Analyse und Bewertung des Einflusses von Qualitätsmanagementsystemen auf die Finanzierungskonditionen mittelständischer Unternehmen


Tesis, 2007

118 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Aktuelle Lage des Mittelstandes
2.1 Definition des Mittelstandes
2.2 Wirtschaftliche Stellung
2.3 Finanzierungssituation

3 Der Weg von Basel I zu Basel II
3.1 Der Baseler Ausschuss
3.2 Der Baseler Akkord (Basel I)
3.3 Die neue Eigenkapitalverordnung (Basel II)

4 Rating-Ansätze für die Banken
4.1 Definition des Ratings und dessen Zielgruppen
4.2 Der Standardansatz
4.2 Die internen Ratings (IRB-Ansätze)
4.3 Die Mittelstandskomponente

5 Wesentliche Bestandteile bankinterner Rating-Verfahren
5.1 Ausgewählte interne Rating-Modelle
5.1.1 Das Rating-Modell der Sparkassen (DSGV-Rating)
5.2.2 Das Rating-Modell der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR-II-Rating)
5.2 Die Bestandteile bankinterner Ratings

6 Identifikation der Erfolgsfaktoren von KMU
6.1 Begriffsabgrenzungen: Erfolgsfaktoren und Erfolgspotenziale
6.2 Erfolgsfaktorenforschung
6.3 Erfolgsfaktoren von KMU

7 Qualitätsmanagementsysteme
7.1 Begriffsabgrenzungen: Qualität, Qualitätsmanagement und QM-Systeme
7.2 Total Quality Management
7.2.1 Das EFQM-Modell für Excellence
7.2.2 Die DIN EN ISO 9000:2000ff
7.3 Wesentliche Elemente von QM-Systemen im Rating-Kontext
7.3.1 Hauptkriterien von QM-Systemen
7.3.2 Wesentliche QM-Maßnahmen

8 Wirkmodell zur Darstellung des Zusammenhangs zwischen QM-Maßnahmen und Finanzierungskonditionen
8.1 Konzeption des Wirkmodells
8.2 Problem bei der Bewertung des Wirkmodells
8.3 Wirkungsverzögerungen von QM-Maßnahmen
8.3.1 Empirische Untersuchung an amerikanischen Unternehmen
8.3.2 Anwendbarkeit der Untersuchungsergebnisse auf deutsche Unternehmen
8.3.3 Ansatz zur Quantifizierung der zeitlichen Wirkungsverzögerungen von QM-Maßnahmen
8.3.4 Versuch den möglichen Beitrag von QM-Maßnahmen zum Unternehmenserfolg zu ermitteln
8.3.5 Kritische Betrachtung der Untersuchungsergebnisse

9 Abschließende Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 01: Das Drei-Säulen-Modell von Basel II

Abbildung 02: Risikogewichtung im Retail-Segment (IRB-Ansatz)

Abbildung 03: Risikogewichtung im Corporate-Segment (IRB-Ansatz)

Abbildung 04: Eigenkapitalanforderungen in Abhängigkeit vom gewählten Ansatz

Abbildung 05: StandardRating der Sparkassen

Abbildung 06: BVR-II-Rating der Volks- und Raiffeisenbanken

Abbildung 07: Ablaufschema der Kreditentscheidung

Abbildung 08: Zusammenhang Erfolgsfaktoren – Erfolgspotenziale

Abbildung 09: Erfolgsfaktoren nach WAPPLER

Abbildung 10: Ziele und Mittel des Qualitätsmanagements

Abbildung 11: Grundpfeiler des Total Quality Management

Abbildung 12: Das EFQM-Modell für Excellence

Abbildung 13: Einfluss des qualitativen Ratings auf die Finanzierungskosten

Abbildung 14: QM-Maßnahmen, die Erfolgsfaktoren wesentlich beeinflussen

Abbildung 15: Wirkmodell des positiven Einflusses von QM-Systemen auf die Finanzierungskosten von Unternehmen

Abbildung 16: Wirkungsverzögerungen von QM-Maßnahmen

Abbildung 17: Untersuchungszeitraum von Singhal / Hendricks

Abbildung 18: Vergleich einer allgemeinen Investition und einer Qualitätsinvestition

Abbildung 19: Erfolgskette des Qualitätsmanagements

Tabellenverzeichnis

Tabelle 01: Eigenmittel der KMU nach Wirtschaftsbereichen (Stand: 2004)

Tabelle 02: Eigenkapitalunterlegung nach Basel I

Tabelle 03: Zielgruppen und Nutzen von Ratings

Tabelle 04: Eigenkapitalunterlegung nach Basel II für Unternehmen mit externem Rating

Tabelle 05: Prinzipielle Vorgehensweise bei den IRB-Ansätzen

Tabelle 06: Unterschiede der verschiedenen Rating-Ansätze

Tabelle 07: Übersicht zu quantitativen und qualitativen Ratingkriterien (Auszug)

Tabelle 08: Umsetzung der Anforderungen des TQM im EFQM-Modell und in der DIN EN ISO 9000ff

Tabelle 09: Maßnahmen im Rahmen der wichtigsten QM-Kriterien

Tabelle 10: Änderung des Aktienkurses im Vergleich zum Vorjahr nach Einführung des TQM

Tabelle 11: Erwartete Zahlungsströme bei Implementierung eines präventiven QM-Systems

Tabelle 12: Hypothetische Wirkungsverzögerungen von QM-Maßnahmen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die Finanzierung von Klein- und Mittelstandsunternehmen (KMU) wird in Deutschland überwiegend durch Bankkredite vorgenommen.[1] Durch diese starke Verflechtung der Banken mit den Unternehmen sind die neuen Eigenkapitalanforderungen des Baseler Akkordes II (Basel II) verstärkt in den Blickpunkt der Betrachtung gerückt. Nach den Anforderungen von Basel II hat eine Bank einen von ihr vergebenen Kredit entsprechend der Bonität des Kreditnehmers mit Eigenkapital zu besichern.[2] Im Kern bedeutet dies, dass gemäß des Ausfallrisikos des Kreditnehmers die Bank eine entsprechende Summe an Eigenkapital hinterlegen muss. Mit steigendem Risiko steigt damit auch das zu hinterlegende Kapital, welches der Bank für weitere Investitionen dadurch nicht mehr zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang haben Ratings, mit denen die Bank das Kreditrisiko zu bewerten hat, an Bedeutung gewonnen.[3] Hierbei gilt: je besser das Rating ausfällt, desto günstiger werden die Konditionen, zu denen sich das jeweilige Unternehmen bei der Bank finanzieren kann.[4] Ist die Durchführung von Ratings bei Großkonzernen, welche Zugang zu internationalen Kapitalmärkten erhalten wollen, ein alltägliches Geschäft, so sind Kreditinstitute seit dem 1. Januar 2007 dazu verpflichtet, auch bei KMU eine entsprechende Beurteilung des Kreditrisikos durchzuführen.[5] Neben der aktuellen Kreditwürdigkeit wird beim Rating auch die unternehmerische Zukunftsfähigkeit unter Berücksichtigung von erfolgskritischen Faktoren bewertet.[6] Erfolgskritische Faktoren können durch Qualitätsmanagementsysteme (QM-Systeme) gelenkt und koordiniert und somit beeinflusst werden.[7]

Fraglich ist, inwiefern es einem Unternehmen gelingen kann, durch Maßnahmen im Rahmen eines QM-Systems gezielten Einfluss auf die Finanzierungskonditionen auszuüben. Der Versuch, diese Frage zu beantworten, stellt den zentralen Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Schrift dar. Dazu soll zu Beginn die aktuelle Lage des Mittelstandes und die starke Verflechtung der KMU mit den Kreditinstituten erläutert werden. In Kapitel drei wird auf die Baseler Eigenkapitalvorschriften genauer eingegangen, da sie die Grundlage für die Gestaltung der Finanzierungskonditionen bilden. Im Anschluss daran erfolgt in Kapitel vier eine Definition des Ratings und dessen Zielgruppen. Die Ansätze, welche der Baseler Ausschuss den Banken zur Erstellung eines Ratings einräumt, werden ebenfalls in diesem Kapitel dargestellt. In Kapitel fünf werden die wesentlichen Rating-Bestandteile anhand von zwei Rating-Modellen (DSGV-Rating, BVR-II-Rating) herausgearbeitet. Eine Definition und Charakteristik wesentlicher Erfolgsfaktoren von KMU erfolgt in Kapitel sechs. Im Anschluss daran soll der Versuch unternommen werden, Wirkungszusammenhänge zwischen QM-Maßnahmen und einem qualitativen Rating-Ergebnis herauszuarbeiten. Aufbauend auf den Ergebnissen der vorangegangenen Kapitel soll in Kapitel acht ein Wirkmodell konzipiert werden, welches die Einflussmöglichkeiten von Maßnahmen im Rahmen eines QM-Systems nachbilden soll. Den Abschluss bildet eine Zusammenfassung der während der Arbeit gewonnenen Erkenntnisse.

2 Aktuelle Lage des Mittelstandes

2.1 Definition des Mittelstandes

Der Begriff des Mittelstandes ist in der Literatur nicht einheitlich definiert.[8] Übereinstimmend wird jedoch erwähnt, dass sich Klein- und mittelständische Unternehmen sowohl qualitativ (z.B. Selbstständigkeit des Unternehmers, Vereinigung des Unternehmers, Kapitalgebers und Leiters in einer Person) als auch quantitativ (z.B. Beschäftigtenzahl, Umsatzvolumen, Bilanzgewinn) von anderen Unternehmensgrößen unterscheiden lassen.[9] Umfang und Ausprägung dieser Unterscheidungskriterien variieren je nach Definition hingegen sehr. In diesem Zusammenhang stellt KIRCHMAIR fest, dass beispielsweise Mittelstand-Definitionen seitens öffentlicher Hand existieren, sich aber selbst diese bereits auf Bund- und Länderebene unterscheiden.[10] Der Autor bemerkt weiterhin, dass auch Banken und Bankengruppen den Mittelstand oft nicht einheitlich definieren.

Da erfahrungsgemäß qualitative Merkmale schwer erfassbar sind, hat sich der Rückgriff auf quantitative Unterscheidungskriterien, vor allem auf die Beschäftigtenanzahl und den Jahresumsatz, als vorteilhaft erwiesen.[11] Das Institut für Mittelstandsforschung und die Europäische Kommission haben Versuche unternommen, den Mittelstand quantitativ abzugrenzen.[12] Dabei zählt das Institut für Mittelstandsforschung all jene Unternehmen zu den KMU, deren Beschäftigtenzahl 500 nicht übersteigt und welche einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro ausweisen.[13] Seitens des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht gehören lediglich Unternehmen, welche einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro ausweisen, den KMU an.[14] Die Europäische Kommission hingegen ordnet alle Unternehmen, welche weniger als 250 Beschäftigte und/oder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro realisieren den KMU zu.[15] In der Literatur wird bemängelt, dass all diese Definitionsversuche keineswegs mit der realen Finanzierungssituation übereinstimmen und demzufolge eine korrigierende Anpassung nach oben – vor allem beim Jahresumsatz – vorgenommen werden müsse.[16] Diese Forderung beruht allerdings darauf, mittelständische Unternehmen klarer von Großkonzernen unterscheiden zu können. Eine derartige Unterscheidung ist in der vorliegenden Arbeit jedoch nicht nötig, so dass sich hier der Definition des Institutes für Mittelstandsforschung angeschlossen werden soll. Des Weiteren sollen im Rahmen dieser Arbeit die Begriffe „Mittelstand“ und „KMU" synonym verwendet werden.

2.2 Wirtschaftliche Stellung

Von den etwa 3,3 Mio. deutschen Unternehmen können ca. 99,6% der Gruppe der KMU zugeordnet werden.[17] In diesen Unternehmen sind über 70% der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten tätig.[18] Weiterhin werden durch den Mittelstand ca. 46% der Bruttoinvestitionen und etwa 50% der Bruttowertschöpfung in Deutschland getätigt.[19] 80% aller Ausbildungsplätze werden durch den Mittelstand repräsentiert.[20] In Deutschland entwickelte Patente werden zu 75% in klein- und mittelständischen Unternehmen konzipiert.[21]

Die genannten Zahlen belegen, dass der Mittelstand eine äußerst wichtige Stellung innerhalb des deutschen Wirtschaftsumfeldes bezieht.[22] Er ist „heute mehr denn je Leistungs- und Hoffnungsträger für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland“.[23] Gerade durch die hohe Investitionstätigkeit bedarf es einer stärkeren Beachtung des Mittelstandes im Zusammenhang mit den neuen Eigenkapitalvorschriften, da die für die Stabilität der deutschen Volkswirtschaft unbedingt benötigte Beständigkeit der KMU maßgeblich durch die Finanzierung bestimmt wird.[24]

2.3 Finanzierungssituation

Betrachtet man die Finanzstruktur aller KMU, so kann festgestellt werden, dass nur ca. 15% der ausgewiesenen Bilanzsummen Eigenkapital darstellen (vgl. Tab.1), wodurch deutsche Mittelständler für Konjunkturschwankungen anfälliger werden.[25] Dieser Sachverhalt spiegelt den in der Literatur beschriebenen Eigenkapitalmangel und die Überwogenheit des Fremdkapitals wieder.[26] Die Dominanz des Fremdkapitals ist vor allem durch die Inanspruchnahme von Bankkrediten durch die KMU (Hausbankprinzip) zu erklären.[27] Diese Bankkredite sind aus steuerlichen[28], rechtlichen[29] und aus institutionellen[30] Gründen für KMU attraktive Finanzierungsformen.[31] Die starke Abhängigkeit vom Fremdkapital ist vor allem bei Mittelständlern zu verzeichnen, welche keinen direkten Zugang zum Kapitalmarkt haben. Diese können lediglich 8,8% der Bilanzsumme als Eigenmittel ausweisen. Im direkten Vergleich zu Großunternehmen – welche mit 27,5% Eigenkapital aufwarten können – und KMU, welche als Kapitalgesellschaft firmiert sind (23,4% Eigenmittel), kommt die starke Abhängigkeit der Mittelständler von Bankkrediten noch deutlicher zum Ausdruck. So verwundert es nicht, dass Bankkredite für mittelständische Unternehmen als wichtigste Finanzierungsform angesehen werden.[32] Das traditionelle Hausbanksystem hat dabei anscheinend das Potenzial, stabile und langfristige Beziehungen zwischen Unternehmen und Bank zu fördern.[33] In der Literatur wird jedoch kritisch bemerkt, dass aufgrund der hohen Bankenabhängigkeit der KMU damit zu rechnen sei, dass vor allem Mittelständler „zum Teil stark von den Umstrukturierungen im Bankensektor betroffen sein [werden; Anm. d. Verf.]“.[34] Weiterhin wird prognostiziert, dass sich das über die Jahre manifestierte Hausbankprinzip lockern bzw. ändern wird.[35] Hatten in der Vergangenheit ca. 40% der Mittelständler bei der Kreditfinanzierung lediglich Beziehungen zu einer einzigen Hausbank geknüpft[36], so wird im Kontext mit Basel II empfohlen, zumindest Kontakte zu einer Zweitbank zu halten.[37] Dies wird zum einen damit begründet, dass Unternehmen bei eventuellen unüberbrückbaren Problemen mit ihrer Hausbank auf Finanzierungsalternativen der Zweitbank zurückgreifen können und zum anderen gegebenenfalls günstigere Kreditkonditionen verhandelt werden können, wenn das Unternehmen es schafft, die jeweiligen Kreditinstitute gegeneinander auszuspielen.[38]

Neben der erwähnten Finanzierungsform des Bankkredites bieten sich den mittelständischen Unternehmen noch[39]

- die Selbstfinanzierung aus Eigenmitteln,
- der Lieferantenkredit und
- die von der Anlagenintensität abhängige Abschreibungsfinanzierung an,

welche an dieser Stelle jedoch nur aus Gründen der Vollständigkeit genannt werden sollen.

Tabelle 1: Eigenmittel der KMU nach Wirtschaftsbereichen (Stand: 2004)

(Quelle: in Anlehnung an Deutsche Bundesbank 2006, S. 51)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3 Der Weg von Basel I zu Basel II

3.1 Der Baseler Ausschuss

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, welcher alle drei Monate bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammentritt[40], wurde im Jahre 1975 von den Zentralratspräsidenten der sog. G-10 Staaten gegründet.[41] Als Anlass dafür werden die hohen Ausfallraten mittelständischer Unternehmen und tendenziell niedrige Zinsmargen im Kreditgeschäft genannt.[42] Zentrales Ziel des Ausschusses ist die Ausarbeitung und Vereinbarung von internationalen Standards und Empfehlungen für Kreditinstitute[43] zur „Entwicklung eines internationalen Aufsichtsregel- und Netzwerkes, um die Qualität der Bankenaufsicht weltweit zu verbessern“.[44] Durch die Standardisierung soll das komplexe und weltweite Bankensystem harmonisiert und stabilisiert werden, um somit einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und ein Insolvenzrisiko der Kreditinstitute zu verringern.[45] Gelten die Regelungen des Baseler Ausschusses nur für international tätige Banken, so bilden sie doch heute schon in über 100 Ländern die Grundlage nationaler Risikobegrenzungsnormen.[46] Obwohl es sich bei den Regelungen des Baseler Ausschusses keinesfalls um völkerrechtliche Vereinbarungen sondern lediglich um ein „Gentlemen’s agreement“ handelt, konnte dennoch in der Praxis festgestellt werden, dass die Empfehlungen weitaus besser eingehalten werden als so mancher völkerrechtlicher Vertrag.[47]

3.2 Der Baseler Akkord (Basel I)

Der vom Baseler Ausschuss im Jahre 1988 beschlossene und seit 1993 als verpflichtend zu beachtende Baseler Akkord (Basel I) regelte seitdem die Kapitalausstattung der Banken.[48] Basel I stellte erstmals international geltende Regelungen zu Mindestanforderungen an die Eigenkapitalunterlegung von Banken auf.[49] So waren die Banken seitdem verpflichtet, jeden Kredit mit 8% Eigenkapital (sog. Solvabilitätsfaktor) zu unterlegen.[50] Um dem Adressausfallrisiko Rechnung zu tragen, waren die Banken angehalten, einen dem Kreditnehmer entsprechenden Gewichtungsfaktor (sog. Anrechnungsfaktor) zu berücksichtigen.[51] Die Höhe dieses Faktors und dessen Auswirkung auf die zu hinterlegende Eigenkapitalsumme seitens der Kreditinstitute sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Die von der Bank zu hinterlegende Eigenkapitalsumme berechnet sich dabei wie folgt:

Kreditsumme x Anrechnungsfaktor x Solvabilitätsfaktor = zu hinterlegendes EK

Tabelle 2: Eigenkapitalunterlegung nach Basel I

(Quelle: in Anlehnung an Heim 2006, S. 25f.)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei der Anwendung von Basel I in der Praxis haben sich jedoch erhebliche Schwachstellen gezeigt.[52] Als zentraler Kritikpunkt wurde hervorgebracht, dass Basel I „einer risikogerechten Betrachtung von Kreditrisiken nicht gerecht wurde“.[53] Durch die pauschale Hinterlegung von Eigenkapital in Höhe von 8% der Kreditsumme wurden durch die Kreditinstitute alle Unternehmenskredite mit dem gleichen Risiko gewichtet.[54] Dies führte zu einer Subventionierung der Kreditnehmer schlechter Bonität durch die Kreditnehmer mit guter Bonität.[55] Es sei außerdem zu beobachten, dass Banken durch eine unangepasste Risikogewichtung einen Anreiz dazu haben, Kredite vorwiegend an risikobehaftete Unternehmen zu vergeben, da risikoärmere Unternehmen nicht bereit wären, unangebracht hohe Risikokosten zu tragen.[56] Als weitere Kritikpunkte wurden vorgetragen[57]:

- Operationelle Risiken werden nicht beachtet.
- Durch die fast ausschließlich quantitative Betrachtung werden qualitative Faktoren kaum berücksichtigt.
- Das Risikoprofil der kreditgebenden Bank wird nur unzureichend in die Betrachtung mit einbezogen, wodurch kein zuverlässiger Indikator über die Risikolage des jeweiligen Kreditinstitutes gebildet werden kann.

Weiterhin wurde der Eigenkapitalverordnung nach Basel I vorgeworfen, sie sei zu unflexibel, um sich den schnell wachsenden Finanzmärkten und seinen Innovationen anpassen zu können.[58]

3.3 Die neue Eigenkapitalverordnung (Basel II)

Die Kritiken an Basel I haben den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahre 1999 dazu veranlasst, eine neue Eigenkapitalverordnung (Basel II)[59] für international tätige Kreditinstitute zu verabschieden.[60] Der grundlegende Unterschied zur alten Eigenkapitalverordnung besteht darin, dass Banken bei einer Kreditvergabe nunmehr die Bonität des Kreditnehmers stärker differenzieren müssen.[61] Basel II, welches Ende 2006 in Kraft trat, stützt sich dabei auf drei Säulen (vgl. Abb. 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Das Drei-Säulen-Modell von Basel II

(Quelle: in Anlehnung an Heim 2006, S. 27; ähnlich bei Hundt et. al. 2003, S. 8)

Mit der Säule „Mindestanforderungen“ werden neue Eigenkapitalregelungen aufgestellt, durch die das individuelle Risiko eines Kredits mit Hilfe eines Ratings Berücksichtigung findet.[62] Der Solvabilitätsfaktor liegt hier, wie schon bei Basel I, bei 8%.[63] Erfolgte die weitere Gewichtung bei Basel I lediglich durch eine Unterscheidung der Kreditnehmer in Staaten, Banken oder Unternehmen so wurde die Gewichtung bei Basel II um weitere Bonitätsklassen ergänzt, so dass eine differenzierte Risikobeurteilung erfolgen kann.[64] Dafür ist die Anwendung externer (durch Ratingagenturen) und interner (durchgeführt vom jeweiligen Kreditinstitut) Ratings gleichberechtigt möglich.[65] In der Literatur wird hierbei angemerkt, dass bei KMU die Einstufung mittels externen Ratings wenig sinnvoll sei.[66] Begründet wird dies damit, dass die Ertragskraft mittelständischer Unternehmen nicht durch eine komplexe Struktur unterschiedlicher Beteiligungen verschleiert werde und diese damit leicht einschätzbar sei.[67] Ein gravierender Unterschied zu Basel I liegt darin, dass nach der neuen Eigenkapitalvereinbarung nicht nur das Kreditrisiko und das Marktrisiko, sondern nunmehr auch das operationelle Risiko Einfluss auf die Eigenkapitalanforderungen ausüben.[68]

Mit der zweiten Säule der neuen Eigenkapitalvereinbarungen soll eine
aufsichtliche Überwachung – in Deutschland durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – gewährleistet werden.[69] Dabei sollen durch eine laufende Überprüfung vor Ort die Verfahren zur Risikobeurteilung, die Risikosituation des Kreditinstitutes[70], aber auch deren Eigenkapitalausstattung[71] analysiert werden.

Durch gestiegene Auflagen hinsichtlich einer umfassenderen Veröffentlichung ihrer Geschäftsentwicklung gemäß der Säule „Marktdisziplin“ sollen die Banken und Kreditinstitute zu einer höheren Transparenz und damit zu einem besseren Wettbewerb am Markt beitragen.[72]

In der Literatur wird prognostiziert, dass vor allem die Regelungen der ersten Säule („Mindestanforderungen“) eine direkte Auswirkung auf die Kreditkonditionen der mittelständischen Unternehmen haben werden[73], da in Abhängigkeit von der Ratingeinstufung die Risikogewichtungen und somit auch die Kreditkonditionen stark variieren werden.[74]

Damit Basel II sein Hauptziel, die Sicherheit und Stabilität der Kreditinstitute wirksam zu fördern, auch verfolgen kann, ist ein reibungsloses Zusammenspiel der drei Säulen nötig. „Die Effektivität dieses Zusammenspiels hängt davon ab, inwieweit diese drei Säulen, insbesondere das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren und die Offenlegungspflichten, in allen betroffenen Ländern umgesetzt werden.“[75]

4 Rating-Ansätze für die Banken

4.1 Definition des Ratings und dessen Zielgruppen

Unter Rating versteht man „ein standardisiertes, möglichst objektives, aktuelles, nachvollziehbares und skaliertes Krediturteil über die Bonität bzw. die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens.“[76] Ratings können damit als Bewertungen verstanden werden, welche die Fähigkeit eines Kreditnehmers, seinen Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft nachzukommen, beschreiben.[77] Als Ergebnis erhält man eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer in den folgenden zwölf Monaten ausfällt.[78] Dabei „wird eine Fülle von Fakten und komplexen Zusammenhängen zu einer Art Kennzahl komprimiert und anhand von Symbolen in eine internationale Finanzsprache übersetzt.“[79] Neben dem Werturteil wohnt dem Begriff des Ratings vielfach auch eine zweite Bedeutung inne, nämlich die des Beurteilungsverfahrens selbst.[80] Aus Gründen der Unterscheidbarkeit soll sich an dieser Stelle der Vorgehensweise von SCHÜLER angeschlossen werden, so dass im Rahmen der vorliegenden Arbeit mit Rating das Werturteil und mit Rating-Verfahren das Beurteilungsverfahren verstanden werden soll.[81]

Zur primären Zielgruppe von Ratings gehören Personenkreise, die ein generelles Interesse an der Beurteilung der wirtschaftlichen Fähigkeit, rechtlichen Bindung und Willigkeit eines Unternehmens besitzen, seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig und rechtzeitig nachzukommen.[82] Zu diesem Personenkreis zählen der Unternehmenseigentümer, Gesellschafter, Aktionäre, Kreditgeber, Gläubiger und Manager. Generell tragen Mitglieder der primären Zielgruppen die Kosten, welche bei Erstellung des Ratings entstehen.

Den Kreis der Sekundärnutzer bilden beispielsweise Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, der Staat oder die Öffentlichkeit. Diese Personengruppen sind in der Regel nicht bereit, die Kosten des Rating-Verfahrens zu tragen. Für den Fall, dass ein Rating jedoch von anderer Seite initiiert und veröffentlicht wird, profitieren die Sekundärnutzer davon in Form eines Informationszuwachses.[83]

Die nachfolgende Tabelle stellt die Zielgruppen des Ratings und dessen potenziellen Nutzen übersichtlich dar.

Tabelle 3: Zielgruppen und Nutzen von Ratings

(Quelle: in Anlehnung an Everling 2002, S. 102ff.)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Anwendung von Ratings bei der Bonitätsbeurteilung von potenziellen Kreditnehmern ist keine Neuentwicklung, die im Rahmen von Basel II erarbeitet wurde, denn schon vorher wurden Kreditnehmer vor der Kreditvergabeentscheidung mittels einer Bonitätsanalyse überprüft.[84] Da die bisher existierenden Verfahren jedoch nicht den Anforderungen nach Basel II entsprachen, hat ein Großteil der Banken die Verfahren modifiziert bzw. neu konzipiert.[85] Basel II sieht bei der Bonitätsprüfung durch die Banken drei Ansätze vor: den Standardansatz, den IRB-Basis-Ansatz und den fortgeschrittenen IRB-Ansatz.[86] Diese Ansätze sollen nachfolgend nähere Erläuterung finden.

4.2 Der Standardansatz

Der Standardansatz basiert auf externen Ratings, welche durch anerkannte Ratingagenturen (ECAI) wie z.B. Standard & Poor’s, Moody’s oder Fitch durchgeführt werden.[87] Um vom Ausschuss als „externe Bonitätsbeurteilungsinstitution“ anerkannt zu werden, muss eine Ratingagentur nachweisen, dass[88]

- ihr Beurteilungsverfahren objektiven Kriterien folgt und laufend überprüft wird (Objektivität);
- ihr Rating politisch und ökonomisch unabhängig durchgeführt wird (Unabhängigkeit);
- ihre Methodologie öffentlich zugänglich ist und Bonitätseinschätzungen für Institutionen im In- und Ausland verfügbar sind (internationaler Zugang/Transparenz);
- ihre Informationen zu Beurteilungsmethoden, zum Zeithorizont der Beurteilung, zur Bedeutung des Ratings, zu tatsächlich beobachteten Ausfallraten und zu Veränderungen der Bonitätsbeurteilungen in ausreichendem Maße veröffentlicht werden (Veröffentlichung);
- sie über ausreichende Ressourcen für ein qualitativ hochwertiges Rating verfügt und fortlaufender Kontakt zum gerateten Unternehmen ermöglicht wird (Ressourcen);
- ihre Bonitätseinschätzungen glaubwürdig sind (Glaubwürdigkeit).

Entsprechend der Bonitätsbeurteilung durch externe Ratingagenturen erfolgt im Rahmen von Basel II die Risikogewichtung bei Unternehmen in Höhe von 20%, 50%, 100% oder 150% bei der Kreditvergabe. Durch die dem Rating entsprechende Gewichtung eröffnen sich im Vergleich zu Basel I den Unternehmen Verhandlungsspielräume bei der Gestaltung der Kreditkonditionen (vgl. Tab. 4).[89]

Tabelle 4: Eigenkapitalunterlegung nach Basel II für Unternehmen mit externem Rating

(Quelle: in Anlehnung an Heim 2006, S.32; ähnlich bei Hundt et. al. 2003, S. 11 und Fiebiger 2006, S. 47)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(*) ... Dieser Wert kann von der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörde erhöht werden, sofern die allgemeinen Ausfallerfahrungen im Aufsichtsbereich dies rechtfertigen.[91]

Wie in Tabelle 4 ersichtlich ist, haben Kreditinstitute im Vergleich zu Basel I gemäß des Standardansatzes nach Basel II eine risikoadäquatere Eigenkapitalsumme zu hinterlegen. Kritisch wird bei der Verwendung des Standardansatzes jedoch die Voraussetzung eines externen Ratings genannt. Gemäß EHLERS sei zu erwarten, dass gerade KMU aufgrund systemimmanenter Mängel wie z.B. mangelnde weltweite Repräsentanz kaum ein ausgezeichnetes externes Rating durch die Agenturen erhalten können.[92] Außerdem ist die Erstellung eines Ratings durch eine externe Agentur mit erheblichen Kosten verbunden[93], welche gerade bei kleinen Unternehmen häufig in keiner Relation zu der beabsichtigten Finanzierung stehen.[94] So ist beispielsweise für ein Mittelstandsrating durch Moody’s oder Standard & Poor’s mit Kosten ab ca. 80.000 Euro zu rechnen.[95]

4.2 Die internen Ratings (IRB-Ansätze)

In Deutschland hat ein Großteil der Unternehmen kein externes Rating.[96] Als Folge daraus müssten nach dem Standardansatz Kredite an diese Unternehmen generell mit 100% Gewichtung Beachtung finden.[97] Dies wäre sowohl für die kreditgebende Bank als auch für das Unternehmen selbst von Nachteil, so dass sich der Baseler Ausschuss dazu entschlossen hat, auch interne Ratings (IRB-Ansätze) zuzulassen.[98] Internes Rating bedeutet hierbei, dass die Beurteilung des Kreditnehmers durch das Kreditinstitut selbst vorgenommen wird.[99]

Für das interne Rating stehen den Kreditinstituten grundsätzlich zwei Ansätze zur Verfügung: der IRB-Basisansatz (Foundation Approach) und der fortgeschrittene IRB-Ansatz (Advanced Approach).[100] Durch interne Ratings ist das Kreditinstitut prinzipiell in der Lage, das mit einem Kreditengagement eingegangene Risiko besser abzubilden als dies mit dem Standardansatz möglich wäre, wodurch interne Ratings tendenziell zu niedrigeren Eigenkapitalanforderungen führen.[101] Deshalb müssen die von den Kreditinstituten genutzten Rating-Verfahren und Kreditrisikomodelle durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden.[102]

Damit Banken intern erstellte Ratings bei der Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung verwenden dürfen, müssen diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen, welche an dieser Stelle auszugsweise genannt werden sollen[103]:

- Trennung zwischen kreditnehmer- und einzelkreditbezogenem Risiko;
- aussagekräftige Risikodifferenzierung;
- mindestens sechs bis neun Ratingklassen für nicht notleidende bzw. nicht-zweifelhafte Kredite sowie mindestens zwei Ratingklassen für notleidende bzw. zweifelhafte Kredite;
- vollständige Zuordnung aller Kreditnehmer zur einer bestimmten Ratingkategorie vor der Kreditvergabe;
- unabhängige und regelmäßige Überprüfung der Zuordnung zu einer bestimmten Ratingklasse;
- geeignete Verfahren zur Informationsbeschaffung über die finanziellen Verhältnisse der Kreditnehmer;
- nachvollziehbare Dokumentation des Ratingprozesses, der Ratingkriterien, des Ratingergebnisses usw.

Bei der Anwendung der IRB-Ansätze finden vier Risikoparameter Berücksichtigung[104]: die Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD), der erwartete Verlust bei Ausfall des Kreditnehmers bzw. die Verlustquote (LGD), die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers innerhalb eines Jahres (PD) und die Restlaufzeit des Kredites (M). Von diesen Messgrößen gehen allerdings nur LGD, PD und M als Inputparameter in eine Risikogewichtungsfunktion ein.[105]

Der wesentliche Unterschied zwischen dem IRB-Basisansatz und dem fortgeschrittenem IRB-Ansatz besteht darin, dass eine Bank, sofern sie den Basisansatz anwendet, lediglich die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) selbst schätzen darf.[106] Die restlichen Parameter zur Bestimmung des Risikogewichtes werden von der BaFin vorgeschrieben.[107] Der Parameter LGD wird dabei von der Aufsichtsbehörde mit 45% bei vorrangigen und 75% bei nachrangigen Forderungen vorgegeben.[108] Bei Anwendung des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes obliegt es den Kreditinstituten, sämtliche Risikoparameter auf Basis interner Schätzungen zu ermitteln.[109]

Zur Berechnung des zu hinterlegenden Eigenkapitals nach den IRB-Ansätzen stellt der Baseler Ausschuss entsprechende Formeln zur Verfügung (vgl. Abb. 2 und Abb. 3). Dazu bedarf es jedoch einer vorherigen Unterteilung der Unternehmen bezüglich ihres Umsatzes. Unternehmen, welche einen Kredit in Höhe von maximal 1 Mio. Euro beanspruchen, werden in Retail-Portfolios zusammengefasst und zählen damit zum Retail-Segment (kleine KMU). Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 5 Mio. Euro (mittelgroße KMU) und 50 Mio. Euro (große KMU) werden dem Corporate-Segment zugeordnet.[110] Für beide Segmente wird ein LGD-Wert von 45% angenommen[111], was einer Schätzung durch die Deutsche Bundesbank (geschätzter LGD-Mittelwert von 48%) sehr nahe kommt.[112] Ebenso gilt für beide Segmente ein Skalierungsfaktor von 1,06 (derzeit beste Schätzung).[113] Dieser Faktor kann durch Festlegung der Bankenaufsicht über oder unter eins liegen und dient dazu, die Mindestkapitalanforderungen auf aggregierter Ebene konstant zu halten[114] und zeitgleich den Banken Anreize zu geben, den fortgeschrittenen Ansatz anzuwenden.[115] Die Restlaufzeit (M) des Kredites findet bei den Retailportfolios keine Beachtung. Beim Corporate-Segment wird sie mit effektiv M=2,5 Jahren angenommen.[116] Bei Anwendung des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes wird hingen die Restlaufzeit derart beachtet, dass sie in die Risikogewichtungsfunktion einfließt (Parameter b in Abb. 3). Dadurch werden längerfristige Kredite stärker belastet und somit teurer.[117]

[...]


[1] vgl. von Boehm-Bezing 2002, S. 160

[2] vgl. Kolbeck / Wimmer 2002, S. 11

[3] vgl. Nagl 2003, S. 11

[4] vgl. Nagl 2003, S. 11

[5] vgl. Heim 2006, S. 17

[6] vgl. Heim 2006, S. 17

[7] vgl. Pfeifer 2001, S. 49

[8] vgl. Schüler 2002, S. 40 und vgl. Hundt et. al. 2003, S. 1

[9] vgl. z.B. Kley 2003, S. 8; Achleitner / Fingerle 2004, S. 6 ff.; Schüler 2002, S. 40

[10] vgl. Kirchmair 2001, S. 178

[11] vgl. Schüler 2002, S. 42

[12] Die genauen Unterscheidungskriterien sind dem Anhang A1 der vorliegenden Arbeit beigefügt.

[13] vgl. Kayser 2001, S. 2 und vgl. Achleitner / Fingerle 2004, S. 7

[14] vgl. Baseler Ausschuss 2004, S. 68

[15] vgl. Europäische Kommission 2000, S. 46 und vgl. Achleitner / Fingerle 2004, S. 7

[16] vgl. Achleitner / Fingerle 2004, S. 7

[17] vgl. Hundt et. al. 2003, S. 2

[18] vgl. Schüler 2002, S. 43 und vgl. Hundt et. al. 2003, S. 2 und vgl. Ehlers 2005, S. 1

[19] vgl. Hundt et. al. 2003, S. 2 und vgl. Schüler 2003, S. 44.

[20] vgl. Hundt et. al. 2003, S. 2

[21] vgl. Ehlers 2005, S. 1

[22] vgl. EZB 2005, S. 58

[23] Koch / Wegmann 2003, S. 13; ähnlich bei Heim 2006, S. 29

[24] vgl. Koch / Wegmann 2003, S. 13

[25] vgl. Natusch 2001, S. 144; ähnlich bei Hundt et. al. 2003, S. 3

[26] vgl. Koch / Wegmann 2003, S. 19 und vgl. Keiner 2002, S. 21f.

[27] vgl. von Boehm-Bezing 2002, S. 161

[28] Das Steuerrecht begünstigt die Fremdfinanzierung im Vergleich zur Eigenfinanzierung.

[29] Gute dingliche Absicherung des Gläubigers im Konkurs.

[30] Die überwiegend vorliegende Rechtsform der Personengesellschaft wirkt beschränkend

bezüglich alternativer Finanzierungsformen.

[31] vgl. von Boehm-Bezing 2002, S. 160

[32] vgl. BMWi 2006, S. 1

[33] vgl. Europäische Kommission 2000, S. 167

[34] Hundt et. al. 2003, S. 2

[35] vgl. Achleitner / Fingerle 2004, S. 19 und vgl. Menzel / Dobro 2004, S. 94

[36] vgl. Ost 2001, S. 455 und vgl. Achleitner / Fingerle 2004, S. 20 und vgl. Pawlik 2001, S. 125

[37] vgl. Nagl 2003, S. 48

[38] vgl. Nagl 2003, S. 48

[39] vgl. hier und im Folgenden von Boehm-Bezing 2002, S. 162

[40] vgl. Fischer / Mengers 2001, S. 102

[41] vgl. z.B. Ehlers 2005, S. 7; Hundt et. al. 2003, S. 183; Koch / Wegmann 2003, S. 17;

Szczesny 2003, S. 41; Heim 2006, S. 25

[42] vgl. Koch / Wegmann 2003, S. 17

[43] vgl. Heim 2006, S. 25

[44] Hundt et. al. 2003, S. 183

[45] vgl. Ehlers 2005, S. 7 und vgl. Fischer / Mengers 2001, S. 102

[46] vgl. Szczesny 2003, S. 41 und vgl. Achleitner / Fingerle 2004, S. 20

[47] vgl. Hundt et. al. 2003, S. 183

[48] vgl. z.B. Heim 2006, S. 25; Nagl 2003, S. 11; Fischer / Mengers 2001, S. 102;

[49] vgl. Achleitner / Fingerle 2004, S. 20

[50] vgl. z.B. Ehlers 2005, S. 7; Hundt et. al. 2003, S. 183; Fischer / Mengers 2001, S. 102;
Nagl 2003, S. 11; Heim 2006, S. 25

[51] vgl. Heim 2006, S. 25f.

[52] vgl. Fischer 2002, S. 25

[53] Fischer / Mengers 2001, S: 102

[54] vgl. Szczesny 2003, S. 42 und vgl. Ehlers 2003, S. 7

[55] vgl. z.B. Ehlers 2003, S. 7; Heim 2006, S. 26; Wildemann 2005a, S. 233

[56] vgl. Szczesny 2003, S. 42

[57] vgl. hier und im Folgenden Heim 2006, S. 26

[58] vgl. Boos / Schulte-Mattler 2001, S. 346; ähnlich bei Fiebiger 2006, S. 36

[59] Eine genauere Chronologie von Basel II ist dem Anhang A.2 der vorliegenden Arbeit beigefügt.

[60] vgl. z.B. Koch / Wegmann 2003, S. 17; Fischer / Mengers 2001, S. 101; Ehlers 2003, S. 8

[61] vgl. z.B. Fischer / Mengers 2001, S. 102; Heim 2006, S. 27

[62] vgl. Heim 2006, S. 27f.

[63] vgl. EZB 2005, S. 54

[64] vgl. Heim 2006, S. 29

[65] vgl. Ehlers 2005, S. 8

[66] vgl. Ehrmann 2005, S. 185

[67] vgl. Koch / Wegmann 2003, S. 181

[68] vgl. Rams 2003, S. 1

[69] vgl. z.B. Heim, S. 28; Koch / Wegmann 2003, S. 18; EZB 2005, S. 55

[70] vgl. Heim 2006, S. 28

[71] vgl. Koch / Wegmann 2003, S. 18

[72] vgl. Heim 2006, S. 28

[73] vgl. z.B. Koch / Wegmann 2003, S. 18; Heim 2006, S. 29; Rams 2003, S. 1; Flacke / Siemes

2005, S. 251

[74] vgl. Koch / Wegmann 2003, S. 18; ähnlich bei Brezski / Kinne 2004, S. 9

[75] EZB 2005, S. 55

[76] Achleitner / Fingerle 2004, S. 21

[77] vgl. Gleißner / Füser 2002, S. 11

[78] vgl. Böcker et. al. 2004, S. 8

[79] Hundt et. al. 2003, S. 15

[80] vgl. Schüler 2002, S. 20

[81] vgl. Schüler 2002, S. 20; ähnlich bei Everling 2002, S. 95

[82] vgl. Everling 2002, S. 103

[83] vgl. Everling 2002, S. 106

[84] vgl. Fiebiger 2006, S. 40

[85] Fiebiger 2006, S. 40

[86] vgl. z.B. Gleißner / Füser 2002, S. 57; Fiebiger 2006, S. 43

[87] vgl. z.B. Hundt et. al. 2003, S. 10; Gleißner / Füser 2002, S. 57; vgl. Fiebiger 2006, S. 44

[88] vgl. hier und im Folgenden Hundt et. al. 2003, S. 43 und vgl. Baseler Ausschuss 2004, S. 26f.;

ähnlich bei Fiebiger 2006, S. 71ff.

[89] vgl. Heim 2006, S. 32

[90] Der Baseler Ausschuss benutzt zwar die Notation der Risikoklassen nach Standard & Poor’s, räumt dieser jedoch keine Bevorzugung oder Empfehlung ein. (vgl. Basel Committee on Banking

Supervision 2006, S. 19; ähnlich bei Fiebiger 2006, Fußnote 123 S. 45 und bei Deutsche Bundesbank 2004, S. 77); Eine Übersicht zu den bekanntesten Ratingcodes befindet sich im Anhang A.3.

[91] vgl. Szczesny 2003, S. 47

[92] vgl. Ehlers 2005, S. 259; ähnlich bei z.B. BVR 2005, S. 8; Boos / Schulte-Mattler 2001, S. 350;

Koch 2003, S. 269

[93] vgl. Becker / Müller 2003, S. 537

[94] vgl. BVR 2005, S. 8

[95] vgl. BMWi 2006, S. 2

[96] vgl. z.B. Ehrmann 2005, S. 186; Böcker et. al. 2004, S. 7

[97] vgl. Heim 2006, S. 33

[98] vgl. Ehrmann 2005, S. 186

[99] vgl. z.B. Hundt et. al. 2003, S. 16; Böcker et. al. 2004, S. 6

[100] vgl. z.B. Heim 2006, S. 30; Ehrmann 2005, S. 186; Natusch 2001, S. 145; Gleißner / Füser

2002, S. 57

[101] vgl. Gleißner / Füser 2002, S. 57

[102] vgl. z.B. Gleißner / Füser 2002, S. 57; Natusch 2001, S. 145

[103] vgl. hier und im Folgenden Lüdicke 2003, S. 82; ähnlich bei Hundt et. al. 2003, S. 33

[104] vgl. z.B. Heim 2006, S. 33f.; Ehrmann 2005, S. 187f.; Schöne 2003, S. 101

[105] vgl. Heim 2006, S. 34

[106] vgl. Ehrmann 2005, S. 188

[107] vgl. Heim 2006, S. 34

[108] vgl. Baseler Ausschuss 2004, S. 70f. und vgl. Harbrecht / Kick 2006, S. 244; ähnlich bei Schöne

2003, S. 102

[109] vgl. z.B. Hundt et. al. 2003, S. 11; Ehrmann 2005, S. 188; Heim 2006, S. 34

[110] vgl. Harbrecht / Kick 2006, S. 224

[111] vgl. Baseler Ausschuss 2004, S. 99

[112] vgl. Harbrecht / Kick 2006, S. 224

[113] vgl. Baseler Ausschuss 2004, S. 4

[114] vgl. Harbrecht / Kick 2006, S. 224

[115] vgl. Baseler Ausschuss 2004, S. 4

[116] vgl. Harbrecht / Kick 2006, S. 224

[117] vgl. von Boehm-Bezing 2002, S. 163

Final del extracto de 118 páginas

Detalles

Título
Analyse und Bewertung des Einflusses von Qualitätsmanagementsystemen auf die Finanzierungskonditionen mittelständischer Unternehmen
Universidad
Brandenburg Technical University Cottbus
Calificación
1,3
Autor
Año
2007
Páginas
118
No. de catálogo
V83044
ISBN (Ebook)
9783638875721
Tamaño de fichero
796 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Analyse, Bewertung, Einflusses, Qualitätsmanagementsystemen, Finanzierungskonditionen, Unternehmen, Rating, Basel, II, QM, QM-System, Ratingsansatz, Ratingansätze, BVR, BVR-Rating, DSG-Rating, DSG, Basel II, internes Rating, IRB Ansatz, IRB-Ansatz, IRB Ansätze, IRB-Ansätze, LGD, Erfolgsfaktoren, KMU, Mittelstand, TQM, EFQM, ISO, 9000, 9001, QM Maßnahme, QM-Maßnahme, QM System, Empirie, empirisch, empirische, Untersuchung, Untersuchungen
Citar trabajo
Dipl.-Ing. Thomas Purdel (Autor), 2007, Analyse und Bewertung des Einflusses von Qualitätsmanagementsystemen auf die Finanzierungskonditionen mittelständischer Unternehmen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83044

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Analyse und Bewertung des Einflusses von Qualitätsmanagementsystemen auf die Finanzierungskonditionen mittelständischer Unternehmen



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona