"Homo homini lupus - Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf."
"Es ist nichts zahmer als der Mensch in seinem ursprünglichen Zustande,…" -
gegensätzlicher könnten zwei Aussagen über die Natur des Menschen kaum sein, als diese Zitate von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau; zwei der bedeutendsten Vertreter der klassischen Vertragstheorie. Diese versteht, wie ihr Name bereits andeutet, den Vertrag als konstituierendes Moment der menschlichen Gesellschaft, wobei das Vertragsverständnis der einzelnen Autoren keinesfalls deckungsgleich ist. Dies ist schon anhand der kurzen Anfangszitate nachvollziehbar, denn die Vertragstheorie orientiert sich als Bestandteil der politischen Theorie letztlich immer am Menschen respektive am Menschenbild des Autors, schließlich sind die Menschen die kleinsten Bausteine staatlicher Ordnung. Die Annahme bestimmter menschlicher Eigenschaften ist nicht nur prägend für die Gestalt des gesellschaftlichen Gan-zen, sie ist vielmehr unumgängliche Prämisse einer jeden Staatskonzeption. Und so erscheint es äußerst interessant, zu untersuchen, wie sich solch gegensätzliche Positionen bezüglich der Natur des einzelnen Individuums auf den Entwurf der gesamten Gesellschaft und im Besonderen auf das Vertragsverständnis von Hobbes und Rousseau auswirken. Zu diesem Zweck soll der von ihnen in ihren wohl bedeutendsten Werken, dem "Leviathan" und dem "Contract Social", gleichermaßen vollzogene "Dreischritt" Naturzustand - Vertragsschluss - Staat dar-gestellt werden, wobei der Schwerpunkt auf den ersten beiden Schritten und nicht auf der je-weiligen Modifikation der staatlichen Ordnung liegen soll. Abschließend werden dann die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Werke noch einmal grob zusam-mengefasst, wobei dem aufmerksamen Leser aufgrund der schematisch gleichen Vorgehensweise bei der Bearbeitung der Staatsentwürfe schon während der Bearbeitung des "Contract Social" vergleichende Rückgriffe auf den Leviathan ermöglicht werden sollen.
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Gliederung
I. Einleitung
II. Thomas Hobbes : Der Leviathan
1. Naturzustand
2. Vertragsentscheidung
3. Vertragsschluss
III. Jean-Jacques Rousseau : Der Gesellschaftsvertrag
1. Naturzustand
2. Vertragsentscheidung
3. Vertragsschluss
IV. Ein Vergleich
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die zentralen Unterschiede und Gemeinsamkeiten der klassischen Vertragstheorien von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau. Dabei wird insbesondere analysiert, wie deren gegensätzliche Auffassungen vom menschlichen Naturzustand den jeweiligen Entwurf des Staatsvertrages und das Verständnis der staatlichen Ordnung maßgeblich bestimmen.
- Vergleich der anthropologischen Grundannahmen (Naturzustand) bei Hobbes und Rousseau.
- Analyse der Vertragsentscheidung als notwendiger Schritt zur Staatsgründung.
- Untersuchung des Vertragsschlusses und der damit verbundenen Souveränitätskonstruktion.
- Gegenüberstellung der Freiheitsbegriffe (natürliche vs. bürgerliche Freiheit).
- Reflexion über die zweckgerichtete methodische Vorgehensweise der beiden Theoretiker.
Auszug aus dem Buch
3. Vertragsschluss
Rousseau nimmt scheinbar die Beziehungslosigkeit der Menschen an, um sie erst in einer Ausnahmesituation zueinander zu führen, in der sie ihr Selbsterhaltungstrieb zur bedingungslosen Kooperation zwingt. Es macht Sinn, wenn er die Bedingungen dieses Zusammenschlusses als durch die Natur unabänderlich vorgegeben bezeichnet. Dieser Moment des durch äußere Umstände bedingten Zusammenschlusses ist das Nadelöhr, durch welches Rousseau die Menschen treibt. In diesem Moment werden alle Privatinteressen zu einem gemeinsamen Interesse, dem Wunsch, das lebensbedrohliche Hindernis im Kollektiv zu überwinden, gebündelt. Jetzt ist jeder bereit, seine ihm eigene Kraft in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen. Allerdings muss dabei das elementarste Wesensmerkmal des Menschen, seine Freiheit, erhalten bleiben. Es besteht somit folgender Anspruch an die gesellschaftliche Übereinkunft: „ ,Man soll eine Art von Vereinigung finden, welche mit ihrer gesamten gemeinschaftlichen Kraft die Person und das Vermögen eines jeden der Verbündeten verteidige und beschütze, und in welcher jeder, der sich dem Ganzen anschließt, dessenungeachtet [sic!] nur sich selbst gehorche und ebenso frei bleibe, wie er vorher war.’ Dieses ist die Hauptaufgabe, und der Gesellschaftsvertrag löst sie.“ Die Menschen, die sich in ihrer Not zusammenfinden, schließen also einen gesellschaftsbegründenden Vertrag. Dazu muss sich jeder einzelne vollständig an die Gesellschaft entäußern. Diese Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass der Gesellschaftsvertrag nur realisiert werden kann, wenn die Bedingungen für alle gleich sind. Da die Menschen jedoch von Natur aus unterschiedlich sind, kann eine Gleichleistung der Vertragsschließenden nur dadurch gewährleistet werden, dass ein jeder alles gibt, was er besitzt.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Vorstellung der beiden Vertragstheoretiker und der Fragestellung bezüglich der unterschiedlichen Menschenbilder und deren Auswirkungen auf den Staatsentwurf.
II. Thomas Hobbes : Der Leviathan: Untersuchung des Naturzustands als Kriegszustand, der durch rationale Selbsterhaltung und den Vertragsschluss zur Unterordnung unter einen Souverän führt.
III. Jean-Jacques Rousseau : Der Gesellschaftsvertrag: Analyse von Rousseaus Sicht auf den Menschen und die notwendige Kooperation, die in einem Vertrag mündet, der die Freiheit des Individuums in staatliche Freiheit transformiert.
IV. Ein Vergleich: Synthese der Ergebnisse, wobei die unterschiedlichen Ansätze zur Freiheit und Gleichheit sowie das gemeinsame Motiv der Selbsterhaltung gegenübergestellt werden.
Schlüsselwörter
Thomas Hobbes, Jean-Jacques Rousseau, Vertragstheorie, Naturzustand, Gesellschaftsvertrag, Leviathan, Selbsterhaltung, Politische Theorie, Souveränität, Freiheit, Gleichheit, Staat, Gemeinschaft, Naturrecht, Gesellschaftsgründung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit vergleicht die klassischen Vertragstheorien von Hobbes und Rousseau hinsichtlich der Begründung und Ausgestaltung von Gesellschaft und Staat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die anthropologischen Annahmen des Naturzustandes, die Logik der Vertragsentscheidung und die finale Konstruktion des Staatsmodells.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es aufzuzeigen, wie sich die unterschiedlichen Menschenbilder der beiden Philosophen auf ihre jeweiligen Entwürfe der gesellschaftlichen Ordnung auswirken.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt den „Dreischritt“ (Naturzustand – Vertragsschluss – Staat), um die Konzepte systematisch gegenüberzustellen und in ihrer zweckgerichteten Anlage zu hinterfragen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Werke "Leviathan" von Hobbes und "Contract Social" von Rousseau, wobei die genannten drei Phasen für beide Denker getrennt betrachtet und anschließend verglichen werden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Vertragstheorie, Naturzustand, Selbsterhaltung, Souveränität, bürgerliche Freiheit und das Verhältnis von Individuum zu staatlicher Ordnung.
Warum betrachtet Hobbes den Naturzustand als „Krieg eines jeden gegen jeden“?
Hobbes geht von einem asozialen Menschen aus, dessen Selbsterhaltungstrieb in einem machtlosen Zustand der Konkurrenz, des Misstrauens und der Ruhmsucht zwangsläufig zum Konflikt führt.
Wie unterscheidet sich Rousseaus Freiheitsbegriff von dem von Hobbes?
Während Hobbes Freiheit primär als Abwesenheit äußerer Hindernisse zur Selbsterhaltung versteht, transformiert Rousseau die natürliche Freiheit im Vertragsschluss in eine sittliche, bürgerliche Freiheit innerhalb der Gesellschaft.
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- Florian Jung (Author), 2002, Hobbes und Rousseau: Der Vertragsschluss als staatsbegründendes Moment - zwei Entwürfe, ein Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8199