In dieser Arbeit werden die Hauptmerkmale der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kom-manditgesellschaft (KG) dargestellt. Im Konkreten wird zunächst auf die Gründung und die Funktionsweise der OHG im Vergleich zur KG eingegangen, was für das Verständnis der Haftung unentbehrlich ist. Dabei sollen auch die jeweiligen Vor- und Nachteile der jeweiligen Gesellschaftsform aufgezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Die offene Handelsgesellschaft
2.1 Der Begriff der OHG
2.2 Die Rechtsnatur der OHG
2.2.1 Der Betrieb eines Handelsgewerbes
2.2.2 Die Gesellschafter einer OHG
2.2.3 Die fehlerhafte OHG
2.2.4 Die Firma der OHG
2.2.5 Der Kapitalanteil
3 Die Kommanditgesellschaft im Vergleich zur OHG
3.1 Der Begriff der KG
3.2 Das auf die KG anzuwendende Recht
3.2.1 Der Betrieb eines Handelsgewerbes
3.2.2 Die Gesellschafter einer KG
3.2.3 Die fehlerhafte KG
3.2.4 Die Firma der KG
3.2.5 Der Kapitalanteil
4 Die Errichtung und die Entstehung einer OHG
4.1 Das Innenverhältnis der OHG
4.1.1 Die Geschäftsführung
4.1.2 Die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis
4.1.3 Gewöhnliche und ungewöhnliche Geschäfte
4.2 Das Außenverhältnis der OHG
4.2.1 Die Vermögensträgerschaft in der OHG
4.2.2 Die Parteifähigkeit
4.2.3 Die Insolvenz der OHG
4.3 Die Vertretung der OHG
5 Die Kommanditgesellschaft im Vergleich zur OHG bei der Errichtung und der Entstehung
5.1 Das Innenverhältnis der KG
5.1.1 Die Geschäftsführung und die Vertretung der KG
5.1.2 Die Entziehung der Geschäftsführungs- und der Vertretungsbefugnis in der KG
5.1.3 Gewöhnliche und ungewöhnliche Geschäfte
5.2 Das Außenverhältnis der KG
5.2.1 Die Vermögensträgerschaft in der KG
5.2.2 Die Parteifähigkeit
5.2.3 Die Insolvenz der KG
6 Die Haftung in der OHG
6.1 Die Haftung der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftsgläubigern
6.2 Die Haftung der Gesellschafter einer OHG gegenüber den Gesellschaftsgläubigern
6.2.1 Der Umfang der Haftung der Gesellschafter
6.2.2 Inhalt der Haftung der Gesellschafter
6.2.3 Einwendungen des Gesellschafters
6.2.4 Die Haftung neu eintretender Gesellschafter
7 Haftungslage bei der KG und Vergleich zur OHG
7.1 Die Haftung der KG und der Komplementäre gegenüber den Gesellschaftsgläubigern
7.2 Die Haftung der Kommanditisten
7.3 Die unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Einlage
7.4 Unterschiede in der Kommanditistenhaftung
7.4.1 Die Kommanditistenhaftung vor der Eintragung in das Handelsregister
7.4.2 Die Kommanditistenhaftung nach der Eintragung in das Handelsregister
7.5 Die Haftung neu eintretender Gesellschafter
8 Haftungsdauer der Gesellschafter einer OHG
8.1 Die Haftung der OHG-Gesellschafter nach der Auflösung
8.2 Haftungsdauer eines ausscheidenden OHG-Gesellschafters
9 Haftungsdauer der Gesellschafter einer KG im Vergleich zur OHG
9.1 Die Haftung der KG-Gesellschafter nach der Auflösung
9.2 Haftungsdauer eines ausscheidenden KG-Gesellschafters
10 Vor- und Nachteile der OHG im Vergleich zur KG aus der Sicht der Gründer bzw. der den Kredit gewährenden Bank
11 Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Seminararbeit analysiert die grundlegenden Unterschiede zwischen der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kommanditgesellschaft (KG) mit besonderem Fokus auf haftungsrechtliche Aspekte. Ziel ist es, die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsformen für Gründer sowie deren Bewertung durch kreditgebende Banken herauszuarbeiten und zu vergleichen.
- Rechtsnatur und Entstehung von OHG und KG
- Detaillierter Vergleich der Haftungssituation (Gesellschafter vs. Kommanditisten)
- Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung im Innen- und Außenverhältnis
- Haftungsdauer bei Ausscheiden von Gesellschaftern oder Auflösung der Gesellschaft
- Bewertung der Kreditwürdigkeit aus Bankensicht
Auszug aus dem Buch
6.2.1 Der Umfang der Haftung der Gesellschafter
Neben der Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen, haften gem. § 128 S. 1 HGB alle Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der OHG als Gesamtschuldner persönlich. Die persönliche Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern umfasst folgende Merkmale:
- unmittelbar: Ein Gläubiger kann unmittelbar von jedem einzelnen Gesellschafter die Befriedigung seiner Forderung verlangen, ohne sich zuvor erfolglos an die Gesellschaft gewandt haben zu müssen.
- primär: Der Gesellschafter kann dem Gläubiger gegenüber keine Einrede der Vorausklage geltend machen. Er haftet dem Gläubiger primär, also sofort an erster Stelle.
- unbeschränkt: Der Gesellschafter haftet dem Gläubiger gegenüber nicht nur mit der erbrachten Einlage, sondern auch mit seinem gesamten Privatvermögen.
- unbeschränkbar: Eine Vereinbarung, die die Haftung eines Gesellschafters nach außen hin einschränken soll, ist laut § 128 S. 2 HGB Dritten gegenüber grundsätzlich unwirksam. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass die OHG mit einem bestimmten Gläubiger vertraglich vereinbart, dass auf die persönliche Haftung aller oder bestimmter Gesellschafter durch diesen Gläubiger verzichtet werden soll. Wird auf diesem Wege die persönliche Haftung aller Gesellschafter einzelvertraglich ausgeschlossen, so ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen der OHG beschränkt.
- gesamtschuldnerisch: Jeder einzelne Gesellschafter haftet dem Gläubiger gegenüber, unabhängig von der Höhe seines Anteils am Gesellschaftsvermögen, für die gesamte Verbindlichkeit der OHG. Der in Anspruch genommene und zahlende Gesellschafter hat jedoch gem. § 426 II BGB den Mitgesellschaftern gegenüber einen Ausgleichsanspruch, der subsidiär zur Gesellschaft ist. Die Höhe des Ausgleichsanspruchs richtet sich nach der Regelung zur Verlustbeteiligung.
- akzessorisch: Die Schuld der Gesellschafter ist identisch mit der Schuld der Gesellschaft. Kommt es zu einer rechtlichen Veränderung der Gesellschaftsverbindlichkeit, so wirkt sich diese Veränderung unmittelbar auf den Umfang der Gesellschafterhaftung aus.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Arbeit gibt einen Überblick über das deutsche Gesellschaftsrecht und erläutert die Zielsetzung des Vergleichs zwischen OHG und KG hinsichtlich Haftung und Funktionalität.
2 Die offene Handelsgesellschaft: Dieses Kapitel definiert die OHG als Personengesellschaft, erläutert deren Rechtsnatur sowie die Voraussetzungen für die Gesellschafter und den Betrieb eines Handelsgewerbes.
3 Die Kommanditgesellschaft im Vergleich zur OHG: Die KG wird als Sonderform der OHG eingeführt, wobei insbesondere der Unterschied in der Haftungsbeschränkung für Kommanditisten im Vordergrund steht.
4 Die Errichtung und die Entstehung einer OHG: Hier werden das Innen- und Außenverhältnis bei der Gründung sowie die Befugnisse zur Geschäftsführung und Vertretung bei einer OHG detailliert dargelegt.
5 Die Kommanditgesellschaft im Vergleich zur OHG bei der Errichtung und der Entstehung: Dieses Kapitel stellt die spezifischen Besonderheiten der KG im Vergleich zur OHG in den Bereichen Geschäftsführung und Vertretung gegenüber.
6 Die Haftung in der OHG: Es folgt eine tiefgehende Analyse der persönlichen, unbeschränkten und akzessorischen Haftung der OHG-Gesellschafter gegenüber Gläubigern.
7 Haftungslage bei der KG und Vergleich zur OHG: Hier wird die Haftungsstruktur der KG beleuchtet, wobei der Fokus auf den Unterschieden zwischen Komplementären und Kommanditisten liegt.
8 Haftungsdauer der Gesellschafter einer OHG: Dieses Kapitel behandelt die zeitlichen Grenzen der Haftung, insbesondere nach der Auflösung der Gesellschaft oder dem Austritt eines Gesellschafters.
9 Haftungsdauer der Gesellschafter einer KG im Vergleich zur OHG: Die Nachhaftungsregelungen für KG-Gesellschafter werden analysiert und in Bezug zur OHG gesetzt.
10 Vor- und Nachteile der OHG im Vergleich zur KG aus der Sicht der Gründer bzw. der den Kredit gewährenden Bank: Hier findet die betriebswirtschaftliche Abwägung statt, wie sich die jeweilige Haftungssituation auf die Kreditwürdigkeit auswirkt.
11 Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung, in welchen Fällen welche Unternehmensform aus Sicht der Gründer und Banken vorzuziehen ist.
Schlüsselwörter
OHG, KG, Gesellschaftsrecht, Handelsgesetzbuch, Haftung, Personengesellschaft, Kreditwürdigkeit, Geschäftsführung, Handelsregister, Gesamtschuldner, Komplementär, Kommanditist, Einlage, Nachhaftung, Unternehmensform
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit einem Vergleich der beiden Rechtsformen OHG und KG unter besonderer Berücksichtigung der Haftungssituation der Gesellschafter.
Welche zentralen Themenfelder deckt die Arbeit ab?
Die Schwerpunkte liegen auf der Gründung, der Haftungsstruktur, der Vertretungsbefugnis sowie der Haftungsdauer bei beiden Gesellschaftsformen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Auswirkungen der Wahl zwischen OHG und KG auf die Haftungsrisiken der Gründer und die Bewertung der Kreditwürdigkeit durch Banken zu analysieren.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine juristische Analyse auf Basis des Handelsgesetzbuches (HGB), des BGB sowie einschlägiger Kommentarliteratur und Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der gesetzlichen Grundlagen der OHG und KG, einen direkten Vergleich der Haftungsregeln und eine betriebswirtschaftliche Bewertung der Vor- und Nachteile.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie unbeschränkte Haftung, Kommanditist, Gesamthandsvermögen und handelsrechtliche Publizität definiert.
Wie unterscheidet sich die Haftung eines Kommanditisten von der eines OHG-Gesellschafters?
Während OHG-Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften, ist die Haftung eines Kommanditisten gemäß § 171 HGB auf die Höhe seiner Einlage beschränkt, sofern diese erbracht wurde.
Welche Bedeutung hat das Handelsregister für die Haftung der Kommanditisten?
Die Eintragung ist entscheidend für den Haftungsumfang; so wird beispielsweise zwischen der Haftung vor und nach der Eintragung unterschieden, um Gläubiger zu schützen.
Warum ziehen Banken eine OHG oftmals vor?
Aufgrund der unbeschränkten, persönlichen Haftung aller Gesellschafter bietet die OHG aus Sicht der Kreditinstitute eine höhere Sicherheit, was sich positiv auf die Kreditwürdigkeit auswirkt.
Was geschieht, wenn ein Gesellschafter aus der Gesellschaft austritt?
Es greifen die Regeln der Nachhaftung gemäß § 160 HGB, die die Haftung für Verbindlichkeiten, die vor dem Austritt begründet wurden, auf fünf Jahre begrenzen.
- Quote paper
- Dennis Tomurko (Author), 2006, Vor- und Nachteile aus der Sicht der Gründer bzw. der den Kredit gewährenden Bank am Beispiel der OHG im Vergleich zur KG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82421