Grundlagen und Ziele eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Europäischen Union


Trabajo, 2007

19 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Definitionen
1.1 Raum der Freiheit
1.2 Raum der Sicherheit
1.3 Raum des Rechts

2. Grundlagen
2.1 Vertrag von Maastricht
2.2 Europol
2.3 Vertrag von Amsterdam
2.4 Tampere
2.5 Fünf Jahre nach Tampere – Eine Bilanz
2.5.1 Steuerung der Migrationsströme
2.5.2 Integrierter Grenzschutz an den Außengrenzen
2.5.3 Visumpolitik
2.5.4 Gerechte Behandlung von Drittstaatsangehörigen
2.5.5 Asylpolitik
2.5.6 Partnerschaft mit den Herkunftsländern
2.5.7 Der Aufbau eines europäischen Rechtsraums in Zivilsachen
2.5.8 Besserer Zugang zum Recht in Europa
2.5.9 Gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen
2.5.10 Aufbau eines europäischen Rechtsraums in Strafsachen

3. Perspektiven und Ziele
3.1 VVE
3.2 Die Osterweiterung als „Bremse“?

Schlussbetrachtung

Literatur- und Quellenverzeichnis

Einleitung

Als am 25. März 1957 die Römischen Verträge unterzeichnet wurden und damit die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft sowie die Europäische Atomgemeinschaft gegründet wurden, waren die Grundlagen für ein Europa als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geschaffen. Zwar wurde diese Bezeichnung erst mit dem Amsterdamer Vertrag von 1999 eingeführt, jedoch sind Freiheit und Sicherheit von Anfang an die Grundziele eines geeinten Europas gewesen und sind es bis heute. Ohne Freiheit ist keine Demokratie und kein funktionierender Wirtschaftsraum denkbar. Bei der Frage nach einem sicheren Europa hat sich lediglich die Motivation für einen gemeinsamen Sicherheitsraum verschoben: Waren es in den 50er Jahren die Schrecken der zurückliegenden Weltkriege und die Angst vor dem Kommunismus, so sind es heute der extremistische Terror, die Kontrolle der EU-Außengrenzen und eine gemeinsame Zuwanderungspolitik.

Die hier vorliegende Hauptseminarsarbeit soll die Grundlagen und Ziele eines Raumes der Freiheit, Sicherheit und des Rechts aufzeigen. Dabei sollen die Institutionen, mit deren Hilfe diese abstrakten Begriffe in Europa weiter gefestigt werden sollen, vorgestellt werden. Des Weiteren wird die Entwicklung der Union bis zum Scheitern der Europäischen Verfassung 2005 in Bezug auf ihre sicherheits- und rechtsrelevanten Aspekte geschildert.

Welche Kompetenzen haben Europol und Eurojust und wie kann Europa damit den Herausforderungen der Zukunft entgegentreten, ohne dass nationale Egoismen einer Zusammenarbeit im Wege stehen? Wie werden die neuen osteuropäischen Mitglieder in das Konzept eines Raumes der Freiheit, Sicherheit und des Rechts integriert? Welche Vorteile bietet das Konzept für den einzelnen EU-Bürger? Auf diese Fragen versucht die vorliegende Arbeit Antworten zu geben.

1. Definitionen

Um die Begriffe Freiheit, Sicherheit und Recht vom Standpunkt Europas einordnen zu können, ist es zunächst notwendig, diese zu definieren und als nächsten Schritt die konkrete Umsetzung der abstrakten Begriffe in Europa aufzuzeigen. Die EU-Kommission stellt den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wie folgt dar:

„Freiheit und Recht stehen in Europa hoch im Kurs und sind die Grundlage der Europäischen Union. Die Länder der EU sind fest der Demokratie, den Menschenrechten und dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet. Aber Freiheit und Recht können in der Realität nur in einem sicheren Umfeld gelebt werden. Deshalb sind die Regierungen der Europäischen Union fest entschlossen, allen Menschen innerhalb der Grenzen der EU Freiheit, Sicherheit und Recht zu garantieren.“[1]

1.1 Raum der Freiheit

Ausgehend vom europäischen Binnenmarkt ist im Raum der Freiheit auch der Schutz der Grundrechte jedes EU-Bürgers enthalten. Der freie Personen- und Warenverkehr und die Freizügigkeit bringen jedoch auch ein Sicherheitsproblem mit sich, dass sich nur auf europäischer Ebene umfassend lösen lässt. So nutzen auch Kriminelle und Drittstaatsangehörige diese Freiheiten. Die enge Verzahnung der Begriffe Freiheit und Sicherheit in der Praxis macht die Zusammenfassung der Begriffe im Politikkonzept eines Raumes der Freiheit, Sicherheit und des Rechts sinnvoll. Für Peter-Christian Müller-Graff sind diese Politikbereiche sachgegenständlich zu unterschiedlich und zu wenig zusammenhängend, um derart in ein Konzept gepresst zu werden.[2]

Sicherlich ist Freiheit schon immer ein Teil des europäischen Integrationsprozesses gewesen, doch kann sie nur dann gewahrt bleiben, wenn ihr Sicherheit und Recht als Unterstützung zur Seite stehen.

1.2 Raum der Sicherheit

Sicherheit beschreibt auf europäischer Ebene sowohl das Bemühen, den Terrorismus und die grenzüberschreitende Kriminalität gemeinsam zu bekämpfen, als auch die Schaffung einer einheitlichen Asyl- und Einwanderungspolitik. Dabei hat die Politik der EU eine neue Qualität erhalten - Das Sendungsbewusstsein nimmt zu, wie man an dieser Aussage erkennen kann:

„Freiheit, Recht und Sicherheit innerhalb der eigenen Grenzen werden am besten dadurch gesichert, dass diese Konzepte in Länder außerhalb der EU exportiert werden. Wenn immer mehr Menschen davon profitieren, kann dies dazu beitragen, die Welt zu einem sichereren, freieren und gerechteren Ort zu machen.“[3]

Dieser Export von Sicherheitskonzepten bezieht sich jedoch nur auf Staaten in unmittelbarer Nähe zur Europäischen Union. Als Beispiel seien Weißrussland oder die Nordafrikanischen Länder genannt. Von einem gemeinsamen Sicherheitskonzept für außereuropäische Krisenregionen ist Europa noch weit entfernt. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP , ehemals EPZ – Europäische Politische Zusammenarbeit) hat zwar den Anspruch, in Zukunft Europa international mit einer Stimme zu vertreten, konnte aber bei ihrer ersten Prüfung in der Irak-Krise 2003 nicht bestehen. So bleibt die Sicherheitspolitik auf „in und um Europa“[4] beschränkt.

1.3 Raum des Rechts

Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit bildet die sinnvolle Abrundung der europäischen Integrationspolitik. Erst durch diese Zusammenarbeit können die im Raum der Freiheit angestrebten Ziele effizient erreicht werden. Dabei ist dieser Prozess jedoch einer der schwierigsten innerhalb der EU, da Polizei und Justiz zu den originären nationalstaatlichen Aufgabenbereichen zählen, in welche sich kein Land gerne eingreifen lässt. Dies trifft im besonderen Maße auf die gewollte Vereinheitlichung der Strafgesetzgebung zu. Bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität wurde mit Europol eine zentrale Datenstelle geschaffen, die eine Zusammenarbeit erleichtert. Wie sich die Befugnisse Europols in Zukunft ausweiten werden bleibt abzuwarten.[5]

Als eine weitere Marke auf dem Weg zu einem Raum des Rechts sieht die Kommission das Recht auf ein faires Verfahren an. Die Grundrechte, welche sich aus dieser Regelung ergeben, sollen später in dieser Arbeit behandelt werden. Bisher liegen diese Grundrechte jedoch nur als Grünbuch vor, dies bedeutet als nicht bindende Zielvorgaben der EU-Kommission – „Mit dem Ziel der Erleichterung der Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung legt die Europäische Kommission dieses Grünbuch vor, das sich mit den gemeinsamen Mindestverfahrensgarantien für Personen auseinander setzt, die einer Straftat verdächtigt, beschuldigt oder die wegen einer Straftat angeklagt oder verurteilt werden.[…]“[6]

2. Grundlagen

Die Geschichte der europäischen Einigung ist geprägt durch die wirtschaftlichen Integrationsschritte. Die politische Integration ist ohne die Grundlagen, welche durch die wirtschaftliche Integration geschaffen wurden nicht denkbar. Auf die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahr 1952 folgt die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) von 1953 durch die Mitglieder des Europarates. Obwohl der Europarat völlig unabhängig von der EGKS und den weiteren Entwicklungsschritten zu einem europäischen Wirtschaftsraum zu sehen ist, zeigt diese Entwicklung, dass von Anfang an auch eine politische Integration Europas gewollt war. Doch diese gestaltete sich ungleich schwieriger als der weitere wirtschaftliche Zusammenschluss: Während 1958 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft mit Gerichtshof und Parlamentarischer Versammlung gegründet werden, sind die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und die damit verbundene Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) 1954 in der französischen Nationalversammlung gescheitert. Erst 1974 einigen sich die Staats- und Regierungschefs den Europäischen Rat zu gründen und außerdem die Direktwahl des Europäischen Parlaments zu ermöglichen. Nach Durchführung der ersten Direktwahlen europäischen Parlament 1979, erklärt der der Europäische Rat 1983 seinen Willen zu einer politischen und wirtschaftlichen Union.

Weitere wichtige Schritte hin zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts waren der im Schengener Übereinkommen (Schengen I) beschlossene schrittweise Abbau der Grenzkontrollen, sowie der Aufbau des Schengener Informationssystems (SIS) im Jahr 1995. Das SIS wurde geschaffen, um die Daten Krimineller zu sammeln und den Grenzschützern zur Verfügung zu stellen, um so die grenzüberschreitende Kriminalität trotz Wegfall der Kontrollen eindämmen zu können. Komplettiert wurde diese Entwicklung mit Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) im Jahr darauf. Der Vertrag enthielt 282 konkrete Maßnahmen (Rechtsakte) die einen europäischen Binnenmarkt bis 1993 zum Ziel hatten.[7] Das Schengener Durchführungsabkommen (Schengen II) wurde 1990 unterschrieben. Dieses Übereinkommen regelt die konkrete Umsetzung von Schengen I. Länder, die diesem Übereinkommen beitreten möchten, müssen zuerst die technischen Voraussetzungen schaffen, beispielsweise die Anbindung an das Schengener Informationssystem sicherstellen. Das Abkommen trat 1995 in Kraft und ist durch die folgende wichtigsten Maßnahmen charakterisiert:

- den Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und deren Verlagerung auf die Außengrenzen;
- die gemeinsame Festlegung der Bedingungen für das Überschreiten der Außengrenzen sowie einheitliche Bestimmungen und Modalitäten für die Personenkontrolle an diesen Grenzen;
- die Trennung von Reisenden aus dem Schengen-Raum und solchen, die nicht aus diesem Raum kommen, an den Flughäfen und Häfen;
- die Angleichung der Einreise- und Visa-Bestimmungen für Kurzaufenthalte;
- die Einführung einer Koordinierung zwischen den Verwaltungen zur Überwachung der Grenzen (Verbindungsbeamte, Angleichung der Anweisungen für das und der Ausbildung des Personals);
- die Festlegung der Rolle der Verkehrsunternehmen bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung;
- die obligatorische Anmeldung der Staatsangehörigen von Drittländern, die von einem Land in ein anderes reisen;
- die Einführung eines grenzüberschreitenden Beschattungs- und Verfolgungsrechts für Polizeibeamte aus Staaten des Schengen-Raums.

[...]


[1] http://ec.europa.eu/publications/booklets/move/42/de.doc , 30.03.2007, 12:40 Uhr.

[2] Müller-Graff, Peter-Christian: Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in: Weidenfeld/Wessels (Hrsg.): Europa von A bis Z, Bonn 2006, S. 332-333.

[3] http://ec.europa.eu/publications/booklets/move/42/de.doc , 30.03.2007, 12:40 Uhr.

[4] Croft, Stuart: Ist Europa ein Sicherheitsraum?, in: Arnold/Krämer (Hrsg.): Sicherheit für das größere Europa, Bonn 2002, S.114-117.

[5] Petri, Thomas Bernhard: Europol, Baden-Baden 2001, S.23.

[6] http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l33214.htm , 31.03.2007, 09:31

[7] http://europa.eu.int/eur-lex/de/treaties/selected/livre509.html, 31.03.2007, 16:31

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Grundlagen und Ziele eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Europäischen Union
Universidad
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"
Curso
Hauptseminar: Innere und äußere Sicherheit in europäischer Perspektive
Calificación
2,0
Autor
Año
2007
Páginas
19
No. de catálogo
V82564
ISBN (Ebook)
9783638888172
ISBN (Libro)
9783638888257
Tamaño de fichero
471 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Grundlagen, Ziele, Raumes, Freiheit, Sicherheit, Rechts, Europäischen, Union, Hauptseminar, Innere, Sicherheit, Perspektive
Citar trabajo
Jerome Zackell (Autor), 2007, Grundlagen und Ziele eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Europäischen Union, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82564

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