Warlords – eine Alternative zu Staatlichkeit?


Hausarbeit, 2007

28 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Gliederung

1.) Einleitung

2.) Theoretische Grundannahmen
2.1.) Rational Choice, der erweiterte Homo Oeconomicus und Transaktionskosten
2.2.) Institutionen und ihre Funktionen
2.2.1.) Was sind Institutionen?
2.2.2.) Warum Institutionen?
2.3.) Eine Typologie der Institutionen und ihre Erweiterung

3.) Der Begriff der Sicherheit

4.) Warlords & Staatlichkeit
4.1.) Informelle Herrschaft
4.1.1.) Was sind Warlords?
4.1.2.) Vagabondary Warlords, Stationary Warlords & interne Institutionen
4.2.) Formale Herrschaft
4.2.1.) Was ist ein Staat?
4.2.2.) Autokratische Herrscher, demokratische Herrscher & externe Institutionen

5.) Fazit

6.) Literatur- und Quellenverzeichnis

1.) Einleitung

In den letzten Jahren hat das Thema „Failed States“ in der politikwissenschaftlichen Literatur Hochkonjunktur. Zahlreiche Autoren[1] beschäftigen sich unter anderem mit den Fragen, wie es zu Staatszerfall kommen kann, welche Maßnahmen Staatszerfall verhindern können oder - wie z.B. im Falle des Failed States Index des Fund for Peace - wie sich Staatszerfall messen und vorhersagen lässt (vgl. Fund for Peace, 2002). Parallel dazu werden Versuche unternommen, die zahlreichen Definitionen und Operrationalisierungen rund um die Failed-States-Thematik zu systematisieren und auf ihren gemeinsamen Kerngehalt hin zu untersuchen. Trotz dieser - durchaus notwendigen - Bemühungen, ist eine einheitliche Definition von Staatszerfall - und damit eine klare Antwort auf die Frage, was Staatszerfall nun eigentlich ist und was ihn kennzeichnet - bisher noch in weiter Ferne.

Einige Autoren - unter ihnen William Reno - stellen gar in Frage, ob der Failed-States-Begriff überhaupt geeignet ist, die Prozesse innerhalb der so genannten Failed oder Failing States angemessen zu erfassen, weil hierbei - implizit oder explizit - stets die frühere Existenz eines wie auch immer gearteten formalen Staatskonstrukts mitgedacht wird, von dem aus ein Zerfallsprozess einsetzt. Stabile formale Staatsstrukturen werden damit zu einem erstrebenswerten Ideal stilisiert, das es zu erhalten oder zu erreichen gilt, um Staatszerfall zu verhindern (vgl. Reno, 1997, S.11). Die Entstehung alternativer, non-formaler Herrschaftsformen wird damit per se als Gefahr für Staatlichkeit deklariert, ohne die entstandenen oder gerade entstehenden informellen Herrschaftsformen als - vielleicht überaus brauchbare - Alternative zu formaler Staatlichkeit betrachten zu können (vgl. als Beispiel hierfür Mair, 2002, S.6). Im Kontext des afrikanischen Kontinents konstatiert Reno:

Es „erhebt sich die Frage, ob das formale Verständnis von ‚Staat’ in seiner nahezu idealen Form in vielen politischen Gefügen Afrikas jemals existiert hat. Die Handhabung von informellen Netzwerken und die Nutzung von intermediären Strukturen hat afrikanische Regime vor dem Hintergrund schwacher Legitimität und wirtschaftlicher Knappheit schon seit Beginn der kolonialen Ära zusammengehalten“. (Reno, 1997, S.12).

Maßnahmen der Entbürokratisierung und Veränderung von Herrschaftsformen sind, der Argumentation Renos folgend, nicht das Ergebnis eines Zerfallsprozesses von Staatlichkeit, sondern vielmehr das Ergebnis eines am aktuellen politischen Bedarf orientierten Aushandlungsprozesses zwischen den Machteliten, deren Ziel es ist, ihre Macht zu erhalten (vgl. Ebenda, S.13f.). Entbürokratisierung und das Zurückfahren formal-staatlicher Strukturen führt daher nicht automatisch zu einem Macht-Vakuum oder gar zu Anarchie. Formale Herrschaftsformen werden lediglich durch informelle Herrschaftsformen ersetzt, die den Machteliten im Kontext der politischen Aushandlungsprozesse geeigneter erscheinen, um unter den gegebnen Umständen ihre Macht zu sichern (vgl. Ebenda). Insofern handelt es sich hierbei vielmehr um die Etablierung einer alternativen Herrschaftsform als um Staatszerfall.

Betrachtet man informelle Herrschaftsformen als Alternative zu formalen Herrschaftsformen, stellt sich die Frage, ob und in wie weit die beiden Herrschaftsformen hinsichtlich ihres Outputs, d.h. ihrer Leistung für die Bevölkerung einerseits, aber auch für die Machteliten andererseits, vergleichbar sind. In der hier vorliegenden Arbeit soll ein erster Schritt zur Klärung der Frage unternommen werden, indem zunächst die funktionale Äquivalenz der beiden Herrschaftsformen hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit[2] untersucht werden soll. Als eine der m. E. zentralsten informellen Herrschaftsformen soll dabei primär auf das sog. Kriegsfürstentum (engl. „warlordism“) rekurriert werden[3].

Die Leitfrage der vorliegenden Arbeit lautet daher:

Sind informelle Warlord-Strukturen hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit ein funktionales Äquivalent zu formaler Staatlichkeit?

Zur Beantwortung dieser Frage soll im Kern auf den Rational Choice - Ansatz und das Handlungsmodell des Homo Oeconomicus in seiner erweiterten Fassung zurückgriffen werden. Die Bezugnahme auf Ansätze der Neo-Institutionenökonomie soll zudem den Zugriff auf die hier untersuchte Fragestellung erleichtern.

Da dies die theoretische Basis für alle weiteren Überlegungen darstellt, sollen im 2. Kapitel zunächst einige knappe Erläuterungen zum zu Grunde gelegten Handlungsmodell folgen (Kap. 2.1). Außerdem sollen einige basale Überlegungen zu Institutionen und ihren Funktionen für rational handelnde Akteure angestellt werden (Kap. 2.2). Kapitel 2.3 schließlich stellt in Anlehnung an Stefan Voigt (2002) verschiedene Typen von Institutionen vor, deren Differenzierung aus heuristischer Perspektive für den weiteren Verlauf interessant erscheint.

In Kapitel 3 soll, ausgehend von den vorangegangenen Überlegungen, eine nähere Bestimmung des Sicherheitsbegriffs vorgenommen werden. Dies erscheint nicht zuletzt deshalb sinnvoll, weil eine klare Definition des Sicherheitsbegriffs die Arbeitsgrundlage für alle folgenden Überlegungen darstellt.

Kapitel 4 steigt dann in den Vergleich der beiden Herrschaftsformen - informelle und formelle Herrschaft - ein. Das Kapitel ist zweigeteilt: Während sich Kapitel 4.1 mit den informellen Warlord-Strukturen beschäftigt, untersucht Kapitel 4.2 die formalen Herrschaftsformen der Autokratie und der Demokratie.[4] Dabei wird jeweils zunächst versucht werden, die allgemeinen Definitionsmerkmale dieser informellen und formalen Herrschaftsformen herauszuarbeiten (Kap. 4.1.1 & 4.2.1), bevor dann eine Einordnung der jeweiligen Herrschaftsform in die in Kapitel 2.3 dargestellte Institutionen- Typologie vorgenommen wird (Kap. 4.1.2 & 4.2.2). Dabei soll auf Basis von Mancur Olsons Werk „Macht und Wohlstand“ (2002) untersucht werden, inwieweit die jeweilige Herrschaftsform in der Lage ist, Sicherheit zu gewährleisten.

Kapitel 5 fasst die Ergebnisse abschließend zusammen und stellt die Herrschaftsformen hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit vergleichend gegenüber. Mit Hilfe der in Kapitel 2.3 eingeführten Typologie soll hier zudem von den behandelten, konkreten Ausprägungen der Herrschaftsformen abstrahiert werden können.

2.) Theoretische Grundannahmen

Das vorliegende Kapitel soll als Arbeitsgrundlage für die folgenden Kapitel dienen. Wie bereits in der Einleitung erwähnt, sollen hier einige grundlegende Überlegungen zum in der vorliegenden Arbeit zu Grunde gelegten Handlungsmodell (Kap. 2.1), zu Institutionen und ihren Funktionen aus der Sicht der Neo-Institutionenökonomie (Kap. 2.2), sowie zur Institutionen- Typologie nach Stefan Voigt (2002) behandelt werden (Kap. 2.3). Einige Erweiterungen der von Voigt vorgeschlagenen Typologie werden hierbei notwenig sein.

2.1.) Rational Choice, der erweiterte Homo Oeconomicus und Transaktionskosten

„Nature has placed mankind under the gouvernance of two souverain masters, pain and pleasure. [...] They gouvern us in all we do, in all we say, in all we think [...]“

(Bentham nach Kunz, 2004, S.33, Hervorhebungen im Original).

Menschen treffen Entscheidungen. Sie entscheiden sich eine bestimmte Handlung zu vollziehen, während sie eine andere, ebenfalls mögliche Handlung verwerfen. Der Kern jedes Handlungsmodells ist die Frage nach dem Warum der Handlungswahl, d.h. Handlungsmodelle versuchen die Entscheidung eines Akteurs X für oder gegen eine Handlung Y nachzuvollziehen und zu erklären. Das Rational Choice- Handlungsmodell rekurriert im Kern auf das Akteursmodell des Homo Oeconomicus, welches ursprünglich aus der Ökonomie stammt, und erweitert es um einige zentrale Annahmen. Deshalb spricht man im Kontext von Rational Choice auch vom Modell des erweiterten Homo Oeconomicus, dessen Kernannahmen im Folgenden näher betrachtet werden sollen.

a) Methodologischer Individualismus

Diese Annahme verweist auf die ökonomischen Wurzeln des Rational Choice- Ansatzes und Max Webers „Invisible Hand“. Dabei wird davon ausgegangen, dass Phänomene auf der Makroebene das unintendierte (und unkoordinierte) Ergebnis von Wahlhandlungen auf der Mikroebene darstellen und sich von daher über die aggregierten Wahlhandlungen einzelner Akteure erklären lassen (vgl. Ebenda, S.24ff.). Fast schon klassisch ist in diesem Kontext das Beispiel des Staus auf der Autobahn, der als Phänomen auf der Makroebene entsteht, aber von den einzelnen Akteuren auf der Mikroebene sicherlich nicht intendiert war, als sie sich entschlossen, morgens mit dem Auto statt mit der Bahn zur Arbeit zu fahren.

b) Zielgerichtetheit des Handelns

Akteure handeln zielgerichtet d.h. ihr Handeln ist nicht willkürlich. Vielmehr folgt das Handeln von Akteuren im Rational Choice- Ansatz den jeweiligen Präferenzen und Wünschen des Akteurs. Ziel jeder Wahlhandlung ist demnach die Befriedigung bestimmter materieller oder immaterieller Bedürfnisse mittels geeigneter materieller oder immaterieller Güter (vgl. Voigt, 2002, S.27f.). Dies impliziert, dass Akteure eine klare Bedürfnisstruktur ausbilden, der sie sich bewusst sind - denn nur dann können sie auch zielgerichtet, also an ihren Präferenzen orientiert, handeln.

c) Nutzenmaximierung

Akteure handeln so, dass sie ihren Nutzen[5] maximieren d.h. sie wählen diejenige Wahlhandlung aus, die die maximale Befriedigung ihrer Bedürfnisse ermöglicht. Dies ist auch gemeint, wenn von rational handelnden Akteuren die Rede ist (vgl. Ebenda).

d) Restriktionen des Handelns

Akteure handeln unter Knappheit d.h. es besteht eine Differenz zwischen den Bedürfnissen eines Akteurs und den Möglichkeiten der Befriedigung dieser Bedürfnisse.

„Jede Person steht bei der Suche nach geeigneten Befriedigungsmitteln in Konkurrenz zu anderen Personen, jede Bedürfnisbefriedigung geht immer auch mit Kosten des Verzichts auf andere Arten der Bedürfnisbefriedigung einher, und Befriedigungsmittel sind begrenzt“ (Kunz, 2004, S.34).

Damit ergibt sich für rational handelnde Akteure die Notwendigkeit, den Nutzen der zur Verfügung stehenden Handlungsalternativen zu kalkulieren und aus den zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen diejenige zu wählen, die den meisten Nutzen verspricht. Insofern ist die Annahme der Knappheit auch das konstituierende Element von Rational Choice: Kann ein Akteur jedes beliebige Gut zu jedem beliebigem Zeitpunkt in jeder beliebigen Menge konsumieren, besteht für ihn keine Notwendigkeit zwischen Handlungsalternativen zu wählen oder gar den Nutzen einer Handlungsalternative zu kalkulieren.

Die Annahme der Knappheit stellt also eine Einschränkung des Handlungsspielraums des Akteurs - eine Restriktion - dar. Restriktionen beeinflussen somit auch den Nutzen einer Wahlhandlung (und damit natürlich die Entscheidung des nutzenmaximierenden Akteurs für oder gegen eine Handlung), indem sie den Nutzen einer Wahlhandlung erhöhen (d.h. Anreize schaffen) oder verringern (d.h. zusätzliche Kosten verursachen) (vgl. Kunz, 2004, S.36f.). Sie stellen somit die Bedingungen dar, unter denen eine Wahlhandlung ausgeführt wird.

Dabei kann keine Wahlhandlung ohne die Existenz von Restriktionen gedacht werden, da die Entscheidung für eine Handlung A zumindest insofern Kosten verursacht, als dass zu Gunsten der Handlung A auf den Nutzen aus Handlung B verzichtet werden muss (z.B. auf Grund der Knappheit der Zeit). Diese Art von Kosten wird auch als Opportunitätskosten[6] bezeichnet (vgl. Ebenda).

e) beschränkte Rationalität

Wenn Akteure nutzenmaximierend handeln, müssen sie in der Lage sein, den Nutzen und die Kosten einer Handlungsalternative mit denen anderer Handlungsalternativen zu vergleichen. Soll dabei tatsächlich die bestmögliche Handlung gewählt werden können, d.h. diejenige mit dem höchsten (Netto-)Nutzen für den Akteur, müsste der Akteur alle möglichen Zustände der Welt vorhersehen können und die Konsequenzen aller nur möglichen Handlungsalternativen kennen (vgl. Voigt, 2002, S.29ff.). Nur so lässt sich sicherstellen, dass der erwartete Nutzen auch dem tatsächlichen Nutzen entspricht und dieser nicht durch irgendein in der Nutzenkalkulation nicht berücksichtigtes Ereignis gemindert wird. Zudem müsste der Akteur dies ohne jeglichen zeitlichen Aufwand und ohne zusätzliche Kosten bewerkstelligen können, da auch dies den Gesamtnutzen mindern würde.

Es scheint evident, dass eine solche sog. vollständige Rationalität des Akteurs realiter nicht erreichbar ist und insofern für ein Handlungsmodell, welches reale Entscheidungen nachvollziehen und erklären möchte, eher ungeeignet erscheint. Daher geht man in der Regel von beschränkter Rationalität der Akteure aus. Hierbei wird das Wissen der handelnden Akteure nicht als gegeben vorausgesetzt, sondern davon ausgegangen, dass Akteure eben nicht über alle möglichen Zustände der Welt und alle deren möglichen Handlungskonsequenzen informiert sein können (vgl. Ebenda). Die notwendigen Informationen für die Handlungswahl müssen sich Akteure mit beschränkter Rationalität zunächst beschaffen. Dadurch entstehen ihnen jedoch zusätzliche Kosten, da sie sich über die zur Verfügung stehenden Handlungsalternativen informieren (Informationskosten) und diese Informationen vergleichen müssen (Entscheidungskosten). Sind mehrere Akteure an der Handlungswahl beteiligt, entstehen zudem noch Kosten der Koordination und, soll ein Vertrag durchgesetzt werden, Kosten der Kontrolle des Verhaltens anderer Akteure (Durchsetzungskosten) (vgl. Kunz, 2004, S.40f). Die Informations-, Entscheidungs- und Durchsetzungskosten, zusammengefasst als Transaktionskosten, steigen dabei umso mehr an, je mehr Informationen ein Akteur sammelt bzw. je mehr Aufwand ein Akteur z.B. für die Durchsetzung eines Vertrages betreiben muss.

An dieser Stelle sei noch auf einen nicht unerheblichen Punkt hingewiesen, der mit dem Übergang von vollständiger zu beschränkter Rationalität einhergeht: Beschränkt rationale Akteure können den zu erwartenden Nutzen einer Handlungsalternative nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhersagen, ihn aber - anders als allwissende, d.h. vollständig rationale, Akteure - nicht endgültig bestimmen[7] (vgl. Ebenda, S.43ff.). Dies resultiert daraus, dass sie per se nicht alle möglichen Zustände der Welt vorhersehen können. In der Nutzenkalkulation nicht berücksichtigte Ereignisse können den (Netto-)Nutzen einer gewählten Handlungsalternative somit auch nachträglich negativ oder positiv beeinflussen und die mühsam erstellte Nutzenkalkulation hinfällig werden lassen. Der erwartete (Netto-)Nutzen ist damit nicht nur von den subjektiven Bedürfnissen des Akteurs abhängig, sondern auch von dessen auf den beschafften Informationen basierenden subjektiven Einschätzung der Eintretenswahrscheinlichkeit der Handlungskonsequenzen[8] (vgl. Ebenda.).

[...]


[1] Auf Grund der besseren Lesbarkeit werde ich in der vorliegenden Arbeit ausschließlich die männliche Form verwenden.

[2] Eine genauere Klärung des Begriffes erfolgt in Kapitel 3.

[3] Eine genauere Klärung des Begriffes erfolgt in Kapitel 4.1.1.

[4] Die Differenzierung der formalen Herrschaftsformen in Autokratie und Demokratie erscheint deshalb wichtig, weil davon auszugehen ist, dass auf Grund der unterschiedlichen Legitimationsgrundlagen von Autokratien und Demokratien verschiedene Outputs hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit zu erwarten sind.

[5] Der Nutzen beschränkt sich, anders als im originären Homo Oeconomicus-Modell, nicht auf „harten“ Nutzen, d.h. monetären Gewinn. Auch Ansehen, Prestige, Freundschaft etc. können erstrebenswerte Güter sein, die dem Akteur Nutzen versprechen.

[6] = Der entgangene Nutzen aus der nächstbesten, nicht gewählten Handlungsalternative.

[7] Dies schlägt sich z.B. im Subjective Expected Utility - Modell (SEU) nieder.

[8] SEU = pi1 * U1 + pi2 * U2... (pij = Wahrscheinlichkeit der Handlungskonsequenz j der Handlungsalternative i, Uj = Subjektive Bewertung der Handlungskonsequenz j). Näheres hierzu vgl.

z. B. Kunz, 2002.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Warlords – eine Alternative zu Staatlichkeit?
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Failed States – Ursachen und Formen des Staatenzerfalls
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
28
Katalognummer
V82152
ISBN (eBook)
9783638890687
Dateigröße
446 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Bewertung durch den Dozenten: "Sehr gut strukturierte Arbeit mit einer klaren, schlüssigen Argumentation. [...]".
Schlagworte
Warlords, Alternative, Staatlichkeit, Failed, States, Ursachen, Formen, Staatenzerfalls
Arbeit zitieren
Steffen Kroggel (Autor:in), 2007, Warlords – eine Alternative zu Staatlichkeit? , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82152

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Warlords – eine Alternative zu Staatlichkeit?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden