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Die Bedeutung des Art. 6 EMRK für den deutschen Verwaltungsprozess

Title: Die Bedeutung des Art. 6 EMRK für den deutschen Verwaltungsprozess

Seminar Paper , 2007 , 35 Pages , Grade: 14 Punkte

Autor:in: Thomas Traub (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Summary Excerpt Details

Die Arbeit untersucht die Bedeutung des Artikel 6 EMRK („fair trial“) auf den deutschen Verwaltungsprozess nach der VwGO. Dazu wird in einem ersten Teil das Verhältnis der EMRK zum Grundgesetz und zur VwGO geklärt und der Rang der EMRK in der deutschen Rechtsordnung bestimmt.
Der zweite Teil geht der Frage nach der Anwendbarkeit des Art. 6 EMRK auf verwaltungsgerichtliche Verfahren nach. Diese wäre nach einem flüchtigen Blick auf den Wortlaut und bei einer Orientierung an der deutschen Unterscheidung zwischen öffentlichem und zivilen Recht zu verneinen. Eine autonome Interpretation der EMRK führt jedoch dazu, den Begriff der „civil rights“ weiter zu verstehen und zahlreiche Streitigkeiten als davon erfasst anzusehen, die nach deutscher Dogmatik öffentlich-rechtliche Streitigkeiten sind.
Danach wird die Organisationsgarantie des Art. 6 EMRK näher beleuchtet und geklärt, welche Anforderungen ein „Gremium“ erfüllen muss, um als „auf Gesetz beruhendes Gericht“ nach Art. 6 EMRK anerkannt zu sein.
Daran anschließend wird in einem weiteren Abschnitt der Arbeit die Verfahrensgarantie, der eigentliche Kern der Vorschrift, der fair-trial-Grundsatz analysiert. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die beiden Konkretisierungen gelegt, bei denen die Regelungen des deutschen Verwaltungsprozessrechts am ehesten hinter dem Standard des Art. 6 EMRK zurück bleiben.
Dies ist zum einen das Gebot angemessener Verfahrensdauer. Der Verfasser zeigt auf, nach welchen Kriterien die „angemessene Dauer“ zu bestimmen ist. Er weist auf die besondere Bedeutung des Zusammenspiels von Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 13 EMRK in diesem Bereich hin. Anschließend arbeitet er heraus, dass die Verfahrensdauer eine der größten Schwächen des deutschen Verwaltungsprozesses ist und stellt die Urteile des EGMR dar, in denen dieser eine Verletzung von Art. 6 EMRK durch eine unangemessen lange Verfahrensdauer rügt.
Zur Lösung dieses Problems ist nach Ansicht des Autors der Gesetzgeber aufgefordert, ein Verfahren auszugestalten, das einen effektiven Rechtsschutz gegen Verletzungen des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer gewährleistet. Daneben wird als weitere Lösungsmöglichkeit auch eine nachträgliche Kompensation auf dem Wege der Staatshaftung bedacht.
Den zweiten Schwerpunkt bildet der Grundsatz der Öffentlichkeit nach Art. 6 EMRK. Die VwGO kennt zahlreiche Ausnahmen von diesem Grundsatz, die untersucht und zu denen konkrete Vorschläge zu einer konventionskonformen Anwendung gemacht werden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

TEIL 1 EINFÜHRUNG

TEIL 2 DAS VERHÄLTNIS DER EMRK ZUM GRUNDGESETZ UND ZUR VWGO

A. Der Rang der EMRK in der deutschen Rechtsordnung

B. Die Möglichkeiten weitergehender Berücksichtigung der EMRK

TEIL 3 DER ANWENDUNGSBEREICH DES ART. 6 EMRK – DIE FRAGE NACH DER ANWENDBARKEIT DES ART. 6 EMRK AUF VERWALTUNGSGERICHTLICHE VERFAHREN

TEIL 4 DIE ORGANISATIONSGARANTIE DES ART. 6 EMRK: DAS GERICHT

A. Der Begriff des Gerichts

I. Der Begriff des Gerichts nach Art. 6 EMRK

II. Die deutschen Verwaltungsgerichte

B. „auf Gesetz beruhend“

I. Die Anforderungen des Art. 6 EMRK an die gesetzliche Grundlage

II. Die gesetzliche Grundlage der deutschen Verwaltungsgerichte

C. „unabhängig und unparteiisch“

I. Die Anforderungen an die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts nach Art. 6 EMRK

II. Die Garantie der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter im deutschen Verwaltungsprozess

TEIL 5 DER ZUGANG ZUM GERICHT NACH ART. 6 EMRK

TEIL 6 DIE VERFAHRENSGARANTIE DES ART. 6 EMRK: DER FAIR TRIAL

A. „in einem fairen Verfahren“

B. Gebot angemessener Verfahrensdauer

1. Gebot angemessener Verfahrensdauer nach Art. 6 EMRK

2. Die angemessene Verfahrensdauer im deutschen Verwaltungsprozess

C. Grundsatz der Öffentlichkeit

I. Grundsatz der Öffentlichkeit nach Art. 6 EMRK

II. Grundsatz der Öffentlichkeit nach der VwGO

1. Der Gerichtsbescheid, § 84 VwGO

2. Mündliche Verhandlung in der Berufungsinstanz, §§ 125 Abs. 2 Satz 2, 130a

3. Mündliche Verhandlung bei Normenkontrolle, § 47 Abs. 5 VwGO

4. Öffentlichkeit der Urteilsverkündung

TEIL 7 FAZIT

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht den Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), insbesondere von Art. 6 EMRK, auf den deutschen Verwaltungsprozess. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, inwiefern die menschenrechtliche Garantie auf ein faires Verfahren die Auslegung und Anwendung des nationalen Verwaltungsrechtsschutzes beeinflusst und wo Diskrepanzen bestehen.

  • Bedeutung und Rang der EMRK in der deutschen Rechtsordnung
  • Anwendungsbereich des Art. 6 EMRK auf verwaltungsgerichtliche Verfahren
  • Organisationsgarantien für Gerichte (Unabhängigkeit, Unparteilichkeit)
  • Gewährleistung einer angemessenen Verfahrensdauer
  • Grundsatz der Öffentlichkeit und seine Einschränkungen im deutschen Recht

Auszug aus dem Buch

Die Möglichkeiten weitergehender Berücksichtigung der EMRK

Dieses Ergebnis wird aber verbreitet als der herausragenden materiellen Bedeutung der EMRK nicht angemessen empfunden. Als unbefriedigend wird insbesondere die aus einer solchen Betrachtungsweise folgende Konsequenz angesehen, dass der Menschenrechtsschutz der EMRK durch ein einfaches, zeitlich nach dem Zustimmungsgesetz erlassenes deutsches Gesetz gemäß der lex-posterior-Regel innerstaatlich ausgehebelt werden könnte. Daher geht die überwiegende Ansicht davon aus, dass die EMRK auch innerstaatlich eine über ein einfaches Bundesgesetz hinausgehende Bedeutung hat, ohne dass Einigkeit über den genauen Rang und dessen Begründung herrschen würde.

Teilweise wird eine Ausstrahlungswirkung der EMRK auf das einfache Recht – vergleichbar der Ausstrahlungswirkung des Grundgesetzes – angenommen.

Eine andere Ansicht will die EMRK zu einer „Grundrechtsverfassung“ erheben, auf die Art. 1 Abs. 2 GG Bezug nehme. Das darin enthaltene Menschenrechtsprinzip verlangt, dass die Freiheitsgewährleistungen der EMRK als Auslegungshilfe ins nationale Verfassungsrecht einfließen.

Zusammenfassung der Kapitel

TEIL 1 EINFÜHRUNG: Die Arbeit beleuchtet den Einfluss der EMRK auf das deutsche Verwaltungsprozessrecht, wobei der Fokus gezielt auf Art. 6 EMRK als Standard für ein faires Verfahren gelegt wird.

TEIL 2 DAS VERHÄLTNIS DER EMRK ZUM GRUNDGESETZ UND ZUR VWGO: Hier wird der völkerrechtliche Rang der EMRK als einfaches Bundesgesetz erörtert und die Debatte um ihre weitergehende Ausstrahlungswirkung auf das nationale Recht dargestellt.

TEIL 3 DER ANWENDUNGSBEREICH DES ART. 6 EMRK – DIE FRAGE NACH DER ANWENDBARKEIT DES ART. 6 EMRK AUF VERWALTUNGSGERICHTLICHE VERFAHREN: Das Kapitel untersucht, warum die EMRK ungeachtet klassischer deutscher Trennungen von öffentlichem Recht und Zivilrecht auch im Verwaltungsprozess Anwendung findet.

TEIL 4 DIE ORGANISATIONSGARANTIE DES ART. 6 EMRK: DAS GERICHT: Es werden die Anforderungen an ein Gericht im Sinne der EMRK (Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, gesetzliche Grundlage) analysiert und mit dem deutschen Recht abgeglichen.

TEIL 5 DER ZUGANG ZUM GERICHT NACH ART. 6 EMRK: Das Kapitel definiert den effektiven Rechtsschutz als Wesenskern des Art. 6 EMRK und bewertet zulässige gesetzliche Beschränkungen des Zugangs zu Gerichten.

TEIL 6 DIE VERFAHRENSGARANTIE DES ART. 6 EMRK: DER FAIR TRIAL: Der Fokus liegt hier auf dem Kernbereich des fairen Verfahrens, dem Gebot der angemessenen Verfahrensdauer sowie dem Grundsatz der Öffentlichkeit.

TEIL 7 FAZIT: Die Arbeit resümiert, dass Art. 6 EMRK eine wichtige menschenrechtliche Garantie darstellt, deren volle Wirksamkeit im deutschen Recht insbesondere bei der Verfahrensdauer und den Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgrundsatz noch zu stärken ist.

Schlüsselwörter

Art. 6 EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention, Verwaltungsprozessrecht, faires Verfahren, Rechtsschutz, Verfahrensdauer, Öffentlichkeitsgrundsatz, Unabhängigkeit der Richter, EGMR, VwGO, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Verfahrensgarantien, Gerichtsbescheid.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), insbesondere des Rechts auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK, für das deutsche Verwaltungsprozessrecht.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf dem Rang der EMRK, dem Anwendungsbereich im Verwaltungsprozess, den Anforderungen an eine rechtsstaatliche Gerichtsorganisation sowie dem Gebot einer angemessenen Verfahrensdauer.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, den Einfluss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf das deutsche Prozessrecht zu beleuchten und Diskrepanzen zwischen nationaler Praxis und europäischen Mindeststandards zu identifizieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse unter Berücksichtigung der einschlägigen nationalen Gesetzgebung, der Rechtsprechung des EGMR sowie der wissenschaftlichen Literatur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil erörtert die Auslegung von Art. 6 EMRK in Bezug auf die gerichtliche Organisationsgarantie, den Zugang zum Gericht, die Verfahrensdauer und den Grundsatz der Öffentlichkeit.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den prägenden Begriffen gehören Art. 6 EMRK, faires Verfahren, Verwaltungsprozess, Rechtsschutzgarantie und Verfahrensverzögerung.

Warum ist der "Gerichtsbescheid" gemäß § 84 VwGO nach Auffassung der Arbeit problematisch?

Die Arbeit kritisiert, dass beim Gerichtsbescheid Zweifel an der Unbefangenheit der Richter bestehen könnten, da dieselben Richter, die den Bescheid erlassen haben, auch über den Antrag auf mündliche Verhandlung entscheiden.

Wie bewertet der Autor den aktuellen Umgang mit überlanger Verfahrensdauer in Deutschland?

Der Autor sieht hier eine der größten Schwächen des deutschen Verwaltungsprozesses und fordert eine gesetzliche Verankerung eines wirksamen Rechtsschutzes gegen Verzögerungen, wie sie der EGMR seit Längerem anmahnt.

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Details

Title
Die Bedeutung des Art. 6 EMRK für den deutschen Verwaltungsprozess
College
German University of Administrative Sciences Speyer
Grade
14 Punkte
Author
Thomas Traub (Author)
Publication Year
2007
Pages
35
Catalog Number
V82687
ISBN (eBook)
9783638885782
ISBN (Book)
9783638895279
Language
German
Tags
Bedeutung EMRK Verwaltungsprozess
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Thomas Traub (Author), 2007, Die Bedeutung des Art. 6 EMRK für den deutschen Verwaltungsprozess, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82687
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