EG-Gesellschaftsformen - am Studienstandort Düsseldorf


Hausarbeit, 2007

20 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau der Arbeit

2 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
2.1 Verfassung und Zweck der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)
2.2 Gründung einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)
2.3 Gründungsvoraussetzungen einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung
2.4 Innenbeziehungen der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)
2.5 Außenbeziehungen der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)
2.6 Gesellschafterwechsel und Auflösung einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)
2.7 Steuerrechtliche Behandlung der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

3 Die Europäische Aktiengesellschaft (SE)
3.1 Gründung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
3.2 Grundkapital der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
3.3 Organisationsstruktur der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
3.4 Mitbestimmung bei der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)

4 Die britische Private Limited Company (Ltd.)
4.1 Die Gründung der Private Limited Company (Ltd.)
4.2 Das Mindestkapital der Private Limited Company
4.3 Die Organe der Private Limited Company und deren Haftung
4.4 Präsenzpflicht der Private Limited Company vor Ort
4.5 Besonderheiten im Rahmen der Bilanzvorlage
4.6 Mitbestimmung bei der Private Limited Company

5 Die Europäische Genossenschaft (SCE) Die SCE ist vor allem in den Branchen Kredit- und Wohnungswesen vorzufinden.
5.1 Rechtsnatur und Kapitalausstattung der Europäischen Genossenschaft (SCE)
5.2 Sitztheorie der Europäischen Genossenschaft (SCE)
5.3 Gründungsformen der Europäischen Genossenschaft (SCE)
5.4 Die Organe der Europäischen Genossenschaft (SCE)

6 Ausblick und Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die zunehmende Globalisierung nimmt neben vielen anderen Bereichen nun auch auf das Gesellschaftsrecht erheblichen Einfluss. Diese Entwicklung gilt vor allem auf europäischer Ebene.

Durch die transnationale Tätigkeit von international operierenden Konzernen entsteht Handlungsbedarf bei der Harmonisierung in den dabei tangierten, unterschiedlichen Rechtssystemen. Deshalb entwickeln sich europäische Institutionen wie beispielsweise die europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), die europäische Aktiengesellschaft (SE), die Private Limited Company (Ltd.) und die europäische Genossenschaft (SCE)[1].

1.1 Problemstellung

Im Rahmen dieser Entwicklung soll nachfolgend einerseits aufgezeigt werden, welche nachhaltigen Veränderungen sich in Kausalität zu den bisherigen gesellschaftsrechtlichen Perspektiven ergeben und andererseits, welche Folgen diese Veränderungen beispielsweise für Shareholder und Stakeholder mit sich bringen.

1.2 Zielsetzung

Diese Ausarbeitung soll einen Überblick zu den verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Neuorientierungen bzw. Neuausrichtungen geben und dabei primär auf die Gesellschaftsform der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung, der Europäischen Aktiengesellschaft, der Private Limited Company und der Europäischen Genossenschaft eingehen. Dabei stehen einerseits sowohl die entsprechenden Rechtsgrundlagen, die Verfassung, die Gesellschafterstruktur, die adäquaten Gründungsszenarien als auch die Innenbeziehungen, Außenbeziehungen und die Möglichkeiten eines Gesellschafterwechsels oder der Auflösung der Gesellschaft im Fokus des Interesses.

1.3 Aufbau der Arbeit

Im ersten Abschnitt des Hauptteiles wird auf die Besonderheiten der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) detailliert eingegangen. Es stehen dabei die relevanten Rechtsgrundlagen, die Verfassung, die zugelassenen Zwecke der EWIV, die Gesellschafterstruktur sowie Ihre Innen-/ Außenbeziehungen im Vordergrund. Darüber hinaus wird die Möglichkeit von Gesellschafterwechsel oder Auflösung der Gesellschaft ebenso untersucht wie die anwendbaren steuerlichen Richtlinien.

Der zweite Abschnitt ist auf die Europäische Aktiengesellschaft (SE-Societas Europaea) ausgerichtet. Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang die Gründungsvorschriften, die Mindestkapitalausstattung, die Organisationsstruktur und die Mitbestimmungsregelung, weil hierbei deutliche Unterschiede zu nationalen Vorschriften auffallend sind.

Die Britische Private Limited Company (Ltd.) ist Gegenstand des dritten Abschnitts dieser Ausarbeitung. Dabei findet eine Untergliederung nach Rechtsstellung, Gründungs- und Mindestkapitalanforderung, Aufbau der Organe, Handelsregistereintragung, Präsenzpflicht im Gründungsland und der besonderen Bilanzierungspflichten statt.

Im vierten Abschnitt wird dann schließlich auf die Besonderheiten der Europäischen Genossenschaft (SCE) eingegangen. Eruiert werden in diesem Zusammenhang die Rechtsnatur, die Kapitalausstattung, die Merkmale des Gesellschaftssitzes, die möglichen Gründungsformen als auch die Organe der SCE.

Das Fazit bzw. der Ausblick schließt die Arbeit mit einer kritischen Betrachtungsweise ab.

2 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) wurde im Jahre 1989 als erste supranationale Gesellschaftsform initiiert und dient der Erleichterung grenzüberschreitender Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen. Damit soll der Effekt, des Zusammenwachsens von Volkswirtschaften zu einem gemeinsamen Binnenmarkt gefördert werden.

Als Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung (VO) des EG-Ministerrates vom 25.07.1985 unter EG-VO 2137/85 zu nennen. Dessen unmittelbare Gültigkeit wird gemäß Art. 249 Abs. 2 EG erklärt[2]. Ergänzend hierzu bleibt zu beachten, dass für Vereinigungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland das EWIV Ausführungsgesetz gemäß § 514 ff BGB II zur Anwendung kommt, wo es demnach heißt - es sind die Vorschriften der inländischen oHG anwendbar-[3].

2.1 Verfassung und Zweck der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

Die deutsche EWIV lässt sich gemäß Ihrer Struktur auch als oHG mit GmbH-Geschäftsführung bezeichnen. So gilt die Unterstützung der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder als elementar. Sie soll dabei keineswegs zum Zweck der Gewinnerzielung gegründet werden. Allerdings ist es unerlässlich, dass die Interessenwahrnehmung der EWIV in engem Zusammenhang zu wirtschaftlichen Funktionen seiner Mitglieder steht. So kommt die Gesellschaftsform der EWIV unter Umständen zur Errichtung einer gemeinsamen Vertriebsorganisation oder auch zur Durchführung eines Forschungsvorhabens in Betracht. Undenkbar hingegen ist die EWIV als beherrschendes Unternehmen innerhalb eines Konzerns oder als Holding-Gesellschaft.

Im Rahmen ihrer Interessenwahrnehmung darf die EWIV nicht mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, was dazu führt, dass keine Umgehung insbesondere der deutschen Mitbestimmung gegeben ist[4].

2.2 Gründung einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

Das Kernelement der EWIV ist ihr grenzüberschreitender Mitgliederkreis, welcher aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen muss. Wahlfreiheit besteht in diesem Zusammenhang bezüglich der Rechtsstellung ihrer Mitglieder. Es sind sowohl natürliche Personen, Personengesellschaften als auch juristische Personen denkbar. Explizit ist in diesem Kontext allerdings, dass sie ihren Haupttätigkeitschwerpunkt und ihren Hauptsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten der EG haben.

2.3 Gründungsvoraussetzungen einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung

Für die Gründung einer EWIV ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages vorgeschrieben. Die Mindestanforderungen sind dabei durch den Art. 5 VO geregelt. Ferner muss eine Registereintragung in dem Land erfolgen, indem die Gesellschaft ihren Sitz hat. Regelung dazu finden sich in Art. 6 und Art. 39 VO. In der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß § 2 AG-EG-VO das Handelsregister am Ort des Sitzes der Gesellschaft zuständig.

2.4 Innenbeziehungen der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

Die Organe der Gesellschaft sind die gemeinschaftlich handelnden Mitglieder oder deren Geschäftsführer. Es gilt die Anwendung des Art. 16 Abs. 1 Satz 1 VO. Charakteristisch gilt bei der EWIV allgemein der Grundsatz der Flexibilität und Gestaltungsfreiheit. Die Stimmrechtsverteilung sieht ein Stimmrecht für jedes Mitglied vor, wobei allerdings auch Mehrstimmrechte ausgeübt werden können. Diese dürfen allerdings nicht dazu führen, dass ein Mitglied dadurch eine Stimmenmehrheit erwirkt - Art. 17 Abs. 2 VO. Grundsätzlich gilt auch, dass Änderungen des Gesellschaftsvertrages nur einstimmig möglich sind. Es müssen also alle Mitglieder eindeutig votieren - Art. 17 Abs. 3 VO. Abweichungen hierzu sind nur unter Berücksichtigung der zum Gesellschaftsvertrag abweichend geregelten Beschlussfähigkeits- und Mehrheitserfordernisse zulässig - Art. 17 Abs. 3 VO.

Jedes Mitglied ist berechtigt von den Geschäftsführern jederzeit Auskünfte zum Geschäftsverlauf zu verlangen. Die Einsichtnahme in die Bücher ist von diesem Recht ebenso tangiert wie die Einsicht in die Geschäftsunterlagen. Regelungen hierzu enthält der Art. 18 VO und ist damit konträr zum § 118 HGB[5] zu betrachten. Anders als bei der oHG werden die Geschäfte der EWIV nicht von den Gesellschaftern, sondern durch von den Mitgliedern bestimmte Geschäftsführer geführt. Diese müssen nicht notwendiger weise die Mitglieder der Vereinigung selbst sein. Die Fremdorganschaft gilt somit als zulässig. Die Bestellung der Geschäftsführer regelt der Art. 19 Abs. 1 VO oder §§ 6 Abs. 2, 46 Nr. 5 GmbHG[6], deren Entlassung und die damit verbundenen Bedingungen bestimmt Art. 7 AG-EG-VO bzw. § 38 GmbHG. Ferner erscheinen die Sorgfaltspflicht und die Verantwortungsverpflichtung der Geschäftsführer von Bedeutung zu sein. Dem gegenüber angemessen sind die gesetzlichen Vorschriften in Art. 5 AG-EG-VO sowie in § 43 GmbHG[7] fixiert.

[...]


[1] Vgl. Grundzüge des Gesellschaftsrechts, Eugen Klunzinger, Verlag Franz Vahlen München, 14. Auflage, Seite 343

[2] vgl. Grundzüge des Gesellschaftsrechts, Eugen Klunzinger, Verlag Franz Vahlen München, 14. Auflage, Seite 343

[3] vgl. Bürgerliches Gesetzbuch 1.I § 514 ff

[4] vgl. Grundzüge des Gesellschaftsrechts, Eugen Klunzinger, Verlag Franz Vahlen München, 14. Auflage, Seite 344

[5] vgl. Handelsgesetzbuch Großkommentar, Straub, 4.Auflage 2004, Verlag De Guyter Recht Berlin

[6] vgl. GmbH-Gesetz Kommentar, Marcus Lutter – Peter Hommelhoff, 15.Auflage 2000 Verlag Dr.Otto Schmidt Köln

[7] vgl. GmbH-Gesetz Kommentar, Marcus Lutter – Peter Hommelhoff, 15.Auflage 2000 Verlag Dr. Otto Schmidt Köln

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
EG-Gesellschaftsformen - am Studienstandort Düsseldorf
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule  (Fachhochschule)
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
20
Katalognummer
V81902
ISBN (eBook)
9783638885416
ISBN (Buch)
9783640376438
Dateigröße
429 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Düsseldorf, Internationales Wirtschaftsrecht, Sitztheorie v. Gesellschaften, Gesellschaftsformen, SE, SCA, EWIV, Supranationale Gesellschaftsformen, FOM, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Europa, Sitztheorie, Unternehmensform, Wahl d. Unternehmensform, Gesellschaft, Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Interessenvertretung, Stefan Klein, Stefan Klein Solingen, Dipl.-Kfm. Stefan Klein, Dipl.-Kfm., Hausarbeiten, Seminararbeiten, Diplomarbeiten, Referate, Aufsatz, BWL, Betriebswirtschaft, Recht
Arbeit zitieren
Stefan Klein (Autor:in), 2007, EG-Gesellschaftsformen - am Studienstandort Düsseldorf, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81902

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