Die Federalist Papers als Staatsphilosophie und Kommentar zur Nordamerikanischen Verfassung

Die Idee des Bundesstaats in den Federalist Papers


Essai Scientifique, 2007

65 Pages, Note: 1,4


Extrait


Gliederung

Verzeichnis der Gesetze und anderer Vorschriften

1. Zweck und Anlage der Arbeit

2. Die Forderung nach einer “more perfect Union”

3. Bisherige Untersuchungen zur Idee des Bundesstaates (in den Federalist Papers)

4. Die Idee des Bundesstaates
4.1 Grundprinzipien der Bundesstaatsidee bei den Autoren der Federalist Papers
4.2 Die Entstehung des Bundesstaates

5. Die Kompetenzen von „Union“ und „States“
5.1 Die Zuweisung von Kompetenzen an die Union
5.2 Die Notwendigkeit der der „Union“ zugewiesenen Kompetenzen
5.3 Die Unschädlichkeit der der „Union“ zugewiesenen Kompetenzen in ihrer Gesamtheit

6. Die Verteilung der Kompetenzen von „Union“ und „States“ auf die Gewalten
6.1 Gewaltenteilung im Bundesstaat
6.2 Die Legislative im Bundesstaat
6.2.1 Das Repräsentantenhaus
6.2.2 Der Senat
6.3 Die Exekutive im Bundesstaat
6.3.1 Der Präsident
6.3.2 Die Verwaltung
6.4 Die Judikative im Bundesstaat und das Problem der fehlenden „Bill of Rights“
6.4.1 Die Judikative im Bundesstaat
6.4.2 Das Problem der fehlenden „Bill of Rights“

7. Die Beantwortung der Frage, ob die Verfassung „national“ oder „federal“ sei

8. Ausblick

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Gesetze und anderer Vorschriften

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Zweck und Anlage der Arbeit

Die folgende Untersuchung hat Darstellung der Idee des Bundesstaates von JAY, HAMILTON und MADISON zum Thema. Dieses Konzept ist wesentlicher Teil ihrer Staatsphilosophie und ergibt sich aus der Forderung nach einer „more perfect Union“, die die Schwächen der Articles of Confederation beseitigen sollte (Ziffer 2).[1]

Zunächst werden schon vorhandene Untersuchungen zur Bundesstaatsidee in den Federalist Papers diskutiert (Ziffer 3). Sodann wird die Grundprinzipien der Idee des Bundesstaates identifiziert und die konkrete Entstehung eines Bundesstaates in Amerika (die Autoren des Federalist setzten ihre Ideen weitestgehend um, auch daraus ergibt sich die Aktualität des Federalist) geschildert (Ziffer 4).

Von besonderem Interesse waren damals die Beziehung von „States“ und „Union“ und welche Kompetenzen von den „States“ an die „Union“ delegiert werden sollten (Ziffer 5). Eine Frage, die auch heute in Europa von Bedeutung ist. Diese Kompetenzen werden danach gegliedert nach den Staatsgewalten geschildert (Ziffer 6). Das System der „checks und balances“ findet hier seinen Ursprung. Schließlich wird noch die Frage beantwortet, ob die Verfassung letztlich „federal“ oder „national“ ist (Ziffer 7).

Ein Ausblick rundet die Untersuchung ab.

2. Die Forderung nach einer “more perfect Union”

Die unbefriedigende politische Lage wurde von den Autoren der Federalist Papers vor allem den „Articles of Confederation“ an­gelastet.[2] Dennoch darf nicht unerwähnt bleiben, dass die „Articles of Confederation“ bis dahin eine Errungenschaft waren, die wichtige Erfolge aufweisen konnte (erfolgrei­ches Kriegsbündnis, Gründung und Organisation einer großen öffentlichen Körper­schaft, Gewinnung praktischer Erfahrungen mit der gemeinsamen Regierung) und die „Articles of Confederation“ daher als Meilenstein auf dem Weg zur amerikanischen Verfassung gesehen werden müssen.[3] Dies ist aus dem folgenden Zitat ersichtlich:

“The Articles and the Constitution contained essentially the same conception of a federal state, inherited from the old British empire. Each adopted the same system of interstate comity taken over from the society of nations. The Constitutional Convention was to adopt sweeping reforms of a profoundly important character, but nevertheless it built upon the constitutional foundations erected in the Confed­eration era.”[4]

Die amerikanische Verfassung und ihre Verteidigung in den „Federalist Papers“ sind als Versuch zu sehen, die „Union“ zu erhalten und die Schwächen der „Articles of Confe­deration“ zu beseitigen. Dies konnte nicht durch Amendments geschehen, einige zent­rale Artikel der „Articles of Confederation“ mussten geändert werden.[5] In der Präam­bel der U.S.-Verfassung kommt die Verbesserung der Schwächen der „Articles of Con­federation“ in der Formel der „more perfect Union“ zum Ausdruck.

Dass diese „more perfect Union“ der Vereinigten Staaten von Amerika bundesstaatlich organisiert ist, soll hier vorweg gestellt werden. Es kann zwar mit Recht von den Vereinigten Staaten von Amerika gesagt werden, dass diese ein Bundesstaat seien, dennoch ist nicht alles an der U.S.-Verfassung bundesstaatlich.[6] Um die Idee des Bundesstaates bei HAMILTON, JAY und MADISON genauer identi­fizieren und analysieren zu können muss das spezifisch bundesstaatliche in den Vor­stellungen genannter Autoren herausgefunden werden. Gefragt ist nach dem „Wesen“ des Bundesstaates.[7]

Bei den Verbesserungen der „Articles of Confederation“, die in der Verfassung umge­setzt und im „Federalist“ diskutiert worden sind, soll nun im folgenden Abschnitt eine engere Idee des Bundesstaates gesucht werden, welche das Wesen das Bundesstaates mit einschließt.

Wie schon beschrieben, soll die Bundesstaatsidee in den „Federalist Papers“, welche die Vorteile der Verfassung der „more perfect Union“ gegenüber den Konföderationsarti­keln erklären, gesucht werden. Das Problem, wie das Wesen des Bundesstaates nach den Autoren der „Federalist Papers“ herausgefunden werden kann, ohne zuvor inhalt­lich bestimmen zu können, was allgemein unter einem Bundesstaat verstanden wird, scheint dabei - trotzdem festgestellt wurde, wo dieses Prinzip zu suchen ist - nicht lös­bar zu sein. Es bleibt die Frage offen, was genau beim Übergang von den „Articles of Confederation“ zur Verfassung „bundesstaatlich“ ist.

Wenn vom „Bundesstaat“ bei den Autoren der „Federalist Papers“ gesprochen wird, dann muss sich der Begriff „Bundesstaat“ auf etwas, das „Bundesstaat“ genannt wird, beziehen können, wenn nicht willkürlich Elemente aus den Theorien von HAMILTON, JAY und MADISON herausgegriffen werden sollen und dies dann als „Bundesstaats­idee“ bezeichnet werden soll.[8] Wenn die Ursprünge der Bundesstaatsidee in den „Federalist Papers“ und in der amerikanischen Verfassung gesehen werden, dann erscheint es allein schon aus der existenten deutschen Bezeichnung „Bundesstaat“ plau­sibel, dass es schon wissenschaftliche Untersuchungen zur Idee des „Bundesstaates“ bei HAMILTON, JAY und MADISON gibt.

Das angeschnittene Problem muss hier, wie oben dargelegt wurde, gelöst werden, ohne dass eine inhaltliche Definition von „Bundesstaat“ benutzt wird, anhand der die „Bun­desstaatsidee“ in den „Federalist Papers“ identifiziert wird.[9] Deshalb wird anhand der Fragestellungen und Kategorien, mit denen der Bundesstaatsbegriff bisher von anderen Autoren untersucht wurde, ein theoretisches Raster entworfen, mit dem die „Federalist Papers“ auf die „Bundesstaatsidee“ hin analysiert werden können. Daher sollen im fol­genden Abschnitt einige Untersuchungen über den „Bundesstaat“ in den „Federalist Papers“ und allgemein[10] vorgestellt werden, um daraus die Fragestellungen, unter de­nen die „Bundesstaatsidee“ und deren „Wesen“ bei MADISON, JAY und HAMILTON untersucht werden soll, herauszufinden und zusammenzufassen.[11]

3. Bisherige Untersuchungen zur Idee des Bundesstaates (in den Federalist Pa­pers)

Ein Beitrag von KOSELLECK[12] zum Bundesstaat, der für ein historisches Lexikon der geschichtlichen Grundbegriffe geschrieben wurde, geht zwar nicht näher auf die Erfin­dung der Bundesstaatsidee in den „Federalist Papers“ ein. Er weist aber darauf hin, dass der Streit um den Begriff „Bundesstaat“ schon immer ein wesentlich politischer gewe­sen sei.[13]

„[D]ie Zusammensetzungen ‚Bundesstaat’ und ‚Staatenbund’ blieben dauernd de­finitionsbedürftig, ohne daß es jemals zu einer einhelligen Meinung gekommen wäre. Hinter den juristischen Positionen zeichnen sich nämlich politische Kräfte und Konstellationen ab, die die Verfassungstermini […] politischen Kampfbegrif­fen angenähert haben.“[14]

Unter dieser Voraussetzung muss die Darstellung der folgenden Schriften betrachtet werden.

Die erste Untersuchung, die als maßgeblich für die Rolle des Bundesstaates in den Fe­deralist Papers angesehen wurde, ist TOCQUEVILLES (zuerst 1835[15] erschienenes) berühmtes Werk „De la démocratie en Amérique“[16]. Die Auffassung von TOCQUE­VILLE soll nicht näher bzw. nicht getrennt geschildert werden, da die Untersuchung von WAITZ zu gleichen Ergebnissen kommt.[17]

Nach WAITZ[18] (1853) gibt es im Bundesstaat eine strikte Trennung zwischen „Bundesgewalt“ (des „Gesammtstaates“) und der „Gewalt der Einzelstaaten“, beide sind vollkommen selbständig und wirken direkt auf den Bürger. „Gesammtstaat“ und „Ein­zelstaaten“ konstituieren dabei den „Bundesstaat“ und teilen sich die staatlichen Aufga­ben.[19] Der Bundesgewalt kommen dabei vor allem auswärtige Angelegenheiten, wie die Entscheidung über Krieg und Frieden, zu, während die „Ordnung des Inneren“ bei den Einzelstaaten verbleibe.[20]

MOHL[21] (1855) verweist darauf, dass die „Anfänger des Bundesstaates“[22] zu Recht den „Federalist“ zitierten. Auch sonst teilte er weitgehend die Auffassung von WAITZ.[23] Die Zuständigkeit der zentralen Staatsgewalt sei notwendigerweise eine be­schränkte. Für die Gliedstaaten bestehe keine beschränkte, sondern eine „getheilte Sou­veränität“[24] Die Bundesgewalt umfasse mindestens die Zuständigkeiten über die „friedli­chen Verhältnisse zum Ausland“.[25]

Bei der geschichtlichen Untersuchung von REIMANN[26] (1855), der den Übergang vom Staatenbund zum Bundesstaat in Amerika untersucht, ist der Begriff „Bundesstaat“ zwar im Titel vorhanden, dennoch geht REIMANN nicht auf den Bundesstaatsbegriff ein.

Nach VOLLGRAFF[27] (1859) ist der Bundesstaat allgemein als „Staaten-Staat“ zu se­hen. Dies entspricht der Theorie von WAITZ. Amerika sei aber nur den Worten nach ein „Bundes-Staat“, der Sache nach aber ein „Einheistaat“.[28]

Auch v. TREITSCHKE[29] (zuerst 1864) übernimmt die Theorie von WAITZ und er­gänzt diese. Die Idee des „Bundesstaates“ sei zuerst durch HAMILTON im „Continen­talist“ entwickelt worden.[30] Ein „Bundesstaat“ müsse direkt auf die Bürger einwirken können.[31] Das Wesen des Bundesstaates liege dabei nicht darin, dass

“der Umfang der Bundesgewalt zugewiesenen Geschäfte ein sehr ausgedehnter sein, auch darin nicht, daß am Bunde die Mehrheit entscheiden oder ein einziger Mann an der Spitze der executiven Gewalt stehen müßte.“[32]

Vielmehr komme es darauf an, dass die Zentralgewalt selbständig entscheiden könne, ihre Gesetze direkt an den Bürger richten und sich selbst durch eigene Steuern finanzieren könne, sie müsse „eine wirkliche Staatsgewalt sein“.[33] Im Bundesstaat gibt es nach von TREITSCHKE niemals Konkurrenz zwischen Zentralgewalt und Gewalten der Einzelstaaten bei der Gesetzgebung oder der Ausübung von anderen Staatsgewalten.[34]

KIESSELBACH (1864) erwähnt in einem Kapitel über den „Kampf des staatenbundli­chen und des bundesstaatlichen Prinzips“ in Amerika zwar, dass die

“Beziehungen der Staatensouveränetäten zur Unionsautorität”[35]

damals umstritten waren. Was er genau unter einem „Bundesstaat“ versteht, bleibt jedoch im Dunkeln.

JELLINEK[36] (1882) vertritt hingegen eine andere Theorie als WAITZ, obwohl es auch Übereinstimmungen gibt.

„So weit auch die Ansichten über die rechtliche Stuktur des Bundesstaates auseinander gehen, in dem einen Punkte stimmen doch Alle überein, welche die Möglichkeit des zusammengesetzten Staates zugeben, dass die Bundesgewalt eine wirkliche, selbständige Staatsgewalt sei, dass der Bundesstaat daher nicht nur eine völker-, sondern auch eine staatsrechtliche Bildung repräsentire.“

JELLINEK wendet sich scharf gegen die vertragstheoretischen Begründungen, denn diese seien logisch unmöglich.[37] Die wichtigste Grundlage des Staates sei das Volk als organisches Element desselben. Der Grund der Entstehung des Staates sei, dass

“eine Gesamtheit sich als eine Einheit fühlt und weiss und diese Einheit dadurch zum Ausdruck bringt, dass sie sich als Gesammtpersönlichkeit, als wollendes und handelndes Subject constituiert.“[38]

WESTERKAMP[39] (1892) untersuchte die Entstehung des Bundesstaates, die Verteilung der Befugnisse auf Bund und Staaten, die Regeln für das Verhältnis von Bundesgewalt und Staatengewalten und die Organisation der Bundesgewalt und deren Funktionen.

MOLL schrieb im Jahre 1905 eine Dissertation mit dem Titel „Der Bundesstaatsbegriff in den Vereinigten Staaten von Amerika von ihrer Unabhängigkeit bis zum Kompro­miss von 1850“. Zwei Abschnitte befassen sich mit den Theorien der Verfasser der „Federalist Papers“. Ein Abschnitt handelt dabei die Auffassungen des MADISON, der andere die Auffassungen des HAMILTON jeweils in Bezug zum „Federalist“ ab. Die Untersuchung von MOLL befasst sich dabei zu MADISONS Bundesstaatsidee we­sentlich mit den Fragen, ob die Einzelstaaten souverän seien,[40] weiterhin mit

“der Natur der neu errichteten Regierung […], [der] Grundlage auf der sie errich­tet ist, d[en] Quellen aus denen ihre ordentlichen Gewalten fließen, d[er] Wirkung dieser Gewalten, ihre[r] Ausdehnung und schließlich ihre[r] Autorität, die zu­künftige Änderungen in der Regierung herbeiführen kann.”[41]

Die Untersuchung beschränkt sich also fast ausschließlich auf einen der Artikel des „Federalist“.[42] Die Diskussion der Bundesstaatsidee bei HAMILTON befasst sich vor allem mit dem Problemkreis des Unterschiedes von Staatenbund und Bundesstaat und der Frage von Souveränität und Gleichrangigkeit der „States“. Auch bei MOLL sind die wesentlichen Fragen, die zu der Darstellung der Idee des Bundesstaates gehören, die Frage nach der Entstehung des Bundesstaates und nach dem Verhältnis von Zentralge­walt und Einzelstaaten.

Von BOSSE (1907) sieht in seiner Untersuchung „Einzelstaat und Bundesstaat in der Nordamerikanischen Union und im Deutschen Reich“ von einer Definition des Bundes­staates ab.[43] Für die „States“ gelte, dass diese zwar Staaten, aber nicht souverän seien.[44] Er verweist auf die damaligen Ansichten über die Verfassung als Vertrag aller Bürger.[45]

Von TUCHER[46] übernimmt wesentlich die Lehre von WAITZ und untersucht die Zustän­digkeitsverteilung von Bund und Gliedern[47], die Sicherung der Einhaltung dieser Kompetenzverteilung[48], die bundesverfassungsmäßigen Rechte des Bundes gegen die Glieder[49] sowie umgekehrt[50]. Des Weiteren befasst er sich mit den Fragen des Verhältnisses von Bund und Gliedern zum Staatsvolk und zum Staatsgebiet.[51]

DUNNING im Jahre 1926[52] verweist in seiner englischsprachigen Untersuchung auf TREITSCHKE und WAITZ:

“Treitschke, in his Historische und Politische Aufsätze, II, 113, declares that the fundamental principle of the Bundesstaat was first clearly developed by Alexan­der Hamilton in the Continentalist and the Federalist. The principle was, that when a political organ is endowed with a right, the power necessary to the exer­cise of the right must be presumed to go with it. From this followed that in a union of states the central government must have power to enforce its laws upon the in­dividual citizens. This bahnbrechende idea was discussed by the Americans solely with respect to their peculiar problems. Waitz was the first, Treitschke says, to treat the idea systematically and ‘with profound earnestness of German science’.” (alle kursiv im Original, der Verfasser)

Weiterhin weist er auf die Untersuchungen von CALHOUN hin, der die Souveränität der Einzelstaaten bestritt.[53] DUNNING[54] übersetzt „Bundesstaat“ mit „union-state“. Die Bezeichnung „federal state“, die gemeinhin als Übersetzung verwendet wird[55], sei deshalb ungünstig, weil:

„Government may be federal, state may not, and the expression “federal state“ is meaningsless.”[56]

GERHARD[57] (1929) geht auf die Idee des Bundesstaates bei HAMILTON fast über­haupt nicht ein, obwohl er

„den Ideenbau der Hamiltonschen Politik aus einer systematischen Durchsicht seines umfangreichen Werkes“[58]

zu rekonstruieren versuchte. Lediglich die Auswirkungen der „Union“ auf Wirtschaft und Sicherheit werden bei ihm betrachtet.

ELLWEIN in seiner Dissertation von 1950, die den Titel „Der Einfluss des nordameri kanischen Bundesverfassungsrechtes auf die Verhandlungen der Frankfurter National­versammlung im Jahre 1848/49“ trägt, verweist in dem Kapitel mit der Bezeichnung „Die Anfänge einer amerikanischen Bundesstaatstheorie“[59] generell auf die Untersu­chung von MOLL[60]. Er beschäftigt sich mit den Fragen, wie der Bundesstaat zustande gekommen sei[61], wem Souveränität zukomme und dem Verhältnis zwischen Bund und Einzelstaaten. Letzteres, so ELLWEIN, sei HAMILTON allerdings „gleichgültig“[62] gewesen. Weiterhin werden die Frage der „Bill of Rights“[63] und das Recht der Einzel­staaten wieder aus dem Bund auszutreten[64] diskutiert.

Vertreter der „Reinen Rechtslehre“[65] betrachten die Souveränität von Bund und Län­dern und die Staatlichkeit derselben. Der Bundesstaat wird als Form der Dezentralisa­tion gesehen.[66] Er wird dabei in der sogenannten „Dreikreisetheorie“ betrachtet. Es gibt nach dieser drei Rechtskreise: die Gesamtverfassung, die Bundesrechtsordnung und die Gliedstaatsordnungen.[67]

Neuere Untersuchungen zum Bundesstaat in deutscher Sprache beziehen sich fast aus­schließlich auf den „Bundesstaat“ als Rechtsbegriff im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.[68] Auch hier geht es um den grundsätzlichen Aufbau des Bundesstaates, die Verteilung der Staatsgewalt, um Souveränität und die Frage, ob der Bundesstaat zwei- oder dreigliedrig ist.

Wie die überblicksartig dargestellten Untersuchungen zeigen, umgehen die meisten Autoren die wichtige Frage, was denn unter einem „Bundesstaat“ zu verstehen sei, ver­weisen darauf, dass der Begriff unklar sei oder geben stark unterschiedliche Wesens­merkmale an. Es wird das theoretische Konzept des „Bundesstaates“ zwar inhaltlich nicht in gleicher Weise definiert, die Autoren beantworten mit ihren Bundesstaatstheo­rien jedoch zumindest ähnliche Fragestellungen.

Für die Bundesstaatsidee müssen neben dem allgemeinen Aufbau mindestens die Fra­gen nach

- der Entstehung des Bundesstaates,
- der Staatlichkeit und Souveränität der Teile,
- der Verteilung der Kompetenzen im Bundesstaat und
- dem Verhältnis zwischen den Teilen des Bundesstaates

betrachtet werden.

Bei dieser Unterscheidung scheint eine Unterteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten zwischen Gesetzgebung, Vollzug und Rechtsprechung zweckmäßig.

[...]


[1] Die Abhandlung ist aus einem Kapitel meiner Diplomarbeit „Die Bundesstaatsidee Analyse der Bundesstaatsidee in den ‚Federalist Papers’ und in den Werken der Autoren der ‚Papers’“ entstanden. Diese ist im Grin-Verlag veröffentlicht als E-Book mit der Archivnummer V75860 und veröffentlicht als Buch mit der ISBN 978-3-638-73012-9.

Zitierweise des Federalist nach E. G. Bourne (Hrsg.), The Federalist. A Commentary on the Constitution of the United States. Written by Alexander HAMILTON, James MADISON and John JAY, 1947. Nach dieser Ausgabe wird in der gesamten Untersuchung zitiert, außer dort, wo ausdrücklich eine andere Quelle vermerkt ist. Für die Ausgabe von BOURNE wird in den Anmerkungen im Folgenden die Kurzform für diese Ausgabe der „Federalist Paper(s)“ verwendet. Dazu wird lediglich der Nachname des jeweiligen Verfasser, die Nummer des jeweiligen „Papers“ und die im Buch angegeben. Die Ausgabe von BOURNE besteht aus zwei Büchern in einem Band, welche getrennt nummeriert sind. Die Nummern I bis LXII finden sich dabei in Buch 1, die Nummern LXIII-LXXXV in Buch 2. Alle anderen Werke werden mit dem Namen des Verfassers, Stichworten aus dem Titel, Jahr und zitiert. Die vollständigen bibliographischen Angaben enthält das Literaturverzeichnis. Vgl. zu anderen Ausgaben des „Federalist“D. Adair, The Federalist Papers: A Review Article.

[2] Vgl. (zustimmend) Madison, No. XXXVIII, S. 249. Es gab aber damals auch Stimmen, die die Missstände den „States“ anlasteten und daher diese innerhalb der „States“ lösen wollten. Vgl. hierzu E. S. Corwin, The Progress of the Constitutional Theory between the Declaration of Indepence and the Meeting of the Philadelphia Convention, S. 513.

[3] Vgl. M. Farrand, The Records of the Federal Convention, Band III, S. 147 und J. Ranney, The Bases of American Federalism, S. 9-11.

[4] A. H. Kelly – W. A. Harbison, The American Constitution, S. 106

[5] Vgl. Hamilton, No. XXII, S. 149 und ders., No. XXXVII, S. 240.

[6] Damit ist hier nicht gemeint, dass Teile der U.S.-Verfassung einer Idee des Bundesstaats widersprechen würden, sondern, dass möglicherweise Teile der U.S.-Verfassung vollkommen unabhängig oder nicht relevant für die Idee des Bundesstaat sind und weder mit „bundesstaatlich“ noch mit „nicht-bundesstaatlich“ bezeichnet werden sollten, da sie außerhalb dieses Schemas liegen.

[7] Immer bezogen auf die Sicht der Autoren der „Federalist Papers“.

[8] Dies würde den zahlreichen Definitionen vom „Bundesstaat“ willkürlich eine neue hinzufügen.

[9] Hierbei würde wie schon in Abschnitt 1 geschildert, die Idee vom „Bundesstaat“ bei HAMILTON, JAY und MADISON notwendigerweise mit der voraus gestellten Definition übereinstimmen.

[10] Die Untersuchungen der allgemeinen Bundesstaatsidee berufen sich meist direkt auf den Ursprung der Bundesstaatstheorie, also auf die „Federalist Papers“.

[11] Natürlich sind damit die Ergebnisse dieser Untersuchung zumindest von den Fragestellungen vorheriger Untersuchungen über die Idee des „Bundesstaates“ abhängig. Dies ist aber unumgänglich, da es keinen Bundesstaat „an-sich“ gibt und ansonsten eine völlig neue Bedeutung von „Bundesstaat“ erzeugt werden würde.

[12] R. Koselleck, Bund; Bündnis; Föderalismus; Bundesstaat.

[13] So auch J. Schmidt, Der Bundesstaat und das Verfassungsprinzip der Bundestreue, S. 32.

[14] R. Koselleck, Bund; Bündnis; Föderalismus; Bundesstaat, S. 649.

[15] Die in diesem Abschnitt erwähnten Jahreszahlen stellen keine neue Zitierweise dar, sondern sollen helfen, einen Überblick über die zeitliche Entwicklung des Bundesstaatsbegriffes zu gewinnen.

[16] A. C. de Toqueville, De la démocratie en Amérique.

[17] Vgl. S. Brie, Der Bundesstaat, S. 93.

[18] G. Waitz, Grundzüge der Politik, S. 44. WAITZ stützt seine allgemeinen Ausführungen zum Bundesstaat wesentlich auf die U. S. Verfassung und die Federalist Papers (vgl. K. Weber, Kriterien des Bundesstaates, S. 58).

[19] G. Waitz, Grundzüge der Politik, S. 43.

[20] Vgl, Waitz, Grundzüge der Politik, S. 43 f.

[21] R. Mohl, Die Geschichte und Literatur der Staatswissenschaften, Band 1, S. 551.

[22] Gemeint ist wohl „Anhänger des Bundesstaates“.

[23] Vgl. S. Brie, Der Bundesstaat, S. 120 f.

[24] R. v. Mohl, Encyklopädie der Staatswissenschaft, S. 367.

[25] R. v. Mohl, Encyklopädie der Staatswissenschaft, S. 368.

[26] E. Reimann, Die Vereinigten Staaten von Nordamerika im Übergange vom Staatenbund zum Bundesstaat.

[27] Vgl. C. F. Vollgraff, De confoederationibus sine et cum imperio, S. 8.

[28] Vgl. C. F. Vollgraff, De confoederationibus sine et cum imperio, S. 42. Gemeint ist „Einheitsstaat“.

[29] H. v. Treitschke, Historische und Politische Aufsätze, Band II.

[30] Vgl. H. v. Treitschke, Historische und Politische Aufsätze, Band II, S. 112 und C. G. Bowers, Jefferson and Hamilton, S. 29.

[31] Vgl. H. v. Treitschke, Historische und Politische Aufsätze, Band II, S. 112 f.

[32] H. v. Treitschke, Historische und Politische Aufsätze, Band II, S. 113.

[33] H. v. Treitschke, Historische und Politische Aufsätze, Band II, S. 113.

[34] H. v. Treitschke, Historische und Politische Aufsätze, Band II, S. 113.

[35] W. Kiesselbach, Der amerikanische Federalist: Politische Studien für die deutsche Gegenwart, Band 2, S. 200.

[36] G. Jellinek, Die Lehre der Staatenverbindungen.

[37] G. Jellinek, Die Lehre der Staatenverbindungen, S. 256.

[38] G. Jellinek, Die Lehre der Staatenverbindungen, S. 257.

[39] J. B. Westerkamp, Staatenbund und Bundesstaat, S. 67-82, 134-156, 224-245, 316-330, 400-413.

[40] E. Moll, Der Bundesstaatsbegriff in den Vereinigten Staaten von Amerika von ihrer Unabhängigkeit bis zum Kompromiss von 1850, S. 61-63.

[41] E. Moll, Der Bundesstaatsbegriff in den Vereinigten Staaten von Amerika von ihrer Unabhängigkeit bis zum Kompromiss von 1850, S. 63.

[42] Vgl. dazu Madison, No. XXXIX.

[43] Vgl. H. v. Bosse, Einzelstaat und Bundesstaat in der Nordamerikanischen Union und im Deutschen Reich, S. 5.

[44] Vgl. H. v. Bosse, Einzelstaat und Bundesstaat in der Nordamerikanischen Union und im Deutschen Reich, S. 20.

[45] Vgl. H. v. Bosse, Einzelstaat und Bundesstaat in der Nordamerikanischen Union und im Deutschen Reich, S. 7.

[46] C. Frh. v. Tucher, Vergleichende Darstellung der rechtlichen Erscheinungsformen des Föderalismus.

[47] Vgl. C. Frh. v. Tucher, Vergleichende Darstellung der rechtlichen Erscheinungsformen des Föderalismus, S. 12-25.

[48] Vgl. C. Frh. v. Tucher, Vergleichende Darstellung der rechtlichen Erscheinungsformen des Föderalismus, S. 26-51.

[49] Vgl. C. Frh. v. Tucher, Vergleichende Darstellung der rechtlichen Erscheinungsformen des Föderalismus, S. 46-52.

[50] Vgl. C. Frh. v. Tucher, Vergleichende Darstellung der rechtlichen Erscheinungsformen des Föderalismus, S. 53-62.

[51] Vgl. C. Frh. v. Tucher, Vergleichende Darstellung der rechtlichen Erscheinungsformen des Föderalismus, S. 63-70.

[52] W. A. Dunning, A History of Political Theories, S. 283, Fn. 2.

[53] W. A. Dunning, A History of Political Theories, S. 284.

[54] W. A. Dunning, A History of Political Theories. From Rousseau to Spencer, S. 284.

[55] So z. B. R. Renner - J. Tooth, Rechtssprache, S. 317 oder B. Wüstefeld (Hrsg.), Von Beseler Law Dictionary, S. 702.

[56] W. A. Dunning, A History of Political Theories. From Rousseau to Spencer, S. 284. Vgl. zur Ungleichheit der Begriffe “föderalistisch” und “bundesstaatlich” B. Dennewitz, Der Föderalismus, S. 80-83.

[57] W. Gerhard, Das politische System Alexander Hamiltons.

[58] W. Gerhard, Das politische System Alexander Hamiltons, S. V.

[59] T. Ellwein, Der Einfluss des nordamerikanischen Bundesverfassungsrechtes, S. 53-67.

[60] Als Fußnote zur Kapitelüberschrift. Vgl. E. Moll, Der Bundesstaatsbegriff in den Vereinigten Staaten von Amerika von ihrer Unabhängigkeit bis zum Kompromiss von 1850.

[61] T. Ellwein, Der Einfluss des nordamerikanischen Bundesverfassungsrechtes, S. 53-56 und 61.

[62] T. Ellwein, Der Einfluss des nordamerikanischen Bundesverfassungsrechtes, S. 57.

[63] T. Ellwein, Der Einfluss des nordamerikanischen Bundesverfassungsrechtes, S. 59.

[64] T. Ellwein, Der Einfluss des nordamerikanischen Bundesverfassungsrechtes, S. 60 und 62.

[65] Vgl. T. Öhlinger, Bundesstaat und Reine Rechtslehre und R. Thienel, Der Bundesstaatsbegriff der Reinen Rechtslehre.

[66] Vgl. R. Thienel, Der Bundesstaatsbegriff der Reinen Rechtslehre, S. 126 f. und T. Öhlinger, Bundesstaat und Reine Rechtslehre, S. 4.

[67] Vgl. R. Thienel, Der Bundesstaatsbegriff der Reinen Rechtslehre, S. 130 f. und 135, sowie T. Öhlinger, Bundesstaat und Reine Rechtslehre, S. 5 f. und H. Greulich, Staatliche Rechtsordnungen in der Bundesrepublik Deutschland, S. 27-37.

[68] Vgl. K. Hesse, Der unitarische Bundesstaat, S. 1 f. . Vgl. weiterhin die folgenden Untersuchungen zum „Bundesstaat“ in der Bundesrepublik Deutschland: B. Becker, Öffentliche Verwaltung, S. 173-183, M. Bothe, Bundesstaat, R. Herzog, Die Verfassungsentscheidung für den Bundesstaat, m. w. N. auf den S. 85-95, R. Herzog, Zwischenbilanz im Streit um die bundesstaatliche Ordnung, K.-P. Sommermann, Erläuterungen zu Art. 20 Abs. 1 GG.

Fin de l'extrait de 65 pages

Résumé des informations

Titre
Die Federalist Papers als Staatsphilosophie und Kommentar zur Nordamerikanischen Verfassung
Sous-titre
Die Idee des Bundesstaats in den Federalist Papers
Note
1,4
Auteur
Année
2007
Pages
65
N° de catalogue
V82760
ISBN (ebook)
9783638898355
ISBN (Livre)
9783638904728
Taille d'un fichier
690 KB
Langue
allemand
Annotations
Ausarbeitung eines Themas aus der Diplomarbeit "Die Bundesstaatsidee in den 'Federalist Papers' und in den Werken der Autoren der 'Papers' ". Die Diplomarbeit wurde an der Universität der Bundeswehr München geschrieben, Themensteller war Prof. Dr. B. B. Die Arbeit wurde mit 1,4 benotet.
Mots clés
Federalist, Papers, Staatsphilosophie, Kommentar, Nordamerikanischen, Verfassung
Citation du texte
Markus Andreas Mayer (Auteur), 2007, Die Federalist Papers als Staatsphilosophie und Kommentar zur Nordamerikanischen Verfassung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82760

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