg: Junius Verlag GmbH, 1992.

[7] Schmitt, Carl: „Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität.“, Berlin: Duncker & Humbolt GmbH, 7. Auflage, 1996.

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Details

Title
Der Terminus „Ausnahmezustand“ nach Carl Schmitt in der Konzeption Giorgio Agambens
Subtitle
Eine vergleichende Analyse
College
University of Marburg  (Institut für Soziologie)
Course
Moderne und Gewalt
Grade
1,0
Author
Year
2005
Pages
21
Catalog Number
V81588
ISBN (eBook)
9783638875813
ISBN (Book)
9783638875929
File size
492 KB
Language
German
Notes
Die vorliegende Arbeit versteht sich als vergleichende Analyse, deren Zielsetzung wesentlich darin besteht, den Terminus Ausnahmezustand bei Carl Schmitt und Giorgio Agamben zu untersuchen. Hierbei wird jeweils die Funktionsweise jener Begrifflichkeit innerhalb der unterschiedlichen Theorien untersucht.
Keywords
Terminus, Carl, Schmitt, Konzeption, Giorgio, Agambens, Moderne, Gewalt
Quote paper
Philipp Schmidt (Author), 2005, Der Terminus „Ausnahmezustand“ nach Carl Schmitt in der Konzeption Giorgio Agambens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81588

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