Der Ehediskurs in Wittenwilers "Ring"

Die Bedeutung der verschiedenen Ehekonzepte und die Frage nach der Didaxe-Intention


Dossier / Travail, 2006

23 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1) Einleitung

2) Über die gesellschaftliche, soziale und religiöse Bedeutung der Ehe im Mittelalter und im Spätmittelalter
2.1) Kirchliche Aspekte
2.2) Weltliche Aspekte

3) Ehediskurse in der (spät)mittelalterlichen Literatur

4) Die Darstellung der Ehe, der Partner und der Verhaltensweisen in der Ehedebatte
4.1) Die Ehe im Kontext: „Apokalypse“
4.2) Figurenkonstellation in der Ehedebatte. Grundsatzdiskussion Pro und Contra Ehe im Fokus von Bärtschis Verwandtschaft
4.2.1) Genderaspekte
4.2.2) Jugend und Alter
4.3) Figurenkonstellation in der Ehedebatte. Grundsatzdiskussion Pro und Contra Ehe im Fokus von Mätzlis Verwandtschaft

5) Parodistische Elemente bei der Eheschließung
5.1) Mittel der Parodie: Übertreibung, Klischees, Verfremdung / Groteske
5.2) Die Paradoxie von Name und Rat
5.3) Die Umstände und Gründe für die Ehe zwischen Mätzli und Bertschi

6) Wittenwilers Intention in der Beschreibung der Ehe

7) Literaturverzeichnis

1) Einleitung

In der Ehedebatte in Wittenwilers Ring wird ein recht differenziertes Bild der Ehe entworfen, indem zahlreiche Vor- und Nachteile gegenübergestellt werden. Im Ganzen wird die Frau respektive die Ehe recht negativ beurteilt, vornehmlich von den Männern: „Ofenstek da wider sprach:/ `Jamer, not und ungemach / Ist noch an den weiben vil, / Sam ich euchs beschaiden wil.`“[1]

Dennoch wird die Ehe zwischen Mätzli und Bertschi geschlossen – allerdings beinhalten bereits die Voraussetzungen und vollzogenen Rituale den Ansatz des „Falschen“ und des Scheiterns: Die Ehe beginnt mit einem „doppelten“ Betrug (Mätzli ist bereits schwanger von einem anderen Mann, Bertschi liebt Mätzli nur um ihres "Schoßes“ willen: „Triefnass andacht die was gross / Gen seines lieben Mätzleins schoss.“[2]) und endet mit Tod und Krieg.

2) Über die gesellschaftliche, soziale und religiöse Bedeutung der Ehe im Mittelalter und im Spätmittelalter

Die Ehe war im Mittelalter und Hochmittelalter die Norm. Die meisten Menschen waren verheiratet und akzeptierten die Ehe als die erstrebenswerte oder notwendige Form des Zusammenlebens, nicht zuletzt um die gesellschaftliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Im Spätmittelalter kamen verstärkt theoretische und vor allem praktische Überlegungen auf, wie und warum eine Ehe zu führen sei. Gerade in der Literatur für Adlige und Bürger, aber auch in theologischen Summen und Predigten wurde dieses Thema behandelt.

2.1) Kirchliche Aspekte

Ab dem 12. Jahrhundert war in Europa die Kirche für nahezu sämtliche Belange der Familie und Ehe von großer Bedeutung. Das kirchliche Recht bildete mittels Gesetzgebung und der Kanonistik[3] ein umfassendes System, das das Handeln der Gesellschaft weitestgehend bestimmte.[4]

Aus Sicht der Kirche waren vor allem zwei Aspekte der Ehe von großer Bedeutung: Die Ehe diente vorrangig zur Erzeugung von Nachkommenschaft und zur Verhütung von Sünden des Geschlechtstriebes, sprich zur Reglementierung von Sexualität .[5] Denn für die Moraltheoretiker des Hochmittelalters war „die Frau eine Gefahr für die prak. Handhabung der Sittlichkeit; diese Frauenfeindlichkeit wurde innerhalb der Kirche v. a. auf die Überlegung gestützt, daß die […] verwerfliche Fleischeslust ihren wesentl. Ausdruck in der Frau fand.“[6]

Unter anderem weist Thomas von Aquin in seiner Ehelehre auf den Hauptzweck der Ehe als Zeugungsgemeinschaft zur Fortpflanzung des Menschengeschlechtes hin. Bereits in römischer Zeit war dies ein wichtiger Punkt, wie Max Herrmann konstatiert: „Auch der Kern der römischen Ehe ist durchaus der Zweck der Kinderzeugung.“[7]

Die Nachkommenschaft, der (gemeinsame) Glaube und die Unauflösbarkeit machten im Mittelalter die „Heiligkeit“ der Ehe aus. Jene repräsentiert in ihrer Funktion als („verordneter“) Liebesbund zudem sowohl die Verbindung Gottes mit der menschlichen Seele als auch die Verbindung zwischen Christus und der Kirche. Die Verknüpfung von realer menschlicher Verbindung und sakraler Bedeutung ist im Mittelalter unwidersprochen: „Die Einheit von Schöpfungs- und Erlösungsordnung findet in den drei Ehegütern: Nachkommenschaft, Glaube, Sakrament (als Heilmittel) ihr Abbild.“[8]

Erst im Spätmittelalter bzw. im Übergang zur Neuzeit treten verstärkt Überlegungen und literarische Texte auf, die sich mehr mit den pragmatischen, alltäglichen Dingen der Ehe beschäftigen, wie zum Beispiel Albrecht von Eybs Ehebüchlein, auf das im Folgenden noch näher eingegangen werden soll.

An dieser Stelle lohnt sich ein kurzer Blick auf die spezifische Situation spätmittelalterlicher Dichtung: Die jahrhundertealte (materielle) Vorherrschaft des Adels wurde im Spätmittelalter durch den Handel und die Geldwirtschaft- und Städteentwicklung relativiert. Es begann eine „Verbürgerlichung“, die zur Folge hatte, dass Literatur nicht mehr unbedingt „an die Finanzierung […] durch den Adel gebunden“[9] war. Die hochmittelalterliche Dichtung war bekannt, passte aber nur noch bedingt zur Situation des Spätmittelalters mit dessen sozialen und ökonomischen Veränderungen. Verschiedene Möglichkeiten wurden erprobt, um mit der „offensichtliche[n] Distanz zum Hochmittelalter durch Adaption an den veränderten gesellschaftlichen Kontext“[10] umzugehen. Das „Bürgertum“ setzte der höfischen Dichtung eine eigene entgegen, die z. T. aus Nachahmung jener bestand, sich andernteils aber auch bewusst in Form und / oder Inhalt unterschied, indem sie „bürgerliche“ Sichtweisen aufgriff. Mit der wachsenden Möglichkeit der Existenzsicherung in einem bürgerlichen Beruf, nahm auch eine „nüchtern-pragmatische Denk- und Handlungsweise“[11] zu. Gerade in der bürgerlich-städtischen Gesellschaftsschicht entwickelte sich ein neues Selbstbewusstsein. Das gemeinschaftliche Moment, die Vorherrschaft des „gemeinen Nutzen“ im Sinne des Kollektivgedankens wich im Übergang zur Neuzeit zunehmend individuellen bzw. „egoistischen“ Einstellungen, die oft als Grundlage des „Renaissancegeistes“ angesehen werden.[12]

Diese Überlegungen führen zu der Frage, ob Wittenwiler im Ring die Hofepik kritisierte. Ob er sogar ein gesamtes Weltbild in Frage stellte, denn die „Integration in die Gesellschaft gemäß der Anpassung an ihren als verbindliches Vorbild fungierenden Wertekodex erscheint als Grundforderung hochhöfischer Epik.“[13] Diesen (christlichen) Wertekodex persifliert und dekonstruiert Wittenwiler immer wieder im Ring. Eckart Conrad Lutz schreibt auf die Machtabnahme des Adels und die Handlungen und Figuren im Ring Bezug nehmend: „Zugleich ließ sich das bäuerliche Personal mit jenen Kräften identifizieren, die die alte, vom Adel bestimmte Weltordnung bedrohten.“[14] Beziehen sich Wittenwilers, durch ihr Scheitern die Weltordnung störenden, Figuren auf die unteren Stände der spätmittelalterlichen Gesellschaft, von denen nachhaltige Veränderungen ausgingen?

Die damalige Gesellschaft war stark von der christlichen Lehre geprägt. In der klerikalen Diskussion des Mittealters standen sich zwei christliche Lebens- und Denk-Modelle, wie der Mensch Gott dienen soll, gegenüber: Zum einen konnte der Mensch die Religion im weitgehend spirituellen Sinne ausüben. Das bedeutete, er entsagte allem irdischen Glück (und damit auch dem ehelichen) und ging den geistigen Weg des Zölibates, den Weg der geistigen Ehe mit Christus und des Rückzuges hinter die Kloster- bzw. Kirchenmauern. (Das Gelübde der Enthaltsamkeit bzw. der Jungfräulichkeit entsprang dem Urchristentum, welches manche Gläubige ein eheloses Leben wählen ließ. Das Zölibat bedeutete ursprünglich ein enthaltsames Leben für Kleriker mit höheren Weihen. Die höhere Weihe und das damit verbundene Gelöbnis der Enthaltsamkeit wurde erst 1139 im 2. Laterankonzil als Ehehindernis deklariert, ohne allerdings, dass dieses Verbot umgehend befolgt wurde.)

Zum anderen konnte der Mensch seiner Pflicht zur Mehrung der Spezies nachkommen, indem er die heilige, unauflösbare Ehe einging, und den Glauben in der weltlichen Gemeinschaft ausübte. Somit standen sich die weltliche Liebe, die das Fortbestehen der Menschheit sicherte und die mentale, „reine“ Liebe zu Gott gegenüber.

Im Mittelalter wurden die Motive für den ehelichen Verkehr stark diskutiert. Der erste und zweite Hauptzweck der Ehe ist natürlich ausschlaggebend: Die Zeugung von Kindern und die im Ganzen oft negative Bewertung der geschlechtlichen Lust. Nach überwiegender Lehre wurde „der Geschlechtsverkehr zur Erzeugung von Nachkommenschaft für unbedenklich, ja gelegentlich für verdienstlich angesehen.“[15] Auch die körperliche Liebe, die auf Wunsch des anderen Partners zustande kam (→ Erfüllung der ehelichen Pflicht), wurde als dahingehend beurteilt. Wenn der sexuelle Akt „zum Schutz“ von der ggf. eigenen Unenthaltsamkeit stattfand, wurde dieser kaum als Sünde eingestuft, während er, nur um der sexuellen Lust willen ausgeübt, als schwere Sünde angesehen wurde. Erst im 13. Jahrhundert setzte sich mitunter eine positivere Bewertung der Sexualität ein. Allmählich wurde der Geschlechtsverkehr, auch jener, der aus „reiner Lustbarkeit“ vollzogen wurde, als lässliche Sünde angesehen.

2.2) Weltliche Aspekte

Seit dem 11. Jahrhundert bis in die frühe Neuzeit galt das kanonische Recht im Sinne des kirchlichen Rechts in Europa. Mit Bezug auf das römische Recht hatte der Ehewille beider Ehepartner große Bedeutung; so erklärte Nikolaus I. 866, dass eine Ehe nicht ohne die beiderseitige Einwilligung in diese gültig sei. Der Ehekonsens wurde somit zur rechtlichen Notwendigkeit für eine Eheschließung; sie konnte - theoretisch - nicht gegen den Willen eines oder beider Partner vollzogen werden. Diese Entscheidung durch Nikolaus I. hatte eine fortschrittlich emanzipatorische Tendenz, indem sie „die Freiheit zur Eheschließung der beiden Partner“[16] stärkte. Der Einfluss der Eltern auf die Verheiratung ihrer Kinder wurde erschwert. Stimmten beide Partner aus freien Stücken der Eheschließung zu, war - ggf. auch gegen den Willen der Verwandtschaft - die Ehe gültig und anerkannt. Allerdings gingen mit solch nahezu formfreien Verbindungen oft Missverständnisse einher - so dass viele teilkirchliche Gesetze die kirchliche Eheschließung vor dem Pfarrer und Zeugen forderten. Somit wurde die Ehe beweisbar und die mögliche Bedrohung der Exkommunion, die bei einer geheimen Eheschließung bestand, ausgeschlossen. Das im Mittelalter zum Teil uneinheitliche Eheschließungsrecht ermöglichte die sog. heimliche Ehe, die u. U. von der Kirche mit der Exkommunion bedroht wurde. Vor allem waren die Eheschließungen schwierig, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit und damit zeugenlos geschlossen worden waren.

Nicht immer waren Verlöbnis und Eheschließung klar voneinander zu trennen, zumal nun die Zustimmung der Eltern nicht mehr nötig war. Da „die Familie die Keimzelle gesellschaftlicher Ordnung“[17] für die weltliche Obrigkeit darstellte, war der Wunsch, die Partnerwahl zu beeinflussen, dennoch stark. Vor allem die Ehe zwischen nicht standesgleichen Partnern wurde zu verhindern versucht. Liebe und Zuneigung waren bei der Partnerwahl, wenn überhaupt, nur sekundäre Kriterien: „[F]ür reich und arm war Heiraten einzig und allein eine Sache der Vernunft, des Zusammenlegens von Erbteilen und der materiellen Absicherung.“[18] (Die in der höfischen Minne besungene Liebe bezog sich meist auf außereheliches Begehren.) Im Spätmittelalter wandelte sich das Bild allmählich; in manch städtischer Literatur wurde nun die Ehefrau und damit die eheliche Liebe gepriesen. Die Praxis, vor allem im 14.-15. Jahrhundert, eine Ehe auch gegen den Willen der Verwandtschaft zu schließen, lässt die Vermutung zu, dass jene Ehen meist aus gegenseitiger Zuneigung geschlossen wurden. Bis ins 13. Jahrhundert herrschte jedoch ein feudales Eheverständnis; Verwandtenehen zur Sicherung des Familienbesitzes waren gerade im mediterranen Raum keine Seltenheit. Auf dem IV. Laterankonzil 1215 wurde schließlich ein Kompromiss zwischen den spirituellen Ansprüchen (der Kirche) und der Praxis formuliert: Es wurde unterschieden zwischen gültiger Ehe und rechter Ehe; für letztere war das Aufgebot und eine Trauungszeremonie durch den Priester nötig.[19] Faktisch aber standen damals die Chancen für die Nachkommenschaft, die aus einer Ehe, die gegen den Willen der Verwandtschaft geschlossen worden war, aufgrund meist mangelnder materieller Unterstützung eher ungünstig. Weitere Probleme, die sich in diesem Zusammenhang ergaben, waren Missverständnisse, z. B. dass sich ein Teil bereits bindend glaubte, der andere noch nicht, das Bestehen der Ehe konnte sowohl behauptet als auch böswillig bestritten werden, der Eheabschluss konnte mit List oder Gewalt ggf. gegen den Willen des anderen oder dessen Eltern oder Blutsverwandte erzwungen werden. Zum Teil wussten die Beteiligten - gerade im Bezug auf die oft damit verbundenen Elemente des Verlöbnisses und des Geschlechtsverkehrs - selbst nicht genau, wann ein Versprechen bzw. Handeln bindend war. Im Regensburg des Jahres 1490 wurden 119 Verfahren von Frauen mit folgendem Ziel angestrengt: „den Beklagten als legitimen Ehemann zugesprochen zu erhalten, andernfalls ihn wenigstens ersatzweise zum Schadenersatz wegen Defloration oder zur Zahlung von Alimenten oder zu beidem verurteilen zu lassen.“[20] Nun stellt sich die Frage, warum Mätzli in ihrem Fall von Verführung / Vergewaltigung durch den Arzt nicht Klage eingereicht hat; schließlich musste (bzgl. der oben genannten Verfahren) in 31 Fällen der beklagte Mann laut Urteil eine Deflorationsentschädigung zahlen. Hätte Mätzli, natürlich abgesehen davon, dass der Ring früher entstanden war als die oben genannten Verhandlungen, das Recht dazu gehabt? Hätte sie von dieser Möglichkeit wissen können? Wäre es überhaupt denkbar gewesen, in ihrer Zeit und ihrem Umfeld? Als junges wenig attraktives Mädchen aus dem unteren Stand ein hoch angesehenes Mitglied der Gesellschaft der Vergewaltigung bzw. Verführung zu beschuldigen? Diese Fragen bleiben - nicht nur aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Mätzli um eine literarische Figur handelt - in diesem Kontext unbeantwortet. Abschließend ist nur zu bemerken, dass es in den meisten Fällen der oben genannten Regensburger Klagen zu keiner Verurteilung kam, da die Klage aufgrund von Mangel an Beweisen gänzlich abgewiesen wurde, was evtl. auch in Mätzlis Situation der Fall gewesen wäre. Unter Berücksichtigung, dass Mätzli eine literarische Figur ist, ist auch zu erwähnen, dass ihr der Erzähler eine beschränkte intellektuelle Leistungsfähigkeit zuschrieb: „Do hiet Mätzel langes har / Und churtzen uot: ja, daz ist war!“[21]

Aufgrund der Formfreiheiten bei der Eheschließung gab es - wie bereits erwähnt - im Hochmittelalter oft Missverständnisse, ob eine echte Ehe geschlossen wurde oder nicht. Woraus viele soziale Missstände hervorgingen, vor allem, wenn es sich um die Anerkennung bzw. Versorgung der Nachkommenschaft handelte. Auf dem 4. Lateralkonzil 1215 forderten die kirchlichen Vertreter zwar die kirchliche Eheschließung (inklusive der vorausgehende Proklamation des Ehevorhabens; wodurch die gesamte Gemeinde in die Nachforschung nach evtl. Ehehindernissen, wie eine bereits bestehende Ehe einbezogen wurde), aber für die gesamte Dauer des Mittelalters war dies ein Problem. Auf dem Tridentium 1563 wurde die Formpflicht aus sozialen Gründen eingeführt: Die Gültigkeit der Ehe bestand nur bei Schließung vor einem Pfarrer und zwei Zeugen.[22]

[...]


[1] Der Ring, Vers 2937 - 2940

[2] Der Ring, Vers 5207 - 5208

[3] Kanon heißt ursprünglich Regel, Richtschnur, was noch Isidor von Sevilla † 636 wusste und uns in seinem „Lexikon“ überlieferte. In späterer Zeit entwickelte sich der Kanon immer mehr zu einem juristischen Begriff des kirchlichen Bereichs, der dort letztlich alle Normen erfassen kann: Synodalbeschlüsse, weltliche Gesetze mit kirchenrechtlicher Geltung, päpstliche Briefe (www.lrz-muenchen.de/~SKIMCL/Einstieg_Kanonistik.htm, Stephan Kuttner Institute of Medieval Canon Law “Zum Einstieg in die Kanonistik“ am 13.7.06)

[4] Lexikon des Mittelalters, Begriff „Ehe“, S. 1617

[5] Weigand: Liebe und Ehe im Mittelalter, S.476

[6] Lexikon des Mittelalters, Begriff „Ehe“, S. 1638

[7] Albrecht von Eyb und die Frühzeit des deutschen Humanismus, S. 317

[8] Lexikon des Mittelalters, Begriff „Ehe“, S. 1618

[9] Jürgens-Lochthove: Heinrich Wittenwilers Ring im Kontext hochhöfischer Epik, S. 13

[10] Jürgens-Lochthove: Heinrich Wittenwilers Ring im Kontext hochhöfischer Epik, S. 16

[11] Jürgens-Lochthove: Heinrich Wittenwilers Ring im Kontext hochhöfischer Epik, S. 20

[12] Vgl. Jürgens-Lochthove: Heinrich Wittenwilers Ring im Kontext hochhöfischer Epik, S. 31

[13] Jürgens-Lochthove: Heinrich Wittenwilers Ring im Kontext hochhöfischer Epik, S. 29-30

[14] Lutz: Spiritualis fornicatio, S. 18

[15] Weigand: Liebe und Ehe im Mittelalter, S. 385

[16] Weigand: Liebe und Ehe im Mittelalter, S. 352

[17] Lexikon des Mittelalters, Begriff „Ehe“, S. 1635

[18] Lexikon des Mittelalters, Begriff „Ehe“, S. 1639

[19] Vgl. Lexikon des Mittelalters, Begriff „Ehe“, S. 1635

[20] Vgl. Weigand: Liebe und Ehe im Mittelalter, S. 311

[21] Der Ring, Vers 1584 - 1585

[22] Weigand: Liebe und Ehe im Mittelalter, S. 384

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Der Ehediskurs in Wittenwilers "Ring"
Sous-titre
Die Bedeutung der verschiedenen Ehekonzepte und die Frage nach der Didaxe-Intention
Université
Humboldt-University of Berlin  (Philosophische Fakultät II, Germanistische Institute)
Note
1,7
Auteur
Année
2006
Pages
23
N° de catalogue
V82235
ISBN (ebook)
9783638869355
ISBN (Livre)
9783638887359
Taille d'un fichier
518 KB
Langue
allemand
Mots clés
Ehediskurs, Wittenwilers, Ring, mittelalter, ehre, frau, sexualität, ehe, mann, weib, jungfräulichkeit, sozial, gender, mittelhochdeutsch, literatur, symbol, historisch
Citation du texte
Barbara Schilling (Auteur), 2006, Der Ehediskurs in Wittenwilers "Ring", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82235

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