Von der Integration zur Inklusion in der Schule


Trabajo Intermedio/Parcial, 2006

27 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Zur Definition des Behinderungsbegriffes

Die Entwicklung der schulischen Integration in Deutschland

Eine (kritische) Betrachtung des Sonderschulsystems

Zur Diskrepanz zwischen dem Integrationsanspruch und dem schulorganisatorischen Alltag

Von der Integration zur Inklusion

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Das gemeinsame Leben und Lernen aller Kinder einer Gesellschaft ist erklärtes Ziel der integrativen Pädagogik. Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass sich Ansätze dieses Gedankens in den Schulen etabliert haben. Allerdings gelten Schüler mit Beeinträchtigungen immer noch als diejenigen, welche an die anderen “angepasst werden“ sollen.

Die Forderungen der Integrationspädagogen sind weiterentwickelt worden und bereiten dem aktuellen Streben nach einer inklusiven Schulpädagogik den Weg. Die Inklusion fordert eine systemische Sichtweise der Schule. Nach diesem Ansatz sollen nicht die Schüler mit Sonder­pädagogischem Förderbedarf die (zweistündige) Unterstützung zum Besuch der Regelschule bekommen. Vielmehr soll die Inklusion in der Allgemeinen Pädagogik aufgehen. Die Vielfalt als Normalfall bereichert das Leben und Lernen aller Kinder.

Schüler bringen sehr unterschiedliche Lernvoraussetzungen und Lebenserfahrungen mit. Die Unterschiedlichkeit der Lebensumstände spiegelt sich in den Schulklassen wider. Die Ein­be­ziehung aller Schüler in das Lernfeld einer Schule ist der Anspruch des Inklusions­gedan­kens. Die Schule als Schnittpunkt des privaten und öffentlichen, das heißt auch von der Politik abhängigen, Le­bens sollte ihre Position für alle Beteiligten gewinnbringend nutzen.

Im Rahmen meiner Berufstätigkeit als Erzieherin konnte ich viele positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Elternhaus und Schule sammeln. Der systemische Ansatz, bei dem die an der Entwicklung des Kindes beteiligten Systeme zusammenarbeiten, erleichtert dem Kind den Übergang und das spätere Lernen in neuen Lebenssituationen sehr.

Eine Schule für alle, die die Potenziale des Einzelnen fördert und in die Gemeinschaft ge­winn­bringend einbringt, stellt für alle Beteiligten eine Bereicherung dar.

Die Klärung des Begriffes „Behinderung“ muss vorangestellt werden, um der Frage nach der Diskrepanz zwischen dem ethischen Anspruch der beeinträchtigten Schüler auf Gleichheit nachzugehen. Bezugswissenschaften der Integrationspädagogik sind z.B. die Heilpädagogik, die Sonderpädagogik und die Medizin. Die Bezeichnung “Behinderung“ wird von den Bezugs­wissenschaften nicht einheitlich genutzt.

Menschen mit Beeinträchtigungen, geistiger oder körperlicher Art, wurden erst ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in die Diskussion des gesellschaftlichen Zusammenlebens aufge­nommen. Erst zu dieser Zeit wurde die Beschulung von Behinderten auf den Weg gebracht.

Die Gleichbehandlung von Behinderten in den staatlichen Bildungseinrich­tungen wurde so zu einer bildungspolitischen Forderung. Die Entwicklung der gesetzlichen Formulierungen bis hin zu der Erweiterung des Grundgesetzes im Jahr 1994, wird im folgenden Teil der Ausarbeitung erörtert. Dieser Satz ist, neben der an­schließenden Darlegung über die Ent­stehung der Sonderschulen, wichtig zum Verständnis der aktuellen Integrations- und Inklu­sionsmodelle.

Die Entwicklung der Sonderschule ist für die Integration aus zwei Pers­pek­tiven interpretier­bar. Die Institutionalisierung der Beschulung brachte für die bis dahin wei­test­gehend von der Schule ausgeschlossenen Behinderten einen enormen Fortschritt. Kri­tisch sehen Integrations­pädagogen, dass sie sich von diesem Stand aus nicht weiterentwickelt hat und damit die Inte­gration nicht weiter vorantreibt.

Die aktuellen Modelle der Integration in die Regelschulen sind abhängig von der Bereitschaft und dem Einsatz der einzelnen Lehrkräfte.

Die Integration steht aktuell noch an der Schwelle, ihre eigenen theoretischen Forderungen gänzlich praktisch umzusetzen. Der Begriff der Inklusion greift den Integrationsbegriff auf und erweitert ihn. Unter dieser systemischen Sichtweise wird das gemeinsame Leben und Lernen aller Kinder zum erklärten Ziel.

Die Inklusion stellt dabei keine eigenständige Pädagogik dar, sondern geht in der Allge­meinen Pädagogik auf. Die Vielfalt als Normalfall soll in der Schule vorgelebt werden.

Zur Definition des Behinderungsbegriffes

Die Relevanz der Integration ist gegenwärtig unumstritten, die Umsetzung in Sonder- oder Regelschule wird dagegen kontrovers diskutiert. Die Definition von Behinderung nimmt eine

zentrale Rolle ein, um die Integration im gemeinsamen Unterricht zu ermöglichen.

Einen einheitlichen Behinderungsbegriff zu definieren ist problematisch, da die Bezugs­wis­sen­schaften voneinander abweichende Erläuterungen verwenden. In jüngerer Zeit werden zudem Meinungen von WissenschaftlerInnen laut, welche den Begriff an sich verurteilen.

Der Behinderungsbegriff fordere eine Aussonderung, welche sich gegen den ethi­schen Anspruch auf die Gleichstellung aller Individuen einer demo­kratischen Gesellschaft stelle.

Den Begriff des Behinderten zu umreißen fällt insofern schwer, als das die Beeinträchtigung selten als einzelnes Phänomen auftritt. Auch Umwelt- und Persönlichkeitsstrukturen spielen eine Rolle, deshalb können stigmatisierte Behinderungsbeschreibungen nur annähernd die Beeinträchtigung umschreiben. Das bedeutet, das soziale Umfeld des Menschen spielt in dem individuellen Behin­derungsbegriff eine große Rolle.

Das unterstreicht auch Sander, indem er schreibt, dass die Behinderung nicht immer mit der medizinisch klar definierbaren Schädigung übereinstimmt (vgl. Sander 2002:104).

Einige Integrationswissenschaftler gehen soweit, nicht den Behinderten als beeinträchtigt zu sehen, sondern sein gesellschaftliches Umfeld.

„Behinderung wurde in der bisherigen Sonderpädagogik hauptsächlich dadurch ange­gangen, dass Spezialisten >an< dem betreffenden Kind gearbeitet ha­ben. In ökosys­temischer Sichtweise ist Behinderung auch dadurch beein­fluss­bar, dass an den konkre­ten Umfeldbedingungen integrationsorientiert gear­bei­tet wird.“ (Sander 2002:107)

Die Umfeldbedingungen werden in den Integrations- bzw Inklusionsmodellen wieder aufgegriffen. Im Folgenden werde ich versuchen, an Hand der Definitionen von Bundes­sozialhilfegesetz, Heilpädagogik und Sonderpädagogik den Behinderungs- oder Beein­trächtigungsbegriff näher zu bestimmen. Zunächst soll ein Konsens der Behinderungsbegriffe gefunden werden, welcher als Terminus im weiteren Text verwendet wird. Denn die Definition der Behindertenbegriffe lässt erst die Integrationsfrage entstehen. Wäre es ökonomisch „normal“ verschieden zu sein, wäre der Integrationsgedanke und –begriff überflüssig.

Die Bezeichnung des Behinderungsbegriffes ist noch nicht sehr alt (vgl. Sander 2002:99).

Rechtlich erschien er erstmals in der ersten Fassung (1961) des Bundessozialhilfegesetztes, in dem es einen Unterabschnitt 7 (BSHG 1961 §§39-47) „Eingliederungshilfe für Behinderte“ gab.

Der Personenkreis, welchem laut Bundessozialhilfegesetz die Eingliederungshilfe ge­währt werden sollte, bestand aus fünf Gruppen. Darunter fielen die Körperbehinderten, die Blin­den, Per­sonen mit Hörbeeinträchtigungen, Perso­nen mit Sprachfähigkeitsbeein­träch­ti­gungen und Personen, deren geistige Kräfte schwach ent­wickelt waren. Zusätzlich schloß es Personen, die von diesen Beeinträchtigungen bedroht schienen ein(vgl. Bundessozialhilfegesetz 1961:815-842).

Eine Bezugswissenschaft der Integration, die Heilpädagogik, definiert den Behinderungs­begriff folgendermaßen:

„Behinderung bezeichnet allgemein sowohl Schädigungen als auch Funktions­ausfälle und –minderungen des Menschen, die seine Entwicklung zur selbständigen und verant­wortlichen Lebensführung (Autonomie) beeinträchtigen und ihn gesellschaftlich im Vergleich zu den Gesunden graduell benachteiligt oder hilfsbedürftig macht.“ (Schnitzler 1994:83)

Im Weiteren wird ebenfalls auf die Problematik dessen eingegangen, dass Behinderung selten als abgrenzbares Phänomen anzusehen ist, sondern vielmehr Mehrfachbehinderungen den Regelfall bilden.

Der Behinderungsbegriff der Sonderpädagogik, als weitere Bezugswissenschaft, lautet:

„Behinderung ist ihrem Wesen nach keine Eigenschaft, sondern eine Relation zwischen individualen und außerindividualen Gegebenheiten.“ (Bach 1985:6)

Im Jahr 1999 erweitert Bach diesen relational benutzten Begriff der Behinderung noch um folgende Ergänzung. Er unterteilt diese Relationalität in drei Unterpunkte. Das sind die Um­welt­anforderungen an den betreffenden Menschen, die individuelle Umgangsweise des Menschen mit seiner Beeinträchtigung und „das Gesamt der materiellen biologischen, kulturellen und sozialen Lebensbegebenheiten für eine Person.“ (Bach 1999:19)

Während der Gesetzestext von 1961 den medizinisch-faktischen Aspekt der Behinderung formuliert, setzt die Definition der Heilpädagogik einen anderen Schwerpunkt. Obwohl der Begriff Schädigung genannt wird, relativiert sich dieser dadurch, dass die autonome Lebens­führung der Behinderten als Ziel aufgeführt wird. Diese ist sicherlich auch abhängig von der Persönlichkeits­struktur des Einzelnen.

Der neuere Begriff der Sonderpädagogik greift, nach Bach, die individuelle Umgangsweise des Menschen mit seiner Behinderung auf und erweitert noch um einen weiteren Begriff, der das soziale Umfeld umschreibt. Behinderung ist also keine faktisch-feststehende Beein­träch­tigung, sondern ein im Wechselspiel verschiedener Ansprüche stehender, veränderbarer Persönlich­keits­begriff.

Neben der Fragwürdigkeit des Behinderungsbegriffes, steht die For­de­rung nach einem Ver­ständ­nis von Behinderung, welches die Umfeld­gege­ben­heiten und der möglichen pädago­gischen und ökonomischen Handlungs­weisen impliziert. So stellt die Inklusion gerade im Schul­system ein bildungspolitisches und ethisch-gesell­schaftliches Muss dar. Denn das behinderte Kind hat als Grundrechtsträger nach Artikel 7 Grundgesetz einen verfassungs­rechtlich formulierten Bildungsanspruch (vgl. Schnitzer 1994:313) und gerade dieser macht die Inte­gration zu einem politischen Phänomen.

Der Behinderungsbegriff ist also nicht eindeutig definiert, trotzdem werde ich im Folgenden diesen offiziell-rechtlichen Begriff benutzen, obwohl ich um seine Schwachpunkte weiß.

[...]

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Von der Integration zur Inklusion in der Schule
Universidad
University of Osnabrück
Calificación
1,3
Autor
Año
2006
Páginas
27
No. de catálogo
V82370
ISBN (Ebook)
9783638873178
Tamaño de fichero
395 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Integration, Inklusion, Schule
Citar trabajo
Melanie Schaaf (Autor), 2006, Von der Integration zur Inklusion in der Schule, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82370

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