Folter damals und heute - Eine vergleichende Darstellung


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 1996

33 Pages, Note: 1


Extrait


Gliederung

Einleitung

I. Geschichte der Folter
1. Inquisitionsprinzip
2. Das Geständnis.
3. Kirchliches und weltliches Verfahren..
4. Die Zeit der Carolina - „schwere Delikte“

II. Die Abschaffung der Folter
1. Das Problem
2. Die Gegner
3. Die Befürworter
4. Thomasius
5. Grevius
6. Beccaria
7. Fiorelli
8. Langbein
9. Naturrecht
10. Die praktische Abschaffung

III. Das Wiederaufleben der Folter

IV. Gegenwart
1. Internationale Rechte
2. Nationale Rechte

V. Vergleich
1. Folterbegriff
2. Anwendung der Folter
3. Anwendungshäufigkeit, Zweck und Methodik

Nachwort

Literaturverzeichnis

Beccaria, Cesare Über Verbrechen und Strafe,

[hrsg. und übersetzt: Wilhelm Alff],

Frankfurt am Main 1966;

Foucault, Michel Überwachen und Strafen,

Die Geburt des Gefängnisses,

Frankfurt am Main 1977;

Geilen, Heinz Peter Die Auswirkungen der Cautio Criminalis

von Friedrich von Spee

auf den Hexenprozess in Deutschland,

Dissertation,

Bonn, 1963;

Hecht, Ingeborg In tausend Teufels Namen. Hexenwahn am Oberrhein,

Freiburg 1977;

Helbing, Franz Die Tortur,

Geschichte der Folter im Kriminalverfahren

aller Zeiten und aller Völker,

überarbeitet von Max Bauer,

Berlin 1926;

Hey, Alois Joseph Ketzer und Hexenverfolgung, in:

Dreihundert Jahre Strafjustiz,

Hamburg 1963;

Holzhauer, Heinz Rechtsgeschichte der Folter,

in: Folter,

Stellungnahmen, Analysen,

Vorschläge zur Abschaffung,

[hrsg.: amnesty international],

Baden-Baden 1976;

Keller, Gustav Die Psychologie der Folter,

[hrsg.: amnesty international],

Frankfurt am Main 1988 (1981);

Kleinheyer, Gerd Zur Rolle des Geständnisses im Strafverfahren

des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit,

in: Beiträge zur Rechtsgeschichte,

Gedächtnisschrift für Hermann Conrad,

[hrsg.: Alexander Hollerbach, Hans Maier, Paul Mikat]

Paderborn, München Wien, Zürich 1979;

Kleinknecht, Theodor Kommentar zur

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42. Auflage, München 1995;

Koch, Peter/ Die Würde des Menschen,

Oltmanns, Reimar Folter in unserer Zeit, S.16 ff.

Die Unterdrückung der Menschen, die anders denken,

Hamburg 1977;

Lieberwirth, Rolf Vorwort zu: Christian Thomasius, Vom Laster der

Zauberei/ Über die Hexenprozesse,

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Peters, Edward Folter, Geschichte der Peinlichen Befragung,

Hamburg 1991;

Radbruch, Gustav Zur Einführung in die Carolina,

in: Die Peinliche Gerichtsordnung

Kaiser Karls V. von 1532,

Stuttgart 1991;

Reemtsma, Jan Philipp Das Heer schätzt den Menschen als solchen,

ein neues Jahrhundert der Folter,

in: Folter,

Zur Analyse eines Herrschaftsmittels,

[hrsg.: Reemtsma, Jan Philipp],

Hamburg 1991;

Schild, Wolfgang Folter, in: Lexikon des Mittelalters,

Band IV.,

[hrsg.: Bautier, Robert-Henri]

München, Zürich 1989;

Schmidt, Eberhard Inquisitionsprozeß und Rezeption,

Studien zur Geschichte des Strafverfahrens

in Deutschland vom 13. bis 16.Jh.,

Leipzig 1940;

Schmidt, Eberhard Einführung in die Geschichte der

deutschen Strafrechtspflege,

3. Auflage, Göttingen 1965;

( zit.: Schmidt, Einf., Seite)

Schmidt, Eberhard Zur Lehre von den strafprozessualen

Zwangsmaßnahmen,

NJW 1962, S.664 ff.;

Thomasius, Christian Auszug aus: Christian Thomasens Erinnerung wegen

seiner künftigen Winterlektionen (1702) in:

Christian Thomasius, Vom Laster der Zauberei/

Über die Hexenprozesse,

2. Auflage, München 1987;

Triffterer, Otto Das Folterverbot im nationalen und

internationalen Recht - Anspruch auf Wirklichkeit,

in: Folter,

Stellungnahmen, Analysen,

Vorschläge zur Abschaffung,

[hrsg.: amnesty international],

Baden-Baden 1976;

Trusen, Winfried Strafprozess und Rezeption,

Zu den Entwicklungen im Spätmittelalter

und den Grundlagen der Carolina,

in: Peter Landau/F.-Ch.Schroeder (hrsg.),

Strafrecht, Strafprozessrecht und Rezeption,

Grundlagen, Entwicklung und Wirkung

der Constitutio criminalis Carolina,

Frankfurt am Main 1984;

Vogt, Alfons Die Anfänge des Inquisitionsprozesses

in Frankfurt am Main,

ZRG 1951, S.234ff.

Weitere Quellen:

Menschenrechte in der Welt,

Hrsg.:

Auswärtiges Amt,

Referat Öffentlichkeitsarbeit,

Bayreuth, 5. Auflage 1983;

ai-Journal,

Heft 9,

Das Magazin für die Menschenrechte,

amnesty international,

Bonn, 1996;

Bericht über die Anwendung der Folter

in den 80er Jahren,

amnesty international,

Frankfurt am Main 1988.

Einleitung

Der Mörder des französischen Königs Heinrich IV. aus dem Hause Bourbon, ein religiöser Fanatiker, wurde in furchtbarer Weise gefoltert, da er seine Mitschuldigen nicht nennen wollte. Das Urteil des französischen Gerichtshofs in Paris 1610 lautete zunächst auf öffentliche Buße vor der Kirchentüre und sodann auf Verbrennung. Der Verurteilte wurde sodann auf das Schafott geführt und dort mit glühenden Zangen an den Brustwarzen, Armen, Schenkeln und Waden gekniffen; darauf wurde seine rechte Hand, mit der er gemordet hatte, über das Feuer gehalten und langsam bis zur Handwurzel abgebrannt, während der Henker immer wieder Schwefel auf das Feuer goss. An jenen Stellen, wo er mit den glühenden Zangen behandelt worden war, wurde nunmehr geschmolzenes Blei, kochendes Öl und brennendes Pech geträufelt. Seine Füße und Hände wurden an vier Pferden befestigt, die man dann zu peitschen begann; nachdem man eine Stunde lang gepeitscht hatte, war der Mörder noch immer bei Bewusstsein. Halb zerrissen und verbrannt empfahl er laut seine Seele Gott... Schließlich musste der Scharfrichter die Amputation der Gliedmaßen durch scharfen Stahl erleichtern. Diese überaus grausame Hinrichtung eines Menschen auf einem öffentlichem Platz, der es gewagt hatte, den König zu töten, zeigt, wie sehr die von der Kirche geübte und später gebilligte Tortur die Sitten und Empfindungen der Menschen verroht hat und sie gegen jede Grausamkeit abstumpfen ließ.[1]

Die 15jährige Sevgi Kaya wurde in der Nacht vom 8. zum 9. Februar 1996 in ihrer Istanbuler Wohnung festgenommen. Man warf ihr vor, Mitglied einer verbotenen Organisation zu sein. Sie verbrachte eine zwölftätige Haft im Gefängnis, wo sie massiv gefoltert wurde. Laut eines Untersuchungsberichts des staatlichen Gerichtsmedizinischen Institutes wurden nach ihrer Freilassung aus dem Gefängnis Blutergüsse an den Fußsohlen und den Handinnenflächen festgestellt. Das minderjährige Mädchen gab unter anderem folgendes zu Protokoll:

“Als ich sagte, ich sei kein Mitglied einer verbotenen Organisation, schlugen sie mir auf die Handinnenflächen und die Fußsohlen. Meine Hände waren geschwollen und blau angelaufen. Meine Füße schmerzten mindestens genauso wie meine Hände, so dass ich kaum gehen konnte. (...) Mitten in der Nacht zogen sie mich an den Haaren in einen Raum, wo sie mich aufforderten zu gestehen. Dann wurde ich gegen meinen Willen entkleidet. Sie schlugen mich mit dicken Knüppeln auf die Arme und die Beine. (...) Später brachten sie mich in einen anderen Raum, beschimpften und schlugen mich. Ich musste mich auf einen Stuhl setzen, und sie banden meine Arme mit einem Seil zusammen, das an einem Balken an der Decke befestigt war. Dann zogen sie mich hoch und ließen mich an den Armen herunterhängen. Als ich dort hing, sagten sie, ich würde gelähmt werden. Sie drohten mir, mich zu töten. (...) Nachdem ich eine lange Zeit so hängen musste, verlor ich das Bewusstsein. Ich kam erst wieder zu mir, als sie Wasser über mich schütteten.“[2]

Überall auf der Welt werden heutzutage Menschen gefoltert. Die Folter als solche gab es schon bei den Griechen und den Römern. Bereits damals wurden Menschen gequält, um bestimmte Zwecke zu erreichen. Der Vorstellung nach war die Zeit des Mittelalters, die Zeit der Hexenverbrennungen und den damit verbundenen Folterungen, eine besonders grausame und aus heutiger Sicht furchtbar unmenschliche Zeit. Es liegt nahe, die Folterungen von politischen Gefangenen heute zum Beispiel in der Türkei als etwas gänzlich anderes zu betrachten, als die Folterungen von vermeintlichen Missetätern in grauer Vorzeit. Immerhin wurde die Folter endgültig im 19.Jh. abgeschafft. Fraglich ist, ob es sich um absolut verschiedene Dinge handelt, die lediglich in einem abstrakten Wortbedeutungszusammenhang stehen, oder ob die Folter heute und die Folter damals in irgendeiner Weise vergleichbar sind.

I. Geschichte der Folter

Die Folter war eines der Hauptmittel zur Wahrheitsfindung in der mittelalterlichen Justiz. Sie scheint aus dem Orient gekommen zu sein. Bereits bei den alten Griechen und Römern wurde sie - allerdings gewöhnlich nur bei Sklaven - angewendet. Nicht nur die Beschuldigten, auch Zeugen konnten gemartert werden. Die Tortur wurde angewandt, um ein Geständnis zu erzwingen, zur Reinigung von der Ehrlosigkeit, zur Aufklärung von Widersprüchen, um zu erfahren, ob ein Angeklagter außer dem Verbrechen, dessen er angeklagt ist, noch weitere begangen hat, und um Mitschuldige zu entdecken.[3]

Das Mittelalter hatte die privatrechtliche Auffassung des Strafrechts nie ganz zu überwinden vermocht, die im Verbrechen vor allem eine Verletzung der Privatperson, in der Strafe wesentlich ein Recht des Verletzten erblickte, nicht des Staates.[4] Die Privatrache in Gestalt der Fehde konnte lange Zeit nicht unterdrückt werden. In den damaligen Strafprozessen blieb das Verbrechen ungeahndet, wenn der Verletzte nicht den Mut oder die Macht hatte, die Klage zu wagen. Es galt das Prinzip: wo kein Kläger, da kein Richter. Wurde die Klage aber erhoben, so musste der Beklagte seine Unschuld beweisen. Das Verbrechen blieb ungeahndet, wenn der Schuldige Gewissenlosigkeit und Freunde genug hatte, um sich durch Reinigungseid mit Eideshelfern von der Klage freizuschwören.[5]

Gegen Ende des Mittelalters stand die Erscheinung des organisierten Berufsverbrechertums einem weitestgehend kraftlosen Straf- und Strafverfahrensrecht gegenüber. Herumtreiber, Zigeuner und andere „schädliche Leute“ mussten unbedingt bekämpft werden. Dies taten die Städte durch furchtbar brutale, gänzlich ungesetzliche Strafverfahren. Es entstand gesetzlose Willkür. Als das römische und das kanonische Recht nach Deutschland gelangte, herrschte gänzliche Unsicherheit darüber, was Recht war und was nicht.

1. Inquisitionsprinzip

Zwischen dem 13. und 16.Jh. vollzog sich daraufhin in Deutschland - wie auch im übrigen Europa - eine tief greifende Umgestaltung des Strafverfahrens. Der Akkusationsprozess wurde weitgehend durch das Inquisitionsverfahren abgelöst. Das bedeutete, dass durch die Rationalisierung des Beweisrechts an die Stelle von Reinigungseid, Zweikampf und Gottesurteil das Geständnis des Angeklagten, das Tatzeugnis und der Augenscheinsbeweis traten.[6] Das Inquisitionsprinzip bestimmte die Pflicht des Gerichts zur Erforschung des Sachverhalts ohne Bindung an Parteianträge. Die kirchliche Inquisitionsbehörde (später auch die weltlichen Behörden) ermittelte somit auch ohne private Anklage von Amts wegen. Der Inquirent in Vertretung der verletzten Rechtsordnung musste die Spuren und Beweise eines Verbrechens selbst ermitteln, das Geständnis des Verdächtigen ersuchen, zugleich aber auch von Amts wegen dasjenige erforschen, was zur Entlastung oder Entschuldigung des Täters anzuführen ist.

2. Das Geständnis

Außer der Constitutio criminalis Carolina von 1532, die die umfassendste Regelung sowohl des Untersuchungsverfahrens mit der Folter und Zeugenvernehmung als auch des Endlichen Rechtstages enthält, entwickelte sich die Nürnberger Halsgerichtsordnung (1294, 1485 und 1526), die Ellwanger Halsgerichtsordnung (1466), die Maximilianische Halsgerichtsordnung für Tirol (1499) und Radolfzell (1506), die Wormser Reformation von 1489/99, die Bambergensis von 1507 und schließlich die Regensburger Peinliche Gerichtsordnung aus dem letzten Drittel des 16.Jhs.[7]

[...]


[1] Hey, S.19/20; Foucault, S.1f.

[2] ai-journal, 9/96 S.28.

[3] Hey, S.14.

[4] Radbruch, S.5.

[5] Radbruch, S.6.

[6] Kleinheyer, S.367.

[7] Kleinheyer, S.370.

Fin de l'extrait de 33 pages

Résumé des informations

Titre
Folter damals und heute - Eine vergleichende Darstellung
Université
Bielefeld University
Note
1
Auteur
Année
1996
Pages
33
N° de catalogue
V82029
ISBN (ebook)
9783638887519
ISBN (Livre)
9783638887724
Taille d'un fichier
549 KB
Langue
allemand
Mots clés
Folter, Eine, Darstellung
Citation du texte
Dr. Miriam Schoeps (Auteur), 1996, Folter damals und heute - Eine vergleichende Darstellung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82029

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