Soziale Arbeit als Dienstleistung. Bedeutung der Nutzerperspektive für die Dienstleistungsqualität sozialer Einrichtungen


Tesis, 2007

102 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

0. Einleitung

1. Der Dienstleistungsbegriff - Ökonomische Dimension und Zugang zur Sozialen Arbeit

2. Dienstleistungen im Sozialwesen - Handlungsebenen
2.1 Sozialstaatliche Ebene – Staatliche Sozialleistungen
2.2 Institutionell- organisatorische Ebene – Soziale Dienste
2.3 Berufliche Handlungsebene der Funktionsgewährleistung -
Schlüsselkompetenzen der Sozialen Arbeit
2.4 Ebene der unmittelbaren Interaktion- personenbezogene, soziale Dienstleistung - Nutzt Soziale Arbeit oder wirkt sie?
2.5 Zusammenfassung und Zwischenfazit

3. Dienstleistungsqualität in der Sozialen Arbeit
3.1. Qualitätsinteressen im dreiseitigen Markt
3.2 Sozialpolitik
3.3 Organisatorische Ebene
3.4 Die Profession
3.5 Die Ebene der Adressaten oder - Das Interesse an Gebrauchswertigkeit
3.5.1 Exkurs: Die Nutzerforschung
3.6 Relationale Qualität

4. Praktischer Teil
4.1 Gegenstandsbestimmung: Theoretische und rechtliche Rahmung einer WfbM
4.1.1 Menschen mit Behinderungen
4.1.2 Rehabilitation
4.1.3 Berufliche Rehabilitation
4.1.4 Die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
4.2. Problemaufriss - Qualitätsbewertung der Dienstleistungen einer
WfbM durch ihre Mitarbeiter
4.2.1. Chancen, Möglichkeiten und Grenzen der Qualitätskontrolle durch Menschen mit Behinderung
4.3. Dienstleistungsqualität der WfbM Apolda aus Nutzersicht - Eine qualitative Untersuchung
4.3.1 Intention der Untersuchung
4.3.2 Methodik
4.3.3 Der Interviewleitfaden
4.3.4 Die Datenerhebung
4.3.5 Auswahl der Interviewteilnehmer und Zugang
4.3.6 Untersuchungsverlauf
4.3.7 Auswertung
4.4 Analyse und Interpretation der Interviews
4.4.1 Wie wird die WfbM von den Befragten gesehen?
4.4.2 Strukturelle Leistungen
4.4.3 Mitarbeiterorientierung und psychosoziales Befinden
4.4.4 Kompetenzvermittlung und Lernerfahrungen
4.4.5 Teilhabe und Mitbestimmung
4.5 Schlussfolgerung und Hypothesenüberprüfung

5. Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

Anhang

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1: Das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis

Abbildung 2: Qualitätskonflikte Sozialer Arbeit

Tabelle 1: Handlungsebenen personenbezogener sozialer Dienstleistungen

Tabelle 2: Gegenüberstellung Wirkungs-, Adressaten-, Nutzerforschung

Tabelle 3: Vier konkurrierende Paradigmata (Behinderungsbegriff)

Tabelle 4: Übersicht Interviewteilnehmer / WfbM Apolda

0. Einleitung

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Selbstverständnis Sozialer Arbeit als Dienstleistung vor dem Hintergrund sozialpolitischer Reformen und Restrukturierungen, durch die das Wohlfahrtssystem in der BRD in den letzten Jahren teilweise grundlegenden Veränderungen unterworfen war und immer noch ist. Soziale Arbeit als gesellschaftlich legitimierte und beruflich ausgeübte Solidarität ist von diesem sozialpolitischen Paradigmenwechsel unmittelbar betroffen, da sie sich zum Großteil über öffentliche Mittel finanziert und im gesellschaftlichen Auftrag handelt. Gekennzeichnet ist dieser Wandel zum einen durch den zunehmenden Einfluss marktförmiger und betriebswirtschaftlicher Prinzipien im deutschen System sozialer Dienstleistungen und zum anderen durch fachinterne Diskurse, die das Selbstverständnis Sozialer Arbeit als Dienstleistung aufgreifen. Die Dienstleistungsorientierung und die damit einhergehenden Diskurse haben eins gemeinsam: die zentrale Stellung des nachfragenden Subjektes und die Kennzeichnung der helfenden Beziehung durch ein interaktionistisches Verständnis, was sich in dem Terminus der „Koproduktion“ niederschlägt. Diese Neuorientierung bildet den Schwerpunkt des ersten Teils dieser Arbeit. Dazu nähere ich mich zunächst Sozialer Arbeit als Dienstleistung, über die Darlegung von vier Handlungsebenen, die bei der Erbringung öffentlich finanzierter personenbezogener sozialer Dienstleistungen relevant sind, an.

Dabei werden aktuelle Rahmenbedingen, Schlüsselkompetenzen der Profession und Diskurse aufgezeigt sowie unterschiedliche Positionen, die teilweise politisch- programmatisch, aus der Sozialarbeitswissenschaft sowie der Ökonomie entlehnt sind, diskutiert. Ein zentrales Element bildet dabei die Ebene der unmittelbaren Interaktion, auf der im Grunde Sozialarbeiter den Großteil ihrer praktischen Arbeit ausführen. Damit verfolge ich eine möglichst aktuelle Darstellung der gegenwärtigen Rahmenbedingungen und fachlicher Diskurse unter der Fragestellung: Was kennzeichnet Soziale Arbeit als Dienstleistung? Den zweiten Ausgangspunkt dieser Diplomarbeit bildet die nach wie vor andauernde Diskussion über Qualität in der Sozialen Arbeit, mit der ich mich im Vorfeld befasste. Da die im ersten Teil dargestellten Akteure der vier Handlungsebenen, wie sich herausstellen wird, nicht immer in einen synergetischen Zusammenhang miteinander interagieren, aber gleichzeitig alle Einfluss auf die helfende Beziehung ausüben, soll im zweiten Teil die Qualitätsfrage in der Sozialen Arbeit mittels der Beleuchtung unterschiedlicher Interessen (die Dienstleistungsqualität betreffend) aufgegriffen werden. Der dritte Abschnitt verfolgt die Klärung folgender Frage: Wenn also das nachfragende Subjekt Ausgangspunkt sozialarbeiterischen Handelns ist, so wäre zu klären, welche Bedeutung subjektiven Qualitätsbewertungen zukommt.

Bei der Recherche zu dieser Arbeit rückten hinsichtlich dieser Frage insbesondere Menschen mit Behinderungen als Mitarbeiter in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) in das Zentrum meiner Überlegungen. Dieser Abschnitt ist so aufgebaut, dass zunächst auf die Begriffe Behinderung, Menschen mit Behinderungen, Rehabilitation und berufliche Rehabilitation eingegangen wird, um dann die WfbM hinsichtlich gesetzlichen Auftrags, Leistungsspektrum und Qualitätssicherung theoretisch zu umrahmen. Anschließend wird die Thematik der Qualitätsbewertung durch Menschen mit Behinderungen im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems behandelt. Dieser Gliederungspunkt dient als theoretischer Bezugrahmen für die qualitative Befragung von Mitarbeitern einer WfbM in Apolda, welche den thematischen Abschluss dieser Arbeit bildet. Mit der Untersuchung soll geprüft werden, wie die Dienstleistungen einer WfbM, bezüglich Befindlichkeiten in der Einrichtung, Verhältnis zum Personal, Kompetenzaneignung und Teilhabe/Mitbestimmung, von deren Adressaten bewertet werden, um dann Rückschlüsse auf die fachlich verwertbare Reichweite einer solchen nutzerseitigen Qualitätsbeurteilung zu ziehen.

Die Begriffe „Adressaten“ und „Nutzer“ werden in dieser Arbeit synonym verwendet, weil immer wieder verschiedene Blickwinkel aufgezeigt werden sollen. Bei allen Bezeichnungen von Personen (ausgenommen Punkt 4.4) wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form verwendet und gilt gleichberechtigt auch ihrer weiblichen Entsprechung.

1. Der Dienstleistungsbegriff - Ökonomische Dimension und Zugang zur Sozialen Arbeit

Bisher gibt es keine allgemein akzeptierte Definition des Dienstleistungsbegriffs, jedoch ist unbestritten, dass es sich um Wirtschaftsgüter handelt, die zur Bedürfnisbefriedigung immaterieller Werte hergestellt werden[1]. Die Ökonomie unterscheidet zwischen drei Wirtschaftsabteilungen: dem primären Sektor (Nahrungsmittel und Rohstoffgewinnung), dem sekundären Sektor ( Produktion und Weiterverarbeitung) und dem tertiären Sektor.

(Dienstleistungssektor). Nach dieser Einteilung sind Dienstleistungen die Wirtschaftsabteilungen, die weder dem primären noch dem sekundären Sektor zugeordnet werden können.[2] Im Gegensatz zu den anderen zwei Sektoren lassen sich Dienstleistungen kennzeichnen, indem sie erstens immaterieller Natur sind, also weder etwas direkt produzieren, noch weiterverarbeiten, und zweitens dem uno-acto-Prinzip folgen, das besagt, dass sich Produktion und Konsumtion zeitlich nicht voneinander trennen lassen, was darauf schließen lässt, dass die Nutzer in den meisten Fällen als Mitproduzenten gelten können:

„Für viele Dienstleistungen ist Kundenpräsenz unerlässlich.“[3]. Ein Weiteres Abgrenzungsmerkmal gegenüber dem primären und sekundären Sektor ist die Tatsache, dass wohl eine Dienstleistungsproduktion in Serie nicht möglich ist, denn Voraussetzung ist die Interaktion, wobei ein Part die Erbringung sichert. Dies geschieht in Abhängigkeit der Wünsche und Bedürfnisse des anderen, der sie in Anspruch nimmt und dessen Entscheidungen von seinen individuellen Präferenzen abhängen. Insofern kann, auch bei gleichartigen Dienstleistungen, von Einzigartigkeit gesprochen werden[4].

Die Voburg- Gruppe, ein 1986 von der UNO einberufenes Expertengremium, hat den Dienstleistungssektor in 5 Kategorien klassifiziert: Dienstleistungen können nach dieser Einteilung

1. distributiv (Handel, Transport, Verkehr, Kommunikation),
2. konsumbezogen (Freizeitgewerbe, Gastronomie, Haushaltsdienste etc.),
3. produktions- /unternehmensnah ( Banken- und Versicherungsgewerbe, Rechts- und Unternehmensberatung, Werbung usw.),
4. sozial ( Gesundheitswesen, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege) und
5. staatlich ( Verwaltung, Sozial- und Gesundheitswesen ) sein.[5]

Weiterhin kann nach dem Erbringungskontext unterschieden werden. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob die Leistungen direkt (z.B. während eines Beratungsgespräches) oder indirekt (z.B. Wartung von Produktionsmaschinen, Weiterbildungen, Teamberatungen) für den Nutzer erbracht werden.[6] Eine andere Typologie ist jene Einteilung in primäre und sekundäre Dienstleistungen, wobei erstere sich eher auf Verbrauch(er) und Produktion und der zweite Typ sich auf die Erhöhung des Humankapitals bezieht[7].

Es soll an dieser Stelle noch erwähnt werden, dass die in diesem Abschnitt, innerhalb der Typologisierung des Dienstleistungsbegriffes aufgeführten Merkmale und Klassifizierungen , nicht immer trennscharf von einander behandelt werden können, da im Einzellfall Überschneidungen möglich sind.

Anhand der genannten Merkmale und Klassifikationen kann die Soziale Arbeit im Kern als personenbezogene soziale Dienstleistung (wobei die Grenzen zur staatlichen mitunter fließend sind) betrachtet werden, welche direkt und/ oder indirekt erbracht wird. Da den institutionellen Rahmen der Profession zumeist so genannte Non- Profit- Unternehmen (NPO) bilden , welche ihre Angebote den Nutzern meist unentgeltlich bzw. gegen geringe Entlohnung zu Verfügung stellen und sich über öffentliche Mittel, Spenden, Sponsoring usw. refinanzieren, wird im Gegensatz zu den Dienstleistungstypen (siehe oben) eins bis drei keine Gewinnmaximierung im herkömmlichen Sinne angestrebt, sondern vielmehr müssen eventuelle Gewinne satzungsgemäß, d.h. „zur Erfüllung gesellschaftlich- nützlicher Aufgaben“[8], verwendet werden.[9] Dies bringt eine weitere Besonderheit der Dienstleistungserbringung durch die Soziale Arbeit hervor: Während bei dienstleistenden Unternehmen der freien Wirtschaft die Bedürfnisse des Kunden allein Ausgangspunkt für die Dienstleistungsgestaltung sind, so ist die Soziale Arbeit gleichzeitig von Interessen und Erwartungen Dritter beeinflusst: „(…) immer auch werden von Dritten erwartete Normalzustände und – verläufe (sic!) mit bestätigt und damit die Normalisierungs- und Überwachungsfunktion von Dienstleistungsarbeit realisiert (vgl. Offe 1987)“[10]. Diese Tatsache (doppeltes Mandat) und die vergleichsweise hohe Abhängigkeit der Erfolgsaussichten von der aktiven Mitwirkung der Adressaten zeigen,

dass die Soziale Arbeit eine besondere Dienstleistung darstellt, welche eingebettet ist in ein komplexes System bestehend aus Teilsystemen (Gesellschaft, Sozialstaat, freie Träger, soziale Netzwerke und die Adressaten selbst). Diese Systeme verfügen zum einen über verschiedene Eigenlogiken und haben andererseits unterschiedlichen Einfluss auf das tatsächliche Dienstleistungsgeschehen.

2. Dienstleistungen im Sozialwesen - Handlungsebenen

Spricht man von Dienstleistungen im Sozialwesen, so lässt sich bei der Durchsicht entsprechender Literatur feststellen, dass wohl bisher kein einheitliches Verständnis darüber vorliegt, wie der Dienstleistungsbegriff im Bezug auf das Sozialwesen zu verwenden ist. Bauer argumentiert hierzu: „Dabei zeigt es sich, dass an Stelle von brauchbaren Definitionen und Klassifikationen eher Diffusion vorherrscht.“.[11].Dieser Umstand ist auch in sofern bedenklich, bei Betrachtung des modernen Verständnisses über die Erbringung von Leistungen durch Fachkräfte der sozialen Arbeit: Von der Kontrollinstanz zum Dienstleistungsangebot.[12] Er kritisiert die oftmals unterschiedliche und teilweise synonyme Verwendung der Begrifflichkeiten soziale Dienste, Sozialleistungen, soziale Dienstleistungen und/oder personenbezogene Dienstleistungen. Dies wird begründet mit der Komplexität des Gegenstandes im sozialfachlichen Diskurs, wobei aus unterschiedlichen Zugängen auf den Dienstleistungsbegriff eingegangen wird. [13]

Mit Verweis auf das Fachlexikon sozialer Arbeit, worin der Begriff der sozialen Dienstleistung lediglich in Bezug auf das SGB als eine der Leistungsarten aufgegriffen wird, hingegen aber der Terminus „soziale Dienste“ sehr weitgehend behandelt wird, skizziert er Definitionsarten und Definitionselemente, welche über den begrifflichen Umfang aufklären können, hier aber nur genannt werden sollen. Dabei handelt es sich um: „(a.) formale, (b.) sozialleistungsrechtliche, (c.) funktionale, (d.) finale, (e.) eine normative, (f.) umgangssprachlich -additive, (g.) eine erweiterte und (h.) eine (zweifache) internationale Definition.“[14] Diese Begriffselemente werden in den jeweils geführten Diskursen unterschiedlich aufgegriffen und miteinander kombiniert. Ein Grund dafür kann in den verschiedenen Blickwinkeln von Trägern, Behörden , Fachrichtungen und wissenschaftlichen Disziplinen gesehen werden.

Grundsätzlich haben Dienstleistungen im Sozialwesen aber dieselbe Zielausrichtung. Sie reagieren auf Situationen, in denen im weiteren Sinn fachliche Hilfe aufgrund von sozialen Problemlagen benötigt wird und sie verfolgen (ergänzend zu Geld und Sachleistungen) das Ziel, sozialen Benachteiligungen lösungsorientiert zu Gunsten einer höheren Lebensqualität und Autonomie zu begegnen.[15]

Als Akteur im Kontext personenbezogener sozialer Dienstleistungen ist die praktische Soziale Arbeit zum einen durch eine spezifische Handlungspraxis gekennzeichnet, die ihre Fundierung in der entsprechenden Theorie, in Handlungskompetenzen, aber auch in persönlichen Eignungen und Haltungen wieder findet.[16] An dieser Stelle soll, als Beispiel für eine theoretische Fundierung, das von Sylvia Staub- Bernasconie entwickelte professionelle Handlungsmodell erwähnt werden, das in den jeweiligen Bereichen durch spezifisch- notwendige Kenntnisse erweitert werden muss, um einen handlungsorientierten fachspezifischen, theoretisch fundierten Rahmen für die Arbeit mit den Adressaten einer bestimmten Zielgruppe bieten kann. Zum anderen kann Soziale Arbeit ohne eine institutionelle Einbettung und die sozialräumliche Planungsebene kaum angeboten werden. Hiltrud von Spiegel argumentiert: „(…), dass Soziale Arbeit nicht vorrangig von individuell motivierten Personen geleistet wird. Sie basiert auf gesetzlichen Regelungen und wird von Institutionen angeboten.“.[17]

Somit kann zwischen den Handlungsebenen des Falls, des Managements und der kommunalen Planungsebene unterschieden werden. Bauer differenziert bezüglich der begrifflichen Klärung personenbezogener sozialer Dienstleistungen noch weiter, indem er analytisch zwischen vier Handlungsebenen unterscheidet. Dabei handelt es sich um die Ebenen des Sozialstaates, der Institutionen und Organisationen, der Funktionsgewährleistung durch die Profession und die der personenbezogenen Interaktion, auf die in den folgenden Abschnitten im Bezug auf die Soziale Arbeit näher eingegangen wird.[18]

2.1 Sozialstaatliche Ebene – Staatliche Sozialleistungen

Diese Ebene betrifft den Staat als Sozialstaat bzw. Wohlfahrtsstaat, dessen Verankerung für die BRD u.a. in den Artikeln 1 und 20 GG zu finden ist. Laut Artikel 20 Abs. 1 GG wird der deutsche Staat als „demokratischer und sozialer Bundesstaat“[19] definiert.

Hieraus kann abgeleitet werden, dass dieses Staatsprinzip mit dem Bestreben nach sozialer Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit verbunden ist. Ausgehend von Artikel 1 Abs.1 GG (Menschenwürde, Grundrechtsbindung an staatliche Gewalt) formuliert Meng, dass grundsätzlich jede Person einen Anspruch auf „staatliche Hilfe zur Sicherung des Existenzminimums“[20] hat, sofern sie hierzu nicht ohne Hilfe in der Lage ist. Gemäß diesem Sozialstaatsgebot sind im Sozialrecht Leistungen definiert, die bei Bewilligung zur Beseitigung, Verhinderung und Prävention von Notlagen bereitgestellt werden. Zu den Leistungsarten gehören neben Geld und Sachleistungen die Dienstleistungen, welchen u.a. die persönlichen und erzieherischen Hilfen zugeordnet werden.[21] Die Kostenträger sind in den §§ 18 – 29 SGB I festgelegt. Diese Leistungen werden unter dem Begriff Sozialleistungen zusammengefasst.[22]

Die sozialstaatlichen Instanzen (z.B. Jugend- Sozial- oder Arbeitsämter) erteilen eine Leistungsgewährung aber nur unter den im Einzelfall zu prüfenden Kriterien der Zweckmäßigkeit, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. Grundvorrausetzung einer Bewilligung gesellschaftlich finanzierter Leistung ist ein zwar individueller Bedarf, welcher aber zunächst gesellschaftlich als anerkannt gelten muss.[23] Diese Anerkennung des Bedarfs ist zumeist in einer gesetzlichen Norm festgeschrieben, aus der die Art der Leistung abgeleitet werden kann, sofern dies nicht bereits geschehen ist. Besonders für die Erbringung von Dienstleistungen arbeiten die Kostenträger oft mit freien Trägern zusammen und vereinbaren in der Regel mit diesen in einer Leistungsvereinbarung (auf Grundlage eines Rahmenvertrages), wie die Leistung unter welchen Voraussetzungen, zu welchen Kosten und unter welchen Gütekriterien zu erbringen ist. Darüber hinaus sollen neben den Gütekriterien Ziele zur Prüfung der Wirksamkeit der Dienstleistungen vereinbart werden. Schmidt argumentiert, dass die Bedeutung und Tragweite dieser denkbaren Ergebnisorientierung noch abzuwarten sei.[24] Denn will man Dienstleistungen, die von sozialarbeiterischen Fachkräften erbracht werden, auf ihre Wirksamkeit prüfen und vergleichen, so müssten spezifische, problematische Lebenslagen im Grunde Ausgangspunkt für standardisiertes professionelles Handeln sein.

Die Frage ist nur, inwieweit können Maßnahmen zur Bewältigung von teils sehr komplexen, problematischen Lebenslagen standardisiert und somit weitgehend vergleichbar gemacht werden? Von Spiegel verweist darauf, dass Vergleichbarkeit und somit auch Messbarkeit schon durch institutionelle Parameter wie nutzbare materielle und personale Ressourcen, Prinzipien von Arbeitsprozessen, einheitliche Hilfeplanverfahren, aber auch durch gesetzliche Grundlagen hergestellt werden kann und bezieht sich damit auf die Strukturbedingungen. Diese bilden auf der Makro- und auf der Mesoebene die Rahmung für die Arbeitsprozesse, die Transparenz und die Rationalität von Arbeitsabläufen.[25]

Rose argumentiert bezüglich der inhaltlichen Gestaltung und Zielausrichtung von personenbezogenen, sozialen Dienstleistungen: „Der Messbarkeit der Qualität von Hilfeprozessen sind objektive Grenzen gesetzt.“[26]. Damit ist ein Dilemma angesprochen, in dem sich Wohlfahrtsverbände und Beschäftigte befinden. Es geht dabei um den Spagat zwischen rationaler Zielverfolgung und Humanität. An der objektiven Zielerreichung misst sich der „Wert“ auf dem „Markt“ der Sozialwirtschaft. Davon kann im schlimmsten Fall die Existenz der Einrichtungen abhängig gemacht werden. Der Humanität oder der Würde des Menschen, für die sich die Wohlfahrtsverbände in ihren unterschiedlichen Ausrichtungen einsetzen, kann wohl kaum ein materieller Wert zugeordnet werden. Dieses Dilemma ist nicht neu, bei Betrachtung des Gebotes der Verhältnismäßigkeit staatlicher Leistungen und Interventionen.[27] Es scheint sich aber derzeit durch sozialpolitische Reformen zu verschärfen, besonders vor dem Hintergrund der oft propagierten Finanzknappheit öffentlicher Haushalte.

Der Begriff des Wohlfahrtsstaates beschreibt aber nicht nur das System der Sozialleistungen. Es handelt sich vielmehr um Staaten, „(…)die aktiv in wirtschaftliche und gesellschaftliche Abläufe intervenieren und einen Anteil ihrer Ressourcen für sozialpolitische Zwecke reservieren und auf diese Weise die Teilhabechancen der Bevölkerung (…) angleichen und verbessern.“[28]. Dabei sind Art und Umfang der Interventionen mit den Rahmenbedingungen des sozialpolitischen Handelns in Relation zu setzen. Als Beispiel soll der Umbau des Sozialstaates als klassischer Versorgungsstaat zu einem aktivierenden Staat dienen: Hintergrund dessen sind die Diskussionen über die Zukunft des Sozialstaates und die Forderungenen nach einem Mehr an Wirksamkeit, Effizienz, Angebotssteuerung, Partizipation, Eigenverantwortlichkeit der Bürger und Wettbewerb in den Bereichen

der Sozialwirtschaft.[29] Diese Politik des so genannten „dritten Weges“ begann sich seit den neunziger Jahren mehr und mehr in den großen Industriestaaten Europas durchzusetzen. Die Idee des geht u.a. auf den Soziologen Antony Giddens zurück und war als programmatischer Zwischenweg zwischen den Extremen linker, als auch rechter Ideologien gedacht, welcher aber eher einer politischen Theorie gleicht.[30]

In einem Interview der Zeitschrift „Der Spiegel“ mit dem ehemaligen Premierminister Großbritanniens, Tony Blair (zu dessen Beraterkreis Giddens auch gehörte), betont dieser:

„ (…)die Kombination ökonomischer Vision mit sozialer Gerechtigkeit, Deregulierung (….) hin zu größeren Investitionen“[31] als zentrale Merkmale dieser politischen Programmatik und reagiert auf eine kritische Anfrage, mit den Worten, dass die Gegner des dritten Weges „ sich heute mit der Opposition begnügen müssen.“[32]. Nebenbei bemerkt: In der Ausgabe der Vorwoche bildet „Der Spiegel“ eine Grafik ab, aus der hervorgeht, dass sich in den letzten 9 Jahren die Zahl der Milliardäre weltweit von 230 (1998) auf 946 (2007) vervierfacht hat, was beinahe der Amtszeit Blairs entspricht, die 1997 begann.[33]

Die damit einhergehenden politischen Programme und Initiativen kritisieren den herkömmlichen Sozialstaat dahingehend, ein Versorgungsdenken zu erzeugen, wodurch Selbsthilfepotentiale und das Verantwortungsbewusstsein des Einzelnen gegenüber dem Gemeinwesen einerseits und seiner eigenen Lebensgestaltung andererseits behindert, ja sogar oft verhindert wird.[34] Mit Blick auf die Dienstleistungserbringung könnte das bedeuten, dass nicht mehr der von hegemonialen Instanzen abhängige Hilfeempfänger einfach Leistungen konsumiert, sondern als anspruchsberechtigter Nutzer einer Leistung aktiv an der Beseitigung seiner persönlichen Notlage als Koproduzent einerseits mitwirkt und andererseits bei fehlender oder unzureichender Mitwirkung mit Konsequenzen zu rechnen hat.[35] Zwar ist der Grundsatz der Mitwirkung von Leistungsberechtigten in den §§ 60 – 67 SGB I bereits festgeschrieben, jedoch zeigt sich an diesem Beispiel (u.a. im § 65 - Grenzen der Mitwirkung), dass der Interpretationsspielraum nicht gering ist und zu Gunsten des Konzepts des aktivierenden Staates weit mehr genutzt werden könnte.

Denn die Befürworter des aktivierenden Staates möchten durch entsprechende Reformstrategien nicht nur mehr Eigenverantwortung der Bürger fördern, sondern erwarten auch, dass „langfristige Tendenzen der Dezentralisierung, Privatisierung und Kommerzialisierung im sozialen Dienstleistungssektor (…) auch dazu beitragen, dass sich der klassische Versorgungsstaat allmählich auflöst.“[36]. Stattdessen soll die Rolle des Staates auf ein Minimum reduziert werden und durch die Orientierung an „(…) neoliberal reformulierten Prinzipien der Marktwirtschaft“[37], wie z.B. der Steuerung des Verhältnisses der Leistungserbringer zueinander durch Wettbewerb, Leistungsverträge und Leistungsvereinbarungen und durch die zunehmende Übertragung bzw. Modifikation betriebswirtschaftlicher Verfahren auf die Führung sozialwirtschaftlicher Unternehmen (z.B. durch Total Quality Management und Controlling) neu definiert werden.[38] Für die Ebene der unmittelbaren Interaktion, also der eigentlichen personenbezogenen sozialen Dienstleistung sind diese gewandelten Strukturbedingungen von hoher Bedeutung, denn dadurch wird der Legitimationsdruck für den Dienstleistungsprozess, ja für die Profession selbst erhöht. Doch darauf werde ich im Punkt 2.4 genauer eingehen.

Es dürfte deutlich geworden sein, wie im Kontext der personenbezogenen sozialen Dienstleistungserbringung die sozialstaatliche Handlungsebene von politisch- propagierten Gesellschaftsbildern geprägt wird. Dies hat auch Auswirkungen für die vom Sozialstaat (mit)finanzierten Institutionen und Organisationen, welche beauftragt werden, um das beschriebene System der sozialstaatlichen Dienstleistungserbringung umzusetzen. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass personenbezogene soziale Dienstleistungen einerseits in einem gesellschaftlich akzeptierten Maße bereitgestellt und andererseits auf institutioneller Ebene organisiert werden. Die Zusammenhänge der Dienstleistungserbringung auf organisatorischer Ebene und die Einflüsse sozialstaatlicher Programmatiken und Handlungen werden im Folgenden näher erläutert.

2.2 Institutionell- organisatorische Ebene – Soziale Dienste

Die von Fachkräften der Sozialen Arbeit (in Koproduktion mit den Adressaten) erbrachten Dienstleistungen werden im Rahmen von Institutionen angeboten: den sozialen Diensten und Einrichtungen.

Die Träger dieser Dienste und Einrichtungen weisen bezüglich ihrer Betriebs- und Rechtsformen zum Teil große Unterschiede auf, die u.a. auf Werterhaltungen, inhaltliche Ausrichtung, gemeinnützig oder privat-gewerbliche Strukturen, Spezialisierungen und historische Hintergründe zurückgeführt werden können. Bauer formuliert hierzu, dass die sozialen Dienste und Einrichtungen sich durch eine „differenzierte und mehrstufige Struktur“[39] in der BRD charakterisieren. Neumann beschreibt, dass die Rechtsformen der Träger sozialer Dienste „(…) vom eingetragenen Verein über (die gemeinnützige) GmbH bis zu Stiftungen und Kirchgemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts.“[40] reichen. Aber auch zunehmend gewerbliche Träger erbringen personenbezogene, soziale Dienstleistungen im Kontext sozialrechtlicher Hilfen auf der Grundlage von Anspruchsnormen.

Doch im Grunde sind es in Deutschland die Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, die den Großteil an sozialen Einrichtungen und Diensten betreiben: „Der Begriff Freie Wohlfahrtspflege (FW) bezeichnet in Deutschland Vereinigungen, die sich zur Aufgabe gemacht haben, bei sozialer, gesundheitlicher und sittlicher Gefährdung bzw. Not vorbeugend oder heilend zu helfen. Unter der freien Wohlfahrtspflege versteht man die Gesamtheit aller sozialen Hilfen, die auf freigemeinnütziger Grundlage und in organisierter Form in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden.“[41]. Aber auch öffentlich betriebene Dienste und Einrichtungen können den institutionellen Rahmen personenbezogener sozialer Dienstleistungen bilden. Zusammenfassend können also die Instanzen der Leistungserbringung in privat-gemeinnützige (freie Wohlfahrtspflege), privat-gewerbliche (private Pflegedienste, Krankenhäuser in privat-gewerblicher Trägerschaft, Altenstifte usw.) und öffentliche (ASD, Landeskrankenhäuser, JVA´s, Arbeitsagentur usw.) unterteilt werden.[42] Dabei bilden sich die Größenordnungen des Anteils der betriebenen Dienste und Einrichtungen in Deutschland unterschiedlich ab: „ Schätzungen gehen davon aus, dass der Markt an sozialen Dienstleistungen mit 53 % von freien Trägern, mit 27% von gewerblichen Trägern und mit 20% von öffentlichen Trägern besetzt ist.“[43] Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die jeweiligen Anteile bei Betrachtung der verschiedenen Zweige der Sozialwirtschaft verschieden ausfallen.[44]

Was das Verhältnis zwischen Kostenträgern[45] und institutionell-organisatorischer Ebene angeht, ist, laut Bauer, teilweise noch nicht eindeutig geklärt, ob es sich im um ein privat- rechtliches oder um ein öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis handelt[46].

Die freie Wohlfahrt und gegenwärtige Rahmenbedingungen

Auch die Ebene der Leistungserbringung ist derzeit von einem sozialpolitischen Wandel betroffen, dessen Ende noch nicht abzusehen ist. Hintergrund sind mitunter die bereits genannten Kritiken am klassischen, angeblich wenig effektiven Versorgungsstaat, die Expansion des Sozialsystems und die Forderung nach mehr Effizienz im System der Sozialleistungen.[47]

Während die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege den Vorrang von freien, gesellschaftlichen Kräften gemäß des Subsidiaritätsprinzips, trotz geänderter Rahmenbedingungen laut ihrer Website als gesichert und den Sozialstaat als „unabdingbar integraler Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft“[48] sehen, stellen Flösser und Otto fest, dass ihre bisherige, privilegierte Stellung zum Sozialstaat erodiert.[49] Die Autoren sehen mitunter die Ursache in „(…)der Verschiebung des Begründungsspektrums für die eigene Daseinsberechtigung.“[50]. Damit ist gemeint, dass durch die gegenwärtigen politischen Tendenzen (mehr Markt, weniger Staat) sich die Existenzlegitimation der freien Träger nicht mehr nur allein aus ihrem Dasein als gemeinschaftsnahe, aus der Gemeinschaft heraus organisierte, für einen Wertepluralismus auf Grundlage von Demokratie und Menschenrechten stehende und sozialpolitisch Einfluss nehmende Organisationen heraus ableitet, sondern vielmehr durch „(…) Leistungsnachweise in Form von Leistungsbilanzen“[51] orientiert an Kosten- Nutzen Relationen, sprich einer objektiven Wirksamkeit der Angebote.[52] Dadurch erhalten auch private Anbieter erhöhte Chancen sich auf dem (Quasi-) Markt des Sozialwesens zu etablieren, da diese Form der Kooperation den Wohlfahrtsverbänden keine privilegierte Stellung mehr einräumt, sondern alle Anbieter zunächst unabhängig von Rechts- oder Betriebsform gleichberechtigt nach ihren angebotenen Leistungen und deren Wirksamkeit behandelt werden.

Inwieweit sich diese Tendenzen auf die Qualität und Quantität der Angebote der Träger auswirken, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall müssen sich die Verbände und somit auch die von ihnen betriebenen Dienste und Einrichtungen auf die gegenwärtigen Rahmen-bedingungen[53] in konzeptioneller und finanzieller Hinsicht einstellen, was auch schon vielerorts geschehen ist. Einem Mehr an Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Rationalität und die Einführung von Instrumenten und Verfahren zur Qualitätsentwicklung und -sicherung ist zunächst grundsätzlich nicht viel entgegen zusetzen. Die Gefahr dabei ist aber, dass gesellschaftliche Funktionen von großen und kleineren Wohlfahrtsverbänden, wie Grunwald feststellt, zugunsten einer einseitigen Selbstwahrnehmung als betriebswirtschaftlich gesteuertes sozialwirtschaftliches Unternehmen vernachlässigt werden könnten. Denn Wohlfahrtsverbände stehen aus ihren historischen Hintergrund heraus als auch für die sozialanwaltschaftliche Interessenvertretung, Unterstützung lokaler Vereinigungen zugunsten des Gemeinwohls, Integration, Kommunikation und Geselligkeit.[54]

Als solches sind sie aber auch nach wie vor wichtige Kooperationspartner auf politischer Ebene. Fretscher/Hilbert und Stöbe-Blossey formulieren hierzu: „Gerade auf bundespolitischer Ebene ist die Kooperation mit Verbänden und Interessensorganisationen unumgänglich, weil Interessen nur gebündelt verhandlungsfähig sind und eine ausschließlich individuelle Beteiligung praktisch nicht organisierbar ist.“[55]

Die Verbände stehen vor der Herausforderung, unter geänderten Rahmenbedingungen das eigene Profil dahingehend zu schärfen, wie unter zunehmenden Wettbewerbsbedingungen auf dem Quasimarkt sozialer Dienste und Einrichtungen die spezifische Leistungsfähigkeit ihrer Einrichtungen und Dienste erhalten bzw. wiederhergestellt werden soll, um den gestiegenen fachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies muss bewältigt werden bei gleichbleibender Verantwortung gegenüber Gesellschaft, Mitgliedern und (potentiell) benachteiligten Bevölkerungsgruppen, denn wie bereits erwähnt sind sie ja auch Akteure mit nicht zu unterschätzendem sozialpolitischen Einflusspotential. Um derartige Prozesse einzuleiten und zu bewerkstelligen, sieht Grundwald Chancen in der sozialwissenschaftlichen Organisationsentwicklung, welche hier nur erwähnt werden soll:

„Die Organisation soll letztendlich zu einem Lernprozess angeregt werden, der sowohl die Ebene der Gesamtorganisation und ihrer Strukturen mit einschließt

(vgl. Sievers 1997b, S.12).“[56]. Das betrifft auch gerade diejenigen, die unmittelbar die Dienstleistungsarbeit (in Kooperation mit Adressaten) im beruflichen Kontext erbringen. Denn ohne, dass die Mitarbeiter und Mitglieder aktiv an Veränderungsprozessen mitwirken und entsprechende (zum Teil gewandelte) Einstellungen mittragen, lassen sich „methodisch- konzeptionelle Neuerungen"[57] nach meiner Auffassung nicht adäquat auf der institutionellen Ebene umsetzen. Dies erfordert mitunter eine neue Ausrichtung der eigenen beruflichen Arbeit und/oder „überfachliche Fähigkeiten“[58], auf die am Ende des folgenden Abschnitts eingegangen wird.

2.3 Berufliche Handlungsebene der Funktionsgewährleistung - Schlüsselkompetenzen der Sozialen Arbeit

In sozialen Diensten und Einrichtungen werden Mitarbeiter mit Aufgaben beauftragt, die in der Regel fachliche und persönliche Kompetenzen für eine adäquate Dienstleistungs-erbringung erfordern. Der Ebene der Funktionsgewährleistung ordnet Bauer den Begriff „soziale Dienstleistung“ zu und meint damit die „(…) kompetente Leistungs erbringung durch qualifiziertes Fachpersonal“[59]. Bezogen auf die Profession Soziale Arbeit stellt sich die Frage, über welche Kompetenzen Sozialarbeiter verfügen sollten, unabhängig von den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Bereiche in denen sie tätig sind. Maus und Röh formulierten in einem Diskussionspapier (im Auftrag des Deutschen Berufsverbandes für Sozialarbeit e.V. - DBSH) Schlüsselkompetenzen, über die Fachkräfte der Sozialen Arbeit, insbesondere Hochschulabsolventen verfügen müssen, um fachlich professionell in der Praxis agieren zu können.[60] Dieses Diskussionspapier wurde im März diesen Jahres auf der Bundesversammlung des DBSH „(...) mit großer Mehrheit verabschiedet.“[61]. Mit dem Begriff Schlüsselkompetenzen verbindet der DBSH

„(...) grundlegende Kompetenzen, die es der Fachkraft ermöglichen, beruflich zu handeln und im Zusammenwirken mit beruflicher Praxis, Lebenserfahrung und einer ständigen Fort – und Weiterbildung im Sinne eines andauernden Lernprozesses Wissen und Handlungskompetenz zu vertiefen“[62]. Dem vorangestellt sind Grundlagen, die als basale Voraussetzung zur Ausbildung der Schlüsselkompetenzen gelten und deren Wissensbestandteile übergreifend in Theorie und Praxis von Bedeutung sind. Hierzu zählen die Autoren die Kenntnis über System und Lebenswelt als Vorraussetzung, um diese in sozialer, räumlicher und zeitlicher Ausdehnung analysieren zu können und verweisen in diesem Zusammenhang auf die Systemtheorie nach Habermas.[63] Weiterhin wird unterschieden nach Kenntnissen über grundlegenden Theorien aus den Sozialwissenschaften, (insbesondere Netzwerktheorie) ökonomisches Denken und Handeln, Organisationsformen und deren spezifischen Eigenheiten, Armut und Reichtum, Organisation und Strukturierung von Staat, Politik und Verwaltung inklusive entsprechender (philosophischer) Denkrichtungen, historische Herausbildung des Sozialarbeiterberufs und Qualitätsentwicklung/-management.[64] Ich möchte an dieser Stelle den genannten Grundlagen Grundkenntnisse aus Pädagogik, Psychologie und Soziologie hinzufügen, da diese im Diskussionspapier des DBSH zwar nicht explizit genannt sind, ich sie aber als Grundlage für die Ausbildung von Fachkräften für unabdingbar halte. Nachfolgend möchte ich die Schlüsselkompetenzen des DBSH mit Ergänzungen aus entsprechender Literatur darstellen.

A. Strategische Kompetenz

Darunter versteht der DBSH, dass Sozialarbeiter in der Lage sind, einerseits theoretisches Wissen mit geeigneten Methoden, Verfahren und Techniken zu verknüpfen um so „(...) auf klare Ziele bzw. Wirkungen hin zu handeln.“[65]. Die erzielten Ergebnisse sollten dabei nachvollzieh- und messbar sein. Dabei ist zu beachten, dass aufgrund der Komplexität von problemverursachenden sowie problemlösenden Faktoren, die gemeinsam mit den Adressaten im Hilfeprozess meist erst herausgebildet werden müssen, eine objektivierbare, lineare Kausalität von Ursache – Methode – Wirkung in der sozialen Arbeit nicht hergestellt werden kann. Hiltrud von Spiegel bestätigt diese Tatsache und verweist auf das „Technologiedefizit“[66] Sozialer Arbeit.

Das heißt nicht, dass auf Planung und Ergebniskontrolle verzichtet werden darf. Vielmehr plädiert von Spiegel für eine hypothetische Herangehensweise an Hilfeprozesse aus folgenden Gründen:

-Sogenannte „Wirksamkeitsversprechungen“ bezeichnet von Spiegel als (...)“unseriös, weil sie nicht eingelöst werden können.“[67].

- Die Planung und Anwendung einer bestimmten, vermeintlich problemlösenden

Methodik sollte fachlich begründet, aber auch flexibel ausgelegt sein, um auf

Einflüsse in adäquater Weise reagieren zu können.

- Jeder Hilfeprozess ist einzigartig und beinhaltet Ungewissheit.

Durch Planung, so von Spiegel weiter, kann die Fachkraft es ermöglichen ihr (geplantes) Handeln transparent gegenüber Adressaten, Betroffenen, Trägern und Kollegen zu gestalten, um somit fachliche Reflexion möglich machen.[68] Die strategische Kompetenz ist nicht nur in Hilfeplanungsprozessen von Bedeutung, sondern ermöglicht auch in Verhandlungen mit Kostenträgern, aber auch in Aushandlungsprozessen mit Adressaten, dass die eigene Profession weitgehend fachlich fundiert vertreten werden kann. Darüber hinaus nimmt Soziale Arbeit als Profession auch „(...) Einfluss auf die sozialräumliche Entwicklung der Lebensbedingungen der Menschen.“[69]. Durch die Kenntnis unterschiedlicher Problemlagen und der Analyse möglicher Ursachen und Lösungswege könnte sich die Profession also auch in einem interdisziplinären Rahmen (z.B. Stadtplanung, in Gremien, Organisationen, auf politischer Ebene) sinnvoll einbringen als sozialanwaltschaftliche Vertretung für benachteiligte Gruppen. Strategisches Denken und Handeln ist also ein zentrales Element und somit ein „Bindeglied aller Schlüsselkompetenzen“[70]

Durch eine fundierte Ausbildung und ständig zunehmenden Erfahrungs- und Alltagswissen in Kombination mit Teamarbeit, fachlicher Reflektion und Weiterbildung, kann und muss die strategische Kompetenz innerhalb der praktischen Tätigkeit immer weiter ausgebaut werden.

B. Methodenkompetenz

Unter dem Begriff Methode versteht der Duden: „1. auf einem Regelsystem aufbauendes Verfahren, das zur Erlangung von [wissenschaftlichen] Erkenntnissen od. praktischen Ergebnissen dient.“[71]. Es geht also um Verfahren, Vorgehensweisen und Techniken, die den zu bearbeitenden Gegenstand zum einen fachlich reflektieren und zum anderen, mittels entsprechender Wissensverwendung und Methodenkenntnis, lösungsorientiert so zu bearbeiten, dass Adressaten die Unterstützung erfahren, um kritische Lebensphasen möglichst nachhaltig zu überwinden. Maus und Röh merken dabei an, dass es Techniken, die einzig in der Sozialen Arbeit allein Anwendung finden, bis dato noch nicht gibt.[72]

Die Anforderungen an Fachkräfte ergeben sich aus den Erfordernissen der jeweiligen (problematischen) Situation des Einzelnen oder einer Gruppe, den institutionellen Anforderungen, gesellschaftlich vorgegebenen Normen und aus dem Auftrag der Profession vor dem Hintergrund der berufsethischen Prinzipien. Also aus den Handlungsebenen, die in diesem Kapitel behandelt werden. Ob es sich um Hilfeverfahren der Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit oder Gemeinwesenarbeit (die drei klassischen Methodenkomplexe der Sozialen Arbeit) handelt, allen ist die Vorraussetzung gemein, dass Fachkräfte in der Lage sind methodisch zu handeln. Von Spiegel beschreibt hierzu die Eigenart sozialpädagogischen Handelns als eine Art Collage: Da es die generalisierbare Vorgehensweise offensichtlich nicht gibt, dafür aber eine Vielzahl von Techniken und Verfahren, müssen Fachkräfte aus den in Betracht kommenden Vorgehensweisen, „Analyse-, Planungs- und Reflexionsstategien“[73] entwickeln können, die Problemlösungen herbeiführen, fachlich fundiert und grundsätzlich evaluierbar sind, um Wirkungen zu überprüfen. Des Weiteren sollte das methodische Handeln nicht mechanisch konstruiert sein, damit auf eventuelle, nicht einkalkulierte Situationen flexibel reagiert werden kann.[74]

C. Sozialrechtliche Kompetenz

In vielen Feldern der Sozialen Arbeit leitet sich aus der sozialrechtlichen Gesetzgebung die Finanzierungsgrundlage für die Dienstleistungserbringung ab. Sie bildet den rechtlichen Rahmen und kann gleichzeitig auch Beschränkung sein.[75]

Als Interessenvertretung von Adressaten und Institution, aber auch als Kontrolldistanz des Sozialstaates, befindet sich Soziale Arbeit in einem Dilemma, welches als strukturelles Merkmal mit dem Begriff des doppelten Mandats verbunden wird: „Der Staat bzw. eine Einrichtung der Sozialen Arbeit fungiert als Vermittlungsinstanz, (...) indem (gesetzlich) festgelegt wird welche Zielgruppen welche Leistungen und welche Ressourcen zuteil werden“[76]. Somit ist es erforderlich, die sozialrechtliche Gesetzgebung zu kennen und anwenden zu können. Dabei ist trotz doppelten Mandats meiner Auffassung nach der Grundsatz der Parteilichkeit zu beachten. Demzufolge ist mit Sozialrechtlicher Kompetenz gemeint: „(...) dem Klienten zu seinem Recht zu verhelfen, ihn zu befähigen, soweit dies möglich ist, seine sozialrechtlichen Pflichten und Rechte zu verstehen und diese wahrzunehmen.“[77]. Doch auch bei Beratungstätigkeiten ist diese Kompetenz von hoher Relevanz, wenn es darum geht, die Adressaten zu befähigen ihre Ansprüche selbständig geltend zu machen. Weiterhin müssen Sozialarbeiter wissen, wie sich die Einrichtungen, in denen sie tätig sind, finanzieren, welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und auf welchen Grundlagen das Handeln von Kostenträgern beruht. Auch für die Vorbereitung und Durchführung von Hilfeplankonferenzen, das Verfassen von z.B. Anträgen auf Kostenübernahme, in Gerichtsverfahren, als Gutachter, um nur einige zu nennen, sind Rechtskenntnisse und deren adäquate Verwendung von zentraler Bedeutung.[78] Weiterhin sollten die rechtlichen Hintergründe der Berufsausübung (z.B. Garantenpflicht, Aufsichtspflicht und Datenschutz) und ihre Tragweite ( z.B. Haftungsrecht, Strafrecht) bekannt sein.[79]

Neben dem Sozialrecht sind (je nach Tätigkeitsfeld) auch andere Normen von Bedeutung, die an dieser Stelle exemplarisch benannt werden sollen:

-Verfassungsrecht und die Menschenrechte, BGB, StGB, Stiftungsrecht, Richtlinien zur Projektförderung, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Verwaltungsrecht, PsychKG, Asylrecht, Arbeitsrecht usw.

D. Sozialadministrative Kompetenz

Der Begriff Administration stammt von dem lateinischen Begriff „administratio“ ab, was mit den Begriffen Leitung und /oder Verwaltung übersetzt werden kann.[80]

Da im beruflichen Alltag von Sozialarbeitern den Kostenträgern als Verwaltungs- Kontroll- und Entscheidungsinstanzen sowie anderen Behörden eine nicht unerhebliche Stellung zuteil wird, müssen Sozialarbeiter in der Lage sein, mit diesen kommunizieren zu können. Denn Behörden und öffentliche Verwaltungen haben eigene Kommunikationsmuster und handeln aufgrund rechtlicher Vorgaben, die oft für Laien und insbesondere für die Adressaten Sozialer Arbeit oft nur schwer verständlich sind.[81] Insofern müssen sie einerseits fachlich vertreten werden und benötigen oftmals Übersetzungsleistungen. Auf der anderen Seite nehmen Verwaltungsaufgaben mitunter einen großen Teil des beruflichen Alltags ein, den es diesbezüglich zu strukturieren gilt.

In Verhandlungen mit Kostenträgern, bei der Personalführung oder bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen (Zeitmanagement, Ablagesysteme, Protokolle usw.) sind ebenso sozialadministrative Kompetenzen von Nöten.[82] Letztendlich versteht sich die Soziale Arbeit auch als politisch einflussnehmende Profession. Um es vereinfacht auszudrücken: Wenn ich auf politische Systeme Einfluss nehmen und etwas verändern möchte, geht dies nur, wenn ich deren Funktionsweisen und zugrundeliegenden Prinzipien weitgehend begreife. Dann können entsprechende Forderungen auch in einer sachlichen und konstruktiven Art kommuniziert werden.

E. Personale und Kommunikative Kompetenz

Nun könnte man sagen, jeder Mensch nimmt sich als Person mit eigener Identität war und kommuniziert auch als solche. Warum soll dies auch noch den Schlüsselkompetenzen zugeordnet werden? In der Sozialen Arbeit ist der Mensch mit seinen Kenntnissen und Haltungen einerseits und seiner ganzen Persönlichkeit andererseits das eigentliche Werkzeug beruflicher Handlungen, wie von Spiegel bestätigt: „ Die Konstruktion des strategischen und reflektierten Einsatzes der eigenen beruflichen Persönlichkeit (`Person als Werkzeug`),wie sie als Grundkonstrukt schon von den Berufsgründerinnen angelegt wurde und auch in den klassischen Methoden konzipiert wird,

hat sich anscheinend als sinnvolls-te (sic!) Konstruktion erwiesen.“[83]. Alice Salomon sah diese Konstruktion der Persönlichkeit als Bedingung für den adäquaten Einsatz von Kenntnissen und Methoden. Dies begründet unter anderem auch die Auswahlmethoden der Hochschulen für Studienbewerber bis in die 70er Jahre hinein, wo in Gesprächen die berufliche Eignung der Persönlichkeit auf bestimmte Merkmale (intellektuelle, kommunikative und reflexive Fähigkeiten) hin geprüft wurde[84]. Dies ist zwar meines Wissens gegenwärtig kaum noch der Fall, jedoch scheint unbestreitbar, dass der Persönlichkeit sozialarbeiterischer Fachkräfte eine besondere Relevanz zukommt[85]. Denn, wie Maus und Röh weiter ausführen, wird diese Persönlichkeit, angereichert durch das entsprechende Wissen, Methodenkompetenzen und zunehmende Erfahrungen im beruflichen Alltag, zu einer „besonderen Kompetenz“, die auch ein Indikator für die Qualität der helfenden Beziehung ist.[86] Darüber hinaus stellen die Autoren fest, „ (…) dass die personalen und kommunikative Kompetenzen überhaupt erst die Anwendung von Methoden möglich machen.“[87] Für den Sozialarbeiter als Person bedeutet dies zum einen, sich selbst real einschätzen zu können in Bezug auf Belastungen, Einstellung gegenüber berufsethischen Grundsätzen und persönlichen Haltungen, Qualität beruflicher Beziehungen, Umgang mit positiver und negativer Kritik und Ressourcenaktivierung um die wichtigsten Aspekte zu nennen. Weiterhin sollten Fachkräfte der Sozialen Arbeit im Umgang mit Krisen, Normen und Vereinbarungen, der fachlich fundierten Gesprächsführung, Grenzen beruflichen Handelns, beruflicher Beziehungsgestaltung und schließlich auch mit Kollegen und Verhandlungspartnern über gesicherte Kenntnisse und über entsprechende Handlungsstrategien verfügen. Diesen Ansprüchen sollte, so der DBSH, in der Ausbildung nachgekommen werden durch die Vermittlung psychologischer und kommunikationstheoretischer Kenntnisse einerseits und durch praktische Übungsfelder wie z.B. Interaktions- und Reflektionsübungen, Gesprächsführung, Gruppenarbeit usw. andererseits.[88]

Schlussfolgernd lässt sich feststellen, dass personale und kommunikative Kompetenz zwar zu den „weichen“ Faktoren gehören, aber dennoch meiner Meinung nach essentiell sind. Ist es doch trotz aller Bemühungen, sozialarbeiterisches Handeln zu standardisieren, so, dass sich auf neue berufliche Beziehung entsprechend flexibel eingestellt werden muss, um den Ansprüchen z.B. einer ganzheitlichen Sichtweise, Ressourcenaktivierung und Nachhaltigkeit nachzukommen und nicht geplante Umstände adäquat berücksichtigen zu können. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich Sozialarbeiter weitgehend mit ihrer Persönlichkeit einbringen, was die Notwendigkeit begründet, sich u.a. seiner Stärken, Schwächen, Sympathien und Antipathien bewusst zu sein. Angesichts der oftmals unklaren Erfolgsaussichten der Beziehung zwischen Sozialarbeiter und Adressat kann die Motivation der Berufsausübung gerade bei nicht oder wenig sichtbaren Erfolgen, darunter leiden, was wiederum ein Abstumpfen begünstigen könnte. Dem ist durch die eine entsprechend reflektierte und „angereicherte“Persönlichkeit entgegenzuwirken.

[...]


[1] Vgl. Roland Schmidt (2007).Skript der Vorlesung von Prof. Dr. R. Schmidt:“Soziale Arbeit als Dienstleistung“. Vom Sommersemester 2007 an der Fachhochschule Erfurt. FB Sozialwesen S. 17

[2] Vgl. Beate Finis Siegler (1997). Ökonomik sozialer Arbeit. Freiburg i.B. S.26

[3] ebd. S.25

[4] Vgl. ebd

[5] Bauer ( 2001).Personenbezogene Soziale Dienstleistungen.Wiesbaden.S.16

[6] Vgl.ebd. S. 29

[7] Vgl. Schmidt (2007), a.a.O. S. 17

[8] ebd.

[9] Finis Siegler a.a.O. S.49

[10] Olk, Otto, Backhaus-Maul. Soziale Arbeit als Dienstleistung. Einführung. In: Vgl: Thomas Olk, Hans-Uwe Otto ( Hrsg.). (2003). Soziale Arbeit als Dienstleistung. Grundlegungen, Entwürfe und Modelle. München, Unterschleißheim. S.15

[11] Bauer. a.a.O. S.45

[12] Vgl: Flösser, Otto. Dienstleistung für die Dienstleister. In: Olk, Otto ( Hrsg.). a.a.O. S. 49

[13] Bauer a.a.O. S. 27-29

[14] ebd. S. 27

[15] Schmidt(2007) a.a.O. S. 20

[16] Vgl. von Spiegel ( 2004). Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit. München. S. 80- 84

[17] ebd. S. 91

[18] a.a.O. S. 71

[19] Bundeszentrale für politische Bildung (1990). Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn. S. 21

[20] Meng (2006). Evidence-Based Social Work Practice. Wissenschaftlich fundierte

Versorgungspraxis der Sozialen Arbeit. Erfurt, Oldenburg. S.34

[21] SGB I. § 11 Abs. 1,2

[22] Götz. Sozialleistungen. In: deutscher Verein a.a.O. S. 894

[23] Meng a.a.O. S.37

[24] Schmidt a.a.O. S. 5

[25] a.a.O. S. 91

[26] in deutscher Verein. Soziale Dienste .a.a.O. S. 859

[27] Meng. a.a.O. S. 35

[28] Albert Hauser (Hrsg.) (1996)Ungleichheit und Sozialpolitik, Berichte zum sozialen und politischen Wandel in Ostdeutschland. Opladen. S. 132

[29] Vgl. u.a.Maaser. Normative Diskurse in der neuen Wohlfahrtspolitik. In: Wohlfahrt ( Hrsg.) ( 2003). Soziale Arbeit für den aktivierenden Staat. Opladen. S. 21- 22

[30] Vgl. Gerber (1999). Anthony Giddens: Der dritte Weg- Jenseits von Links und Rechts

www.cosmopolis.ch/cosmo4/Giddens. Zugriff: 26.05.2007

[31] Aust, Hoyng, Hüetlin. Interview mit Tony Blair In: Der Spiegel. 11.06.2007. S. 112

[32] ebd.

[33] Vgl. Jung, Glüsing, Rao. Gipfel der Ungerechtigkeit. In: Der Spiegel. 04.06.2007.

S. 44/45

[34] Vgl. Dahme, Wohlfahrt. Aktivierungspolitik und der Umbau des Sozialstaates. In: Wohlfahrt a.a.O. S.77 ff.

[35] Vgl. Meng a.a.O. S. 45

[36] Dahme, Wohlfahrt a.a.O. S. 88

[37] Flösser, Otto (2003). Dienstleistung für die Dienstleister. In. Thomas Olk, Hans-Uwe Otto ( Hrsg.) a.a.O. S. 51

[38] Vgl. ebd.

[39] a.a.O. S. 74

[40] Leistungserbringer der sozialen Arbeit. In: Deutscher Verein a.a.O. S.611

[41] ebd.

[42] Vgl. Bauer. a.a.O. S. 75

[43] Olk. Träger der sozialen Arbeit. In Otto, Tiersch (Hrsg.) (2005). Handbuch der Sozialarbeit. Sozialpädagogik. München, Basel. S. 1912

[44] ebd.

[45] Gemeint sind diese, welche in den §§ 18 – 29 SGB I als zuständige Leistungsträger angegeben sind.

[46] vgl. Bauer. A.a.O. S. 84

[47] Vgl. Meng. a.a.O.S. 37 - 39

[48] Ragati.( 1997). Selbstverständnis und Aufgaben der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. http://www.bagfw.de/?id=914. Zugriff: 15.05.2007

[49] (2003). a.a.O In. Olk, Otto ( Hrsg.) a.a.O. S. 59

[50] ebd.

[51] ebd

[52] ebd.

[53] Vgl. hierzu insbesondere §§ 77 SGB VIII, 75 ff. SGB XII, 80 ff. SGB XI

[54] Grunwald (2001).Neugestaltung der freien Wohlfahrtspflege. Weinheim, München. S. 43/44

[55] Der aktivierende Staat und seine Implikationen für die soziale Arbeit. In: Wohlfahrt (Hrsg.) a.a.O. S. 47

[56] ebd. S. 149

[57] Bauer a.a.O., S. 91

[58] Wulf- Schnabel (2007). Arbeitest du noch oder managest du schon- Überfachliche Anforderungen in der Sozialen Arbeit. In: Sozial Extra 3 /4 2007. S. 43

[59] a.a.O. S. 78

[60] Vgl.: Maus, Röh. Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V (DBSH). (2005). Diskussionspapier Schlüsselkompetenzen der Sozialen Arbeit. www. DBSH.de/html/schluessel.html/download, Zugriff: 25.05.2007

[61] Deutscher Berufsverband für Sozialarbeit e.V. ( DBSH) ( 2007). Schlüsselkompetenzen verabschiedet. www.dbsh.de/html/schluessel.html, Zugriff: 25.05.2007

[62] Maus, Röh. a.a.O. S. 12/13

[63] Vgl. ebd S. 11

[64] Vgl. ebd. S. 11 - 19

[65] ebd. S. 26

[66] a.a.O. S. 42

[67] ebd. S. 43

[68] ebd.

[69] Vgl.DBSH. a.a.O. S. 24

[70] Vgl. ebd.

[71] Dudenreaktion ( Hrsg.) (2001). Fremdwörterbuch. Mannheim. S. 630

[72] Vgl. DBSH a.a.O. S. 34

[73] Von Spiegel. a.a.O. S.119

[74] Vgl. ebd

[75] Vgl. DBSH .a.a.O. S. 43

[76] ebd

[77] DBSH. a.a.O. S. 44

[78] Vgl. ebd. S. 46

[79] Vgl. ebd. S.47

[80] Vgl. Duden. a.a.O.S. 37

[81] Vgl. DBSH a.a.O. S. 53

[82] Vgl. ebd. S. 54

[83] a.a.O.S.85

[84] Vgl. ebd.S. 81

[85] Vgl. DBSH. a.a.O. S. 57

[86] ebd. S.58

[87] ebd. S. 57

[88] ebd. S. 61

Final del extracto de 102 páginas

Detalles

Título
Soziale Arbeit als Dienstleistung. Bedeutung der Nutzerperspektive für die Dienstleistungsqualität sozialer Einrichtungen
Universidad
Erfurt University of Applied Sciences
Calificación
1,0
Autor
Año
2007
Páginas
102
No. de catálogo
V82458
ISBN (Ebook)
9783638004190
ISBN (Libro)
9783638912006
Tamaño de fichero
1391 KB
Idioma
Alemán
Notas
Kommentar Erstgutachter: Herr Elste hat eine 90 Seiten Textseiten umfassende Diplomarbeit vorgelegt, in der er sich am praktischen Beispiel einer WfbM theoretisch und empirisch mit der Frage befasst, welche Bedeutung die Nutzerperspektive für die Dienstleistungsqualität sozialer Einrichtungen und Dienste haben kann bzw. im untersuchten Fall tatsächlich hat.
Palabras clave
Soziale, Arbeit, Dienstleistung, Bedeutung, Nutzerperspektive, Ermittlung, Dienstleistungsqualität
Citar trabajo
Dipl. Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge Daniel Elste (Autor), 2007, Soziale Arbeit als Dienstleistung. Bedeutung der Nutzerperspektive für die Dienstleistungsqualität sozialer Einrichtungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82458

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