Napoléon Bonaparte (1769-1821) - Die Gründung des Rheinbundes unter Napoléon I. (1806)


Term Paper (Advanced seminar), 2007

17 Pages, Grade: 1,7


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Inhalt

1. Einleitung

2. Vorgeschichte zum Rheinbund

3. Entstehung des Rheinbundes
3.1 Das alte Reich – Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation
3.2 Code Civil
3.3 Gründung des Rheinbundes unter Napoléon I.

4. Schluss

5. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Napoléon Bonaparte wird am 15. August 1769 in Ajaccio auf Korsika geboren. Während der französischen Revolution steigt er zum Feldherrn und Staatsmann auf. In der Armee erweist er sich als strategisch talentiert, was er in Feldzügen in Italien und Ägypten beweist. Zunächst als politischer Hoffnungsträger angesehen, bringt ihm der Staatsstreich vom 18. Brumaire die Macht über die Französische Republik. Durch den Einmarsch seiner Armee in Paris gelingt ihm ein Staatsstreich, der ihm die Macht über Frankreich garantiert. Von 1799 bis 1804 ernennt er sich zum Ersten Konsul und auf Basis einer Volksabstimmung auf Lebenszeit. Anschließend nennt er sich Napoléon I. und steht der Republik diktatorisch als Führungspersönlichkeit vor und als Kaiser der Franzosen Europa als militärische Bedrohung gegenüber.[1]

Bekannte Reformen wie der Code Civil und seine Art der Ordnung der Verwaltung prägen die staatlichen Strukturen bis heute. Seine Bildungs-, Gesetzes-, sowie Militärreformen haben eine bis heute andauernde Stellung in der französischen Gesellschaft.

Seine Außenpolitik breitet sich mithilfe seiner Armee ab 1805 in Italien aus und macht ihn von 1806 bis 1813 zum Protektor des Rheinbundes.[2]

Ob seine Methoden des Regierens außerhalb Frankreichs zum Problem für die Staaten Mitteleuropas und insbesondere für die Deutschen, nach Auflösung des Heiligen Römischen Reiches, werden, ist die zentrale Frage der vorliegenden Arbeit.

Hierbei wird auf die Vorgeschichte zum Rheinbund eingegangen und die Einführung des Code Civil in den Rheinbundstaaten untersucht.

2. Vorgeschichte zum Rheinbund

Bereits 1803 beginnt Napoléon mit der Zerstörung und Restauration des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Er strebt eine neue Aufteilung des alten Reiches an, was sich im Reichsdeputationshauptschluss[3] vom 25. Februar niederschlägt.[4] Alle geistlichen Fürstentümer, Reichsstädte und Dörfer machen Feudalstaaten Platz. Der Hauptschluss läutet das Ende der bisherigen Reichsverfassung und des Sacrum Romanum Imperium ein.[5] „Neben Herrschaftssäkularisationen, d.h. der Auflösung der geistlichen Fürstentümer, wurde eine allgemeine Vermögenssäkularisation durchgeführt, d.h. auch alle landsässigen Klöster und Stifte wurde säkularisiert, und ihre Güter gingen in die Verfügungsmasse ein.“[6] Verwaltungs- und Justizreformen werden erprobt und „mit der Entflechtung von Kirche und Staat wuchsen zugleich der Regierung neue Aufgaben zu: im Bildungs- und Unterrichtswesen, in der Krankenpflege, in der Armenfürsorge. Die Entwicklung zum modernen Wohlfahrtsstaat bahnte sich an.“[7]

MAZOHL-WALLNIG schreibt hierzu, dass „durch „Mediatisierung“ und „Säkularisierung“ […] die Rechts- und Besitzverhältnisse im Reich völlig neu geregelt [wurden]. Die Leittragenden waren die kleineren Reichsstände, die Städte und vor allem die geistlichen Herrschaften. Sie verloren ihre Reichsunmittelbarkeit, d.h. sie wurden aufgehoben bzw. ihre Territorien den [g]eweils größeren benachbarten Ständen/Staaten eingegliedert.“[8] Der deutsche Flickenteppich auf der Landkarte wird vereinfacht.[9]

Die größeren Verbündeten sollen der Vorläufer eines Militärbündnisses gegen die Feinde Österreich und Preußen werden. „Manche frankreichfreundlichen Fürsten, wie Bayern, Baden und Württemberg, erhielten das Sechs- bis Neunfache dessen an Territorialbesitz, worüber sie vorher verfügt hatten.“[10] Ein Ausbauen militärischer Mittel und Heranziehen neuer Verbündeter wird auf der einen Seite als eigennütziges Herrschaftsmittel, Napoléons Reform gipfelnd im Rheinbund dagegen, als eine positiv besetzte Restauration des alten Reiches anzusehen sein.

Historisch mag als Grundgedanke der Rheinbund von 1658,[11] der gestützt war auf das Bündnisrecht des Westfälischen Friedens,[12] als militärisches Bündnis und „Zusammenschluß deutscher Fürsten“[13] anzusehen sein, sowie antihabsburgische Bewegungen mit dem Fürstenbund von 1785. Politisch betrachtet ist die Situation nach den Koalitionskriegen eine etwas andere. Zwischen 1806 und 1813 formt sich die künftige Struktur des Deutschen Bundes.[14] Der dritte Koalitionskrieg[15] beschert Napoléon in der Schlacht von Austerlitz am 02. Dezember 1805 einen vernichtenden Sieg gegen Kaiser Franz II., welcher den Frieden von Pressburg am 25./26. Dezember 1805 unterschreibt.[16] In diesem sichert der Kaiser den drei südlichsten deutschen Staaten die größte Machtbefugnis zu, was Bayern und Württemberg, welche Königreiche werden,[17] und Baden, zu den größten des Rheinbundes macht. Sie dienen fortan als Schutzwall zwischen Frankreich und Österreich.[18] Napoléon verfolgt damit sein Ziel, das Heilige Römische Reich auszulöschen. Es kündigt sich ein allgemeiner Tenor an, der einem heimlichen Wunsch nach Erneuerung gleicht. „Der Kaiser sei durch die Partizipationsrechte der Reichsstände eingeschränkt; die Reichsstände seien umgekehrt durch den Kaiser und die Reichsgerichte an Willkürherrschaft in ihren Ländern gehindert. Dass die traditionellen „Freiheiten“ der Reichs- und Landstände etwas anderes waren als die universelle „Freiheit“, um die es in Frankreich ging, blieb dabei meist verborgen. […]“ Man hofft, „dass sich die noch ausstehenden Reformen am Ende durchsetzen würden.“[19] Deutschland wird zum preußischen Hegemoniestaat und steht unter der Protektion Frankreichs. Zudem erkennt Franz II. Napoléon als König von Italien an.[20]

Die Abdankung auf dieser unkonventionellen Weise löst „das Reich in seiner Gesamtheit auf, wozu [der Kaiser] – gemäß der Reichsverfassung – nicht befugt gewesen wäre. Der Kaiser hätte dafür der Zustimmung des Reichstags bedurft.“[21]

[...]


[1] Vgl. Mazohl-Wallnig, Brigitte, Zeitenwende 1806, Das Heilige Römische Reich und die Geburt des modernen Europa, Wien, Köln, Weimar 2005: S. 251.

[2] Vgl. DTV-Atlas zur Weltgeschichte, Karten und chronologischer Abriss, Band 2, Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart, hg. von Hermann Kinder und Werner Hilgemann, München 1980: S. 23 ff.

[3] Vgl. Quellen zum Verfassungsorganismus des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1495 – 1815, hg. von Hanns Hubert Hofmann, in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte der Neuzeit, Band 13, hg. von Rudolf Buchner, Darmstadt 1976: S. 329 ff.

[4] Vgl. DTV-Atlas: S. 29 und Stollberg-Rilinger, Barbara, Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, Vom Ende des Mittelalters bis 1806, München 2006: S. 113.

[5] Vgl. Mazohl-Wallnig: S. 248.

[6] Stollberg-Rilinger: S. 114 und Vgl. Mazohl-Wallnig: S. 245.

[7] Fehrenbach, Elisabeth, Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß, in: Grundriß der Geschichte, Band 12, hg. von Jochen Bleiken, Lothar Gall, Hermann Jakobs, München 1986: S. 69 f.

[8] Mazohl-Wallnig: S. 248.

[9] Vgl. Europa von der Französischen Revolution zu den nationalstaatlichen Bewegungen des 19. Jahrhunderts, hg. von Walter Bußmann, in: Handbuch der europäischen Geschichte, Band 5, hg. von Theodor Schieder, Stuttgart 1981: S. 413.

[10] Stollberg-Rilinger: S. 113.

[11] Vgl. Quellen zum Verfassungsorganismus: S. 222; Artikel II. Defensivallianz.

[12] Vgl. Mazohl-Wallnig: S. 143.

[13] Weis, Eberhard, Deutschland und Frankreich um 1800, Aufklärung, Revolution, Reform, München 1990: S. 188.

[14] Vgl. Möller, Horst, Die Deutschen und ihre Nation, Fürstenstaat oder Bürgernation, Deutschland 1763 – 1815, Berlin 1989: S. 587.

[15] Vgl. Stollberg-Rilinger: S. 115

[16] Vgl. DTV-Atlas: S. 25 und Walter, Gero, Der Zusammenbruch des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation und die Problematik seiner Restauration in den Jahren 1814/15, in: Studien und Quellen zur Geschichte des deutschen Verfassungsrechts, Band 12, hg. von Hermann Conrad, Gerd Kleinheyer, Ulrich Scheuner, Heidelberg, Karlsruhe 1980: S. 8.

[17] Vgl. DTV-Atlas: S. 29.

[18] Vgl. Stollberg-Rilinger: S. 112, Weis: S. 189 und Fehrenbach, Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß: S. 76.

[19] Stollberg-Rilinger: S. 110.

[20] Vgl. Mazohl-Wallnig: S. 257.

[21] Mazohl-Wallnig: S. 260.

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Details

Title
Napoléon Bonaparte (1769-1821) - Die Gründung des Rheinbundes unter Napoléon I. (1806)
College
University of Duisburg-Essen
Course
Nationbuilding
Grade
1,7
Author
Year
2007
Pages
17
Catalog Number
V82083
ISBN (eBook)
9783638892827
ISBN (Book)
9783638892957
File size
426 KB
Language
German
Keywords
Napoléon, Bonaparte, Gründung, Rheinbundes, Napoléon, Nationbuilding
Quote paper
Michael Bylsma (Author), 2007, Napoléon Bonaparte (1769-1821) - Die Gründung des Rheinbundes unter Napoléon I. (1806), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82083

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