Vermehrt gelten Mitarbeiter als Erfolgs entscheidender Faktor. Die Firmenleitungen verstehen,
daß eine zu hohe Fluktuation enorme Kosten generiert. Dies vor allem bei
Kadermitarbeitern und Wissensträgern.
Aus den USA kam schon vor einigen Jahrzehnten die Idee der Mitarbeiterbeteiligung auch zu
uns in die Alte Welt. Ziel und Zweck ist es, teure Mitarbeiter im Betrieb zu halten, bei
gleichzeitiger Beeinflussung seines Bewusstseins in Richtung Profitabilität und Wertsteigerung der Firma als Ganzes. Er soll „Mitunternehmer“ werden.
Der Verbreitungsgrad von Mitarbeiterbeteiligung ist in der Schweiz jedoch noch gering.
Schuld daran ist vor allem auch die Angst vor der Implementierung. Ebenso ist die Rechtslage löchrig.
Das Gebiet der Mitarbeiterbeteiligung ist sehr weitläufig. Direkte gesetzliche Grundlagen sind kaum vorhanden, auch die Besteuerung ist in der Schweiz noch nicht im Detail geregelt.
In der vorliegenden Arbeit wird vor allem die Kapitalbeteiligung besprochen, die weiteren Varianten materieller und immaterieller Mitarbeiterbeteiligung werden nur kurz erwähnt.
Inhaltsverzeichnis
1 Gründe und Ziele von Mitarbeiterbeteiligungen
1.1 Gründe
1.2 Ziele und Resultate
2 Verschiedene Modelle der Mitarbeiterbeteiligung
2.1 Grundlagen
2.1.1 Modelle
2.1.2 Mitarbeiterbeteiligung als Teil der Vergütung
2.1.3 Insiderproblematik
2.2 Immaterielle Beteiligung
2.3 Materielle Beteiligung
2.3.1 Gesetzlich geregelte Erfolgsbeteiligung
2.3.1.1 Anteil am Geschäftsergebnis
2.3.1.2 Provision
2.3.1.3 Gratifikation
2.3.2 Gesetzlich nicht geregelte Erfolgsbeteiligung
2.3.2.1 Bonus
2.3.2.2 Prämie
2.3.3 Kapitalbeteiligung mit Aktien oder Optionen
2.4 Andere Formen der Kapitalbeteiligung
2.4.1 Fremdkapitalbeteiligung
2.4.2 Eigenkapitalähnliche Beteiligung
3 Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen
3.1 Mitarbeiteraktie
3.1.1 Eigenschaften
3.1.2 Verfügungsmöglichkeit
3.2 Mitarbeiteroption
3.2.1 Eigenschaften
3.2.2 Verfügungsmöglichkeit
3.3 Arbeitsrechtliche Betrachtungen
3.3.1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
3.3.1.1 Rechtslage
3.3.1.2 Gratifikation
3.3.1.3 Mitarbeiteraktien
3.3.1.4 Mitarbeiteroptionen
3.3.2 Risiken und Verbote
3.3.2.1 Finanzielles Risiko des Mitarbeiters
3.3.2.2 Das Truck-Verbot
4 Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes in einem Betrieb
4.1 Stufen der Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes
4.1.1 Analyse des Unternehmens und der Unternehmenskultur
4.1.2 Entscheid über das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
4.1.3 Wahl der Beteiligungsform
4.1.4 Festlegung des Teilnehmerkreises
4.1.5 Bestimmung des Beteiligungssubstrates
4.1.6 Festlegung der Beteiligungsquote
4.1.7 Bestimmung der Abgabebedingungen
4.1.8 Erlass des Beteiligungsreglementes
4.1.9 Bereitstellung der Aktien
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Relevanz und Ausgestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen als Instrument zur Unternehmenswertsteigerung und Mitarbeiterbindung in der Schweiz, wobei die arbeitsrechtliche Dimension und die praktische Einführung im Fokus stehen.
- Motive und Ziele von Mitarbeiterbeteiligung
- Systematisierung materieller und immaterieller Modelle
- Spezifika von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen
- Arbeitsrechtliche Implikationen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Truck-Verbot und regulatorische Herausforderungen
- Schritt-für-Schritt-Prozess zur Einführung eines Beteiligungsprogramms
Auszug aus dem Buch
3.3.2.2 Das Truck-Verbot
Der im OR 323b Abs. 3 aufgeführte Grundsatz über die missbräuchliche Verwendung des Lohnes im Interesse der Arbeitgeberin ist von Bedeutung im Zusammenhang mit im Arbeitsvertrag festgelegten Mitarbeiteroptionen. Dieses so genannte Truck-Verbot umfasst dabei die gesamte Vergütung einschliesslich zusätzlicher Lohnbestandteile und Sondervergütungen. Aus Gesetz und Rechtssprechung geht hervor, daß eine Verletzung des Truck-Verbots dann vorliegt, wenn der Mitarbeiter im Voraus einer bestimmten Verwendung des Lohns oder einer beschränkten Verfügungsfreiheit zustimmt. Dies stets im Interesse der Arbeitgeberin. Hingegen kann nach der Fälligkeit der Lohnforderung eine solche Verwendung oder Verpflichtung eingegangen werden wenn sie im Interesse des Arbeitnehmers liegt.
Aus der aktuellen Rechtssprechung und der einschlägigen Literatur geht deutlich hervor, daß sich das Truck-Verbot im eigentlichen Sinn nur auf den Basislohn bezieht. Die Vergütungen aus den Mitarbeiterbeteiligungen können dann unter das Truck-Verbot fallen, wenn der Basislohn zugunsten der Mitarbeiterbeteiligung vermindert wurde, die Gesamtvergütung ohne Mitarbeiterbeteiligung also höher wäre als der Basislohn alleine. Bei den Fällen, bei welchen die Gerichte bemüht wurden, lagen jedoch die Basislöhne weit über dem branchenüblichen Durchschnitt, ebenso machte der Anteil der Mitarbeiterbeteiligung einen sehr hohen Anteil der Gesamtvergütung aus.
Alle über den Basislohn hinaus zugestandenen Sondervergütungen unterstehen laut Bundesgerichtsentscheid BGE 4C.183/2005 daher nicht des im OR 323b definierten Truck Verbots. Insbesondere dann nicht, wenn die Arbeitgeberin diese Sondervergütungen als Mitarbeiterbeteiligung definiert oder die Modalitäten der Ausschüttung den Schluss zulassen, daß diese als nicht zum regulären Basislohn zugehörig betrachtet werden zu können. Diese zusätzlichen Vergütungen können daher in diesem Fall nicht als variablen Lohnbestandteil angeschaut werden, sondern haben eher den Charakter einer Gratifikation.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Gründe und Ziele von Mitarbeiterbeteiligungen: Dieses Kapitel erläutert die ökonomischen Motive wie die Reduzierung von Fluktuationskosten und die Steigerung der Identifikation sowie die Zielsetzung, Mitarbeiter zu Mitunternehmern zu machen.
2 Verschiedene Modelle der Mitarbeiterbeteiligung: Hier erfolgt eine Klassifizierung der Beteiligungsformen, wobei zwischen materiellen Modellen (gesetzlich geregelt vs. nicht geregelt) und immateriellen Modellen sowie verschiedenen Kapitalbeteiligungsarten differenziert wird.
3 Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen: Dieser Abschnitt analysiert die spezifischen Instrumente Aktien und Optionen, deren rechtliche Eigenschaften und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, insbesondere bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
4 Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes in einem Betrieb: Das Kapitel beschreibt den praktischen Umsetzungsprozess eines Beteiligungsprogramms, von der Analyse der Unternehmenskultur über die Wahl der Beteiligungsform bis hin zur Bereitstellung der Aktien.
Schlüsselwörter
Mitarbeiterbeteiligung, Kapitalbeteiligung, Mitarbeiteraktie, Mitarbeiteroption, Erfolgsbeteiligung, Unternehmenskultur, Arbeitsrecht, Truck-Verbot, Lohnbestandteil, Gratifikation, Unternehmenswert, Fluktuation, Mitunternehmer, Beteiligungsreglement, Bonus
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert das Konzept der Mitarbeiterbeteiligung als Instrument zur Unternehmenswertsteigerung und Mitarbeiterbindung in der Schweiz unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen.
Welche zentralen Themenfelder deckt die Arbeit ab?
Die Arbeit behandelt die Motive der Einführung, verschiedene Beteiligungsmodelle, rechtliche Aspekte bei Aktien und Optionen sowie den strukturierten Prozess zur Einführung solcher Programme im Betrieb.
Was ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage?
Ziel ist es, die Möglichkeiten und arbeitsrechtlichen Grenzen von Mitarbeiterbeteiligungen aufzuzeigen und einen Leitfaden für die Implementierung in Unternehmen zu bieten.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse von Fachliteratur, Gesetzestexten (insbesondere OR) und relevanter Rechtsprechung (Bundesgerichtsentscheide).
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Modellvorstellung, die detaillierte Analyse von Aktien- und Optionsplänen, die arbeitsrechtliche Problematik bei Kündigungen sowie die schrittweise Einführung eines Programms.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Mitarbeiterbeteiligung, Kapitalbeteiligung, Mitarbeiteraktie, Mitarbeiteroption, Arbeitsrecht, Truck-Verbot und Unternehmenswertsteigerung.
Wie unterscheidet sich eine Gratifikation von einem Bonus in Bezug auf das Arbeitsrecht?
Während die Gratifikation an keine feste Leistung gebunden ist und oft einen fakultativen Charakter hat, wird der Bonus als variabler Lohnbestandteil gewertet, der an das Geschäftsergebnis und persönliche Leistungen geknüpft ist.
Welche Rolle spielt das Truck-Verbot bei Mitarbeiterbeteiligungen?
Das Truck-Verbot verhindert, dass ein Arbeitgeber den Lohn in einer Weise missbraucht, die den Arbeitnehmer unzulässig einschränkt; bei Mitarbeiterbeteiligungen ist dies relevant, wenn der Basislohn zugunsten der Beteiligung reduziert wird.
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- Dipl. Ing. HTL Reto Stämpfli (Author), 2006, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82870