Friedrich von Hausen - Mîn herze und mîn lîp diu wellent scheiden

Eine juristische Schulddisputation


Dossier / Travail de Séminaire, 2007

18 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung und Forschungsstand

2 Definitionen

3 Der Aufbau des Streitgedichts
3.1 Die Strophengliederung und die Sprecherkonstellation
3.2 Die Teilnehmer der Verhandlung
3.2.1 daz müet mich iemer sît – Das Opfer klagt
3.2.2 mîn lîp, der treue Zeuge der Anklage
3.2.3 Das Ich und sein reht lebendic man zu sein
3.2.4 mîn herze, der Minne Opfer

4 Der lebendic man im Normenkampf

5 Die Justizrhetorik der Sprecher

6 Abschließende Betrachtung

7 Literaturverzeichnis

1 Einleitung und Forschungsstand

‚Wenn Zwei sich streiten, dann freut sich der Dritte!’ heißt es im Volksmund und nicht selten endet der Streit vor Gericht. Sehr grob betrachtet, bietet dieses Sprichwort eine recht treffende Grundlage für das Streitgedicht. Die deutsche Mediävistik besitzt seit den zwanziger Jahren mit der Publikation von Hans Walthers Promotion zum lateinischen Streitgedicht im Mittelalter einen guten und überschaubaren Ansatz zur Erforschung dieser Gattung. Walther untersucht neben der antiken Tradition und den rhetorischen und dramatischen Einflüssen, die lateinische Streitgespräche prägen, die Inhalte und die damit verbundenen Eigenarten.[1] Er arbeitet die unterschiedlichen Themenbereiche und -konstellationen aus und gliedert diese zum Beispiel in juristische oder theologisch-moralische Schulddisputationen.[2]

Seine Erkenntnisse dienten unter anderem auch als Grundlage für spätere Interpretation des Streitgedichts Mîn herze und mîn lîp diu wellent scheiden von Friedrich von Hausen.[3] Zwei Arbeiten soll besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Otto Ludwigs Aufsatz zur Rolle des Sprechers von 1964 ist in so fern von Bedeutung, als ihm die äußerst juristisch geprägte Form des Streitgedichts auffällt. Leider gelingt ihm keine befriedigende Interpretation, was die vierte Strophe, den Zusammenhang zwischen Strophe und Sprecher, und die juristische Rolle der Sprecher angeht. Eine neuere Interpretation zur Sprecherkonstellation von Anka Fuß, Susanne Kirst und Manfred Günther Scholz von 1997 soll andererseits dazu dienen, dass die eben genannten Punkte in dieser Arbeit neue Berücksichtigung finden. Ihr Beitrag zur Erforschung von Hausens Streitgedicht öffnet mit der Neuverteilung der Sprecherrollen bei Hausen bisher wenig gedachte Interpretationsmöglichkeiten. Trotz der Anerkennung der Bedeutung von Ludwigs juristisch forciertem Forschungsbeitrag wird eine Neuinterpretation der Justizrhetorik nur sehr unzureichend berücksichtigt.

Die enge Verbindung dieser beiden zu letzt genannten Aufsätze soll das Thema dieser Arbeit besonders stark begleiten, um die juristisch formierte Sprache und Form dieses Streitgedichts deutlich hervorzuheben. Berücksichtigt werden soll zunächst der Aufbau des Streitgedichts und die damit verbundene Strophen- und Personenkonstellation (Kaptitel 3), bevor das zugrunde liegende Rechtssystem (Kapitel 4) und die Justizrhetorik (Kapitel 5) näher beleuchtet werden.

2 Definitionen

Im Streitgedicht findet ein Disput oder eine Auseinandersetzung zu einem bestimmten Thema (zum Beispiel Minne, Kreuzzug, Glaube, etc.) zwischen zwei oder mehreren Personen, personifizierten Gegenständen oder Abstraktionen in Reim- und Strophenform statt. Gestritten wird um die Rechtfertigung und Bevorzugung der eigenen Ansicht und Meinung, die auf geistliche oder weltliche Normen (wie zum Beispiel vorgeschriebene religiöse oder moralische Regeln oder ein politisches Rechtssystem) beruhen.[4]

Der Streit ist – wie gezeigt werden soll – juristisch formiert. Dass heißt, dass eine rechtskundige Ausdrucks- und Betrachtungsweise im Gedicht zu beobachten ist und diese sprachlich und stilistisch zum Vorschein gebracht wird. Die Justizrhetorik, wie sie Hausen anwendet, soll im Sinne einer genus iudicale in den kommenden Kapiteln untersucht werden.[5]

3 Der Aufbau des Streitgedichts

Im Folgenden wird zunächst die wissenschaftlich umstrittene Strophengliederung und eine in diesem Zusammenhang revidierte Sprecherkonstellation in Betracht gezogen. Im Anschluss sollen die einzelnen Teilnehmer des Prozesses in ihrer speziellen Rolle betrachtet und benannt werden.

3.1 Die Strophengliederung und die Sprecherkonstellation

Die Gliederung der Strophen in Hausens Streitgedicht bereitet der Forschung ebensoviel Kopfzerbrechen, wie eine mögliche Identifizierung der Sprecher.[6] Vielleicht erschwerte gerade die distinktive Betrachtung dieser zwei Punkte eine Interpretation, in der „Hausens Kreuzzugslied nicht - wie in der bisherigen Forschung - als Selbstreflexion des lyrischen Ichs, sondern als Disput zwischen Ich, Leib und Herz zu verstehen“[7] wäre. Diese These, dass es sich hierbei um einen Streit zwischen drei verschiedenen Parteien handelt, impliziert somit, dass jede Partei (ob direkt oder indirekt) auch zu (lyrischem) Wort kommen wird. Folgt man dieser Idee, ist es berechtigt zu behaupten, dass, was die Sprecherkonstellation angeht, drei verschiedene Stimmen zu vernehmen sind: des Ichs, des lîpes und des herzen.

Fuß, Kirst und Scholz vermuten, dass die Gliederung der Strophen durch eine unabhängige Argumentation dieser drei Sprecher erschwert wird, weil keiner der Genannten einen direkten Bezug auf den Inhalt seines Vorsprechers nimmt. Ihrer Meinung nach würde die erste Strophe dem Ich zugesprochen werden, in der die Situation dargestellt wird. In Strophe zwei spricht der lîp zum herzen und beklagt dessen abwegige Entscheidung ihn zu verlassen. In Strophe III erörtert das Ich die swaere dieser Entscheidung. In Strophe vier kommt das Herz in einem abschließenden Plädoyer zu Wort. Diese enge Betrachtung zwischen Sprecher und Strophe und im Gegensatz dazu die lose Bezugnahme der einzelnen Sprecher auf einander unterstützt ihre These, dass „Lyrik als Vortrag“ für ein Publikum und nicht als stille Lektüre gedacht werden muss.[8]

Diese Betrachtung des parallelen Zusammenspiels zwischen Sprecherkonstellation und Strophengliederung soll im Folgenden als Grundlage dienen, das Gedicht im Sinne einer juristischen Verhandlung zu untersuchen. Fuß, Kirst und Scholz erkennen zwar in vielen Punkten ihrer und in Hinblick auf Ludwigs Interpretation, dass es sich „unter dem Gesichtspunkt der Rollenzuweisung [... um] eine Art Gerichtsverfahren“ handelt, und benennen die einzelnen juristischen Teilnehmer[9], doch fehlt es an einer konkreten Betrachtung der jeweiligen Parteien, welche möglichen Rollen sie in Hinblick auf ein Gerichtsverfahren[10] auch tatsächlich verkörpern und agieren könnten.

3.2 Die Teilnehmer der Verhandlung

Die im Folgenden herangezogene Forschungsliteratur verweist oft auf juristische Begriffe, um die drei hörbaren Sprecher Ich, Herz und Leib zu benennen. So erkennen sie einen Kläger, einen Angeklagten oder gar einen Nebenkläger. Die stillen und unsichtbaren Teilnehmer – das Publikum und der Richter – erhalten indirekt ebenfalls eine nennenswerte Position in der Verhandlung. Doch widersprechen sich diese Rollenzuweisungen nicht selten und sollen entsprechend in Abfolge der einzelnen Strophen revidiert werden.

3.2.1 daz müet mich iemer sît – Das Opfer klagt

Folgen wir der in 3.1. dargestellten Strophen- und Sprechergliederung, so spricht das Ich als Erster. In Strophe I fasst dieser den Konflikt, in den es geraten ist, zusammen: sein Herz und sein Leib wollen sich nach langem Zusammensein nun scheiden (Vers 1-2), weil der eine von der Minne, der andere jedoch von der Kampfeslust befallen wurde (Vers 3-4). Dann stellt dieser fest, dass der Zwist ihn sehr bedrückt (Vers 5-6) und fordert von Gott, den Streit zu beenden (Vers 8).

Welche Eigenschaften offenbart hier das Ich? Auffällig ist die Wandlung des Ichs vom Berichtenden (Vers 1-4) zum Opfer (Vers 5-6).[11] Er ist der Leidtragende dieses Konfliktes zwischen den zwei Parteien, die sein Ganzes bilden. Folglich ist das Ich nur durch ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Leib und Herz glücklich – streiten sich die Zwei, so leidet er als Dritter. Das Ich verkörpert in dieser Strophe das Opfer des Streites, das sein Leid beklagt.

Wem klagt das Ich sein Leid? Laut Ludwig wendet sich das Ich mit seinem Leid an ein in der mittelalterlichen Rechtsprechung entscheidungsmächtiges Publikum. Der Urteiler als „Frager des Rechts“ wäre dadurch „entbehrlich“.[12] Bedenkt man, dass der Streit vor einer Hörerschaft vor getragen wurde, wie in Kapitel 3.1 erläutert wurde, so ist die Frage nach deren Rolle durchaus berechtigt. Vom Publikum wird aber keine aktive Rolle als Urteiler erwartet, wie Ludwig vorraussetzt. Der Richter wird vom Ich im letzten Vers der ersten Strophe nämlich genau benannt: got. Dieser bildet im Gegensatz zum Publikum einen unsichtbaren Teilnehmer der Verhandlung. Auf seine Anwesenheit kann aus zwei anderen Gründen verzichtet werden. Durch den Sinneswandel des Herzens in der vierten Strophe ist eine Urteilsverkündung nicht mehr nötig.[13] Seine direkte Präsenz wäre somit irrelevant für den Ausgang des Streites. Zusätzlich ist Gottes Abwesenheit als Richter zwingend. Durch die zehn Gebote verbietet es Gott – der Richter – selbst.[14] Die Klage kann somit lediglich an den unsichtbaren Richter herangetragen werden. Durch eine unsichtbare Anwesenheit jedoch ermöglicht er dem Betroffenen letztendlich, als Kläger überhaupt gehört zu werden und das Verlangen zu äußern, vom Leid befreit zu werden[15]. Die Position Gottes in der Verhandlung ist mehrfach codiert: er ist Gesetzgeber, Richter und Vollstrecker zugleich.

[...]


[1] Walther: Streitgedicht, S. 5-32.

[2] Ebd.: S. 126ff. und S. 105ff.

[3] Die in dieser Arbeit zitierten Stellen beruhen auf die von Moser und Tervooren revidierte Auflage MF 47,9.

[4] Metzler Literatur-Lexikon, S. 446; Walther: Das Streitgedicht, S. 3.

[5] Vgl. Göttert: Einführung in die Rhetorik, S. 17.

[6] Fuß: Zur Sprecherkonstellation, S. 343f.

[7] Ebd.: S. 344.

[8] Ebd.: S. 345.

[9] Fuß: Zur Sprecherkonstellation, S. 360.

[10] Zur Rechtspraxis vgl. Kapitel 4.

[11] Ludwig: Die Rolle des Sprechers, S. 126f.; Fuß: Zur Sprecherkonstellation, S. 348.

[12] Ludwig: Die Rolle des Sprechers, S. 128.

[13] Fuß: Zur Sprecherkonstellation, S. 357.

[14] Vgl. Bibel: Exodus 20, 3-5.

[15] Vgl. Kapitel 4.

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Friedrich von Hausen - Mîn herze und mîn lîp diu wellent scheiden
Sous-titre
Eine juristische Schulddisputation
Université
University of Cologne  (Institut für deutsche Sprache und Literatur)
Cours
Körper und Seele. Wahrnehmung und Erfahrung als Thema der mittelalterlichen Literatur
Note
1,7
Auteur
Année
2007
Pages
18
N° de catalogue
V83490
ISBN (ebook)
9783638899994
ISBN (Livre)
9783638905497
Taille d'un fichier
486 KB
Langue
allemand
Mots clés
Friedrich, Hausen, Körper, Seele, Wahrnehmung, Erfahrung, Streitgedicht, Leib, Herz
Citation du texte
Carol Szabolcs (Auteur), 2007, Friedrich von Hausen - Mîn herze und mîn lîp diu wellent scheiden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83490

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