Wüstenkonvention - Die 'United Nations Convention to Combat Desertification'

Arbeitsweise, Ziele und Potenzial der UNCCD


Trabajo de Seminario, 2007

60 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ANLAGENLISTE

1. Problemstellung

2. Global Environmental Governance

3. Konzeptuelle Matrix der Wüstenkonvention
3.1. Präambel und Ziele
3.2. Die Grundprinzipien der UNCCD
3.3. „Bottom-up“- Ansatz
3.3.1. Funktionsweise des „Bottom-up“-Ansatzes
3.3.2. Die Rolle der nicht-staatlichen Organisationen
3.4. Nationale Aktionsprogramme
3.4.1. Ziele, Anforderungen und Maßnahmen
3.4.2. Erarbeitung und Durchführung von NAP
3.5. Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit
3.5.1. Die Rolle der Netzwerkbildung
3.5.2. Ausschuss der Wissenschaft und Technologie
3.5.3. Grundsätze für Transfer, Erwerb, Anpassung und Entwicklung der
Technologien
3.5.4. Probleme der Anwendung und des Transfers neuer Technologien
3.6. Unterstützende Maßnahmen
3.6.1. Finanzierung der UNCCD
3.6.2. Globaler Finanzierungsmechanismus
3.6.3. Probleme der Finanzierung durch globalen Mechanismus

4. Umsetzung der Konvention: Praxisbeispiel der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Zentralasien
4.1. Problemregion: zentralasiatische GUS-Republiken
4.2. Maßnahmen Deutschlands
4.3. Unterstützungsmaßnahmen in Praxis

5. Ausblick

ANLAGEN

LITERATURVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ANLAGENLISTE

Anlage 1. UNCCD (Auszug)

Anlage 2. Daten zur Desertifikation. Global

Anlage 3. Status der Ratifikation und Beitritte zur UNCCD

Anlage 4: Verhandlungssysteme und Governanceformen

Anlage 5. Die Stufen der Partizipation im UNCCD-Prozess

Anlage 6. Schema der quantitativen Entwicklung der Mitgliederzahlen

Anlage 7. Neue Strategie des Globalen Mechanismus

Anlage 8. Daten zur Desertifikation. Asien

Anlage 9. Instrumente zur Unterstützung und Durchführung der UNCCD

1. Problemstellung

Seit Mitte des 20. Jahrhunderts hat die Wüstenbildung weltweit ein gefährliches Ausmaß angenommen. Immer mehr Flächen auf der Erde sind durch die Zerstörung der natürlichen Ressourcen unfruchtbar geworden. Heutzutage sind über zwei Milliarden Hektar Ackerland (ein Viertel der Erde) unterschiedlich stark von der Wüstenbildung betroffen, was der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche der USA entspricht. Jedes Jahr kommen noch fünf bis sieben Millionen Hektar Land hinzu. Das Leben von über 1,3 Milliarden Menschen in mehr als 100 Ländern ist durch Desertifikation gefährdet.[1]

Desertifikation[2] ist eine erhebliche Landdegradation, die nicht nur von den klimatischen Besonderheiten abhängig, sondern auch von Menschen verursachte und zur Wüstenbildung führende Erschöpfung der Ökosysteme ist. Die Landdegradation kann man durch spezifische Symptome wie den Verlust der Vegetationsdecke, die Versalzung des Bodens und Grundwassers, die Reduktion des Wasserspiegels, die Bodenerosion usw. erkennen.[3]

Geht die Produktivität der Landwirtschaft und Grasböden zurück, kann die Bevölkerung nicht mehr mit Nahrungsmitteln versorgt werden, was zu vielfältigen gesellschaftlichen Problemen wie Armut, Landflucht, Krankheiten usw. führt. Die durch Desertifikation entstehenden volkswirtschaftlichen Schäden und Sozialkosten sind enorm. So betragen nach Schätzungen die ökonomischen Verluste in der Landwirtschaft wegen der Bodendegradierung von jährlich mehr als 42 Milliarden US-Dollar. Betroffen sind nicht nur die südlichen Regionen, sondern auch Industrieländer.[4]

War beispielsweise noch vor wenigen Jahren die Desertifikationsproblematik für China kein Thema, ist heutzutage ein Drittel Chinas von der Desertifikation betroffen: die landwirtschaftliche Nutzfläche schwindet und mehr als 20.000 Dörfer sowie 30.000 Kilometer Straßen und 50.000 Kilometer Bewässerungskanäle sind von Versandung gefährdet. Die Sandstürme erschweren in den großen Städten das Leben ihrer Bewohner.[5] Die jährlichen volkswirtschaftlichen Verluste betragen 6,5 Milliarden US-Dollar.

Die Wüstenbildung ist damit zu einem global bedeutenden wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Problem geworden. Dies hat die internationale Gemeinschaft lange erkannt.[6]

Zuerst wurde die Desertifikationsproblematik auf der Stockholmer Umweltkonferenz der Vereinten Nationen 1972 thematisiert.[7]

In den 1960-1973 Jahren führten die extremen Dürrejahre im Sahel zum Tot von über 200 Mio. Menschen und von einigen Millionen Tieren.[8] Dies wurde zum brennenden Thema an der von den Vereinten Nationen durchgeführten Konferenz über die Wüstenbildung (UNCOD) im Jahr 1977. Dort wurde ein Aktionsplan zur Bekämpfung der Wüstenbildung (PACD) angenommen.

Obwohl es lokale Erfolge gab, stellte das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) 1991 eine Verstärkung der Bodendegradierung fest.

Die 1992 in Rio de Janeiro abgehaltene Weltkonferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) schlug eine neue Lösung für die nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene durch besondere Maßnahmen vor. Zu diesen Zwecken wurde von der Generalversammlung ein zwischenstaatliches, durch die Vertreter der Länder-Teilnehmer organisiertes Verhandlungskomitee eingesetzt, das durch Verhandlungen während fünf Sitzungen zum 17. Juni 1994 in Paris die Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern – insbesondere Afrika – schuf.[9] Die Organisation der Sahelstaaten (CILSS) spielte dabei eine wesentliche definitorische Rolle.[10]

Die Wüstenkonvention wurde zunächst von 50 Staaten unterzeichnet und trat am 26. Dezember 1996 in Kraft. Zurzeit sind 191 Staaten[11] der Konvention beigetreten. Das höchste Organ der Konvention, die Konferenz der Parteien, tagt alle zwei Jahre. Das ständige Sekretariat der Konvention befindet sich seit 1. Januar 1999 in Bonn.[12]

UNCCD ist ein Baustein globaler Entwicklungspolitik, die nach der Einschätzung der OECD-Staaten über ein hohes Potenzial verfügt. 10 Jahre nach der Verabschiedung der Konvention wurde viel erreicht, allerdings gibt es bis jetzt die Probleme bei ihrer Umsetzung.[13]

In den fachlichen Auseinandersetzungen wird oft darauf hingewiesen, dass diese Probleme zum großen Teil wegen Konstruktionsmängel der Wüstenkonvention und der Unterfinanzierung der Aktionsprogramme entstehen.[14]

Dies wird zum Gegenstand der vorliegenden Seminararbeit. Dabei wird, die Konvention als erstes postmodernes völkerrechtliches Instrument für die nachhaltige Entwicklung dargestellt. Außerdem wird ihr rechtlicher Inhalt, ihre Funktionsweise und Umsetzungsprobleme untersucht.

Nachdem im Kapitel 2 ein kurzer Überblick über die Grundsätze der Global Environmental Governance gegeben wird, wird im Kapitel 3 die postmoderne konzeptuelle Matrix der Konvention und ihr rechtlicher Inhalt analysiert und kritisch bewertet. Danach präsentiert Kapitel 4 die praktische Umsetzung der Konvention am Beispiel der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den zentralasiatischen GUS-Republiken. Kapitel 5 fasst die Ergebnisse dieser Untersuchung zusammen. Auf die Fragen der UNCCD-Organe und der Naturwissenschaft wird in dieser Seminararbeit nicht weiter eingegangen.

2. Global Environmental Governance

Der Begriff Governance stammt vom lateinischem Verb „Gubernare” ab, welches „Steuern eines Schiffes“ und im übertragenen Sinne auch des Staatsschiffes bedeutet.[15] Seit dem 18. Jahrhundert erschien das Wort Governance in Frankreich und nachfolgend in England. Es wurde als Synonym zum englischen Wort Government mit der Bedeutung „the manner of governing“ benutzt und lange lediglich in dem politischen Bereich als ein autoritäres „Up-down“-Konzept verwendet.[16]

Im 20. Jahrhundert erfuhren die Staatsorganisation, die Wirtschaft und Gesellschaft wesentliche Änderungen; politische Dezentralisation, Dekolonisation, ökonomische Integration und technischer Forschritt verursachten den Prozess der Globalisation, der neue politische, ökonomische, soziale und umweltpolitische Dynamiken ausgelöst hat.[17] Damit hat Governance wieder auf sich eine große Aufmerksamkeit gezogen.

Es gibt eine Vielzahl von Governance-Definitionen im Schrifttum.[18] Governance wurde zu Recht als ein „black-box“-Konzept[19] bezeichnet, da man sie nur in Bezug auf einen bestimmten Bereich, seine Problematik und Zielsetzung definieren kann.

Im weiteren Sinne ist Governance als die Art und Weise von Monitoring der menschlichen Gesellschaften and Organisationen zu verstehen. Governance ist immer notwendig, wenn eine Gruppe von Menschen gemeinsame Entscheidungen zu gemeinsamen Zwecken treffen muss. Dabei wird die Art und Weise dieser Entscheidungen kooperativ ausgearbeitet. Aus diesem Grund ist die Entscheidungsfindung eine zentrale Komponente der Governance.[20]

Rechkemmer und Ivanova betonen zwei weltweit dominierende traditionelle Formen der Governance; nationale Governance mittels staatlicher Regulation und internationale Governance mittels kollektiver Handlungen durch internationale Organisationen. Diese Formen der Governance sind mit der Zeit komplizierter geworden und richten sich eher auf die globale Ebene. Wichtige Merkmale der postmodernen Governance sind somit die grenzüberschreitende Kooperation der staatlichen und privaten Akteure auf Mehrebenen (lokal, national, regional, subregional, international, global), wobei die Koordination durch bi- oder multilaterale Verhandlungen zwischen Vertretern der einzelnen Ebenen erfolgt. Dazu gehören auch Bottom-up-, “Top-down”- und „Cross-initiative“-Ansätze, netzwerkorientierte Politik, Wissensaustausch und Technologietransfer zwecks einer nachhaltigen Entwicklung.[21]

Eine nachhaltige Entwicklung richtet sich auf die weltweite Verbesserung der menschlichen Lebensqualität ohne zunehmende Ausnutzung der Naturressourcen, geleitet von der langfristigen Denkweise und dem Verantwortungsbewusstsein vor den künftigen Generationen.[22]

Governance im engeren Sinne im Kontext dieser Seminararbeit ist Global Environmental Governance. Global Environmental Governance kann man anhand des zuvor analysierten Materials als die Steuerung, Leitung, Führung der menschlichen Gesellschaften zwecks einer nachhaltigen Entwicklung definieren. Die wichtigsten Instrumente der Global Environmental Governance sind staatlich-private Zusammenarbeit, multi-stakeholder Prozesse, globale staatspolitische Netzwerke und internationale Organisationen als Träger der kollektiven Handlungen auf dem internationalen und globalen Niveau.

Die Entscheidungsfindung bei Global Environmental Governance bezieht sich auf „global environmental problems“ (die negative Änderungen der Atmosphäre, des Ozeans und des Bodens), die die natürlichen metabolischen Zyklen, terrestrischen und aquatischen Ökosysteme sowie die Wirtschaft und Gesellschaft beeinflussen.

Die 1992 in Rio de Janeiro ausgerichtete Weltkonferenz über Umwelt und Entwicklung war der erste “Spielplatz” für die Ausarbeitung der Konzepte der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen der global environmental Politik.[23] Die Global Environmental Governance lag somit das rechtliche Konzept der Wüstenkonvention zugrunde, die vom Verhandlungskomitee geschaffen wurde.

3. Konzeptuelle Matrix der Wüstenkonvention

Wüstenkonvention ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag, der im Schrifttum zu Recht als „erste völkerrechtliche post Rio-Instrument für eine nachhaltige Entwicklung“[24] und „case of conceptualized postmodernity“[25] definiert wurde. Diese Formulierungen weisen somit auf eine innovative konzeptuelle Matrix eines völkerrechtlichen Vertrags hin, die in diesem Kapitel dargestellt wird.

3.1. Präambel und Ziele

In der Präambel der Konvention wird das Bewusstsein der Staaten geäußert, dass die Wüstenbildung und Dürre der nachhaltigen Entwicklung schaden, da dieses Phänomenen und belastende soziale Probleme wie Armut, schlechter Gesundheits- und Ernährungszustand, schlechte Nahrungsversorgung, Wanderungsbewegungen, Menschenvertreibung, Bevölkerungsdynamik und daraus resultierende Probleme in engen Wechselwirkungen stehen.[26] In diesem Zusammenhang wurde das Ziel des Übereinkommens formuliert.

Gemäß Art. 2 UNCCD ergreifen die Staaten im Rahmen eines integrierten Ansatzes alle wirksamen Maßnahmen (grundsätzlich durch internationale Zusammenarbeit und durch den Abschluss partnerschaftlicher Vereinbarungen) zur Bekämpfung der Wüstenbildung und zur Reduzierung der durch Dürren verursachten Auswirkungen. Gleichwohl soll die nachhaltige Entwicklung der betroffenen Gebiete mittels langfristiger integrierter Strategien gefördert werden. Der Gegenstand dieser Strategien ist die Verbesserung der Bodenproduktivität sowie die Wiederherstellung, Bewährung und nachhaltige Bewirtschaftung der Boden- und Wasservorkommen in den betroffenen Gebieten (Art.2 Abs. 2 UNCCD).[27]

Die Zielsetzung der UNCCD-Vorschriften hat eine Doppelnatur. Einerseits sollen sie dem Umweltschutz dienen, andererseits die Verbesserung der Lebensqualität der Menschen, die Ermöglichung für die betroffenen Ländern einer nachhaltigen Entwicklung und die Armutsbeseitigung bezwecken.[28]

In der Literatur wird die Meinung geäußert, dass die Zielsetzung der Konvention keine deutlichen inhaltlichen Vorgaben für ein nachhaltiges Ressourcenmanagement als Teil der Armutsbekämpfung enthalte. Es fehle auch an rechtlich verbindlichen qualitativ, quantitativ und zeitlich definierten Ziele.[29] Der konzeptuellen Matrix der Konvention zufolge sollen die qualitativ, quantitativ und zeitlich definierten Ziele in jedem konkreten Nationalen Aktionsprogramm (NAP) eingesetzt werden. Die rechtliche Funktion des Art. 2 UNCCD ist die Festlegung des Rahmens für die Konkretisierung der Ziele durch NAP, nicht ihre Konkretisierung in Art. 2 UNCCD.

Der verbindliche Charakter der qualitativ, quantitativ und zeitlich definierten Ziele könnte die Ratifizierung der Konvention von den nicht betroffenen Ländern erschweren und würde zudem nicht den Grundsätzen des Governance-Konzepts entsprechen, die das rechtliche Konzept der Konvention prägen und im Weiteren dargestellt werden.

Außerdem ist UNCCD im September 2000 der integraler Bestandteil des “Aktionsprogramm 2015” geworden. Die Konvention soll als Armutsbekämpfungsprogramm zur Verwirklichung der so genannten „Millennium Development Goals“ beitragen. Dies hat die Geeignetheit ihrer Ziele zur Armutsbekämpfung bestätigt.[30]

3.2. Die Grundprinzipien der UNCCD

Die Wüstenkonvention ist das erste internationale rechtlich verbindliche Übereinkommen, das die Grundsätze der Partnerschaft und Partizipation bestimmt (Art.3 UNCCD). Nach dem Prinzip der Partnerschaft sind alle relevanten Akteure zur Zusammenarbeit, zur Einsetzung der gemeinsamen Prioritäten sowie zur Entwicklung und Umsetzung der langfristigen Programme aufgefordert. Das Prinzip der Partizipation bestimmt, dass alle betroffenen Bevölkerungsgruppen umfassend und wirksam an dem Entscheidungsprozess, an der Planung, Durchführung und Evaluierung der Aktionsprogramme aller Ebenen zu beteiligen sind. Die Entscheidungsfindung soll dabei nach dem „Bottom-up“-Prinzip des Art. 3 UNCCD erfolgen,[31] was die Konvention von den traditionellen völkerrechtlichen Verträgern mit dem „Up-down“-Ansatz stark unterscheidet.

Art. 4 UNCCD greift die Grundsätze des „Bottom-up“-Ansatzes, der Integration von Umweltschutz und Entwicklung auf und verpflichtet die Vertragsländer zur Beachtung der Regelung des Art. 3 UNCCD. Sie sollen die bestehenden oder zukünftigen bi- und multilateralen Abmachungen bedienen, ihre Bemühungen koordinieren und langfristige Strategien auf allen Ebenen ausbauen.

Art. 5 UNCCD bestimmt, dass von der Wüstenbildung betroffene Länder die Bekämpfungsstrategien selbst schaffen und ihnen in ihrer Staatspolitik einen Vorrang einräumen müssen. Gleichwohl müssen die Industrieländer nach Art. 6 UNCCD die Bemühungen der betroffenen Entwicklungsländer finanziell unterstützen. Gemäß Art. 7 UNCCD sind die afrikanischen Staaten bei der Durchführung der Konvention vorrangig. Zugleich müssen aber die anderen betroffenen Länder nicht vernachlässigt werden.[32]

3.3. „Bottom-up“- Ansatz

Der in Art. 3 UNCCD bestimmte „Bottom-up“-Ansatz ist ein innovatives Governance-Element, das dieses Übereinkommen prägt. Er ist durch Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung, lokalen Gemeinschaften, Zivilgesellschaft und Nicht-Staatlichen-Organisationen (NGO) in den Prozess der Implementierung der Wüstenkonvention zu charakterisieren (Grundsätze der Partnerschaft und Partizipation).[33] Dabei haben die Entscheidungen „von Basis zur Spitze“ zu erfolgen.[34]

Dementsprechend bestimmt Art. 3 UNCCD, dass die Planung und Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen unter Beteiligung der betroffenen Bevölkerungsgruppen und örtlichen Gemeinschaften geschehen muss. Die höheren Ebenen müssen die von letzteren getroffenen Maßnahmen durch ihre Entscheidungen fördern, erleichtern und koordinieren.[35]

Die Erfüllung der Pflichten von Vertragsparteien benötigt die Einhaltung der wichtigen Prinzipien des „Bottom-up“-Ansatzes: die Öffentlichkeitsbeteiligung, Solidarität, Zusammenarbeit auf allen Ebenen für die Erreichung der nachhaltigen Entwicklung sowie die Sicherung, Förderung und Nutzung der relevant traditionellen und lokalen Technologien, Wissen, Know-how und Praxis.[36]

3.3.1. Funktionsweise des „Bottom-up“-Ansatzes

In der Praxis bedeutete es zuerst, dass die externen Experten mit dem Prozess der Bestimmung von Zielen, Aktivitäten und erwartetem Output anfingen. Sie besuchten die von Desertifikation betroffenen Gebieten, konsultierten lokale Behörden, informierten sie über ihre Planung und luden die Öffentlichkeit in den exekutiven Projekten zu helfen ein.

Allerdings hat sich diese Methode als uneffektiv erwiesen. ISCCD weist darauf hin, dass nicht die externen Experten, sondern die Landnutzer selbst die Initiative ergreifen müssen. Die Farmer, Pastoren, Nomaden und andere Mitglieder der Ortsbevölkerung in den betroffenen Gebieten kennen sich viel besser mit den lokalen Problemen der Wüstenbildung und ihrer Konsequenzen aus als die externen Experten. Eine große Rolle spielt dabei auch der ländliche Ältestenrat, die Öffentlichkeitsvertreter, die regionalen und nationalen Beamten, technische Experten, Forscher, NGOs usw.[37]

Das ist offensichtlich, dass ohne Initiative und Selbstverleugnung der Ortsbevölkerung keine effektiven Bekämpfungsmaßnahmen gegen Desertifikation zu schaffen möglich ist.[38]

Die Initiative fängt also auf dem lokalen Niveau (grassroots) in den Auseinandersetzungen in den informellen Gruppen oder organisierten Treffen an. Die Resultate sind weiterhin auf die provinzielle Ebene zu bringen, wobei die Kooperation der Dörfer unter dem koordinierenden regionalen Management erwartet wird. Dieses Input ist in die Nationale Aktionsprogramme zu integrieren. In diesem Stadium muss die nationale Regierung diese Programme durch die öffentlichen Infrastrukturen und durch technische Assistenz unterstützen. Gleichwohl eröffnet es die Möglichkeit der Kooperation auf internationalem Niveau.[39]

Damit befinden sich die Prinzipien der Partizipation und Partnerschaft zwischen Regierung und Zivilgesellschaft sowie zwischen deren Vertretungen und Zusammenschlüsse in enger Wechselwirkung.[40] Werden alle erwähnten Prozesse effektiv eingerichtet, können die Informationen und Ideen von Unten nach Oben und von Oben nach Unten zwischen verschiedenen Ebenen fließen.[41]

3.3.2. Die Rolle der nicht-staatlichen Organisationen

Die lokalen Handlungen werden viel effektiver sein, wenn die Bevölkerung von den NGOs unterstützt wird. Nach Ansicht des UNCCD-Sekretariats spielen die NGOs auf allen Ebenen eine große Rolle.[42]

NGOs sind “non-profit” Organisationen, worin die Entwicklungsgruppen, Forschungsinstituten und Businessgruppen teilnehmen können.[43] Die NGOs unterstützen die Initiative und Entscheidungen der Ortsbevölkerung durch die Mobilisierung der Selbsthilfeinitiativen. Im Zuge der Durchführung einzelner Projekte können sie z.B. den Waldstückbau, die Einpflanzung der Straßenränder, die Ausbildung, die Steigerung des Bewussteins usw. fördern. Besonders betont wurden die Respektierung der Traditionen und die Inkorporierung der traditionellen Methoden in die lokalen Projekte zur Bekämpfung der Wüstenbildung von NGOs.[44]

NGOs kümmern sich auch um die zwischenstaatlichen Konferenzen; sie kommunizieren mit den Delegierten sowie mit der Presse und stellen die notwendigen Informationen zur Verfügung.[45]

So wurden die in den Verhandlungen über die Konvention beteiligten afrikanischen Delegationen politisch und durch wissenschaftlich-technische Expertise von NGOs in diesen Ländern unterstützt. Viele europäischen und amerikanischen NGOs stellten Mittel für Reisekosten zur Verfügung, damit die afrikanischen NGOs an den wichtigen Konferenzen teilnehmen können. Es ist aber zu bemerken, dass die NGOs des Nordens sowie ihre Regierungen in ihrer Unterstützung viel zurückhaltender waren. Von Nachteil war auch, dass nach den Verhandlungsprozessen es den Entwicklungsländern zunächst nicht gelungen ist, Allianzen mit anderen Staatsgruppen oder mit einflussreichen NGOs zu bilden.[46]

Diese Problematik wurde von Konferenz nicht ohne Aufmerksamkeit gelassen. Die Bildung der Partnerschaft ist eine der Gründzüge der Wüstenkonvention. So wurde auf den Konferenz der Vertragsparteien in Bonn im Jahr 2000 wiederum betont, dass die Bildung der Partnerschaft zwischen den nationalen und lokalen NGOs für die Aktivitäten der Konvention sehr relevant ist.[47]

3.4. Nationale Aktionsprogramme

Werden die Initiativ-Prozesse erfolgreich durchgeführt, führen sie zum nächsten Schritt: zur Erstellung der Nationalen Aktionsprogramme.

Die Bestimmungen über die nationalen, subregionalen und regionalen Aktionsprogramme (NAP, RAP, SRAP) zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den Art. 9-15 UNCCD bilden den Kern der Wüstenkonvention.

Die Vorschriften über die Aktionsprogramme sind wiederum durch den „Bottom up“-Ansatz geprägt.[48] Er spiegelt sich auch in den Vorschriften über die strategischen Maßnahmen, den Zeitplan und den Inhalt der Aktionsprogramme zur Durchführung der UNCCD in den besonders betroffenen Regionen wider, die in den fünf Anlangen der Konvention festgelegt sind.

3.4.1. Ziele, Anforderungen und Maßnahmen

NAP stellen eine grundlegende konzeptuell-rechtliche Struktur für ihre Durchführung auf nationaler und lokaler Ebene dar. Das Ziel von NAP ist gemäß Art. 10 Abs. 1 UNCCD die Ermittlung der zur Wüstenbildung förderlichen Faktoren sowie die Bestimmung der zur Bekämpfung der Wüstenbildung und Minderung der Dürreneffekte erforderlichen praktischen Maßnahmen. Die Konvention betont, dass die betroffenen Länder die NAP auf der Basis der Partnerschaft mit lokalen Gemeinschaften und allen interessierten Stakeholders erarbeiten und durchsetzten müssen. Außerdem müssen die NAP mit den anderen Entwicklungsprogrammen harmonisieren.[49] Art. 10 Abs. 2 UNCCD bestimmt die Ausgangspunkte für die Inhaltsbestimmung und die Anforderungen an die NAP.

Das Übereinkommen stellt Anforderungen an die nationalen Programme. Dazu zählen sowohl die Spezifizierung der jeweiligen Rolle des Staates, der örtlichen Gemeinschaften und der Landnutzer, der verfügbaren und notwendigen Ressourcen als auch die langfristigen Strategien, die Anpassungsfähigkeit und die Förderung und Stärkung der Politiken und institutionellen Rahmen zur Entwicklung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und Koordination zwischen „donor community“, staatlichen Stellen aller Ebenen, der Ortsbevölkerung und den gesellschaftlichen Gruppen. Dies soll der Stärkung der Verantwortung der Ressourcennutzer, der Mobilisierung der Selbsthilfe der betroffenen lokalen Gemeinschaften sowie der Dezentralisierung des Entscheidungsprozesses dienen.

[...]


[1] UNO, UNCCD, Earth Summit+5, 1997, S. 1; UNCCD-Sekretariat, UNCCD, 2005, Fact Scheet 1-3; Speth/Haas, Global Environmental Governance, 2006, S. 32; http://www.g-o.de/index.php?cmd=focus_detail&f_id=67&rang=1

[2] Begriffbestimmungen befinden sich in der Anlage 1

[3] Speth/Haas, Global Environmental Governance, 2006, S. 32, Vgl. http://www.g-o.de/index.php?cmd=focus_detail&f_id=67&rang=1

[4] BMZ-Materialien №10 ,April 2005, S. 6-8, Vgl. Anlage 2

[5] BMZ-Konzepte 080/90, May, 2003, S. 5-6

[6] http://www.unccd.int/convention/menu.php

[7] Beyerlin, Umweltvölkerrecht, 2000, S. 203

[8] Rechkemmer, Global Environmental Governance, 2004, S. 53

[9] CCD, UNCCD, S.3; http://www.g-o.de/index.php?cmd=focus_detail2&f_id=67&rang=21

[10] Engels, Die geteilte Umwelt, 2003, S. 104-105

[11] Vgl. Anlage 3

[12] CCD, UNCCD, S.3; http://www.g-o.de/index.php?cmd=focus_detail2&f_id=67&rang=21

[13] BMZ-Materialien №10, April 2005, S. 16-19

[14] Kohlmeyer, Entwicklung und ländlicher Raum 4/2006, S. 25, so auch Trux/Wyrwinski, Eirene Rundbrief, 4/2006, S. 8

[15] Adam, E+Z, Nr. 10, 10/ 2000, S. 272 - 274

[16] Benz, Artur: Governance, 2004, S. 15

[17] Lyall/Tait, New Modes of Governance, 2005, S.3-5

[18] Governance zog auf sich eine große Aufmerksamkeit nach der Veröffentlichung der Afrikastudie von Weltbank im Jahr 1989. Die Weltbank definierte Governance als „the exercise of political power to manage a nation's affairs“ und füllte sie mit einem sehr umfassenden Katalog normativer Reformziele aus. Die Entwicklungsprogramme der Vereinten Nationen (UNDP) in seinem Verständnis von Governance orientieren sich auch an den Weltbankbegriff, legen ihn jedoch deutlich breiter aus. Adam, E+Z, Nr. 10, 10/ 2000, S. 272 - 274

[19] Rechkemmer, Postmodern Global Governance, 2004, S. 31

[20] Ayre/ Callway, Governance for sustainable development, 2005, P. 44

[21] Rechkemmer, Postmodern Global Governance, 2004, S. 40, 42, 47, 48, Vgl. Benz, Governance, 2004, P.25 und Benz, Governance in Mehrebenensystemen in Schuppert, Governanceforschung, S. 100-101, Vgl. Anlage 4

[22] http://www.unccd.int/knowledge/glossary.php; Rechkemmer, Global Environmental Governance, 2004, S. 67

[23] Rechkemmer, Postmodern Global Governance, 2004, S. 40, 42, 47, 48

[24] Beyerlin, Umweltvölkerrecht, 2000, § 14, Rn. 411

[25] Rechkemmer, Global Environmental Governance, 2004, S. 3

[26] kritisch dazu: Engels, Die geteilte Umwelt, 2003, S. 105: Im Verhandlungsprozess haben die Industriestaaten den Vorschlag der globalen Konvention abgelehnt, da nach ihrer Auffassung Desertifikation kein globales Umweltproblem sei und damit keine globale Konvention erfordere.

[27] Vgl. Ipsen, Völkerrecht, 2004, § 57, Rn. 105

[28] BMZ-Materialien №10, April 2005, S.10

[29] Kohlmeyer, Entwicklung und ländlicher Raum 4/2006, S. 25, so auch Trux/Wyrwinski, Eirene Rundbrief, 4/2006, S. 8

[30] BMZ-Materialien №10, April 2005, S.26

[31] BMZ-Materialien №10, April 2005, S.12-13

[32] Ipsen, Völkerrecht, 2004, § 57, Rn.105-106

[33] http://www.unccd.int/knowledge/glossary.php; Vgl. Anlage 5

[34] BMZ-Materialien №10, April 2005, S.13

[35] Beyerlin, Umweltvölkerrecht, 2000, § 14, Rn. 412, 413

[36] UNO, Earthsummit+54, 1997, S. 3; Ipsen, Völkerrecht, 2004, § 57, Rn.105

[37] UNCCD-Sekretariat, UNCCD, 1997, Fact Scheet 6

[38] UNO, Earthsummit+54, 1997, S. 3

[39] UNCCD-Sekretariat, UNCCD, 1997, Fact Scheet 6, Vgl. UNCCD-Sekretariat, UNCCD, 2005, Fact Scheet 6

[40] BMZ-Materialien №10, April 2005, S. 13

[41] UNCCD-Sekretariat, UNCCD, 1997, Fact Scheet 6

[42] UNCCD-Sekretariat, UNCCD, 2005, Fact Scheet 6, Vgl. UNCCD-Sekretariat, UNCCD, 1997, Fact Scheet 6

[43] http://www.unccd.int/knowledge/glossary.php

[44] ICCD/COP(4)/9, 2.11.2000, S. 2-11

[45] http://www.unccd.int/knowledge/glossary.php

[46] Engels, Die geteilte Umwelt, 2003, S.107-108

[47] ICCD/COP(4)/9/Add.1.10.12.2000, S. 2, Vgl. Report, Kasachstan, 2006, S. 19

[48] Beyerlin, Umweltvölkerrecht, 2000, § 14, Rn. 413-414

[49] http://www.unccd.int/knowledge/glossary.php, Vgl. Report, Tadschikistan, 2006, S.5-7

Final del extracto de 60 páginas

Detalles

Título
Wüstenkonvention - Die 'United Nations Convention to Combat Desertification'
Subtítulo
Arbeitsweise, Ziele und Potenzial der UNCCD
Universidad
University of Kassel  (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)
Curso
Europäisches und Internationales Umweltrecht
Calificación
1,7
Autor
Año
2007
Páginas
60
No. de catálogo
V82077
ISBN (Ebook)
9783638889964
ISBN (Libro)
9783638889995
Tamaño de fichero
1644 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Wüstenkonvention, Untied, Nations, Convention, Combat, Desertification, Europäisches, Internationales, Umweltrecht
Citar trabajo
L.L.M. Elena Khomeriki (Autor), 2007, Wüstenkonvention - Die 'United Nations Convention to Combat Desertification', Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82077

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Título: Wüstenkonvention - Die 'United Nations Convention to Combat Desertification'



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