In dubio pro libertate – dieser Restriktionsgrundsatz wird oft angeführt, wenn unsicher ist, ob durch freiheitsbeschränkende gesetzgeberische Interventionen ein erstrebtes Ziel überhaupt erreicht werden kann. So wundert es nicht, dass diese Maxime auch früh von liberaler Seite gegen die Absicht des Gesetzgebers ins Feld geführt wurde, das Strafgesetzbuch um den Tatbestand des Stalking zu erweitern. Ob die partiell geforderte gesetzgeberische Zurückhaltung auf dem Gebiet des Strafrechts zum Schutz vor Belästigung, Bedrohung und Gewalt auch im Hinblick auf die Erscheinungsformen des Stalking geboten erscheint, oder ob ein sinnvoller Straftatbestand nicht vielmehr längst überfällig ist, soll in dieser Arbeit vor allem mit Blick auf das Gewaltschutzgesetz und die Stalking-Entwürfe untersucht werden.
Dabei wird zunächst basierend auf kiminologischen Erkenntnissen die Phänomenologie des Stalking dargestellt um auf dieser Basis den bereits bestehenden strafrechtlichen Schutz vor solchen Verhaltensweisen zu analysieren. Nach einer Strafwürdigkeitsprüfung des Stalking-Verhaltens wird sodann unter Heranziehung des Gewaltschutzgesetzes und der Stalking-Gesetzentwürfe untersucht, was bei der Genese eines entsprechenden Straftatbestandes de lege ferenda zu beachten sein wird.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Begriffsbestimmung/ Phänomenologie des Stalking
1. „Mildes Stalking“
2. „Schweres Stalking“
III. Kriminologische Erkenntnisse
1. Täter/ Stalkertypologie
a. Statische Faktoren
b. Dynamische Faktoren
c. Situative Faktoren
d. Klassifizierung
aa. „Rejected Stalker“
bb. „Intimacy seeker“
cc. „Incompetent siutors“
dd. „Resentful stalker“
ee. „Predatory stalker“
2. Opfer
3. Prävalenzrate
IV. Strafrechtlicher Schutz – Strafbarkeit nach dem StGB de lege lata
1. Körperverletzungsdelikte, §§ 223f, 229 StGB
2. Nötigung, § 240 StGB
3. Sexuelle Nötigung, §177 StGB
4. Bedrohung, § 241 StGB
5. Freiheitsberaubung, § 239 StGB
6. Hausfriedensbruch, § 123 StGB
7. Beleidigungsdelikte, §§ 185ff StGB
8. Sachbeschädigung, § 303 StGB
Zwischenergebnis:
V. Das Gewaltschutzgesetz
1. Geschichte und Ziel des Gesetzes
2. Gesetzestechnische Konstruktion
a. § 1 GewSchG
b. §§ 2 und 3 GewSchG
c. § 4 GewSchG
d. Verfahrens- und Vollstreckungsregeln
3. Positive Bewertung des Gesetzes
4. Kritische Auseinandersetzung mit dem GewSchG
a. Dogmatische zivil- und strafrechtliche Bindungsprobleme
b. Materiellrechtliche Defizite und Probleme
c. Verfahrens- und vollstreckungsrechtliche Probleme
d. Praktische Probleme
Exkurs: Bewertung des Gewaltschutzgesetzes durch Richter der Amtsgerichte Albstadt und Balingen
Zwischenergebnis
VI. Strafwürdigkeit des Stalking
1. Grundsätze einer Strafwürdigkeitsprüfung
2. Anwendung der Strafwürdigkeitsgrundsätze auf Stalking
a. Das zu schützende Rechtsgut
aa. Verfassungsrang
bb. gesellschaftliche Akzeptanz
b. Sozialschädlichkeit
c. Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips
Zwischenergebnis
3. Schuldfähigkeit des Stalkers
VII. Stalking – Strafbarkeit de lege ferenda
1. Entwicklungsgeschichte der Gesetzesinitiativen
2. Der Gesetzentwurf des Bundesregierung: § 241b, „Nachstellung“
a. Systematik des § 241b
b. § 241b Absatz 1
c. § 241b Absatz 2
3. Der Gesetzentwurf des Bundesrates: § 238 StGB, „Schwere Belästigung“
a. Systematik des § 238 nF
b. § 238 nF Absatz 1
c. § 238 nF Absatz 2
d. § 238 nF Absatz 3
e. § 238 nF Absatz 4
f. § 238 nF Absatz 5
g. § 238 nF Absatz 6
h. die Einführung der Deeskalationshaft
VIII. Ergebnis/Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Notwendigkeit und den Sinn eines eigenständigen strafrechtlichen Schutzes gegen Stalking in Deutschland. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob das bestehende Strafrecht sowie das Gewaltschutzgesetz ausreichen, um Stalking effektiv zu sanktionieren und Opfer zu schützen, oder ob ein neuer Straftatbestand erforderlich ist.
- Phänomenologie und kriminologische Einordnung von Stalking-Verhaltensweisen.
- Analyse der Anwendbarkeit bestehender Strafrechtsnormen auf Stalking-Handlungen.
- Kritische Bewertung der gesetzestechnischen Konstruktion des Gewaltschutzgesetzes.
- Strafwürdigkeitsprüfung im Hinblick auf ein potenzielles neues Stalking-Gesetz.
- Vergleichende Untersuchung der Gesetzentwürfe von Bundesregierung und Bundesrat.
Auszug aus dem Buch
1. „Mildes Stalking“
Diese Kategorie ist vor allem gekennzeichnet durch das Fehlen von körperlicher Nähe und physischer Gewalt. Darunter fallen beispielsweise unzählige Telefonanrufe zu allen Tages- und Nachtzeiten, Schreiben von Liebes- und Drohbriefen, Zusenden von Geschenken (z.B. Blumen oder Konfekt), die jedoch auch maligne entarten können und über pornografische Bilder bis hin zu Grabkränzen und toten Tieren alles Erdenkbare enthalten. Ferner erfolgen häufig Rufschädigung durch Verbreiten von Gerüchten sowohl im Arbeits- als auch im sozialen Umfeld, Auflauern vor der Wohnung und am Arbeitsplatz mit meist anschließender Verfolgung, Bestellung von Waren im Namen von und zur Adresse des Opfers sowie eine Überwachung der sozialen Kontakte.
Auch neuere Kommunikationsmittel wie Handy oder das Internet bieten neue Spielräume (sog. Cyberstalking): die Mailbox des Opfers wird mit E-Mails überflutet, Chatrooms zur Bedrängung missbraucht oder es werden unsittliche Angebote nebst Adresse und Telefonnummer des Opfers auf ominösen Websites publiziert.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Einführung in die Problematik des Stalking und den liberalen Restriktionsgrundsatz des Strafrechts.
II. Begriffsbestimmung/ Phänomenologie des Stalking: Definition und Kategorisierung von Stalking in mildes und schweres Stalking.
III. Kriminologische Erkenntnisse: Analyse der Täterpersönlichkeit, Opferbetroffenheit und Prävalenzraten.
IV. Strafrechtlicher Schutz – Strafbarkeit nach dem StGB de lege lata: Prüfung der Anwendbarkeit bestehender Straftatbestände auf Stalking-Handlungen.
V. Das Gewaltschutzgesetz: Detaillierte Betrachtung des Gesetzes, seiner Konstruktion und Schwachstellen.
VI. Strafwürdigkeit des Stalking: Theoretische Herleitung der Notwendigkeit einer strafrechtlichen Normierung.
VII. Stalking – Strafbarkeit de lege ferenda: Vergleich und kritische Würdigung der Gesetzentwürfe von Bundesregierung und Bundesrat.
VIII. Ergebnis/Ausblick: Zusammenfassendes Fazit zur Notwendigkeit eines angepassten Stalking-Straftatbestandes.
Schlüsselwörter
Stalking, Gewaltschutzgesetz, Strafrecht, Nachstellung, Opferschutz, Tätertypologie, Rechtsfrieden, Strafwürdigkeit, Gesetzgebungsverfahren, Cyberstalking, Rechtsgut, Kriminalpolitik, Strafbarkeitslücke, Persönlichkeitsstruktur, Deeskalationshaft
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Es geht um die Frage, ob die derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland ausreichen, um Stalking angemessen zu sanktionieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Untersuchung umfasst die kriminologische Analyse des Täterverhaltens, den Schutzbereich des Gewaltschutzgesetzes und die strafrechtliche Bewertung neuer Gesetzesinitiativen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, zu klären, ob ein eigenständiger Straftatbestand für Stalking in Deutschland sinnvoll und notwendig ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine rechtsdogmatische Analyse unter Berücksichtigung kriminologischer Forschungsergebnisse und empirischer Daten zum Gewaltschutzgesetz.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Schwachstellen des Gewaltschutzgesetzes sowie die konkreten Tatbestandsentwürfe von Bundesregierung und Bundesrat.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Neben dem Kernbegriff Stalking sind Begriffe wie Rechtsfrieden, Opferschutz, Strafbarkeitslücke und Tatbestandskonstruktion entscheidend.
Welchen Stellenwert nimmt das Gewaltschutzgesetz in der Arbeit ein?
Das Gesetz wird als zentrales, aber letztlich unzureichendes Instrument kritisch hinterfragt, da es den spezifischen Unwert des Stalking als Dauerdelikt nur unzureichend abbildet.
Was besagt das Ergebnis in Bezug auf die Gesetzentwürfe?
Beide Entwürfe haben Stärken und Schwächen; während der Entwurf der Bundesregierung als zu stark am Erfolgsdelikt orientiert kritisiert wird, wird der Entwurf des Bundesrates als praxisnäher, aber teilweise zu weitgehend eingestuft.
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- Andreas Schaut (Author), 2006, Sinn und Notwendigkeit strafrechtlichen Schutzes vor Bedrohung, Verfolgung und Gewalt: am Beispiel der Stalking-Entwürfe und des Gewaltschutzgesetzes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82949