Das gemeinsame Leben und Lernen aller Kinder einer Gesellschaft ist erklärtes Ziel der integrativen Pädagogik. Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass sich Ansätze dieses Gedankens in den Schulen etabliert haben. Allerdings gelten Schüler mit Beeinträchtigungen immer noch als diejenigen, welche an die anderen Schüler “angepasst werden“ sollen.
Die Forderungen der Integrationspädagogen sind weiterentwickelt worden und bereiten dem aktuellen Streben nach einer inklusiven Schulpädagogik den Weg. Nach diesem Ansatz sollen nicht die Schüler mit Sonderpädagogischem Förderbedarf die Unterstützung zum Besuch der Regelschule bekommen. Vielmehr soll die Inklusion in der Allgemeinen Pädagogik aufgehen. Die Einbeziehung aller Schüler in das Lernfeld einer Schule ist der Anspruch des Inklusionsgedankens. Die Schule als Schnittpunkt des privaten und öffentlichen, das heißt auch von der Politik abhängigen, Lebens sollte ihre Position für alle Beteiligten gewinnbringend nutzen.
Menschen mit Beeinträchtigungen, geistiger oder körperlicher Art, wurden erst ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in die Diskussion des gesellschaftlichen Zusammenlebens aufgenommen. Erst zu dieser Zeit wurde die Beschulung von Behinderten auf den Weg gebracht.
Die Gleichbehandlung von Behinderten in den staatlichen Bildungseinrichtungen wurde so zu einer bildungspolitischen Forderung. Die Entwicklung der gesetzlichen Formulierungen bis hin zu der Erweiterung des Grundgesetzes im Jahr 1994, wird in dieser Arbeit erörtert.
Die Entwicklung der Sonderschule ist für die Integration aus zwei Perspektiven interpretierbar. Die Institutionalisierung der Beschulung brachte für die bis dahin weitestgehend von der Schule ausgeschlossenen Behinderten einen enormen Fortschritt. Kritisch wird von Seiten der Integrationspädagogen allerdings gesehen, dass sie sich von diesem Stand aus nicht weiterentwickelt hat und damit die Integration nicht weiter vorantreibt.
Die aktuellen Modelle der Integration in die Regelschulen sind abhängig von der Bereitschaft und dem Einsatz der einzelnen Lehrkräfte. Die Integration steht aktuell noch an der Schwelle, ihre eigenen theoretischen Forderungen gänzlich praktisch umzusetzen. Der Begriff der Inklusion greift den Integrationsbegriff auf und erweitert ihn. Unter dieser systemischen Sichtweise wird das gemeinsame Leben und Lernen aller Kinder hat das erklärte Ziel der Vielfalt als Normalfall.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Zur Definition des Behinderungsbegriffes
Die Entwicklung der schulischen Integration in Deutschland
Eine (kritische) Betrachtung des Sonderschulsystems
Zur Diskrepanz zwischen dem Integrationsanspruch und dem schulorganisatorischen Alltag
Von der Integration zur Inklusion
Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Wandel und die Herausforderungen der schulischen Integration hin zu einem inklusiven Bildungssystem in Deutschland. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie der Diskrepanz zwischen dem ethischen Anspruch auf Teilhabe und dem schulorganisatorischen Alltag begegnet werden kann, um eine Schule für alle zu ermöglichen.
- Definition des Behinderungsbegriffs aus unterschiedlichen Bezugswissenschaften
- Historische Entwicklung der schulischen Integration in Deutschland
- Kritische Auseinandersetzung mit dem separierenden Sonderschulsystem
- Analyse der Diskrepanz zwischen politischem Integrationsanspruch und Schulpraxis
- Systemische Perspektiven auf den Übergang von Integration zu Inklusion
Auszug aus dem Buch
Eine (kritische) Betrachtung des Sonderschulsystems
In der aktuellen, wissenschaftlichen Integrations- und Inklusionsdiskussion ist aus rechtlichen und sozial-ökonomischen Gründen die separierte Beschulung von behinderten Kindern und Jugendlichen ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Wie das heutige Sonderschulwesen entstanden ist und welche Punkte zu der kritischen Betrachtung dieser Schulform führen, möchte ich in diesem Kapitel erläutern.
Das Sonderschulsystem entstand im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts. Erst um 1900 erließen die deutschen Staaten Schulgesetze, in denen die Schulpflicht für gehörlose, blinde und „blödsinnige“ Kinder angesprochen wurde (vgl. Möckel 2002:81).
Der Staat verpflichtete sich hier erstmals zur Bereitstellung von Schulplätzen. Dadurch entstanden die ersten so genannten Heimschulen, die verwahrlosten und umherziehenden Kindern einen Wohnort und den Schulbesuch gestatteten. Geistig behinderte Menschen hatten das Recht auf Unterricht nicht. Diese waren noch lange in Heim-Erziehungsanstalten untergebracht. Körperbehinderte Kinder hatten ebenfalls keinen Anspruch auf Schulbildung. Das erste öffentliche Bewusstsein erhielten sie erst 1907 mit der „Krüppelzählung im Deutschen Reich“. (vgl. Möckel 2002:84) Doch erst weitere 70 Jahre später wurde die Schulpflicht für körperlich behinderte Kinder mit der Bereitstellung von Schulplätzen umgesetzt.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung erläutert das Ziel der integrativen Pädagogik sowie den systemischen Wandel hin zur Inklusion, bei der Vielfalt als Normalfall betrachtet wird.
Zur Definition des Behinderungsbegriffes: Dieses Kapitel diskutiert die Problematik einer einheitlichen Definition von Behinderung und beleuchtet diese als relationale Größe im gesellschaftlichen Umfeld.
Die Entwicklung der schulischen Integration in Deutschland: Es wird der bildungspolitische Weg der Integration von den 40er Jahren bis zur Grundgesetzänderung 1994 nachgezeichnet.
Eine (kritische) Betrachtung des Sonderschulsystems: Dieses Kapitel analysiert die historische Entstehung des Sonderschulwesens und stellt die Kritik an der separierten Beschulung gegenüber.
Zur Diskrepanz zwischen dem Integrationsanspruch und dem schulorganisatorischen Alltag: Hier werden unterschiedliche Integrationsmodelle in der Praxis sowie die damit verbundenen strukturellen und organisatorischen Schwierigkeiten erörtert.
Von der Integration zur Inklusion: Das Kapitel beschreibt den systemischen Perspektivwechsel hin zu einer inklusiven Pädagogik, die nicht das Kind, sondern das System anpasst.
Fazit: Das Fazit fasst die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit zusammen und betont die Notwendigkeit einer didaktischen Weiterentwicklung.
Schlüsselwörter
Integration, Inklusion, Sonderpädagogik, Behinderungsbegriff, Regelschule, Sonderschulsystem, Schulpflicht, Bildungsgerechtigkeit, Systemischer Ansatz, Inklusive Pädagogik, Schulorganisatorischer Alltag, Sonderpädagogischer Förderbedarf, Heterogenität, Demokratisierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und den Herausforderungen der schulischen Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen in Deutschland und dem weiteren Weg hin zu einem inklusiven Schulsystem.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zentrale Themen sind die Definition von Behinderung, die Historie der Integrationspädagogik, die Kritik am Sonderschulsystem sowie die Analyse aktueller Integrationsmodelle in der Regelschule.
Welches primäre Ziel verfolgt die Autorin?
Das Ziel ist es, den notwendigen Paradigmenwechsel von der bloßen Integration behinderter Schüler in separierte Systeme hin zu einer inklusiven Schule zu verdeutlichen, die alle Kinder in ihrer Vielfalt aufnimmt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine theoretische Aufarbeitung und kritische Analyse bestehender Literatur, rechtlicher Vorgaben sowie integrationspädagogischer Konzepte und Praxisbeispiele.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil behandelt die historische Entwicklung, die Problematiken des aktuellen Sonderschulsystems, die Umsetzungsschwierigkeiten in der Schulpraxis und den theoretischen Ansatz der Inklusion.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Integration, Inklusion, Sonderpädagogik, Behinderungsbegriff, Sonderschulsystem, Heterogenität und der Systemische Ansatz.
Wie unterscheidet die Autorin zwischen Integration und Inklusion?
Integration wird als ein System beschrieben, in dem sich das Kind anpassen muss, während Inklusion als systemische Sichtweise verstanden wird, bei der das System Schule sich an das Kind anpasst.
Welche Rolle spielt die Kulturhoheit der Länder bei der Inklusion?
Die Kulturhoheit führt zu erheblichen Differenzen bei der Realisierung von Inklusion, da jedes Bundesland eigene gesetzliche Grundlagen und Integrationsmodelle in seinen Schulgesetzen verankert hat.
Was ist das zentrale Ergebnis in Bezug auf die praktische Umsetzung?
Die Autorin stellt fest, dass es aktuell eine Diskrepanz zwischen dem ethischen Anspruch einer „Schule für alle“ und der schulorganisatorischen Realität gibt, die oft durch finanzielle Vorbehalte und mangelnde Ressourcen behindert wird.
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- Melanie Schaaf (Author), 2006, Von der Integration zur Inklusion in der Schule, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82370